Retten wie bisher?
Diese Meldung der Feuerwehr Hattingen Person stürzt aus 15 Meter Höhe erinnert mich daran, dass – neben anderen – auch dieses Detail der Bundeswehr-Reform und -Verkleinerung noch nicht klar zu sein scheint: Was ist eigentlich mit den ganzen in die zivilen Rettungsketten im Inland integrierten Bundeswehr-Fähigkeiten, zum Beispiel den Rettungshubschraubern?
Nach meinem Stand sollen die SAR-Hubschrauber der Bundeswehr- bereits vor der neuen Reform – mit Zulauf des NH-90 nicht mehr Teil der zivilen Rettungskette sein. Offizielle Begründung: Der NH-90 sei zu groß für den Einsatz in eng bebautem Gebiet.
Lediglich der Marineanteil von SAR sollte beibehalten werden.
Mit der Neuverteilung (NH-90 zum Heer/ CH-53 zur Lw) und der Reduzierung der Hubschrauber in der neuen Struktur wird das wohl nicht wirklich anders werden können.
Die Bundespolizei füllt die Lücke zumindest bisher in Teilen.
So hart es auch klingen mag:
In erster Linie geht es beim Such- und Rettungsdienst der Bundeswehr darum, die eigenen Kräfte zu versorgen, z.B. wenn Flugzeugbesatzungen über der Nordsee notwassern müssen. Da soetwas – zum Glück – nur sehr selten bis gar nicht vorkommt, ist die Unterstützung ziviler Rettungskräfte (z.B. der DGzRS, DRK) eine nette Nebenerscheinung. Sie gehört jedoch nicht zum primären Auftrag.
Die Bundeswehr bewegt sich meiner Meinung nach in einem Spannungsfeld: Auf der einen Seite bleibt man durch die Unterstützung ziviler Rettungskräfte gewissermaßen „in Übung“ und leistet einen wichtigen Beitrag im Bereich der zivil-militärischen Zusammenarbeit. Auf der anderen Seiten dürfen sich die Streitkräfte auch nicht zu stark in das Rettungsnetzwerk einspannen lassen, als dass dadurch Ressourcen gebunden werden, die in Einsätzen gebraucht werden.
Ein schönes Beispiel dafür ist die rasche Verlegung von SEA KING-Hubschraubern ins Mittelmeer. Die Marine verfügt nominell zwar über 21 dieser Maschinen, doch handelt es sich um sehr alte Muster. Folge: Es können nur sehr wenige Helikopter gleichzeitig eingesetzt werden, weil manche als Ersatztteillager für andere dienen. Gleichzeitig müssen aber Ausbildungsflüge absolviert, der SAR-Dienst aufrechterhalten sowie Hubschrauber für den Einsatz bereitgestellt werden. Bei der Luftwaffe sieht es wohl nicht großartig anders aus.
Aus diesem Grund sollten sich die zivilen Rettungskräfte meiner Meinung nach nicht allzu stark auf die Bundeswehr verlassen. Denn wie gesagt: Es ist kein Muss.
Im Gespräch der Besatzung eines SAR-Helikopters wurde uns erklärt, dass die Bundeswehr nur noch extrem selten zu Unterstützung bei Unfällen, Krankentransporten, etc. herangezogen wird. Solange es einen zivilen Anbieter gibt der diese Dienstleistung erbringen kann muss dieser genommen werden. Die Bw darf nicht als Konkurrenz auftreten. Das kann auch mal so weit gehen, dass der zivile Rettungsflieger startet obwohl es um einiges länger dauert.
Das sieht man auch sehr schön an dem verlinkten Artikel. Die Person ist geborgen und mit den Notarzt an Bord. Die Bell bietet dafür auch verhältnismäßig viel Platz. Dennoch landet der Hubschrauber ein paar Meter weiter und die verunglückte Frau wird erstmal umgeladen. Der SAR-Helikopter hätte sicher auch noch genug Sprit für den Flug ins nächste Krankenhaus gehabt. Aber ab dem Punkt konnte dann wieder der zivile übernehmen.
Die Anzahl der tatsächlich durchgeführten Rettungseinsätze ist daher wohl minimal. Und SAR-Einsätze gibts es ja zum Glück auch nicht alle Tage.
In diesem Zusammenhang fällt mir die Frage ein, was ist eigentlich der Sahstand CSAR? Kann hierzu Jemand etwas sagen?
Danke!
Pepe
Kann dem bisher geschriebenen nur zustimmen. Der SAR-Dienst stirbt seit Jahren einen langsamen Tod. Seit 1.1.11 betreibt die Lw noch drei Kommandos, die Einsatzzahlen sind vernachlässigbar.
CSAR steht weiterhin als Wunsch im Raum. Um richtig mitspielen zu können fehlt hier derzeit ein adäquates Waffensystem. Hier wird die CH53 mehr Möglichkeiten bieten, als die UH-1D das tut. Der Rest wird sich weissen.
Es gibt keinen Zusammenhang zwischen CSAR, SAR und Rettungsdienst. Nicht dass wieder eine Diskussion losbricht, in der alle drei bunt durcheinander gewuerfelt werden. Die Luftwaffe hat sich doch schon vor ein paar Jahren aus der Luftrettung zurueckgezogen, und diese wird auch komplett von den zivilen Anbietern (inklusive BMI) abgedeckt. In Ausnahmefaellen springt die Luftwaffe halt mit ihren verbliebenen SAR Hubschraubern ein. Es stehen an einigen Stationen (oder bei den Laenderpolizeien) auch Rettungshubschrauber mit Winde zur Verfuegung. In diesem speziellen Fall war wohl keiner Verfuegbar, also ist die Luftwaffe eingesprungen. Kein Problem, oder?
Hier noch ein paar Fakten zum SAR-Dienst:
http://www.skverlag.de/s-k-verlag/aktuelles/meldung/newsartikel/weitere-reduzierung-der-sar-kommandosjahresbericht-2010-nennt-grosse-herausforderungen.html?tx_ttnews%5Byear%5D=2011&tx_ttnews%5Bmonth%5D=05&tx_ttnews%5Bday%5D=16&cHash=7b8abb84b84f5a9aae3f42f96eab600f
In Sachen CSAR fehlt weiterhin eine finanziell hinterlegte Entscheidung für eine Plattform. Ob die CH jedoch einen wirklichen Gewinn für CSAR bringt mag ich bezweifeln (Größe, Reichweite, Zuladung – auch oder gerade bei der GA). Zumal in der Lw derzeit CSAR und Personnel Recovery nicht sauber auseinandergehalten werden. Man hat eher den Eindruck man macht mal wieder „das mit den Fähnchen“. Gleichzeitig steht Laupheim vor dem Aus.
Das paßt alles nicht zusammen – hört aber weiter oben super wichtig und „späschl“ an.
@UHDriver
Ist denn in der zukünftigen Planung eine
solche Komponente vorgesehen, oder ist es wie Sie schreiben – nur Wunsch.
Das werden wir wohl im Herbst wissen, wenn die nächsten Entscheidungen anstehen.
Also Luftrettung in Deutschland finde ich wenig kritikwürdig. Wir haben vielleicht das dichteste Luftrettungsnetz der Welt. Ca. 80 Rettungshubschrauber stehen auf dem gesamten Bundesgebiet ständig zur Verfügung. Davon das Gros von Bundespolizei und ADAC.
Und ich weiss nicht wie es im Rest der Republik ist aber hier im Norden geht das schon seit Jahren, dass Bundeswehr SAR durch Bundespolizei Christoph Hansa, etc. ersetzt wird. Nicht erst mit Beginn der Reform.
Die SAR Helis sind im NRW gar nicht mehr im „RegelRD“ eingebunden (waren es afaik auch nie so wie z.B. in Hamburg), sondern kommen nur auf Anforderung. Bestes Beispiel ist auch dort die Love Parade in Duisburg gewesen.
Sind auch die Einzigen die per Winde retten können. Die RTHs und PolHelis haben keine Winde.
@Ron & CO: Ist der SAR-Heli den noch mit einem modernen RTH vergleichbar? Ist dort nicht der „Behandlungskomfort“ mittlerweile größer? Kam der SAR-Heli überhaupt mit medizinischen Personal?
Bei der Marine steht nach wie vor der SAR Hubschrauber in Holtenau bereit. Die ehemals ständigen Stationierungen an der Nordseeklinik auf Helgoland und an der Ostsee sind aufgelöst worden und werden nur noch bei bevorstehenden Unwettern ggf. besetzt.
Was bei vollzogenem Umzug nach Nordholz passiert ist wohl noch ungeklärt.
„Search and Rescue“ – Such- und Rettungsdienst – (jedenfalls im Seebereich) ist ja kein Fachbegriff der Bundeswehr und anders als oben geschrieben auch ganz und gar nicht „in erster Linie“ auf die Bundeswehr selbst ausgerichtet. Die Gewährleistung eines (maritimen) Such- und Rettungsdienstes ist eine staatliche, nämlich völkerrechtlich durch ein entsprechendes Abkommen begründete Verpflichtung der Bundesrepublik. Naturgemäß ist sie also „in erster Linie“ auf den zivilen, internationalen Schiffsverkehr ausgerichtet. (Darüber, dass Streitkräfte für sich selbst Rettungskapazitäten vorhalten, bräuchten keine internationalen Abkommen geschlossen werden.)
Die Bundesrepublik bedient sich bekanntlich für SAR zur See im Schwerpunkt einer privaten Einrichtung, der DGzRS. Allerdings nur teilweise, denn die DGzRS unterhält keine Hubschrauber. Für diese – zweifellos unverzichtbare – Komponente des SAR wird eben bisher die Bundeswehr eingesetzt (wie ja auch ganz verbreitet in anderen Ländern dies von den Streitkräften übernommen wird).
Die Bundesrepublik – d.h. federführend wohl das Verkehrsministerium – kann sich zwar überlegen, durch welche Einrichtung sie diese Verpflichtung erfüllen lässt, sichergestellt sein muss SAR staatlicherseits in jedem Fall. Bisher ist mir zumindest nicht bekannt, dass insoweit an andere Einrichtungen als die Bw. gedacht wird.
Die DGzRS steht gewiss nicht zur Verfügung, schon weil deren Spendenmittel begrenzt sind und man nicht von der ausschließlichen Spendenfinanzierung abgehen wird. Auch bspw. die britische Royal National Lifeboat Institution „fliegt nicht“.
@Jas
Das ist nicht korrekt. Aufgrund von Personal- und Materialproblemen waren die Außenstellen in der Vergangenheit nicht besetzt. Seit letztem Jahr Februar werden die Außenstellen in der Woche wieder besetzt am Wochenende wird die SAR Bereitschaft aus Kiel gegangen. Zusätzlich wird bei Sturmwetterlagen auch am Wochenende Helgoland besetzt und es kann der Außenlandeplatz auf Borkum besetzt werden.
@ Memoria:
Ich habe sehr gelacht über „das mit den Fähnchen“! Es trifft den Nagel leider auf den Kopf.
Darüber, dass Laupheim vor dem „Aus“ steht, hätte ich aber gerne mehr Informationen. Wäre nett, wenn Du das genauer erläutern könntest.
@ Ben:
Mit Laupheim meinte ich nicht den ganzen StO, sondern die dortige Halle mit den Bo’s und den dazugehörigen Piloten. Diese besondere Einheit soll in der neuen Struktur keinen Platz mehr haben, obwohl sowas noch viel notwendiger wäre als CSAR.
@J.H.
danke das war völlig an mir vorbei gegangen, erstaunlicherweise.
@Lexy: In der Bell ist auf jedenfall mehr Platz als in den zivil verwendeten Hubschraubern. Dies ermöglicht es den gesamten Patienten zu erreichen. In den zivilen Rettungshubschraubern die ich gesehen habe, war nur Kopf und Oberkörper für das medizinische Personal erreichbar. Das muss aber auch nicht bei allen Rettungshubschraubern so sein.
@Ron: Auch bei der neuen EC 135 ?
Muss ehrlich sagen, dass ich bis jetzt noch keinen RTH von innen gesehen hab ;) Aber ich frag mal den Doc vom Chr9 wenn ich ihn sehe.
Nach den Informationen die ich im Netz zum EC 135 finden kann, sieht es so aus als wenn der Patient auch hier von hinten in den Helikopter reingeschoben wird.
Im Regelfall ist dann auch nur der Oberkörper im Bereich der ‚Fahrgastzelle‘. Den Bereich kann dann im Regelfall der Arzt erreichen.
Ich kenne das allerdings auch nur vom sehen und den Erläuterungen der Besatzungen.
Ganz so einfach ist die Aufgabe des SAR-Dienstes, als hoheitliche Aufgabe nicht.
Gemäß internationalen Vereinbarungen (ICAO) ist Deutschland verpflichtet einen Such- und Rettungsdienst für abgestürzte oder vermisste Flugzeuge zu betreiben. Dies ist eine Bundesaufgabe, kann also nicht auf die Länderpolizei so ohne weiteres delegiert werden. Es gibt zwar mittlerweile auch schon Polizeihubschrauber mit Seilwinden, nur sind die organisatorisch nicht für den ICAO SAR-Dienst zuständig.
http://www.luftverkehr.de/index.php?option=com_content&view=article&id=336:c1968-vkbl316-c475&catid=39:bekanntmachungen&Itemid=88
SAR und Rettungshubschrauber für Krankentransport sind zwei verschiedene Themen! Wurde weiter oben schon geschrieben.
SAR, d.h. das Abhören der Notruffrequenzen Luft/Wasser (zivil und mil) einschl. COSPAS, und ggf. anschließendem Hubschraubereinsatz wird von der BW durchgeführt.
Der Rettungshubschrauberdienst, d.h. der Transport von Verletzten z.B. nach Unfällen, wird nach meinem Kenntnisstand schon länger nicht mehr von der Bundeswehr durchgeführt. Z.B. den Rettungshubschrauberstandort Bundeswehrkrankenhaus Hamburg, bekannt durch eine Fernsehserie, hat schon seit Jahren die Bundespolizei mit EC 135 übernommen. Für andere Standort gilt gleiches.
@Jas: Nochmal zum MFG 5: Bereits seit über einem Jahr sind die SAR-Kommandos des Marinefliegergeschwaders 5 wieder unter der Woche besetzt. Am Wochenende steht ein Sea King mit Besatzung in Kiel in Bereitschaft.
@gento: Zustimmung! Aber:
Der Rettungsdienst wird auch von der Bw noch durchgeführt, je nach Anforderungen durch die zivilen Leitstellen.
So fliegen auch die SAR-Hubschrauber der Lw an den Standorten Holzdorf, Nörvenich und Landsberg noch Einsätze zur Unterstützung des zivilen Rettungsdienstes. Zwar immer weniger, aber noch fliegen sie.
Die Marine fliegt ebenso meistens „zivil“, und hier meist Krankentransporte oder Suchen nach Personen im Wasser.
Nachdem der Minister aber den Begriff der „Fähigkeit zum Such- und Rettungsdienst“ bei der ersten Vorstellung „seiner“ neuen VPR in den Mund genommen hat, wird hier wohl auch weiterhin die Bundeswehr in der Pflicht bleiben.
Tjoa wie gesagt die MFG´s sind ja sehr sehr eigenständig… Das ging echt an mir vorbei… Die letzten Sprungdienste aus dem King hab ich aber auch nicht organisiert, da hätte ichs vll. mitbekommen können.
Luftrettung ist KEINE Aufgabe der Bundeswehr, sondern des Staates-mangels ziviler Betreiber hat die Bundeswehr jahrelang den Luftrettungsdienst übernommen, und sich nach und nach daraus zurückgezogen, wenn zivile Betreiber den Dienst übernehmen konnten.
Für SAR (über See) gibt es allerdings keine wirkliche Option-die Verdienstspanne ist für einen rein zivilen Betrieb zu gering..
In vielen anderen Bereichen muss man allerdings auch die entsprechenden Entscheidungsträger in die Kritik nehmen-so z.B. beim derzeitigen „Großbrand“ im Münsterland.
Anstatt Löschkapazitäten aus der Luft (entweder durch Bundeswehr/Polizei oder aber ziviler Betreiber) anzufordern, wird das Ganze mal wieder „ausgesessen“….
Ähnliches lässt sich auch auf den Luftrettungsdienst anwenden-denn nur da, wo es „wirtschaftlich Sinn macht“, setzen zivile Betreiber ihren Dienst fort.
In der Schweiz (oder war es Österreich?) hat ein ziviler Betreiber auch schon einmal erklärt, er könne den Betrieb nicht mehr aufrecht erhalten, weil die Kosten zu hoch, und die Gewinnspanne nicht vorhanden wäre…
@TomTom: Ja, stimmt. Mir ist bekannt, daß in Einzelfällen – wenn z.B. von anderen Betreibern keine Einsatzbereitschaft hergestellt werden kann, auf die BW zurückgegriffen wird. Regeleinsätze sind dies aber nicht.
In Deutschland besteht heute ein engmaschiges Netz von über 70 meist zivilen Luftrettungsstationen mit Rettungshubschraubern. Die Bundeswehr hat sich daher aus der Luftrettung im Rahmen des (in Verantwortung der Bundesländer liegenden) zivilen Rettungswesens bereits am 30.06.2006 zurückgezogen und die längerfristige, vertraglich geregelte Bereitstellung von Hubschraubern an zivilen Rettungsstationen aufgegeben. Eine Unterstützung des zivilen Rettungssystems erfolgt noch immer im Rahmen der dringenden Nothilfe als Primär- bzw. Sekundäreinsatz gegen Kostenerstattung auf Anforderung einer zivilen Leitstelle, allerdings auch nur dann, wenn ein ziviles Mittel nicht oder nicht rechtzeitig zur Verfügung gestellt werden kann und der Einsatz den originären ICAO-SAR-Auftrag nicht negativ beeinflusst.
Der Vollständigkeit halber, weil auch hier im Bedarfsfall viele sofort in Richtung Bundeswehr schauen: Die Rettung aus Seenot (nicht Luftnotfälle über See!) liegt in Deutschland in den Händen der DGzRS. Wenn die Bundeswehr (meist die Marineflieger) hier tätig wird, dann auf Anforderung und im Rahmen verfügbarer Kapazitäten.
Der ICAO-SAR-Dienst könnte grundsätzlich auch von anderer Stelle wahrgenommen werden. Einsätze im ICAO-SAR-Dienst sind als hoheitliche Aufgabe für den „Nutzer“ kostenfrei, d.h. bei Durchführung durch nicht-staatliche Organisationen wäre dies durch den Bund zu finanzieren. Der Bereich MilSAR wäre dann immer noch durch die Bundeswehr abzudecken. Dies würde vermutlich dazu führen, dass Parallelorganisationen (ICAO-SAR und MilSAR) in Deutschland eingerichtet würden. Dies würde zu einer finanziellen Zusatzbelastung des Bundeshaushaltes führen, die in dieser Form wohl nicht beabsichtigt sein kann.
Ergo: Das, was an Aufgaben sinnvoll abgegeben werden kann, wurde in die qualifizierten Hände ziviler Betreiber gelegt (Luftrettung). Verbleibende Aufgaben bleiben mangels Alternative bis auf weiteres bei der Bundeswehr (ICAO-SAR und MilSAR). Sieht der BRH übrigens genauso: http://bundesrechnungshof.de/veroeffentlichungen/bemerkungen-jahresberichte/kurzfassungen/kurzfassung-bemerkungen-2006.pdf
(S. 22).