Es gilt das Struck’sche Gesetz: Beweislastumkehr bei PTBS und 30 Prozent
Das Gesetz mit dem sperrigen Namen Einsatzversorgungs-Verbesserungsgesetz war hier schon mehrfach Thema – zur Erinnerung: fast alle Fraktionen im Bundestag hatten für im Auslandseinsatz verwundete Soldatenbereits vor einem Jahr bessere Versorgungsleistungen gefordert, und das Verteidigungsministerium hatte vor paar Wochen einen Gesetzentwurf dazu durch Kabinett gebracht. Doch im Vergleich zu den Fraktionsforderungen fehlten ein paar wesentliche Dinge: zum Beispiel eine Beweislastumkehr für Soldaten mit einer Post-Traumatischen Belastungsstörung (PTBS) und eine Senkung der Schädigungsgrenze, ab der Zeitsoldaten Anrecht auf eine Weiterbeschäftigung haben
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