Verteidigungsministerium weist Bericht über deutsche Spezialkräfte im Irak zurück
Das Verteidigungsministerium in Berlin hat am (heutigen) Samstag vehement den Bericht der britischen Zeitung Daily Mirror zurückgewiesen, deutsche Spezialkräfte seien gemeinsam mit Special Forces anderer Nationen im Kampf gegen die ISIS-Terrormilizen im Irak aktiv. Das ist eine Falschmeldung. An dem Bericht ist nichts dran, sagte ein Sprecher des Ministeriums auf Anfrage von Augen geradeaus!.
Der Daily Mirror hatte berichtet, bei einer Aufklärungsmission nahe der Stadt Mossul seien britische Soldaten des Special Air Service (SAS) verwundet wurden. Dabei hätten deutsche Truppen bei der Abwehr eines Hinterhalts eine entscheidende Rolle gespielt. Eine Bestätigung für den Vorfall, das betont auch das Blatt selbst, gab es von britischer Seite nicht, da die Regierung in London dieses Engagement nicht öffentlich eingestehen wolle.
Aus der Meldung SAS heroes blown up in ISIS ambush on top secret mission in Iraq:
Three elite British troops were hurt under fire from Islamic State thugs during a top-secret mission in Iraq. (…)
The British, German and US special forces mission was to hunt out terrorist positions outside ISIS-held Mosul and spot weak areas in the network’s defences.(…)
Within seconds a firefight broke out as the special forces men dived out of their relatively unprotected cars and fired back hundreds of rounds of ammunition with high-powered assault weapons.
To buy time an eight-man German commando team then obliterated one ISIS position with armour-piercing missiles, killing several enemy gunmen.
Berichte über die Beteiligung deutscher Spezialkräfte am Kampf gegen ISIS im Irak hatte es bereits im September 2014 gegeben: Ranking members of the Kurdish military and intelligence service said that one team of U.S. Special Operations was on the ground in Zumar along with several German counterparts, working in conjunction with Peshmerga units. According to the Kurdish sources, U.S. and German special operations teams had taken up positions in Zumar that allowed them to coordinate with U.S. aircraft. Auch diese Meldungen waren nicht bestätigt worden; eine weitere Quelle dafür gab es nie.
(Archivbild Mai 2004: Ein Trupp des Kommandos Spezialkräfte beim Marsch in der Wüste während der Klimazonenausbildung – Bundeswehr/PIZ Heer)
@Thomas Melber
„…. Zusammenstehen aller Demokraten erfordert.“
„Dann kann man ja die Mandatierung von Einsätzen auf diesen Personenkreis beschränken. Und warum nicht gleich das ganze andere parlamentarische Geschäft.“
Genau das ist das Problem, mit „Zusammenstehen“ wird wie seit jahrtausenden sofort bewaffnetes Handeln impliziert.
Wir rutschen immer in die gleiche Falle, weil wir nicht das Ziel (Lösung des Problems) vor Augen haben, sondern den Aktionismus um Stärke und Handlungsfähigkeit zu demonstrieren……….nichts aus der Geschichte gelernt.
Hätten wir im -Kalten Krieg- nach den gleichen Mustern gehandelt wie wir es heute wieder tun, gäbe es uns nicht mehr.
Die Welt ist nicht gefährlicher (für uns, selbst Terror – Anschläge gab es in Europa schon vorher) geworden, die Reaktionen vieler NATO Staaten und Russlands sind nur abweichend der alten Verfahren (zB Einmischung in innere Angelegenheiten, Terrorbekämpfung mit Militär uem).
Es ist immer wieder erschreckend, daß im Jahre 25 nach der Aufstellung des Hochwertinstrumentes KSK die politischen Eiertänze um dessen Einsatzspektrum noch immer andauern und sich das politisch-parlamentarisch-journalistische Verständnis von Spezialkräften kaum weiterentwickelt hat. Zu einem guten Teil wird es daran liegen, daß man militärpolitisch von Anfang an die R&B-Aufträge so stark in den Vordergrund geschoben hat – da man wohl annahm, der damals bereits weitgehend sicherheitspolitisch desinteressierten Öffentlichkeit eine „militärische GSG9“ besser verkaufen zu können. An den Folgen laboriert die deutsche Sicherheitsverwaltungspolitik noch heute herum.
Im übrigen würde der nebulös formulierte Syrien-Mandatstext aus meiner Sicht sehr wohl Einsätze abdecken, wie der jetzt vermeintlich oder tatsächlich erfolgte.
Interessant ist ja auch das die Politik und vmtl auch die Öffentlichkeit kein Problem damit hat, wenn Einsätze durch die GSG 9 durchgeführt werden (Hansa Stavanger) wofür kein Mandat o.ä. erforderlich ist. Sobald aber die Streitkräfte einen exakt gleichen Auftrag durchführen sollen, ist alles hochproblematisch. Dabei ist beides im Ergebnis das Gleiche. In beiden Fällen setzt der Staat bewaffnete Kräfte im Ausland ein, am Ende töten diese Kräfte unter Umständen andere Menschen. Für mich spiegelt das letzten Endes nur ein tiefes Misstrauen in die Streitkräfte Seitens der Politik wieder.
@Sir Henry
Gut so.
– Scharfschütze GSG 9 GUT, weil Polizei und Held von Mogadischu,
– Scharfschütze KSK BÖSE, weil Soldat und „Wehrmacht hatte ja auch Soldaten …“.
Schuld? — Alle Regierungen/Amtsträger/Verantwortliche seit dem 23. Mai 1949! —
Das fünfte Rad am Wagen als ungeliebtes Kind der Demokratie; alle regierungsamtlichen Kommentare die Besseres glauben machen wollen klingen in meinen Ohren „hohl und unaufrichtig“.
@Sir Henry
„Interessant ist ja auch das die Politik und vmtl auch die Öffentlichkeit kein Problem damit hat, wenn Einsätze durch die GSG 9 durchgeführt werden (Hansa Stavanger) wofür kein Mandat o.ä. erforderlich ist.“
Warum ist das wohl so? Evtl weil Auftrag und Ziel klar erkennbar ist?
„Sobald aber die Streitkräfte einen exakt gleichen Auftrag durchführen sollen, ist alles hochproblematisch.“
Evtl weil es nicht um den einen Auftrag geht!
“ Dabei ist beides im Ergebnis das Gleiche. In beiden Fällen setzt der Staat bewaffnete Kräfte im Ausland ein, am Ende töten diese Kräfte unter Umständen andere Menschen.“
Das ist also das Ergebnis?
Ergebnis ist: Das Ende eines Prozesses.
Leider ist der Prozesse mit dem evtl töten von Menschen beim Einsatz von Militär oft nicht am Ende.
Zwei Verständnis-Nachfragen @ Andreas Poggendorf | 06. Februar 2016 – 20:31:
1. Verstehe ich Sie richtig, dass Sie auf die Möglichkeit der nachträglichen Mandatierung des ParlBG nur allgemein hinweisen wollten, nicht aber dieses rechtliche Instrument des ParlBG für den Fall 9/11 anwendeten?
2. Verstehe ich Sie in Anbetracht dessen, dass Sie die zitierte Aussage in Bezug zu den Aussagen von Daniel S. machten, richtig, dass Sie für den Fall, dass deutsche Spezialkräfte wie das KSK heute bereits in Syrien oder dem Irak eingesetzt werden, eine fehlende Mandatierung für unschädlich halten, da diese gemäß Ihrer Ausführungen jederzeit nachgeholt werden könne?
Sowie zwei Nachfragen @ Vtg-Amtmann | 06. Februar 2016 – 21:03
1. Welche konkrete Aussage von Ihnen oder einem Dritten soll durch die zitierte Fundstelle gestützt werden?
2. Sind Sie davon überzeugt, dass im Falle einer verfassungsgerichtlichen Überprüfung des Erfordernisses einer sowie der Rechtmäßigkeit einer Mandatierung eines wie hier im Raume stehenden Einsatzes durch das BVerfG die in der von Ihnen zitierten Quelle ausgeführten rechtlichen Erwägungen zum dort erörterten Thema in Anbetracht des maßgeblichen Prüfungsmaßstabs des Gerichts tragfähig sind?
@Zimdarsen, mir ging es darum darzustellen, dass in beiden Fällen der Staat den Einsatz von Gewalt authorisiert ausserhalb des Staatsgebietes. In beiden Fällen handeln Angehörige des Staates die gleichermaßen Weisungsgebunden sind, nur mit dem Unterschied, verschiedenen Ministerien unterstellt zu sein. Mir erschließt sich deswegen eben nicht, wieso in dem einen Fall die Anforderungen ungleich höher sind (Streitkräfte) als im anderen (Polizei). Das selbe gilt ja auch für Ausbildungsmissionen.
@Sir Henry | 07. Februar 2016 – 12:47
Es geht beim Parlamentsvorbehalt nicht darum, ob der „deutsche Staat“ militärische Gewalt im Ausland anordnet, sondern es geht um die Frage der (verfassungsrechtlichen) Kompetenzverteilung zwischen Bundesregierung (Exekutive) und Bundestag (Parlament). Die Frage beantwortet sich bei einem (singulären) Polizeieinsatz im Ausland anders, als beim Einsatz von Streitkräften.
In dem Sinne hat das BVerfG auf ihre Frage in seinem Urteil vom 23.09.2015 (RN 78 f.) zur Op. Pegasus eine Antwort gegeben:
„Grundsätzlich unterliegt jeder Einsatz bewaffneter deutscher Streitkräfte der konstitutiven parla-mentarischen Mitwirkung. Der konstitutive Parlamentsvorbehalt ist in der Begründung zwar auf das historische Bild eines Kriegseintritts zugeschnitten, in seiner Funktion aber nicht auf eine parlamen-tarische Mitentscheidung bei kriegerischen oder kriegsähnlich ausgerichteten Außeneinsätzen be-schränkt. Ein rechtlich erheblicher Einfluss des Bundestages auf die Verwendung der Streitkräfte muss nach den verfassungsrechtlichen Grundentscheidungen zur Organkompetenzverteilung im Bereich der auswärtigen Gewalt auch unterhalb dieser Schwelle gewährleistet sein, die sich überdies einer präzisen Bestimmung entzieht.
Unter den heutigen politischen Bedingungen, in denen Kriege in der Regel nicht mehr förmlich erklärt werden, steht eine sukzessive Verstrickung in bewaffnete Auseinandersetzungen dem offiziellen Kriegseintritt gleich. Jeder Einsatz bewaffneter Streitkräfte kann von der begrenzten Einzelaktion in eine größere und länger währende militärische Auseinandersetzung münden, bis hinein in einen umfänglichen Krieg. Gerade in politisch und militärisch instabilen Regionen bedarf es zudem häufig nur eines geringen Anlasses, um eine eskalierende Konfliktdynamik in Gang zu setzen. All dies trifft gleichermaßen auf national verantwortete bewaffnete Außeneinsätze der Bundeswehr zu, wie auf Einsätze innerhalb von Systemen gegenseitiger kollektiver Sicherheit, anhand derer das Bundesverfassungsgericht die Tatbestandsvoraussetzungen eines „Einsatzes bewaffneter Streitkräfte“ definiert hat.“
@ Sir Henry
Vielleicht liegt der Unterschied zwischen dem GSG 9 Einsatz und einem KSK-Einsatz im Ausland in der vorher eingeholten Zustimmung des Gastlandes ?
Nun sind wir gleich wieder beim Thema „Terrorist – Freiheitskämpfer/Rebell – moderater Rebell usw. pp.“ – Letztendlich läuft es doch darauf hinaus in der Praxis, dass es eigentlich „Wurst“ ist, ob man GSG9 schickt (das Konsulat in Erbil muß ja auch gesichert werden) oder KSK (zum Schutz unserer Ausbilder „an der Front“ – wo ist die bitte in Syrien/Irak?)…….oder beide. Entweder beides ist rechtlich zulässig oder nicht. Und wenn beides rechtlich zulässig ist, dann kann ich mir eine spezifische Parlamenstbeteiligung auch sparen, denn letztendlich „verteidigen die vorne/vorwärts“ gegen den selben Gegner: ISIL – und diese „Verteidigung“ ist mandatiert.. Und wenn dann ein paar SAS/SBS-Kumpel unter Feuer geraten, dann ist Nothilfe auch absolut zulässing……..ich verstehe mal wieder die ganze „Aufregung“ nicht. Und natürlich würde ich als KSK’ler im Irak auch mal spähtruppen, denn die Ausbilder können ja die Peschmerga nur effektiv ausbilden, wenn sie den Gegner genau kennen…..it’s a fuckin‘ war und wir sind dabei, übrigens im Auftrag des BT, das bedeutet aber nicht, dass der BT jede Teiloperation auch noch auf dem Silbertablett zum Mikromanagen serviert bekommen muß……
@ Anubiswaechter | 07. Februar 2016 – 12:42
Sie missverstehen mich in einigen Punkten.
Im Grundsatz bin ich der Meinung, dass wir das Parlamentsbeteiligungsgesetz dahingehend ändern sollten, dass der Regierung ein begrenztes Entsenderecht zusteht. Der Bundestag wäre über solche Einsätze unverzüglich umfänglich zu unterrichten. Aus triftigem Grund (Geheimhaltung etc.) könnte die Unterrichtung des Bundestages durch alternative Befassung einer Art parlamentarischen Kontrollgremiums erfolgen, für deren Mitglieder der Ältestenrat des Bundestages eine Art Sicherheitsüberprüfung vornehmen kann und im Extremfall von den Fraktionen entsandte Mitglieder unter Angabe triftiger Gründe abgelehnt werden können. Letzte Hoheit über die Zusammensetzung müsste beim Bundestag liegen. Das Parlament hätte in dieser Systematik jederzeit ein Rückholrecht.
Soviel zum Grundsätzlichen.
Fall 9/11:
Rein formal betrachtet lag bei den Aktivitäten nach dem 11.09.2001 eine nachträgliche Mandatierung durch das OEF-Mandat im November 2001 vor, wodurch jegliche Unsicherheit beseitigt ist.
Rechtsphilosophisch kann man darüber diskutieren, ob die Aktivitäten des Bundestages am 12.09.2001 ff. bereits eine Mandatierung von Auslandseinsätzen darstellte, da in dieser Ausnahmesituation und der Feststellung des Nato-Verteidigungsfalles das Parlament bereits ausreichend seinen Willen zur Unterstützung dieser Militäreinsätze mehrheitlich bekundet hatte. Die Annahme einer bereits vorliegenden Mandatierung für laufende Aktivitäten führte dann dazu, dass Schröder die Abstimmung zu OEF mit einer Vertrauensfrage verbinden konnte, ohne damit die Bündnistreue Deutschlands in der Nato zu riskieren. Ex post ist eh alles in Ordnung, ex ante konnte die Regierung ohne Gefährdung laufender Einsätze das Risiko eingehen, dass OEF nicht zugestimmt würde, weil die eigentlich zustimmende Opposition wegen der Vertrauensfrage nicht mehr zustimmte. Parlamentstaktik at it`s best.
Fall Hilfe für SAS im Irak:
Meiner Ansicht sind diese Aktivitäten von laufenden Mandaten gedeckt. Sollten diese Aktivitäten nicht gedeckt sein, so könnte ein Mandat nachgeholt werden. Verweigert das Parlament das Mandat, müsste die Operation dann beendet werden. Da die Operation offenbar bereits beendet ist, wäre selbst eine nachträgliche Mandatsverweigerung folgenlos. So ist zumindest meiner Meinung das Verfassungsgerichtsurteil zu Pegasus zu verstehen.
Im Ergebnis halte ich diese aktuelle Rechtslage für unbefriedigend. Die Verfechter der reinen Lehre gehen davon aus, dass immer zuerst das Parlament entscheiden müsse, was nicht der Realität entspricht. Die Regierung nimmt sich das faktisch bestehende „kleine Entsenderecht“ heraus, was sie darf, was aber zu Angriffen der Legitimität per Argumentation über das Parlamentsbeteiligungsgesetz führt. Operativ müssen die Einsatzkräfte gerade Black Ops um die Rahmenbedingungen des Parlamentsbeteiligungsgesetzes herumbasteln, was unnötige und einsatztaktisch nachteilige Vorgehensweisen nötig macht.
Im Ergebnis sollte man sich ehrlich machen und das Parlamentsbeteiligungsgesetz ändern und nicht mehr um den heißen Brei herumtänzeln.
@ J-P-W | 07. Februar 2016 – 11:01
@ Diskussion KSK vs. GSG9
An dieser Stelle zeigt sich, wie sich unsere öffentliche Denkweise verhaspelt hat und deswegen falsche politische Entscheidungen entstehen.
Es ist sinnvoll, die Sicherheitskräfte eines Landes in Polizei und Militär aufzuspalten. Aufgabe der Polizei ist es primär, zu schlichten und Gewalt zu verhindern. Selbst ein SEK wird versuchen, einen Bankräuber oder Geiselnehmer primär lebend von seinem Tun abzubringen. Ausbildung und Ausrüstung sind darauf optimiert, deeskalierend zu wirken und Bewaffnung ist nur als Notfallausstattung vorgesehen, die aber erst nach Abwägung aller Rechtsgüter und Verhältnismäßigkeitsgrundsätze zum Einsatz kommt.
Das Militär eines Landes ist in seiner Grundaufstellung, Ausbildung und Ausrüstung darauf ausgelegt, von der Politik bestimmte und festgestellte Feinde mit Gewalt an ihrem Tun zu hindern und dabei den Tod des Feindes durchaus in Kauf zu nehmen. Im Gegensatz zur Polizeidoktrin wird hier zwecks Risikominimierung für die eigenen Truppen mit Abstandswaffen der Tod von Feinden bewusst herbeigeführt. Militär agiert in Zweifelsfall auf einer anderen Ebene der Gewaltanwendung, als das bei Polizisten vorgesehen oder möglich ist.
Polizei und Militär sind in ihrer Systematik für sehr unterschiedliche Aufgaben und Eskalationsebenen geschaffen worden. Als solche sollten sie auch von der Politik eingesetzt werden können. Wenn die Jungs von der GSG9 sagen, dass ihnen ein Einsatz zu heiß ist und auch die Ausrüstung für die Anforderung von Luftnahunterstützung und Gefechtsfeldabriegelung fehlt, dann sollte die Politik die Möglichkeit haben, den Einsatz des KSK anzuordnen.
Von Mandaten oder Nichtmandaten dürfte eigentlich nie abhängen, welches sicherheitspolitische Werkzeug (Entwicklungshelfer, GSG9, KSK, Margot Käßmann als dialogorientierte Wunderwaffe ;-) …) gewählt und als passend erachtet wird.
Naja, es kann ebenso gut der BND sein der da mit dem SAS unterwegs war. Die Kameraden sind zum Teil vom KSK nicht zu unterscheiden…bzw. sehen noch eine Nummer abgefahrener aus wenn Sie losziehen.
@Kontra, der BND ist operativ unterwegs?
Zustimmung @Klabautermann und A. Poggendorf. Der Parlalentsvorbehalt muss den realen Einsatzmöglichkeiten angepasst werden. Im Sinne einer umfassender Beteiligung je nach Umfang des Mandates. Also kleine, geheime Beteiligung bei geheimen Missionen, große, öffentliche Aussprache und Abstimmung bei Mandaten a la ISAF, RS, MINUSMA etc.
@Georg | 07. Februar 2016 – 13:38
„Vielleicht liegt der Unterschied zwischen dem GSG 9 Einsatz und einem KSK-Einsatz im Ausland in der vorher eingeholten Zustimmung des Gastlandes ?“
Nein, dass kann keinen Unterschied machen, denn der KSK Einsatz wäre nach aktuellem Rechtsverständnis trotz vorliegender Billigung des Gastlandes ohne Genehmigung BT nicht zulässig.
Das interessante hierbei ist übrigens, dass die verfassungsrechtliche Grundlage für die GSG9 im Ausland ÄUSSERT dünn ist, im Gegensatz zum KSK Einsatz, wo die Rechtsgrundlage auch ohne ParlBG gesichert wäre.
@Andreas Poggendorf | 07. Februar 2016 – 14:15
„Operativ müssen die Einsatzkräfte gerade Black Ops um die Rahmenbedingungen des Parlamentsbeteiligungsgesetzes herumbasteln, was unnötige und einsatztaktisch nachteilige Vorgehensweisen nötig macht.“
Vollkommene Zustimmung.
In Verkennung realpolitischer Gegebenheiten, Ignoranz gegenüber militärischen Notwendigkeiten und der Einschränkung der verfassungsrechtlichen Rechte der Exekutive hat man mit dem aktuellen ParlBG eine Situation geschaffen, die niemandem nutzt (außer dem Gegner).
@ Sir Henry: Was heißt in dem Fall operativ?
Sei dir sicher, dass der BND auch dort mit kurzen Flinten unterwegs ist. Die brit. SOF werden dort auch massiv durch MilNw o.ä. Elemente verstärkt und sind mit denen draussen unterwegs.
Wenn gut ausgebildete Kommandos der BW mit modernster Ausrüstung und Waffentechnik zuverlässigen Transportmitteln Späh- oder auch Gegentorroreinsätze
gegen die IS ausführen, ist das okay. Egal von welche Waffengattung diese Kämpfer kommen. Natürlich ist es noch besser, wenn die Briten und Amerikaner dabei sind.
90% der Parlamentarier sind sowieso militärisch desinterressiert und ungebildet.
Die wollen doch gar nichts davon wissen.
@Vtg-Amtsmann: Ist mir bekannt. Daher, ich gehe positiv von diesem Auftrag aus:
Alles andere ist Spekulation. Es gibt sowohl im BND Gesetz wie auch in der von Ihnen genannten Rechtsgrundlage Anhaltspunkte, die es der Regierung gestatten, aktiv „Black Ops“ zu betreiben.
Aber halt net zum operativen ausspähen feindlicher Positionen ohne entsprechendes Mandat zum Bodenkrieg.
P.S: Und dafür brauchen Sie auch keine SAS. Also entweder es gab was was wirklich wichtig war, also die Mittel in Anbetracht des gewünschten Zieles legitimiert, oder es war mal wieder Daily’s Fail.
Auch wenn mich einige Befürworter von Black Ops durch das KSK ohne oder mit eingeschränkter Parlamentsbeteiligung jetzt für einen kleinkarrierten Spielverderber halten:
Das Bundesverfassungsgericht leitet die Parlamentsbeteiligung in ihren Grundsätzen unmittelbar aus der Verfassung ab. Für die meisten Vorschläge hier im Sinne von „dann passen wir eben das ParlBG den militärischen Erfordernissen an“ wäre eine vorherige Änderung des GG notwendig, da sonst das ParlBG selbst verfassungswidrig wäre.
Wie wahrscheinlich eine Änderung des GG in diesem Sinne wäre, kann jeder an zwei Fingern abzählen. Man kann sich als Kommentator natürlich eine sicherheitspolitisch/
militärische Welt „zusammenwünschen“. Solche Beiträge verlassen aber meines Erachtens die seriöse sicherheitspolitische Diskussion und bewegen sich im Bereich der Fiktion.
@Patrick Horstmann: +1
Auch wenn ich BlackOps und kurze Flinten für Airsoftcounterstrikejargon halte: Na ich will als Steuerzahler doch hoffen, daß Teile unseres sicherheitspolitischen Instrumentariums entsprechende Aufträge leisten, sonst bräuchte man es gar nicht so teuer bereitzuhalten.
@ Andreas Poggendorf: Aus meiner Sicht hat nicht die öffentliche Diskussion Hansa Stavanger vermasselt, sondern insbesondere die juristische Eiertänzerei erst zwischen- und dann interministeriell. Da ist viel zu viel wertvolle Zeit verstrichen. Die öffentliche Meinung (nicht zwansläufig die veröffentlichte Meinung) ist teilweise weiter, als so mancher von juristischer Bedenkenträgerei beratener politischer Entscheidungsträger meint.
Was Patrick Horstmann sagt.
Ich bin allgemein ein wenig verblüfft, wie viele begeistert die Geschichte eines, muss man wohl so sagen, Revolverblatts für bare Münze nehmen und überlegen, warum deutsche Gesetze so was vielleicht nicht ermöglichen und dann natürlich geändert gehören. Streitkräfte ohne die Verpflichtung auf geltendes Recht kennzeichnen einen Staat, den keiner wollen kann.
Es geht nicht darum, Spezialkräfte oder deren Einsatz ausserhalb geltenden Rechts zu stellen. Unabhängig von der Befassung eines Einsatzes durch das Parlament müsste der Einsatz ja immernoch ein erlaubter Einsatz der Streitkräfte sein, wie durch das GG bzw. dessen Auslegung definiert. Und da liegt mE ein legitimer Ansatz darüber zu diskutieren, welche Grenzen das GG aufzeigt und wie diverse Begriffe zu definieren sind (zB alleine die Frage, was ist „Verteidigung“ iSd Art. 87a GG). Auch das Streitkräfteurteil ist mittlerweile über 20 Jahre alt und unter anderen sicherheitspolitischen Rahmenbedingungen entstanden, wie sie heute gelten. Sowohl die Verfassung als auch diese konkretisierende Urteile des BVerfG sind auslegungsfähig und von Zeit zu Zeit auch auslegungsbedürftig.
Ich denke keiner hier steht dafür, die Bundeswehr extralegal einsetzen zu wollen.
Und wenn eine Recolverblattgeschichte Stein des Anstosses ist, dann ist es so, immerhin ist sie ja hier veröffentlicht worden ;)
@Patrick Horstmann | 07. Februar 2016 – 17:23
„Das Bundesverfassungsgericht leitet die Parlamentsbeteiligung in ihren Grundsätzen unmittelbar aus der Verfassung ab.“
In einer Rechtssprechung basierend auf einer politisch-rechtlichen Situation nur kurz nach Wiedererlangung der vollen Souveränität. Seit dem hat sich viel verändert.
Und möglichen Spielraum zeigt ja auch die Rechtsprechung zur Op Pegasus.
Und darüber hinaus geht das ParlBG in seiner jetzigen Fassung deutlich über die vom BVerfG damals formulierten Maßstäbe hinaus.
Also: Spielraum ist deutlich vorhanden :)
@T.W.
Na ja, ist schon ganz schön schwierig die Verfassung von Gestern in die Realpolitik von Heute und Morgen zu pressen – das kann ja nur durch Gesetzesänderung geschehen und da gibt es eben „Grenzen“ (das neue Modewort sowohl lechts als auch rinks – Kein Tippfehler) des „Änderbaren“….und spätestens dann steht das Thema Verfassungsänderung an, die keiner will, weil in den möglichen Konsequenzen völlig unkalkulierbar. Aber darüber diskutieren, halte ich für legitim…..und dabei ist eben die politische Korrektheit imho nicht der Wahrheit letzter Schluß. Andererseits verlaufen Krisen heutzutage mit einer Geschwindigkeit, die es nicht unbedingt zuläßt, erst mal „beschauliche“ Debatten auf politisch korrekte Weise darüber zu führen, was verfassungs-/rechtlich möglich ist oder nicht. Die deutsche Eigenart, die Dinge „grundsätzlich und ausnahmslos“ rechtlich “ regeln zu wollen“ stellt sich hier selber ein Bein. Das ist nämlich ein bürokratischer und kein politischer Ansatz…..gefragt ist aber gegenwärtig poltischer Entscheidungsspielraum seitens der Regierung in der operativen Bewältigung der Krise(n). Und ich denke einmal, dass dieser Spielraum gegeben ist auch ohne PBT- oder GG-Änderung und ohne, dass der Staat seine Streitkräfte vom geltenden Recht entkoppelt. Das mag naürlich die Transparenzfundamentalisten erzürnen, aber damit kann eine Regierung (und auch ein BT) leben ;-)
@Koffer | 07. Februar 2016 – 18:34
Tut mir leid, da irren sie. Gegen die rechtsdogmatische Ableitung der wehrverfassungsrechtlichen Ableitung des Parlamentsvorbehaltes gibt es zwar kritische Stimmen in der Rechtsliteratur, sie ist aber gleichwohl bis heute ständige Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts.
Gerade in seinem Pegasus-Urteil vom 23.09.2015 hat das Gericht dieses noch einmal bekräftigt und Umgehungsversuchen, wie der der „bewaffneten Dienstreise“ eine Absage erteilt.
Dieses zeigt schon das von mir um 12:47 Uhr angeführte Zitat aus der Begründung des Pegasus-Urteils vom 23.09.2015; weiter führt das Gericht unter RN 88 aus:
„Durch die als Ausnahmebefugnis im Notfall konzipierte Eilkompetenz der Bundesregierung für die Einsatzentscheidung werden das wehrverfassungsrechtliche Recht und die Pflicht zur parlamentarischen Verantwortungsübernahme nicht aufgegeben. Wie sich in der Verpflichtung der Bundesregierung zur umgehenden nachträglichen Befassung des Bundestages mit dem Einsatz zeigt, soll die exekutive Eilkompetenz lediglich in einer kurzfristigen Ausnahmesituation die militärpolitische Handlungsfähigkeit der Bundesrepublik Deutschland sichern. Das Recht der Exekutive zur vorläufigen Alleinentscheidung bei Gefahr im Verzug steht daher nicht gleichrangig neben dem wehrverfassungsrechtlichen Parlamentsvorbehalt. Als Durchbrechung des originären parlamentarischen Mitentscheidungsrechts ist es vielmehr eine diesem gegenüber subsidiäre Kompetenz der stets handlungsfähigen Bundesregierung, deren Sinn es nicht etwa ist, der Exekutive insoweit eigene verteidigungspolitische Gestaltungsspielräume zu eröffnen. Der nachträglichen Parlamentsbefassung muss deshalb eine vor dem Streitkräfteeinsatz beginnende und diesen begleitende Unterrichtung des Bundestages durch die Bundesregierung vorausgehen (vgl. § 5 Abs. 2 ParlBG).“
Die diesbezüglichen Regelungen des ParlBG bewegen sich daher exakt auf den vom BVerfG formulierten wehrverfassungsrechtlichen Grenzen.
@KPK: Werter KPK,
könnten Sie über Ihre Kanäle mal forschen, ob es sich bei den besagten Kräften um „dutch“ gehandelt haben könnte? In Verwechselung mit Deutsch – schreib German. Ich habe gerade bei der Übermittlung eines Geburtstagsgrußes einen dahingehenden Denkanstoß von einem (man würde sagen) Insider erhalten.
MkG
Hans Schommer
@Daniel S. Sie schrieben, die Spike wäre beim KSK in Benutzung. Quelle? Und welche Ausführung? Unter Beschuss in ungepanzerten Autos könnte ich mir höchstens die Short Range vorstellen. Würde ja auch nicht anfangen, unter Beschuss in der Killzone eine MILAN bergen zu wollen.. dazu noch die Mindestreichweite von 200m bei den schwereren Varianten. Sind PzF3/RGW60/90 nicht denkbar als Waffe bei diesem Vorfall?
@Hans Schommer
Sie treffen mich auf falschen Fuß. Bin überrascht, was genau meinen Sie?
Ansonsten, @all
„@oliverreporter: Nachrichtenagenturen melden,
Assad Truppen seien nur noch 25 – 30km von türkischer Grenze entfernt, wo 10.000e Fluechtlinge festsitzen“.
BK’in wird morgen in Ankara satt zu tun haben
@ Patrick Horstmann | 07. Februar 2016 – 17:23
Ob die Gesichte nun wahr ist oder nicht, ist für die hier entstandene Diskussion irrelevant. Nehmen wir einmal an, sie wäre es und stellen uns die Frage, wie die bundesdeutsche Politik und Zivilgesellschaft mit solchen Vorfällen angemessen umgehen sollte.
Kein vernünftiger Mensch wird das Primat der Politik/demokratischer Legitimation in Frage stellen. Zudem gibt es grundsätzlich bei Staatdienern die Notwendigkeit, dass ihr Handeln demokratisch legitimiert kontrolliert wird. Im konkreten Beispiel kommt aber die Herausforderung, dass ggf. schnell und geheim agiert werden muss. Unsere Bündnispartner sind es zudem leid, dass Deutschland sich regelmäßig einen schlanken Fuß macht, wenn es um Aufgaben geht, die man ethisch moralisch eben nicht schwarz oder weiß sehen kann, sondern sich im schattierten Graubereich befindet.
Der aktuelle Rechtsrahmen führt dazu, dass Regierungsjuristen regelmäßig den Winkeladvokaten spielen, um geltendes Recht so zurechtzutricksen, dass es für die Herausforderungen der Gegenwart handhabbar ist. Das halte ich für eine ungesunde Situation. Gesellschaftlich muss unsere Politik auch hinter den geheimen Aktivitäten unserer Sicherheitskräfte stehen. Dieses „solange wir nichts davon wissen und uns kein Bundesempörungsbeauftragter durch die Gazetten zieht, macht was ihr für richtig haltet, aber sobald was öffentlich wird, werden wir euch in Bausch und Bogen verdammen…“ ist schizophren und langfristig schädlich für eine Demokratie.
Wenn die Mehrheit der Abgeordneten bestimmte Formen von militärischen Einsätzen für richtig hält, so muss politischer Wille, Handeln der Exekutive und öffentliches Erklären dieser Politik durch alle Beteiligten in Einklang gebracht werden. Sonst macht sich unsere politische Elite unnötig angreifbar und im Ergebnis profitieren die politischen Ränder und der militärische Feind.
@ J-P-W | 07. Februar 2016 – 17:44
Zustimmung. Wobei ich hier zwischen öffentlicher Meinung, veröffentlichter Meinung und kampagnenfähigen Aktionsgruppen unterscheiden würde.
Das Thema Hansa Stavanger traf in Deutschland eine völlig unvorbereitete politische, parlamentarische und militärisch/polizeiliche Führung. Weil man für sich zu viele Fragen nicht beantwortet hatte und zu sehr auf die nächste Zeitungsschlagzeile schielte, haben unsere dafür zuständigen staatlichen Stellen versagt. Ich fürchte, das würde heute immer noch passieren, weil man sich vor der Diskussion um ein konsistentes Konzept allerorten fürchtet.
@KPK: Das müsste bei Kilis sein: http://www.agathocledesyracuse.com/wp-content/uploads/2016/02/Syria-1-Feb-2016-Most-active-fronts.jpg
Würde somit bedeuten, die SAA hätte sich mit Nusra an der linken Flanke und IS zur rechten Flanke nach Norden durchgekämpft um ca. 15 km. (Unlogisch für den SAA Kommandeur, da bekannt dass in so einem Fall die Islamisten zusammenarbeiten)
Ansonsten nicht neues. Der neue Flüchtlingsstrom ist ja zuvor an der SAA vorbei und durch die durch nach Norden geströmt.
P.S: Der Erdogan möchte wohl als Retter in der Not da einmarschieren, unter den Augen der Chefin.
@Sir Henry | 07. Februar 2016 – 12:47
Weil sie eben nicht den Einzelfall betrachten dürfen, sondern den gesetzlichen Rahmen und wenn es im Ausland Schnittmengen geben sollte, dann ist das so und sind doch Einzelfälle.
Dies gilt ja auch für die Feldjäger im Inland.
Ausnahmen und Einzelfälle sollten nie gesetzesbegründet sein und deshalb liegt die Verantwortung zum Mandat für die Bw (Legislative) in diesem Bereich (Grauzonen) beim Bundestag.
@AoR
Kilis, zutreffend.
Wird kritisch, sofern Assad seine Truppe nicht vorher anhält. Das wird allerdings anspruchsvoll, die sinnen auf Rache, nach dreijährigen Niederlagen.
Wird sich zeigen, wie diszipliniert die (noch) sind, wäre Hinweis auf den Einsartzwert der Truppe.
Sofern die durchmaschieren, was macht Erdogan, diffizil!
Und was machen die Russen, wenn die Türkei eine Schutzzone auf syrischem Gebiet errichtet?
Und: wer flieht wohl vor der SAA?
@KPK: Exakt.
Zu bedenken die SAA weiß, wahrscheinlich bis zum „Private“ runter, dass wenn Aleppo im Kessel ist, die Lebenskräfte der Rebellen geamt einschlaffen, Erdogans muslimbruderliche Expansionspläne wären erledigt. Daher kann ich mir nur schwer vorstellen, warum man so eine heiße Front nach Norden eröffnet? Eine Finte?
P.S: Al-Jazeera (Qatar-MB) und The National (Emirate/UAE) berichten zunehmend zum Niedergang der Opposition. Will was heißen, Rückzug ist das schwerste.
Daher m.E gezielte Psyops der Türkei, hoffentlich wird für Frau Merkel entsprechend aufgeklärt.
Übersicht von Transparenz und Zuverlässigkeit der Angaben zu Bombardierungen von CJTF OEF nach NLD https://www.vn.nl/wp-content/uploads/sites/3/2016/02/Schermafbeelding-2016-02-05-om-14.37.19.png
Unter der Überschrift „Wo bombardieren wir eigentlich und warum“ beginnt kommende Woche im NLD Parlament eine intensive Debatte zur Ausweitung des NLD Lw-Engagements in Syrien. (Bislang NLD sorties nur im Irak)
In den vergangenen vier Monaten wurden laut http://www.defensive.NL 1.700 sorties geflogen, dabei 1.300 Mal Präzisionswaffen eingesetzt. Hauptkritikpunkte sind, keine exakten Ortsangaben, keine Informationen zu zivilen Opfern seitens der NLD Luftwaffe.
Besonderheit im NLD Parlament ist übrigens, der Fraktionszwang spielt eine eher untergeordnete Rolle. Sofern sich „defensie“ also nicht clever präsentiert, kann der Schuss trotz Mehrheit nach hinten losgehen.
Link https://www.vn.nl/bombarderen-we-eigenlijk-en-waarom/ beschreibt die NLD Diskussion umfassend, ist aber zu lang, an dieser Stelle übersetzt dargestellt zu werden. Trotzdem hier einmal gesetzt, google-Übersetzer kann helfen.
@Thomas Melber: Haben die Russen gesagt.
A) Auf turkmenischem Gebiet: legitim
B) Auf nicht turkmenischem Gebiet: Unausstehlich Böses
Türkei hält Grenztor bei Oncupinar geschlossen. Stadt liegt gegenüber dem mit Tausenden Flüchtlingen überfüllten syrischen Grenzübergang Bab al-Salameh.
Stv TÜR MinPräs Numan Kurtulmus:
„… Die Türkei hat das Ende ihrer Aufnahmekapazität erreicht. Aber am Ende können diese Leute nirgendwo anders hingehen. Entweder kommen sie in den Bombardements um und die Türkei schaut dem Massaker wie der Rest der Welt zu, oder wir werden unsere Grenze öffnen …“
Angesichts der vorrückenden SAA wird TÜR kaum Anderes übriges bleiben.
Mehr: http://m.heute.de/ZDF/zdfportal/xml/object/42169198
@Klab Quelle hab ich leider keine, jedoch wurde mir das von einem der Herren am Stand des KSK am Tag der Bundeswehr in Laupheim gesagt. Das System wurde auch ausgiebig vom KSK getestet. LFK sind anscheinend schon vorhanden aber es fehlen noch die Starter vom Typ MELLS bei den Panzergrenadieren.
Ich frag mal andersherum, kann sich jemand vorstellen dass deutsche Soldaten in ungepanzerten Fahrzeugen tief im Krisengebiet unterwegs sind und dann ruckzuck in einem Hinterhalt mit Raketen um sich schiessen?
Kann sich jemand vorstellen dass ein solide geplanter Hinterhalt mit massiver feindlicher Feuerüberlegenheit so glimpflich abgeht?
Also ich denke die Story taugt für den nächsten James Bond Film.
@Andreas Poggendorf | 07. Februar 2016 – 21:26
Ich denke zum wehrverfassungsrechtlichen Rahmen und der Rechtsprechung des BVerfG habe ich alles gesagt. Im übrigen enthält diese Rechtsprechung m.E. die wesentlichen Voraussetzungen für den Einsatz deutscher Streitkräfte im Ausland, nicht um etwas, das „zurechtzutricksen (ist), dass es für die Herausforderungen der Gegenwart handhabbar ist„.
Im übrigen sehe ich auch gar nicht die Notwendigkeit etwas „zurechttricksen“. Das geltende Recht lässt zwar keine Black Ops zu, aber durchaus „geheime“ Einsätze des KSK im Rahmen eines durch den Deutschen Bundestag erteilten Mandats. Zu nennen ist z.B. der Einsatz der Task Force 47 im Rahmen der ISAF-Mandate.
Spätestens seit 2008 hat sich zudem eine institutionelle Information der Vorsitzenden, stv. Vorsitzenden sowie der Obleute des Verteidigungsausschusses und des Auswärtigen Ausschusses sowie der Fraktionsvorsitzenden über Einsätze des KSK etabliert (vgl. BT-Drs. 16/11230, beschlossen vom Deutschen Bundestag am 04.12.2008, http://dipbt.bundestag.de/dip21/btd/16/112/1611230.pdf), die Geheimhaltungsinteressen und die Information des Parlaments gegeneinander abwägt.
@ Patrick Horstmann | 07. Februar 2016 – 23:54
Schön, wenn es so wäre. Aber hier kommen wir an die Grenzen öffentlicher Diskussion.
Was genau war an TF 47 geheim? War TF 47 nicht eher der Knochen, den man der Öffentlichkeit hingeworfen hat?
Wäre TF 47 geheim gewesen, dürften Sie hier darüber nicht reden.
@Andreas Poggendorf | 08. Februar 2016 – 0:19
Es ist die Frage, was unter „geheim“ zu verstehen ist. Zumindest hat die Bundesregierung in zahlreichen Fällen – zu Recht – Angaben zu Einsätzen der TF 47 verweigert.
In einem Rechtsstaat unter Geltung des GG kann „geheim“ nicht heißen, dass es bei Auslandseinsätzen von Streitkräften rechtsfreie Räume gibt. Und der Rechtsrahmen wird eben durch die Verfassung, die einfachen Gesetze und – im Wege der Auslegung des GG – durch das BVerfG gesetzt. Ich hoffe, dass dieses bei einer seriösen sicherheitspolitischen Diskussion Konsens ist.
Unter Geltung des Parlamentsvorbehaltes für den Einsatz von Streitkräften im Ausland (man kann den Parlamentsvorbehalt in der Ausprägung des BVerfG gut finden oder nicht, er ist aber im Sinne des oben gesagten für Bundesregierung und Bundestag verbindlich) müssen Geheimhaltungsbedürfnisse der Exekutive und Kontrolle durch das Parlament in eine sinnvolle Balance gebracht werden. Dieses ist meines Erachtens durch das ParlBG und die etablierte Informationspraxis hinreichend gelungen.
Den Begriff „geheim“ weiter zu fassen, halte ich schlicht für verfassungswidrig. Über diese Hürde helfen auch politische Erwägungen, wie z.B. sich in einem Bündnis „keinen schlanken Fuss“ machen zu müssen, nicht weg.
@ Patrick Horstmann | 08. Februar 2016 – 0:54
Über Grundzüge der FDGO müssen wir uns hier nicht streiten.
Die Frage, die hier denke ich kritisch beurteilt wird: Wie stellt man sicher, dass die gewählten demokratischen Volksvertreter berechtigte Staatsgeheimnisse auch wahren. Dazu gehört dann auch das Paradoxon, „unberechtigte Staatsgeheimnisse“ zu eskalieren, was die Anforderung an die individuelle Persönlichkeit erheblich ansteigen lässt. Ein Individuum kann an dieser Herausforderung eigentlich nur scheitern, so dass man (mindestens als Hilfestellung) Entscheidungsfindungsmechanismen institutionalisieren muss.
@Andreas Poggendorf | 08. Februar 2016 – 1:13
Ich gebe ihnen Recht, das Dilemma ist nur schwer aufzulösen. Was tut ein Abgeordneter, der einen Einsatz einerseits für rechtlich bedenklich hält, andererseits aber zur Geheimhaltung verpflichtet ist?
Hierbei handels es sich allerdings um kein spezifisches Problem des Einsatzes von Special Forces. Noch viel weitergehend haben sie dieses Dilemma bei der Kontrolle der Geheimdienste oder allgemein bei der Whistleblower-Diskussion im Fall von Dienstgeheimnissen.
Special Forces, Geheimdienste und Geheimhaltung…….wundervolles Nicht-Thema ;-) Vor allem bei der Zusammenarbeit in einem internationalen Rahmen. Da gibt es eben auch Geheimhaltungsvereinbahrungen, die über GEHEIM hinaus gehen……und dann sitzt man u.U. als KSK’ler in einem 4×4 zusammen mit einem SAS-Team und einem Spetsnaz-Fahrer und fährt durch irgendeine Wüste……Erdoghan regt sich zZt auf über die US-Unterstützung der kurdischen „Terroristen“ in Kobane und die deutschen Tornado fliegen ohne jeden Kommentar seitens Damaskus über Syrien. Hat der BND mittlerweile „seinen Mann“ in Damaskus etabliert ?
Unter dem Label: „Kampf gegen IS“ ist gegenwärtig so ziemlich alles denkbar – auch solche „Revolverblattgeschichten“.
@Patrick Horstmann
Das Dilemma ist hier recht gut beschrieben und analysiert:
https://bw2.link/sImuR
(jetzt muß man schon ein Konto erstellen um zu kürzen…..grrrrrr)
@Wait&C: +1
@wait&C
Warum sollten sie in gepanzerten Fahrzeugen unterwegs sein? Alle KSKler die ich bislang getroffen habe bevorzugen Mobilität und Feuermöglichkeiten gegenüber Panzerung.
Auf den Infotagen konnte man auch nur schnell verlegbare, größtenteils ungepanzerte Fahrzeuge sehen.
Die Dinger müssen ja auch irgendwo reinpassen bzw. drunter gehängt werden können.
Und solide geplante Hinterhalte gibt es doch dort wie in AFG auch nicht immer.
@ Sir Henry, Kaikowsky p.p.: Ich bin einigermaßen entsetzt, wie unpolitisch, rein technokratisch die Fragen hier angegangen werden. Vielleicht mal zur Erinnerung: Politik ist immer Darstellung. Handeln und Kommunizieren finden uno actu statt. Und das ist doch in diesem Kontext von entscheidender Bedeutung. Durch die Wahl der Mittel / Truppe (GSG9 vs KSK) kommunizieren die Verantwortlichen schon vor dem ersten konkreten Schritt, wie sie das Problem definieren: Entweder als innere Angelegenheit (also Polizei, also Verfahren nach den Grundsätzen des nationalen Straf- und Zivilrechts) oder äußere Angelegenheit (also Militär und Völkerrecht mit all seinen Weiterungen). Dass die Entscheidung zwischen den beiden Optionen erhebliche Konsequenzen haben kann, muss wohl nicht mehr weiter erklärt werden.
So ein dummer Spruch wie „Interessant ist ja auch das die Politik und vmtl auch die Öffentlichkeit kein Problem damit hat, wenn Einsätze durch die GSG 9 durchgefüh der Schritt von einem zumrt werden (Hansa Stavanger) wofür kein Mandat o.ä. erforderlich ist. Sobald aber die Streitkräfte einen exakt gleichen Auftrag durchführen sollen, ist alles hochproblematisch.“ kann wohl nur als Fehlleistung im Bereich zwischen „betriebsblind“ und „ideologisch verstrahlt“ erklärt werden.
Wer so denkt, hat jedenfalls nichts auf einer verantwortlichen Position bei Polizei, Militär oder Justiz verloren – wg. Inkompetenz.