Schlagwort: Einsatzversorgungs-Verbesserungsgesetz

Es gilt das Struck’sche Gesetz: Beweislastumkehr bei PTBS und 30 Prozent

Das Gesetz mit dem sperrigen Namen Einsatzversorgungs-Verbesserungsgesetz war hier schon mehrfach Thema – zur Erinnerung: fast alle Fraktionen im Bundestag hatten für im Auslandseinsatz verwundete Soldatenbereits vor einem Jahr bessere Versorgungsleistungen gefordert, und das Verteidigungsministerium hatte vor paar Wochen einen Gesetzentwurf dazu durch Kabinett gebracht. Doch im Vergleich zu den Fraktionsforderungen fehlten ein paar wesentliche Dinge: zum Beispiel eine Beweislastumkehr für Soldaten mit einer Post-Traumatischen Belastungsstörung (PTBS) und eine Senkung der Schädigungsgrenze, ab der Zeitsoldaten Anrecht auf eine Weiterbeschäftigung haben

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Wenn die Wehrbereichsverwaltung gratuliert

Das Ringen um die Neuregelung der Versorgung für im Einsatz verwundete Soldaten, sperriger Titel Einsatzversorgungs-Verbesserungsgesetz, geht in die letzte Runde. Vor der abschließenden Parlamentsberatung voraussichtlich Ende Oktober hatte der Verteidigungsausschuss des Bundestages heute zur öffentlichen Anhörung geladen. Und dabei ging es zwar großenteils um die Defizite, die der vom Kabinett beschlossene Gesetzentwurf gegenüber der ursprünglichen Forderung der Bundestagsabgeordneten hat, wie eine Beweislastumkehr bei einem Post-Traumatischen Belastungssysmptom (PTBS) und der Senkung der Erwerbsminderung von 50 auf 30 Prozent als Voraussetzung für

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