EuroHawk: Dokumentation Bundespressekonferenz 22. Mai

Die Antworten zum Thema EuroHawk in der Bundespressekonferenz am (heutigen) Mittwoch lassen noch einige Fragen offen… Zur Dokumentation hier Fragen und Antworten vom Sprecher des Verteidigungsministeriums, Stefan Paris, und dem stellvertretenden Regierungssprecher Georg Streiter (von dem kommt die Aussage „Die Bundeskanzlerin hat volles Vertrauen in Bundesminister de Maizière“):
Frage: Herr Paris, die „WELT“ schreibt heute, der Vertrag über die Drohne mit dem Hersteller Northrop Grumman sei noch gar nicht gekündigt worden. Stimmt das? Vielleicht können Sie ein bisschen erläutern, wie die Vertragssituation aussieht.
Paris: Ich möchte da nicht zu sehr ins Detail gehen, weil Sie wissen, dass wir – mit dem Ziel, den Verteidigungsausschuss am 5. Juni insgesamt über das Projekt „Euro Hawk“ zu unterrichten – derzeit dabei sind, diese Historie in einer Arbeitsgruppe im Ministerium und auch im nachgeordneten Bereich umfassend aufzuarbeiten. Das geht ja weit zurück. Es ist jetzt mehr als zehn Jahre her – es war ca. 2001 -, dass grundlegende Entscheidungen zum Erwerb dieses „Euro Hawk“ getroffen worden sind. Ich bitte schlicht um Nachsicht dafür, Ihnen Detailfragen im Moment einfach nicht beantworten zu können, weil diese Arbeiten gemacht werden.
Fest steht, dass wir aus dem Entwicklungsvertrag zum „Euro Hawk“ aussteigen werden. Inwieweit das dann letztendlich auch schon Kündigungen oder Ähnliches wie Kontaktaufnahme mit der Herstellerfirma, die Sie gerade nannten, zur Folge gehabt hat, kann ich nicht bestätigen und auch nicht dementieren. Klar ist aber, dass wir die Entwicklungsphase letztendlich beendet haben.
Vielleicht muss man hier zur Klarstellung noch einmal sagen, dass man bei solchen Projekten, die ja nicht marktverfügbar sind – man kann ja nicht losgehen und sagen „Ich erwerbe jetzt frei auf dem Markt eine Aufklärungsdrohne wie so einen ‚Euro Hawk’“ -, immer zwischen zwei Vertragsgestaltungen unterscheiden muss:
Man muss zum einen die grundsätzliche Entscheidung treffen, ob man so etwas entwickeln möchte. Wenn man diese Entscheidung getroffen hat, und so ist sie in der weiten Vergangenheit auch getroffen worden, dann muss man in einen sogenannten Entwicklungsvertrag eintreten. Ein solcher Vertrag hat im Allgemeinen zum Inhalt, dass mit einer Firma ein Vertrag geschlossen wird, der zum Ziel hat, ein Produkt, das es noch nicht gibt, das aber bestimmte Fähigkeiten haben soll, zu entwickeln. Deshalb heißt das Entwicklungsvertrag. Dieser Vertrag ist quasi dann als erfolgreich zu Ende gebracht anzusehen, wenn im Ergebnis dieses Entwicklungsvertrags auch ein Produkt steht, das dann die Marktreife oder Serienreife erreicht hat. Wenn man dieses Ziel im Rahmen des Entwicklungsvertrags erreicht, dann ist dieser Vertrag für beide Seiten erfolgreich beendet.
Dann geht man in der Regel zum sogenannten zweiten Schritt über, nämlich zum Beschaffungsvertrag. Man sagt: Okay, ich habe jetzt ein getestetes Gerät, das meinen Anforderungen auch gerecht wird, und jetzt ist es an der Zeit – weil ich mich davon habe überzeugen können, dass es auch funktioniert -, in die Beschaffungsvertragsphase überzugehen, sodass ich dann mehrere Stücke eben dieses Musters erwerbe.
Ich hatte hier auch schon einmal etwas breiter dargelegt, dass dieser Erfolg, den wir aus dem Entwicklungsvertrag ziehen wollten oder den wir uns aus dieser Entwicklungsphase erhofft haben, nicht eingetreten ist und wahrscheinlich auch nicht eingetreten wäre, wenn man erhebliche Mittel investiert hätte, um diesen Entwicklungsvertrag noch zu verlängern. Deshalb haben wir die Entscheidung getroffen, diesen Entwicklungsvertrag nicht bis zu seinem Ende in Anspruch zu nehmen.
Inwieweit wir jetzt mit der Firma Kontakt aufgenommen haben, weiß ich schlichtweg nicht. Es mag sein, dass es Kontakte gibt. Sicherlich wird das alles auch einmal sein formales Ende finden. Fest steht aber, dass wir uns aus der Entwicklungsphase verabschiedet haben, weil wir keine Möglichkeit mehr gesehen haben, zu einem positiven Entwicklungsergebnis zu kommen. Das bezieht sich, noch einmal ausdrücklich gesagt, auf das unbemannte Flugobjekt „Euro Hawk“. Es bezieht sich, noch einmal ausdrücklich gesagt, nicht auf den Inhalt dieses Geräts, auf das sogenannte SIGINT-System, dieses technische Aufklärungssystem. Das ist im Moment der Stand der Dinge.
Wir sind jetzt dabei, historisch und chronologisch über einen doch recht weiten Zeitraum von mehr als zehn Jahren hinweg im Wege einer Arbeitsgruppe, die eigens dafür im Ministerium eingerichtet worden ist, eben all die Facetten (aufzuarbeiten), die mit dem Thema „Euro Hawk“ in Verbindung stehen, seien es die vertraglichen Fragen, sei es die Frage, wann das Parlament beteiligt worden ist, oder sei es die Frage, wann das Prüfbegehren des Bundesrechnungshofs einbezogen worden ist. In einem zweiten Bereich geht es um die Fragen der Zulassung von solchen unbemannten Fluggeräten im nationalen wie europäischen Luftraum. Drittens geht es insbesondere auch um die Frage, was wir daraus für die Zukunft ableiten. Dabei ist vielleicht auch noch einmal ein Segment zu sehen, nämlich dass man natürlich auch schauen muss, ob es in der Entwicklungsvertragsphase vielleicht auch noch Ansprüche gibt, die wir geltend machen können, möglicherweise in Form des Schadensersatzes oder Ähnlichem. Das läuft derzeit.
Insofern möchte ich das, was die „WELT“ vermeldet, nicht kommentieren und weder bestätigen noch dementieren. Fest steht aber, dass wir keine Möglichkeit mehr gesehen haben, der Entwicklungsvertrag erfolgreich zu Ende zu bringen.
Frage: Es werden jetzt nach wie vor und immer wieder auch neue Fragen aufgeworfen, was die Höhe des Betrags angeht, der abgeschrieben werden muss. Zu den Informationsabläufen, Herr Streiter: Welche Erwartungen hat die Bundeskanzlerin an die Information durch den Bundesverteidigungsminister, an die Informationspolitik des Bundesverteidigungsministeriums gegenüber der Regierung, gegenüber dem Kabinett und gegenüber Institutionen wie dem Bundesrechnungshof?
SRS Streiter: Die Bundeskanzlerin hat volles Vertrauen in Bundesminister de Maizière. Er hat heute auch im Bundeskabinett das, was Herr Paris jetzt lang vorgetragen hat, kurz vorgetragen, nämlich dass er zum nächstmöglichen Zeitpunkt Information darüber liefern wird, wie dieses ganze Beschaffungsprojekt verlaufen ist und wie das Entwicklungsprogramm dann beendet wurde.
Zusatzfrage: Ist es vom Kabinett und von der Kanzlerin als normal und akzeptabel hingenommen worden, dass der Vorgang offenbar erst vor Kurzem im Bundeskabinett als normaler Beschaffungsvorgang dargestellt wurde?
SRS Streiter: Das ist nicht diskutiert worden.
Zusatzfrage: Heißt das, dass wird damit also als normal und akzeptabel hingenommen?
SRS Streiter: Ich habe gesagt: Das ist nicht diskutiert worden.
Paris: Darf ich dazu etwas ergänzen? Sie sagten sinngemäß, es seien jetzt viele Fragen im Raum. Das ist zugegebenermaßen so. Die Vielzahl der Fragen haben wir natürlich auch alle auf dem Zettel, und wir versuchen, sie entsprechend abzuarbeiten und aufzuklären. Aber ich möchte die Gelegenheit hier vielleicht nutzen, weil manche Dinge so dargestellt worden sind oder auch noch zurzeit dargestellt werden, wie sie nicht wirklich gewesen sind.
Es wird gerne – ich halte sie einmal hoch – immer wieder diese eine Seite in die Kameras gehalten und gesagt: Genau hier ist der Betrug angelegt. – Das ist schlichtweg falsch. Wenn man nämlich eine Seite eines 70-seitigen Berichts in die Kamera hält, ihn liest oder sich darauf bezieht, dann sollte man sich zumindest die Mühe machen, vielleicht eine Seite oder zwei Seiten vorher zu lesen. Wenn man sich diese Mühe macht – ich tue es gerne für Sie -, dann sieht man nicht nur die Tabelle auf Seite 29, sondern man sieht, dass auf Seite 28 etwas dazu geschrieben worden ist. Dort heißt es: „Die in der nachfolgenden Tabelle aufgeführten Zahlen geben die durch den Bundesminister der Verteidigung gebilligten Obergrenzen der strukturrelevanten Hauptwaffensysteme der Teilstreitkräfte vor.“
Es handelt sich hierbei um einen Bericht zum Stand der Neuausrichtung der Bundeswehr. Es ist, glaube ich, allen bekannt, dass die Neuausrichtung der Bundeswehr maßgeblich im Jahr 2011 entschieden worden ist. Im Jahr 2011 gab es Entscheidungen zu den verteidigungspolitischen Richtlinien. Es gab Entscheidungen zur Neuausrichtung der Bundeswehr. Es gab Entscheidungen zu Standortfragen. Das liegt alles im Bereich der Monate Mai bis September. Es ging um Organisationsfragen etc. pp.
In diesem Zeitraum, also 2011, hat der Minister auch eine Entscheidung über eben diese Obergrenzen der strukturrelevanten Hauptwaffensysteme getroffen. In diesem Zeitraum, also 2011, ist Mitte des Jahres in diese Tabelle auch der „Euro Hawk“, – Planung 5, Obergrenzen 5 – eingepflegt worden. Jetzt wird gerne der Eindruck erweckt, das sei am 7. Mai 2013 dort hineingeschrieben worden. Das ist falsch, und das möchte ich hier noch einmal ganz deutlich klarstellen. Ich bitte also, hierbei auch darauf zu achten, dass man nicht nur eine Seite zeigt und liest, sondern letztendlich ein Stück weit auch das Prozesshafte einer Neuausrichtung – die Entscheidungen liegen logischerweise weiter zurück, stammen nämlich aus dem Jahr 2011 – darstellt.
Der zweite Punkt, den ich anmerken möchte, bezieht sich auf den Bundesrechnungshof: Ja, der Bundesrechnungshof hat in den vergangenen Jahren seinem Auftrag gemäß auch Untersuchungen in Bezug auf das Projekt „Euro Hawk“ durchgeführt und vorgenommen. Dem Bundesrechnungshof ist in diesem Zusammenhang auch eine Vielzahl von Unterlagen zur Einsicht zur Verfügung gestellt worden. Es hat bei einem Teil der Unterlagen Schwärzungen gegeben. Das liegt daran, dass hinsichtlich der Konstruktion insbesondere amerikanische Rechte sehr strikt gewahrt werden sollten. Das liegt daran, dass die Vereinigten Staaten den Bundesrechnungshof als deutsche Institution, als unabhängige Institution hier in Deutschland, als Dritten ansehen. Das amerikanische Recht sieht bei solchen technischen Transferleistungen vor, dass bestimmte Informationen nicht an Dritte weitergegeben werden dürfen. Dementsprechend haben die Amerikaner auch dafür gesorgt, dass bestimmte Informationen nicht offen an den Rechnungshof weitergegeben wurden.
Wir haben jetzt entschieden, dass diese Interessenkollision aufgelöst werden muss und dass der Bundesrechnungshof volle Einsicht in die Unterlagen bekommen soll, indem die Unterlagen, die dem Rechnungshof bisher nicht in voller Breite und Tiefe zur Verfügung gestellt werden konnten – eben aufgrund dieser rechtlichen Problematik -, in der Einstufungsform „Geheim“ zur Verfügung gestellt werden. Das bedeutet, dass der Rechnungshof seine Arbeit tun kann. Das bedeutet, dass die amerikanischen Rechte insoweit zunächst einmal gewahrt sind. Wir stehen aber weiterhin in Kontakt mit den Amerikanern darüber, wie man das vielleicht noch klären kann.
Dieser Prozess über die Streitigkeit hinsichtlich der Einsicht in die Unterlagen hat im letzten Jahr, im Jahr 2012, eine Rolle gespielt. Er ist zu Beginn dieses Jahres auch noch einmal mit dem Rechnungshof diskutiert worden, und zwar mit der Zielrichtung, diesen Weg zu gehen, die Einstufung „Geheim“ vorzunehmen und dadurch auch dem Rechnungshof die Möglichkeit zu geben, in Gänze in die Unterlagen hineinzuschauen. Das sind die zwei Punkte, die ich gerne noch anmerken wollte.
Frage: Ich habe noch eine Frage, auch wenn Sie gesagt haben, dass die Arbeitsgruppe jetzt alles aufarbeiten werde: Was können Sie nach heutigem Stand zum Stand des Nato-Aufklärungsprojekts AGS sagen? Wie viel Geld ist da schon hineingeflossen? Es gibt ja jetzt Forderungen nach einem sofortigen Ausstieg und einem Zahlungsstopp. Ist das erfolgt? Wie konkret wird das diskutiert?
Paris: Diskutieren werden wir das sicherlich in Zukunft. Im Moment ist der Stand, dass wir diese Arbeitsgruppe eingerichtet haben. Diese Arbeitsgruppe deckt im Kern – ich möchte es noch einmal kurz darstellen – drei Aufgabenbereiche ab. Ich umschreibe sie einmal so:
Der eine Bereich betrifft die Frage nach Verantwortung. Dahinter verbirgt sich letztendlich die historische Aufarbeitung seit dem Jahr 2001 und die Darstellung dessen, welchen Sinn und Zweck die Vertragskonstruktionen sowie auch die vertraglichen Regelungen hatten, die in Bezug auf den „Euro Hawk“ geschaffen worden sind. Es geht um die Darstellung der Fragen, welche Leistungsverpflichtungen bestanden haben und welche Leistungserbringungen erfolgt sind. Dann wird dargestellt werden, welcher Mittelabfluss stattgefunden hat, welcher Mittelbedarf dem im Voraus gegenübergestanden hat, wie die Entscheidungsprozesse verlaufen sind, wie das Parlament eingebunden worden ist, wie das Parlament informiert worden ist und wie auch der Rechnungshof informiert worden ist. Das ist der erste Komplex.
Den zweiten Komplex würde ich als die Zulassungs- und Flugbetriebsebene umschreiben. Dabei geht es im Kern um die Fragen, wie es eigentlich mit den rechtlichen Rahmenbedingungen für die Zulassung von solchen unbemannten Fluggeräten, also von diesen Drohnen, aussieht, wie die flugbetrieblichen, operationellen und technischen Details aussehen, worauf zu achten ist und welche Papiere dafür erforderlich sind. Dabei ist es natürlich auch wichtig, Schlussfolgerungen in Bezug darauf zu ziehen, wie wir jetzt mit der Durchführung weiter vorgehen. Das ist letztendlich die Frage, die Frau Marschall eben gestellt hat.
Der dritte Komplex wird sich mit der Frage beschäftigen müssen: Welche Auswirkungen und Konsequenzen hat das in Bezug auf das „Euro Hawk“-Projekt, sprich, wie können wir das, was sich technisch im „Euro Hawk“ befindet – das Aufklärungselement SIGINT -, weiter nutzen und was müssen wir tun, um dieses Gerät mittels eines anderen Trägers in den Himmel zu bringen? Des Weiteren wird es um die Frage gehen: Welche Auswirkungen mag das auch auf andere Drohnenprojekte – seien sie bewaffnet beziehungsweise bewaffnungsfähig, seien sie unbewaffnet – haben? Letztendlich werden wir uns natürlich auch mit der Frage beschäftigen, die Sie jetzt angesprochen haben: Was heißt das für die deutsche Beteiligung an „Global Hawk“ beziehungsweise AGS – „Alliance Ground Surveillance“? Diesbezüglich werden wir sicherlich Vorschläge machen, wie wir damit verfahren.
Hinsichtlich Ihrer Frage „Wie viel Geld ist bisher in den Bereich AGS geflossen?“ möchte ich Ihnen die Antwort schuldig bleiben. Ich kann sagen: Ja, es ist Geld geflossen. Ich möchte heute aber nicht eine Zahl nennen, die ich vielleicht morgen nach oben oder auch nach unten korrigieren muss, um mich dann dem Vorwurf ausgesetzt zu sehen: Da hat jemand die Öffentlichkeit falsch unterrichtet. Deshalb bitte ich um Geduld, dass auch das im Zuge der Arbeitsgruppen-Aufarbeitung des gesamten Prozesses stattfinden. Dann können wir Sie sicherlich mit entsprechenden Zahlen über den bisher erfolgten Mittelabfluss, über die Mittelplanung, insbesondere aber auch über unsere Vorschläge in Bezug auf die Frage „Wir unterrichten wir unsere Nato-Partner, wie unterrichten wir die Stellen, die damit befasst sind, und wie teilen wir das, was wir beim Projekt „Euro Hawk“ an Erfahrungen gesammelt haben, mit den zuständigen Stellen im Bereich des Nato-Bündnisses?“ informieren. Das ist eine Aufgabenstellung, das blenden wir auf keinen Fall aus; denn die Dinge sind nicht unbedingt eins zu eins vergleichbar, aber sie hängen schon miteinander zusammen.
Frage: Herr Paris, Sie haben eben geschildert, wie Sie den Interessenkonflikt gelöst haben, dass einerseits der Bundesrechnungshof die kompletten Unterlagen haben wollte, andererseits die Amerikaner diese Unterlagen aber nicht freigeben wollten. Die Lösung, die Sie uns dann präsentiert haben, dass man das einfach „geheim“ stempelt, ist ja eigentlich recht einleuchtend – fast hätte ich gesagt, banal. Deswegen meine Frage: Warum ist man darauf erst jetzt gekommen? Dieser Konflikt währt ja schon recht lange, wenn ich das richtig beurteile.
Paris: So lange währt er noch nicht, wenn man einmal die Gesamtprojektlaufzeit sieht. Wir sprechen hier über ein Problem, das sich insbesondere im Bereich des letzten Jahres noch einmal verdeutlicht hat. Vielleicht muss ich es noch einmal ein bisschen deutlicher machen: Es geht darum, dass das amerikanische Recht sagt, dass solche Informationen an Dritte nicht weitergegeben werden können. Wenn Sie es trotzdem tun, machen Sie sich nach amerikanischem Recht strafbar. Dieses Phänomen haben wir auch mit der amerikanischen Seite zu lösen versucht, damit man eben nicht diese hilfsweise Geheimstempelung machen muss. Da gibt es unterschiedliche Möglichkeiten. Eine Möglichkeit wäre gewesen, dass der Bundesrechnungshof einem sogenannten „Technical Assistance Agreement“ beitritt. Das tut der Rechnungshof aus guten Gründen nicht, weil er sich als unabhängige Institution sieht und keine Veranlassung sieht, so etwas zu tun. Eine andere Möglichkeit wäre gewesen, dass die Amerikaner hier vielleicht zurückgehen und sagen: Okay, wir machen hierbei eine Ausnahme. Das haben sie aber nicht getan; das liegt an dem mit Blick auf Exportgeheimnisse sehr strengen amerikanischen Recht. Deshalb haben wir mit dem Bundesrechnungshof sehr intensiv über dieses Problem gesprochen. Die Lösungen, so wie ich Sie ihnen dargestellt habe, sind Anfang des Jahres auch sehr intensiv zwischen einem Staatssekretär unseres Hauses, Herrn Wolf, und auch dem Präsidenten des Bundesrechnungshofes erörtert worden, mit der Zielrichtung, dass man diesen Weg gehen möchte. Das haben wir letztendlich auch als sinnvolle Problemlösung angesehen, und das wird der amerikanischen Seite auch so gesagt.
Der Rechnungshof hat – darauf kommt es mir an – jetzt die Möglichkeit, in die Unterlagen komplett Einblick zu nehmen. Ich bitte auch noch einmal um Verständnis: Er hatte eine sehr breite Möglichkeit, eine Vielzahl von Dokumenten zu prüfen. Es geht hierbei um einen gewissen Teil von Dokumenten, die von amerikanischer Seite geschwärzt worden sind. Das haben wir jetzt auf. Damit wird der Rechnungshof umgehen. Sie müssen nur an eines denken: Wenn gewisse Teile von solchen Unterlagen offen sind und andere Teile als „vertraulich“, „NfD“ oder „geheim“ eingestuft sind, dann ist das natürlich in Bezug auf die Berichte, die der Rechnungshof später erstellt, und auch in Bezug auf die parlamentarische Debatte dazu immer mit einer gewissen Schwierigkeit versehen. Wir erleben es hier ja regelmäßig, dass Sie Fragen stellen und dann gesagt wird: Darüber können wir nichts sagen. Weil wir aber einen sehr transparenten Ansatz verfolgen, möchten wir gerne auch dazu kommen, dass wir die vertraglichen Verbindungen und die einzelnen Bestandteile dieses Projekts so gut wie möglich offenlegen können – zunächst einmal, um die Arbeit auf diesem Weg weiter voranschreiten zu lassen.
Wie sich das en détail klären wird, wird die Zukunft zeigen. Zunächst einmal ist mir wichtig zu sagen: Der Bundesrechnungshof hat jetzt hundertprozentig Einsicht. Ich würde sagen, bisher hatte er nur ungefähr 80-prozentig Einsicht.
Zusatzfrage: Inwiefern ist eigentlich der Minister selbst mit diesem ganzen Projekt befasst gewesen und inwiefern – Sie haben ja geschildert, der Staatssekretär habe mit dem Bundesrechnungshof verhandelt – ist das alles Sache von Staatssekretären oder Abteilungsleitern? Denn Ihr Minister wird ja stets persönlich dafür verantwortlich gemacht. Insofern meine Frage: Inwiefern ist er als Minister – abgesehen von der Verantwortung, die er als Minister logischerweise hat – überhaupt in diese Dinge eingebunden?
Paris: Ein Minister, der im Amt ist, ist ein Minister im Amt, das ist völlig klar. Ich möchte hier auch gar nicht die Stimmen kommentieren, die den Minister oder auch andere handelnde Personen diesbezüglich jetzt auf die eine oder andere Art und Weise oder mit dem einen oder anderen Argument persönlich die Verantwortung nehmen. Fest steht, dass diese Entscheidung insgesamt durch das Verteidigungsministerium getroffen worden ist. Dazu gehören alle Personen, die dem Verteidigungsministerium angehören und auch mit dieser Sache befasst gewesen sind. Wie genau wer zu welcher Zeit unterrichtet wurde und wer wann welche Entscheidungen getroffen oder eben auch nicht getroffen hat, das sind Fragen, die jetzt in einer chronologischen Aufarbeitung weit zurückreichend in die Jahre ab 2001 gehen. Dieser Zeitraum muss aufgearbeitet werden, er muss chronologisch aufgearbeitet werden, er muss sorgfältig aufgearbeitet werden – insbesondere mit Blick auf die Zeitschiene und insbesondere auch mit dem Ziel, dass das Ergebnis, das am 5 Juni zur Befassung des Verteidigungsausschusses vorgelegt werden wird, all diese Fragen, die jetzt vielleicht von Ihnen und auch von Parlamentariern gestellt werden, beantworten können wird. Ich kann diese Fragen im Moment nicht beantworten, und zwar schlicht und ergreifend auch deshalb, weil die Arbeitsgruppe derzeit tagt und mir ein Bericht oder ein Entwurf des Berichtes noch nicht vorliegt. Das ist aber auch normal, denn die Damen und Herren haben viel zu tun.
Frage: Es kann sein, dass das früher schon einmal gefragt wurde, aber ich frage es trotzdem noch einmal: Ist es richtig, dass das Verteidigungsministerium eingestanden hat, dass der Minister seit November 2011 wusste, dass diese Drohne im europäischen Luftraum ohne eine zusätzliche Ausrüstung, ohne eine zusätzliche Investition nicht zulassungsfähig ist?
Paris: Auch da möchte ich darum bitten, dass wir abwarten, was der Bericht dazu aussagen wird. Ich habe solche Behauptungen oder Tatsachenbehauptungen auch gelesen. Ich möchte Sie vor dem Hintergrund dessen, dass wir gegenüber dem Parlament berichtspflichtig sind und derzeit dabei sind, das akribisch und chronologisch aufzuarbeiten, um Verständnis bitten, dass wir das nicht kommentieren.
Mir ist vielleicht noch eines wichtig – weil Sie die Zulassungsprobleme insgesamt ansprechen, ohne auf bestimmte Zeitpunkte abzustellen -: Es wird häufig behauptet, dass es ein Kernzulassungsproblem gegeben habe, nämlich das Kollisionsvermeidungssystem. Das ist so nicht richtig. Die Kernprobleme bei der Zulassung bestehen darin, dass wir nach unserem nationalen Recht der zuständigen Zulassungsstelle die Möglichkeit geben müssen, ein Fluggerät anhand einer Papierlage zu überprüfen. Es reicht nicht aus, dass Sie ein Fluggerät wie den „Euro Hawk“ nach Manching stellen, die Truppe der Prüfer dann darum stellen und sagen: „So bitte, hier sind Schraubenzieher, guckt euch das alles einmal an.“ Die gucken zwar einmal, aber sie brauchen für das, was sie sehen – insbesondere die Teile, in die man nicht hineingucken kann, weil sie technisch so verbaut sind, und vor allem auch, weil sie zusammenwirken -, auch eine Papierlage. Das ist schlicht und ergreifend deshalb so, damit man – ich sage das einmal ein bisschen flapsig – dem deutschen Prüfwesen nachkommen und sagen kann: Das ist das Papier, das ist technisch nachvollziehbar, das garantiert ganz bestimmte technische Dinge, und deshalb bekommt das einen Stempel, dass es so in Ordnung ist. Eine Vielzahl dieser Papiere – das hängt nicht mit dem Kollisionsvermeidungssystem zusammen, sondern das hängt letztendlich mit sämtlichen Teilen, die darin verbaut sind, zusammen – sind von der Herstellerseite aber nicht in der ausreichenden Form zur Verfügung gestellt worden. Das wiederum liegt an genau dem, was ich eben im Zusammenhang mit der Prüfung durch den Bundesrechnungshof dargelegt habe, nämlich dass solche Produkte – auch, wenn sie nur in der Entwicklung sind – aufgrund der amerikanischen Exportbestimmungen einem hohen Geheimhaltungsgrad unterliegen.
Insofern gilt: Wenn Sie diese Voraussetzungen nicht bekommen, dann tun Sie sich hier mit der Zulassung naturgemäß sehr, sehr schwer. Dann kommen Sie irgendwann zu einem Punkt, an dem Sie sagen: „Was müsste ich denn jetzt tun, um auf einem anderen Wege zu dieser Erkenntnis zu gelangen?“. Das würde bedeuten, dass Sie letztendlich alles, was dort steht und was Sie vom Hersteller nicht bekommen, eigenproduzieren. Sie müssten die Teile ausbauen, Sie müssten die selbst überprüfen – Sie müssten quasi das fehlende Papier selbst erstellen. Das wäre so aufwändig und mit so hohen Kosten verbunden gewesen – und insbesondere auch nicht wirklich erfolgversprechend gewesen -, dass man gesagt hat: Bevor wir jetzt noch so viel Geld investieren, um es zu erreichen, dieses Fluggerät zulassungsfähig zu machen, verzichten wir auf dieses Trägersystem „Euro Hawk“; wir nutzen weiter das, was sich darin befindet, nämlich das SIGINT-System, geben aber nicht noch mehr Geld für die Zulassung aus; insbesondere gehen wir nicht von der Erprobung in eine Beschaffungsphase über, denn die Erprobung hat uns ja gezeigt: Das werden wir mit Zuverlässigkeit nicht in den deutschen Luftraum bekommen. Das war der Grund.
Wann wer darüber unterrichtet worden ist und wann was entschieden worden ist, wird Gegenstand der chronologischen Aufarbeitung sein. Ich kann es schlichtweg im Moment nicht beantworten.
Zusatzfrage: Ich habe die Frage auch deshalb gestellt, weil das zum Beispiel in dpa-Texten so vorkam. Da hieß es: Der Minister wusste das seit Ende 2011, und das hätte das Verteidigungsministerium auch schon eingestanden.
Paris: Ich persönlich habe es nicht eingestanden. Ich behaupte einmal, dass auch der Minister das nicht eingestanden hat, so wie Sie es formulieren; denn der Minister hat sich zu diesem Thema bereits im Deutschen Bundestag geäußert und gesagt: Hier komme ich dem Begehren des Parlamentes sehr gerne und auch in einem eigenen Interesse nach. Das wird nun chronologisch – und zwar nicht beginnend im Jahr 2011, sondern beginnend im Jahr 2001 und über die Jahre 2004, 2007 etc., also über alle Projektschritte hinweg – aufgearbeitet.
Frage: Habe ich Sie richtig verstanden: Wenn die Amerikaner alle Papiere auf den Tisch gelegt hätten, hätten Sie mutmaßlich auch eine Zulassung?
Paris: Ich würde das jetzt nicht wie ein deutscher Prüfer mit dem Prüfsiegel „Ja, Herr Petersen, Sie haben Recht“ versehen. Ich würde aber sagen: Wenn wir diese Schwierigkeiten nicht gehabt hätten, dann wäre das Zulassungsproblem durchaus ein deutlich, deutlich kleineres gewesen.
Frage: Herr Paris, wer leitet die Arbeitsgruppe im Bundesverteidigungsministerium und an wen berichtet die Leitung der Arbeitsgruppe?
Paris: Die Arbeitsgruppe wird letztendlich an den Bundesminister berichten, weil der Bundesminister dann ja auch im Verteidigungsausschuss Auskunft geben wird. Diese Arbeitsgruppe setzt sich nicht aus einer einzigen Abteilung oder gar einer einzige Person zusammen. Sie ist in ihrem Kern in der Abteilung AIN – das war vor der Reform die sogenannte Rüstungsabteilung; heute heißt diese Abteilung „Ausrüstung, Informationstechnik und Nutzung“ – aufgehängt. Dort ist ein Sekretariat eingerichtet worden. Stellen Sie sich darunter aber nicht das klassische Sekretariat vor; vielmehr ist das eine Gruppe, die über den drei Arbeitssträngen, die ich Ihnen eben genannt habe, eingerichtet worden ist. In diesen verschiedenen Arbeitssträngen sind sicherlich Mitarbeiter der zuständigen Abteilung AIN, aber auch Vertreter aus den Bereichen Haushalt, Führung Streitkräfte und Politik vertreten; denn das Thema, das beackert werden muss, bezieht sich ja nicht nur auf den „Euro Hawk“ selbst, sondern insbesondere auch auf die Frage – ich sagte es eben -: Was für Konsequenzen hat das möglicherweise für andere Beschaffungsobjekte im Bereich der unbemannten Fluggeräte, was für Auswirkungen hat das möglicherweise auf „Global Hawk“/AGS? Letztendlich sind dem Ganzen auch noch Mitarbeiter aus dem Bereich Organisation und Revision beigestellt.
Das hat man einfach so gemacht, damit jetzt nicht allein diejenigen, die vielleicht schon seit langer Zeit mit dem Thema befasst sind, diesen Bericht erstellen. Vielmehr ist das eine Gesamtaufgabe aus verschiedenen Bereichen des Hauses, die das insgesamt zu einem Bericht verdichten, der über die ministeriellen Hierarchien – über die Abteilungsleitung und die Staatssekretäre hin zum Minister – vorbereitet wird, um dann als Produkt des Verteidigungsministeriums dem Deutschen Bundestag in Gestalt des Verteidigungsausschusses und wahrscheinlich auch des Haushaltsausschusses übergeben, vorgetragen und dann auch entsprechend parlamentarisch beraten zu werden.
Zusatzfrage: Gibt es eine Leiterin oder einen Leiter dieser Arbeitsgruppe?
Paris: Da wird es sicherlich jemanden geben, aber ich wüsste im Moment noch nicht einmal, wer es ist. Es gibt das Sekretariat. Dieses Sekretariat wird jemanden an der Spitze haben. Ich kann es Ihnen aber nicht sagen, ich weiß es einfach nicht. Ich reiche das gerne nach.
Vorsitzende Sirleschtov: Das interessiert sicherlich auch andere, deshalb verbreiten wir das gerne, Herr Paris.
„Inwieweit wir jetzt mit der Firma Kontakt aufgenommen haben, weiß ich schlichtweg nicht. Es mag sein, dass es Kontakte gibt. “
Ähm ja… in einer humoristischen TV Show hätte es jetzt geheissen: Hoecker Sie sind raus!
Kann es denn wirklich sein, dass Sprecher Paris nicht weiß, wer die Arbeitsgruppe leitet?!?!?!?! Vielleicht sollte er mal seinen Mitarbeiter und informellen Chef, Kapitän zur See Christian Dienst fragen. Der weiß das bestimmt.
Wenn man sich vor die Hauptstadtpresse setzt und solche Basics zu diesem Thema nicht einmal weiß (oder hat aufschreiben lassen, denn Paris und Dienst sind im Anweisen, Kritisieren und Herrschen zweifellos exzellent), dann lässt das tief blicken.
Mein Name ist Paris – ich weiß von nichts.
@Memoria:
zwar O.T., aber -> ROFLMAO
Insgesamt keine wirklich überzeugende Leistung. Es wäre vielleicht besser gewesen das informative Blackout beizubehalten, denn es so zu beenden.
Kann man sich die heutige BPK nicht irgendwo im Netz ansehen???
Ich meine mich an Pressemeldungen zu erinnern – rund einen Monat zurueck -, in denen es hiess, die Bundeswehr habe noch nicht genug gespart und es muesse noch eine halbe bis eine Milliarde Euro aus dem Etat raus.
Kann es sein, dass Northrop-Grumman einfach das wohlfeile Opferlamm ist? Schliesslich haengt an dem Fluggeraet kein Wahlkreis, es ist kein Umsatz einer deutschen Firma und Northrop-Grummans Verbindungen in die deutsche Politik duerften auch sonst oberflaechlich sein. Ausserdem sind Drohnen und Amerikaner immer gute Suendenboecke.
Die fehlende Zertifizierung fuer den zivilen Luftraum war ja immerhin fast zehn Jahre lang kein Thema. Was, wenn das NATO AGS GlobalHawk Projekt den Amerikanern so wichtig ist, dass sie die Unterlangen zur Verfuegung stellen? Auf die Pressekonferenz der BW/Bundesregierung bin ich gespannt.
Erschreckend schlechte Performance für einen Pressesprecher. Wenn man sich selbst schon der Bundespresse aussetzt, sollte man sich zumindest ausführlich briefen lassen.
Interessant bleibt, wie sich das Scheitern von EuroHawk auf das Drohnenprojekt eines deutsch-französischen Industriekonsortiums auswirkt…
Warum sagt SRS Streiter „Die Bundeskanzlerin hat volles Vertrauen in Bundesminister de Maizière“, obwohl er danach gar nicht gefragt worden ist?
Zitat K.B.:
„Warum sagt SRS Streiter “Die Bundeskanzlerin hat volles Vertrauen in Bundesminister de Maizière”, obwohl er danach gar nicht gefragt worden ist?“
Weil das bisher vor jeder Minister-Kündigung bzw. jedem Minister-Rücktritt so gesagt wurde…
Ich mag die Reden von Herrn Paris lesen. Während es fast überall nur Polarisierungen a la „Die sind so dumm, jeder Bängel, aber spätestens ich hätte das schon viel früher erkannt“ sind solche Sätze mal ein angenehmer Ausgleich.
@ K.B.
Warum sagt SRS Streiter “Die Bundeskanzlerin hat volles Vertrauen in Bundesminister de Maizière”, obwohl er danach gar nicht gefragt worden ist?
Weil es schonmal klar macht, wo die Verantwortlichkeit aufhört, und schonmal einen Schuldigen ins Rampenlicht schiebt, an dem es dann hängenbleibt falls der den Schwarzen Peter nicht weiterschieben kann.
Nicht dass die Leute sich noch dran erinnern, dass Deutschland die letzten 8 Jahre zwar drei Verteidigungsminster hatte, aber nur eine Kanzlerin. ;)
Ist so ein bisschen wie damals zu Guttenberg, der den Luftschlag von Kunduz zur Causa Klein machte, auch wenn der allein kaum das systemische Versagen Deutschlands in Afghanistan verschuldet hat.
Personal- statt Strukturdebatte halt. Und ein geschasster Minister ist für den Wahlkampf zwar schlimm, aber die Debatte „Hat die Merkel-Doktrin mit Schwerpunkt Rüstungsförderung und Breite vor Tiefe die Bundeswehr in den Ruin getrieben“ wäre für den Wahlkampf noch übler. ;)
Zusatzfrage:
Wenn man weiss das man ohne vollständige Papierlage keine Zulassung bekommt warum braucht man dann Jahre um darauf zu reagieren ? Wenn man jetzt unbürokratisch Papiere für den Bundesrechnungshof als „Geheim“ einstufen kann, dann sollte das doch auch für Prüfpersonal des LBA gehen.
Weitere Zusatzfrage:
Warum braucht man jetzt eine Arbeitsgruppe um 14 Tage lang Vertragsinhalte aufzuarbeiten, damit man das dem Minister vorlegen kann ?
Letzte Zusatzfrage:
Gibt es im hohem Hause auch Fachpersonal ? Beispielsweise als Pressesprecher?
@Jugendoffizier: nur das komplette Transscript
http://pt2.mx/ehbpk
Wurden in der Vergangenheit nicht schon genug Geschäfte mit amerikanischen Technologiefirmen gemacht, um zu wissen, dass in einem solchen Fall deutsches und amerikanisches Recht nicht zwingend vereinbar sind?
Ich meine gelesen zu haben, dass es rechtlich vorgeschrieben ist dem Rechnungshof Auskunft zu erteilen.
Warum ist also jetzt erst klar, dass NG und die amerikanische Regierung weder 100% Einsicht in den Vertrag noch wichtige Papiere liefern wollen? Schon seltsam…
Zur Vertragslage und dem damit einhergehenden Dilettantismus habe ich schon mehr als genug in den Vorgängerthreads hier geschrieben. Ebenso zu dem halben Dutzend an knallharten Indizien, dass ab März 2011 und nach Schreibtisch- und Spindeinräumen, spätestens im Mai 2011 TdM und sein unsäglicher StS SB den „T€uroHawk-Sack“ hätten zu machen müssen.
Davon stand auch ab 14.05.2013 genügend in den Medien bzw. wurde in diese lanziert
Die Zulassungsproblematik wurde zu 150% verbockt und Basis dafür ist eine bereits bis 2000 zurückgehende „Vergabe nach Gutsherrenart an den H&L-Lieferanten“, welche dann am 31.01.2007 vom Präsidenten des BWB / BAAINBW höchst persönlich festgeschrieben bzw. unterschrieben wurde.
Der Rest bewegt sich, wie seit Jahrzehnten im Spektrum der militärischen Arroganz zwischen § 30 LuftVG, der Selbstherrlichkeit des BWB, sowie von ZDv 19/1 und der Arroganz der Lw getragen, samt der von den beteiligten Ämtern „gefilterten“ Informationen nach oben.
Mit zunehmender Einsicht in das eigene Unvermögen samt Betriebsblindheit, stieg alsdann die Undurchlässigkeit des Filters und als man auf dem Trockenen saß, gingen dann die Meldungen nach oben, das Nichtsmehr geht. Was aber daran nichts ändert, dass der letale Verlauf den Insidern seit Jahren bekannt war.
Was nunmehr Minister, StS’s, Sprecher, HAL-AIN, BAAINBw und weitere Beteiligte der Arbeitsebenen von sich geben, sind nur noch leere Worthülsen und kalter Dampf! Übrig bleibt, es dürften unter Vollkostenansatz deutlich mehr als 1 Milliarde in T€urohawk und AGS versenkt worden und keiner will es gewesen.
Ich sehe da – Sorry – auf Grund der fachlichen und sachlichen Inkompetenzen nur noch vier „Schießbudenfiguren“ und die heißen TdM, SB, DS und HS. Zumindest einen davon wird es treffen (müssen), und zwar noch vor den Wahlen!
Die heutige Pressekonferenz war deshalb nur ein „Herumeieren“, aber für ein Wie und Wieviel Geld zurückgeholt werden könnte bzw. sollte, erging kein Beitrag, denn dann müßten Auftraggeber und Auftragnehmer ja ihr gegenseitiges Verschulden aufwiegen, um zu einer Ausgleichsumme zu finden: Genau das will man aber vermeiden, denn dann müßte man ja jeweiliges eigenes Versagen eingestanden.
Pfui, kann man nur noch dazu sagen und „BMVg Abt. SE, you have it“!
Aber auch das wird nicht passieren, denn man hätte ja dann eine Revolution im Beschaffungswesen der Bw vom Zaun gebrochen, welche zwar schon seit HS30 und Starfighter in der Bundeswehr von Nöten gewesen wäre, aber Lobbyisten, Politikern und derart letztendlich auch der eigenen Karriere geschadet.
Was nicht sein darf, kann nicht sein. Also munter weiter so!
Könnte aber sein, es taucht demnächst (wiedermal am Wochenende) noch was Neues auf, denn die schlafenden Hunde sind geweckt. Stichwort „Waffenexporte“.
Wenn wir von Strukturen bei der Beschaffung reden, wie auch längst aufgezeigt, scheint ein Knackpunkt die Bemühensklausel in §1.1 der üblichen ABEI-Verträge zu sein, wonach eben nicht die Erbringung der Entwicklungsleistung, sondern schon ein entsprechendes “Bemühen” zur Vertragserfüllung (uund -bezahlung) ausreicht.
Diese Bemühensklausel kann und sollte in Fragen der Luftfahrtsicherheit mit der Zusatzvereinbarung “Anlage 7 BEK-Papier” außer Kraft gesetzt werden. Das ist im Fall Hawk jedoch unterlassen worden.
Die derzeitige Fassung der “Anlage 7 BEK-Papier” stammt von Mai 2008. Weiß jemand, ob es vorherige Fassungen gab? Oder wurde diese Vereinbarung überhaupt erst 2008 eingeführt?
@Mablung
Das ist nicht erst jetzt klar, genauso wie gemäß
http://pt2.mx/saa
schon 2004 sense and avoid diskutiert wurde.
Die Quizfrage ist: wer hat vergessen sich drum zu kümmern?
Si tacuisses!
Viel informationsloses Geschwurbel. Mehr konnten die Medien, zum jetzigen Zeitpunkt, auch nicht erwarten und haben sie sicherlich auch nicht erwartet. Ihnen geht es nicht, gemäß ihres Auftrages, um Information der Öffentlichkeit, sondern um Schlagzeilen, Pseudoinformation und Auflagen. Man sollte dem Verteidigungsministerium schon die erforderliche Zeit geben, um alle Informationen über einem Zeitraum von über 10 Jahren korrekt aufzuarbeiten. Nur so kann eine ordnungsgemäße Information der Öffentlichkeit erfolgen. Darum werde ich mich an wilden Spekulationen dazu nicht beteiligen. Warten wir es einfach ab.
@Stefan:
auch “ Man sollte dem Verteidigungsministerium schon die erforderliche Zeit geben, um alle Informationen über einem Zeitraum von über 10 Jahren korrekt aufzuarbeiten.“
daran hätte ich aus der Erfahrung vergangener Fälle eher meine Zweifel.. aufgearbeitet wurde eher mit geleakten Unterlagen anderswo… aber wir werden ja sehen.
Bisher gibt es nur den Entwicklungsauftrag über den einen T€uroHawk FSD. Dieser Auftrag endet logischerweise mit Übergabe des EH an die Bw. Wann der T€uroHawk übergeben wird, dürfte wohl der Beschaffer, also die Bw bestimmen. Man lässt wohl das Programm schlicht und einfach auslaufen. Mit Northrop müsste die Bw nur sprechen, wenn man den T€uroHawk weiter fliegen will.
TdM, Paris oder StS SB betreiben keine Aufklärung, sondern die Stiften nur Verwirrung! Mutti sollte sich mal auf die Hinterbeine stellen, und TdM bis zum Wochenende zurücktreten lassen.
@Mablung: Sie müssen die die amerikanische Mentalität und deren außenpolitische Ansprüche erst einmal richtig verstehen. Das gilt auch für Drohneneinsätze und das völlig losgelöst vom T€urohawk- und AGS-Problem.
Die drei dünnsten Bücher der Welt sind das Kochbuch aus Biafra, der italienische Heldenkalender (frei nach Berlusconi) und die Amerikanische Kulturgeschichte.
Das warenr schon in Friaul bei den multinationalen Erdbebenhilfseinsätzen in den 70ern Thema sowie die dummen Sprüche der Deutschen, Briten und Kannadier.
Seinerzeit fragte mich aus unserer Pateneinheit in Feucht ein „Leaf-Cornell“ und „Westpointer“ samt goldenem Siegelring (Kommandeur), wie denn ein „German MFS“ ausieht. In Mitterhardtshausen, südlich Straubing, zeigte ich diese und da stand auch mein Geburtsort „Bayreuth“ drin.
Kommentar vom Westpointer: “Oh, You are borne at [ˈbeɪruːt ], that’s realy a very dangerous aera“.
Ich konnte mir nicht verkneifen, diesem Obristen zu sagen: „You are coming by Airline from USA to Frankfurt, having been landed and getting first impressions, but you would be astonished, never having seen the German Alpine Mountains at Frankfurt, inspite Germany is a very very small country.“
Diese US-Mentalität könnte eines der Drohnenprobleme sein, trotzdem Drohnen für unser Militär m.M.n. absolkut opportun sind. Aber bitte nicht aus U.S.-Perspektive, deren Illegalität und letztendlich von 09/11 und auch historisch geprägter Selbstherlichkeit
@Vtg-Amtmann:
„Die derzeitige Fassung der “Anlage 7 BEK-Papier” stammt von Mai 2008. Weiß jemand, ob es vorherige Fassungen gab? Oder wurde diese Vereinbarung überhaupt erst 2008 eingeführt?“
Danke, dass Sie meine Frage aufgenommen haben.
Kleine Korrektur: Das derzeit aktuelle BEK-Dokument auf der BAAINBw-Website stammt ausweislich der Datei-Eigenschaften von Juni 2011. Die von Ihnen upgeloadete Version von 2008 war evtl. eine Entwurfs-Version?
Das scheint mir deswegen von Interesse, weil doch geklärt werden müsste, ob eine vertragliche Abbedingung der Bemühensklausel im ABEI-Vertrag zum Zeitpunkt des Euro-Hawk-Vertrages überhaupt schon möglich war, oder?
@Thomas_More:
Zum Verständnis, die von mir up-geloadete Version der “Anlage 7 BEK-Papier”, stammt, wie aus dem Datum ersichtlich, aus einem „scharfen, nichtöffentlichen Verhandlungsverfahren“ (Lieferung, Leistung und PPP-BWI-Vertrag für 9 Luftfahrzeuge), seit 2004 anhangig, Anfang 2011 wegen einseitig begünstigenden Leistungsverzeichnis bzw. unwirtschaftlichen Ergebnis „geplatzt“.
Seit Mitte 2012 ist dieses Verfahren in Neuauflage zur ministeriellen Mitzeichnung beim StS aufliegend und bis heute noch nicht unterzeichnet, weil offenbar auf der „ECD-Kompensationsschiene“ liegend, bei dem nur noch 2 Anbieter an Bord sind und ich einer der der bieterseitigen Projektleiter bin.
Auch dieses Verfahren wird am 12.06.2013 erneut auf der Tagesordnung des Vtg-Ausschusses stehen, denn es ist auch für die Sitzung am 05.06.2013 damit zu rechnen, dass wiederum stundenlang über den T€uroHawk debattiert wird und alle nachgeordneten Tops – z.B. auch 40 Bo P1q
Laut zwischenzeitlich erfolgter Recherchen beim BRH gab es diesen Vertragsanhang aber auch schon 2006 und 2007. Damit erscheint m.M.n. das am 31.01.2007 „BMVG- bzw. BWB-seitig von Harald Stein (damaliger Vizepräsident BWB, später Präsident BWB / BAAINBW) unterzeichnete „T€uroHawk-Vertragswerk“ nicht nur als sehr obskur und auch nicht nur als „Türke“, sondern als eine ganze „Kalifenarmee“ und als ein Schachtelwerk mit Briefkasten-Firmen, hinter denen EADS und NG einerseits, und das BMVG sowie BWB andererseits stecken.
Nach bisherigen Erkenntnissen und auch in absoluter Übereinstimmung mit den Einlassungen des StS S.B. vor dem Vtg-Ausschuß sowie mit der der Deutschen ICAO-Vorlage (http://www.icao.int/Meetings/anconf12/IPs/ANConf.12.IP.26.4.2.en.pdf) sowie mit der jüngsten und eher vertuschenden Presskonferenz, glaubte man offenbar allen Ernstes, den T€uroHawk auf 20.000 m „hochbeamen“ zu können um, diesen über dem Geschehen fliegen zu lassen. Folglich man keinerlei Zulassung benötige! Ergo hätte man in gegebener ZDv-19/1 Naivität samt Dilettantismus einen echten „Spionageflieger“ gehabt, ohne Balkenkreuz und Kennung. Denn für soetwas braucht man ja eine militärische Luftfahrzeugrolle, folglich eine Musterprüfung, eine Musterzulassung, eine Nachprüfung und für die Serie eine Stückprüfung, also das „BEK-Papier“ samt Ausschluß der „Bemühungsklausel“! War wohl damals nicht opportun? Wenn ich das Wort „Schießbudenfiguren“ in den Mund nehme, meine ich dies also absolut Ernst!
(muss richtig heissen „alle nachgeordneten Tops – z.B. auch die Überlassug von 40 Bo 105 P1M an Pakistan – vertagt werden.“ Also kommen zum T€uroHawk noch 2 „Knaller“ hinzu. Im Übrigen zwitschern die Vögelein, dass in Sachen „Handwaffenexport“ am kommenden Medien-Wochende noch ein weiteres Highlight hinzu kommen könnte)
Man suche mal „Pressestimme: ‚Handelsblatt‘ zur Eurohawk-Affäre'“! Ein trefflicher und auf den Punkt gebrachter Kommentar!
Ein weiterer Kommentar: „Euro-Hawk-Debakel – Merkels Musterknabe kämpft um seinen guten Ruf von Thomas Maron, 23.05.2013, in der „Stuttgarter Zeitung.de“!
Fazit: Einer von Vieren sollte gehen, bevor er gegangen wird!
@Vtg-Amtmann
„glaubte man offenbar allen Ernstes, den T€uroHawk auf 20.000 m “hochbeamen” zu können“
Wie die Präsentation von EADS aus dem Jahre 2004 zeigt, war man selbst bei den vier Buchstaben davon nicht überzeugt und hatte auch eine Lösung aufgezeigt. Da zeitgleich entsprechende Ansätze auch im US Drohnenprogramm hinreichend dokumentiert sind ist eine Unkenntnis des Problems eigentlich eher unmöglich.
Die Frage ist dann nur noch: Wer wusste es? Wie hoch war der jeweilige Wissensstand? Und warum wurde es nicht weiter verfolgt?
Immerhin reden wir von 9 (!) Jahren.
Zweiter spannender Komplex am Rande: Laut Internet wurde eine Global Hawk im Jahre 2003 zu Demonstrationszwecken nach Deutschland geschickt. Wie wurden die Probleme da gelöst.
@kerveros: Man glaubte allen Ernstes, „den T€uroHawk auf 20.000 m “hochbeamen” zu können”!
Und 2003 flog der Vogel nicht an der Pazifikküste nach Nord, sondern nach Süd, dann an der Grenze zwischen USA und Mexiko zum Antlantik und dann nach Nordholz. Machte 20 Std. Flugzeit und schon damals hätte beim BWB deshalb der Groschen fallen müssen!
@Vtg-Amtmann:
Mal die FLugroute um die USA aussen vor… selbst wenn der Vogel küstennah in Nordholz eingeflogen kam, muss man sich ja Gedanken über den Luftraum in Deutschland gemacht haben. Wurde der gesperrt?
Richtig, wurde gesperrt. Warte nur noch darauf, das wegen der großflächigen und bis zum Luftraum C gehenden Sperrungen um EDSI für die bisherigen 3 und weiteren sowie halbwegs nutzlosen Erprobungsflüge vom „€-Habenicht“ die Linienflieger z.B. aus EDDM auf Schadensersatz klagen wegen der Umwege. War alles schonmal d; z.B. wegen Fehlgutachten der DFS in Sachen Vulkan-Staub-Wolke. Dann muß sich das BMVg ganz warm anziehen, denn dann geht es mit den T€uros so richtig zur Sache.
Die Medien Meute will TdMs Kopf rollen sehen, und Merkel wird deren Wunsch auch erfüllen. TdM wird nicht mehr sehr lange VM bleiben. Gutti wurde m.M. wegen weniger zurückgetreten.
Eine ziemlich „schlappe Vorstellung“ von Herrn Ministerialdirigenten Paris, Leiter Presse- und Informationsstab und Sprecher des BMVg.
Wenn man KEINE Informationen hat und darüber hinaus noch in der Sache an sich augenscheinlich KEINE AHNUNG … dann sollte man sich WIRKLICH überlegen, ob man sich in die Bundespressekonferenz setzt.
Es wird für eine GANZE MENGE Leute im Ministerium ZUNEHMEND „enger“ … und auch Herr Paris hat sich gerade „eingereiht“. Das beginnt beim Abteilungsleiter „Ausrüstung, Informationstechnik und Nutzung“ (AIN), also den „Rüstern“ … dann dürfte der Abteilungsleiter „Planung“ gegenwärtig einen etwas heißeren Stuhl haben … möglicherweise auch der Abteilungsleiter „Führung Streitkräfte“ (FüSK) … darüber hinaus der Generalinspekteur als unmittelbarer Vorgesetzter der beiden letzten Abteilungen … und schließlich der (Rüstungs-)Staatssekretär Beemelmans.
Es ist mit großer Spannung zu erwarten, wen von den Vorgenannten der Minister bereit ist, bei seinem Versuch, sich thematisch in die Sommerpause zu retten, noch alles „über die Klinge springen“ zu lassen.
Dass dieses Debakel, welches seit der Vertragsunterschrift 2007 drei CDU-Verteidigungsminister in Folge zu verantworten haben, OHNE „sichtbare“ personelle Konsequenzen über die Bühne geht, steht jedenfalls NICHT zu erwarten.
DAFÜR wird im Bendlerblock bei Verfehlungen „zu schnell an die Wand gestellt“.
vielleicht sollteman das MEADS-Debakelauch gleich mitbetrachten….wieviel Millionen sind da an Entwicklungsgeldern nach USA geflossen und was hat die BW davon ???
Manchmal frage ich mich wo der streng geheime Anhang zum 4+2 Vertrag lagert demzufolge aus dem EPl 15 pro Jahr ca 500 Mio in der US Rüstungsindustrie ohne Gegenleistung verschwinden ;-)
Sie meinem den EP14 ;-)
@Kerveros
Danke für das Informationsmaterial!
@Vtg-Amtmann
Danke für Ihren Erfahrungsbericht!
Ich denke ich verstehe was Sie meinen. Aber – zugespitzt gefragt – warum wird einen Haufen Geld ausgegeben und nationales Recht ignoriert um dem System und der Mentalität einer Nation entgegen zu kommen? Wenn doch, meiner Meinung nach, auch andere ähnliche Aufklärungsgeräte beschafft werden könnten die nicht unbedingt dem vollen Umfang der Fähigkeiten des EuroHawk entsprechen (U2 meine ich damit nicht!). Die Begründung einiger Kommentatoren, dass das BMVg unbedingt ein Hightechspielzeug wollte, ist mir da nicht weitreichend genug. Ich denke da steckt mehr dahinger
@mablung
Vielleicht wollte man einfach mal wieder was haben damit man beim kindergeburtstag auch willkommen ist weil man tolle Spielsachen hat.
Mit der tollen recce sead spielsachen des Tornado brauchen sie nicht mehr ankommen. Der EF ist nicht so toll wie ihn alle fanden, Lupe ist schon dauerhaft getauscht mit den Franzosen, fällt ihnen noch etwas ein? Hm UBoot ja okay korvette ja nett aber wehe es wird ernst dann dürfen die eh nicht mehr spielen und müssen heim.
Man wollte ein Spielzeug mit dem man indirekt immer mitspielen kann/darf ohne das man gefahr läuft in was bewaffnetes hineingezogen zu werden.
Justmy2
@klabautermann:
MEADS ist in der tat ein interessantes Thema, weil auch da der besondere Mehrwert im Vergleich zu Patriot in der angedachten Nutzung von vornherein hinterfragt wurde und so manches Versprechen (vertical launch?) sich wohl nicht bewahrheitet hat.
However, das Projekt wird ja jetzt auch mehr oder weniger ein proof of concept bleiben ;)
Vielleicht kann mir einer das hier dann mal erklären?
http://www.navy.mil/submit/display.asp?story_id=74320
Welches Problem haben wir, was die USA nicht bewegt? Welche pragmatische Regelung für den Einsatz (starten, verbringen auf flight level, verbleiben auf flight level, und wieder landen) wird dort gefunden, die unsere hier seit Tagen andauernde, in vielerlei Hinsicht rein bürokratisch getragene, Diskussion nicht zulässt?
Ich muss nach all diesen Threads und zig Kommentaren zugeben, der blöde Sperri kommt da einfach nicht mehr mit.
….ICAO gegen alles, national gegen ICAO, ICAO gegen UNCLOS. wer hat das dickere Argument…und und und.
Von all den systemische Problemen und vom jetzt endlich mal seit Tagen immer wieder genüsslich draufhauen aufs Ministerium abgesehen.
Irgendwie ermüdet mich persönlich derzeit das Ganze ein wenig. Wir Deutschen haben ein bürokratisches Problem.
Andere haben es nicht. Warum? Wie gesagt, vielleicht liegt es einfach auch nur an mir..
@ NMWC
Tja, die FAA hat eine nationale Ausnahmegenehmigung mit Auflagen erstellt, die erschreckend einfach klingen:
http://www.ll.mit.edu/mission/aviation/publications/publication-files/ms-papers/Kuchar_2006_SCRSP_MS-24332_WW-18698.pdf
Zwar wollen auch die USA mit ihren UAS früher oder später die Regularien für den nationalen und internationalen Luftraum erfüllen, aber bis dahin operieren sie mit „conforming by waiver“
http://www.uasresearch.com/UserFiles/File/088-099_Special-Feature_OSD_UAS-Airspace-Integration.pdf (Seite 90)
Und bei der Verhandlung von Überflurechten durch fremden Luftraum werden sie die besonderen Flugsicherheitsbedürfnisse ihrer UAS vermutlich gleich mit verhandeln.
Da möchte man sich fragen, ob denn die NATO für ihren Global Hawk nicht in der Lage wäre, geschlossen so eine Ausnahmegenehmigung im europäischen Luftraum umzusetzen, bis technische Lösungen verfügbar sind. In Deutschland ist das Prinzip militärischischer Ausnahmegenehmigung von zivilen Standards ja inzwischen unüblich geworden.
Unabhängig der bürokratischen Feinheiten, die man in Deutschland aufarbeiten sollte, scheint das zumindest eine für die US-Truppen funktionierende und damit praktikable Lösung zu sein.
Scheint also nicht nur an Dir zu liegen. :-)
Hinweis: gleich ist hier Feierabend… weiter bei augengeradeaus.wordpress.com
@NMWC – Darauf habe ich auch schon hingewiesen – ohne Erfolg.
TdM ist momentan das Ziel, da man hofft es würde jemand besseres auf seinen Posten folgen und dieser Minister würde dann wie durch ein Wunder alle Probleme lösen.
In der Realität haben wir es mit einem systemischen Problem zu tun, welches sich aufdröselt in zahlreiche Baustellen. Dieses systemische Problem hat auch schon Jung, KTzG (mehr oder weniger) und wahrscheinlich zahlreiche andere Minister den Kopf gekostet. Sie sind also „Opfer“ des Systems BMvG und BW geworden.
Warum das bei uns so ist und bei anderen nicht? Die Probleme mit der Bürokratie sind in allen Ländern mehr oder weniger die selben. Der Unterschied liegt in dem äußeren Zwang zu performen (z.B durch scharfe Einsätze unter nationaler Verantwortung). Diesen Zwang hat es in der Geschichte der BW nie gegeben und eigentlich sollte das System ja auch nie wirklich performen. Erst als sich in Afghanistan die Realität nicht mehr leugnen ließ, musste dieses System tatsächlich Wirkleistung liefern.
Weil jedoch weniger Wirkleistung aus diesem System kam als eigentlich erwartet wurde, schauten wir (Medien, Soldaten, Politk, Verwaltung, Bürger etc..) nach und stellten fest: Dieses System hatte mehr als 50 Jahre Zeit, sich als abgeschlossenes Biotop soweit von der Umwelt zu entfernen, dass es seine institutionelle Funktion gar nicht mehr erfüllen kann.
Tiger, NH90, K130, EURO HAWK etc… sind die exotischen Früchte dieses Biotops, welches wir gerade dabei sind zu öffnen.
Einige Anmerkungen:
UAS (Unmanned Aircraft Systems) dürfen seit 2007 in den USA nur noch mit Erlaubnis der FAA fliegen, Ausnahme sind lediglich Freizeit Modellflug unter bestimmten Bedingungen. Für den militärischen Bereich heißt dies, dass seitdem ein COA (certificate of authorization) durch die FAA erteilt werden muss. Die erfolgt als Einzelfallgenehmigung basierend auf der militärischen Zulassung und entsprechenden allgemeinen oder besonderen Auflagen. Seit 2012 sind die COA 24 statt bisher 12 Monate gültig. Voll autonome Systeme erhalten keine Genehmigung. Bisher gibt es keine allgemeine Verskehrzulassung und keine Zulassung eines sense and avoid Systems. Grundsätzlich muss zur Teilnahme am Flugverkehr im nationalen Luftraum durch einen Beobachter, am Boden oder in der Luft, see and avoid analog zu den Regularien für bemannte Luftfahrzeuge sichergestellt werden. Dies gilt nicht für den Betrieb in Sperrzonen, hier Restricted, Prohibited, Warning Area. Ebenso gilt es nicht im Luftraum A, im Flug nach einem IFR Flugplan. Dieser Luftraum liegt in FL180 und darüber und es darf nur mit einer IFR clearance und unter ATC Kontrolle eingeflogen werden. In den Luftraum B, rund um die am stärksten Frequentierten Flugplätze, darf nicht eingeflogen werden.
Wenn man sich die erteilten COA anschaut stellt man dabei fest, dass ein Betrieb von UAS im nationalen Luftraum, inklusive des unbegleiteten Fluges im Luftraum A, unter durchaus strengen Auflagen, ermöglicht wird. Die Vorlaufzeiten zur Anmeldung eines Fluges betragen teilweise nur 24 Stunden.
Die getroffenen Regelungen erlauben also den eingeschränkten Flugbetrieb in der Übergangszeit bis ein sense und avoid system zugelassen werden kann. Die getroffenen Regelungen und die dahinter stehenden Risikoabschätzung scheinen geeignet auch durch EASA übernommen und entsprechend in Deutschland umgesetzt zu werden. Da ja in den Statements rund um den Eurohawk festgestellt wurde, dass für eine Summe von ca. 500 Millionen Euro ein zulassungsfähiges sense and avoid System technisch machbar ist, würde es sich tatsächlich nur um eine Übergangslösung bis etwa 2016-2020 handeln.
Trotz der gewaltigen Summe von 500 Mio. Euro kann diese Investition durchaus sinnvoll sein, den das UAS in Zukunft eine Rolle spielen ist denke ich unbestritten. Über die Fragen wer, wann wie viele UAS in welcher Gewicht/Größenklasse zu welchem Zweck betreibt lässt sich sicherlich trefflich streiten. Hier könnte also in die sonst so gerühmten Zukunftstechnologien investiert werden.
Seit 2001, bzw. seit der Straffung der Regularien durch die FAA in 2007, dürfte bei Unternehmen wie Northrop Grumman und General Atomics mit Hochdruck an einem solchen sense and avoid System gearbeitet werden. Berichte die z.B. die Simulation einer Luftbetankung zwischen zwei Globalhawk beschreiben, legen den Schluss nahe, dass dort auch deutliche Fortschritte gemacht wurden. Die genannte Summe von 500 Mio Euro erscheint mir deshalb ziemlich hoch.
Was hat sich also an der Lage zwischen 2012 und 2013 so geändert, dass einmal entschieden wurde, dass Projekt weiterlaufen zu lassen und einmal die „Reißleine gezogen“ wurde?
Wie wurden die Interessen des Militärs eine Drohne im EASA Luftraum zu betreiben vertreten, bzw. durch wen? Warum wurde eine Übergangslösung analog der in den USA nicht erwogen, bzw. nicht umgesetzt?
Könnte das worst case scenario so aussehen?
2013 beendet Deutschland das EuroHawk Programm unter erheblichen finanziellen Verlusten. 2016 landet ein GlobalHawk des AGS in Jagel nachdem er mit voll zertifiziertem sense and avoid System quer durch Europa geflogen ist.
Quellen sind alle zugänglich über http://www.faa.gov Dabei vor allem die COA, sowie notice 8130.34B und 8900.207
Vielleicht wäre eine Lösung mit beschränktem Luftraum möglich gewesen, aber das BMVg scheint ja nicht einmal ein rudimentäres Lagebild zu haben. Andernfalls bräuchte sich jetzt nicht eine 40-köpfige (!) AG mit Grundsätzlichem beschäftigen. Die Grundsatzentscheidung hat man jedoch schon getroffen.
Auf Grundlage von was?
Es fehlt laut TdM ja noch das Gesamtbild…
Allein dieser Irrsinn sollte ausreichen, damit einige Herren „Verantwortung übernehmen“.
Ach kommt, der Sack ist zu :-)
Die 500 Mio waren ja nicht für den Einbau von Sense & Avoid gedacht, sondern da sollte Black Box Technik der Amis nachgebaut und ersetzt werden, damit der EH hier eine Musterzulassung bekommen kann!!! Ohne Musterzulassung dürfte man den EH wohl nicht einmal im gesperrten Luftraum betreiben. Laut NG wollte man evtl in den zweiten bis fünften EH S&A einbauen. Also wäre müsste man den einen auf Ewig ohne S&A betreiben.
Diese 500 Mio extra müssten auch erstmal durch den Haushalsausschuss genehmigt werden! Wahrscheinlicher hätte der Bundestag diese Gelder nicht frei gegeben. Das EH Programm wäre wohl so oder so 2013 gescheitert. Nicht vergessen, der T€uroHawk ist ins Trudeln gekommen, weil die FAS exorbitante Kostensteigerungen gemeldet hatte.
Beim T€uroHawk geht es hier in erster Linie nicht um S&A oder Zulassungen, sondern darum dass Probleme und Kostensteigerungen Systematisch vom BMVg verschwiegen wurden!!! Damit hat man auch versucht, das Projekt am Leben zu erhalten. Irgendwann kam die Wahrheit raus, und dann wurde es hektisch, was zu Folge hatte, das der T€uroHawk ins Trudeln geriet, und dann abgestürzt ist. Lief doch beim Guttis Copy & Past Affäre doch nach den gleichen Muster ab. Jetzt fehlt nur noch der TdM Rücktritt. Müllner und noch andere werden TdM wohl auch folgen.
@Bang50
„zahlreiche andere Minister den Kopf gekostet. Sie sind also “Opfer” des Systems BMvG und BW geworden.“
kleiner Unterschied zwischen TdM und seinen Vorgängern:
Vor TdM hat keiner für sich in Anspruch genommen eine Auszeit zu nehmen und ALLES zu prüfen. Genau das hat TdM aber getan. Er selbst hat also den entsprechenden Anspruch erst geschaffen, was das Problem schwerwiegender erscheinen lässt als bei seinen Vorgängern.
@ Kerveros – Das mag sein, jedoch wenn TdM tatsächlich seinen Posten verlieren sollte, so war es primär das System BMVg welches seinen Sturz zu verantworten hat. Kein Ministerium (erst recht nicht das BMVg) lässt sich komplett von einem Menschen führen. Alleine was jeden Tag an Vertragstext in dieses Haus flattert, übersteigt die Leistungsfähigkeit eines Menschen bei weitem. TdM kann und konnte also gar nicht „ALLES“ prüfen, sondern er muss sich auf die Arbeitsebene des Ministeriums und z.T. auf die nachgelagerten Bereiche verlassen. Diese müssen fachlich sauber arbeiten und Probleme der nächsten Ebene melden (melden macht frei). Im BMVg und leider auch der BW funktioniert dieses System nicht mehr (wie wir hier im Blog schon oft besprochen haben). Die Gründe dafür sind zahlreich und müssten durch Externe identifiziert werden.
Die Welt der BWL`er kennt für solche alten verkrusteten Strukturen nur ziemlich radikale Lösungsansätze. Da werden ganze Abteilungen schlicht entlassen oder in alle Winde versetzt wenn der Verdacht besteht, dass sich das Personal nach 20 Jahren vielleicht schon zu gut mit dem System arrangiert hat. Dabei nimmt man bewusst in Kauf, auch gute Leute zu verlieren. Ein Aufbrechen dieser Strukturen scheint anders jedoch nicht möglich zu sein. Jeder motivierte Soldat, Beamte, Angestellte, StS, Minister etc.. der in ein solches System geworfen wird, wird früher oder später vom System assimiliert oder entfernt. Wenn TdM von diesem System entfernt wird, dann war die Ursache nicht ein Rüstungsprojekt, sondern weil er die Massenträgheit des Systems unterschätzt hat. Mit „Freude an Verantwortung“ bekommen Sie keinen alten Sachbearbeiter mehr dazu seine Pension zu riskieren oder einen Karrieristen dazu irgendetwas an sich kleben zu lassen. Ich meine TdM hat dies in den letzten Monaten realisiert und reagiert deshalb zunehmend gereizt und autoritär. Jetzt ist es aber schon zu spät. Dieses System hätte er direkt bei Amtsantritt zerschlagen müssen. Nun zerschlägt ihn das System BMVg. Dem Minister klebt die Verantwortung für das EURO HAWK Projekt als Kaugummi am Anzug und im BMVg weiß keiner wie der Kaugummi dahin gekommen ist. Das System läuft wie geschmiert.
@Bang50:
Im Prinzip richtig, im Einzelfall nicht gekauft
Ob “ TdM kann und konnte also gar nicht “ALLES” prüfen“ realistisch ist, ist hier hinreichend irrelevant…den Anspruch hat TdM aufgestellt, nicht die Öffentlichkeit.
Darüber hinaus hat er mit SB ja seinen verlässlichen Mann mit an Bord geholt.
„Im BMVg und leider auch der BW funktioniert dieses System nicht mehr (wie wir hier im Blog schon oft besprochen haben“
Bin ich durchaus der gleichen Meinung, ABER
der Minister hatte verschiedentlich Gelegenheit sich externe Prüfer kommen zu lassen, nicht nur im akuten Fall. ER hat jedoch konsequent darauf verzichtet.
Die entsprechenden Sprüche „Probleme mit der Reform lägen rein im Unwillen der Soldaten begründet“ mag man ihm von anderer Seite vielleicht eingeredet haben, dennoch ist TdM nicht dumm und allein ob der Studien des Bundeswehrverbandes hätte er stutzig werden können -> da war nämlich die externe Betrachtung des inneren Gefüges ohn die Filterfunktion.
Der Eurohawk ist für mich im Hinblick auf TdM eigentlich argumentativ maximal der letzte Sargnagel – nicht aber der Hauptgrund.
Der Minister hat verschiedentlich Versprechungen gemacht, deren Einhaltung zum fraglichen Zeitpunkt bereits utopisch war. Auch wenn er dies ggf. damals nicht gewusst haben sollte, so könnte ihm dies in der kritischen Selbstreflektion auffallen und er zumindest dazu Stellung nehmen.
Stattdessen wird mit Platitüden geantwortet oder pauschal die Schuld nach unten delegiert.
Dass das System „BMVg“ schon so manchen guten Ansatz/Verteidigungsminister erschlagen hat sei unbestritten – für die Konsequenz der Fehlleistung der letzten zwei Jahre scheint es aber eher weniger verantwortlich.
TdMs Problem dürfte gewesen sein, dass er nur auf die Vorwärtsgeher wie Kampfdrohnen Müllner gehört hat. Dieser soll sich noch im Herbst 2012 für den Kauf von weiteren T€uroHawks eingesetzt haben, obwohl ihn die Probleme mehr als bekannt sein mussten.
http://www.tagesschau.de/inland/de-maiziere-drohnen102.html
Da hat er das Prestige Projekt der Lw weiter laufen lassen. Nach den ersten Testflügen und der Anfragen von Bartels dürfte man die absolute Aussichtslosigkeit des EH Projektes dann erkannt haben. Danach kam die Wahrheit scheibchenweise raus. TdMs Krisenmanagement hat den T€uroHawk dann den Rest gegeben.