Cyber-Attacke auch für Deutschland ein möglicher Angriff nach dem Völkerrecht
Die Bundesregierung sieht Cyber-Attacken als möglichen Angriff im Sinne des Völkerrechts, der eine auch militärische Reaktion erlaubt. Damit behält sich Deutschland wie die USA vor, auf eine solche Attacke im Rahmen des Rechts zur Selbstverteidigung mit Waffengewalt zu reagieren. Das geht aus dem Bericht zum Themenkomplex Cyber-Verteidigung hervor, der vom federführenden Bundesinnenministerium gemeinsam mit Auswärtigem Amt, Kanzleramt und Verteidigungsministerium erarbeitet wurde. Die entscheidende Passage aus dem 35-seitigen Bericht, der im September den zuständigen Bundestagsausschüssen übersandt wurde und Augen geradeaus! vorliegt:
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