Kriegstüchtig per Tarifvertrag

Für einsatzbereite Streitkräfte (oder in den Worten von Verteidigungsminister Boris Pistorius: kriegstüchtige) ist nicht nur die Aufstellung und Ausstattung der Truppe wichtig. Sondern ebenso die Aufstellung des zivilen Personals, das für die Bereitstellung und Reparatur von Material sorgt. Für die Heeresinstandsetzungslogistik (HIL), ein bundeseigenes Unternehmen, ist deshalb zum Jahresbeginn ein erster Tarifvertrag zur Landes- und Bündnisverteidigung in Kraft getreten.

Die HIL Gmbh soll die landbasierten Waffensysteme der Bundeswehr verfügbar halten und das Management, Reparatur und Instandsetzung ab einem bestimmten Niveau übernehmen. Rund 3.200 Beschäftigte an mehr als 70 Standorten, darunter drei Instandsetzungswerke, übernehmen dabei technische Aufgaben, die die Truppe selbst nicht (mehr?) leisten kann und soll.

Der neue Tarifvertrag, den die Gesellschaft im Auftrag des Verteidigungsministeriums mit der Dienstleistungsgewerkschaft ver.di bereits im November vergangenen Jahres abgeschlossen hatte, ergänzt einen ebenfalls neuen Manteltarifvertrag für die Beschäftigten. Im Unterschied zu üblichen Tarifverträgen legt die neue Vereinbarung aber weitreichende Arbeitszeitveränderungen für einen Krisenfall fest – bis hin zur Anordnung von erheblich ausgeweiteten Arbeitszeiten und die auch nachts oder an Sonntagen.

Die Leistungen der HIL, so heißt es im Tarifvertrag, der Augen geradeaus! vorliegt, sollen damit kurzfristig gesteigert werden, wenn die Bundeswehr als einziger Kunde einen entsprechenden Bedarf hat. Der Krisenfall, in dem die neuen Regelungen in Kraft gesetzt werden können, umfasst nicht nur den Spannungs-, Verteidigungs- oder Bündnisfall, sondern auch andere Szenarien der Krise und Vorstufen davon für alle Aufgaben der Bundeswehr.

Damit der so genannte Krisenbetrieb angeordnet werden kann, soll nach einem entsprechenden Alarmbefehl des Verteidigungsministers der Alleingesellschafter Bundesrrepublik Deutschland per Gesellschafterbeschluss die Bestimmungen des Tarifvertrags auslösen. Als Folge kann der Samstag zum Regelarbeitstag erklärt, die regelmäßige Wochenarbeitzeit auf bis zu 48 Stunden erhöht oder sogar ein Arbeitszeitkorridor bis zu 60 Wochenstunden eingerichtet werden. Auch eine Arbeitszeit von mehr als zwölf Stunden pro Werktag ist möglich, wenn es auf das Jahr gesehen bei durchschnittlich 48 Wochenarbeitsstunden bleibt.

Dass die Lage der Arbeitszeit von dem Arbeitgeber frei bestimmt werden und auch Nachtarbeit oder die Arbeit an Sonn- und Feiertagen bedeuten kann, ist eine Regelung, die sich in dieser Ausschließlichkeit selten in Tarifverträgen findet und zeigt, für welche ernsten Lagen der Vertrag geschlossen wurde. Selbst solche schwer wiegenden Veränderungen für die Arbeitnehmer kann das Unternehmen innerhalb von 24 Stunden anordnen, wenn sich die Notwendigkeit für die veränderten Arbeitsbedingungen kurzfristig oder unerwartet ergibt. 

Zudem werden, falls nötig, Urlaubssperren, Schichtarbeit, eine Rufbereitschaft oder Bereitschaftszeit ermöglicht – und der Einsatz des (ja nach wie vor zivilen) Personals in Krisengebieten. Allerdings gilt das in einem Kriegsfall nicht gegen den Willen der Beschäftigten: Unzumutbarkeit ist ab dem Zeitpunkt gegeben, in dem das Auswärtige Amt deutsche Staatsangehörige dazu auffordert, den betreffenden Ort zu verlassen oder eine ausdrückliche Reisewarnung ausspricht. Bei ausdrücklicher Zustimmung des Arbeitnehmers, so heißt es im Tarifvertrag, kann er aber auch dann vor Ort bleiben und weiterarbeiten.

Der neue Vertrag, so hatte das Ministerium zum Inkrafttreten erklärt, leistet somit einen wichtigen Beitrag zur materiellen Einsatzbereitschaft der Streitkräfte. Wie massiv die Krisenregelung vom Friedensbetrieb abweicht, zeigt allein die Erhöhung der zulässigen Wochenarbeitszeit von normalerweise (jetzt) 35 auf dann bis zu 60 Stunden.

Interessante Frage wird, ob und was davon auf Verträge mit anderen zivilen Unterstützern der Bundeswehr übertragen werden kann. Denn die HIL hat ja einen Sonderstatus, weil sie als organisationsprivatisierte, im Alleineineigentum des Bundes stehende Gesellschaft staatliche, vormals in Behördenform durchgeführte, Aufgaben wahrnimmt und integraler Bestandteil des Logistischen Systems der Bundeswehr ist (O-Ton Tarifvertrag).

(Archivbild 2019: Reparaturarbeiten an Fahrzeugen bei der Multionationalen Brigade in Litauen)