Koalition einigt sich auf neues Wehrdienstmodell: Frühe Musterung, „Bedarfswehrpflicht“ mit Losverfahren (Nachtrag: Audio Pistorius)
Nach wochenlangem, praktisch öffentlichem Streit haben sich die Koalitionsfraktionen von Union und SPD auf ein neues Wehrdienstmodell verständigt. Die Einigung in der Nacht zum (heutigen) Donnerstag orientiert sich weitgehend an den Vorschlägen von Verteidigungsminister Boris Pistorius. So soll es eine Wehrpflicht nicht automatisch, sondern nur mit einem Gesetzesbeschluss des Bundestages geben. Ein Losverfahren ist vorgesehen.
Um die Einzelheiten hatte eine Verhandlungsgruppe aus beiden Fraktionen gerungen; die erste Einigung, die unter anderem ein Losverfahren bereits für die Musterung junger Männer vorgesehen hatte, war allerdings am Einspruch des SPD-Verteidigungsministers gescheitert. Die jetzt vorgesehene Neuregelung bleibt eng am ursprünglichen Gesetzesvorschlag, den das Bundeskabinett im August beschlossen hatte.
Die wesentlichen Punkte, wie sie in einer gemeinsamen Übersicht von Union und SPD aufgelistet werden:
• Aufwuchspfad
Für die angestrebte Vergrößerung der Bundeswehr und die wachsende Zahl an Reservisten soll ein so genannter Aufwuchspfad gesetzlich verankert und durch eine halbjährliche Berichtspflicht des Verteidigungsministeriums gegenüber dem Deutschen Bundestag überprüft werden. Die Zahlen orientieren sich schrittweise an einem Zielkorridor von 255.000 bis 270.000 aktiven Soldaten und Soldatinnen, um die geplante Größe von 260.000 zu erreichen.
• Bedarfswehrpflicht mit Losverfahren
Allerdings wird diese gesetzliche Bestimmung, auf die vor allem die Union gedrängt hatte, eben nicht zu einer automatischen Inkraftsetzung der Wehrpflicht führen. Über eine Bedarfswehrpflicht soll der Bundestag per Gesetz entscheiden, insbesondere wenn die verteidigungspolitische Lage oder die Personallage der Streitkräfte dies erforderlich macht. Wenn es mehr Wehrpflichtige – also Männer – als Bedarf gibt, soll als ultima ratio ein Zufallsverfahren, also eine Auslosung, angewendet werden. Entscheidende Aussage dabei: Einen Automatismus zur Aktivierung der Wehrpflicht wird es nicht geben.
• Wehrerfasssung und verpflichtende Musterung bereits 2026
Wie vom Verteidigungsministerium von vorherein geplant, sollen alle 18-jährigen eines Jahrgangs einen Fragebogen erhalten, in dem sie Auskunft über Motivation und Eignung geben sollen. Männer müssen, Frauen können diese Fragen beantworten. Mit dieser Form der Wehrerfassung soll die Bundeswehr eine Datenbasis haben, um im Verteidigungs- oder Spannungsffall die dann automatisch wieder in Kraft gesetzte Wehrpflicht umsetzen zu können.
Die verpflichtende Musterung der ab dem 1. Januar 2008 geborenen Männer soll bereits mit Inkrafttreten des Gesetzes beginnen, nach der bisherigen Planung also zum 1. Januar 2026. Die ursprüngliche Planung des Verteidigungsministeriums hatte diese verpflichtende Musterung erst ab 2027 vorgesehen, auch um die erforderlichen Strukturen für die ärztlichen Untersuchungen zu schaffen.
• Mehr Sold, aber kein Soldat auf Zeit
Der Neue Wehrdienst soll so weit wie möglich auf Freiwilligkeit beruhen. Deshalb wird auch der Sold deutlich angehoben, auf rund 2.600 Euro brutto. Allerdings werden die Freiwilligen nicht von vornherein, wie im Gesetzentwurf zunächst vorgesehen, als Soldaten auf Zeit (SaZ) eingestellt: Diesen Status bekommen sie erst ab einer Verpflichtungszeit von mindestens einem Jahr, vorher, so formulieren die Fraktionen, bleibe der freiwillige Wehrdienst als besonderes staatsbürgerliches Engagement erhalten. Auch einen Zuschuss zum Führerschein soll es nur bei mindestens zwölf Monaten Verpflichtungszeit geben.
• Mehr Geld für zivile Freiwilligendienste
In einem gesonderten Schreiben an die SPD-Fraktion halten der Verteidigungsminister, Fraktionschef Matthias Miersch und die beiden SPD-Verhandler Siemtje Möller und Falko Droßmann fest, dass auch die zivilen Freiwilligendienste gefördert werden sollen. Dafür würden im kommenden Jahr zusätzliche 50 Millionen Euro bereitgestellt, mit denen mehr als 15.000 neue Plätze geschaffen werden könnten.
Nachtrag: Der Verteidigungsminister mit Antworten auf (Detail)Fragen zum neuen Wehrdienstmodell:
Da ich persönlich nicht an das Konzept Gerechtigkeit glaube werde ich es nicht als Argumentationsgrundlage heranziehen. Ich sehe aber in einer echten allgemeinen Musterung mit medizinischer Untersuchung und Fragebogen zur persönlichen Einstellung mehrere gesellschaftliche Vorteile:
Strategisch bekommt ein Staat einen sehr konkreten Überblick über das Wehrpotential und den Wehrwillen einer Generation. Aus den Gesundheitsdaten können Richtungsentscheidungen für Prävention und Akutprogramme für die Volksgesundheit abgeleitet werden. Persönlich hat jeder den Vorteil eine Rückmeldung über seinen aktuellen Gesundheits und Fitnessstand zu bekommen – denn sind wir mal ehrlich, wie oft geht der/die gemeine vermeintlich gesunde 18 Jährige schon zum Arzt.
Ich würde die Datenauswertung aus gutem Grund nicht mit den Klarnamen machen, aber das ist in meinen Augen nur eine Frage des wies und nicht des obs.
Und auch zur Grundgesetzfrage die wie eine Monstranz vor sich hergetragen wird. Ich halte eine allgemeine Musterung im Gegensatz zu einer allgemeinen Wehrpflicht für Einfachgesetzlich einführbar. Die Kapazitätsfrage ist eine ganz andere, aber wie bei Allem ist es eine simple Frage von Wille und Mittelansatz…
@TW
Die Frage des Geschlechtseintrages hat der Gesetzgeber beachtet: Mann > Frau verhindert eine Einberufung erst ab zwölf Monaten nach Eintragung.
[Danke – und können wir das Thema jetzt als erledigt betrachten? T.W.]
@Thomas Melber: Ich sehe schon die zukünftige Quote bei den Abiturjahrgängen in Richtung Abiturientinnen ausschlagen. 😎 🍆 -> 🍈🍈
Ne jetzt im Ernst, wenn ich die Storys höre wie dich wohl manch einer verbogen hatte, um ausgemustert zu werden.
Mal @All: Bitte nicht in Einträge hineininterpretieren was nie geschrieben wurde. Wir müssen über Krieg und seine Facetten sprechen, gerade im Fachblog des Hausherrn und ja da sprechen wir über die Dunkelheit gerade in Angesicht russischer Doktrin gegen welche wir antreten würden.
Es gibt ausführliche Dokus zu ukrainischen Kriegsgefangenen, das hat mich motiviert das Thema hier anzusprechen.
Erstmal abwarten wie sich das in der Realität zeigt bzw. umsetzen lässt. Ich persönlich habe schon erhebliche Zweifel daran, wie man eine Stärke von 270.000 Soldaten und das in 10 Jahren erreichen will? Nur mit einer Wehrpflicht allein wird das nicht gehen, und zum anderen benötigt die Bundeswehr vor allem Menschen die sich mehrere Jahre verpflichten, und dann auch noch an der „Basis“, und nicht beim latenten Wasserkopf der Truppe. Jede Form der Wehrpflicht löst erstmal nur kurzfristige Probleme, aber der langfristige Aufwuchs ist damit noch lange nicht garantiert.
Ich lehne dieses Modell als Vater eines Sohnes und einer Tochter ab.
Wenn Musterung und Wehrpflicht, oder eben Ersatzdienst, dann für beide Geschlechter als Pflicht.
Das hier ist Diskriminierung.
Ich bin gespannt, wann die ersten Gerüchte aufkommen, dass man verhindern kann, dass sich der eigene Name in der Lostrommel befindet.
Aus meiner Sicht sollte die Bundeswehr nach der Musterung eine Eignungsreihenfolge erstellen und bei einem Bedarf die Besten einberufen.
Dafür sollte dann der Wehrdienst so attraktiv gestaltet werden, dass diesen Wehrpflichtigen kein Nachteil entsteht.
Die Gegenfinanzierung übernehmen diejenigen, welche keinen Wehr- bzw. Ersatzdienst leisten mussten.
@GolfEcho83: Gleichermaßen muss sich der Gesetzgeber die Frage gefallen lassen, ob 12a heute noch höherwertig auszulegen ist als Art 3 und Art 12.1 und 12.2. Und auch, wie er 12a.4 im Zweifelsfall ausgestaltet und erfassen will.
Gerade der Krieg in der Ukraine zeigt doch, dass es auch bei der kämpfenden. Truppe die Extreme aus Schützenloch und digital gesteuerten Kampf aus dem Hinterland gibt. Und mindestens bei „Kampf aus dem Hinterland“ als Drohnenpilot will mir keine Begründung einfallen, warum so eine Rolle zwingend durch Männer ausgefüllt werden muss.
Das WDModG knüpft die Wehrpflicht ausschließlich an den aktuellen Geschlechtseintrag im Melderegister. Änderungen nach dem SBGG wirken sofort und ohne zusätzliche Prüfung. § 9 SBGG regelt die Zuordnung zum männlichen Geschlecht lediglich im Spannungs- und Verteidigungsfall.
[Interessanter Paragraph, der unsauber nicht auf Art. 115a des Grundgesetzes Bezug nimmt… und mit diesem Kommentar haben wir dieses Thema jetzt echt abgearbeitet. T.W.]
„Persönlich hat jeder den Vorteil eine Rückmeldung über seinen aktuellen Gesundheits und Fitnessstand zu bekommen – denn sind wir mal ehrlich, wie oft geht der/die gemeine vermeintlich gesunde 18 Jährige schon zum Arzt.“
Gar nicht, 18 Jährige halten sich entweder für unsterblich und/oder wissen sehr genau um ihre Unfitnes Bescheid und an Alterskrebs denkt da keiner. Das Argument dürfte 18 Jährige also eher weniger Überzeugen. Das Problem an einer Zwangsmusterung sind die unzähligen Wege hier das Ergebnis (negativ) zu beeinflussen.
@T.W.: „[Interessanter Paragraph, der unsauber nicht auf Art. 115a des Grundgesetzes Bezug nimmt… und mit diesem Kommentar haben wir dieses Thema jetzt echt abgearbeitet. T.W.]“
Mag ja sein, dass dieses Thema hier im Blog „abgearbeitet“ ist, im wahren Leben wird Ihre „BASTA-Mentalität diese Lücke in einem schlecht gemachten Wehrdienstgesetz wohl leider nicht schließen.
Sobald der Geschlechtseintrag geändert ist, gilt er auch ohne 12 Monate Verzögerung für die Musterung bzw. Einberufung zum Dienst. Das Thema ist daher noch lange nicht erledigt, auch wenn Sie sich das hier offensichtlich wünschen.
[Jetzt ist genug getrollt. Sie kapieren ja nicht mal den Unterschied zwischen „das Thema ist noch lange nicht erledigt“ und dem Versuch, dass hier zu einem dominierenden Punkt zu machen. T.W.]
Würde man den Kiesewetters & Co. sowie einigen Foristen Glauben schenken, dann wäre eine Musterung für m/w/d alternativlos. Nie waren wir dem Kampf mit Russland näher.
Die Panzermotoren sind im Osten schon gestartet, die Bord-MGs werden fertiggeladen… und wir begnügen uns mit zarten Jünglingen und lassen die durchtrainierte 18-jährige Ausdauerläuferin außer Acht.
Israel ist bedroht und hat die Wehrpflicht für alle. Folglich sind wir….?
Wahrscheinlich bin ich nur blöde, das alles zu verstehen.
@Florian Staudte sagt: 14.11.2025 um 20:35 Uhr
„Wahrscheinlich bin ich nur blöde, das alles zu verstehen.“
Nö, Sie wollen nur unbedingt mit dem Kopf durch die Wand.
Für Frauen gibt es nunmal keine Wehrpflicht gem Grundgesetz. Und es gibt z.Zt. keine politischen Mehrheiten im Bundestag, das entsprechend zu ändern. Auch dann nicht, wenn das BVerfG den Auftrag dazu erteilen würde.
Also bleibt es bei Frauen, wie bei den Männern zunächst auch, bei Freiwilligkeit. Es gibt nur einen Unterschied, die Männer könnte man, nach Bundestagsbeschluss oder im V- oder S-Fall, zwingen. Punkt.
Das ist die aktuelle rechtliche Situation. Die ist zu akzeptieren, auch wenn es anders besser oder wünschenswert wäre. Wie heißt es immer so schön: Wir sind hier nicht bei „wünsch dir was“ sondern bei “ so ist es“.
Florian Staudte sagt:
14.11.2025 um 20:35 Uhr
…
…
Wahrscheinlich bin ich nur blöde, das alles zu verstehen.
————————————————————–
Wahrscheinlich ja! Immerhin wurde hier ja schon zigmal darauf hingewiesen das dazu eine 2/3 Mehrheit im Bundestag nötig wäre.
@LuckySailor
glauben Sie denn ernsthaft, dass eine signifikante Menge in einem Jahrgang lieber sein Geschlecht ändern lässt anstatt einen KDV-Antrag auszufüllen??
Natürlich wird es da ein paar Witzbolde geben welche diesen Weg ganz plakativ beschreiten werden, um dadurch mediale Aufmerksamkeit sowie Schnappatmung zu ernten. Aber über Einzelfälle wird das kaum hinaus gehen.
Bis 1990 hätte sich prinzipiell auch jeder nach West-Berlin verdrücken können, haben 99,9% dann aber doch nicht gemacht.
Florian Staudte sagt:
14.11.2025 um 20:35 Uhr
„Israel ist bedroht und hat die Wehrpflicht für alle. Folglich sind wir….?“
Uns mit Isreal zu vergleichen – sowohl politisch/historisch als auch geopolitisch – ist schon ziemlich gewagt….
Flying-Tiger sagt:
14.11.2025 um 17:30 Uhr
„Gleichermaßen muss sich der Gesetzgeber die Frage gefallen lassen, ob 12a heute noch höherwertig auszulegen ist als Art 3 und Art 12.1 und 12.2. Und auch, wie er 12a.4 im Zweifelsfall ausgestaltet und erfassen will.“
Naja, muss er nicht. Ob Verfassungsrecht verfassungswidrig sein kann, wird gerne in der Uni behandelt, praktisch hat das in dieser Konstellation kaum praktische Relevanz. Es gibt ja aktuell keine Verfassungsänderung, nur die kann „verfassungswidrig“ sein (Verstoß gegen die „Ewigkeitsklauseln“, vgl. z.B. BVerfGE 123, 267).
Solange das BVerfG es nicht anders sieht [vgl., BVerfGE 38, 154 (166)], braucht der Gesetzgeber sich damit nicht zu befassen.
„[…] als Drohnenpilot will mir keine Begründung einfallen, warum so eine Rolle zwingend durch Männer ausgefüllt werden muss.“
Begründung: Steht so im GG. Da keine Mehrheit für eine Änderung des GG in Sicht ist, wird es dabei bleiben.
Rechtlich ist die fehlende 2/3-Mehrheit natürlich ein konkretes Problem, das wir zur Zeit nicht umgehen können. Insofern ist die jetzige Lösung die bestmögliche.
Allerdings kann man durchaus kritisieren, dass es politisch seitens CDU/SPD absolut keine Bemühungen gibt, diese Thematik mit Grünen und Linker auch nur zu diskutieren und einen möglichen Kompromiss zu suchen. Ich vermute, das wäre bei den Grünen noch irgendwie machbar, bei der Linken wohl eher nicht. Aber es nicht einmal anzusprechen und nicht mal pro forma zu versuchen, diese Blockade zu brechen, kann man der Regierung schon vorhalten.
@ Florian Staudte Die EU-Staaten haben ca. 450 Millionen Einwohner und die europäischen NATO-Staaten ohne die Türkei haben ca. 500 Millionen Einwohner. Dazu kommen ca. 1,3 bzw. 1,4 Millionen Soldaten. Die Russen haben ca. 143 Millionen Einwohner und ca. die gleiche Anzahl an Soldaten wie die EU-Staaten. Israel hat ca. 10 Millionen Einwohner, davon ca. 21 Prozent Araber, die größtenteils nicht in der Armee dienen dürfen. Die an Israel grenzenden Staaten haben ca. 152 Millionen Einwohner. Sie erkennen die Unterschiede? Wir sind auch ohne Frauen haushoch überlegen, während die Israelis jede Hand brauchten und brauchen. Wir kriegen die PS bloß nicht auf die Straße.
Das BVerfG hat mehrfach die Wehrpflicht nur für Männer gebilligt. Und zwar weil die Gleichbehandlung der Geschlechter nach Artikel 3 GG & die Wehrpflicht nur für Männer nach Artikel 12 a GG im gleichen Rang stehen. Artikel 3 GG ist demnach nicht Höherrangiger als Artikel 12 a GG, weil andere Kommentare hier zu Unrecht Artikel 3 für Ranghöher gehalten haben. Deshalb kann die Wehrpflicht nur für Männer nicht gegen Artikel 3 verstoßen! Die Rechtfertigung dieser Ungleichheit sieht das BVerfG in der höheren Belastung von Frauen innerhalb der Familien! Das BVerfG sieht keine Untauglichkeit der Frauen zum Wehrdienst und dass die Frauen im Schnitt 1,3 Kinder bekommen, schließe die Wehrpflicht auch nicht aus. So dass alle Überlegungen, dass eine Wehrpflicht nur für Männer Verfassungswidrig sei, aussichtslos sind, solange nicht viele Studien belegen würden, dass die Männer mehr Familienarbeit leisten als die Frauen. Aber bis jetzt kenne ich nur Studien, dass die Frauen viel mehr Arbeit in den Familien leisten. So dass nur der Gesetzgeber in ferner Zukunft eine Wehrpflicht für Frauen einführen könnte.
Wenn die Bedrohung durch Russland so eminent ist, die Befehlsausgabe schon stattfand, die letzten logistischen Maßnahmen abgeschlossen werden, dann muss man doch in nächtlichen Sondersitzungen im Deutschen Bundestag die Wehrpflicht für Männer und Frauen diskutieren. Alles andere ist nicht plausibel.
Hat Polen eigentlich eine Wehrpflicht? Ich frage für einen Freund.
Ich will ja niemandem zu nahe treten, aber die Diskussion dreht sich m.E. wieder einmal um irrelevante Dinge, etwa um die Wehrpflicht für Frauen oder den Wechsel des Geschlechtseintrags. Erstens fehlt die zur Wehrpflicht von Frauen notwendige Zwei-Drittel-Mehrheit zur Änderung des Grundgesetzes (auch die AfD ist laut Programm nur für eine Wehrpflicht von Männern), zweitens dürfte bloß eine verschwindend geringe Anzahl von Männern die theoretische Möglichkeit nutzen, per Änderung des Geschlechtseintrags der Wehrpflicht zu entgehen. Letzteres ist daher eine Gespensterdiskussion. Wer partout nicht will, kann ja nach wie vor den Kriegsdienst mit der Waffe verweigern (Art. 4 Abs. 3 GG).
Viel wichtiger wäre deshalb die Erörterung der Frage, wie man die geplante Musterung der betroffenen Jahrgänge in die Praxis umsetzt. Stichwort: Fehlende Ärzte, fehlende Kreiswehrersatzämter. Die Musterung soll mit dem Jahrgang 2008 beginnen. Dem Statistischen Bundesamt zufolge kamen hierzulande im Jahr 2008 insgesamt 682.514 Lebendgeborene auf die Welt, davon 83,09 % mit einer deutschen Mutter (= deutsche Staatsangehörigkeit). Wenn wir die Feinheiten des Staatsangehörigkeitsrechts der Einfachheit halber einmal vernachlässigen, besitzen also von den 349.862 männlichen Lebendgeborenen dieses Jahrgangs rechnerisch 290.684 die deutsche Staatsangehörigkeit. In meinen Augen reicht das völlig aus, um den Bedarf der Bundeswehr zu decken, zumal ja in den Folgejahrgängen ähnliche Größenordnungen gegeben sind. Mit anderen Worten: Sich für eine Frauenwehrpflicht zu verkämpfen oder auf Tricks mithilfe des Selbstbestimmungsgesetzes hinzuweisen, lenkt nur ab und vergeudet unnütz Energie.
In einer idealen Welt gibt es auch ideale Lösungen, die jetzt von der Regierung gefundene ist in unserer unvollkommenen Welt meiner Meinung nach gar nicht so schlecht.
Wie schon gesagt, Wehrpflichtdebatte = Nabelschau- & Gespenster-Debatte. Die uns im Kern nur wegen der Union so massiv beschäftigt; die Kanzlerpartei hat wohl Lust auf Buße tun, nachdem sie damals zusammen mit der FDP zu tief ins Schwarze-Null-Glas geschaut haben und mit soviel Freude wie Hingabe die Wehrpflicht nicht nur ausgesetzt, sondern mit Stumpf und Stiel abgeräumt haben, mit Wegfall von Wehrerfassung, Wehrersatzwesen, Wehrtauglichkeitsmusterung, etc.. Man muss sich nur die Statements des Lügenbarons von damals anhören, der sich kaum einkriegte vor Ergriffenheit, dass er wegen der Schuldenbremse im Grundgesetz nun die Bundeswehr komplett afghanisieren durfte, um das Land ökonomisch noch attraktiver für Privatjet-Besitzende zu machen. Aber jetzt will die Union vom Saulus zum Paulus werden, obwohl keine Sau davon spricht, dass wir am Ende überhaupt Wehrpflichtige einziehen müssen, die Bw wird mit Ansage deutlich unter der 2+4-Vertragsobergrenze bleiben (Warum das Ding noch eine Rolle spielt? Ach, Deutschland…), und wenn der Aufwuchs primär aus Kampftruppenverbänden besteht, sollten wir auch locker genug Freiwillige kriegen. Gibt ja angeblich genug in diesem Volk von über 80 Millionen, die mit der Waffe in der Hand dieses Land verteidigen mögen, und dieser Weg steht allen unabhängig von Geschlecht und Weltanschauung offen. Ergo: Im Kern geht es um die Wehrerfassung und Musterung als Grundlage für ein Wehrersatzwesen, was nun wieder eingeführt werden soll. Warum das so ein Zerch ist? Wie gesagt, die Union hat sich die Wehrpflicht zum Fetisch erkoren, weil sie aus schlechtem Gewissen Überkompensation betreibt.
Erstaunliche Ansichten hier.
Wir sprechen seit den 1960er Jahren vom Thema Gleichberechtigung Mann und Frau.
Seitdem ist glücklicher sehr viel passiert in dieser Hinsicht.
Es wird hier erneut auf die Rolle der Frau in der Familie hingewiesen, die deswegen keine Wehrpflicht machen soll..
Das ist aber ein Rollenbild aus sehr vergangenen Zeiten. Die jetzige junge Generation, um die es bei der Musterung geht, lebt gleichberechtigt.
Im Übrigen sehr oft kinderlos, wie unsere Geburtenrate von 1,3 Kindern pro 2 Erwachsene zeigt.
Am Ende ist diese neue Regelung ein Schlag ins Gesicht für alle, die Jahrzehnte an der Emanzipation gearbeitet haben.
Und dies gilt für beide Geschlechter.
Der Verteidigungsminister trägt in Interviews vor das es genügend freiwilig Wehrdienstleistende geben wird.
„Alle Zahlen weisen darauf hin…“
Das kann man recht leicht auch anders sehen…
Immerhin wurde die Musterung wieder eingeführt.
Die einen begrüssen das aus militärischer Sicht.
Die anderen warnen vor „Militarisierung der Gesellschaft“ aus ethisch/philosophischer Sicht.
Die Wiedereinführung der Wehrpflicht oder eine Festschreibung ab welchen Zahlen wird sehr wahrscheinlich auf die nächste Regierung verschoben.
In diese potentiellen Wählerverlust-Nesseln will man sich sehr ungern setzten…
Berufsbedingt habe ich täglich mit Betriebsärzten und überbetrieblichen Diensten für Arbeitsmedizin zu tun. Und siehe da, der überwiegende Teil der Ärztinnen und Ärzte sind ehemalige Truppenärzte der Bundeswehr. Bei denen sind Tauglichkeitsprüfungen jedweder Art und Eignungsuntersuchungen Tagesgeschäft. Deutschlandweit gibts da ca. 8000 davon und das mit mehrern Ärzten. Da sollte auch kurzfristig eine große Anzahl von angehenden Rekruten untersucht werden können.
@zulu125: Vielleicht könnte man die Musterung auch mit einer letzten Jugenduntersuchung (J3), ohnehin anstehenden arbeitsmedizinischen Untersuchungen, Impfungen und der Abfrage zur Bereitschaft zur Organ- und Knochenmarkspende kombinieren.
Dies würde auch die gesellschaftliche Verankerung erhöhen.
Laufen lassen würde ich das, wie gesagt, im Sinne der Subsidarität und Auftragstaktik über die schon in der Fläche vorhandenen und chronisch unterfinanzierten Gesundheitsämter.
@sakrileg, werfen Sie Mal einen Blick auf die Sitzverteilung im Bundestag.
Ohne Stimmen von AfD oder Linken bekommen sie keine 2/3 Mehrheit zusammen. Mit beiden will die CDU aber aus Prinzip nicht reden.
@zulu1975
„Berufsbedingt habe ich täglich mit Betriebsärzten und überbetrieblichen Diensten für Arbeitsmedizin zu tun. Und siehe da, der überwiegende Teil der Ärztinnen und Ärzte sind ehemalige Truppenärzte der Bundeswehr. Bei denen sind Tauglichkeitsprüfungen jedweder Art und Eignungsuntersuchungen Tagesgeschäft.“
Ich begreife in diesem Kontext Folgendes nicht. Um Tauglichkeitsprüfungen Art und Eignungsuntersuchungen durchführen zu können, muss die Frage beantwortet sein „tauglich bzw. geeignet wofür?“
Oberst Wüstner hat in seiner Anhörung gesagt
„Der Verteidigungsumfang der Bundeswehr … (260.000 aktive Truppe, 200.000 Reservisten) nach Kenntnis des DBwV … ohne ein
politisch gebilligtes neues Fähigkeitsprofil.“
Wenn das Fähigkeitsprofil fehlt, wie sollen dann Ärzte die Fähigkeiten von Kandidaten prüfen können?
„Ohne Stimmen von AfD oder Linken bekommen sie keine 2/3 Mehrheit zusammen. Mit beiden will die CDU aber aus Prinzip nicht reden.“
Das kommt oft beim Thema Wehrpflicht auch für Frauen…
*******
Grundsätzlich richtig.
Aber das „Prinzip“ kann man direkt wieder einkassieren.
Die 2/3 Mehrheit braucht es ja auch im Spannungs / Verteidigungsfall um ebendiesen ausrufen zu können…
Darüber redet die CDU lieber nicht..
@Ökonom
Die Verwendungsfähigkeiten (bzw. Einschränkungen derselben) werden wohl die gleiche bleiben.
@Flo: Ist mir bewusst. Aber das ändert ja nix daran, dass ich als Wähler dieses Prinzip (für mich persönlich nur bei der Linken – andere Wähler vielleicht bei der AfD) für falsch halten und kritisieren kann. Und dass das ganze kein Naturgesetz ist, das nicht zu ändern wäre, kann man auch erwähnen, wenn jemand mal wieder darauf hinweist, dass die 2/3-Mehrheit halt einfach nicht machbar wäre. Sie ist insofern nicht gewollt, keinesfalls wäre sie gottgegeben unmöglich. Ob das in der Praxis verhandelbar wäre mit der Linken – ich gebe zu, da hab ich Zweifel, ja. Aber dass man es wegen eines nicht sonderlich klugen Prinzips gar nicht versucht ist mMn kritikwürdig.
@Thomas Melber
danke.
Damit aber unterstellen Sie Oberst Wüstner, er habe da Überflüssiges bekrittelt.
Erstens teile ich diese Ihre Einschätzung der strategischen Denk-Fähigkeiten dieses Verbandschefs nicht; und zum Zweiten finde ich die Unterschiede in den Funktionen der Bundeswehr zwischen Damals und in Zukunft, mit Deutschland als logistischer Drehscheibe, offenkundig.
Sehen Sie den Unterschied wirklich nicht?
@sakrileg sagt: 16.11.2025 um 13:36 Uhr
„Aber dass man es wegen eines nicht sonderlich klugen Prinzips gar nicht versucht ist mMn kritikwürdig.“
Die Frage ist doch auch, wie hoch der Preis an politischen Zugeständnissen wäre, egal über welche Oppositionspartei wir sprechen. Und es wird ja geradezu so getan, als wären die Grünen einfach so bereit zuzustimmen. Das ist m.E. kein Selbstläufer.
@Ökonom
In der Arbeitsmedizinischen Vorsorgeverordnung (ArbMedVV) werden sämtliche, gesundheitliche Belastungen und Gefährdungen für Berufstätige erfasst. Da viele Arbeitsmediziner im früheren Leben Truppenärzte waren, sind diese durchaus in der Lage die Eignungen mit seinen Unterstufen festzustellen und auch auszuschließen. Dazu muss man das Rad nicht neu erfinden. Ein Fähigkeitsprofil für die einzelnen Verwendungen liegen im Übrigen bei den Karrierecentern vor. Auch die Freiwilligen müssen ja untersucht werden.
@sakrileg, da stimme ich Ihnen zu. Aus Prinzip gar nicht mit einer anderen Partei reden zu wollen oder aus Angst davor das eine eigene Idee von der „falschen“ Partei unterstützt wird die nicht zu verfolgen ist kritisch zu sehen. Das man keine Koalition bilden will weil man nicht ausreichend Schnittmenge sieht okay, aber in einzelnen Sachfragen sollte man immer zu einer Zusammenarbeit bereit sein.
Was ja komischerweise auf Ebene der Kommunen, wenn es um die Frage geht bekommt die neue Schule jetzt eine Holz- oder Klinkerfassade, kein Problem darstellt.
Am Rande übrigens ein Bogen gen Sicherheitshalber der zu schließen wäre: RUS unterstützt die Ränder des politischen Spektrums, um die Handlungsfähigkeit unserer Demokratien einzuschränken. Jetzt stehen wir der Hase vor der Maskirovska-Schlange in rein hypothetischer Debatte…
Empfehlung: Fraktionsdisziplin aufheben, das Thema offen diskutieren, die BW als Oberbehörde moderiert die Debatte. Die Debatte wäre weltanschaulicher Natur, die Weltanschauung ist frei, und das verteidigen die Exekutivbehörden.
@Ökonom
Mir geht es nicht um das Fähigkeitsprofil der Bw im allgemeinen sondern um die Anforderungen an den Sdt für bestimmte Verwendungen. Ich wüßte nicht, welche absolut neuen neuen Verwendungen es bei der Bw jetzt geben soll, Ausnahme vielleicht „Drohneur“ für FPV-Drohnen mit einem Anteil „Scharfschütze“ falls man die Einsatzpraktiken im Ukrainekrieg übernimmt.
Ich bin da bei @zulu1975
WELT Online zieht heute das Thema „doppelte Staatsangehörigkeit“ hoch:
„Ein Sechstel [des Jahrganges] mit Doppelpass – und die Frage nach Loyalität und Geheimschutz“
wobei es ja keine neue Herausforderung ist.
Nur eine Beobachtung am Rande, da weiter oben der ehemalige CSU-Verteidigungsminister angesprochen wurde, der seinerzeit die Wehrpflicht aussetzte: Dieser spielt sich inzwischen als deren Retter auf! In einem Podcast sagte er sinngemäß: Hätte er sie seinerzeit nicht ausgesetzt, wäre sie völlig abgeschafft worden. Also: Mehr Dankbarkeit bitte für diese sicherheitspolitisch weitsichtige Entscheidung der damaligen Regierung!
Zum Thema selbst: Dieser ganze Eiertanz zeugt eigentlich nur davon, daß unsere Gesellschaft von Resilinez oder gar Resistenz noch weit entfernt ist.
@AoR:
Davor ist unter Berufung auf alle, denen der Begriff „Parlamentsarmee“ noch was wert ist, zu warnen. Eine – auch wohlmeinend intendierte – Moderation einer parlamentarisch-gesellschaftlichen Debatte durch die Streitkräfte geht mir etwas zu sehr in Richtung „Armeeparlament“.
@Metallkopf: Dann berufen sie sich ja auch auf mich ;) Nun ist ne Grundsatzfrage zur geschlechtsneutralen Musterung. Dann fordert die BW die Debatte halt und es moderieren andere.
Aktueller Artikel im Spiegel mit der Überschrift:
„Zahl der Kriegsdienstverweigerer steigt offenbar auf Höchstwert.“
Da wird auch auf „ungediente“ Verweigerer hingewiesen.
Soweit nichts Neues.
ABER:
Was ist denn wenn einer der 2008er Jahrgänge im Vorfeld verweigert ?
Muss er dann noch zur Musterung ( die würde dann ja nichts bringen ) ?
Und vor allem kann er dann überhaupt bei einer angedachten Auswahlwehrpflicht ausgewählt werden ? Auch dies würde ja nichts bringen, zudem ist der „Bewerber“ ja sichtlich ungeeignet… wäre ja nur eine zu schaffende Zivi-Stelle mehr…
Im kalten Krieg war die Sache klar, egal wer wann verweigert, jeder ist dabei. Egal ob als Zivi oder BW.
Aber heute ?
Ist mir irgendwie nicht klar…
@ Apollo 11 sagt:
16.11.2025 um 12:32 Uhr
„Die 2/3 Mehrheit braucht es ja auch im Spannungs / Verteidigungsfall um ebendiesen ausrufen zu können… Darüber redet die CDU lieber nicht..“
Diese Aussage stimmt so nicht, der Spannungsfall kann mit der Mehrheit im Bundestag beschlossen werden (keine 2/3 Mehrheit erforderlich), der Verteidigungsfall kann mit einer 2/3 Mehrheit im Bundestag ODER mindestens mit der Mehrheit der Abgeordneten UND mit Zustimmung des Bundesrats beschlossen werden.
Es gibt also z.Z. keine Sperrminorität z.B. der Linken und der AfD, die eine Ausrufung des Spannungsfalls oder gar des Verteidigungsfalls verhindern könnte.
[Wir bleiben bitte bei den Fakten – sei es in Art. 80a GG
„Die Feststellung des Spannungsfalles … bedürfen einer Mehrheit von zwei Dritteln der abgegebenen Stimmen.“
https://www.gesetze-im-internet.de/gg/art_80a.html
oder in meiner Übersicht (wofür schreibe ich die eigentlich?)
https://augengeradeaus.net/2025/10/kurz-erklaert-was-bedeutet-verteidigungs-spannungs-buendnis-zustimmungsfall/
T.W.]
@Apollo 11
Bei Abgabe eines Antrages auf Kriegsdienstverweigerung erfolgt ohnehin die Feststellung der gesundheitlichen Eignung. Ohne diese Feststellung kann eine Bearbeitung nicht erfolgen, da die „Chance“ besteht, aus gesundheitlichen Gründen gänzlich ausgeschlossen zu werden
#Überragend:
Das ist korrekt, zumindest de jure Stand heute.
Es bleibt aber eine Einreichung auf Verweigerung in den Akten.
Das könnte Anlass einer erneuten gerichtlichen Überprüfung sein.
Wenn ich richtig informiert bin hat die Einreichung des Verweigerungsantrags in Friedenszeiten aufschiebende Wirkung.
Das wird im Verteidigungsfall mit einiger Wahrscheinlichkeit nicht mehr der Fall sein.
D.h. um eine Verweigerung vollunfänglich wirksam werden zu lassen braucht es Zeit ( zur Bearbeitung, die im V-Fall viel länger dauern kann ).
Also muss man den Antrag schon VOR der Musterung stellen können. Denn im V-Fall wird ja verstärkt gemustert werden…
Ein Fall für die roten Roben in Karlsruhe ?
Unabhängig davon bleibt bei der angedachern Auswahlwehrpflicht das Problem der Verweigerer. Sind die dann automatisch ganz raus ?
Und wie gerecht ist das denn dann..?
@AoR:
Die gesellschaftliche Debatte über eine geschlechterübergreifende Dienstpflicht können wir ja liebend gern führen. Und uns auch, falls man denn zu dem Ergebnis kommt, dass es sinnvoll wäre, das bisherige Modell zu überdenken, um entsprechende parlamentarische und auch verfassungsändernde Mehrheiten bemühen.
Was aber natürlich angesichts der in dieser Hinsicht in unserer Informationsgesellschaft vorhandenen Möglichkeiten zum Abruf des erforderlichen Wissens um die aktuelle Verfassungsrealität – man muss einige Kommentare, die offensichtlich von Juristen verfasst wurden, auch gern hier nur lesen – nicht funktioniert, ist, sich bei jeder passenden Gelegenheit hinzustellen, im übertragenen Sinn mit dem Fuß aufzustampfen, und zu behaupten, es sei verfassungswidrige „Diskriminierung“, wenn nur Männer zur Wehrpflicht eingezogen würden. Das ist es nämlich gerade nicht! Das Thema ist verfassungsrechtlich höchstgerichtlich durchentschieden und das wird auch nicht durch Zeitablauf anders, solange sich die verfassungsrechtlichen Bestimmungen nicht geändert haben.
Wenn das einige nicht davon abhält, gleichwohl immer wieder anderes zu behaupten, dann ist das eine Art Realitätsverweigerung, die dann irgendwann wirklich nur noch mit oder Intellektueller Insuffizienz oder einer mutwilligen argumentativen Unlauterkeit zu erklären ist. Es fällt dann schwer, die Urheber solch offensichtlicher Querulationen noch über die gebotene mitteleuropäische Anstandshöflichkeit hinaus in Diskussionen ernst zu nehmen.
Stellen Sie sich vor, Sie haben keinen Hammer und müssen aber dringend einen Nagel in die Wand kloppen. Jetzt versuchen Sie in Ihrem Werkzeugkasten irgendwas zu finden, womit Sie den Nagel in die Wand kriegen, aber es kommt immer einer vorbei, der Ihnen den Werkzeugkasten zuschlägt und kräht: „Wir brauchen aber einen Hammer!! Das ist ungerecht, dass wir keinen Hammer haben!! Einen Hammer zu holen dauert aber viel zu lange!! Solange wir keinen Hammer haben, brauchen wir gar nicht drüber nachzudenken, einen Nagel in die Wand zu schlagen!!“
Jetzt gibt’s zwei lösungsorientierte Handlungsoptionen: Entweder, man besorgt sich einen Hammer, dann kommt der Nagel eben erst später (also potenziell zu spät) in die Wand, oder aber man arbeitet notgedrungen mit dem, was man hat und haut den Nagel halt mit der Rohrzange rein und besorgt dann anschließend fürs nächste Mal oder die endgültige Befestigung einen richtigen Hammer…
Man kann halt zur (auch notdürftigen) Lösung beitragen, oder man kann sich ständig lauthals beklagen, dass das Problem da ist.
Danke @Metallkopf.
Mir fehlt bei dieser Diskussion (und gelegentlich anderswo) die Haltung: „losmachen, auf Sicht fahren, Kurs korrigieren“
Ja, man kann die aktuelle Lage mit 1988 (Stichwort. klarer Feind) und 2010 (letzte Jahrgänge Wehrpflicht) vergleichen.
Aber für die Lage heute stochern wir alle im Nebel. Und ich erwarte nicht, daß irgendjemand (weder Soziologe, noch VtgMinisterium noch ….) die perfekte Lösung in der Hand hält. deswegen:
„losmachen, auf Sicht fahren, Kurs korrigieren“
@Metallkopf
Es gibt immer zwei Lösungen im Leben.
Die eine nennt man Firefighting, ist leider nur eine schnelle Lösung, die mittelfristig nicht hilft.
Die andere heißt in der Wirtschaft Permanent Correction, dauert länger, ist aber nachhaltig.
Hier hat man sich für die erste Variante entschieden, die eine Hälfte der Bevölkerung abdeckt und die andere bevorzugt behandelt.
Das ist Diskriminierung aufgrund des Geschlechts.
Und deswegen lehne ich mich ganz entspannt zurück und warte die kommenden Monate ab.
@Metallkopf: Der erste Nagel ist drinnen, das Brett hebt. Den zweiten Nagel, der den Verschlag Wetterfest für das Umwetter aus verschiedenen Richtungen macht, darf aber nicht gemustert oder gar angefasst werden.
Ja erfolgreich der erste Nagel, halten wir das fest ;)
Nachtrag zur „Musterungspflicht“:
In den ersten Beiträgen zu den Kommentaren der Linken und den angedachten Zentren zur Beratung „Kriegsdienstverweigerung“ wird erwähnt es gäbe in Zukunft auch „Tipps und Tricks“
zur Verweigerung der Musterung.
Da bin ich mal gespannt…
Nicht zum ersten Mal bleiben die Taten des Verteidigungsministers weit hinter seinen Worten zurück. Wer sich um kriegstüchtig zu werden derartige Fesseln auferlegt, dem mangelt es an Willen. Deutschland bleibt so unter seinen Möglichkeiten und erscheint nachwievor unentschlossen. Von Deutschland wird zu recht mehr erwartet als Trippelschritte.