Tod und Verwundung jugendfrei

Das wird ein großer Spaß. Inzwischen scheint klar, dass ab dem kommenden Jahr der neu gefasste Jugendmedienstaatsvertrag gilt, der auch für Online-Angebote eine Altersklassifizierung und gegebenenfalls -beschränkung vorsieht. Das ist ohnehin verwirrend genug, und ich hoffe, dass ich nicht womöglich Sendezeiten (!) für Augen geradeaus! einrichten muss…

(Ein wenig lässt sich die Verwirrung ahnen, wenn man den Fragenkatalog der Freiwilligen Selbstkontrolle Multimedia-Diensteanbieter dazu und die Berichterstattung von Heise durchliest.)

Ich muss natürlich zu einer Einschätzung kommen, ob meine Inhalte jugendfrei sind oder ob ich womöglich eine Altersbeschränkung einführen muss. Dafür, hab‘ ich mir überlegt, schaue ich mir sehr genau die Seiten von Bundeswehr, Bundesverteidigungsministerium und den Teilstreitkräften an. Da hab‘ ich dann doch eine Orientierung. Interessant wird ja dann die Frage, ob irgendwelche Juristen einen Bericht mit der Überschrift Tod und Verwundung gehören jetzt dazu als nicht jugendfrei eingestuft sehen wollen…

(Die Politiker, die diese Neuregelung vorangetrieben haben, haben entweder ihre Gründe – oder keine Ahnung. Ich verzichte hier mal drauf, sie zu benennen, das lässt sich ja im Netz leicht nachlesen. Solange es noch nicht altersbeschränkt ist.)

Nachtrag: Aus der Vielzahl der Internet-Seiten zu diesem Thema nur eine zum Lesen empfohlen: Ein Jurist auf dem Fachblog des Beck-Verlags: Jugendmedienstaatsvertrag und Altersfreigabe im Internet

Nachtrag 2: Vielleicht muss ich dann dieses Plugin installieren…