Bundestag macht – rechtlich – Weg für Brigade in Litauen frei

Der Bundestag hat noch rechtzeitig vor der Auflösung des Parlaments die rechtlichen Rahmenbedingungen für die Aufstellung der geplanten Bundeswehr-Kampfbrigade in Litauen geschaffen. Die Abgeordneten billigten das entsprechende Abkommen mit dem baltischen Land. Außerdem stimmte eine breite Mehrheit einer Verbesserung der Rahmenbedingungen für Soldaten und Soldatinnen unter anderem in diesem Einsatz zu.

Das Gesetz zu dem Abkommen vom 13. September 2024 zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der Regierung der Republik Litauen über die Zusammenarbeit im Verteidigungsbereich (Bundestagsdrucksache 20/14020), das der Bundestag am (heutigen) Freitagmorgen mit den Stimmen von SPD, Grünen, FDP und Union bei Enthaltung der AfD abschließend verabschiedete, war vor allem in Litauen selbst dringend erwartet worden. Das litauische Parlament hatte der Vereinbarung bereits am 3. Oktober vergangenen Jahres zugestimmt.

Das im September 2024 unterzeichnete Abkommen regelt den Rechtsstatus der deutschen Soldaten und Soldatinnen und gibt darüber hinaus der Bundeswehr zahlreiche Rechte im Land. Es ist die erste gesetzliche Regelung dieser Art in der Bundesrepublik.

Allerdings ist es nicht die erste im Ausland aufgestellte Einheit der Bundeswehr: Die Stationierung eines deutschen Jägerbataillons als Teil der deutsch-französischen Brigade in Illkirch in Frankreich konnte ohne Gesetz vollzogen werden. Als Grund für den Unterschied dafür nennt das deutsche Verteidigungsministerium:

Nach dem Wortlaut des Artikel 59 Abs. 2 Grundgesetz sind Zustimmungsgesetze zu völkerrechtlichen Vereinbarungen dann erforderlich, wenn innerstaatliche Gesetzte geändert werden müssen (z.B. Steuergesetze, oder Meldegesetze, oder Zustellvorschriften für amtliche Mitteilungen) oder Rechte oder Pflichten von innerstaatlichen Rechtssubjekten geändert werden.
Im Falle des deutsch-litauischen Abkommens gibt es Veränderungen im Doppelbesteuerungsrecht und bei Zustellvorschriften, sodass es eines Zustimmungsgesetzes bedarf. Solche Veränderungen bedurfte es für das Bataillon in Illkirchen nicht.

Neben der international bedeutsamen Zustimmung des Bundestages zu dem Abkommen wurde innenpolitisch vor allem die breite Zustimmung zum so genannten Artikelgesetz wichtig. Die Abgeordneten billigten – mit einzelnen Änderungen – zahlreiche Neuregelungen, die den Dienst in der Bundeswehr allgemein und in der geplanten Brigade Litauen im Besonderen attraktiver machen sollen.

Dabei geht es nicht zuletzt um Anpassungen der so genannten Soldatenarbeitszeitverordnung (SAZV), mit denen Mehrarbeit auch einfacher als bisher finanziell ausgeglichen werden kann. Im Hinblick insbesondere auf Litauen werden mit dem Gesetz auch sozialrechtliche Verbesserungen für mit ins Ausland gehende Familienangehörige geschaffen – das soll das Interesse am freiwilligen Dienst in der Brigade steigern.

Mit den zusätzlichen Änderungen, die die Fraktionen im Bundestag parteiübergreifend einbrachten, wird zudem die Vergütung für Soldaten in Alarmbereitschaft ausgeweitet. Vor allem aber wird die finanzielle Versorgung nach einem Dienstunfall auch für diejenigen in der Truppe erweitert, die nicht Berufssoldaten sind – also für den überwiegenden Teil der Soldaten und Soldatinnen.