Neues „Leistungsschutzrecht“: Hier weiterhin keine Verleger-Links

Der Bundestag hat am (heutigen) Freitag das umstrittene Leistungsschutzrecht für Verlage beschlossen. Und auch wenn dieses Gesetz noch nicht in Kraft ist – da steht zunächst mal der Bundesrat an, auch sind Verfassungsklagen zu erwarten – sehe ich für mich als im Internet publizierenden Menschen da genügend rechtliche Unwägbarkeiten, so dass für Augen geradeaus! weiterhin gilt: Webseiten deutscher Verleger werden hier nicht verlinkt. Weder in meinen Texten noch in den Kommentaren.

Kern des Gesetzes ist eine neue Bestimmung im Urheberrecht:

Der Hersteller eines Presseerzeugnisses (Presseverleger) hat das ausschließliche Recht, das Presseerzeugnis oder Teile hiervon zu gewerblichen Zwecken öffentlich zugänglich zu machen, es sei denn, es handelt sich um einzelne Wörter oder kleinste Textausschnitte.

Zu rechtlichen Einordnung dieser Bestimmung gibt es an vielen Stellen im Internet Erklärungen und Bewertungen zu finden; ich will das hier nicht alles wiederholen. Für mich ist erst mal nur klar, dass das Gesetz hinreichend unscharf ist – wo sind denn die Grenzen kleinster Textausschnitte? Auf – womöglich teure – rechtliche Auseinandersetzungen will ich es nicht ankommen lassen.

Aus diesem Grund gilt hier weiterhin die Regelung, die ich im vergangenen Jahr eingeführt habe: Keine Links zu deutschen Verleger-Webseiten. Mit ein paar Ausnahmen, zur Klarheit hier noch mal gerne wiederholt:

Nicht verlinkt werden die Webseiten deutscher Printmedien; auch kopierte Textauszüge von diesen Seiten gibt es nicht. Wenn ein von einem solchen Medium aufgegriffenes Thema für die Diskussion hier wichtig ist, wird möglichst knapp und zusammenfassend mit Nennung der Quelle zitiert. Gern noch mal das Beispiel: Die Hintertupfinger Zeitung berichtet, dass Eckernförde Heimathafen des ersten deutschen Flugzeugträgers werden soll.

Ausnahme bei deutschen Printmedien-Webseiten ist derzeit Spiegel Online, dessen Redaktion öffentlich erklärt hat: Sie können auch in Zukunft mit Überschrift und Textanriss auf SPIEGEL ONLINE verlinken. Und natürlich können Sie aus unseren Artikeln zitieren. (Ich gehe davon aus, dass diese öffentliche Erklärung bis zu einem Widerruf rechtlich bindend ist.)
Eine weitere Ausnahme sind die Texte, die Verlage als – bezahlte – Pressemitteilung bei presseportal.de einstellen (wie zum Beispiel der Hinweis auf die spätere Schließung des Flughafens Hohn), da die Nutzungsbedingungen dieser Seite ausdrücklich die kostenfreie Nutzung vorsehen.

Verlinkt und mit Textausrissen verwendet werden können – bis auf Weiteres – Informationen von den Webseiten des öffentlich-rechtlichen Rundfunks sowie die Berichte ausländischer Medien im Internet. Allerdings ist bei Zitaten darauf zu achten, dass die Länge angemessen ist … Ansonsten gilt die Bitte, kurz zusammenfassend zu referieren.

Ohne Einschränkung verlinkt und verwendet werden können die Original-Mitteilungen von Institutionen wie Verteidigungsministerium, Bundeswehr, NATO oder ISAF.

Vorsorglich muss ich auch noch mal drauf Hinweisen, dass es auch für das Zitieren fremder Texte Regeln gibt – einige Leser hatten nämlich gemeint, wenn es schon keinen Link auf eine Zeitungs-Geschichte gibt, könnten sie einfach den Text hier rüber kopieren. Das geht natürlich nicht. Deshalb auch als Wiederholung ein paar Faustregeln für Zitate:

• Ein Zitat bedeutet, dass ein kurzer Textausschnitt zur Erläuterung/Illustration/Erklärung einer eigenen Aussage verwendet werden kann – aber nicht, dass einfach ein Zitat hier rüberkopiert wird und dann für sich stehen soll. Andersrum: Wer einen Kommentar schreibt, kann darin ein Zitat verwenden, aber nicht das Zitat alleine stehen lassen. Und schon gar nicht den Großteil einer Geschichte mit copy&paste hier abladen – auch nicht aus ausländischen Medien.

• Wenn aus Texten von Zeitungen, Online-Nachrichtenseiten etc. zitiert wird, bitte den Umfang beachten. Als Faustregel gilt die vorherrschende Meinung, dass drei Sätze plus Überschrift ok sind (so sagt es auch die Süddeutsche Zeitung in ihren Leitlinien: Einfaches Zitieren unserer Texte ist immer erlaubt, solange sich die Länge des Zitats im Rahmen hält. Drei Sätze plus Überschrift und Vorspann halten wir dabei für eine gute Grenze.)

• Unter Umständen ist es sinnvoller, die Aussage eines Textes kurz (!) mit eigenen Worten zusammenzufassen.

• Öffentlich-rechtliche Rundfunkanstalten und ausländische Medien-Webseiten können (und sollen gerne) zusätzlich zum Zitat verlinkt werden – aber auch da sollten Zitate nicht länger als die genannte Überschrift plus drei Sätze sein.

• Pressemitteilungen (zum Beispiel von Bundeswehr, Ministerien, NATO, aber auch von Unternehmen), die ausdrücklich zur Veröffentlichung bestimmt sind, können natürlich in voller Länge zitiert und auch verlinkt werden (da ist dann eher die Frage, ob das in der Länge überhaupt nötig ist). Das gilt übrigens auch für Pressemitteilungen mit redaktionellen Vorabmeldungen von Zeitungen über die dpa-Tochter OTS, die für ihr Angebot festlegt: Das hier veröffentlichte Material ist – ggfs. im Rahmen der jeweils genannten Nutzungsbedingungen – frei zur redaktionellen Verwendung sowie zur persönlichen Information des Nutzers.

Ich hoffe, das ist verständlich, nachvollziehbar und nicht allzu verwirrend. Und ich muss mir auch eines vorbehalten: Wer in den Kommentaren  wiederholt dennoch Links auf Verleger-Webseiten setzt und/oder die Grenzen des Zitatrechts brutal austestet, wird auf moderiert gesetzt. Es macht keinen Spaß, mit eigenem Geld dafür einzustehen, dass andere die Möglichkeiten ausreizen wollen.

(Foto: Demonstration gegen das Leistungsschutzrecht vor dem Brandenburger Tor – netzpolitik.org via Flickr-User Digitale Gesellschaft unter CC-BY-SA-Lizenz)