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Was ich ganz übersehen habe, mit Rechtskraft des nicht zur Revision zugelassenen Urteils des OVG Lüneburg „wackelt“ der ICAO SAR-Dienst kräftig und da hilft auch kein § 30 LuftVG. Das tut nicht nur sehr weh, sondern erfordert im 24/7-Einsatz sofortige Reaktionen des BMVg, denn die BIMA dürfte wie bewiesen mit der Materie schon seit Jahren überfordert sein. Ob man in Berlin, Bonn und Köln etwa schon von seinem Glück weiß?
@Vtg-Amtmann
Pragmatische Lösung:
„Rescue 10…180 back home“.
Wir können Kiel Holtenau ja als neues Center of SAR Excellents erfinden….:-)
Da derzeit kein passender MALI-Thread offen ist ein Hinweis auf gestrige Verluste bei MINSUMA:
http://www.aljazeera.com/news/2016/05/peacekeepers-killed-mali-convoy-ambush-160529145916682.html
Interessant ist die weitere Verschiebung solcher Angriffe immer weiter in den Süden – nun bereits im Raum Mopti.
Also dem neuen Einsatzraum von EUTM Mali.
Guten Morgen Allseits.
Nun bei der Bewertung des Urteils sollte man erstmal abwarten. Der militärische Teil dieses wunderschönen Geländes in der Wurster Nordseeküste hier, wird mit ziemlicher Sicherheit eine Ausnahmegenehmigung aufgeflanscht bekommen. Das ist so sicher wie das Amen in der Kirche.
Wie das aber für den zivilen Teil aussieht bleibt erstmal abzuwarten. Besonders ärgerlich wäre es natürlich für die jüngst zugelaufene Sportfluggruppe aus Bremerhaven Luneort. Die sind ob dieses Urteils deutlichst minder begeistert.
Interessant an der ganzen Nummer ist, das es der Bw ja quasi aus versehen auf die Füße gefallen ist mit der eigenen Klage gegen einen neuen Windpark ;)
@Memoria,
Auch vorhin gesehen; denke ein neuer Mali-Thread ist ohnehin sinnvoll.
Hihi, so ist das halt wenn man gegen die Windparkindustrie klagt (in der ja jede Menge Landesgelder stecken) nur weil man in der Nähe eine Hubschrauber-Betriebs-Flughafens gar nicht gerne Windräder stehen hat aus Flugsicherheitsgründen. Da macht dann eben die Industrie „mobil“, insbesonder wenn diese Industrie einen OBT in Cuxhaven betreibt….und Bremerhaven will ja auch so einen OBT bauen (deswegen mußte ja der Flugplatz in BHV schon dicht machen).
Und dem Betreiber des zivilen Flughafens kommt das bestimmt nicht ungelegen, denn militärischer Ausbildungs-, Übungs und SAR–Hubschrauberbetrieb in unmittelbarster Nachbarschaft kann schon ganz schön störend fürs Geschäft sein und dabei hat sich das Geschäft doch gerade durch Schließung des Flugplatzes in BHV so schon entwickelt ;-)
Mit den Sealynxen hat man sich ja noch abgefunden, aber mit SeaaKing und künftig SeaLion….geht ja gar nicht ! Und dann noch kein zusätzlicher Lärmschutz…….
Salomonisches Urteil ? BMVg gegen Land + zivile Öko-Investoren/Betreiber sowie „Bürgerinteressen“………kann spannend werden.
@Simon K.: Der militärische Teil … wird mit ziemlicher Sicherheit eine Ausnahme- genehmigung aufgeflanscht bekommen. Das ist so sicher wie das Amen in der Kirche.
Nutzt aber leider bei ICAO-SAR nichts, denn da gelten die zivilen Spielregeln.
Bzgl Widmung ETMN
Die im Artikel besagte 1958/59 Regelung findet sich in §71 LuftVG. Dort heißt es:
(1) Ein bis zum 2. Oktober 1990 in dem in Artikel 3 des Einigungsvertrages genannten Gebiet (Beitrittsgebiet) angelegter Flugplatz, der am 1. März 1999 noch betrieben wird, gilt im Sinne der §§ 6 bis 10 als genehmigt und, wenn er der Planfeststellung bedarf, als im Plan festgestellt. Dies gilt nicht, wenn seit dem 3. Oktober 1990 für den Flugplatz eine Genehmigung oder eine Änderungsgenehmigung nach § 6 erteilt oder eine erteilte Genehmigung oder Änderungsgenehmigung bestandskräftig zurückgenommen oder widerrufen worden ist.
(2) Absatz 1 Satz 1 gilt für einen bis zum 31. Dezember 1958 in dem Gebiet der Bundesrepublik Deutschland nach dem Stand bis zum 3. Oktober 1990 angelegten Flugplatz, der am 1. März 1999 noch betrieben wird, entsprechend. Satz 1 findet keine Anwendung auf die in § 2 Abs. 5 des Sechsten Überleitungsgesetzes vom 25. September 1990 (BGBl. I S. 2106) genannten Flugplätze.
Man beachte die Formulierung in Abs. 2: Bis Ende 58 ANGELEGT nicht BETRIEBEN. Angelegt war ETMN bestimmt 58 schon.
Unabhängig davon kann die BW gem. § 30 Abs. 1 von den Vorschriften des Ersten Abschnitts LuftVG teilweise abweichen. Dies betrifft u. a. auch die in § 6 Abs. 1 LuftVG statuierte Genehmigungspflicht.
Gleichwohl ist auch für die BW §12 LuftVG einschlägig.
Ich bin weder Jurist noch kenne ich die schriftliche Urteilbegründung, gleichwohl bin ich davon überzeugt das der Sachverhalt „ein wenig“ komplizierter ist, als angenommen. Das letzte Wort ist hier bestimmt noch nicht gesprochen.
Zum zivilen Flugplatz gebe ich zu bedenken, dass es sich eben nur um einen zivilen Teil der den militärischen Teil mitnutzt und keinen eigenen zivilen Flugplatz handelt.
@Vtg-Amtmann: Gesetz dem Fall der militärsiche Teil ist eben doch „genehmigt“, warum soll dann ein Problem für ICAO-SAR bestehen? Selbst wenn dort „zivile Spielregeln“ gelten, ist doch egal wie der genutze Platz genehmigt ist. Ich glaube da sind sie auf dem Holzweg, lasse mich aber mit stichhaltigen Argumenten gerne eines Besseren belehren…
Ich fürchte, das ist nicht nur rechtlich sehr kompliziert, sondern auch politisch. Nur mal lesen:
http://www.elbe-holding.de/beteiligungen-und-partner/flughafen-betriebsgesellschaft-cuxhaven-nordholz/
Das gibt ein Riesengejaule, falls Nordholz „weiter“ macht gem BW-Plan und der sar-airport dicht machen muß.
Kann ich mir einfach nicht vorstellen.
Es mag sein das ICAO-SAR nach zivilen Regeln spielt. Da bin ich was die Gesetzeslage angeht nicht sattelfest genug. Was ich aber weiß ist, das man mit Sicherheit nicht den militärischen Betrieb einstellt, auf einen neuen Platz umzieht und dann dort weitermacht. Solange hier militärisch geflogen wird, solange wird man auch ein, wie auch immer geartetes, rechtliches Konstrukt finden damit SAR von hier aus weiterhin möglich ist.
Ohnehin gilt es zu bemerken das das Gros an SAR eh über die Außenstellen (Helgoland, Borkum, Warnemünde) läuft.
Um mal ein bisschen in die Zukunft zu orakeln: Man wird es rechtlich hinbiegen und für die „leidgeplagten“ Anwohner und Mitglieder der Bürgerinitiative, Lösungen in Form monetärer Zuwendungen oder baulicher Natur in Form von Lärmschutz, angedeihen lassen.
Dies trifft zumindest für den militärischen Flugbetrieb zu. Wie weit nun der zivile Teil unter die Räder kommt bleibt abzuwarten.
@jek
Also wenn ich das so lese:
„…….US-Air Force auch den Flugplatz auf, die Startbahn und andere militärische Anlagen werden gesprengt. Im ehemaligen Unterkunftsbereich errichtet das Deutsche Rote Kreuz am 11. Oktober 1947 die „DRK-Krankenanstalten Wursterheide“. In den Jahren von 1947 bis 1949 wird das Flugbetriebsgelände in wesentlichen Teilen demontiert und einer landwirtschaftlichen Nutzung zugeführt. Am 4. Januar 1957 untersucht die Bundesmarine das ehemalige Flughafengelände auf seine Tauglichkeit für Verteidigungszwecke. Diese führt dazu, dass ab 1958 die Gebäude, die vom DRK als Krankenhaus und Lungenheilstätte genutzt werden, frei gemacht werden müssen. Diese Gebäude stehen der Bundeswehr ab dem 1. Februar 1963 zur Verfügung. Auch die auf dem Flugplatz untergebrachten Flüchtlingsfamilien müssen anderweitig untergebracht werden.
Am 7. August 1958 wird auch das ehemalige DRK-Krankenhaus Nordholz-Deichsende erneut vom Bund erworben, um in dieser Liegenschaft den abgesetzten „Führungsbereich“ für die Marineflieger zu errichten.
Im Jahre 1959 beginnen die ersten Baumaßnahmen für den NATO-Marineflugplatz Nordholz. ….“ dann frag ich mich schon, was die BW unter „angelegt“ versteht !
Das Teil war mitnichten 1958 als Flugplatz angelegt , denn zu einer funktionsfähigen militärischen Flugplatzanlage gehört imho zumindest eine militärisch nutzbare Start- und Landebahn. Die Baumaßnahmen dazu begannen aber erst 1959…….
Weiterhin ist zu klären inwieweit der Mitbenutzungsvertrag zwischen der Bundeswehr und der Flughafenbetriebsgesellschaft Cuxhaven/Nordholz luftverkehrsrechtlich „sauber“ ist. Da können ganz schöne Regressforderungen auf die BW zukommen, wenn der sea-airport dicht machen muß und der Bund fliegt fröhlich weiter. Da gibt es so einen Investorenschutz in diesem unseren Lande. Der sea-airport ist nicht „nur“ mal eben eine „preiswerte“ Mitnutzung einer Start-und Landebahn der BW.
@klabautermann: Danke für den Input, das lässt die Sache schon wieder in anderem Licht erscheinen.
Ich habe mal die Urteilsbegründungen rausgesucht:
VG Stade: http://www.rechtsprechung.niedersachsen.de/jportal/?quelle=jlink&docid=MWRE140003096&psml=bsndprod.psml&max=true
OVG Lüneburg: http://www.rechtsprechung.niedersachsen.de/jportal/?quelle=jlink&docid=MWRE160001530&psml=bsndprod.psml&max=true
Die für mich entscheidenden Fragen :
1.) Gibt es bereits eine schrifliche Ausnahmegenehmigung zur Weiterführung des Flugbetriebes ? Stichwort „Rechtssicherheit, Führsorge gegenüber den VHF`s !!
2.)Kann ein Kommodore einen Flugauftrag zum Start von einem Militärflugplatz erteilen,
wenn dieser Platz KEINE Genehmigung zum Flugbetrieb hat ?
3.) What if …? accordance to Murphy’s law
Anything that can go wrong, will go wrong.
@ SEAKING | 30. Mai 2016 – 15:35
Zu 1.)
Also ich kann sagen, dato fliegt hier alles wie gehabt ;)
@SEAKING, @ Simon K., @all: zu 1.): § 30 LuftVG macht es möglich, m.M.n. teils legal, teils mit Brachialgewalt.
Die Beklagte und Berufungsklägerin kann nur heilfroh sein, daß die Klägerin und Berufungswiderbeklagte nicht in die Vollstreckung einsteigen wird, da dieser es letztendlich nur um die Lärmschutzmaßnahmen und ein paar Zuschüsse für Schallschutzfenster u.ä geht. Dennoch sollte der Fall dem BMVg eine Warnung sein.
Wenn die Klägerin Ernst machen würde – was bis dato auch eine Frage deren Finanzkraft ist – wäre es ganz schnell „zappenduster“.
Aber, wie aus anderen Verfahren bekannt, kann man sich über die Finanzkraft mancher Kläger auch fürchterlich täuschen.
@Simon K.
Dann ist sicherlich alles in trockenen Tüchern…
oder das FAX ist noch nicht angekommen…SNCR
@Vtg-Amtmann
Check :-)
nur für’s Protokoll: die EVP-Fraktion in Straßburg hat den Zombie „EU-Armee“ mal wieder aus dem Schrank geholt. Angeblich, um die Briten zu ärgern:
http://www.spiegel.de/politik/ausland/europaeische-union-konservative-provozieren-briten-mit-armee-plaenen-a-1094905.html
@f28: Ich hab da zuerst mal Infobedarf: Wie unterscheiden sich die Vorschläge von dem, was wir mit den Battle Groups (EUBG) jetzt schon haben? Was ist das Neue?
„Was ist das Neue?“
Es gibt endlich ein EU-Hauptquartier und einen EU-Kriegskommissar, und das EU-Parlament darf endlich selbst über den Einsatz der Bettel-Gruppen entscheiden :))).
Da hat man das Gefühl, als sucht man bei der EVP gezielt nach Argumenten für die BREXIT-Fraktion :).
Aber mal ganz im Ernst, welches europäische Land ist bereit, einen solchen Souveränitätsverzicht zu erklären? Das Wutgeheul der Rechtspopulisten kann man sich vorstellen. Außerdem ignorieren die EVPler mal wieder den gewaltigen Investitionsbedarf, den eine auf sich gestellte „EU-Armee“ zur Folge haben würde (Nachrichtenmittel, Lufttransport etc.). Wer soll das bezahlen? Wer soll diesen Gemischtwarenladen führen? Und wie?
Aus der sicht der EVP ganz einfach: Man schraubt an ein Gebäude in Brüssel ein schönes Messingschild „EU-Armee“. Fertig.
@ Ziethen
Sie vergessen die neuen Planstellen für (EU-)Berufspolitiker, die in einem EU-Verteidigungsministerium geschaffen werden würden – MdB K. aus A. muss schon ganz aufgeregt sein…
@Ziethen: Es ist immer gefährlich, „Brüssel“ als eigenständige Instanz zu sehen. Das ist es in aller Regel gerade nicht, sondern nur eine bequeme Fassade, hinter der sich die nationalen Regierungen verstecken: Der Rat (der Klub der Regierungen) ist nun mal das entscheidende Machtzentrum. Die Kommission ist kaum mehr als die Verwaltungsspitze, das Parlament erinnert stark an die Schülersprecher . . . Von daher: Könnte es sein, dass die EVP nicht nur die Briten aus verständlichen Gründen („. . . noch ne Extrawurst gefällig?“) satt hat sondern auch das US-Drängen auf mehr Lastenübernahme mittlerweile so lästig findet, dass „Brüssel“ nunmehr auch dazu herhalten soll, Washington auf diesem Feld auflaufen zu lassen (“ . . . nicht zuständig, da müssen Sie Brüssel fragen . . . „)?
Was bei der Diskussion vergessen wird, ist dass eine tatsächliche sicherheitspolitische Handlungsfähigkeit der EU ein eigenständiges GB weltpolitisch zunehmend in der Versenkung verschwinden lassen würde.
Interessant: „The sound of silence — why Germany lost its subs bid“ unter http://www.theaustralian.com.au/national-affairs/defence/the-sound-of-silence–why-germany-lost-its-subs-bid/news-story/4b3d69b49a8371e9837ed59e4f0faac2
Zum Marineflugplatz Nordholz:
@ jek | 30. Mai 2016 – 14:37
Ich habe mir die von Ihnen dankenswerter Weise hier bereitgestellte Urteilsbegründung des OVG Lüneburg durchgelesen. Nach meinem Verständnis müsste die Bundeswehr hier unverzüglich handeln, und zwar
1. Herbeiführen der Schaffung einer rechtssicheren Grundlage für die Fortführung des mil und ziv (Pacta sunt servanda) Flugbetriebes im bisherigen Umfang – durch die genehmigende (Justiz?)Behörde. (Von dieser dann hoffentlich versehen mit dem Prädikat der Vorläufigkeit, festgemacht an einem begrenzten Zeitraum und einer positiven Genehmigungsentscheidung – letzteres ohne wenn und aber).
2. Parallel dazu zumindest Einleitung einer an den Fortgang von 1. prozessangepassten Heilung des beklagten Verfahrensfehlers.
3. Entwicklung eines Planes B unter Offenlassung aller möglichen und zugleich geeigneten Flugplätze (einschließlich einer Prüfung, ob diese über eine gerichtsfeste Genehmigung oder einen dieser gleichzusetzenden Status verfügen).
Hans Schommer
Es ist durchaus denkbar, dass für die EVP der BREXIT seinen Schrecken verloren hat.
Und in den Vereinigen Staaten gibt man sich hinsichtlich der militärischen Leistungsfähigkeit der EU-Staaten bestimmt keinen Illusionen hin. Die EU-Armee wäre doch nur der Zusammenschluss militärischer Leichtgewichte. UK wird sich nicht beteiligen; FRA und POL garantiert auch nicht. Und was bleibt dann noch??
Wie soll eine einheitliche Führung gewährleistet werden? Ist die EU-Armee Parlamentsarmee oder Regierungstruppe? Was ist mit den Zustimmungsvorbehalten der nationalen Parlamente? Wer stellt welche Fähigkeiten?
Die bisherigen Erfahrungen mit EUBG und NRF waren doch ziemlich ernüchternd.
Man braucht wieder ein Thema um die völlige Bedeutungslosigkeit zu überspielen. Eine echte EU-Armee (d.h. unter zentraler Exekutive) ist im aktuellen Europa politisch weiter entfernt als jemals zuvor (Flüchtlingspolitik lässt grüßen) und war juristisch/staatsrechtlich nie eine reale Option. Das EU-Parlament ist eben eine Institution, die ein organisationstheoretisches Überbleibsel der Zentralisten darstellt. Bezeichnend ist das Thema jedoch trotzdem. Vor dem Hintergrund eines durchaus realistischen Brexit (ob sinnvoll steht auf einem anderen Blatt) beschäftigt man sich mit Themen die absolut null Chance auf politische Umsetzung haben und an den aktuellen Problemen Lichtjahre vorbei gehen. Dieses Phänomen kennen wir ja schon durch die deutsche Debatte über den Einsatz der BW im Inneren oder von dem immer gern durchgeführten Panzer-Zensus. Darüber könnte man lächeln oder eben resignierenden die Schultern zucken. Es ist jedoch gerade die Reformunfähigkeit der Europäische Union welche Europa seit der Finanzkrise immer weiter zurückwirft (ganz objektiv zu beobachten an den CDS-Spreads auf europäische Staatsanleihen) und langfristig scheitern lässt. Rawls J. hätte uns dazu geraten Institutionen abzuschaffen oder zu ändern, wenn sie nicht (mehr) den Bedürfnissen der Menschen entsprechen. Bei der Wirtschaftslage und den Arbeitslosenzahlen vieler Mitgliedsstaaten dürfte es kaum Zweifel daran geben, welche Institutionen nicht mehr den Bedürfnissen der Menschen entsprechen und aus welcher Richtung langfristig enorme Gefahren für den sozialen Frieden in Europa kommen. Die EU-Armee (unter der utopischen Annahme der politischen und rechtlichen Umsetzbarkeit) ist hingegen nicht geeignet auch nur eine dieser Gefahrenquellen zu neutralisieren und wäre letztlich eine weitere Institution, die nicht den Bedürfnissen der Menschen entspricht.
Anm: Muss natürlich *verfassungsrechtlich lauten.
@ f28, Ziethen und Bang50:
M.E. hat ein solcher Vorstoß lediglich die Chance, einen initialen Funken zu erzeugen. Z.B. weil es nach der Auffassung der Konservativen an der Zeit wäre, den EVG – Gedanken wieder zu beflügeln. Bezüglich einer praktischen Umsetzung wird ein solches Ansinnen in dieser Dekade m.M.n noch nicht mal den national – parlamentarischen Diskussionshorizont erklimmen können.
Hans Schommer
@Bang50 | 30. Mai 2016 – 18:26
Naja. Alles was Sie schreiben haben die sogenannten Experten auch über den EURO geschrieben. Unmöglich. Eine EU Währung wird es niemals geben. Nur ein Hirngespinst der Eliten, nie eine reale Option, null Chance auf politische Umsetzung, blablabla.
Und jetzt denken Sie mal an die EU Armee.
Eine EU Armee erscheint absolut realistisch und Deutschland / Holland / Frankreich arbeiten aktiv daran. Die EU Armee ist so realistisch wie der EURO. Es müssen nur einige Vorangehen und den Rest mitziehen. Wie beim EURO.
Mal wieder ein schönes Beispiel zur Praxis der militärischen Kooperation zwischen EU-Staaten. Diesesmal eine multinationale MilEvakOp-Übung in Belgien:
„Weil die Funktechnik der Deutschen nicht mit der Ausrüstung der Partner kompatibel ist, bekommen die eingesetzten Seedorfer Züge „leihweise“ einen belgischen Funktrupp.“
Bericht bei Bundeswehr.de, „Storm Tide: Internationale Evakuierungs-Übung in Belgien gestartet“ vom 30.05.16.
Nicht neu, zeigt aber wieder wo die echten Probleme liegen.
Nach all den Jahren.
@Seaking
COE,
damit kennen wir uns bei der Marine doch aus, Konzept(Papier) ist eben alles,
Nichts muss alles kann – herrlich.
Und der“ Admiral fliegende Systeme der Marine“ ist mit B9+auch sicher, was also will man mehr wollen?
Jeder trägt den Admiralsstab im Gepäck oder so.
@Memoria
… „leihweise“ einen belgischen Funktrupp.“
Seit wieviel Jahrzehnten betreiben wir (NATO) Standardisierung? Nicht zu glauben. Funktioniert wohl nur, wenn’s richtig ins Portemonnaie geht.
Hier mal ein interessanter Artikel von Bloomberg zu einer geplanten Offensive in Syrien und die politische Rolle der Tuerkei hierbei. Besonders von Belange hierbei sollte folgender Satz sein:
Then, Arab fighters “can even go southward from our borders with the support of special forces from Turkey, U.S. as well as France, Britain and Germany,”
Ausgesprochen vom Tuerkischen Aussenminister.
(Ich hoffe der Link ist ok)
http://www.bloomberg.com/news/articles/2016-05-30/kurds-stumbling-block-to-u-s-turkish-attack-on-islamic-state
[Der Link ist ok – aber warum im Bällebad und nicht in einem der ISIS-Threads? Spezieller Grund? T.W.]
@ mittgard – Diese Diskussion ist müßig und ich habe auch nicht die Zeit um das jetzt alles in der nötigen Länge durchzukauen. Davon abgesehen ist es hier nicht das Thema. Ich versuche mich möglichst kurz zu halten und es bleibt mein letzter Kommentar zu diesem Thema: Der gemeinsame Wirtschaftsraum und das Thema EU-Armee unterscheiden sich fundamental voneinander. Das „Projekt Euro“ ist im makroökonomischen Sinn eigentlich viel älter als es die Schulbücher vermitteln. Es ging schon seit der Zeit der EGKS immer um die wirtschaftliche Übermacht der Deutschen und der damit faktisch gegeben europäischen Referenzwährung (zur damaligen Zeit noch die D-Mark). Dadurch wird die Geldpolitik der anderen europäischen Länder unmöglich bzw. hat diese sehr erschwert (Stichwort: diktat de allemand). Die Freihandelszone –> das Festkurssystem –> der gemeinsame Wirtschaftsraum –> und die gemeinsame Währung waren stets ad hoc Maßnahmen um diese fürchterliche Asymmetrie auf dem europäischen Kontinent in den Griff zu bekommen. Dabei waren die europäischen Politiker stets getrieben durch makroökonomische Zusammenhänge die sich in Form hoher Arbeitslosigkeit in ihren Ländern manifestierte. So ist z.B. George Soros durch einen Currency Carry Trade sehr reich geworden, da die britische Zentralbank nicht mehr Parität zur D-Mark halten konnte. Gleichzeitig verbinden viele Briten diese Zeit mit beispiellosen Preissteigerungen und haben eine harte Zeit durchmachen müssen. Genauso musste Frankreich erleben, wie es in eine tiefe Rezession schlitterte und die deutsche Bundesbank ausgerechnet eine kontraktive Geldpolitik ausübte. Die europäischen Politiker mussten handeln – sonst hätten sie die Wahlen in ihren Ländern verloren. Das Konstrukt Euro ist also nicht vom edlen europäischen Geist beseelt wie es immer dargestellt wird. Die inhärenten Geburtsfehler sind dabei ein Ergebnis des erzielbaren politischen Konsens. Dabei haben Ökonomen durch die Jahrzehnte hinweg gewarnt. Am Ende wurde die jeweils aktuelle Institution dann durch eine neue Institution ersetzt wenn die Warnungen dann eintraten und die politische Hektik groß war. Und so leben wir im Jahre 2016 mit einem Wirtschaftssystem, welches nur dank radikaler Interventionen der Zentralbank noch lebt. Gleichzeitig erschöpft sich langsam die Munition der Zentralbank (Einlagefazilität bei -0.4% und Hauptrefinanzierungsfazilität bei 0%, Sekundärmarkt für Anleihen fast leer gesogen usw..). Das seit den 60er Jahren grundlegende Problem der sehr ungleichen Volkswirtschaften (manchmal auch als Europa der unterschiedlichen Geschwindigkeiten bezeichnet) zieht sich jedoch stärker als jemals zuvor als tiefer Riss durch Europa (z.B an den CDS Spreads auf europ. Staatsanleihen zu erkennen). Wenn vor diesem Hintergrund das völlig machtlose EU-Parlament der Meinung ist über eine EU-Armee diskutieren zu müssen, dann kann ich auf emotionaler Ebene nachempfinden wenn die Briten ihr Kreuz beim Brexit setzen und der EU den Rücken kehren wollen. Währenddessen wächst der soziale Sprengstoff in Europa weiter und die Flüchtlingskrise macht es nicht gerade einfacher – in Straßburg aber diskutiert man EU-Armee.
Denk ich an Europa in der Nacht,
Dann bin ich um den Schlaf gebracht
In den USA ist heute Memorial Day für die gefallenen Soldaten.
mdr stellt auf seiner Homepage einen Ost-West-Vergleich an. Anteil der Ossis im Einsatz und bei den Generalen.
Zu Ersterem habe ich nur eine persönliche Meinung, zu Letzterem kann ich sagen, dass auch bei den Wessis der Anteil der Generale aus den Einstellungsjahrgängen 1990 und jünger noch seeeeehhhhrr übersichtlich sein dürfte (ich gehe von Fehlanzeige aus). Die Diskussion erinnert an das „Frauen“-Thema.
Letztlich dürfte für die NVA-Übernahmen ähnliches gelten wie für die weiblichen Seiteneinsteigerinnen vor 1990: fehlender Verwendungsaufbau, etc.
@ Harry | 31. Mai 2016 – 8:33:
Mal ganz unabhängig vom Inhalt Ihrer Auslassung halt ich die von Ihnen gewählten Herkunftsbezeichnungen im vorliegenden Kontext für ebenso überholt wie niveaulos.
Hans Schommer