EuroHawk: Die Diskussion geht weiter

Die Diskussion über den Millionen-Flop EuroHawk, das gestoppte Projekt mit der größten Drohne der Bundeswehr, geht weiter – und die Suche danach, ob nicht doch jemand dafür verantwortlich ist, dass ein paar hundert Millionen Euro versenkt wurden.

Am Wochenende wird, so höre ich, noch das eine oder andere dazu kommen. Zunächst heute eine Pressemitteilung vom Grünen-Abgeordneten Tobias Lindner aus dem Haushaltsausschuss des Bundestages:

Das Verteidigungsministerium hat auf höchster Ebene die Prüfung des Eurohawk-Programms durch den Bundesrechnungshof behindert. Die Blockade der Rechnungsprüfung des Bundes ist nicht hinnehmbar, insbesondere wenn ein Projekt so eklatant vor die Wand gefahren wird. Es drängt sich der Verdacht der Vertuschung auf höchster Ebene auf.
Es war die Leitungsebene des Verteidigungsministeriums, die die Einsichtnahme des Bundesrechnungshofes in Unterlagen zum Eurohawk-Programm verhindert hat. Die Staatssekretäre des Ministeriums haben in mehreren Gesprächen mit dem Bundestag seit Sommer 2012 immer wieder deutlich gemacht, dass sie zur vollständigen Übergabe von Eurohawk-Daten an den Rechnungshof nicht bereit sind. Zu einer Einigung kam es erst Anfang 2013 und nur auf unseren Druck hin. Kurze Zeit später wurde das Programm jedoch wieder eingestellt.
Der wissenschaftliche Dienst des Bundestages hat auf unsere Anfrage hin bestätigt, dass Vertragsklauseln, die die Prüfungsrechte des Bundesrechnungshofes einschränken, nichtig sind.

Dass der Bundesrechnungshof da ausgebremst wird, war den Lesern von Augen geradeaus! bereits seit Juni vergangenen Jahres bekannt.

(Randbemerkung: Wenn ich so manche Vorabmeldung dieser Tage lese, sollte ich auch dazu übergehen, alte Geschichten von mir als neu zu recyclen, natürlich immer mit dem Zusatz … das Papier, das Augen geradeaus! vorliegt….)

Die interessante Frage wird jetzt die Ausgestaltung des Vertrags mit dem Lieferanten bzw. dessen deutschen Partner, der EADS-Tochter Cassidian, sein. Da wird es vor allem darum gehen, ob die Vereinbarung über eine Entwicklung auch die vertragliche Verpflichtung einschließt, ein zulassungsfähiges Produkt abzuliefern.

Die Details werden in nächster Zeit sicherlich eine Rolle spielen; heute, am Pfingstsamstag, werde ich in solche Einzelheiten erst mal nicht einsteigen…

(Foto: Der EuroHawk bei der Ankunft in Deutschland im Juli 2011 – Northrop Grumman Pressefoto)