Neulich im Archiv: Bundeswehr soll auf Terroristenjagd gehen
Schon süß, was der aktuelle Beschluss des Bundesverfassungsgerichts so nach oben spült…. Meine Google-Alerts weisen mich auf einen Bericht der Welt* hin:
Bundeswehr soll auf Terroristen-Jagd gehen
Im Kampf gegen den Terrorismus will die Bundesregierung die Bundeswehr zum Schutz gegen ABC-Waffen einsetzen.
Der Bundesinnenminister habe nach Informationen des Blattes auf der Inneministerkonferenz einen entsprechenden Gesetzentwurf angekündigt, damit die Bundeswehr im Wege der Amtshilfe voll einsatzfähig ist.
Ehe sich jemand wie ich wundert, wie die Bundesregierung so blitzartig auf das Verfassungsgericht reagieren kann: Der Bericht ist aus dem Jahr 2003, als der Bundesinnenminister noch Otto Schily hieß.
(*Webseiten deutscher Printmedien werden hier normalerweise angesichts der Debatte um das Leistungsschutzrecht nicht verlinkt. Hier handelt es sich um einen mehr als ein Jahr alten Artikel, der selbst nach nach den dreistesten Formulierungsvorschlägen von diesem Leistungsschutzrecht ausgenommen sein soll.)
Offtopic: Überhaupt ist nach derzeitigem Stand ja wohl kaum noch mit dem unseligen sog. Leistungsschutzrecht, eher „Leistungsverhinderungsgesetz“, zu rechnen. Allemal für Blogs, die nach neueren Entwürfen natürlich „nie“ gemeint waren. Und den kümmerlichen Rest des Lex Google kann man dann auch gleich fallen lassen, bevor es das BVerfG tut, denn ein Gesetz, das de facto nur einen trifft, ist nicht so ganz zulässig…
Man kann also derzeit sowieso noch und auch zukünftig noch verlinken, das Internet somit ein Netzwerk bleiben können.
So ein harter Knochen wie Schily im Amt des Innenministers ist heute gar nicht mehr vorstellbar.
Die innenpolitischen Sprecher von SPD und Grünen würden bei so einem Vorschlag einen Blutsturz erleiden. Und Heribert Prantl würde sofort aufhören, in der Küche von Andreas Voßkuhle Gemüse zu putzen und einen Leitartikel verfassen, der sich gewaschen hat.
Ich möchte auf folgendes verweisen (Achtung Spiegel Link)
http://www.spiegel.de/spiegel/vorab/bundeswehreinsaetze-im-innern-cdu-will-grundgesetz-aendern-a-850766.html
ich bin solangsam echt nur noch genervt von dieser Partei. Was die für ein Spiel spielen ist einfach nur noch abartig und Antidemokratisch.
Nun muss man sich aber auch einmal ein wenig entscheiden. Wollen wir nun eine breite Debatte zu SiPo-Themen oder nicht. Ich denke ein weiter Personenkreis bejaht dies. Dann muss man aber auch debattieren dürfen und Gegenmeinungen etragen-das gilt für alle politischen Seiten.
Zum Thema ABC-Waffeneinsatz.aber ganz kurz etwas: Nun ist der Ersteinsatz nicht nur bei Militärs immer eine grundlegende Lageänderung, sondern würde auch von ziviler Seite so gesehen.
Angenommen, wo vor uns Gott bzw. das Schicksal bewahren möge: ABC-Waffe, wobei man treffender von cbrn-weapon sprechen sollte, wird an Punkt x eingesetzt. Den Bürgern, die rund um Punkt x leben, wäre es wohl ziemlich egal, wer sie da nun herausrettet. Und dem Juristen?
Banger Blick in Richtung aufgeklärte Gerichtsentscheid-Bewerter MdB Paul Schäfer und MdB (w) Agnieszka Brugger: Ja, es wäre egal, ganz gleich was für ein Lärm im dortigen Lager hierzu nun gerade veranstaltet wird.
Nothilfe/ Notwehr ist Rechtfertigung im Kleinen wie im Großen. Und ja: Das hatten wir schon in der Bundesrepublik bei der Hamburger Sturmflut-auch seinerzeit gab es keine explizite Rechtsgrundlage, aber eine Menge Menschen, die Hilfe benötigten und bekommen sollten. Man könnte dies also „lex Schmidt“ nennen-aber nur im Volksmund, denn letztlich muss man gar nichts dazu kommentieren bzw. benennen, nur machen in der Stunde y an Ort x. So wie es die Gesetzeslage in der Bundesrepublik als Imperativ bereits jetzt vorgibt.
Wir müssen bitte mal in solchen Debatten wegkommen (kein Vorwurf an Sie Hr Wiegold oder an andere hier) als stünde in der Juristerei der Paragraph, das „Recht-haben um des Recht haben willens“ und die saubere Hochschul-Exegese im Mittelpunkt. Das ist wie in allen anderen Bereichen der Bundesrepublik nicht der Fall: Das GG konditioniert alles in diesem Land darauf, dass der Mensch, sowie seine Integrität als solcher, in eben jenen Mittelpunkt zu stehen hat.
Das heißt natürlich nicht, dass man tun und lassen kann, was man will, aber es beleuchtet hoffentlich etwas, dass vor einer sauberen Rechtsauslegung und/ oder dem legitimen Bruch eines Rechtsbausteins nicht der Selbstzweck, sondern die hier lebenden Menschen stehen. Übesetzt: Zuerst der Mensch, dann die Debatte.
Das Gesetz, initiiert von BMI Friedrich, hat nicht zuletzt deshalb auch andere Gründe als den bereits jetzt geltenden Rahmen (Landratsamt als untere zunächst zuständige Katastrophenschutzbehörde nähme cbrn-Waffeneinsatz wahr, rufte Hilfe und jemand käme und würde helfen) mal ein wenig auszuschmücken, hier geht es mE um die Möglichkeit des Institutionalisierens von Verfahren/ die Möglichkeiten Haushaltsmittel einzustellen, etc..
P.S.: Es stünde einer sachlichen Debatte gut zu Gesicht (kein Vorwurf an Sie, Hr Wiegold, bzw. an andere hier), wenn wir vom Begriff „Terrorist“ wieder etwas wegkämen und wieder vermehrt den Begriff Straftäter/ Straftäterin verwendeten.