Das korrumpierte Gedächtnis der Demokratie
Vielen von uns sind sie vielleicht noch aus dem Geschichtsunterricht in Erinnerung: Die Versuche totalitärer Regime, nachträglich die Geschichte zu bereinigen. Berühmt wurden die Foto-Retuschen, mit denen in Ungnade gefallene Sowjetführer aus den öffentlichen Bildern und den Geschichtsbüchern verschwanden, und auch in der deutschen Geschichte gibt es dafür einige Beispiele.
In den Zeiten des Internets und in einem demokratischen System kann so etwas natürlich nicht passieren.
Sollte es nicht. Aber die Meldung der Süddeutschen Zeitung von heute schreckt mich auf. Nachträglich, berichtet das Blatt unter Berufung auf eine Grünen-Abgeordnete, hat das Bundesministerium der Verteidigung Teile einer bereits veröffentlichten Bundestags-Drucksache zurückgezogen: Es ging um die deutschen Zahlungen an Usbekistan für den Strategischen Lufttransport-Stützpunkt in Termez im Süden des Landes, für die Bundeswehr der entscheidende Umschlagplatz für den Einsatz in Afghanistan.
Zunächst hatte das Ministerium die aktuellen Zahlungen in der Antwort auf eine Kleine Anfrage genannt. Doch Wochen später, so berichtet die Süddeutsche, tauchten offensichtlich im Ministerium Bedenken auf, den Geldfluss an das nicht zuletzt wegen des Umgangs mit Menschenrechten umstrittenen Regime in Taschkent öffentlich zu machen. Nachträglich wurden die Teile der Antwort zur Verschlusssache erklärt – und aus der im Internet zugänglichen Bundestags-Drucksache entfernt. In der bereits gedruckten und ausgelieferten Version blieben sie, natürlich, erhalten. (Und natürlich auch in den Medienberichten darüber.)
Ich kann die Angaben derzeit im Einzelnen nicht nachprüfen – denn auch ich kann nur die aktuelle Version der Bundestagsdrucksache vom Server des Deutschen Bundestages herunterladen. Auf Änderungen überprüfen kann ich sie nicht.
Und da liegt das Kernproblem, das weit über den Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Verteidigung hinausgeht, weit über die Frage nach dem Umgang mit Usbekistan.
Als ich 1990 meine Arbeit als Korrespondent in der Bundespolitik begann, damals noch in Bonn, sammelte jede (größere) Redaktion fleißig die gedruckten Bundestagsdrucksachen. Berge von Papier, etliche Regalmeter kamen jedes Jahr zusammen, die Sekretärinnen stöhnten – aber das Material war da, wenn es einmal veröffentlicht war. Und ein gut geführtes Archiv konnte schon mal helfen, unstimmige Aussagen der Regierenden aufzudecken.
Seitdem die Bundestagsdrucksachen im Volltext via Internet abgerufen werden können, hat sich das natürlich geändert. Wer will noch den Aufwand (und das Geld) investieren, jedes Jahr Regalmeter von Papier zu archivieren, wenn es alles asuf Knopfdruck gibt?
Und deswegen ist die heutige Meldung so alarmierend: Das elektronische Archiv des Deutschen Bundestages, das bedeutet es in der Praxis, ist in seiner Integrität angekratzt. Niemand kann sehen, ob ein dort abgelegtes Dokument vielleicht nachträglich verändert wurde, ob die Bundesregierung zum Beispiel den Gehalt einer Nachricht ans Parlament im Nachhinein verändert hat. Selbst wenn man zur Sicherheit noch die tatsächlich gedruckten Drucksachen als Papier im Keller hat – wer hat denn die Möglichkeit, unsagbare Mengen von Gedrucktem mit der elektronischen Version zu vergleichen?
Das geht Journalisten genau so an wie Wissenschaftler – jeder Historiker dürfte gut beraten sein, als Grundlage nur die auf Papier veröffentlichten Bundestags-Drucksachen heranzuziehen. Für die Öffentlichkeit ist nicht mehr nachvollziehbar, ob die Internet-Version die Originalversion ist.
Mit anderen Worten: Das Gedächtnis der Demokratie ist korrumpiert. Was vom Deutschen Bundestag elektronisch veröffentlicht wird, muss nicht mehr das sein, was ursprünglich veröffentlicht wurde. Bei den kruden Retuschen von Stalin-Fotos konnte man ja teilweise noch erkennen, wo jemand rausgeschnitten wurde. Die elektronischen Dokumente sehen immer makellos aus.
Nachtrag: Ein Sprecher des Verteidigungsministeriums erklärt dazu:
Das Deutsch-Usbekische Regierungsabkommen vom 13. April 2010 enthält eine Vertraulichkeitsklausel. Diese Information wurde bei der Beantwortung einer Abgeordnetenfrage übersehen. Deshalb kam es zur irrtümlichen Veröffentlichung von Details des Abkommens, die nur zur Information von Abgeordneten des Bundestages bestimmt waren.
Für Informationen, deren Bekanntgabe nachteilige Auswirkungen auf
die internationalen Beziehungen haben kann, besteht kein öffentlicher
Informationsanspruch (§ 3 Nr. 1 IFG). Die Klausel steht aber einer rein vertraulichen Information des Verteidigungsausschusses oder einzelner Abgeordneter nicht entgegen, so dass von Zensur keine Rede sein kann.
Ich hab ja gar nicht von Zensur gesprochen. Sondern davon, dass als BT-Drucksache veröffentlichte Aussagen der Bundesregierung nachträglich verändert werden. Das stellt die Frage nach der Integrität der vom Deutschen Bundestag veröffentlichten Dokumente. Da auf das Informationsfreiheitsgesetz zu verweisen, ist eine nette Ablenkung…
Wenn ich an dieser Stelle einen Tipp loswerden darf: Die Software „Fine Reader Pro“ konvertiert eingescannte Papierdokumente unter Beibehaltung des Originallayouts und Einschluss aller Grafiken etc. in elektronische Versionen, die optisch dem Original zu praktisch 100% gleichen, jedoch elektronisch durchsuchbar sind.
Die Lösung dürfte sein, wieder selbst ein Archiv zu führen – natürlich nicht per Ausdruck, sondern als Dateien.
Will man später nur mögliche Veränderungen feststellen können, würde auch eine Prüfsumme (in Gestalt eines kryptographischen Hashs) genügen.
Da bin ich doch froh, dass es noch ein paar aufmerksame Journalisten gibt, denen diese Dinge auffallen.
Hoffen wir mal, dass sich das auch in Zukunft (trotz Internet!) nicht ändern wird.
Noch ein kleiner Tipp an die Redaktionen da draußen, der vor etlichen Regalmetern Papier schützen sollte: Dokumente nicht ausdrucken, sondern auf der Festplatte archivieren.
– Okay, ich sehe, diese weise Einsicht haben auch andere :)
Ich kann mir nicht vorstellen, dass die Drucksache an anderer Stelle nicht veröffentlicht wurde, z.B. hier http://goo.gl/L90Pf
Ja, da bin ich aber auch froh, dass wirklich alles von den nimmermüden, ach so aufmerksamen, niemals tendiös berichtenden Journalisten ans Licht gekramt werden muss. Natürlich alles zum Wohle der Gemeinschaft und Demokratie. Vielleicht mal ’ne Demo/Lichterkette für die Abschaffung aller Einstufungsgrade, dient eh nur irgendwelchen Machenschaften!
Und dieses Verfahren hier dann noch mit dem Kommunismus zu vergleichen, da bleibt mir die Sprache weg! Wikileaks lässt grüßen, bekommen Ihnen die Awards-Nominierungen nicht?
Die Art von PR-Pleite, die sich das Verteidigungsministerium jetzt eingebrockt hat, ist unter dem Begriff „Streisand-Effekt“ bekannt:
http://de.wikipedia.org/wiki/Streisand-Effekt
Bundeswehr-Stützpunkt in Usbekistan
Plötzlich ein Geheimnis
http://www.sueddeutsche.de/politik/bundeswehr-stuetzpunkt-in-usbekistan-ploetzlich-ein-geheimnis-1.1108634
In anderen Ländern werden die Diktatoren von der NATO bekämpft und in diesem wird eines von der BRD geschmiert. Das kann man doch nicht veröffentlichen, sowas muss geheim bleiben sonst macht es die Regierung bei ihrem Einsatz für die Menschenrechte unglaubwürdig und am Ende wird das zukünftige Engagement in Libyen in Frage gestellt.
http://www.zeit.de/meinung/2011-01/eu-aussenpolitik-diktatur
Der Wohlstand in der BRD hat eben seinen Preis und wer ihn halten will muss Opfer bringen.
@Ash
Aus eigener Erfahrung kann ich Ihnen versichern, dass Verschlusssachen im allgemeinen nur Dinge enthalten, die einem an der Materie interessierten aufmerksamen Zeitungs- und Blogleser längst bekannt sind.
Oft hat der Autor bestimmte Sachverhalte nur ungewöhnlich scharf, unverblümt und undiplomatisch formuliert, also im wesentlichen so ähnlich wie die ganzen amerikanischen Botschaftsberichte bei Wikileaks.
Es sind keine Staatsgeheimnisse. Dass Deutschland für die Nutzung des Stützpunktes in Usbekistan an die dortige Regierung einen Obulus entrichtet, hat der geneigte Zeitgenosse in der Vergangenheit schon zig-mal gelesen. Und wenn er es nicht gelesen hat, kann er es sich denken.
Nur um die ungewollte Offenlegung dieses mehr oder wenigen allgemein bekannten Sachverhalts nachträglich zu korrigieren, nimmt man in Kauf, dass das öffentliche Vertrauen in die Integrität der vom Deutschen Bundestag veröffentlichten Dokumente beschädigt wird. Da hat Herr Wiegold in seiner Einschätzung völlig recht.
@ Ash et al.
mich verwundern Polemik, persönlich, unsachliche Angriffe und Rumgezicke…. ich dachte immer das könnten nur wir Frauen :o))))
Ansonsten könnte man Dokumente auch archivieren mit Unterstützung http://de.pdf24.org/
Na, das erinnert mich nun aber stark an Winston Smith der ja bekanntlich im „Ministerium für Wahrheit“ arbeitete. Lebt der jetzt in Berlin?
Es wird jeden Tag schlimmer.
Mit ein wenig Recherche kommt man an das Original: http://www.bundeswehr-monitoring.de/fileadmin/user_upload/media/BT1705638-Auszug2.pdf
Das Gedächtnis der Demokratie wird doch auch an ganz anderen Stellen massiv behindert.
So haben unsere Politiker aktiv entschieden, dass zum Beispiel der Öffentlich Rechtliche Rundfunk in seinen Mediatheken im Internet „vergesslich“ sein muss. Nach ein paar Tagen sind Nachrichten etc. nicht mehr aufrufbar.
Auch in diesem Zusammenhang sind all die vorgeschobenen Argumente (sonst sei das ja kein Rundfunk mehr) höchst durchsichtig. Man will einfach nicht, dass jeder Bürger technisch einfach recherchieren kann, was welcher Politiker wann wie gesagt hat. Da könnte ja tatsächlich jemand unliebsame Schlüsse raus ziehen … hätten wir Demokraten an den entsprechenden Entscheidungsgremien, würden alle Archive seit Entstehung des Rundfunks öffentlich zur Verfügung stehen, die Rechte hält der ÖRR ja selbst.
Es ist ein Zeichen totalitärer Regime, über das nationale Gedächtnis und die Geschichte bestimmen zu wollen.
Wird unsere (ehemals?) freiheitliche demokratische Grundordnung etwa gerade Schritt für Schritt in eine Diktatur mit Wahlen umgebaut? Hat uns unsere ehemalige FDJ-Sekretärin für Propaganda und Agitation im Kanzleramt etwa derart erfolgreich eingelullt, dass wir gar nicht merken, was das gespielt und vorbereitet wird? Wenn Freiheit erst verloren ist, ist es meist zu spät, zu kämpfen.
Die technischen Neuerungen, die uns die digitale Welt bringt, können ein tolles Werkzeug der Information und Meinungsbildung in einer pluralistischen Demokratie sein. Passend „reguliert“ kann es aber auch ein höchst wirksames Herrschaftsinstrument sein, mit dem das Volk an die elektronische Leine gelegt werden kann.
Warum sind wohl zahlreiche Politiker/Beamte so scharf auf Vorratsdatenspeicherung, Stopp-Schilder im Internet, etc.? Von so weichen Faktoren, die Bürger davon abhalten sollen, im Internet zu veröffentlichen, wie Impressumspflicht und Abmahnrisiko ganz zu schweigen. Aber auch dies sind Faktoren, die mit bedingen, wie Demokratie bei uns gelebt wird – oder eben nicht. Wer Angst hat, für eine Äußerung belangt zu werden, hält all zu oft den Mund.
Zitat:
„Limpo | 15. Juni 2011 – 15:25
Mit ein wenig Recherche kommt man an das Original: http://www.bundeswehr-monitoring.de/fileadmin/user_upload/media/BT1705638-Auszug2.pdf“
Sehr schön!
Genau genommen begeht die Arbeitsstelle Frieden und Abrüstung e.V.,Kopenhagener Str. 71, 10437 Berlin damit doch jetzt Geheimnisverrat. Die Staatsgewalt könnte also jetzt mit voller Härte loslaufen, die Server stilllegen, die Büros durchsuchen und die Verantwortlichen verhaften. Wenn ich mich nicht irre, sind sie sogar von Amts wegen verpflichtet, aktiv zu werden, sobald sie Kenntnis davon erlangen. (Wie wäre es mit einer Selbstanzeige unter medialer Begleitung? Dann muss entschieden werden.)
Und das nur, weil dieser Verein eine mal öffentlich veröffentliche legale Drucksache des deutschen Bundestags immer noch veröffentlicht und vermutlich lediglich nicht mitbekommen haben, dass das „Ministerium für Wahrheit“ die Veröffentlichung kriminalisiert hat.
Pfiffige Politiker können dann einen solchen Vorgang zum Anlass nehmen und die „urheberrechtlichen Probleme von Bundestagsdrucksachen“ unter die Lupe nehmen. Zukünftig wird dann aus „urheberrechtlichen Gründen“ die Veröffentlichung von Bundestagsdrucksachen außerhalb des staatlichen Archivs verboten. Wer trotzdem eine Bundestagsdrucksache auf seiner Internetseite zitiert, ist dann ein Raubkopierer…
Und in seinem eigenen Archiv kann man dann die Vergangenheit verändern, wie man will …
Schöne neue Welt
Moin @ll,
das ist nun das Thema, bei dem ich aktiv bei Agngrds einsteige…..insbesondere weil Sun Tzu die Gretchenfrage des IT-Zeitalters an sich aufgeworfen hat.
Herr Wiegold, melde mich an Bord ;-) (wir hatten 2-3 Mal schon ‚kinetischen‘ Kontakt )
@Sun Tzu:
Zur Beruhigung verweise ich auf § 5 UrhG – ob eine Bundestagsdrucksache nun unter den Abs. 1 oder 2 fällt, möge der geneigte Medienrechtler entscheiden. Soviel zur derzeitigen Rechtslage, die mEn ein zitieren (oder gänzliches Wiedergeben) von Bundestagsdrucksachen durchaus zulässt.
Selbstverständlich können Gesetze geändert werden, aber eine solche Änderung dürfte nur sehr, sehr schwer zu rechtfertigen sein.
Was schließlich die Archivierung angeht: Das Stichwort heißt „OCR“ und dürfte Programme zu Hauf durch einfache Nutzung der bevorzugten Suchmaschine aufwerfen…
Derzeit ist auf der Internetseite des Bundestags die komplette Drucksache 17/5638 nicht zugänglich, es kommt diese Meldung:
„Aus redaktionellen Gründen steht diese Drucksache zurzeit leider nicht zur Verfügung.“
http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/17/056/1705638.pdf
Das Thema hatten wir schon mal am 28.03.11
http://augengeradeaus.net/2011/03/mehr-als-70-millionen-euro-fur-deutschen-flugplatz-in-usbekistan/
Mehr als 70 Millionen Euro für deutschen Flugplatz in Usbekistan
Die darin verlinkte BT-Drucksache http://dipbt.bundestag.de/dip21/btd/17/020/1702026.pdf BT 17/2026 Kosten der militärischen Intervention in Afghanistan vom 02.12.10 ist noch abrufbar.
Schade ist nur, dass die Zahlen nicht übereinstimmen.
In dem Bericht vom Dez 2010 wurden 12,2 Mio Euro Kosten als einsatzbedingte Zusatzkosten am Stützpunkt Termez genannt und in dem jetzt zitierten Bericht sind schon 15,9 Mio Euro Kosten nur für Transitgebühren genannt. Alles andere kommt noch extra, also Infrastrukturmaßnahmen 18 Mio Euro usw.
Es ist nicht so, dass dies für die Gesamtkosten des AFG-Einsatzes eine Rolle spielen würde. Wenn man so will „Peanuts“ im Kostenbereich. Wenn man einen Krieg führt, sollte man auch nicht zu hohe moralische Anforderungen an die Unterstützernation stellen. Letztendlich kommt man wieder zu der Erkenntnis Kriege sollte man nur aus Interessen und nicht aus moralischen Gründen führen.
Genau damit hat aber die Partei, die die Bw maßgeblich in bisher einzigen zwei Kapitel VII-Einsätze führte, ihre Probleme.
@Sun Tzu: Diese Sache ist leider noch banaler, also schlimmer: Dahinter stecken die kommerziellen Medien, vor allem die großen Zeitungsverlage, die über ihre Websites ihre Archive vermarkten und eben dafür Geld sehen wollen. Der freie Zugang zu einem möglicherweise sogar besseren Archiv wäre aber dem Umsatz abträglich. Deshalb haben die entsprechend gepolten/eingekauften Mandatsträger von der schwarzen Bank diese Regelung durchgesetzt.
Vor allem ein gewisser Koch hat sich schwer dafür eingesetzt, dass nicht etwa „gebührenfinanzierte Konkurenz“ zu verzerrtem Wettbewerb führt. Dass er dabei wohl auch die Berichte über „jüdische Vermächtnisse“ dem freien Zugriff entzogen sehen wollte, ist sicher nur ein böses Gerücht. Jetzt muss man halt sehr gezielt suchen und ziemlich viel dafür bezahlen – was natürliche keine Zensur sein soll!
Was können die „schwarzen Gauner“ (ein Pleonasmus) dafür, dass die jungen Leute sich gar nicht mehr für Politik interessieren.
Grundsätzlich würde man sich natürlich maximale Transparenz wünschen, da wir alle hier zu den Wissbegierigen der Bevölkerung gehören.
Aber ich finde man muss auch abwägen können: Wenn die strategischen Möglichkeiten durch die Flugplatznutzung über eine Veröffentlichung der Zusammenarbeitsdetails in Gefahr gerät, ist es sinnvoll einzuschreiten und die Öffentlichkeit von der Information abzuschneiden, bis sie die Notwendigkeit solcher Engagements erkennt.
In der Zwischenzeit ist so ein Vorgehen absolut in Ordnung und man muss den Entscheidungsträgern zu dem Mut gratulieren, dies umzusetzen. Die Gefahren, dass der nachträgliche Eingriff bemerkt würde sind in der digitalen Zeit zu groß, als dass sie in der Abwägung zu dieser Entscheidung außen vor geblieben sein hätten können.
Wenn man denkt es wird nicht schlimmer, dann kommt das BMVg ums Eck…
Sagenhaft! Peinlicher geht es kaum, oder?
@zyme
„Wenn die strategischen Möglichkeiten durch die Flugplatznutzung über eine Veröffentlichung der Zusammenarbeitsdetails in Gefahr gerät, ist es sinnvoll einzuschreiten und die Öffentlichkeit von der Information abzuschneiden, bis sie die Notwendigkeit solcher Engagements erkennt.“
Also im Zweifel gegen rechtsstaatliche Grundprinzipien (Auskunftsrechte der Abgeordneten, Transparenzgebot, demokratische Kontrolle…)? Zum Glück heiligt in einer Demokratie nicht der Zweck die Mittel, auch wenn insbesondere Regierungen durch Gerichte gelegentlich daran erinnert werden müssen.
@ Ash
Vielleicht schauen Sie sich einmal die Definitionen der (DEU) Geheimhaltungrade an … dann kommen Sie vielleicht zu einer anderen Einschätzung.
@ Zyme
ich teile ihre Ansicht. Hier wurden klare rechtsstaatliche und demokratische Grundwerte verletzt und nun versucht man die Sache unter den Teppich zu kehren. Das geht im 21. Jh nicht mehr! Und man kann doch nicht ernsthaft behaupten, dass evtl sensible Informationen im nach hinein der Geheimnispflicht unterliegen. Vor der Veröffentlichung sind die Angaben durch so viele Hände gegangen, dass jemand sicher mal den Finger gehoben hätte, falls man hier sensible Daten veröffentlicht. Das man sich dabei dann auch noch zu einer Antwort einer ähnlichen Frage widerspricht, ist einfach nur peinlich, fahrlässig und noch mehr. Kann man gegen eine offensichtliche Falschangabe gegenüber einem Abgeordneten juristisch vorgehen?
Die Geheimschutzvorschriften haben den Schutz unserer Republik, ihrer Bundesländer und der Verbündeten zum Ziel. Kasachstan ist in gewisser Weise mit uns verbündet, und es schadet seinem Ansehen und unseren Interessen wenn Zahlungen als Schmiergeld bekannt werden.
Es ist bemerkenswert wie wenig politisch die Mitarbeiter dieses Ministeriums handeln. Eine Veringerung ihrer Zahl ist daher sehr zu begrüßen.
Äh, Kasachstan?
@verqueert
Also im Zweifel gegen rechtsstaatliche Grundprinzipien (Auskunftsrechte der Abgeordneten […]
Unbedingt – wo kommen wir hin, wenn die Selbstbeweihräucherung und Inszenierungslust der Abgeordneten den Vorzug findet vor den Interessen des Landes?
Ein Parlament darf sich nicht zum Selbstzweck erheben und damit die Durchsetzung der Interessen in der Außenpolitik gefährden.
@ Limpo
Ich bin nicht sicher ob Sie meinen Kommentar richtig interpretiert haben? :-)
@Zyme
Ich hoffe mal, dass ich Sie falsch verstehe: Sie sprechen sich für die Verletzung rechtsstaatlicher Grundprinzipien aus, wenn diese (möglicherweise) die Durchsetzung der Interessen in der Außenpolitik gefährden?
Prinzipien basieren stets auf einem fundierten Hintergrund.
Nichtsdestotrotz bin ich kein Freund starrer Regelungen und finde, eine gewisse Flexibilität bei der Anwendung ist geboten.
Gerade wenn die Regierung im Rahmen gesetzlicher Möglichkeiten handelt ist es absolut in Ordnung, wenn ihr Vorgehen der Durchsetzung unserer Interessen dient.
Und wenn die gesetzlichen Regelungen hier einen Riegel vorschieben, muss stets die Frage nach einem etwaigen Anpassungsbedarf zulässig sein. Ansonsten mauern wir uns in einem Regelkonstrukt ein, dass zu einem früheren Zeitpunkt bei seiner Verabschiedung sicher sehr sinnvoll war, durch Zeitablauf aber womöglich überholt worden ist.
Ein wunderbares Beispiel enthalten die aktuellen verteidigungspolitischen Richtlinien, die unser aktueller Minister ja kürzlich vorgestellt hat. Wenn eine gewünschte engere Zusammenarbeit zwischen Militär, Polizei und Geheimdienste durch unsere Verfassung nicht möglich ist, bedeutet das heute nicht mehr das Ende aller Überlegungen. Vielmehr wird dann darin eine Baustelle gesehen, die es zu beheben gilt. Dieser pragmatische Ansatz gereicht uns allen zum Vorteil.
@zyme
mein kommentar sollte eigentich @verquert gehen. da ist mir im eifer des gefechts wohl ein fehler unterlaufen. sorry!
jetzt aber wirklich @zyme
das kann ja wohl nicht ihr ernst sein?! wenn man die rechtsstaatlichen prinzipien den situationen anpasst, ist es eben kein rechtsstaat mehr. (und ich will keine diskussion über definition des rechtsstaates und unrechtstaat anfangen)
ihre pragmatische anpassung durch die neuen vpr ist mal eben eine grundgesetzänderung mit einer 2/3 mehrheit. das ist also wenig handlungsspielraum für flexible handhabung.
und die diskussion über die rechtliche stellung der vpr hatten wir auch schon. das ist nur eine richtlinie, nicht anderes. die rechtlichen grundlagen kommen immer noch durch den bundestag und somit durch die abgeordneten!!!!