EuroHawk-Vertrag sieht keinen Schadenersatz vor

Der Vertrag für das gestoppte Drohnenprojekt EuroHawk der Bundeswehr sieht keine Schadenersatzforderungen des Bestellers, des deutschen Verteidigungsministeriums, vor. Das geht aus dem vertraulichen Bericht des Ministeriums an den Verteidigungsausschuss des Bundestages vor, der Augen geradeaus! vorliegt. Auf eine entsprechende Frage der SPD-Opposition heißt es in dem Papier:

Im Entwicklungsvertrag mit der EuroHawk GmbH ist ein Sonderkündigungsrecht des Auftraggebers mit Restabgeltungsanspruch des Auftragnehmers vereinbart. Regressklauseln oder Konventionalstrafen sind nicht vereinbart. Diese sind bei einem grundsätzlich mit Risiko behafteten Entwicklungsvertrag nicht durchsetzbar.
Bei nachweislicher Nichterfüllung wurden und werden Rechnungseinbahlte seitens des BWB bzw. BAAINBw vorgenommen.

Ich bin kein Jurist, aber das klingt, als sei die Suche nach Regressmöglichkeiten, wie sie der Sprecher des Verteidigungsministeriums vor der Bundespressekonferenz ankündigte, vermutlich vergeblich.

(Zum Bericht an den Verteidigungsausschuss betonen in diesen Tagen etliche Medien, dass ihnen der Bericht vorliege; allerdings heben sie meist darauf ab, wann im Ministerium die Sachlage mit der fehlenden Zulassungsmöglichkeit der Drohne klar war. Dachte ich ergänze das mal.)

(Foto: Northorp Grumman Pressefoto)