Tag: 7. Januar 2012

Lauter Einzelfälle: Kinder zum Bund

Als im vergangenen Jahr erste Meldungen über Werbebriefe der Bundeswehr an Kinder bekannt wurden, war die offizielle Antwort klar: Bedauerliche Einzelfälle, in denen die Einwohnermeldeämter versehentlich falsche Adressdaten an die Bundeswehr herausgegeben hatten – denn die darf nach dem Ende der Wehrpflicht die Jugendlichen anschreiben, die früher eingezogen worden wären, und sie über den Dienst in der Truppe informieren. (Die Grenze zwischen Information und Werbung ist dabei bestimmt fließend.) Im neuen Jahr scheint sich die Serie der Einzelfälle fortzusetzen, zum

Weiterlesen