Wasserstand Wehrpflicht: Vorsitzender des Verteidigungssausschusses für allgemeine Musterung
Die Debatte über die künftige Ausgestaltung des Wehrdienstes und eine mögliche Wiedereinführung der Wehrpflicht bekommt nun noch eine neue Wendung: Der Vorsitzende des Bundestags-Verteidigungsausschusses, der CDU-Abgeordnete Thomas Röwekamp, plädiert für eine Musterung aller wehrpflichtigen jungen Männer – und rückt damit faktisch von einem diskutierten Losverfahren ab.
Röwekamp sagte im Gespräch mit der Ausgburger Allgemeinen (Ausgabe von heutigen Dienstag): Eine einheitliche Musterung aller jungen Männer ist ein notwendiger Schritt, um im Krisenfall schnell und zielgerichtet handeln zu können. Das entspricht ziemlich genau der Position von Verteidigungsminister Boris Pistorius (SPD) und auch den zuletzt veröffentlichten Äußerungen von Generalinspekteur Carsten Breuer.
Dagegen ist für die Gesetzesformulierung bislang auch ein Vorschlag im Gespräch, das Los darüber entscheiden zu lassen, welche jungen Männer eines Jahrgangs zur Musterung vorgeladen werden sollen. Sowohl der Minister als auch der Generalinspekteur hatten das mit dem Hinweis abgelehnt, die Bundeswehr brauche einen Überblick, wer im Falle einer Wehrpflicht überhaupt für den Dienst an der Waffe zur Verfügung stehen könnte.
Ähnlich argumentierte nun auch der Vorsitzende des Verteidigungsausschusses: Angesichts der verschärften Sicherheitslage in Europa müssen wir sicherstellen, dass die Bundeswehr über verlässliche Daten und Strukturen verfügt, sagte der CDU-Politiker.
Bis zur Anhörung des Verteidigungsausschusses am kommenden Montag und erst recht bis zur abschließenden Debatte über das Gesetz zur Modernisierung des Wehrdienstes dürfte es noch einiges an Bewegung geben. (Ich werde auf die dauernden Wasserstandsmeldungen dazu voraussichtlich einfach verzichten.)
Ich denke, zwei Dinge müssen wir bearbeiten:
1.) „Die Eltern haben Angst um ihre Kinder, wenn sie zur Bundeswehr müssen.“ Denkfehler: Solange wir im Frieden leben, ist der Wehrdienst ein erweitertes Geländespiel mit marginal erhöhtem Risiko gegenüber dem täglichen Leben. Im Kriegsfall sind alle betroffen, die nicht militärisch Ausgebildeten eher mehr als die Ausgebildeten. Im übrigen sollten wir im Verteidigungsfall diejenigen verteidigen, die das nicht selber können, was natürlich der allgemein verbreiteten Egozentrik nicht in den Kram passt.
2.) Es gibt nur eine sinnvolle Reihenfolge: Allgemeine Musterung, Aussortieren der nicht Tauglichen und der Verweigerer, Einberufung der Tauglichen. Alles andere lässt potentielle Wehrdienstleistende durch das Bürokratie- oder Lossieb fallen.
@T.W.
„Bis zur Anhörung des Verteidigungsausschusses am kommenden Montag und erst recht bis zur abschließenden Debatte über das Gesetz zur Modernisierung des Wehrdienstes dürfte es noch einiges an Bewegung geben. (Ich werde auf die dauernden Wasserstandsmeldungen dazu voraussichtlich einfach verzichten.“
Gute Entscheidung. Das wird nicht nur zwischen den politischen Parteien, sondern auch zwischen deren Flügeln noch ein Hauen & Stechen werden…
Das widerspricht m.E. nicht der Einführung eines Losverfahrens. Die Wehrpflicht trifft ja grundsätzlich dem Grundgesetz nach alle Männer ab dem 18. Lebensjahr, sofern sie tauglich sind.
Um diese Tauglichkeit festzustellen, ist es m.E. grundsätzlich zielführend, dies durch allgemeine Musterung festzustellen. Der grundrechtliche Eingriff, zu einem Musterungstermin zu erscheinen und sich ärztlich untersuchen zu lassen, ist zwar zweifellos vorhanden, steht aber natürlich hinter dem wesentlich tieferen Eingriff der tatsächlichen Heranziehung zu einem Pflichtdienst über mehrere Monate in der Intensität deutlich zurück.
Wenn dann über die tatsächliche Heranziehung das Los entscheidet, wäre das immer noch eine Form der Wehrgerechtigkeit, die voraussichtlich den Anforderungen des Grundgesetzes genügen dürfte. Früher wurden Ausgemusterte ja auch nicht zu Ersatzdienst verpflichtet, die Frage stellte sich gar nicht mehr. Denn der Ersatzdienst galt gem. Art. 12a Abs. 2 S. 1 GG nur für die Personen, die den Dienst an der Waffe aus Gewissensgründen verweigerten. Und Art. 12a Abs. 3 beschränkt den Kreis derjenigen, die im Verteidigungsfall, (oder im Spannungsfall bzw. bei besonderer Zustimmung des Bundestages) zu zivilen Diensten herangezogen werden dürften auf diejenigen Wehrpflichtigen, die nicht zu einem Dienst nach Art. 12a Abs. 1 oder 2 GG herangezogen worden sind.
Und das können bei einer allgemeinen Musterung ja dann auch wiederum nur die hierfür nicht Untauglichen sein, was sich dann wiederum aus dem Ergebnis der Musterung ergibt. Denn jemand, der gesundheitlich vielleicht nicht in der Lage ist, als Soldat zu dienen, kann nämlich durchaus im Verteidigungsfall ggf. Stabsarbeit in einem Verwaltungsstab leisten, in einer Truppenküche als ziviler Helfer Suppe ausgeben, oder ähnliches.
Insofern stellt sich mir die Frage, wieso das nicht von Anfang an so aufgegleist wurde, aber vielleicht hat man da ja auch nicht gleich einen Juristen gefragt.
Vielleicht ist man sich im Ministerium aber auch einfach klar darüber, dass derzeit niemand in der Lage ist, die Musterung eines kompletten Jahrgangs auch nur annähernd zu stemmen … Und wenn man schon über Losverfahren innerhalb der Gruppe der „Tauglichen“ nachdenkt, dann erst mal die in den Lostopf, die möglichst wenig Einschränkungen habe. Das Phänomen, dass erst verweigert wurde, wenn der Einreihungsbescheid da lag, das gab es früher schon (gerade in geburtenstarken Jahrgängen), man hoffte halt, dass der Kelch einfach so vorüberzieht … daran wird sich so oder so wenig ändern.
Nur mal spaßeshalber: Wie wäre es denn, eine allgemeine „Sozialpflicht“ von 24 Monaten einzuführen, in Pflegediensten usw. Dieser Sozialpflicht ließe sich entgehen, wenn man sich für 18 Monate Wehrdienst entscheidet und (!) wenn die Bundeswehr einen auch nimmt.
[Langsam finde ich diese ganzen „nur mal spaßeshalber“-Kommentare nicht mehr besonders spaßig – von der Erklärung, warum wir das Schweizer System brauchen bis zu solchen Überlegungen, die ja nur darauf abzielen, möglichst von Alternativen abzuschrecken. Wir lassen diesen Unsinn jetzt mal sein. T.W.]
Auf jeden Fall hat die Bundeswehr ein großes Zeitproblem! Am 17. Dezember ist die letzte ordnungsgemäße Sitzung des Bundesrates. Dieser hat nach der Geschäftsordnung 14 Tage Zeit, gegen einen Beschluß des Bundestages Einspruch einzulegen. Der Bundestag müsste also in der Sitzungswoche bis zum 05. Dezember das neue Wehrdienstgesetz beschließen, sonst kann dieses nicht mehr zum 1. Januar 2026 in Kraft treten. Theoretisch sind Sondersitzungen möglich, aber solche halte ich vor Weihnachten bzw. vor Neujahr für unwahrscheinlich.
Und die Äußerung des Vorsitzenden des Verteidiungsausschusses, daß dieser jetzt auch für die Musterung von allen Männer ist zeigt, daß die Fraktionen von SPD & Union bzw. der Verteidiungsminister noch lange weg sind von einer Einigung. Denn Spahn und andere in der Union wollen ja unbedingt eine Losverfahren. Wasserstandsmeldungen gibt es ständig, aber eben keine Einigung der drei vorgenannten Parteien bzw. des Ministers. Natürlich können die Fraktionen den Verteidigungsminister überstimmen, aber wie der Verteidigungsminister die Einigung über das Losverfahren zwischen den Fraktionen gestoppt hat, zeigt, daß es unwahrscheinlich ist, daß die SPD Fraktion ihren Minister überstimmt.
Natürlich ist es besser alles zu Mustern, als nur einen ausgelosten Teil. Aber wenn das Losverfahren der Union so wichtig ist, dann wäre doch die einfache Lösung, alle Männer werden(nötigenfalls schrittweise) gemustert, aber wenn es nicht genug freiwillig gibt, dann werden die zwangsrekrutierten Wehrpflichtigen aus den tauglichen Rekruten ausgelost. Denn mit dem Los hat jeder die gleiche Chance. Nimmt man dagegen andere Kriterien, wie Interesse & Tauglichkeit, lädt dies zur Manipulation ein. Wer sich unbedingt drücken will, kann dann mit der Angabe, ich kiffe jeden Tag, Sportfaul & scheiß BW sich leichter drücken, als wenn ausgelost würde.
[Evtl. Typo: letzte Bundesratssitzung in diesem Jahr ist am 19. rpt 19. Dezember. Und ehe sich der Irrtum festsetzt: Es geht nicht um einen Einspruch des Bundesrates, sondern um die für dieses Gesetz erforderliche Zustimmung der Länder. T.W.]
Warum kann man nicht jeden mustern, dann nach Freiwilligen fragen, und wenns nicht reicht unter den Unfreiwilligen mit der benötigten Quote auslosen? Das widerspricht sich doch null…
Mag sein daß mir hier etwas entgeht, aber mindestens die Wehrgerechtigkeit dürfte so gewahrt bleiben.
@Closius
100% Musterung und Losverfahren schließen sich ja nicht aus, die Frage ist nur die Reihenfolge der Durchführung.
Einzig sinnvoll ist die komplette Musterung und dann das Losverfahren, nicht anders herum. Nach der Musterung würde ich auch ein Beratungsgespräch durchführen.
Zudem sollten alle tauglich Gemusterten und Zurückgestellten dann regelmäßig angeschrieben werden.
Ist bekannt, auf welcher Basis die Musterungsbescheide erstellt werden? Vor einigen Wochen las ich noch im örtlichen Wochenblatt eine Mitteilung der Gemeinde, wohin die noch nicht 18-jährigen ihren Widerspruch gegen die Übermittlung von Daten an das Bundesamt für Personalmanagement der Bundeswehr senden können.
Kann bei Wiedereinsetzung der Wehrpflicht dieser Widerspruch einseitig von den Gemeinden ignoriert werden?
Im Gesetz scheint es keine Ausnahme zu geben. Das heißt, mit der Wehrpflicht müsste auch das Meldegesetz geändert werden.
Bundesmeldegesetz (BMG)
§ 36 Regelmäßige Datenübermittlungen
Ziffer 2 Eine Datenübermittlung nach § 58c Absatz 1 Satz 1 des Soldatengesetzes ist nur zulässig, soweit die betroffene Person nicht widersprochen hat. Bei einem Widerspruch hat die betroffene Person gegenüber der Meldebehörde ein Recht auf unentgeltliche Einrichtung einer Übermittlungssperre. Die betroffene Person ist auf ihr Widerspruchsrecht bei der Anmeldung und spätestens im Oktober eines jeden Jahres durch ortsübliche Bekanntmachung hinzuweisen.
[Hm, da scheint die Propaganda zu wirken – bis hin zu der von interessierten Kreisen verbreiteten Darstellung, mit einem Widerspruch gegen die Datenübermittlung könne man der Wehrpflicht entgehen… Also: Die Übermittlungssperre gilt, vereinfacht gesagt, für die regelmäßigen Werbebriefchen des BAPersBw. Ein Abruf der Meldedaten durch eine dazu befugte Behörde – und die Bundeswehr ist eine Behörde – wird damit nicht unterbunden. Es funktioniert ja auch nicht, Knöllchen für Parkverstöße dadurch zu vermeiden, dass man der Übermittlung der Daten an das Ordnungsamt widerspricht…
Ansonsten hilft ein Blick in den Gesetzentwurf:
§ 15
Erfassung
(1) Das Bundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr darf zum Zweck der Wehrerfassung im automatisierten Abrufverfahren nach den §§ 34a und 38 des Bundesmeldegesetzes die folgenden Daten Wehrpflichtiger abrufen und weiterverarbeiten:
1. Familienname,
2. frühere Namen,
3. Vornamen,
4. Tag und Ort der Geburt,
5. Geschlecht,
6. gegenwärtige Anschrift, Haupt- und Nebenwohnung,
7. letzte frühere Anschrift im Inland bei Zuzug aus dem Ausland,
8. Familienstand,
9. Staatsangehörigkeiten sowie
10. Sterbetag.
Und damit beenden wir diesen OT. T.W.]
@ini, da machen Sie sich mal keine Sorgen oder Hoffnungen.
Wenn unsere Bürokratie eines kann dann alle relevanten Gesetzesstellen finden die angefasst werden müssen um eine Wehrpflicht in welcher Form auch immer einführen zu können. Im Zweifelsfall guckt man einfach nach was alles im Zuge der Aussetzung geändert wurde und dreht das zurück bzw fasst die entsprechenden Nachfolgegesetze entsprechend an.
Meine Frage basierte tatsächlich nur auf Unwissen, weil ich vor einigen Wochen im örtlichen Wochenblatt darauf auf die Widerspruchsregel stieß. Von daher vielen Dank für die Aufklärung.
Im Handelsblatt schreibt Prof Neitzel ,erneut bekannt unverblümt, zur Wehrdienst(pflicht)debatte.
„Ich halte die SPD in ihrer jetzigen Verfassung für ein Sicherheitsrisiko für das Land“,
Ob das derart apodiktisch zulässig ist, bleibt zunächst unsicher. Wenn den Jusos gefolgt wird, trifft das offenbar zu.
Er äußert sich ähnlich wie IBuK Boris Pistorius zur notwendigen flächendeckenden Musterung: „Wir müssen einen Überblick bekommen, welche Männer überhaupt im Ernstfall zur Verfügung stünden und welche Qualifikationen sie mitbringen“.
Neitzel wird am 10. November auf Vorschlag der CDU/CSU-Fraktion als Sachverständiger an der Anhörung zum neuen Wehrdienstgesetz im Verteidigungsausschuss des Bundestags teilnehmen.
Die Wehrpfichtdebatte kommt wohl ab morgen ( Montag ) vormittag Live auf Phoenix in die Wohnzimmer.
Hab mal den Rekorder eingestellt…
[Was Sie vermutlich meinen, ist die öffentliche Anhörung des Verteidigungsausschusses dazu:
https://www.bundestag.de/ausschuesse/verteidigung/sitzungen/1111474-1111474
T.W.]
Wir müssen nicht nur feststellen, wer und wie viele Menschen wehrfähig sind. Gleichzeitig muss festgestellt werden, wie hoch die aktuellen Unterbringungskapazitäten für Rekruten sind.
Anschliessend, müsste ein Sanierungs und Neubauprogramm entwickelt werden. Bestehende Kasernen müssen erweitert werden und stillgelegte Kasernen werden reaktiviert und gegebenfallls Erneuert.
zb Kasernenanlage in Sperenberg oder Neubau in Ohrdruf.
Natürlich richtig.
Die Anhörung des Verteidigungsausschusses gibt es auf http://www.bundestag.de.
Ich hoffe auch im Nachhinein noch abrufbar.
Ab 09:00 läuft „phoenix vor Ort“ mit verschiedenen Themen lt. EPG ( Programmführer Festplattenrekorder )…
Interessanter Austausch in der Anhörung zum Neuen Wehrdienst heute im Verteidigungsausschuss. Gute Stellungnahmen vom DBwV sowie Herrn Prof. Neitzel. Guter Einwand vom Generalsekretär der Bundesschülerkonferenz und Enttäuschung über das Nichterscheinen des GIs bzw. dem kurzfristigen Wechsel zum Präsidenten BAPersBw. Die Stellungnahmen sind auch auf der Homepage des BT zur Anhörung.
DBWV: https://bitly.cx/jkRaO
[Links zu deutschen Verlagswebseiten finden hier, wie bekannt, i.d.R. nicht statt; deshalb entfernt. T.W.]
Rechte sind verbunden mit Pflichten. Um die Rechte zu sichern, müssen sie aktiv verteidigt werden im äußersten Fall mit dem Einsatz des Lebens. Diese Pflicht gilt für alle. Wer Rechte fordert, muss auch dafür eintreten. Das Eine ist ohne das Andere nicht zu haben.
@Holzi
Soweit ich es verstanden habe wurde der GI von der SPD ein- dann aber wieder ausgeladen und durch GL SIEGER quasi ersetzt.
@Thomas Melber:
Einen GI, der in einer gesellschaftlichen Debatte einen in Einzelheiten voraussichtlich verfassungswidrigen Vorschlag raushaut, hätte ich, ehrlich gesagt, auch wieder ausgeladen. Schon rein vorsorglich, um ihn davor zu bewahren, sich selbst weiter um Kopf und Kragen zu reden. Ich empfand seinen Beitrag als einigermaßen unglücklich, denn der erste Teil der Aussage, nämlich, dass zunächst alle Männer einheitlich gemustert werden sollten, damit im Ernstfall keine Zeit verloren geht, und Freiwilligkeit vor Pflichtdienst kommen soll, lässt sich ja durchaus hören und wäre auch im Rahmen der bestehenden Verfassungsregelungen einfachgesetzlich umsetzbar. Nur hat er sich dann mit der Nummer, sich am Bedarf hinsichtlich der Qualifikation orientierten zu wollen, wenn die Freiwilligen nicht ausreichen, leider wieder ins Aus gekegelt.
Aus militärischer Sicht ist sein Ansatzpunkt ja verständlich, aber er hat offenbar vergessen, dass der Staat sich bei einer grundsätzlich für alle gleichermaßen geltenden allgemeinen Wehrpflicht gerade nicht die Rosinen rauspicken kann.
Nachtrag:
Die Anhörung im Verteidigungsausschuss wurde auch auf Phoenix ab 10:00 MEZ live übertragen.
Bei den Expertenaussagen hatte ich auf Aussagen gelauert die ich bisher so noch nicht gehört hatte.
Und in der Tat. Ich wurde fündig.
Ab ca. 0:22 bei Ex-General Wundrak . Er forderte als Minimum 3 Monate Grundausbildung mit anschl. Einplanung zum Heimatschutz ausschließlich im Inland. Und anschließend weitere Aus- und Weiterbildung, sprich Reserveübungen.
Das wirklich Neuartige war im Anschluss die Forderung das der Ersatzdienst im Falle von Verweigerung mindestens. 9 (!) Monate zu dauern habe.
Man rechne mal nach wieviel Prozent mehr das bedeutet !
( Zum Vergleich: Im kalten Krieg waren das bspw. 15 Monate zu 18 Monate )
Man könnte vermuten bei der Bezahlung würde das ähnlich vorgeschlagen. D.h. unter 1000 € im Monat. Gesamt dann in etwa die gleichen Kosten.
Das würde die Verweigerungsquote in der Praxis natürlich stark senken. Wahrscheinlich unter 50:50.
Es wurde übr. darauf hingewiesen das die Experten im Vorfeld „ausgewählt“ wurden. Man kann also davon ausgehen das diese nicht Meinungen vertreten die völlig unerwünscht sind.
Auf die unvermeidlichen Gerichtsprozesse darf man dann gespannt sein…
[Mir scheint, da ist ein grundlegender Punkt nicht er/bekannt: Die Sachverständigen werden von den jeweiligen Fraktionen vorgeschlagen. Dass der frühere AfD-Bundestagsabgeordnete Wundrack da Positionen vertritt, die dieser Partei naheliegen, ist natürlich nicht verwunderlich, sondern systemimmanent. T.W.]
@TW
GL a.D. Wundrak sagt selbst, daß der Meinungsbildungsprozeß innerhalb der AfD-Fraktion noch nicht abgeschlossen ist und er bei der Anhörung seine eigene Ansicht wiedergibt.
„[Mir scheint, da ist ein grundlegender Punkt nicht er/bekannt: Die Sachverständigen werden von den jeweiligen Fraktionen vorgeschlagen. Dass der frühere AfD-Bundestagsabgeordnete Wundrack da Positionen vertritt, die dieser Partei naheliegen, ist natürlich nicht verwunderlich, sondern systemimmanent. T.W.]“
Sehr guter Punkt…