Personalstärke November 2025: Leichte Verschiebung
Na bitte, es geht doch: In der absoluten Rekordzeit von nur zwei Wochen hat das Verteidigungsministerium die aktuelle Übersicht über die Personalstärke der Bundeswehr im November 2025 am (heutigen) 15. Dezember online gestellt. Das gab es, glaube ich, noch nie. Allerdings hatte das Ressort bereits am 5. Dezember einen ersten Zwischenstand veröffentlicht: Im Vergleich zum Vormonat hat sich im November die Zahl der Soldaten und Soldatinnen kaum verändert.
Auffällig, wenn auch nicht im Übermaß, sind zwei Entwicklungen: Das Heer hat als einzige Teilstreitkraft Rückgänge hinnehmen müssen, wenn auch nur um knapp 300. Und: erneut stieg wieder die Zahl der Berufssoldaten, während die Zahl der Soldaten und Soldatinnen auf Zeit leicht abnahm – ein Trend, der im Oktober umgekehrt schien. Aber auch hier geht es um vergleichsweise geringe Verschiebungen.
Die Statistik für November 2025, wie üblich unter dem immer gleichen Link veröffentlicht (seit der Statistik für den Monat März 2023 wurde das Format der Darstellung verändert; der Übersichtlichkeit und Vergleichbarkeit halber bleibt es hier bei der Art der Darstellung vor den März-2023-Zahlen):
Insgesamt leisten 184.324 Soldatinnen und Soldaten ihren Dienst bei der Bundeswehr
Bundesministerium der Verteidigung 1.082
unmittelbar nachgeordnete Dienststellen 3.941
Heer 63.359
Luftwaffe 28.391
Marine 15.785
Cyber- und Informationsraum 13.891
Unterstützungsbereich 47.415
Bereich Infrastruktur, Umweltschutz, Dienstleistungen 1.074
Bereich Ausrüstung, Informationstechnik, Nutzung 1.912
Bereich Personal 7.474
davon bis zu 5.400 Studierende an Bundeswehr-Universitäten
Berufssoldaten 59.145
Soldaten auf Zeit 112.893
Freiwilligen Wehrdienst Leistende 12.286
Die Zahl der Frauen in den Streitkräften:
25.252 Soldatinnen sind aktuell bei der Bundeswehr; mehr als 13 Prozent (beträgt der) Anteil der Soldatinnen bei der Bundeswehr
Heer 4.985
Luftwaffe 2.972
Marine 1.776
Cyber- und Informationsraum 1.433
Unterstützungsbereich 11.735
Ministerium und andere Bereiche 2.351
Laufbahngruppe/Laufbahnen (auch Anwärterinnen)
Offizierinnen 7.296
Unteroffizierinnen mit Portepee 8.912
Unteroffizierinnen ohne Portepee 3.401
Mannschaften 5.643
Status
Berufssoldatin 5.835
Zeitsoldatin 17.355
Freiwilligen Wehrdienstleistende 2.062
Die wie immer von einem Leser (vielen Dank!) gepflegte Übersicht:
November _2025_BWPers
Die gesonderte Statistik zu den Zivilbeschäftigten – analog zu den Soldat*innen nach Teilstreitkräften und Organisationsbereichen aufgeschlüsselt; zusätzlich werden Militärseelsorge und Rechtspflege ausgewiesen.
Beschäftigt sind 82.066 zivile Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.
Bundesministerium der Verteidigung 1.860
unmittelbar nachgeordnete Dienststellen 1.625
Heer 2.561
Luftwaffe 4.902
Marine 1.839
Cyber- und Informationsraum 1.843
Unterstützungsbereich 11.469
Bereich Infrastruktur, Umweltschutz, Dienstleistungen 33.099
Bereich Ausrüstung, Informationstechnik, Nutzung 11.737
Bereich Personal 10.554
Militärseelsorge 484
Rechtspflege 93
Der Anteil von Frauen am zivilen Personal wird nur nach Statusgruppen ausgewiesen:
Von den insgesamt 82.066 zivilen Beschäftigten sind 32.252 Frauen (rund 39 Prozent), die in allen Bereichen der Bundeswehr tätig sind.
Beamtinnen insgesamt 10.861
im höheren Dienst 2.241
im gehobenen Dienst 4.583
im mittleren Dienst 4.017
im einfachen Dienst 20
Arbeitnehmerinnen 19.266
im Vorbereitungsdienst, in einem Ausbildungs- oder Praktikantenverhältnis 2.125
(Stand 30. November 2025)
Die frühere ausführliche Statistik der Personalstärke in den Auslandseinsätzen und einsatzgleichen Verpflichtungen wurde durch die Gesamtzahl nur in den Auslandseinsätzen ersetzt. Der Stand vom 8. Dezember 2025:
Insgesamt sind 964 Soldatinnen und Soldaten der Bundeswehr unmittelbar bei Auslandseinsätzen eingesetzt.
Darüber hinaus gibt es noch die Anerkannten Missionen.
(Die diversen Anerkannten Missionen wie z.B. die NATO-Battlegroup oder auch die neue Panzerbrigade 45 Litauen sind eben damit nicht erfasst.)
Den Service von Augen geradeaus!, die Vergleichszahlen, gibt es auf einer gesonderten Übersichtsseite.
(Archivbild September 2025: Heimatschutzsoldaten aus Kramerhof/Parow und Hamburg sichern das Convoy Support Center in der Uckermark-Kaserne in Prenzlau ab – Christiane Schulz/Bundeswehr)
Mir 12.286 FWDL hat die Zahl der Freiwillig Wehrdienstleistenden im November 2025 einen neuen Rekord erreicht. Die Zahl der FWDL ist damit nicht mehr weit weg von dem einst geplanten 12.500 FWDL. Aber zu dem Ziel von 15.000 FWDL dieses Jahr ist es noch ein weiter Weg. Die frühe Veröffentlichung der Novemberzahlen dürfte daran liegen, dass die Zahlen positiv sind & am Freitag die Entscheidung des Bundesrates zur neuen Wehrpflicht ansteht.
Schön, das aktuelle Zahlen vorliegen! Diese machen vor allem eines deutlich: Angesichts der Bedrohungslage sind es viel zu wenig!
Im V-Fall brauchen wir viel mehr SoldatInnen! Hier bietet sich die Reserve an, aber wenn wir nicht schleunigst die überholte Altersgrenze von 65 in der Reserve abschaffen, werden wir mit Sicherheit noch grössere Probleme bekommen! Wollen wir wirkl7ch abwarten, bis sich diese Erkenntnis auch bei der Bundeswehr durchsetzt? Diese politische Entscheidung muss auf politischer Ebene getroffen werden, je schneller, desto besser!
Komplette Abschaffung der Ü65- Regel ist das Gebot der Stunde!
@Erich B. Ries
In Frankreich ist die Altersgrenze für Reservisten bei 70 Jahren, für Spezialisten bei 72 Jahren, gesundheitliche Eignung vorausgesetzt. I.d.R. gilt dies natürlich für Stabstätigkeiten, man möchte so jüngere Kameraden für Aufgaben in der Kampftruppe frei bekommen. EXCEL Tabellen u.a. kann man auch im Rentenalter befüllen.
Mir fällt auch auf, dass der Anteil der WDL einen den höchsten Wert seit Aug 2012 hat (6,7 %). Vor einem Jahr waren es noch 5,7 %.
Stichwort Reserve: Mir ist gerade zugetragen worden, dass jetzt auch SÄMTLICHES Zivilpersonal aus dem GB BMVg von Reservedienstleistungen ausgeschlossen sei. Nachdem die Beorderung für diese Personen nicht mehr zulässig gewesen sei, sollen jetzt auch die Möglichkeiten zu RDL ohne Beorderung abgeschafft worden sein….
Was soll das denn?? Will man jetzt auf keinen Beamten und Tarifbeschäftigten am Schreibtisch verzichten? Kein Vertrauen in die jeweiligen Personen und ihre Vorgesetzten, die eigentlich selbst entscheiden können, ob der Workload gerade eine RDL zulässt oder nicht? Die freie Wirtschaft kann gerne Personal für die Reserve freistellen, aber BMVg/Bundeswehr ist sich zu schade dafür? Und wie verträgt sich das mit der Meldung, dass alle Zivilbeschäftigten zukünftig mit Helm und Schutzweste ausgestattet werden sollen?
Weiß da jemand mehr, vor allem, was man sich dabei gedacht hat? Mein Gefühl ist, da hat wieder mal überhaupt niemand gedacht…
Disclaimer: Das oben geschilderte betrifft mich persönlich und ich bin ziemlich angefressen.
@TW
Der 30.09.2025 war der 2. Stichtag Pensionierung BS 2025 (nach 31.03.).
Im November erfolgte z.B. die Übernahme der im Auswahljahr 2025 übernommenen Uffz o.P..
O.Punkt sagt:
16.12.2025 um 7:50 Uhr
Die KC hatten seit Ende 2024 den Auftrag alles Mögliche zu tun – im Vorgriff auf das WDmodG – die
Einstellungen von FWDL zu forcieren. (Da die Umsetzung des WDmodG ein „Leuchtturmprojekt“ ist)
Also wurde alles Mögliche getan… 😉
@Fussgaenger sagt: 16.12.2025 um 9:52 Uhr
„Weiß da jemand mehr, vor allem, was man sich dabei gedacht hat?“
Nachdem, was ich so gelesen und in Gesprächen erfahren habe (Ebene Landeskommando), machen diese Wehrübungen keinen Sinn, da alle zivilen Angestellten im Spannungs- oder Verteidigungsfall bereits eine militärische Aufgabe und Stelle haben. Nämlich die Aufgabe und Stelle, die jetzt auch zivil wahrgenommen wird. Da mag es die eine oder andere Ausnahme geben, im überwiegenden Fall soll das so sein. Da machen Wehrübungen auf Stellen, die man im Fall der Fälle sowieso nicht wahrnimmt, keinen Sinn.
Ab Januar 2026 wird es m.E. zu Verschiebungen in der Statistik kommen…
Für die Umsetzung des WDmodG werden alle bisherigen Dienstposten für FWDL-FIX
und -FLEX als Dienstposten mit der Kennung „NWD“ (neuer Wehrdienst) ausgebracht.
Diese sind dann mit FWDL (bis 11 Monate) UND SaZ-kurz (12 bis 23 Monate) besetzbar.
D.h. auf dem selben Dienstposten kann dann ein FWDL oder SaZ-kurz sitzen…
Da das Dienstverhältnis FWDL doch nicht wegfällt…
Im Haushalt 2026 wurden 20.000 Planstellen A4 für die Umsetzung des WDmodG ausgebracht.
Gemäß § 91 WDmodG soll das SOLL 2026 zwischen 186 000 – 190 000 liegen.
Stand oben… liegen wir ja BS/SaZ/FWDL November 2025 bei 184.324
Es wird also abzuwarten sein, wie das BMVg dies konkret abbildet … eben auch in der Statistik…
@Fussgaenger sagt:
16.12.2025 um 9:52 Uhr
„Stichwort Reserve: Mir ist gerade zugetragen worden, dass jetzt auch SÄMTLICHES Zivilpersonal aus dem GB BMVg von Reservedienstleistungen ausgeschlossen sei. Nachdem die Beorderung für diese Personen nicht mehr zulässig gewesen sei, sollen jetzt auch die Möglichkeiten zu RDL ohne Beorderung abgeschafft worden sein….[…]“
Das Sie das persönlich betrifft und Sie ziemlich angefressen sind merkt man sofort.
Und ich glaube – sollte das zutreffen wie Sie es schildern – das diese Entscheidung nichts mit mit „[….[Die freie Wirtschaft kann gerne Personal für die Reserve freistellen, aber BMVg/Bundeswehr ist sich zu schade dafür? […]“ zu tun. Komplett falscher Denkansatz.
Sie sind augenscheinlich Zivilbeschäftigter der Bundeswehr. Sie führen also einen Dienstposten aus, denn die Bundeswehr benötigt. Die Bundeswehr wird wachsen und soll stärker werden. Demnach wird ihr Dienstposten weiterhin komplett benötigt werden. Daher gibt es keinen Sinn Sie als Reservist zu nutzen, wenn Sie bereits ihren Dienst für die Bundeswehr leisten.
„[…]Und wie verträgt sich das mit der Meldung, dass alle Zivilbeschäftigten zukünftig mit Helm und Schutzweste ausgestattet werden sollen?[…]“
Verträgt sich derart, dass der Dienstherr seine Angestellten, ob militärisch oder nicht, schützen will.
@Erich B Ries: Um ihren Vorschlag, die Altersgrenze für Reservisten abzuschaffen steht es leider schlecht. Gerade in einem Artikel der NOZ gelesen, dass das Personalamt der Bundeswehr strickt gegen Änderung der Altersgrenze ist. Das Personalamt der BW will nur jüngere Reservisten haben. Herr Generalleutnant Sieger könnte uns vielleicht Mal erklären, warum das Personalamt eine Erhöhung der Altersgrenze für Reservisten ablehnt?
Jahrelang war davon die Rede, dass das Höchstalter für Reservisten auf 67 Jahre angehoben werden sollte. Begründung war die Anhebung des Rentenalters. Ich weiß leider nicht, wer im Ministerium diese Änderung verhindert hat? Aber vielleicht weiß hier jemand in AG, warum diese Änderung nicht stattgefunden hat? Der Vorschlag des Reservistenverbandes, die Altersgrenze ganz abzuschaffen, hat deshalb keine guten Chancen im Moment. SPD & CDU wären wohl für Ausnahmen von der stricken Altersgrenze von 65 Jahren. Angesichts der verschärften Bedrohungslage wäre ich dafür die Altersgrenze auf 70 Jahre anzuheben, aber nur für Freiwillige. Denn mit ist Schleierhaft woher die BW die vielen Ausbilder für mehr Rekruten nehmen will? Da wäre es doch logisch, viele Reservisten, die als Rekrutenausbilder gearbeitet zu haben, für jeweils 10 Monate zu beordern, um so die Rekruten auszubilden. Ich würde diese Erfahrung nicht verschenken, nur weil die älteren Reservisten vielleicht nicht mehr jeden Gepäckmarsch zu Fuß anführen können. Außerdem würde ich noch dienstfähige Ex Soldaten, aus der Rekruten Ausbildung & der Flugabwehr großzügig in die aktive Truppe zurück holen. Andernfalls sehe ich für die Rekrutenausbildung & die Wiederaufstellung der Heeresflugabwehr schwarz.
@Fussgaenger
Das soll verhindern, dass Personal doppelt gezählt wird. Wenn Sie zivile Kräfte zusätzlich als Reserve zählen, dann erreichen Sie damit vielleicht die Aufwuchsziele (sry etwas plakativ ausgedrückt), aber haben deshalb trotzdem nicht mehr Personal zur Verfügung. Wenn Sie der Meinung sind, dass ihr Job im Spannungs- / Verteidigungsfall nicht so wichtig ist, und sie dann in der Reserve dienen können, dann frage ich mich, ob ihr Job in Friedenszeiten wichtig ist. Also ich meine das echt nicht böse und verstehe, dass sie da angefressen sind, und vielleicht verstehe ich auch die Details (von ihrem Job) nicht. Ich denke mir aber dass auch das zivile Personal im Wehrbereich bereits für den V-Fall verplant ist, d.h. ja auch Ausstattung mit Schutzausrüstung.
Man kann natürlich darüber reden, ob es nicht Ausnahmefälle gibt, und wie man diese dann löst. Und ich denke auch, dass auch die zivilen Kräfte im Wehrbereich vielleicht zusätzliches Training benötigen könnten.
Genauso sind ja THWler und andere Bereiche (Kritis, Katastrophenschutz usw.) auch nicht für die Reserve vorgesehen, da die an anderen Stellen gebraucht werden…
@ Pio-Fritz, 16.12.2025 um 10:45 Uhr
„Nachdem, was ich so gelesen und in Gesprächen erfahren habe (Ebene Landeskommando), machen diese Wehrübungen keinen Sinn, da alle zivilen Angestellten im Spannungs- oder Verteidigungsfall bereits eine militärische Aufgabe und Stelle haben. Nämlich die Aufgabe und Stelle, die jetzt auch zivil wahrgenommen wird. Da mag es die eine oder andere Ausnahme geben, im überwiegenden Fall soll das so sein. Da machen Wehrübungen auf Stellen, die man im Fall der Fälle sowieso nicht wahrnimmt, keinen Sinn.“
Ok, das Argument kaufe ich, wenngleich ich glaube, dass es im zivilen Apparat der Wehrverwaltung im Krisen- und Spannungsfall mehr Positionen gibt, die mit Sicherheit nicht so weiter machen, wie bisher. Ob mein DP dazu gehört, ist schwer zu sagen – es gab aber zumindest mal hausintern Arbeitsgruppen, die sich mit dem Thema beschäftigten, was denn zukünftig in einer solchen Situation aufrecht erhalten werden müsste und was nicht. Vor allem vor dem Hintergrund, dass gerade die Militärs vielleicht doch woanders gebraucht würden als an einem Schreibtisch.
Grundsätzlich verwundert es mich aber, dass hier nur im Kontext des großen vaterländischen Krieges gedacht wird. Und falls dieser Eintreten sollte (was Gott und hoffentlich erfolgreiche Abschreckung verhindern mögen), dann würde ich als Reservist natürlich brav darauf warten, ob mein Dienstherr mich mit einer Einberufung mich zum aktiven Dienst holt, oder eben nicht. Von da her wäre da eine entsprechende „Entscheidungsmöglichkeit“ gegeben.
Aber so lange wir und nicht im LV/BV-Fall befinden, kann ich – im Rahmen meiner Abkömmlichkeit von meinem ziv. DP – als RDL an anderen Stellen unterstützen, meine Kontakte verbessern und mich fortbilden. Das war in den vergangenen Jahrzehnten immer möglich gewesen. Warum aber jetzt auf einmal nicht??
@Fussgaenger
„Ok, das Argument kaufe ich, wenngleich ich glaube, dass es im zivilen Apparat der Wehrverwaltung im Krisen- und Spannungsfall mehr Positionen gibt, die mit Sicherheit nicht so weiter machen, wie bisher.“
Könnte es nicht auch sein, dass im Spannungs- und Verteidigungsfall in der zivilen Bundeswehrverwaltungen Bereiche personell verstärkt werden müssen, weil deutlich mehr Arbeit anfällt als im Frieden?
@Fussgaenger, die Frage dürfte auch sein was jetzt im Kontext das man wieder in LV/BV denken muss und auch mit Reserve plant an RDL ohne Beorderung in einer konkreten Einheit möglich ist.
Die Einheiten werden ja auch nur begrenzt Kapazitäten für RDL haben und da dürften Reservisten die konkret in der Einheit beordert sind Vorrang haben.
Und auch in anderen Szenarien als LV/BV, warum sollte man auf unbeorderte Reservisten zurückgreifen wenn ich, eines Tages, über ausreichend beorderte Reservisten verfüge die auch noch in den Tätigkeiten der jeweiligen Einheiten fit gehalten wurden?
@Erich B. Ries Gesundheitliche Eignung vorausgesetzt, haben sie definitiv recht. Ohne eine aktive Einbeziehung der gesamten Reserve wird es mit dem Truppenaufwuchs nichts werden, zumal dieser in großer Anzahl in einer noch kürzeren Zeit stattfinden soll. Je schneller die Verantwortlichkeiten dies erkennen, desto besser ist es.
Bzgl. der immer wiederkehrenden Frage der nicht mehr Beorderung oder Heranziehung von Angehörigen der Blaulichtorganisationen oder Zivilangestellten bzw. Beamten der Bundeswehr: Auch hier wurde gelernt, ein Mitforist hat es angesprochen, die Stellen sehen besetzt aus, sind es aber im Ernstfall nicht. Niemand sagt, dass diese Kameraden keiner mehr benötigt, aber man kann im Ernstfall nur auf einem Dienstposten dienen. Ich bin im 37. DJ und froh, dass endlich real gedacht und gehandelt wird. Und ja, wir müssen vom LV/BV Szenario denken, denn genau das ist, womit das GG uns beauftragt, es wurde nur vernachlässigt. Nur so können wir unsere Defizite abbauen. Ein “ früher ging es doch auch“ oder “ das war schon immer so“ hat noch nie Weiterentwicklung gefördert. Es mag für den Einzelnen schade sein, aber Alle sollte anfangen systemisch zu denken und zwar gesamtstaatlich und nicht in Einzelorganisationen.
Ich verstehe das Argument vollkommen und es ist schlüssig, niemanden mit „Doppelasignierung“ einzuplanen (Btw: das macht die aktive Truppe doch auch… ich war EU-BG und NRF und gleichzeitig noch für so ein dubioses UN-Team eingeplant).
ABER: Gerade jetzt, wo man jede Hand brauchen kann, ist es Unfug, diese Kameraden nicht zu „nutzen“. Vielleicht muss man dann eine andere Kategorie von Reservisten schaffen – aber im Moment kann die BW doch froh sein über jeden mit Erfahrung, den sie an die Hand bekommen kann. Dass die dann im V-Fall nicht zur Verfügung stehen: Ok. Aber vorher – in der Ausbildung und Entlastung der Aktiven – würde ich keine echte Hilfe ablehnen.
Zusätzlich sollte man in Köln vielleicht auch mal die Listen durchgehen mit dem Personal, dass einem „durch die Lappen“ gegangen ist: Nicht-übende Reservisten, die vor Oktober 21 gegangen sind. Ich denke, der „Schatz“ an Reservisten, der da noch gehoben werden kann, ist nicht so gering! (Zur Rechnung: Mit 18 rein, mit 30 raus, ist der/die jetzt 34 – also noch 30 Jahre als Reservist einberufbar. Und ehrlich: Nach 4 Jahren hat man nicht alles komplett vergessen). Wenn man aber darauf setzt, dass diese Menschen mit Anfang 30 (Zweiter Berufsstart geglückt, Familie gegründet) sich freiwillig für eine Wehrübung melden, dann wird das nix. Somit liegt da ein großes Reservoir an ehemaligem Personal brach, das man sehr schnell aktivieren könnte. Dann haben wir unsere 200.000 Reservisten Ruck-zuck zusammen.
@ Paul
Das ist fast richtig. Jeder Soldat, der regelentlassen wurde, ist Reservist. Unabhängig der Dauer des Dienstverhältnisses. Und ist auch weiterhin wehrpflichtig. Es gibt hier lediglich zwei Altersgrenzen für die Betrachtung einer etwaigen Einberufung. Reservisten im Mannschaftsdienstgrad werden bis zum 45. alle anderen bis zum 65. Lebensjahr betrachtet. Das nennt sich Dienstleistungsüberwachung (Ursprung Soldatengesetz) oder früher Wehrüberwachung (Ursprung Wehrpflichtgesetz).
Das BAPersBw hat entsprechende Übersichten über dieses Personal. Das müsste lediglich einer aktuellen Tauglichkeitsuntersuchung unterzogen werden und wäre unmittelbar bereit für eine Einberufung theoretisch auch gegen deren Willen.
Zum Thema „echte Zahlen der verfügbaren Kräfte“: Die Problematik der „Mehrfach-Einplanung“ trifft alle Blaulicht-Organisationen und nicht nur die Bundeswehr. Eine radikale schematische Bereinigung wird aber am Ziel vorbeigehen, wenn ausschließlich der schlimmste aller Fälle angedacht wird, der „große V-Fall“. Wie hier schon mehrfach geschrieben: Es bleibt nur die Einzelfallbewertung, wer in welcher Rolle ersetzbar ist bzw. wer im V-Fall wo dringender gebraucht wird. Nur dann bekommt man realistische Zahlen für unterschiedliche Szenarien (V-Fall, Kat-Fall, Grundbetrieb). Beispiel: Der heutige Berufsfeuerwehrmann und ehemalige SAZ und Pionierfeldwebel mit Einsatzerfahrung und Lehrgängen ist als Feuerwehrmann deutlich leichter zu ersetzen, denn als Reservist und Pionierfeldwebel. So kenne ich etliche Reservisten in zivilen Verwendungen, die nun ausgeplant werden sollen… aber im Zivilberuf eigentlich im V-Fall leichter ersetzt werden können. Wer ist schwerer auszubilden und zu bekommen – der Hauptmann d.R. und Kompaniechef oder der Jurist und Stv. Leiter einer Ordnungsbehörde? Da müsste man eigentlich über zivile Konzepte der Behörden für den V-Fall nachdenken. Wochenarbeitszeit im V-Fall? Aussetzen von Pensionierungen? Temporäre Rückkehr von pensioniertem Personal? Depriorisierung von Aufgaben? Kalenderdienstposten auch in zivilen Behörden?
@Windlicht, cave mit der Idee wer ist wo wie ersetzbar.
Die Frage wäre dabei, wo kommt möglicher Ersatz her und bleibt die Arbeitsbelastung gleich?
Natürlich kann eine Berufsfeuerwehr bis zu einem gewissen Grad Personalausfall auffangen, nur wer sollte ihn dann ersetzen? Klar gibt es auch freiwillige Feuerwehren die man spontan dafür heranziehen könnte. Nur dürfte das in der Praxis nicht so einfach sein. Der freiwillige Feuerwehrmann ist vielleicht auch ein Reservist und im Hauptberuf Koch im Krankenhaus, dazu ist mit mehr Einsätzen zu rechnen und wenn man sich die Einsätze anguckt, eine Berufsfeuerwehr kann zwar wunderbar die tägliche Grundlast abdecken, sobald es aber länger und größer wird macht die allein auch dicke Backen.
Dazu kommt das die Berufsfeuerwehr tlw auch ein großer Player im örtlichen Rettungsdienst ist und ihr Personal tlw bis regelhaft zu Notfallsanitätern ausbildet. Wer ersetzt den? Da reden wir über eine vollwertige 3jährige Berufsausbildung die ich nicht so nebenbei am Wochenende als Ehrenamt bei DRK & Co absolviere.
Bleiben Sie dabei das ein Berufsfeuerwehrmann einfach zu ersetzen ist?
@ Pio-Fritz
„da alle zivilen Angestellten im Spannungs- oder Verteidigungsfall bereits eine militärische Aufgabe und Stelle haben. Nämlich die Aufgabe und Stelle, die jetzt auch zivil wahrgenommen wird. Da mag es die eine oder andere Ausnahme geben, im überwiegenden Fall soll das so sein.“
Ein erklecklicher Teil der Zivilbeschäftigten arbeitet in Bereichen, die im Fall des Falles nicht (mehr) bedient werden. Und AFAIK hat keiner von denen eine „Kriegsverwendung“ zugeteilt bekommen.
Nehmen Sie einfach mal die Berufsförderung, ZAW, Hochschulen, Fachschulen, Travelmanagement usw usw. Und das ist jetzt ohne langes Nachdenken so aus dem Ärmel geschüttelt.
@Flo: Man kann immer Einzelfälle konstruieren, die nicht lösbar sind. Aber ein Blick auf die Zahlen sagt etwas aus über Wahrscheinlichkeiten (!) der Ersetzbarkeit. Wir haben in Deutschland rund 1.000.000 Mitglieder in freiwilligen Feuerwehren, aus denen wenige (??) „Hochwert-Reservisten“ aus den ca. 35.000 Berufsfeuerwehrleuten im V-Fall vielleicht ersetzt/vertreten werden könnten. Oder: Reserveoffiziere, besonders solche mit hochwertiger militärischer Ausbildung und Erfahrung, sind bei bestimmten Studienabschlüssen sicherlich zivil einfacher ersetzbar, als die komplette Neuausbildung von Offz/ResOffz ab OA/ROA. Unter Friedensbedingungen brauchen Sie vom ROA bis zum Kompaniechef bei Breite und Tiefe im Verwendungsaufbau durchaus bis zu zehn Jahre. Und ex- SAZ13 werden nicht unbegrenzt zur Verfügung stehen… Wenn man starr schematisch entscheidet und gleichzeitig großzügig GANZE Behörden, wie aktuell zu hören, auf „unabkömmlich“ stellt, dann öffnet man durchaus auch Möglichkeiten der verdeckten Kriegsdienstverweigerung… Ich schreibe hier nicht aus der hohlen Hand, sondern organisationsgeschichtlich in Kenntnis vieler, vieler Akten zum „Personalmanagement“ der Wehrmacht für recht spezialisierte Truppenteile, wo es genau um die Abwägung ziviler und militärischer Qualifikationen und Zugriffe bei konkurrierenden Bedarfsträgern ging. Der Lösungsansatz war damals die Aufstellung einer Feldersatzabteilung, die im Auftrag einer höheren Kommandobehörde in Summe tausende ResOffz in den Akten führte und bedarfsorientiert für die entsprechenden Reserveoffiziere die Entscheidungen herbeiführte, ob Freistellung für zivile Aufgaben, Einsatz im ursprünglichen Feldtruppenteil oder militärischer Einsatz mit zivilem Fachwissen…. In anderen (NATO)-Staaten sind diese flexiblen Ansätze auch heute noch Praxis. Wir reden hier nicht von hundertausenden Reservisten, sondern von hochqualifiziertem Personal, das lange militärische Ausbildungen genossen hat.
@Marmorklippe: Zustimmung! Während Covid19 durfte ich am Rande erleben, dass es noch nicht einmal in einer Pandemielage gelang, unterbeschäftigtes Personal einer sinnvollen Aufgabe zuzuführen…
@Windlicht, das nach Prüfung des Einzelfalls rauskommt „xy ist hilfreicher als Soldat als in seiner zivilen Funktion“ kann ich mit leben. Nur kann bei so einer Prüfung halt auch rauskommen zivil unersetzbar.
Und nicht „zivil sind ersetzbar:….“
@Marmorklippe sagt: 17.12.2025 um 17:22 Uhr
„Und AFAIK hat keiner von denen eine „Kriegsverwendung“ zugeteilt bekommen.“
Vielleicht wissen Sie das ja nicht so genau. Ich gehe davon aus, das der Dienstherr schon weiß, was er da so schreibt.
@Windlicht sagt: 17.12.2025 um 18:55 Uhr
Corona war ja auch kein Spannungs- oder Verteidigungsfall. Und auch keine originäre Aufgabe der Bundeswehr, die war nur subsidiär tätig. Sie vergleichen da Äpfel mit Marmorkugeln.
Die Bundeswehr ist nur ins Spiel gekommen, weil die damalige Kanzlerin sich (mal wieder) aus dem Fenster gelehnt hat. Organisatorisch und personell eine Belastung, die die Truppe nicht gebraucht hätte.
Danke, @Closius und @Marcus! Ich stelle fest, dass die Positionen der Politik sich bereits innerhalb der zurückliegenden Monate deutlich verändert haben: Sowohl SPD als auch CDU stehen einer Abschaffung der Altersgrenze in drr Reserve deutlich positiver gegenüber, da ist Bewegung drin!
Das Personalamt der BW ist letztlich auch Weisungsgebunden, wenn eine politische Mehrheit für die komplette Abschaffung der Altersgrenze entsteht (nur das macht Sinn!).
Momentan mag das noch eine Minderheitsmeinung sein, aber ich glaube fest an die Kraft der politischen Willensbildung: Die Vernunft wird sich auch hier durchsetzen: Jede und jeder, der es körperlich und geistig noch kann, soll unabhängig vom Alter unsere Demokratie und unsere Freiheit als ReservistIn verteidigen können!
Das Personalamt der Bundeswehr ist nicht der allmächtige Gott, sondern untersteht den gesetzlichen Regelungen, die sich aus politischen Mehrheiten ergeben!
Ich bin ganz sicher: Die Altersgrenze un der Reserve wird abgeschafft werden, dafür kämpfe nicht nur ich, sondern viele KameradInnen in der Reserve!
Wenn als „aktuell“ 14 Tage alte Zahlen präsentiert werden, habe ich wohl eine andere Definition von aktuell. Ich stelle mir vor, was passiert wäre, wenn wir als Einheit die tägliche Stärkemeldung an die Brigade mit 14 Tage alten Zahlen abgegeben hätten.
Das BMVg hat auch hier eine Vorbildfunktion, was Aktualität betrifft, die in diesem Fall nicht erfüllt wurde. Tone from the top.
Angesichts der Debatte um eine eventuelle Wehrpflicht – ist bekannt, wie viele FWDler den Freiwilligen Wehrdienst seit 2011 absolviert haben, abzüglich der Abbrecher? Wenn ich mir die Zahlen hier anschaue, könnte es tatsächlich möglich sein, den derzeit anvisierten Bedarf von 200k Reservisten durch diese 15 Jahrgänge zzgl. ausgeschiedener SAZ bereits grob zu decken. Der FWD scheint ja auch eher beliebter zu werden mit den Jahren.
@ Christian Bühring, 18.12.2025, 14:11 Uhr
„…Das BMVg hat auch hier eine Vorbildfunktion…“
Ich stimme Ihnen zu, dass das BMVg eine Vorbildfunktion hat, aber wann kommt es dieser Vorbildfunktion nach?
Die Aktualität bzw. Pünktlichkeit von Meldungen wurde hier ausreichend thematisiert. Wie sieht es aus mit Ehrlichkeit, Sparsamkeit oder Aufrichtigkeit?
Ich glaube diese Vorbildfunktion darf regelmäßig bezweifelt werden.
@Pio-Fritz: Die Rechtslage ist mir vollkommen klar. Es geht um Führungswillen, Auftragserfüllung und ganzheitlichem Denken vom Auftrag her – im Gegensatz zu starrem Denken in der Kästchenkunde und Formalismus. Ich spreche nicht vom unmittelbaren Corona – Einsatz, sondern davon, wegen Corona nicht im eigentlichen Auftrag einsetzbare Leute für andere (militärische) Aufgaben einzusetzen, die a) aus Personalmangel im bisherigen Grundbetrieb nicht geschafft wurden und sich jetzt eine Chance bot, dies mit unterbeschäftigtem Personal aufzuarbeiten oder b) aktuell liegenblieben, weil Personal mit Amtshilfen beschäftigt war. Vor dem Hintergrund dieser Erfahrungen sehe ich hohe organisatorische, rechtliche, formale und mentale Hürden, wenn nur auf dem Papier „V-Dienstposten/V-Aufgaben“ verteilt werden, die Grundlagen aber nie praktisch angewendet werden. Alleine schon die Frage nach einer Einberufung von zivilem Bw-Personal, wenn für bestimmte Aufgaben ein Kombattantenstatus nötig erachtet würde… Bei manchen Stellenausschreibungen der BwVerw ist dies eingeschlossen, bei manchen nicht. Also: Viele Baustellen, damit Zivilpersonal der Bw in Krise oder Krieg sinnvoll eingesetzt werden kann.
Herr Wiegold hat oben schon darauf hingewiesen, dass die Zahl der Heeressoldaten um 300 gefallen sei. Dies ist erstaunlich, weil 200 FWDL mehr und normalerweise steigt die Heeresstärke, wenn die Zahl der FWDL steigt. Das sinken der Heeresstärke ist deshalb verwunderlich diesmal. Aber leider teilt das Personalamt in seinen Zahlen nie mit, wie die FWDL sich auf die Teilstreitkräfte verteilen.
Ansonsten steht heute die Entscheidung des Bundesrates über die neue Wehrpflicht an, allerdings erst als Tagesordnungspunkt 23. Da bisher kein Land angekündigt hat, gegen die neue Wehrpflicht zu stimmen, ist mit einer breiten Zustimmung zu rechnen. Denn mehr Soldaten bedeuten mehr Kasernen, die oft in Strukturschwachen Gebieten stehen. Und damit mehr Kaufkraft, mehr Arbeitsplätze und mehr Investitionen in BW Standorte, was den Ländern ebenfalls gefallen sollte.
Ich behaupte mal ketzerisch, dass man in dem aufgeblähten Beamtenapparat massenweise zivile Dienstposten im V-Fall einsparen könnte und daher keineswegs jeder unabkömmlich ist.
Außerdem könnte ein Mitarbeiter in der Bundeswehrverwaltung auch ersetzt werden durch eine nicht kriegsdienstverwendungsfähige Person. Einen möglicherweise hochwertig ausgebildeten Reservisten im V-Fall an seinem Schreibtisch im „Travelmanagement“ sitzen zu lassen, wäre schon reichlich absurd
@Julian und @PioFritz: Leider sehe ich aber aktuell genau solche Fälle im dienstlichen Umfeld aufploppen. Besonders absurd: Eine zivile Behörde mit 600 Planstellen soll komplett für uk-Stellung gelistet werden, weil sie AUCH verteidigungsrelevante Aufgaben (ca. 30-40%) hat. Hat jetzt zur Folge, dass u.a. ein sehr engagierter ResOffz A15 ausgeplant werden soll – der in der Behörde als A12er Grundlagen Personalentwicklung und Ausbildung macht. Man staunt. Und daher habe ich – nicht nur – in dieser Sache kein Vertrauen in die strategische Personalentwicklung der Bundeswehr.
Hoffentlich nicht zu sehr OT:
Ich habe gerade den Fragebogen zur Wehrerfassung gelesen und finde die vorgegebenen Beantwortungsmöglichkeiten, sagen wir mal, beachtenswert. Zudem finde ich es fast schon unverschämt, dass man der Datenschutzerklärung zustimmen muss „Ja, ich akzeptieren die Datenschutzinformationen zur Bereitschaftserklärung“.
Da freut sich doch die analoge, junge Generation für die das Internet immer noch Neuland ist…
[Zum Fragebogen gibt es jetzt einen gesonderten Beitrag; bitte die Debatte dort. T.W.]