Von der Leyen darf Doktortitel behalten (mehr Details, vdL-Statement)
Verteidigungsministerin Ursula von der Leyen hat in ihrer medizinischen Doktorarbeit vor 26 Jahren zwar Fehler gemacht, aber keine Täuschungsabsicht gehabt und darf deshalb ihren Doktortitel behalten. Zu diesem Ergebnis kam der Senat der Medizinischen Hochschule Hannover (MHH) am (heutigen) Mittwoch. Das Muster der Plagiate, vor allem in der Einleitung, spreche nicht für eine Täuschungsabsicht, sagte MHH-Präsident Professor Dr. Christopher Baum. Es handele sich um Fehler, nicht um Fehlverhalten. Der CDU-Politikerin war vorgeworfen worden, in ihrer Dissertation C-reaktives Protein als diagnostischer
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