EuroHawk: Nur Amis am Steuerknüppel?

EURO HAWK®

Natürlich kommen beim gefloppten Drohnen-Projekt EuroHawk, auch vor dem für den 5. Juni angekündigten Bericht des Ministeriums, fast täglich neue Details ans Licht der Öffentlichkeit. Das wird die nächsten zwei Wochen so weiter gehen, und alle Einzelheiten im Blick zu behalten ist fast unmöglich. Ein Detail, über das der Spiegel berichtet, halte ich allerdings für fast gravierender als die Frage, ob hier oder dort noch zwei, drei Millionen Euro fällig werden:

Außerdem haben deutsche Drohnenpiloten nicht das Recht, den Euro Hawk zu fliegen. Soll die Drohne abheben, muss das Verteidigungsministerium Northrop Grumman darum bitten. Erst wenn sich in Kalifornien ein Pilot an den Computer setzt, kann die Drohne in Deutschland abheben.

Da wüsste man doch gerne Genaueres. Ist das jetzt eine Art Zwischenlösung für die Testflüge, oder womöglich eine dauerhafte Regelung? Ist die Bodenstation für den EuroHawk ebenfalls eine Black Box, deren Einzelheiten der künftige Betreiber, also die Bundeswehr, selbst wenn alles geklappt hätte, niemals hätte wissen dürfen? Wer hat die Kontrolle über die Steuerungs-, aber vor allem auch die Datenverbindungen via Satellit?

Mit anderen Worten: Zu den luftverkehrsrechtlichen und finanziellen Fragen zum Thema EuroHawk kommen noch einige hinzu, die den geplanten Betrieb betreffen – und dessen vertragliche Ausgestaltung auch nach einer – nun nicht mehr stattfindenden – regulären Übernahme durch die deutschen Streitkräfte.

Nachtrag: Habe mich jetzt mal umgehört, und in den Kommentaren ist es ja im Prinzip auch schon erklärt: So lange das Flugzeug der Industrie gehört, fliegt die Industrie – insofern nichts Ungewöhnliches. Erst nach der Übernahme durch die Streitkräfte fliegen die das Ding auch selbst.  Aber der Pilot der Industrie bewegt(e) den EuroHawk bei Testflügen von Manching aus, nicht aus Kalifornien – da ist die zitierte Berichterstattung wohl ein wenig unpräzise.

(Foto: Northrop Grumman Pressefoto)