EuroHawk-Vertrag sieht keinen Schadenersatz vor
Der Vertrag für das gestoppte Drohnenprojekt EuroHawk der Bundeswehr sieht keine Schadenersatzforderungen des Bestellers, des deutschen Verteidigungsministeriums, vor. Das geht aus dem vertraulichen Bericht des Ministeriums an den Verteidigungsausschuss des Bundestages vor, der Augen geradeaus! vorliegt. Auf eine entsprechende Frage der SPD-Opposition heißt es in dem Papier: Im Entwicklungsvertrag mit der EuroHawk GmbH ist ein Sonderkündigungsrecht des Auftraggebers mit Restabgeltungsanspruch des Auftragnehmers vereinbart. Regressklauseln oder Konventionalstrafen sind nicht vereinbart.
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