Verteidigungsministerium schafft rechtliche Grundlage für Versorgungsansprüche bei Corona-Impfschaden – Noch keine Impfpflicht für die Truppe
Das Verteidigungsministerium hat die rechtliche Grundlage dafür geschaffen, dass Soldatinnen und Soldaten bei einem möglichen Impfschaden nach einer – bislang freiwilligen – Corona-Impfung Versorgungsansprüche haben. Eine Impfpflicht für die Truppe, wie sie von Soldatenvertretung und Ministerium empfohlen wurde, gibt es allerdings noch nicht.
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