EuroHawk-Vertrag sieht keinen Schadenersatz vor
Der Vertrag für das gestoppte Drohnenprojekt EuroHawk der Bundeswehr sieht keine Schadenersatzforderungen des Bestellers, des deutschen Verteidigungsministeriums, vor. Das geht aus dem vertraulichen Bericht des Ministeriums an den Verteidigungsausschuss des Bundestages vor, der Augen geradeaus! vorliegt. Auf eine entsprechende Frage der SPD-Opposition heißt es in dem Papier:
Im Entwicklungsvertrag mit der EuroHawk GmbH ist ein Sonderkündigungsrecht des Auftraggebers mit Restabgeltungsanspruch des Auftragnehmers vereinbart. Regressklauseln oder Konventionalstrafen sind nicht vereinbart. Diese sind bei einem grundsätzlich mit Risiko behafteten Entwicklungsvertrag nicht durchsetzbar.
Bei nachweislicher Nichterfüllung wurden und werden Rechnungseinbahlte seitens des BWB bzw. BAAINBw vorgenommen.
Ich bin kein Jurist, aber das klingt, als sei die Suche nach Regressmöglichkeiten, wie sie der Sprecher des Verteidigungsministeriums vor der Bundespressekonferenz ankündigte, vermutlich vergeblich.
(Zum Bericht an den Verteidigungsausschuss betonen in diesen Tagen etliche Medien, dass ihnen der Bericht vorliege; allerdings heben sie meist darauf ab, wann im Ministerium die Sachlage mit der fehlenden Zulassungsmöglichkeit der Drohne klar war. Dachte ich ergänze das mal.)
(Foto: Northorp Grumman Pressefoto)
Wieso sollten die Hersteller auch für die Blödheit von BmVg und Konsorten zahlen? Offensichtlich wurde ja von mehreren Seiten auf die Probleme hingewiesen. Nene, da ist diesmal nichts mit Verantwortung auf die Unternehmen schieben…
@Maggus: Man sollte mal zum Thema “T€uroHawk“ den bei Vertragsunterzeichnung agierenden damligen Geschäftsführer der Eurohawk Gmbh, Herrn Heinmz Jürgen Rommel interviewen. Ich bin mir ziemlich klar, was dieser zum aktuellen Statement von Gerwert (Ceo Cassidian) sagen wird.
@T.W.: (Zitat) „Randbemerkung: Wenn ich so manche Vorabmeldung dieser Tage lese, sollte ich auch dazu übergehen, alte Geschichten von mir als neu zu recyclen, natürlich immer mit dem Zusatz … das Papier, das Augen geradeaus! vorliegt….“ (Zitatende).
Also ich kann mich auch nicht ganz des Eindrucks erwehren, daß sich seit ca. 2 Wochen einige Fachjournalisten bemüßigt haben, in AUGEN GERADEAUS den Bundesrechnungshof-Drohnen-Thread aus 2012 und seitdem die weiteren Drohnen-Threads genauer zu lesen. Alsdann wurde augenscheinlich unter Einbezug von Insidern ziemlich gründlich nachrecheriert. So scheinen mir auch die erste beiden „Medienknaller“ vom 14.05.2012 (FAZ & Handelsblatt) zustande gekommen zu sein, welche u.a. maßgeblich TdM zum Projektabbruch gezwungen zu haben. Dass man nunmehr und nachdem der StS SB vor dem Verteidigungsausschuss m.M.n. nur noch durch Jämmerlichkeiten und Dilettantismus bis hin „zum Eurohawk-Beamen auf 20.000 km und U2-Vergleiche glänzte“ sowie das ganze eher eine „S.B. Barbeque-Party“ war, zu denen jede Fraktionen ihre Saucen gab, den Finger weiter in die offene Wunde legt, ist nur noch logisch und konsequent sowie auch ganz im Sinne unserer Demokratie mehr als richtig!
@Memoria: Mit der Realitätsverweigerung durch viele StS und Minister haben Sie absolut recht, die meisten Gelder dürften aber unter der Era TDM und StS SB absolut vermeidbar in das T€uroHabicht bzw. „€-Habenicht“ seit März 2011 verbraten worden sein.
@Schraubendrehn & @fred1911: Im Sinne einer Vollkostenrechnung (d.h. Einbezug aller „Overheadkosten ) dürften ’easy going’ die u.a. auch vom Kommodore Oberst Knittelmeier des JG XX in Jagel benannten 1, 3 Milliarden zusammenkommen.
@Uwe & @bonk & @Ben: Projekte gehen immer dann zu 100% schief, wenn der Auftraggeber den Auftragnehmer bei der Auswahl und bei der Vertragsgestaltung nach „Gutsherrenart“ begünstigen will. Man vgl. bitte http://augengeradeaus.net/2013/05/eurohawk-abgesturzt-in-den-wahlkampf/#comment-65281, dort http://www.uploadarea.de/upload/1xkva8rzvrnanqckfwax4h4zm.html. Den seinerzeitigen Vertrag vom 31.01.2007 soll m.W.n. der damalige Vizepräsident des BWB und jetzige Präsident des BAAINBw Harald Stein unterschrieben haben.
@Koffer & @Luke:: Der Skandal besteht darin, daß m.M.n. der Geheimschutz bewußt eingesetzt wurde, um zu kaschieren, daß zu dem ABEI-Vertrag keine BEK-Papier erstellt und unterzeichnet wurde (Man vgl. bitte erneut o.a. Links) und derart nicht nur weitere Gelder, sondern die Gelder komplett verschwendet wurden. Ohne Musterprüfung und Verkehrszulassung fliegt kein Flieger der Welt und erhält weder Balkenkreuz noch Schwarz-Rot-Gold samt Hausnummer. Traumtänzerei zwischen § 30 LuftVG und ZDv 19/1 ist das und typisch für das BWB und die LW sowie deren durch Dilettantismus geprägte Arroganz und Überheblichkeit.
@KeLaBe: Der Fähigkeitsverlust wurde in der Tat vor mehr als 10 Jahren festgestellt, geschlossen werden kann dieser frühestens mittels Drohnen in 2018 – 2020, macht also rund 17 Jahre. Bemannte Systeme (u.a. Grob) hat die Luftwaffe in einer Drohnen-Emphatie verworfen, jetzt muß man erst einmal wieder dort mühsamst anfangen , wo man bei bemanntenen Systemen aufgehört hat. Auch das ist – neben den verbrannten Steuergeldern – ein Skandal.
@Tom Tom & @Elahan & @Maggus: Systemimmanenz nennt man das. TdM und StS SB waren nicht die Schlechtesten in dem Drohnen-Drama, aber die Übelsten, ferner die Kostentensivsten und damit hoffentlich vorerst die Letzten. Das Gilt auch für SHS, BSHS, SOF-LUH, LKF-Spezialkräfte, NH90, UHT, MH90, A400M, und, und, und.
M.M.n. sollte der Minister TdM spätestens am kommenden Dienstag den Kopf seines StS SB samt einiger Köpfe im Bereich AIN (Rü) rollen lassen, oder am Mittwoch höchtspersönlich den Elephanten aus Meißen im Porzellanladen – analog zum Haupt des Johannes und Salome – „Kohls Mädchen“ auf dem Rücktrittstablett präsentieren.
@vtg amtmann
wenn sie gerade den sof-luh ansprechen: wissen sie wie weit man in der Entscheidung schon ist?
Man stelle sich einmal vor, TdM beriefe heute eine Besprechung mit den Staatssekretäreren, dem GI, den AL und den Inspekteuren ein und fragte, ob es in Anbetracht der Presselage der letzten Tage Dinge geben, die er wissen müsse und die in einer echten Demokratie mit funktionierender parlamentarischer Kontrolle auch das Parlament etwas anginge. Man solle sich nicht auf Rüstung beschränken, sondern solle ruhig auch etwas zu Einsatzthemen, Personal und innerer Verfasstheit der Streitkräfte sagen. Ohne zu sehr ins Detail gehen zu wollen, aber das würde eine lange und erschütternde Besprechung, wenn die Teilnehmer die Wahrheit sagten und TdM sie an sich heranließe.
Ich finde die Diskrepanz zwischen – teilweise öffentlich – verfügbaren Mängelerkenntnissen und Informationen und dem was die Leitung erreicht, erschütternd. Dass sich der VA seit Jahren gefallen lässt, dass jeder Kontakt eines Truppentransporters mit einem Baumstumpf mit Sachschaden berichtet wird, aber die tatsächliche Einsatzrealität und sicherheitsrelevante Vorfälle systematisch verheimlicht werden, macht mich ratlos.
Guten Morgen
Frage an @vtg amtmann
Was ist denn aus Ihrer Sicht der Knaller in Sachen Drohne?
a) Das so viel Geld versenkt wurde und keiner zur Verantwortung gezogen wird? – wurde mit Sicherheit beim TIGER und NH 90 auch.
b) Das in Jagel eine Halle umsonst gebaut wurde? – in Manching auch
c) Das die Reißleine gezogen wurde?
d) Das Elke H. TdM den Rücken stärkt? – wir sitzen alle im Boot (haha)
Wenn jetzt Köpfe rollen würden, kommt das Geld ja auch nicht wieder und ich befürchte es wird sich leider nichts ändern. Komisch ist, dass das jetzt aufpoppt. Mindestens seit der Landung in Manching war absolutes Schweigen auf Arbeitsebene ausgegeben worden. Ähnliches kann auch bei NH 90 beobachtet werden – vieles wird unterdrückt bzw. zurückgehalten. Im Übrigen stimme ich Ihnen voll zu.
@Tom_Weinreich
Volle Zustimmung – und in ein paar Wochen ist Gras drüber gewachsen und wir wursteln weiter wie bis her. – Dank auch dieser tollen Reform.
Der BRH will wohl nur den Abgeordneten einen Bericht übergeben, wo drin steht, wo überall beim T€uroHawk der Einblick in die Verträge oder sonstigen Unterlagen verweigert wurden. Ein richtigen Bericht über das EuroHawk Projekt wird es wohl nicht geben.
Das BMVg will wohl keine Stellungnahmen zum T€uroHawk mehr abgeben, bis TdM das Desaster am 5. Juni dem Verteidigungsausschuss erläutert hat. Am 29.5 möchte wohl TdM seine Internen Drohnenpläne in einer Kabinettsitzung bekannt geben.
… um noch mal ins Allgemeine abzugleiten:
Mir kommt es vor, als würde der ganze Laden irgendwie von innen heraus und oben herab entdemokratisiert. Die Geschichte mit dem BRH ist doch ein Symptom für diese Entwicklung.
Statt „Staatsbürger in Uniform“ gilt doch mittlerweile die preußisch-protestantische „Klagt nicht – Kämpft!“-Attitüde.
… und das scheint im Großen und Ganzen in der BW auch so hingenommen zu werden.
Mittelfristig wird jedoch mit den Füßen abgestimmt……
@Ben:
Wenn der BRH weiterhin keinen umfassenden Bericht vorlegen kann wäre das ein echter Hammer und eine Blamage für den Haushaltsausschuss, der seinen erklärten Willen ein Jahr lang nicht durchsetzen kann.
@T.W.:
Ich bin mal gespannt, ob das mediale Interesse anhält.
Wenn man mal alle bereits jetzt verfügbaren Fakten des Gesamtkomplexes (GlobalHawk, EuroHawk, GlobalHawk US, GlobalHawk AGS, GlobalHawk AGS nationale Beistellung) zusammentragen und verknüpfen würde käme auch noch mehr politisch Durchschlagendes heraus. Dann wackelt TdM zumindest deutlich mehr.
Ich bin gespannt, ob die Opposition und die Presse vor der nächsten Sitzung hier auf breiter Front vorankommen.
Die neuen kleinen Anfragen und Bemerkungen zum Thema sind aber hiervon noch weit entfernt. Da ist noch mehr Substanz und Skandal.
Die Unterthemen europäische Rechtslage, Informationen über Rechtsrahmen vor dem EH-Vertragsschluss, alternative Vorschläge EH, Verweigerung ggü. BRH, Verschleppung der Abbruchentscheidung, gleichzeitiger Vertragsschluss AGS, Stationierungsplanung AGS/ Stationierung US GH in ITA, deutsche Rolle bei GH AGS, nationale Beistellung AGS geben jeweils ja schon genug Stoff für Skandälchen.
Gemeinsam ist es ein Skandal „System BMVg“ – perfektioniert durch TdM.
Man kann nur hoffen, dass politisch und medial bald der Wald vor lauter Bäumen gesehen wird (AGS ist bisher ja bezeichnenderweise noch nicht mal Thema).
Denn eine mediale Treibjagd nach einem Mr. Perfect-Minister und Kanzler im Wartestand ist ja gerade in Wahlkampfzeiten auch nicht schlecht für die Auflage…
Ich hoffe die Medien für die Sie arbeiten haben nun mal Interesse und Platz für das Thema Verteidigung.
Die Süddeutsche interviewte gestern nen ahnungslosen Prof. aus Marburg (Eurohawk fliegt zu hoch um abgeschossen zu werden und kann Fotos machen) – da ist noch viel Platz nach oben…
@Memoria: Genau, wenn die richtigen Fragennden richtigen Personen gestellt werden, könnte das nachhaltigen Eindruck hinterlassen.
@Carlos, ich teile Ihre Einschätzung. Das BMVg mag keine parlamentarische Kontrolle. Wegen mangelnder Professionalität dieser musste es den VA lange nicht fürchten. Er gibt sich mit ausweichenden und wahrheitswidrigen Antworten auf parlamentarische Anfragen zufrieden und wehrt sich nicht gegen den systematischen Mißbrauch von Geheimschutzregeln.
Beim BRH und dem WB sieht es aufgrund der weitgehenden Informationsansprüche schon anders aus. TdM sprach ja sogar in einer Plenardebatte davon, dass man sich als Minister erst einmal daran gewöhnen müsse, dass da jemand nach der Schmutzwäsche im Schrank schauen dürfe. Deswegen kommt es ja auch immer wieder zu Fingerhakeleien zwischen BMVg auf der einen und BRH sowie WB auf der anderen Seite. Eine freundliche Umschreibung dazu findet sich u.a. im Jahresbericht des WB für das Jahr 2011:
„Zur Erfüllung der dem Wehrbeauftragten übertragenen Aufgaben hat er nach dem Gesetz ein umfassendes Auskunfts- und Akteneinsichtsrecht gegenüber dem Bundesminister der Verteidigung und allen ihm unterstellten Dienststellen und Personen. Über die Tragweite dieses Rechts gab es im Verlauf des Berichtsjahres zwischen dem Bundesminister der Verteidigung und mir unterschiedliche Auffassungen. Erfreulicherweise konnten diese Differenzen zwischenzeitlich ausgeräumt werden. Das uneingeschränkte Auskunfts- und Akteneinsichtsrecht ist unverzichtbare Voraussetzung für die Erfüllung des dem Wehrbeauftragten übertragenen Schutzes der Rechte der Soldaten sowie der Unterstützung des Deutschen Bundestages bei der Ausübung der parlamentarischen Kontrolle der Streitkräfte.“
Nachtrag:
Wenn man sich die Antworten der Bundesregierung aus dem Februar 2012 nochmal anschaut (wurde hier ja schon öfters zitiert):
„1. Welche offenen Fragen bzw. klärungsbedürftigen Aspekte sieht die Bundes-
regierung für die Zulassung von UAV (Unmanned Aerial Vehicle)?
a) Was im Einzelnen sind die von der Bundesregierung auf S. 14 des Ge-
setzentwurfs genannten „Aspekte des Betriebes von UAS“, die „weiterer
Klärung bedürfen“?
Abgesehen von den noch offenen Einzelfragen in Bezug auf die technischen An-
forderungen an das Luftfahrzeug und an die Qualifikation der das Fahrzeug steu-
ernden Person bedürfen Aspekte der Betriebssicherheit dieser Geräte, insbeson-
dere im Hinblick auf Notlandeverfahren, Funkverbindung und Sensorik einer
weiteren Klärung. Gerade die Ausfallsicherheit von Systemen und Bauteilen
sowie die Verlässlichkeit der Funkverbindung sind jedoch wesentliche Aspekte
für die Beurteilung der Betriebssicherheit eines Luftfahrtgeräts. Zudem ist es zur
Vermeidung von Zusammenstößen erforderlich, dass die Systeme in der Lage
sind, andere Luftfahrzeuge zu erkennen („Sense and avoid“). Dies alles sind
Aspekte, die bei einer zukünftigen Muster- und Verkehrszulassung solcher Ge-
räte vom Antragsteller nachzuweisen sein werden.
b) Welche Gremien sollen die Klärung dieser Aspekte in welchem Zeitraum
genau vornehmen?
Im Juni 2011 hat die Europäische Kommission die Initiative „EC UAS Panel“
ins Leben gerufen, um die aktuelle Wettbewerbssituation für Unmanned Aircraft
Systems (UAS) weltweit zu erkunden und die wichtigsten Herausforderungen
und Hindernisse zu identifizieren. In diesem Panel (in 5 Workshops gegliedert)
sollen Vorschläge für Maßnahmen entwickelt werden, welche die Entwicklung
und Nutzung von UAS in Europa unterstützen und fördern sollen.
Auf europäischer Ebene obliegt gemäß der Verordnung (EG) Nr. 216/2008 des
Europäischen Parlaments und des Rates die Zulassung von unbemannten Luft-
fahrzeugen mit einer höchstzulässigen Abflugmasse von mehr als 150 kg der
Europäischen Agentur für Flugsicherheit (EASA). Die EASA hat angekündigt,
in dem Zeitraum von 2013 bis 2017 eine Arbeitsgruppe für die Erstellung von
Vorschriften einzusetzen.“
Fragt man sich endgültig:
Wie kann man dann im BMVg davon ausgehen, dass man 2013 ein UAV im zivilen Luftraum nutzen kann?
Obwohl mehrfach darauf hingewiesen wurde, dass eine Musterzulassung durch die WTD 61/ ML nicht ausreicht.
@Werner: Der größte Knaller ist, daß trotz der seit 2004 bekannten Zulassungsproblematik am 31.01.2007 ein Entwicklungsvertrag gemäß den „Allgemeine Bedingungen für Entwicklungsverträge mit Industriefirmen (ABEI – Stand Juni 2005)“ zwschen dem BWB und der Eurohawk GmbH abgeschlossen wurde (man vgl. http://www.baain.de/portal/a/baain/!ut/p/c4/04_SB8K8xLLM9MSSzPy8xBz9CP3I5EyrpHK9pMTEzDy9stSi9MSkVL3EvPTUpPwS_YJsR0UAul0npQ!!/)
Dieser „ABEI-Vertrag“ enthält in Ziffer 1.1 eine sogen. „Bemühensklausel“, welche Haftungen, Regress und Rückzahlungen nahezu ausschließt. „Nahezu“ deshalb, weil man Vertrags- und Leistungsstörungen welche vorsätzlich und/oder grob fahrlässig erfolgen, vertraglich nicht ausschließen kann, denn eine solche Vereinbarung wäre rechtswidrig und damit nichtig.
Wie sich bereits in der Sitzung des Verteidigungsausschusses vom 15.05.2013 durch die Stellungnahmen des StS SB bewiesen haben soll, wurde jedoch keine Vereinbarung wie z.B. „Anlage 7, BEK-Papier zur Musterprüfung/-zulassung, Stückprüfung, Nachprüfung von Luftfahrzeugen und Luftfahrtgerät der Bundeswehr“ getroffen, welche explizit in Ziffern 1.1. und 1.2 ecxakt diese „Bemühensklausel“ des ABEI-Vertrages ausschließt und dies auch rechtlich begründet. (vgl. http://www.uploadarea.de/upload/1xkva8rzvrnanqckfwax4h4zm.html.)
Derart dürften die Gesamtheit der in das T€uroHawk geflossenen Gelder komplett „verbraten“ sein!!!
Bereits mit einem simplen Blick in die Vertragswerke hätten TdM und StS-Rü SB unmittelbar nach Amtsübernahme im März 2011 tatsächlich die Reissleine ziehen müssen, statt solches nunmehr im Mai 2013 scheinheilig bzw. verlogen nach einer sehr deftigen Bauchlandung zu behaupten. Ich glaube nicht, dass der „Meissener Elephant“ eine „Bemühensklausel“ in seinem Amtseid und der „Sächsische Schlossgärtner“ in seiner Stellen und Führungsanweisung haben. Hier ist die Kanzlerin nunmehr gefragt, ob es dieser schmeckt oder auch nicht!
@Lenkrad: Wenn auch leicht O.T., aber zu den Praktiken des BMVg unter der Regie von TdM und StS SB absolut passend, wurde beim SOF-LUH folgender Stand erreicht: Europaweites Teilnehmer- (Präqualifikations-)Verfahren gelaufen, „Spreu vom Weizen“ getrennt, die Leistungsbeschreibung war aber bereits in sich widersprüchlich, dilettantisch und „EC 145-freundlich“, u.a. trotz eines katastrophalen US-Evaluierungs-Reports. Irgendwie ähnlich zu T€uroHawk, oder? Dies wurde informell von einem der Weizenkörner gerügt.
Offenbar ob ähnlicher Erfahrungen aus einer offiziellen Rüge an den damaligen BWB-Präsidenten Harald Stein und den Ministerialdirgenten Detlef Selhausen (AL Rü bzw. AIN) im Sept. 2010 zum Fall BSHS hat der neue Leiter der Abt. Luft des BAAINBw die parallele Marktsichtung zum SOF-LUH deshalb an die IBAG vergeben. Diese ermittelte völlig ergebnisneutral zwei Hersteller, welche alsdann vom BAAINBw zur Angebotsabgabe für ein nichtöffentliches Verhandlungsverfahren aufgefordert wurden. Die dazugehörige weitere bzw. detailliertere Leistungsbeschreibung soll von der des Teilnehmerverfahrens wiederum ganz erheblich abgewichen und noch mehr auf „Kompensationsgeschaft mit ECD“ ausgerichtet gewesen sein. Gleiches war bereits beim BSHS in 2010 der Fall!
Es dürfte also nur einziger Wettbewerber überhaupt ein SOF-LUH-Angebot in dem nichtöffentlichen Verfahren abgegeben haben. Derart müßte die Selbstkosten-Preisklausel greifen und es wird abzuwarten sein, ob der einzige Bieter – wie schon im Falle BSHS in 2010 – seine projektbezogene Kostenträger- und Kostenstellenrechnung denn tatsächlich offenlegt und darauf feste prozentuale Gewinnmargen vereinbart werden, oder ob das BAAINBw das Verfahren wegen eines „unwirtschaftlichen Ergebnisses“ wiederum komplett aufhebt.
Dann beginnt das ganze Affentheater mit einer „bereinigten Leistungsbeschreibung“ von vorne, was allerdings mehr als ein Jahr interne Bearbeitungszeit kostet. So ist das auch beim BSHS der Fall (akut seit 2004) und Verfahrenswiederaufnahme ging beim BAAINBw imJuni 2012 zur ministeriellen Mitzeichnung raus und soll seitdem beim StS-AIN liegen. Der BRH und der RPA des HA haben bereits im März 2010 bestätigt, daß sich die neuen BSHS binnen weniger als 9 Monaten allein aus Betriebskostenersparnis gegenüber der Interimslösung BO105 amortisieren. Mittlerweile liegen wir deutlich unter 7 Monaten!
Das mal zur Info, wie teuer bereits die beabsichtigten Kompensationgeschäfte des BMVg dem Steuerzahler kommen. Ob dann das jeweilige Produkt des H&L-Lieferanten etwas taugt, oder noch mehr Kosten produziert ist das nächste Blatt und hat sich in zig Fällen nicht nur im Bereich Luftfahrt stets als sehr leidvoll auch für die Truppe erwiesen.
Wer schießt natürlich noch den Vogel ab?
Der hessische Winzer:
Auszug von tagesschau.de:
„Der hessische CDU-Abgeordnete Franz-Josef Jung war zwar zu Zeiten der großen Koalition Bundesverteidigungsminister, kann sich aber an Einzelheiten in Sachen Drohnenkauf nicht mehr erinnern. Nur eines weiß er noch ziemlich genau: „Ich muss ihnen sagen, ich habe keinen Vertrag unterschrieben. Damals war mein Staatssekretär Eigenbohm dafür zuständig. Ich meine, dass die Auftragsvergabe noch vor meiner Zeit erfolgt ist.““
http://www.tagesschau.de/inland/eurohawk108.html
Die falsche Schreibweise des damaligen Rü-Sts Eickenboom geht hoffentlich auf das Konto von tagesschau.de. Er denkt sogar, dass der Vertrag vor seiner Zeit geschlossen wurde.
Und gibt es auch freimütig zu. Denken, drücken, sprechen.
Ich halt es nicht mehr aus – die angebliche Soldatenpartei CDU in Bestform.
T.W. for „Verteidigungsminister“ and Tilo Jung for „StS-AIN“ versus TdM und SB.
Es könnte nur noch lustiger und objektiver werden, von getarnt „naiv und dumm“ bis getarnt „objektiv und fachmännisch“. Stimmt doch bitte alle bei „Doodle“ unter xxxxxxxxxxxx ab. Es stehen zwei Termine zu Ihrer aller Teilnahme an. T.W. hat nach der knappen Niederlage von DW-Best-Blog nun mal wirklich ein objektives Ergebnis verdient!
Wir haben zwei Termine:
1.) Treffen mit der Pizza-Connection im „Le Cochon Bourgeois“ in Berlin-Kreuzberg am 31. Juni 2013 und Diskussion über die Inauguration von T.W. und T.J. in deren neue Ämter.
2.) Bendeler–Block, am 32.05.2013, Ebene am Ende der Treppe (à la KTzG) und Rücktrittserklärungen von TdM sowie SB.
3.) Man siehe http://www.doodle.com/qnwhqssxh8ay7673xcqwbpkz/admin#admin
[Bitte jetzt nicht damit anfangen, den gleichen Kommentar in mehreren Threads zu posten… T.W.]
Lächerlich. Regress ist vermutlich deshalb nicht vorgesehen, weil die Entwicklungsarbeit NATO(?)-intern weiterverhökert wird. Bezahlt vom Steuerzahler.
Unsere Armee entzieht sich in einem Ausmap der parlamentarischen und wirtschaftlichen Kontrolle, dass wir neue Maßstäbe für die Führung der Armee entwickeln müssen.
Wo bleibt der parlamentarische Untersuchungsausschuss, der diese Zustände untersucht?
Ach was ist das schon. Im Rahmen dieser Reform sind viele vorher aufwändig sanierte Standorte geschlossen worden. Was sind da schon 250 Millionen? In Roth wurde für den Tiger die komplette Infrastruktur mit Hallen usw. gebaut. Kurz darauf folgte die Auflösung. Und anstatt, dass man den Fehler rückgängig macht und zwei Regimenter aufstellt. Spart man Minimalbeträge durch einen faulen Kompromis mit 57 Tigern.
@Maggus: Sie haben den „Kompromis“ offenbar noch nicht erkannt, 57 UHT ist reine TDM-Propaganda. Es sind definitiv 68 UHT abzunehmen und zu bezahlen.
@ Vtg-Amtmann
Danke für die ausführliche Antwort.
Nachtrag: Zusätzlich 18 Marinehubschrauber, für die es vorher keinen Vertrag gab und nun wahrscheinlich mit „Bemühungsklausel“. Wann räumt endlich mal jemand mit diesem EADS-Filz auf?
„Es sind definitiv 68 UHT abzunehmen und zu bezahlen.“
Das ist mir schon klar. Wie gesagt 80 Stück kaufen und diesen faulen Kompomis in dem sich der TdM dann sonnte, schnell vergessen.
In der Bundeswehr hat man scheinbar generell vieeeeel wichtigere Probleme zu bewältigen. Anders ist die Umbenennung sämtlicher Geschwader der Bundeswehr in „Taktisches Luftwaffengeschwader“ nicht zu erklären. Da hat ein Euro Hawk einfach keine Priorität.
Der Original-Artikel in der Frankfurter Allgemeine Sonntagszeitung (FAS), Seite 1 „Absturz mit Ansage / Bundeswehr kannte Zulassungsprobleme seit 2004“ und dessen Fortsetzung auf Seite 4 „Koloss im Blindflug“ von Thomas Gutschker & Marco Seliger ist seine 3,40 € als E-Paper oder als Printausgabe allemal wert. Den Bericht muss man wirklich gelesen haben und die zu Grunde liegenden Recherchen dürften m.M.n. zumindest dem StS SB das Genick brechen. Könnte mir vorstellen, daß der investigative Journalismus jetzt noch weitere Beschaffungsvorhaben des BMVg durchleuchtet, denn T€uroHawk ist nur die Spitze des Eisberges.
@ Vtg-Amtmann
• Nachtrag: Zusätzlich 18 Marinehubschrauber, für die es vorher keinen Vertrag gab und nun wahrscheinlich mit “Bemühungsklausel”. Wann räumt endlich mal jemand mit diesem EADS-Filz auf?
Lässt das nicht den Umkehrschluss zu, die IND sagt wo es langgeht? Und unsere Nasen nicken artig. Was mich beunruhigt ist die Häufigkeit der Ereignisse, vor allem wenn man auch so was wie Flugplatz Berlin und Stg 21 mit einbezieht.
Und Dr. Jung – der Winzer – taucht am 19.05.2013 im Paul-Löbbe-Haus ungefragt nach der Sitzung des Verteidigungsausschusses auf und erklärt vor der Presse wie Pontius Pilatus er sei sich bezüglich T€urohawk keiner Schuld bewußt. Tatsache ist, unter der Ära […gelöscht, s.u.] wurde der Vertrag vom 31.01.2007 samt „Bemühungsklausel“ unterzeichnet und eine Vereinbarung zur Zulassung des T€uroHawk, welche genau diese „Bemühungsklausel“ ausschließt erfolgte nicht.
[Bitte auf persönliche Anwürfe verzichten. Im Zweifel bin ich als Betreiber dieser Seite dafür haftbar. T.W.]