Tod eines Offizieranwärters: Erstes Obduktionsergebnis & neue Einzelheiten
Nach dem Tod eines Offizieranwärters in Munster, der nach einem Marsch am 19. Juli zusammengebrochen war, gibt es ein erstes Obduktionsergebnis: Todesursache war letztlich eine Blutvergiftung (Sepsis), was allerdings die Frage offen lässt, was die Ursache für den Zusammenbruch und diese Blutvergiftung war. Darüber hinaus wurden am (heutigen) Donnerstag weitere Einzelheiten der Vorgänge im Juli bekannt – unter anderem, dass die Offizieranwärter köperlich stärker beansprucht wurden als bisher bekannt. Dabei ging es anscheinend auch um Strafmaßnahmen.
Die Sprecherin der Staatsanwaltschaft Lüneburg teilte (bislang leider ausschließlich der dpa) mit, bei der Obduktion des gestorbenen Soldaten habe sich ergeben, dass die Todesursache ein Multiorganversagen im Sinne eines generalisierten entzündlichen Geschehens – eine Sepsis gewesen sei. Allerdings müssten nun weitere rechtsmedizinische Untersuchungen klären, wie es dazu gekommen sei. Nach einem Bundeswehr-internen Bericht vom 9. August waren sowohl bei dem verstorbenen Offizieranwärter als auch bei drei weiteren, die ärztlich behandelt werden mussten, eine Kernkörpertemperatur von mehr als 40 Grad Celsius festgestellt worden.
In einem Schreiben des Parlamentarischen Staatssekretärs Markus Grübel an die Obleute des Verteidigungsausschusses, das Augen geradeaus! vorliegt und über das zuerst die Rheinische Post berichtet hatte, war das Übungsprogramm für die Offizieranwärter am 19. Juli umfassender als bislang öffentlich bekannt.
Aus Grübels Brief an die Abgeordneten:
Herr Staatssekretär Hoofe hatte Sie bereits in der mündlichen Unterrichtung am
29. Juli 2017 informiert, dass neben der im Dienstplan angesetzten praktischen Ausbildung im Gelände mit dem anschließend vorgesehenen Eingewöhnungsmarsch (Marsch B) zuvor ein weiterer Marsch durchgeführt wurde. Dieser Hin- und Rückmarsch (Marsch A1 und A2) vom Ausbildungsort in die Kaserne und zurück war im Dienstplan nicht vorgesehen. Beide Märsche (A1 und A2) wurden von einem überwiegenden Teil des Ausbildungszuges (Marsch A1: 29 von 43 OA, Marsch A2: 26 von 43 OA) sowie einigen Ausbildern absolviert, um fehlende Ausrüstungsgegenstände in der Kaserne zu ergänzen. Die betroffenen OA legten dabei eine Strecke von insgesamt ca. sechseinhalb Kilometern, streckenweise im Laufschritt zurück. Einige der OA mussten in einer Marschpause beim Rückmarsch zum Ausbildungsort ergänzend Liegestütze absolvieren. (…)
Die bisherigen Untersuchungen ergaben, dass der verstorbene OA lediglich die ersten rund drei Kilometer (Marsch A1) zurücklegte und ca. 150 m vor Erreichen des Unterkunftsgebäudes zusammenbrach. Er wurde erstversorgt, mit einem Fahrzeug in den ca. eine Fahrminute entfernten Sanitätsbereich der Kaserne verbracht und anschließend in das Krankenhaus nach Soltau verlegt.
Drei weitere OA mussten im Rahmen des Eingewöhnungsmarsches (Marsch B) notfallmedizinisch behandelt werden. Die beiden OA fielen am Ende des Eingewöhnungsmarsches (Marsch B), kurz vor Erreichen der Kaserne aus und mussten in der Folge stationär behandelt werden. Sie konnten inzwischen aus der stationären Behandlung entlassen werden. (..)
Ein OA zeigte sich unmittelbar vor Erreichen des Marschziels (Marsch B) benommen sowie nicht mehr ansprechbar und brach anschließend zusammen. Er wurde notärztlich behandelt und wegen der Verschlechterung seines Zustandes per Rettungshubschrauber in das Bundeswehrkrankenhaus nach Hamburg verlegt. (…)
Des Weiteren haben Befragungen der Teilnehmer ergeben, dass eine OA während des Rückmarsches zum Ausbildungsort (Marsch A2) einmal und während des Eingewöhnungsmarsches (Marsch B) weitere zweimal kurzzeitig benommen und nicht ansprechbar war. Sie hat den Marsch allerdings auf eigenen Wunsch fortgesetzt und beendet. Ein weiterer OA wurde nach dem Eingewöhnungsmarsch (Marsch B) und Abgabe seiner Ausrüstung durch Stubenkameraden kurzfristig nicht ansprechbar auf einem Stuhl in der Unterkunft aufgefunden. Er konnte anschließend seinen Dienst wieder aufnehmen.
Vor allem die sechseinhalb Kilometer, teilweise im Laufschritt, zeichnen ein etwas anderes Bild als die vorherigen Angaben. Die offizielle Version lautete bislang: Der Soldat brach nach einer Marschleistung von drei Kilometern unvermutet zusammen, von Laufschritt und ergänzenden Liegestützen war nicht die Rede.
Allerdings: Mehr Klarheit über den Kollaps von vier Soldaten (und den offensichtlich nur knapp vermiedenen Kollaps von zwei weiteren Soldaten) bringt das erst mal noch nicht. Aber die Details kommen ja merkwürdigerweise auch nur in Scheibchen raus.
Nachtrag: Im Schreiben des Staatssekretärs werden auch noch weitere gesundheitliche Probleme im Zusammenhang mit diesem Marsch genannt; da das hier offensichtlich interessiert, die Passage:
Fünf weitere OA zeigten während und nach den Märschen Beschwerdemuster wie bspw. Schmerzen im Unterschenkel, Knieverletzung, Bauch- und Fußschmerzen. Zwei OA mussten aufgrund ihrer Verletzungen (Sturz auf das Knie) bzw. wegen Erschöpfung den Eingewöhnungsmarsch abbrechen. Drei konnten die Ausbildung fortsetzen. Die Beschwerdemuster der [erstgenannten, vom Hitzschlag betroffenen Soldaten, T.W] unterscheiden sich nach Art und Ausmaß erheblich von denen der übrigen OA.
In Summe traten nach jetzigen Erkenntnissen bei insgesamt elf Soldatinnen/Soldaten Beschwerden zu unterschiedlichen Zeitpunkten sowie in unterschiedlichen Qualitäten auf. Die genauen Details zu den Ausfällen im Zusammenhang mit den Märschen sind gegenwärtig noch Gegenstand der Untersuchung.
(Archivbild 2015: Bundeswehr-Marsch in Zweibrücken – Bundeswehr/Martin Stollberg)
Äh, nein, nicht dieser Ton. Da ist ein junger Mensch gestorben, und wenn jemand sachlich darauf hinweist, wozu eine Marschpause dient, diese hämische Reaktion? Schon ein bisschen menschenverachtend. Das lassen wir hier mal ganz schnell.
@T.Wiegold | 18. August 2017 – 15:09
„Äh, nein, nicht dieser Ton. Da ist ein junger Mensch gestorben, und wenn jemand sachlich darauf hinweist, wozu eine Marschpause dient, diese hämische Reaktion?“
Sorry, aber das ist falsch. Eine Marschpause bei einem Eingewöhnungsmarsch ist nicht per für eine „Pause“ im zivilen Sinne gedacht.
Zudem legt sowohl Ihre Formulierung, als auch die von @Georg nahe, dass der Kamerad verstorben ist, weil er Liegestütze gemacht habe.
Das ergibt sich für mich aus keiner der von Ihnen und anderen veröffentlichten Fakten und ist daher m.E.n. eine nicht nur unzulässige, sondern vermutlich auch unzutreffende Spekulation
„Schon ein bisschen menschenverachtend. Das lassen wir hier mal ganz schnell.“
Als Hausherr bin ich Ihnen nicht nur für Ihren Blog, sondern auch für Ihre Versuche den Ton „zivil“ zu halten grundsätzlich äußerst dankbar.
Aber diesmal haben Sie sich wohl im Ton vergriffen. Ich bitte Sie nochmals darüber nachzudenken, was sie gerade geschrieben haben.
@Koffer
Es reicht.
Aus Ihrem Kommentar:
Und wenn ich das bemängele, habe ich mich im Ton vergriffen? Ich denke, Sie überlegen noch mal, wie Sie Ihre Wortwahl künftig gestalten.
@ Koffer | 18. August 2017 – 15:01
Welche Detailkenntnisse brauchen Sie denn noch, um die Fragen zu stellen, die ich aufgeworfen habe? Oder haben Sie keine Fragen zu dem Sachverhalt?
Fakt ist doch, das die Rekruten bereits Vormittags marschieren mussten, um ihre Ausrüstung zu komplettieren. Teilweise im Laufschritt und am Ziel mit Liegestütz. Am Nachmittag planmäßig der erste Eingewöhnungsmarsch ohne Belastung.
Da muss ich mir als Ausbilder solche Aktionen wie am Vormittag klemmen, egal wie die Situation war. Das war gedankenlose Fahrlässigkeit und verantwortungsloser Umgang mit den anvertrauten Rekruten.
Solche Aktionen kann ich am Ende der Grundausbildung machen, wenn die Soldaten halbwegs fit und eingewöhnt sind, nicht am Beginn und in dieser Kombination.
Ich gehe davon aus, der Staatsanwalt wird ähnliche Fragen stellen und seine Schlüsse daraus ziehen.
Vielleicht mal ein paar sachliche Klarstellungen. Wegen klare Begriffe und so.
Wir unterscheiden beim Marschieren zwischen Gurtrast, Marschinterbrechung und Marschpausen (sowohl beim Marsch zu Fuß als auch mit KFz). Bei einem Eingewöhnungsmarsch sprechen wir von einer Gurtrast (Dauer nur wenige Minuten) Socken werden nachgezogen, Stiefel nachgeschnüffelt, kurz getrunken, Rucksack ordentlich nachgezogen bei Bedarf Ausrüstung umgepackt.
Die Gurtrasten werden nach den ersten 1-2 km gemacht und danach mit immer längeren Abständen. Da ist das Ziel Leistungserhalt. Es dient nicht dazu sich zu erholen bzw zu regenerieren.
Marschpausen werden nach einer längeren Belastung durchgeführt und diese dienen der Regeneration. Dauern dann aber auch 30/45min.
Marschunterbrechungen sind immer Anlassbezogen (Hinderniss, Orientierungshalt,…) und dauern so kurz wie nur möglich. Da ist maximal mal ein Schluck drin, Ausrüstung wird nicht abgelegt, jeder Soldat nimmt weiterhin seine Aufgabe in der Formation war.
Dies sollte zumindest den mil. Führern hier im Blog klar sein. Und der gesunde militärische Menschenverstand sollte einem recht schnell verdeutlichen bei welcher Art von Pause es sich hier gehandelt haben müsste.
@T.Wiegold | 18. August 2017 – 15:40
„Und wenn ich das bemängele, habe ich mich im Ton vergriffen? Ich denke, Sie überlegen noch mal, wie Sie Ihre Wortwahl künftig gestalten.“
Nein, dass können Sie durchaus kritisieren. Vielleicht habe ich mich da im Ton vergriffen.
Ich empfinde das zwar nicht so (immerhin hat @Georg ohne Kenntnis der Sachlage angedeutet, dass die Ausbilder eine Straftat begangen haben, zumal es zahlreiche Gründe gibt, warum eine „Marschpause“ eben keine „Pause“ im zivilen Sinne sein muss), aber möglicherweise habe ich hier zu scharf formuliert.
Wenn das so war bitte ich um Nachsicht.
@Georg: In diesem Fall bitte ich übrigens auch bei Ihnen um Nachsicht.
Aber unabhängig davon kommt Ihnen nicht zu mir „Menschenverachtung“ zu unterstellen! Das ist außerhalb des Sehstreifens. Hausherr hin oder her. Scharfe Formulierung meinerseits hin oder her. Sachfragen hin oder her!
@Wa-Ge | 18. August 2017 – 15:54
Ich bin bei grundsätzlich bei Ihnen. Sowohl bei der Klarstellung, als auch bei der Schlussfolgerung.
Liegestütze passe nun eigentlich in keine der drei „Pausenarten“.
Allerdings kann ich mir wiederum in allen drei „Pausenarten“ denkbare, zulässige und zweckmäßige Gründe geben es eben doch zu machen.
@Pio-Fritz | 18. August 2017 – 15:50 und @alle
„Das war gedankenlose Fahrlässigkeit und verantwortungsloser Umgang mit den anvertrauten Rekruten.[…] Ich gehe davon aus, der Staatsanwalt wird ähnliche Fragen stellen und seine Schlüsse daraus ziehen.“
Die erste Aussage ist eine Spekulation und auf der Basis dieser Spekulation kommen sie zu einer Schlussfolgerung hinsichtlich der Staatsanwaltschaft.
Ich warne hier jeden vor vorschnellen Schlüssen! Ich kann mir bei den bisher geschilderten Fakten sowohl
– vorschriftswidriges und disziplinarrelevantes und/oder strafwürdiges Verhalten,
– als auch vorschriftswidriges, aber lediglich „tadelbares“,
– als auch vorschriftsgemäßes aber unzweckmäßiges und schließlich auch
– vorschriftsgemäßes und zweckmäßiges Verhalten
sowohl von Ausbildern, als auch von OA vorstellen.
Da wir weder der KpChef noch die Staatsanwaltschaft sind, haben wir aber zum einen nicht alle Fakten und sind zum anderen auch nicht gar nicht berufen hier Wertungen zu treffen wie „gedankenlose Fahrlässigkeit und verantwortungsloser Umgang“!
@ Matthias Hake | 18. August 2017 – 12:23
Sie sind der Sache bis jetzt am nächsten gekommen wie es bei mir war. Ich bin allerdings schon länger raus – insofern wohl heutzutage (vielleicht auch hoffentlich) keine Referenz (mehr).
Liegestütze wurden bei uns reichlich getätigt in der Regel immer nach Versagen Einzelner (z.B. fallenlassen eines Magazins, Vergessen eines Bleistiftes usw usf.) Und gerade bei den OA (zu denen ich gehörte) war man (NCO) systembedingt nicht zimperlich, weshalb ich es als Nicht-Sportler nicht unbedingt leicht hatte. Tatsächlich hatten wir trotz all der Schinderei (und ja, das war es völlig ohne Verklärung wirklich) hatten wir aber nie auch nur annähernd solche Ausfälle.
Die Liegestütze waren natürlich auch damals schon keine „Strafe“. Das wurde extra betont. Der Einheitsführer sagte dann sinngemäß: Ich erkenne, dass Sie nicht ausreichend kräftig sind ein Magazin fest zu halten, daher stärken wir jetzt unsere Armmuskulatur!“ und natürlich andere zur Situation passende Ansagen.
Neben solchen ausschmückenden Tätigkeiten hatten wir allerdings wirklich viel Sport Regulär nach Dienstplan (Stichwort AMILA) – damals war das ohne Feindbild mit viel Personal wohl das günstigste was man ohne Munition, Üb-Gerät, Fahrzeuge machen konnte.
Wir durften während der Dienstzeit übrigens niemals gehen. Jede Bewegung von A zu B musste im Laufschritt erfolgen.
Abschliessend kann ich mir denken, dass das heute nicht viel anders sein wird, jedoch auch sicherlich sehr davon abhängt in welche Einheit man wo kommt.
Formell hatten wir natürlich immer und jederzeit die Möglichkeit im San-Bereich irgendwas versorgen oder prüfen zu lassen, aber das wurde seltenst in Anspruch genommen, da man genauso unterschwellig, wie auch unmissverständlich keine Gelegenheit ausgelassen hat uns mitzuteilen, das jede versäumte Unterrichtseinheit zum Ausscheiden aus der Laufbahn führen kann – mal abgesehen davon natürlich, dass man sich dann unser Versagen merkt.
@ Pio-Fritz | 18. August 2017 – 15:50
Also der verstorbene Soldat ist ja so weit gar nicht gekommen, wie Sie hier beschreiben. Er hat ja tatsähclich gemäß dem Blogeintrag hier und auch gemäß allen früheren Darstellungen eine Laufleistung von knapp 3km getätigt. Neu ist nur, dass dies noch gar nicht der Eingewöhnungsmarsch war und das offenbar auch Laufschritt dabei war. Etliche der Verletzten haben aber wohl auch an den anderen Marscheinheiten teilgenommen.
Ist es denn so, dass der Staatsanwalt, den Sie nun wiederholt anführen, tatsächlich in allen Fällen ermittelt oder ist er nur beim Todesfall tätig? Falls letzteres, dann wird er zu Liegestützen und späteren, weiteren Märschen sicher gar nichts fragen, da schlicht nur A1 hier von Relevanz wäre.
Zu den Begrifflichkeiten von Wa-Ge: Wann kommen denn ‚richtige‘ Marschpausen, die der Regeneration dienen in Betracht? Zu meiner Zeit gab es jeden Freitag einen 20km-Marsch und davon an jedem 4. 30km. In keinem dieser Märsche gab es verordnete Pausen. Marschpause war dann am Marschende – da war nämlich dann irgendwann Dienstschluss und Heimfahrt. Nach wie viel „Vorlast“ ist denn so eine (45Min?-)Marschpause anzusetzen bzw vorzusehen?
Diese Tendenz, die öffentliche Aufarbeitung aller Vorfälle in der letzten Zeit „faktisch“ so lange in den Bereich „ungeklärt“ zu stellen bis dann ein Staatsanwalt, ein Gericht oder ein WDA ein „Urteil“ gefällt hat ist eine ziemlich durchsichtige Methode für diesen Slogan: „Die BW hat kein Haltungsproblem (da ja juritisch nicht bewiesen), sondern die BW hat ein Führungsproblem mit Namen UvdL“. Selbst Herr Oppermann ist sich nicht zu blöd auf diesen Slogan zu verzichten.
Ich finde das in der Tat nicht nur ein wenig menschenverachtend, sondern auch soldatenverachtend mit Blick auf die Tatsache, dass Leib und Leben von Staatsbürgern-in-Uniform im Rahmen politischer Kampagniererei quasi instrumentalisiert wird. Solche technokratischen, trockenbeerauscheiderischen „Belehrungskommentare“ welche Art von „Pausen“ es bei der Infanterie gibt sind für mich eigentlich nur ein Hinweis darauf, dass wohl tatsächlich eine unsäglich ignorant/arrogante Geisteshaltung sich in Teilen des Heeres breit gemacht hat. Und so wird eben auch dem Hausherren „der Zeiger“ gestellt, dass er in seinem zivilen Blog seinen zivilen Ton gefälligst militärisch-fachlichen Nomenklaturen anzupassen hat. Wenn es nur noch um militär-fachliche und juristische Technokratismen und Spitzfindigkeiten geht im Bereich Führung und Ausbildung beim deutschen Heer selbst in der Führerregeneration wie in diesem Falle, dann kann einem schon die Formulierung „bisschen menschenverachtend“ in den Sinn kommen – da bin ich 1000% beim Hausherren. Ein Rekrut ist gestorben – nach nicht einmal 3 Wochen Grundausbildung – ein weiterer liegt noch im Krankenhaus, 2 weitere sind kollabiert und mittlerweile aus dem Krankenhaus entlassen, bei sieben weiteren kam es zu Ausfällen und Verletzungen. Wenn das nicht ausreicht Theorie und Praxis in Munster kritisch zu hinterfragen seitesn Medien, BMVg und Bundestag – und zwar möglichst öffentlich und transparent , egal ob Wahlkampf oder nicht – was muß dann noch passieren ?
Wenn ich mich an meine Dienstzeit bei den Gebirgsjägern erinnere, muss ich mich doch wundern. Die Marschstrecke ist doch sehr kurz und wir haben als Gruppe oder Zug häufig mit 20 und mehr Kilo im Gepäck Eilmärsche inkl. Helikoptermarscheinlagen (Der Erste rennt einmal um die Gruppe und reiht sich nach einer Runde hinten ein) durchgeführt. Statt 6 km gerne auch mal 40 km inkl. der Höhenmeter. Es war völlig normal danach Schmwerzen in Knien, Beinen zu haben…(so wie nach einem Marathon). Und wer etwas vergessen hat, durfte schon mal vom Berg inkl. einer Panzerfaust am langen Arm ins Tal mit dem Uffz rennen währen der Rest den Mog nutzen durfte. Da war das Gesicht unten schon sehr weiss vor Anstrengung. Die Person hat sich ebenfalls die Knie gestossen und ist beim Herunterlaufen hingefallen…überlegt haben es alle und danach haben sie den Fehler nie wieder gemacht. Das hat niemand als Strafe verstanden, sondern eine Lektion die im Ernstfall üeber Leben und Tod entscheiden kann, wenn Ausrüstung vergessen wurde.
Was hier als entscheidende Information fehlt: Wie war die allgemeine Konstitution der OA? Wie lange waren sie schon dabei? Wie war ihre allgemeine Fitness vor dem Start bei der BW? Wie war ihr Ergebnis im BFT? Wie oft haben Sie trainiert? Wenn eine Sepsis vorlag, dann wird die kaum durch einen Leistungsmarsch hervorgerufen worden sein
@ Koffer
Ich habe Ihnen mit meinem Beitrag gar nichts unterstellt, weder habe ich Sie zitiert noch habe ich sie konkret angesprochen. Schon gar nicht habe ich Ihnen Menschenverachtung unterstellt.
Ich habe lediglich meine Sicht der Dinge dargestellt. Mir ist es egal aus welchen Grund und in welcher Länge eine Marschpause gemacht wird. In der Marschpause Liegestützen anzuordnen ist für mich Schikane, egal ob die Marschpause 2 Min oder 45 Min dauert.
Aber mal zum Sachablauf des Tages
Wenn ich die Abfolge richtig erfasst habe, dann hat sich die Liegestützeinlage wohl zwischen den Marsch A1 (vom Ausbildungsort zur Kaserne) und dem Marsch A2 (von der Kaserne zum Ausbidlungsort) ereignet. Nach meinem Verständnis haben also die Wartenden, deren Ausrüstung vollständig war und die nicht zurückmaschieren mussten, die Wartezeit u.a. mit Liegestützen überbrücken dürfen.
Für mich erhebt sich noch die Frage, wie die Rekruten von der Kaserne zum Ausbildungsort am Beginn des Tages gekommen sind ?
Also gab es noch einen Anmarsch A0 mit 3 km von der Kaserne zum Ausbildungsort (Standortübungsplatz ?) ?
Wenn ich dies richtig addiere, waren es also gesamt
Marsch A0 3 km
Marsch A1 3 km (mit Laufschrifteinlage)
Marsch A2 3 km
Mittagspause
Marsch B 6 km Eingewöhnungsmarsch am Nachmittag
In der Summe also 15 km, vormittags mit Gepäck und Laufschritteinlage, in der Pause für die Wartenden mit Liegestützeinlagen und nachmittags mit Gepäckerleichterung da Eingewöhnungsmarsch.
Ich habe auch keine Straftat angedeutet, die wird der Staatsanwalt bei dieser Gemengelage und anbetracht des Ziels des „Eingewöhnungsmarsches“ für Rekruten schon selbst herausfinden, wenn es denn eine war.