Rechnungshof: Rüstungsbeschaffung nur wo nötig – dann gibt’s mehr Spielräume
Der Bundesrechnungshof (BRH) gilt vielen in der Bundeswehr als Angst- oder Lieblingsgegner: Die Prüfbehörde, so ein oft geäußerter Vorwurf, schaue nur auf Einsparpotenziale und Effizienz im Haushalt, anstatt gerade bei Streitkräften auf deren besondere Bedingungen und auf Effektivität statt Effizienz zu achten.
Die Bundeswehr kommt natürlich auch in den diesjährigen BRH-Bemerkungen zur Haushalts- und Wirtschaftsführung des Bundes prominent vor (mehr dazu unten). Deshalb habe ich die Veröffentlichung dieser Bemerkungen am (heutigen) Dienstag genutzt, um BRH-Präsident Kay Scheller mal exemplarisch nach der Kritik an einem (wenn auch vergleichsweise geringen) Ausgabeposten zu fragen: Die Beschaffung neuer ungeschützter Krankentransporter für die Bundeswehr.
Die Feststellung des Bundesrechungshofes, die Stellungnahme des Verteidigungsministeriums dazu und die Bewertung der Prüfbehörde sind vollständig hier nachzulesen. Kurzgefasst: Die Bundeswehr plant den Kauf neuer ungeschützter Krankenwagen, die die alten Sanitätsfahrzeuge auf Unimog-Basis ersetzen und vor allem im Inland eingesetzt sollen. Dafür sollen 240 neue Fahrzeuge beschafft werden, der Rechnungshof hält 200 für ausreichend. Vor allem aber: Die Bundeswehr will die Ausstattung dieser Fahrzeuge auf dem gleichen Standard wie die Fahrzeuge für (Auslands)Einsätze und begründet das mit den Anforderungen von Landes- und Bündnisverteidigung – der BRH hält das für überzogen.
Die Fragen und Antworten dazu an und von BRH-Präsident Scheller:
Seine wesentliche Aussage, aus meiner Sicht: Die Bundeswehr solle eben nur das Notwendige beschaffen – um damit mehr finanzielle Spielräume zu gewinnen für andere nötige Beschaffungen. In diesem Fall aus Sicht des BRH 52 Millionen Euro.
Natürlich sind andere Ausgaben, die sich der Rechnungshof vorgenommen hat, nicht nur größer, sondern auch bedeutsamer. Wie der Vorwurf, die Bundeswehr wolle bis zu 2.500 überflüssige Dienstposten – eigentlich: Dienstposten an den falschen Stellen – einrichten, die zusätzlich 137 Millionen Euro jedes Jahr kosten.
Bei dieser Kritik (hier im Detail nachzulesen) geht es um den Personalbedarf des Bundesamtes für das Personalmanagement der Bundeswehr (BAPersBw) und das Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr (BAIUDBw). Kurz gefasst: Da sei Personalbedarf falsch oder auf falscher Grundlage ermittelt worden – der BRH spricht von einer mangelhaften Personalbedarfsermittlung. Auch hier gehe es aber nicht darum, den Personalaufwuchs in Bundeswehr und ihren Behörden generell zu beschneiden:
Tausende vakante Dienstposten zeigen den Personalmangel der Bundeswehr. Auch deswegen sollte die Bundeswehr darauf bedacht sein, dass sie nur die Dienstposten einrichtet, die zur Aufgabenerfüllung unbedingt erforderlich sind.
Die in den Bemerkungen genannten, genauer beleuchteten Fälle im Bereich des Verteidigungsministeriums hier in der Übersicht; ein Punkt aber noch, der mit der Einsatzbereitschaft und Kommunikationsfähigkeit der Truppe zu tun hat: Die Kurzwellen-Funktrupps, so die Feststellung, sind seit Jahren nur eingeschränkt einsatzfähig – weil das Fachpersonal fehlt. Zugleich wird Material eingelagert, aber selbst einsatzfähiges Personal und Material wird in Einsätzen nicht verwendet, weil andere Technologien verfügbar waren, die Trupps zu viel Transportraum benötigen und Kurzwellenfunk nur eine geringe Datenübertragungsrate bietet. Mit anderen Worten: Weil Satelliten mehr Bandbreite bieten und bequemer zu nutzen sind.
Dennoch hält die Bundeswehr an der derzeitigen Ausstattung fest, hat aber gerade erst mit der Suche nach einem Nachfolgesystem begonnen, was die derzeitige Situation verbessert und diese ja redundante und damit sinnvolle Kommunikationsmöglichkeit nutzbar machen könnte:
Gleichwohl will das BMVg die vorhandenen Trupps bis zur Verfügbarkeit einsatztauglicher Nachfolgesysteme vorhalten. Allerdings hat es erst jetzt begonnen, sich mit der Planung solcher Nachfolgesysteme auseinanderzusetzen. In wie vielen Jahren diese verfügbar sein werden, ist daher nicht absehbar.
Über die konkreten Anmerkungen des Bundesrechnungshofes hinaus ist interessant, wie die Prüfbehörde in ihrem Blick auf die Haushaltssituation insgesamt die debattierte Anhebung des Verteidigungsetats – Stichwort Zwei-Prozent-Ziel – bewertet – und was eigentlich mit den aktuellen Prüfberichten zum Thema Beraterverträge im Verteidigungsministerium zu sagen ist. Nach beidem habe ich den Präsidenten gefragt:
Zu den Beraterverträgen war es dann, leider, nicht wirklich ergiebig – was angesichts eines laufenden Verfahrens aber auch zu erwarten war.
Für alle, die über das Thema Verteidigung hinaus an der Gesamtschau des Bundesrechnungshofs interessiert sind, hier zum Nachhören die komplette Pressekonferenz mit Scheller:
(Archivbild 2008: Sanitätskraftwagen auf dem Gelände der Luftlande- und Lufttransportschule Altenstadt)
Deutliche Klatsche fuer BMVg und v.a. das PersABw, das vorgeblich bis zu 2500 Dp falsch begruendet haben soll, teilweise auch fuer einen Personal- Laien mit windelweichen Formulierungen, ( „Schaffung von Reserven“) nachvollziehbar verstaendlich.
Ergebnis: verschleppung der sog. Trendwende Personal durch fehlerhafte Bearbeitung von STAN- und Org-Aufgaben- v.a. im Bereich PersA ist dies besonders schmerzhaft.
Bleibt die Frage nach Dienstaufsicht. Werden solche Bedarfsermittlungen nicht mehr vorgelegt, geprueft und verhandelt ?
Gibt es die STAN – Experten nicht mehr, vor denen noch vor Jahren gestandene Kdr’e gebibbert haben und sich konzentriert auf die oftmals beinharten Verhandlungen vorbereiten mussten?
Es zeigt aber, dass mglw. Planstellen nicht besetzt sind, aber neue DP gefordert werden, die ihreseuts nicht mit Planstellen hinterlegt werden koennen.
Einweisungs- und Befoerderungsstau sind vmtl. eine direkte Folge dieser unzureichend vorbereiteten Hauruckaktionen.
Ich habe mir jetzt die Feststellungen des BRH zum Einzelplan 14 durchgelesen, und ich muss sagen:
Das klingt eigentlich alles sehr fair und begründet.
Wenn beispielsweise der BRH bei den KrKW eine Reduzierung der Ausstattung anmahnt, aber vom BMVg kein Hinweis auf „Train as you fight“, also dass die Ausbildung an den KFZ im Inland auch für die Einsatzausbildung erforderlich ist, erfolgt finde ich die Würdigung folgerichtig. Es erfolgte ebenfalls keine Stellungnahme des BMVg dergestalt, dass die KFZ im Rahmen der Landesverteidigung die geforderte Ausstattung benötigen.
Auch bei den anderen Fällen finde ich die Bemerkungen des BRH logisch und nachvollziehbar,
Werferfehler
@Werferfehler
Schuster bleib deinem Leisten.
Will in Bezug auf die KrKw heißen, dem BRH mangelt es an jeglicher operativer Urteilsfähigkeit und, ja auch, strategischer Voraussicht. Und dies selbst bei der Größenordnung von 240 : 200 Wagen.
Eine Truppe, die bei DERZEITIGEN Einsatzverpflichtungen mit 200 KrKw hinreichend ausgestattet ist, verfügt über diese Gewissheit ausschließlich heute. Schon ein Morgen mit anspruchsvolleren Szenaren kann deutlich mehr erfordern. Dann ist’s vorausschauend beurteilt/beschafft aus dem Grundbetrieb nachschieben zu können.
Ein BRH urteilt mit dem Rechenschieber. Ein Operateur beurteilt das Gesamtbild in die Zukunft hinein.
Im Grunde reden beide Seiten aneinander vorbei:
1.) Der BRH trennt offensichtlich noch zwischen Einsatz im klassischen Sinne und der neuen, alten Forderung nach LV/BV; man sieht hier eher den zivilen RTW, als denn einen militärischen Krankenkraftwagen, Gelände.
2.) Das BMVg argumentiert ausgerichtet auf die LV/BV und behauptet (zurecht), dass man keine Forderungen an die Fz streichen kann. Aus Sicht der Truppe (und mit Einblick in eine klassische KrKW-Kp) kann ich das voll nachvollziehen, denn ein ziviler RTW mit 2m Stehhöhe ist das Letzte, was man braucht wenn es scheppert.
Der Kompromiss wäre dann wohl eine reduzierte Stückzahl, aber mit den geforderten Fähigkeiten seitens des Militärs… ;-)
Ich finde die Bewertungen des BRH teilweise eine Frechheit, weil der BRH m. E. n. auch seine Kompetenzen und Zuständigkeiten erheblich überschreitet. Gerne darf und sollte der BRH Methoden und Abläufe der Beschaffung überprüfen. Auch eine Überprüfung von Kosten in Verhältnis zu einer gekauften Fähigkeit ist angemessen.
Dass aber der BRH meint eine „operative“ Bewertung abgeben zu dürfen, ob eine bestimmte Fähigkeit überhaupt beschafft bzw. beauftragt wird, und wenn dann in welchem quantitativen Umfang, ist schlichtweg anmaßend.
Das Argument des BRH ist nachvollziehbar und aus eigener Erfahrung zurecht gegeben worden.
Abgesehen vom Betrieb auf den Truppenübungsplätzen mit variablem Untergrund ist für die Flugunfallbereitschaft auf den Flugplätzen des Heeres, Marine und Luftwaffe nicht ersichtlich, dass hier eine Fähigkeit geschaffen werden muss, die durch schweres Gelände fahren muss. Da zumindest auf den Flugplätzen des Heeres die Sanitätsdienstliche Versorgung für Notfälle außerhalb der Flugunfälle gestellt wird ist hier die Anschaffung von „normalen“ RTW mit 4WD und Geländereifen für die paar Meter Fahrt über die Wiese oder leichtes Gelände viel zweckmäßiger. Aus Sicht der Patientensicherheit sehe ich hier ebenfalls den Bedarf an einer Vollausstattung.
Ein gutes Beispiel für sinnvolle und Zweckmäßige Ausstattung im Grund- und Inlandsbetrieb sehe ich hier die Niederlande mit der Anschaffung von RTW der Firma Tamlans aus Finnland. Diese werden ebenfalls im Auslandseinsatz und der Katastrophenhilfe (NL-Antillen) eingesetzt. Diese sind in Luftfahrzeugen transportierbar und stellen eine ausreichende Geländegängigkeit sowie die adäquate und zeitgemäße Patientenversorgung dar.
Siehe:
Herstellerseite: http://www.tamlans.fi/en/products/defence/
Video 1 (https://www.youtube.com/watch?v=22bbGu1SJRM)
Video 2 (https://www.youtube.com/watch?v=jzlxhJXyNw4)
Die Anschaffung von 240 Fahrzeugen wäre mit einem solchen behutsamen und umsichtigen Umgang mit Steuergeldern sogar möglich und würde einem Personal – aufwuchs Rechnung tragen.
Eine weiter Lösung der Ersatzteilversorgung, Instandhaltung sowie die schnellere Verfügbarkeit bei Ausfall oder Wartung wurde bereits durch die Erfahrung und die Erprobung bewiesen. Es ist hier sogar die Kombination von klassischem KrKw mit neuem Amarok möglich und würde hier die Stellung von zwei Fahrzeugen im Parallelbetrieb ermöglichen.
Die Forderung des Rechnungshofes des behutsamen Umgang mit Steuergeld ist hier mehr als gerechtfertigt, da hier mittlerweile auch an den Stellen der Entscheider Fachpersonal mit Erfahrung aus den Bereichen sitzt und nicht mehr „NUR“ aus Personen besteht die den Blick über den Tellerrand nicht schaffen. Teilweise trifft man diese Personen sogar auf den entsprechenden Fachmessen wie IWA oder RettMobil. ;-)
Zu diesen Argumenten gesellt sich ebenfalls die Frage nach der Verlegung zu Übungsplatzaufenthalten über längere Distanzen. Hier würden die Soldaten nach eigener Aussage eher für den Amarok entscheiden als die „heutzutage“ als Tortour empfundene Verlegung mit KrKw (Materialerhalt Mensch). Hier sind ebenfalls die geringeren Betriebskosten sowie die doppelte Verfügbarkeit von Mitteln (Forderung der Versorgung von zwei Patienten) ein Argument für das Abweichen vom klassischen KrKw.
Hier ein Beispiel aus dem Alltag der Truppe welches so tatsächlich vorgekommen ist. Eine fliegerische Einheit stellt im Grundbetrieb die Flugunfallbereitschaft. Gleichzeitig finden statt, zwei Übungen zur Qualifizierung von Einsatzpersonal. Hier sind somit alle verfügbaren Kräfte der Einheit gebunden, welche zudem für den den Einsatzbetrieb im Ausland Kräfte abstellen muss.
Nun fällt der KrKw auf dem Übungplatz aus. Er Kommandeur muss entscheiden „Einsatz geht vor Grundbetrieb“ und entscheidet den letzten verfügbaren KrKw auf den Übungsplatz zu verlegen.
Folge daraus der Flugplatz wird stillgelegt, da die Flugunfallbereitschaft nicht mehr gestellt werden kann.
Eine größere Verfügbarkeit von Fahrzeugen in den Einheiten, die sogar viel schneller wieder einsatzbereit gemacht werden können, würde somit nicht nur sinnvoll sondern auch aus Sicht der Truppe eine größere Zustimmung erhalten.
Der Inlandsbetrieb des Zentralen Sanitätsdienstes umfasst drei Bereiche:
• die Versorgung auf Truppenübungsplätzen,
• die Sicherstellung der Flugunfallbereitschaft und
• die regionale sanitätsdienstliche Versorgung.
Leider wurden hier nicht die eigenen Sanitätsdienste des Heeres, der Marine und der Luftwaffe aufgeführt/beachtet worden.
Ich kann über manche Argumente des BRH einfach nur den Kopf schütteln.
Gut ist der BRH immer dann, wenn es um konkrete Vergaben und Fehler geht.
Aber immer dann, wenn er versucht zivile Grundsätze auf militärisches umzumünzen und das dann unter dem „Qualitätssiegel BRH“ veröffentlich wird es mEn gefährlich missleitend.
Wenn man mal alleine den Fragenkomplex der DP beim BAPersBw betrachtet, dann stehen mir hier die Haare zu Berge!
Ich bin nun SEHR kritisch in Bezug auf die Existenz des BAPersBw, aber wir haben diese vermaledeite Megabehörde nun mal derzeit und müssen das beste daraus machen.
Und dann tritt diese Behörde mal die richtige Entscheidung und sagt (verkürzt) damit wir den anstehenden Personalaufwuchs der nächsten sechs Jahre steuern und bewältigen können benötigen wir JETZT DP und bringt diese mal zeitgerecht in den ja so oder so schon ewig dauernden Prozess ein.
Und der BRH sagt: Moment! Erst Evaluation abschließen, dann planen, dann fordern. Also erst 2019+ anerkennen und damit dann auch erst 2020+ besetzen.
Und da sagt dann das BAPersBw, lasst uns doch den Bedarf jetzt erst einmal vorläufig anerkennen, denn das er kommen wird ist ja klar und wir widmen dann nach abgeschlossener Organisationsanalyse die DP dann zielführend um.
Und dann sagt der BRH: NEIN! Kein Reserven, keine Überschläge, kein vorausschauendes Planen!
Mir wird schlecht :(
Natürlich muss man bei solchen „vorläufigen“ oder „überschlagweisen“ Anerkennung von Bedarf in der Umsetzung dann ganz genau hinschauen (sonst kommt es ja zu einer selbst-erfüllenden Bedarfsanalyse ;) ), aber einfach stumpf zu sagen: Wartet und handelt zunächst mal gar nicht ist vom BRH schon krass :(
Bestätigt nur meine schon seit längerem schlechte Meinung vom BRH in Bw-Fragestellungen…
Die Trendwende Personal war der Startschuss aller Behörden und Teilstreitkräfte sehr fantasievolle Strukturen zu schaffen die die üblichen Forderungen nach Personal noch toppen. Zusätzlich wurden DP angehoben, besonders im BAPers. Bevor die Führung, wenn man das noch so nennen möchte, den Begriff „line Management“ mal verstanden hat werden schnell noch ein paar Behörden, Teilstreitkräfte und Kommandos eröffnet/aufgebohrt. Der Rechnungshof hat meine volle Unterstützung für seine Bemerkungen zur Steuergeldverschwendung durch die Bw.
Ich sehe jeden Tag Menschen die hart arbeiten und auch solche die das nicht nötig haben oder auch nicht dürfen.
Also irgendwann sollte einmal ein wenig Realitätssinn in diese Diskussion kommen, denn – wenn ich hier so die ganzen Forderungen zusammen zähle – dann will „man“ also Vollausstattung für Grundbetrieb, Ausbildung/Übung, BV/LV und Auslandseinsätze inklusive mehrfachen System-/Struktur-Redundanzen und natürlich Reserven. Mag ja sein, dass die Weihnachtszeit daran Schuld ist, und da kann ich dem BRH nur zustimmen, dass er als Kontrapunkt die Notwendigkeits-Prüfung wieder in die Debatte einführt. Was ist denn bitte die Definition von „notwendig“ im BMVg ?
Ich fürchte, die gibt es nicht.
@JD Müller | 13. November 2018 – 21:37
Sorry, aber das ist ja gar nicht die Argumentation des BRH. Der BRH hat ja gar nichts die Kritik, die Sie (und teilweise auch ich) an den zusätzlichen DP hat.
Er will einfach nur, dass das länger und umfangreicher geplant, geprüft und bewertet wird.
Und geht überhaupt nicht darauf ein, dass der DP Bedarf teilweise nun mal bereits JETZT besteht.
Und nochmals, ich halte von der Megabehörde BAPersBw auch nichts, aber das ist hier ja gar nicht die anhängige Frage!
@klabautermann | 13. November 2018 – 21:43
„Was ist denn bitte die Definition von „notwendig“ im BMVg ?“@
Krieg, Einsatz und Frieden ;)
Aber ganz im Ernst, alles drei sind zwingend notwendige Tätigkeitsbereiche für Streitkräfte…
Wenn man dafür nicht genügend Geld hat, muss man es bereitstellen.
Ich kann bezüglich der KrKw-Diskussion ansich beide Standpunkte verstehen:
– Die Bundeswehr argumentiert, dass ein standartisierter Fahrzeugtyp Vorteile in Ausbildung sowie der Flexibilität bringen.
– Der Bundesrechnungshof sieht daher die sanitätsdienstlichen Aufgaben im Inland als deutlich niederschwelliger an, was die Anforderungen an das Material angeht.
Damit liegt der BRH auch erst einmal nicht falsch. Früher standen an den Standortsanitätszentren handelsübliche Rettungswägen auf Mercedes-Kastenwagen. Obwohl nicht tacticool, haben sie auch den Job erledigt. Jedoch tue ich mir immer schwer damit, dass es einen „zivilen“ und einen „militärischen“ Bereich der Bundeswehr in Sachen Ausstattung für den gleichen Auftrag gibt. Auf den ersten Blick benötigt der KrKw auf dem Truppenübungsplatz oder dem Fliegerhorst weder Tarnlackierung noch Tarnbeleuchtung. Aber diese Fahrzeuge sollen auch im Rahmen der Bündnis- bzw. Landesverteidigung zum Einsatz kommen können, da machen diese Features durchaus Sinn.
Hier fehlt mir auch ein bisschen die Tiefe in der Argumentation des BRHs. Tarnbemahlung, Tarnbeleuchtung und Infrarotscheinwerfer dürften am Fahrzeugpreis im Verhältnis einen eher geringen Aufpreis erzeugen. Aufnahmen für die Bundeswehr-typischen Führungsanlagen, das vermag ich nicht zu beurteilen, allerdings kostet schon die Funkausstattung eines Einsatzfahrzeuges mit TETRA schon einen niedrigen fünfstelligen Betrag. Das „einsatztaugliche Sanitätsgerät“ – also EKGs, Absaugpumpen, etc. – ist von Haus aus schon teuer, auch ohne die geforderte Einsatztauglichkeit. Die Medizintechnik eines zivilen Rettungswagens schlägt preislich mit 20.000 – 40.000 Euro zu Buche. Jedoch kann ich ad hoc noch keinen Unterschied zum Preis von 190.000 Euro erkennen – allein für diesen Differenzbetrag bekommt man schon im Zivilen 1-2 Fahrzeuge.
@Icarus | 13. November 2018 – 18:45
Starke Behauptung. Der BRH ist kein reiner Kassenprüfer. Sondern er prüft auftragsgemäß die gesamte Haushalts- und Wirtschaftsführung. Dazu gehören nicht nur Stückpreise und die Einhaltung der Ausschreibungsvorgaben. Sondern eben auch die grundsätzliche Beschaffungsentscheidung samt Umfang.
Bei den KrKw benötigt man für die Realversorgung im Inland weder Tarnlicht noch militärisch dimmbare Anzeigen im Patientenraum. Auch benötigt man nur begrenzt hochgeländegängige Fahrzeuge.
Auf diese Einwürfe hat das BMVg offenbar nur „Doch! LV, BV!“ gesagt, anstatt sauber zu argumentieren. Es scheint nicht dargelegt zu haben, wie(so) wirklich all die ungeschützten Fahrzeuge auch für LV/BV eingeplant sind.
Da bleibt dem BRH gar nichts anderes übrig, als seine Kritik aufrecht zu halten.
Selbiges gilt für den Gesamtumfang. Der BRH hat sauber nachgerechnet. Und die absolute Tagesspitze aus drei Jahren genommen. Auf diesen einsamen Spitzenwert gab es dann noch 15% Aufschlag.
Erneut hat das BMVg nicht schlüssig dargelegt, warum es mehr sein müssen. Ginge über ‚zu erwartende gesteigerte Übungstätigkeit‘ usw. Hat man aber nicht gezogen.
An mehreren Standorten laufen relativ zivile RTW / KrKw im Sanitätsdienst. Nicht nur im Rahmen der vollumfänglichen Einbindung in den zivilen Rettungsdienst, sondern auch zur Eigenversorgung der Streitkräfte.
Es geht also. Und ist deutlich preiswerter. Mit dem eingesparten Geld kann das BMVg dann mehr LV/BV-KrKw ordern oder auch andere wichtige Ausrüstung.
@ Klaus-Peter Kaikowsky 13. November 2018 – 17:13
Wenn man berücksichtigt, dass die ungeschützten KrKw im Inland eingesetzt werden sollen spielen Einsätze sicher kaum eine Rolle.
Berücksichtigt man weiter, dass der SanDst meint, für Einsätze leichte, mittlere und schwere geschützte SanKfz, aber nicht für alle dieser Fz Besatzungen zu benötigen, kann einem schon die eine oder andere Frage einfallen.
Das Argument einheitlicher Ausstattung kann man damit auch vergessen.
Allgemein: 52 Mio für 40 ungeschützte KrKw, 1,3 Mio/Stück? Und muss die gesamte medizinische Ausstattung neu gekauft werden? Wenn ja, nur für die 200 KrKw oder wegen der Einheitlichkeit für die gesamte Bw?
@#Nullchecker | 13. November 2018 – 20:37
Ihr Ernst? Schon die Größe des Fahrzeugs, bzw. ihr Fehlen lässt mich kalt erschaudern. Tief in meinen Erinnerungen finde ich noch die ähnlichen Konturen das SanWolfs. Ein Nicht-Arbeitsplatz (man erinnere in Einsätzen seine Umwidmung in Personenbeförderung). Darin und damit wollen und können sie keinen Patienten retten. Denn der Anspruch an eine heilkunstgerechte Patientenversorgung muss lauten: diese muss im Behandlungsraum möglich sein und beinhaltet eine Zugänglichkeit von drei Seiten. Auch
eine vollständige, d.h. zeitgemäße, notfallmedizinische Ausrüstung bringt schon jetzt Rettungsdienste an die Grenzen der 3,5t Gewichtsklasse.
Beim Militär in DEM Amarok plus Mannschaft und Patient nebst vollständiger persönlicher Schutzausstattung: da reicht die Fz.-Basis nicht.
Interessant wäre zu Wissen, was sich der BRH so unter nichtvollständiger Ausrüstung denn vorstellt. Etwa San-Tasche, Bettflasche, -pfanne und Luftkammerschienen?
@Tom:
Da gehen unsere Ansichten bzgl .dem Aufgabenbereich des BRH halt diametral auseinander. Insoweit wäre ich dann dankbar, wenn Sie Ihre Aussage, dass auch grundsätzliche Beschaffungsentscheidungen samt Umfang bewertet werden sollen, durch eine Quellen nachvollziehbar darlegen könnten. Áuf der BRH eigenen Webseite war das nämlich nicht zu finden.
Um bei dem Beispiel des KrKw zu bleiben: wenn ein OrgBer diesen Bedarf artikuliert hat und er durch alle Instanzen beraten und letztendlich anerkannt wurde, so sehe ich überhaupt keinen Anhaltspunkt, warum ein BRH diese Bewertung in Frage stellen können sollte. Der Bedarf wurde bereits viel früher im Rahmen des CPM überprüft.
Das wäre ungefähr so, als wenn der Inspekteur der Marine sagt, der braucht für die an ihn gestellten Aufträge 6 zusätzliche Fregatten benötigt, der GI das abgesegnet, die Ministerin den Bedarf absegnet, die Haushälter das im EP 14 unterbringen, und dann kommt der BRH um die Ecke und sagt „also das sehen wir aber völlig anders“.
@Escirmador
Ich finde es erstaunlich, dass das LV-Szenario und der enstprechende Paradigmenwechsel immer noch nicht in den Köpfen angekommen ist. Dann würden sich nämlich die Ungereimtheiten in ihren Augen ganz leicht auflösen.
Kleines Beispiel dazu: wenn man nicht für alle Fahrzeuge Personal benötigt, nehmt man das Ausfallreserve. Die in einem LV-Szenario deutlich höher sein sollte, als in einem Auslandseinsatz. Ausfallreserve ist aber ein System, was uns in den letzten Jahrzehnten aberzogen wurde.
Weiteres Bespiel: die Fahrzeuge sind ungeschützt, weil der Eigenschutz in einem LV-Szenario nicht den Stellenwert wie in einem Einsatzszenario genießt. Kampfkraft und Einsatzwert sind da vorrangig.
@Escrimador | 14. November 2018 – 10:26
Die 52 Mio € sind die Gesamtsumme des Einsparpotentials.
38 Mio € spart man, wenn man die Austattung auf das Inlandsmaß reduziert. Und 13,6 – 21,2 Mio € sind drin, wenn man die Stückzahl von 240 auf 200 reduziert. Macht 52 Mio € wenn man beiden Vorschlägen folgt.
@Icarus | 14. November 2018 – 12:18
Art. 114 Abs. 2 GG: „Der Bundesrechnungshof … prüft … die Wirtschaftlichkeit … der Haushalts- und Wirtschaftsführung des Bundes.“
§ 88 Abs. 1 BHO: „Die gesamte Haushalts- und Wirtschaftsführung des Bundes … wird von dem Bundesrechnungshof … geprüft.“
Usw.
@Icarus | 14. November 2018 – 12:18
Und mit dem BRH schaut ein Externer im Interesse aller Steuerzahler bzw. dem Parlament nochmal drüber. Mit vollster Absicht ‚ein Externer‘.
Ungefähr so ist es aber. Der BRH entscheidet aber auch nicht. Er prüft und berichtet. Und andere entscheiden später auch unter Beachtung dieser Prüfung.
Ich sehe da weder ein verfassungsrechtliches noch ein moralisches oder institutionelles Problem. [Der Bundestag könnte natürlich auch externe Berater beauftragen, … ;-) ]
Icarus 14. November 2018 – 12:27
Ich finde es erstaunlich, dass Sie glauben, dass das LV-Szenario und der enstprechende Paradigmenwechsel immer noch nicht in den Köpfen angekommen ist.
(Wobei man immer überlegen muss, ob das LV Szenario heute nicht dem gewisser Auslandseinsätze immer ähnlicher wird. 2 schwache Gegner kämpfen nicht unbedingt fairer miteinander)
Ja, wenn die unterschiedlichen KrKw untereinander mal als „Ausfallreserve“ gedacht wären. Aber nein, wir wissen nicht, welche Variante wir im jeweiligen Einsatzland vielleicht brauchen.
Die „Großgerätereserve“ ist im Übrigen nicht vergessen.
Ich vermute ja, der KrKw auf dem Bild oben, steht auf dem „SanHügel“ in Altenstadt und „wartet“ darauf, durch Sprungunfall verletzte Soldaten in den SanBereich in Altenstadt zu transportieren.
Wodurch zeichnet sich dieser Anwendungsfall aus?
– „gewisse“ Geländegängigkeit ist notwendig, in vielen Fällen würde es auch „zivil“ gehen (nur sehr selten zu viel Schnee oder zu matschig – oft kann man dort mit normalem, zivilen PKW fahren).
– Ein Arzt ist NICHT vorgesehen (der wartet im SanBereich / Krankenhaus), insoweit entfallen alle Geräte / Einrichtungen, die von einem Arzt zu bedienen wären
– „Panzerung / Bewaffnung“ ist vollkommen verzichtbar.
Selbst in einem LV / BV Szenar gelten diese Anforderungen für viele Kranken- / Verletztentransporte „hinter der Front“.
Es ist doch offensichtlich, das hier das Argument „train as you fight“ nicht bedeuten kann, einen „normalen“ Krankentransport mit einem geschützten, bewaffneten, voll geländegängigem Fahrzeug mit Arzt durchzuführen.
Insoweit kann ich die Argumente des BRH sehr gut nachvollziehen und halte diese für stichhaltig.
Zustimmung zu dem, was Icarus geschrieben hat. Der BRH prüft auf Basis seines im Grundgesetz festgeschriebenen Auftrags natürlich auch die Bedarfe, die ein Ressort formuliert. Das beginnt mit der Notwendigkeit, die § 6 Bundeshaushaltsordnung vorgibt.
Kommentare wie „Rechenschieber“ und „Der BRH will einfach nur, dass das länger und umfangreicher geplant, geprüft und bewertet wird“ greifen nicht und sind unsachlich.
Ich verstehe beispielsweise die Kritik am Personalbedarf der beiden Ämter so, dass die Notwendigkeit für das zusätzliche Personal nicht nachgewiesen oder unsauber ermittelt war. Mit jedem Dienstposten, den die Bundeswehr einrichtet, entscheidet sie darüber, ob für die Frau oder den Mann, die oder der die Aufgabe wahrnehmen wird, zukünftig 50 000 + x Euro pro Jahr ausgegeben werden. Das zu Hinterfragen sollte im Interesse von uns allen sein. Wie nah die Prüfer des BRH der Realität und den Bedürfnissen der Truppe kommen, mag unterschiedlich sein; möglicherweise sind sie manchmal sogar näher dran, als die Mitarbeiter aus dem eigenen Haus;-).
Ein Kommentar zum Thema KrKw als Betroffener und in diesem System inkl. LV/BV aufgewachsen, die Fokussierung zum Auslandseinsatz hin erlebt hat und nun wieder durch die Refokussierung auf LV/BV geht:
Ich verstehe einfach viele Kommentatoren nicht. Die letzten Monate wurde ein Freudentanz aufgeführt, weil erkannt wurde, wir haben von allem zu wenig und wir benötigen mehr. Nun sollen wir mehr bekommen und das ist auch ganz schlimm. Der SanDst besteht aus mehr als Übungsplatzsicherstellungen und Fugunfallbereitschaften. Auch die Regimenter benötigen die Fahrzeuge im Rahmen der Refokussierung. Wer immer noch nicht verstanden hat, dass wir in diesem Szenario Transportraum in hohem Maße benötigen um die Verwundeten qualifziert von Ebene 1 zu Ebene 2 zu transportieren, sollte sich informieren.
Und bevor jemand meint mich widerlegen zu müssen. Ich bin Chef einer SanStff Eins und benötige diese Fahrzeuge für den sogenannten Grundbetrieb, da es nicht mehr vereinbar ist im Jahre 2018 mit Kfz zu fahren, die deutlich älter sind als die Kraftfahrer und deren Materialerhaltung teurer wird als eine Neuanschaffung. Und auch die SanTasche, Thermoskannen, Bettpfannen und Urinflaschen des alten KrKws sind nicht geeignet, Verwundete qualifiziert zu verlegen. Die Einführung dieser neuen Fahrzeuge in ausreichender Anzahl erwarten wir seit Jahren. Und ja, auch ein Blick über den Tellerrand in andere Bereiche des Sanitätsdienstes ist weder verboten noch lebensgefährlich um zu erfassen, was für ein komplexes Feld wir beackern. Der BRH darf und muss prüfen inwieweit wirtschaftliches Handeln eingehalten wird, Gott sei Dank. Aber die Einführung dieser Kfz läuft seit Jahren und wenn jetzt unmittelbar vor Einführung festgestellt wird, es seien zu viele, möge die Frage erlaubt sein, wie dieser Prozess die letzten Jahre seitens der Prüfer begleitet wurde.
PS: Viele Grüße aus Norwegen.
Die Prüfer begleiten keine Prozesse – sie prüfen Stichproben.
Können sie belegen, das mehr als 200 neue Fahrzeuge benötigt werden?
@Helot6 | 14. November 2018 – 15:36
„Ich verstehe beispielsweise die Kritik am Personalbedarf der beiden Ämter so, dass die Notwendigkeit für das zusätzliche Personal nicht nachgewiesen oder unsauber ermittelt war.“
Ein gutes Beispiel warum der BRH hier wirklichkeitsfremd arbeitet.
Der Vorwurf ist ja in der Tat, dass der Nachweis des Bedarfes nicht ordentlich erbracht wurde.
Nun bestand (und besteht) aber ja ein Sofortbedarf an Personal, damit der beginnende Aufwuchs an Personal in den Jahren 2019+ bearbeitet werden kann (Werbung, Assessment, Personalführung etc.).
Nun kritisiert der BRH aber das die Ergebnisse der noch laufenden Organisationsanalyse aber nicht abgewartet wurden. Diese liegen aber erst in 2019 vor. Wenn man der Systematik des BRH folgt, könnte dann darauf folgend ein Bedarf ermittelt und begründet werden, was zu einer Billigung der Stellen in 2020 führen würde und dann zu einer Besetzung ab 2020+.
Aber genau diese Stellen sind ja bereits in 2018 notwendig, damit ab 2019+ der Personalaufwuchs bewältigt werden kann.
Nun hat das BAPersBw sich mit „Schätzungen und vorläufigen Begründungen“ beholfen.
Und das wiederum kritisiert der BRH.
Mal ganz ehrlich, geht’s noch?!?!?
@ F_K
Um Ihre Frage zu beantworten, reicht ein kurzer Blick zurück in die Geschichte, weswegen ich Ihnen mal eine Zahl nennen möchte:
Der Unimog des Typs U 1300 L, die als handelsübliche Fahrzeuge mit einem militärischen Zusatzpaket ausgerüstet worden sind, wurden in einer Gesamtstückzahl von rund 18.000 Einheiten ab 1978 angeschafft. Ab 1984 zählten dazu dann 1800 Fahrzeuge, die mit einem Sanitätsaufbau von Binz versehen waren und als LKW 2to gl SanKfz KrKW bezeichnet wurden.
Nehmen wir 200 Fahrzeuge als Grundlage, so dürfte man wohl ca. 20 Fahrzeuge allein auf die Krankentransportkompanien der vier Regimenter verteilen, weswegen bereits um die 80 Fahrzeuge in der Fläche fehlen dürften.
Des Weiteren müsste man nun pro SanStff oder SanZ mindestens zwei weitere Fahrzeuge blocken, ohne dabei die annähernd 50(!) Sanitätsunterstützungszügen (SanUstgZg) zu berücksichtigen. Als Info: Allein das Kommando in DIEZ umfasst 13 SanUstgZentren (mit 128 SanVersZentren) und 50 SanStff Einsatz (siehe Struktur ZSanDBw).
Nicht berücksichtigt sind dabei die KrKw, welche im Heeressanitätsdienst genutzt werden und etwaiger Bedarf in den Ausbildungseinrichtungen. Alles in allem sehe ich selbst 240 Fahrzeuge als äußerst knapp kalkuliert an…
Es ist sicher nicht die Aufgabe des Kameraden May die Stückzahl zu begründen. Dies hat durch die Ämterebene bis hin zum B MVg zu erfolgen. N.m.K. verschließt sich der BRH nicht fundierter Begründungen. Die Prüfer für den Bereich BMVg EPl 14 sind in den allermeisten Fällen Insider die für eine Beförderung zum BRH wechseln, siehe auch die aktuellen Stellenanzeigen auf der Seite des BRH.
@F_K
Leider gibt es mehr Truppenübungsplätze als Altenstadt und mehr Notfallbilder als einen Sprungunfall.
„Ein Arzt ist NICHT vorgesehen (der wartet im SanBereich / Krankenhaus), insoweit entfallen alle Geräte / Einrichtungen, die von einem Arzt zu bedienen wären“
Haben Sie das NotSanG gelesen? Dann wüssten Sie was ein Notfallsanitäter beherschen muss, um die Berufsbezeichnung führen zu dürfen und jetzt sagen Sie mir das man kein Beatmungsgerät und EKG benötigt.
@ Voodoo 14. November 2018 – 18:48
Ich gehe mal davon aus, dass die KrKw, welche im Heeressanitätsdienst genutzt werden, eher nicht ungeschützte KrKw sind?
Voodoo 14. November 2018 – 18:48
Sie begründen ein „zu wenig“ aber nicht die Zahl 240. Und wenn ich Ihre Rechnung verstehe deutlich zu wenig.
Allgemein:
Inzwischen glaube ich tatsächlich, dass die Kritik des BRH an der Zahl unberechtigt ist.
Die Zahl 240 sollte sich aus der Gliederung des SanDst ergeben. Genauso ergibt sich die Zahl der KPz und der PiMasch aus den Gliederungen von Pz- und PiTruppe. Keiner fragt, ob und wie KPz und PiMasch im Frieden ausgelastet sind. Das Gerät wird im Frieden nach Gliederung für den Einsatz vorgehalten. Das ist (nehme ich an) auch bei KrKw so. Der BRH müsste als die Gliederung des SanDst kritisieren.
Was mir allerdings komisch vorkommt ist die Arbeitsweise der SanTrp bei Nacht:
„So ist es beispielsweise sinnvoll, Fahrzeuge für den Auslandseinsatz mit dimmbaren Anzeigen der Medizingeräte auszustatten. Diese Anzeigen können vom Sanitätspersonal in einem abgedunkelten Arbeitsraum mit Nachtsichtbrillen abgelesen werden, ohne geblendet zu werden.“
Verwundetenversorgung im KrKw mit Nachtsichtbrille?
Meine Vorstellung wäre: Geschlossener Arbeitsraum – Normalbeleuchtung, Absitzen bei Nacht mit Nachtsichtbrille. Be- und ggf Entladen, Licht aus.
Aufgrund des finanziellen Unterschiedes könnte man darüber nachdenken. Aber ich gebe zu, ich kenne mich nicht aus.
@ Escrimador
Was die Zahl betrifft, so habe ich mir einfach die Gliederung des ZSanDBw angeschaut und meine eigenen Schlüsse und Erfahrungen in die Bewertung einfließen lassen. Warum das BMVg von „lediglich“ 240 Fz spricht, kann ich nicht begründen oder ableiten.
Darüber, ob im HSanDst jetzt zwangsläufig ausschließlich geschützte Fz vorhanden sein müssen, lässt sich trefflich streiten – letztlich findet dort ja auch ein Transport „nach hinten“ statt. Diese Kräfte müssen aber auch den Grundbetrieb stemmen, weswegen ungeschütze Fz doch schon Sinn machen.
Ihre Vorstellung zur Arbeit bei Nacht täuscht – jedes taktische Fahrzeug, auch San, arbeitet nachts im Innenraum mit Rotlicht, u.U. auch mit Licht aus. „Festbeleuchtung“ und dann wieder raus funktioniert nicht, weil sich die Augen erst wieder an die Dunkelheit gewöhnen müssen. Mal ganz abgesehen von Auflagen wie Lichtdisziplin etc.
@Stadtpark
Ich finde es zumindest grenzwertig, wenn Sie meine Versuche, grandiose Off topic-Debatten hier zu vermeiden, als „zensieren“ bezeichnen.
Aber, das wird Sie nicht wundern: das führt nicht dazu, dass ich deshalb solchen OT zulasse. Also Ihren Kommentar nicht freischalte.
Moin allerseits,
ich denke hier gibt es verschiede Interessen bei der KrKw-Beschaffung und alle haben ihr Recht.
Der BRH sagt: „Da sind 40 am Bedarf vorbei und für das „Hintergrundrauschen“ im Friedensbetrieb brauche ich keine „Gefechts-KrKw“, da reichen auch fleckgetarnte zivile KrKw.“
Kann man so sehen.
Die Bw sagt: „Ich will nur eine Art KrKw, da mit ich leichter disponieren kann und brauche noch eine Einsatzreserve von 40 Fahrzeugen. Und diese eine Art kann nur die „Gefechtsversion“ sein.“
Beides nachvollziehbar und beides begründbar.
Der BRH macht seinen Job, nämlich den effiziente Einsatz von Geld für JETZT zu prüfen – das BMVg hat etwas größere Planungshorizonte.
Beim Personal ist es noch offensichtlicher:
Das BRH sagt ja nicht, dass die Bw per se zu viele Dienstposten hat und will, sondern nur, dass diese in der falschen Abteilung und/oder falschen Gehaltsklasse sind.
Andererseits ist aber auch klar, dass ich für je zwei OA, die ich heute einstelle, einen Dienstposten OLT in 15-20 Jahren haben muß.
That´s it.
Wie wurde gegenüber dem BRH das ganze kommuniziert?
@T.Wiegold
Kein Problem. Trotzdem Danke, daß Sie den Mitschnitt der BRH-PK hier zur Verfügung stellen. Ist mir schon klar, daß Augengeradeaus weder ein Bankenkrise / Finanz-Blog ist, noch ein Rentenreform-Blog. Ich fand es trotzdem bemerkenswert, daß finanzielle Risiken, welche für den Bund nicht nur sprichwörtlich, sondern tatsächlich 1000 mal höher sind dann in der Berichterstattung am Ende etwa den selben Raum einnehmen. – Sie waren ja nicht der einzige Journalist da: die Kollegin, die die Nachfrage nach den 6% Verzugszinsen gestellt hat hätte ja auch nach Rentenreform oder Eurorettungsfonds fragen können: selbst der Mann vom Bundesrechnungshof hat die großen Baustellen ja nicht näher erläutert, sondern nur mal so generell in den Raum gestellt, worüber man eigentlich noch reden müßte.
@Voodoo
Das mit der Lichtdisziplin und den Augen ist mir grundsätzlich bekannt. (allerdings auch die Problematik Rotlicht-Lagekarte)
Bin nur erstaunt, dass bei Rotlicht und mit Nachtsichtbrille Verwundetenversorgung erfolgt und deswegen Anzeigen dimmbar sein müssen.
Nur als Einwurf:
Die KrKw sind KEINE Gefechtsfahrzeuge – KrKws tragen ein großes, rotes Kreus auf weissen Grund. Insoweit ist Tarnung nicht wirklich zwingend.
Eine Waffenstation ist meiner Kenntnis nach auch nicht zulässig, lediglich Waffen zur Selbstverteidigung (aka „Pistole“) sind vorgesehen.
Insoweit ist die Lage bei LV / BV doch deutlich anders als in dem einem Einsatz, wo man sich aufgrund des Verhaltens von Terroristen dazu entschlossen hat, auf den Schutz des roten Kreuzes zu verzichten, und auch BATs quasi als Gefechtsfahrzeug zu sehen.
Geld / Finanzmittel sind nunmal endlich – und ich halte, gerade als Infanterist, es für besser, wenn ich statt eines „Super Duper Einsatz BAT“ im Inland / bei LV / BV dann 3 bis 4 „normale“ Rettungswagen zur Verfügung hätte.
Insoweit kann die Lösung nicht sinnvoll sein, ein „Super BAT“ für alles, sondern einen Mix aus unterschiedlichen Lösungen – und da hat auch der HÜ Rettungswagen (kostengünstig im Vergleich) seinen Platz – schließlich findet die zivile Inübungshaltung der NotSan auch auf solchen Fahrzeugen statt.
Dazu treten dann (sehr) geländegängige KrKw, plus die nur im Einsatz benötigen Sonderfahrzeuge.
@F_K
Dass sich die Mär von „SAN“ als junges, ungeschütztes Freiwild immer noch hält, erstaunlich.
Von 2010
http://www.faz.net/aktuell/politik/ausland/afghanistan-mediziner-am-maschinengewehr-11012573.html
Da das RK, ungetarnt, willkommener Haltepunkt ist, Abschussprämien für RettSan und Ärzte ausgelobt sind, darf/muss San sich verteidigen. Nur, Pistole hilft eben bei RPG und DSK nicht wirklich.
Die Rechtsprechung stützt Sanitäter uneingeschränkt, gut so.
@ KPK:
Jetzt bin ich ein wenig verwundert – die inhaltlichen Folgerungen, die im von Ihnen zitierten Artikel benannt werden, habe ich mit „in dem einen Einsatz .. mit Terroristen“ doch angesprochen.
Trotzdem bleibt es beim Rechtsverständnis des ZSan Dienstes, dass dies bei einem denkbaren LV / BV nicht zum Tragen kommt, sondern sich der Gegner an die Vorgaben hält – daher dann also Kennzeichnung und kein MG.
(Für „Inland“ und LV / BV werden übrigens auch keine EEH B ausgebildet, da bleibt es beim EEH A, der eben keine Drogen / Medikamente verabreicht).
Wenn man dies anders sehen würde, wären alle KrKw, auch im Inland, als Gefechtsfahrzeuge auszulegen – macht man aber nicht.
@F_K | 16. November 2018 – 14:58
„Trotzdem bleibt es beim Rechtsverständnis des ZSan Dienstes, dass dies bei einem denkbaren LV / BV nicht zum Tragen kommt, sondern sich der Gegner an die Vorgaben hält – daher dann also Kennzeichnung und kein MG.“
Naja, das ist so ja nicht ganz richtig.
Auch in einem LV/BV Szenario in dem sich alle Seiten an des Völkerrecht halten ist taktisch ein Tarnen von Sanfahrzeugen manchmal sowohl sinnvoll, als auch zulässig.
Und MG zur Selbstverteidigung ist auch nicht unzulässig (MG geht ja von 5,56 bis 12,7 da gibt es durchaus Unterschiede ;) )
„Wenn man dies anders sehen würde, wären alle KrKw, auch im Inland, als Gefechtsfahrzeuge auszulegen – macht man aber nicht.“
Aber sowohl durch abgetarnte als auch durch zum Selbstschutz bewaffnete KrKw wird es natürlich nicht zum Gefechtsfahrzeug. SanFhz sind niemals Gefechtsfahrzeuge…
Dennoch gilt militärisch: Eine Lösung für alles ist effektiv (Ausbildung, Logistik, Einsatz etc.). Und Militär muss nunmal effektiv sein, nicht effizient.
Da der Thread zum Haushalt nach 2 Wochen geschlossen ist hier der Hinweis auf die heutige Abschlussberatung zum Haushalt:
https://www.bundestag.de/#url=L2Rva3VtZW50ZS90ZXh0YXJjaGl2LzIwMTgva3c0Ny1kZS12ZXJ0ZWlkaWd1bmcvNTc2OTQ2&mod=mod493054
Besonders interessant erneut die Reden der Ministerin und dem Abg. Dr. Lindner. Die Ministerin signalisiert Zuversicht mit Blick auf den Finanzplan. Erneut wiederholt sie den Anspruch die VJTF 2023 auf der Grundaufstellung der Brigade leisten zu können. Wie das gehen soll sagt sie erneut nicht.
Der Abg. Dr. Lindner verweist erneut auf die Unklarheiten im Haushalt und den stockenden Mittelabfluss.