Koalition einigt sich auf neues Wehrdienstmodell: Frühe Musterung, „Bedarfswehrpflicht“ mit Losverfahren (Nachtrag: Audio Pistorius)
Nach wochenlangem, praktisch öffentlichem Streit haben sich die Koalitionsfraktionen von Union und SPD auf ein neues Wehrdienstmodell verständigt. Die Einigung in der Nacht zum (heutigen) Donnerstag orientiert sich weitgehend an den Vorschlägen von Verteidigungsminister Boris Pistorius. So soll es eine Wehrpflicht nicht automatisch, sondern nur mit einem Gesetzesbeschluss des Bundestages geben. Ein Losverfahren ist vorgesehen.
Um die Einzelheiten hatte eine Verhandlungsgruppe aus beiden Fraktionen gerungen; die erste Einigung, die unter anderem ein Losverfahren bereits für die Musterung junger Männer vorgesehen hatte, war allerdings am Einspruch des SPD-Verteidigungsministers gescheitert. Die jetzt vorgesehene Neuregelung bleibt eng am ursprünglichen Gesetzesvorschlag, den das Bundeskabinett im August beschlossen hatte.
Die wesentlichen Punkte, wie sie in einer gemeinsamen Übersicht von Union und SPD aufgelistet werden:
• Aufwuchspfad
Für die angestrebte Vergrößerung der Bundeswehr und die wachsende Zahl an Reservisten soll ein so genannter Aufwuchspfad gesetzlich verankert und durch eine halbjährliche Berichtspflicht des Verteidigungsministeriums gegenüber dem Deutschen Bundestag überprüft werden. Die Zahlen orientieren sich schrittweise an einem Zielkorridor von 255.000 bis 270.000 aktiven Soldaten und Soldatinnen, um die geplante Größe von 260.000 zu erreichen.
• Bedarfswehrpflicht mit Losverfahren
Allerdings wird diese gesetzliche Bestimmung, auf die vor allem die Union gedrängt hatte, eben nicht zu einer automatischen Inkraftsetzung der Wehrpflicht führen. Über eine Bedarfswehrpflicht soll der Bundestag per Gesetz entscheiden, insbesondere wenn die verteidigungspolitische Lage oder die Personallage der Streitkräfte dies erforderlich macht. Wenn es mehr Wehrpflichtige – also Männer – als Bedarf gibt, soll als ultima ratio ein Zufallsverfahren, also eine Auslosung, angewendet werden. Entscheidende Aussage dabei: Einen Automatismus zur Aktivierung der Wehrpflicht wird es nicht geben.
• Wehrerfasssung und verpflichtende Musterung bereits 2026
Wie vom Verteidigungsministerium von vorherein geplant, sollen alle 18-jährigen eines Jahrgangs einen Fragebogen erhalten, in dem sie Auskunft über Motivation und Eignung geben sollen. Männer müssen, Frauen können diese Fragen beantworten. Mit dieser Form der Wehrerfassung soll die Bundeswehr eine Datenbasis haben, um im Verteidigungs- oder Spannungsffall die dann automatisch wieder in Kraft gesetzte Wehrpflicht umsetzen zu können.
Die verpflichtende Musterung der ab dem 1. Januar 2008 geborenen Männer soll bereits mit Inkrafttreten des Gesetzes beginnen, nach der bisherigen Planung also zum 1. Januar 2026. Die ursprüngliche Planung des Verteidigungsministeriums hatte diese verpflichtende Musterung erst ab 2027 vorgesehen, auch um die erforderlichen Strukturen für die ärztlichen Untersuchungen zu schaffen.
• Mehr Sold, aber kein Soldat auf Zeit
Der Neue Wehrdienst soll so weit wie möglich auf Freiwilligkeit beruhen. Deshalb wird auch der Sold deutlich angehoben, auf rund 2.600 Euro brutto. Allerdings werden die Freiwilligen nicht von vornherein, wie im Gesetzentwurf zunächst vorgesehen, als Soldaten auf Zeit (SaZ) eingestellt: Diesen Status bekommen sie erst ab einer Verpflichtungszeit von mindestens einem Jahr, vorher, so formulieren die Fraktionen, bleibe der freiwillige Wehrdienst als besonderes staatsbürgerliches Engagement erhalten. Auch einen Zuschuss zum Führerschein soll es nur bei mindestens zwölf Monaten Verpflichtungszeit geben.
• Mehr Geld für zivile Freiwilligendienste
In einem gesonderten Schreiben an die SPD-Fraktion halten der Verteidigungsminister, Fraktionschef Matthias Miersch und die beiden SPD-Verhandler Siemtje Möller und Falko Droßmann fest, dass auch die zivilen Freiwilligendienste gefördert werden sollen. Dafür würden im kommenden Jahr zusätzliche 50 Millionen Euro bereitgestellt, mit denen mehr als 15.000 neue Plätze geschaffen werden könnten.
Nachtrag: Der Verteidigungsminister mit Antworten auf (Detail)Fragen zum neuen Wehrdienstmodell:
Gut so!
Jetzt erst einmal das Gesetz und dann die Organisation der Musterung.
Zum Thema Aufwuchspfad: Ich vermute, dass dieser gemäß den auf der Bundeswehrtagung öffentlich von Pistorius an die nächste Ebene verteilten Aufträgen erstellt wird. Das meiste davon ist ja bis Ostern zu liefern.
Was ich nirgends finde (vielleicht bin ich auch einfach blind): wie lange soll jetzt der „freiwillige Wehrdienst als besonderes staatsbürgerliches Engagement“ dauern? Doch sicher unter einem Jahr, wenn ich die neue SaZ Regelung richtig interpretiere.
Interessant wird es dann auch mit dem Zuschuss zum Führerschein, den ein SaZ 1 ff erhalten soll, den ein „klassischer“ SaZ 4+ aber nur in engen Grenzen nutzen kann. Der BFD freut sich schon jetzt wie Bolle auf das, was da ansteht … NICHT!
Verpflichtende Musterung? Alles abweichende wäre Augenwischerei. Dennoch hat man es verpasst, die Wehrpflicht ins 21JH zu überführen und konsequent Männlein und Weiblein zu mustern.
Sollen denn die neuen Wehrpflichtige im Ausland verwendet werden können?
Wenn nein, womit füllt man dann den die neu der NATO versprochenen Brigaden?
Okay – immerhin eine Entscheidung.
Musterungen ab dem 01.01.2026. Dann sollten schnellstmöglich die ersten Briefe versendet werden. Sollte ja klappen.
Dann zum Sold: 2600€ sind ordentlich – vor allem für jemanden der direkt von der Schule kommt. Finde ich aber nicht verkehrt.
Wichtig ist – aus meiner Sicht – das es jetzt wirklich schnell geht um einen zeitnahen Aufwuchs zu ermöglichen.
Ich bin gespannt
Bleibt immer noch die Frage, wie man sich in der kurzen Zeit (ein Jahr und ein paar zerquetschte) den Aufwuchs von „Musterungszentren“ vorstellt. Hier gilt es ja nicht nur, entsprechende Räumlichkeiten zu finden, sondern aus die personelle und materielle Ausstattung sicher zu stellen. Gerade die Einstellung von Zivilpersonal ist in den vergangenen Jahren wohl häufig ein Nadelöhr gewesen und eine Verlagerung der Musterung in den „grünen“ Bereich scheidet aus ähnlichen Gründen ebenso aus wie ein vielleicht diskutiertes „Outsourcing“. Es gibt schlichtweg zu wenig Kapazitäten (und eine Menge rechtliche Fragen).
Es bleibt einfach spannend …
Mein Sohn leistet aktuell FWD 12 – ab Januar noch 6 Restmonate. Werden aktuelle FWDLer ab Januar auch auf SaZ 1 umgestellt und höher besoldet? Vielen Dank!
@JoH sagt: 13.11.2025 um 10:27 Uhr
Die zusätzlichen Brigaden können ja im Normalfall in Deutschland stehen. Und da die Wehrpflichtigen im Schwerpunkt Heimatschutz machen sollen, wird das wohl auch so sein.
Im Spannungs- oder Verteidigungsfall fallen sowieso alle Beschränkungen.
@AoR, unverändert. Die Wehrpflicht steht nur für Männer im Grundgesetz und um das zu ändern braucht man die Stimmen der „falschen“ Parteien um die nötige 2/3 Mehrheit im Bundestag zu bekommen.
War im Grunde so zu erwarten.
Auch das man jetzt das „Losverfahren“ nicht wirklich so nennen will. Auswahlverfahren klingt eben besser.
Das es keinen Automatismus geben wird zur Wehrpflicht beim Nichterreichen der Aufwuchsziele war auch klar.
Das soll dann wohl im Idealfall die nächste Regierung beschliessen.
Und aus diesem Grund muss es praktischerweise auch keine akuten Diskussionen um den Ersatzdienst geben. Vor allem „Wie viel Monate“ und „Welche Bezahlung“.
Auch das leidige Thema „Verweigerung erst nach Erhalt des Einberufungsbescheids“ mit der unklaren Lage wieviele Plätze man denn vorhalten sollte muss nicht thematisiert werden.
Das könnte wirklich ein Problem sein, denn nur junge Männer als „Losverlierer“ wären dann dabei. Alle anderen nicht. Ob das letztlich gerichtsfest ist, auch unklar.
Eine Sache immerhin ist kein zweischneidiges Schwert. Die verpflichtende Musterung wurde beschlossen. Aus verteidigungspolitischer Sicht kann man dies als Fortschritt bezeichnen.
Aber auch hier werden wohl Gerichte entscheiden wenn gegen die verpflichtrnde Musterung geklagt wird. Wird mit Sicherheit passieren, vermutlich sind die Gewinnaussichten aber dtl. geringer als bei der „Losverlierer-Ersatzdienst-Pflicht“…
AoR sagt:
13.11.2025 um 10:15 Uhr
„Verpflichtende Musterung? Alles abweichende wäre Augenwischerei. Dennoch hat man es verpasst, die Wehrpflicht ins 21JH zu überführen und konsequent Männlein und Weiblein zu mustern.“
Scheitet schlichtweg an den Mehrheitsverhältnissen im BTag. Für eine verpflichtende Musterung von Frauen bedarf es eine Grundgesetzänderung – darfür gibt es schlichtweg keine 2/3 Mehrheit im BTag und BRat.
GolfEcho83 sagt:
13.11.2025 um 11:07 Uhr
„Musterungen ab dem 01.01.2026. Dann sollten schnellstmöglich die ersten Briefe versendet werden. Sollte ja klappen.“
Und wo soll die Musterung stattfinden? –
Wer soll die durchführen? – Musterungsärzte / Amtsärzte / Hausärzte (letzere: Wie soll die Bezahlung erfolgen, kann man die überhaupt verpflichten, etc….)
Wem schicke ich die Briefe? – Allein schon die Erhebung + Auswertung der Datenbasis wird lange dauern (u.a. Entwicklung der Software und Anbindung an allen Meldeämtern der Republik).
Bevor nicht diese Fragen geklärt sind, braucht man keine Briefe verschicken…
@JOH: Für LV/BV können die Soldaten zumindest innerhalb von EU und NATO problemlos eingesetzt werden. Wir müssen von dieser „Einsatzdenke“ Abstand nehmen.
Die Anreize würde ich eher mit doppelter Anrechnung als Wartesemester, Anrechnung als Praktikum/Creditpoints, Rentenpunkten, Ablegung der Bewachungserlaubnis nach 34a GewO, einfacher Laufbahnwechsel mit der Möglichkeit zu RDL während der Semesterferien, etc. setzen, um die relevanteren Kreise anzuwerben.
Außerdem wäre es sinnvoll, wenn der Erwerb des Führerscheins auch noch dienstlich nutzbar wäre.
Moin, die Musterung könnte auch zeitnah durch die bereits in der Fläche vorhandenen und chronisch unterfinanzierten Gesundheitsämter im Geiste der Auftragstaktik und des Subsidaritätsprinzips durchgeführt werden.
Ferner kommt die nächste Pandemie bestimmt…
@Dr. StOffz: Die Datensätze (übrigens auch die der Reservisten) finden sich bei der Deutschen Rentenversicherung (DRV).
Man muss das nur wollen..,
Und die Begründung wäre …?
Hachja, Hausaufgaben an das Bundesverfassungsgericht verlagert …
Ich weiß ja nicht was die Verantwortlichen im Bundestag und in der Führung BMVg aktuell rauchen…
Aber ohne die dafür erforderlichen Grundlagen an Infrastruktur , Personal und IT-Prozessen …
läuft da ab 01.01.2026 nix … und auch noch nicht zum 31.12.2026 … bzw. nur deutlich auf kleiner Flamme…
Generalleutnant Sieger hatte erst vor kurzem „seine“ Mitarbeiter darauf „eingeschworen“ das die erforderlichen
Maßnahmen nicht leicht bis 07/2027 umzusetzen sein werden… Und jetzt soll das plötzlich in 2026 gehen… ?
Zitat:
„Eine zentrale Herausforderung für das BAPersBw stellt dabei der Aufbau einer Struktur zur Durchführung einer verpflichtenden Musterung ab Juli 2027 dar.
Am 25. September 2025 hatte ich die Gelegenheit, Herrn Staatsekretär Hilmer und dem designierten Abteilungsleiter der neuen Hauptabteilung Aufwuchs im BMVg, Herrn Ministerialdirektor Dr. Götz,
unsere ersten Planungen vorzustellen. Diese sehen im Kern die Aufstellung von bundesweit insgesamt
24 Musterungseinrichtungen vor.“
Quelle: Mitarbeiterbrief vom 02.10.25
@DrStoffz, also an die Daten der Meldeämter wird man sehr einfach kommen. §58c Soldatengesetz sieht schon heute eine Datenübertragung vom Meldeamt an die Bundeswehr vor. Zwar aktuell mit Widerspruchsmöglichkeit und nur zum Zweck der Information, aber das wird sicher im Gesetzentwurf geändert. Technik dürfte also stehen.
[Ehe diese Debatte jetzt hier kommt und irgendwelche Schlaumeier argumentieren, man könne mit einem Widerspruch gegen die Datenweitergabe die Wehrpflicht austricksen: Die entsprechenden Regelungen stehen schon jetzt im Gesetzentwurf, den das Kabinett verabschiedet hat. T.W.]
Nachtrag zum hier angesprochenen Thema Personal, Räumlichkeiten und Musterung.
Das könnte wirklich ein Problem werden.
Meines Wissens nach gab es 1990 noch 120 Kreiswehrersatzämter ( Westdeutschland ) Heute Null.
Die Musterungen fanden famals zum grossen Teil in Aussenstellen dieser Ämter statt. Oft mit aus der Privatwirtschaft eingekauften Ärzten.
Wenn ich die jetzige Situation sehe mit übervollen Wartezimmern… einfach wird die Personalgewinnung nicht…
Allerdings war die Musterung schon im kalten Krieg ärzteseitig recht lukrativ. Das lag auch an der hohen Taktzahl der Untersuchungen.
„…Die verpflichtende Musterung der ab dem 1. Januar 2008 geborenen Männer soll bereits mit Inkrafttreten des Gesetzes beginnen, nach der bisherigen Planung also zum 1. Januar 2026…“
Diesen Termin wage ich zu bezweifeln…
Irgendwie passt da was nicht. Wenn ich ab dem 1. Januar 2026 mit der Musterung der nach dem 1. Januar 2008 geborenen beginne, würde ich dann 16-jährige mustern.
Ist das a) aufgrund der noch nicht abgeschlossenen körperlichen Entwicklung wirklich sinnvoll und b) ist das aufgrund fehlender Volljährigkeit überhaupt möglich?
[Ich bin ja im Kopfrechnen auch nicht so gut. Aber ich glaube, ein am 1. Januar 2008 geborener Mann wird am 1. Januar 2026 dann 18 Jahre alt. Zumindest hatte ich in der Grundschule, dass 26 weniger 8 ziemlich genau 18 sind… T.W.]
Nur mal eine kurze Überlegung dazu, wie es denn gehen könnte, wenn man die „Musterung“ an zivile Arztpraxen delegieren würde. Ein im Jahr 2008 geborener Mann wäre dann zur Musterung vielleicht gerade 18 Jahre alt geworden, zumindest, wenn man vom Stichtag 01.01.2026 ausgeht. Das bedeutet ja, dass bis dahin grundsätzlich die Behandlung von Erkrankungen beim Kinderarzt erfolgt. In der Regel wechseln Jugendliche zwischen dem 16. und dem 18. Lebensjahr zu einem Facharzt für Allgemeinmedizin (Der Wechsel vom Kinderarzt zum Hausarzt erfolgt in der Regel ab dem 18. Lebensjahr, da Kinderärzte rechtlich bis dahin für die Behandlung zuständig sind. In der Praxis wird der Übergang oft schon früher vollzogen, zum Beispiel um die 16-jährige J2-Untersuchung herum.) Für eine Untersuchung nach Jugendarbeitsschutzgesetz erhält ein Arzt derzeit knapp über 23 €, Bei der chronischen Überlastung gerade von Kinderarztpraxen kann man sich ausmalen, dass diese bei einer ähnlichen Vergütung für eine Musterungsuntersuchung wenig Begeisterung zeigen werden, bei Hausärzten ist das sicher ähnlich, zumal sie die Masse der Probanden vielleicht das erste Mal sehen. Erschwerend käme hier hinzu, dass diese ggf. außerhalb des Sicherstellungsauftrages liefen und damit umsatzsteuerpflichtig wären … viel Bürokratie und Aufwand für wenig Geld.
Wie gesagt … das bleibt spannend
@ Apollo 11
Es fanden Musterungen nur in den Kreiswehrersatzämtern statt (wobei es Großämter und kleinere Ämter gab). Die Ärzte waren bis auf wenige Vertragsärzte (im Vertretungsfall) alles angestellte oder verbeamtete Ärzte. Die Großämter hatten noch Facharztstationen, in denen Probleme bei Orthopädie und Innerer Medizin abgedeckt wurden.
Hinzu kam der Psychologische Dienst mit der Testung an der CAT Anlage.
Ich frage mich auch, wie die Tatbestände „Zurückstellung“ etc. geregelt werden sollen. Die Musterungsbeamten mussten da ziemlich fit sein und der entsprechende Kommentar des Wehrpflichtgesetzes (Steinlechner o
a.) wurden auch nicht fortgeschrieben. Das war im Studium für die Wehrverwaltung ein umfangreiches Fach, das an der Hochschule so nicht mehr gelesen wird. Ein Großamt hatte am Ende (2010) mit Berufsförderungsdienst etwa 160 Beschäftigte. Da wünsche ich viel Vergnügen, diese Leute zu finden und auszubilden …
Von den Gebäuden will ich gar nicht erst anfangen.
Und mehr Truppe wird auch zwangsläufig zu einem Aufwuchs von 87b führen – was bei einer jetzt schon überalterten, auf Lante genähten Verwaltung in det Schlammzone zu weiteren Problemen führen wird. Das wird alles sehr spannend: so schnell man die Wehrpflicht ohne Sinn und Verstand ausgesetzt hat, so schnell will man sie ohne diese beiden Komponenten wieder einsetzen … Supi!
Falls für den männlichen ab Jahrgang 2008 langsam aber sicher die Schnappatmung einsetzt, gebe ich zu bedenken, Ruhe bewahren und chillen… Wie etliche Foristen erwähnten, könnte der Ansatz der vorgesehenen Musterung (verpflichtend ab 01.07.2027 ?!) für organisatorische Schwierigkeiten in der faktischen Umsetzung sorgen. Es bedarf keines Orakels, dass man die online-Befragung (ab 01.01.2026 ?!) jetzt als erfolgsversprechend „verkaufen“ möchte. Ich bin jedenfalls gespannt, auch im familiären Umfeld, ob und wie Planung, Durchführung und Reflexion im Zusammenhang mit dem zukünftigen Wehrdienst angenommen wird.
Das einzig gute an der Einigung ist, dass es endlich ein Ergebnis gibt. Dass die Einigung nicht viel taugen würde war klar, die Chance dafür wurde schon beim Koalitionsvertrag vergeigt, weil damals keine Wiedereinführung der Wehrpflicht beschlossen wurde. Die Einführung im Koalitionsvertrag wäre einfach gewesen, weil Migration oder Bürgergeld für die SPD wichtiger sind, als die Wehrpflicht. So aber könnte sich die SPD gerade mit der Ablehnung der Wehrpflicht durchsetzen bei den Koalitionsverhandlungen, obwohl die Mehrheit der SPD Wähler für die Wehrpflicht ist. Es ist ungerecht, dass alle Männer den Fragebogen ausfüllen & zur Musterung müssen, aber Frauen nur freiwillig! Dies ist kein Gebot der Wehrpflicht. Ein einfaches Gesetz würde ausreichen, den Frauen die Beantwortung des Fragebogens & die Musterungspflicht aufzuerlegen. Eine Musterung kostet einen Tag, würde dem Zweck dienen die Wehrtauglichkeit aller Frauen festzustellen & mehr freiwillige durch die Musterung als Zwangskontakt mit der Bundeswehr zu gewinnen. Einer Verfassungsänderung bedürfen es nur für eine Wehrpflicht für Frauen. Eine Mehrheit der Bevölkerung würde eine Dienstpflicht für Männer und Frauen vorziehen, aber die Grundgesetz Änderung dafür scheitert an den Putin Trollen der AfD. Positiv ist, dass es die freiwillige Wehrpflicht weiter gibt, aber komisch ist, dass es eine Saz1 ab einem Jahr geben soll statt die Wehrpflicht für alle Fortbestehen zu lassen, die kein SaZ2 werden wollen. Was ich noch nirgends gelesen habe, welche Wehrpflichtsdauer denn gelten soll, wenn die freiwillige Wehrpflicht erwartungsgemäß scheitert? Denn außer mehr Geld mit 2.600 Euro brutto, wird nichts geboten. Der Führerscheinzuschuss ist so bürokratisch, dass dieser erfolglos sein wird. Angedachte Vorteile für Studenten, um mehr Freiwillige zu gewinnen, wie Vorteile beim Numerus Clausus oder Bafög von der Bundeswehr fehlen ganz und deshalb wird die Freiwilligkeit scheitern! Es wäre besser gewesen & ehrlicher, die alte Wehrpflicht wieder in Kraft zu setzen oder ein echtes schwedisches Modell, mit echter Wehrpflicht, wenn die Zielzahlen verfehlt werden . Die Abschreckungswirkung dieses Gesetzes gegen Putin ist fast Null! Die Regierungskrise wurde nur vertagt! Spätestens 2028 scheitert dieses Gesetz! Das Gesetz bringt uns also nur eine Wehrerfassung aller 18 jährigen. Aber ungerecht, dass alle 19 – 27 jährigen der Musterung entgehen, welche nach der alten Wehrpflicht auch gemustert worden wären!
Die Botschaft hör ich wohl … die LHD hier in einem von Großbaustellen geprägten 3* – StO im Süden ist ja nicht mal in der Lage, mir einen Termin zur Auskleidung Ende Januar anzubieten … ab März wieder, da bin ich schon 5 Wochen kein Soldat mehr. Wie wollen wir denn bitte bei den Strukturen und „Fähigkeiten“ Wehrpflichtige einziehen. Im Oktober gabs hier z.B. auch keine Socken … für die FWDL.
Bin ich froh, mich nach über 41 Jahren demnächst über andere Dinge aufregen zu können.
@XXX sagt:
13.11.2025 um 11:19 Uhr
„[….]. Gerade die Einstellung von Zivilpersonal ist in den vergangenen Jahren wohl häufig ein Nadelöhr gewesen und eine Verlagerung der Musterung in den „grünen“ Bereich scheidet aus ähnlichen Gründen ebenso aus wie ein vielleicht diskutiertes „Outsourcing“. Es gibt schlichtweg zu wenig Kapazitäten (und eine Menge rechtliche Fragen).
Es bleibt einfach spannend …[….]“
Die einfachste aller Lösungen – aber tatsächlich auch eine recht teurer wäre die Beauftragung der spezialisierten Personaldienstleister für die Gestellung des ärztlichen Personals. Analog zu den Abläufen in den Erstaufnahmeeinrichtungen. Auch dort ist es die Zeitarbeit die das Personal mit Masse stellt.
Jetzt wird mit Geld gelockt. 2600 Euro sind ganz schön happig. Wie groß ist denn da der Abstand zu einem Feldwebel, der gerade befördert wurde? Das dürften wohl die am besten bezahlten Azubis sein.
#Marmorklippe:
„…Ein Großamt hatte am Ende (2010) mit Berufsförderungsdienst etwa 160 Beschäftigte…“
Da fällt mir ein aktueller Fall zum Thema “ Wiedereingliederung nach Bundeswehrzeit“ ein.
Was auch ganz generell für die schwierige Nachwuchsgewinnung und Personalerhaltung bei der Bundeswehr gilt:
Meine Nichte ist nach dem Abi gerade an der Polizeihochschule. Beamtin auf Zeit, 3 Jahre Studium ( Kommisar-Anwärterin ). In ihrem Kurs von 34 reisst vor allem einer den Altersschnitt ( fast alle direkt von der Schule ).
Ex-Feldjäger der BW, verheiratet, 2 Kinder. Und über der eigentlichen Grenze von 36 Jahren für das Studium dieser Laufbahn.
Sollte versetzt werden. Wollte er nicht wg. Familie. Verständlich. Dank BW-Programm jetzt wieder Student. Ich vermute mit zusätzlichem Übergangsgeld ( das Studium ist mit 1500 € im Monat bezahlt incl. privater Krankenversicherung ).
Das zeigt auch das die BW kein normaler Arbeitgeber ist. Auch aus diesem Grund bleibt das Ziel Personalgewinnung schwierig…
Seriös kann die Frage keiner beantworten wie lange das mit der Freiwilligkeit klappt…
PS – Bonmot:
Beim ersten Schiesstraining geht es für die Kommissar-Anwärter mit Dummy-Waffen los, zwecks Handling und Haltung.
Ich vermute bei der Bundeswehr ist das noch wie früher nur mit echten Waffen ;-)
Es ist brutal
2014 war die Annexion der Krim. 12 Jahre später wird wieder vorsichtig gemustert. Das sind 3 volle Legislaturperioden – oder anders ausgedrückt eine fast gesamte Generation. Ich möchte keine politischen Verhältnisse wie in einer Autokratie, aber eine handlungsfähige Regierung schon.
Ob eine vorsichtige Musterung ausreicht, die „überschaubaren Personalbrobleme“ der Bundeswehr zu lösen, wird sich mit der Zeit zeigen. Daran müssen sich die Abgeordneten messen lassen, die dieser Tage ihr Wort erhoben haben.
Alle, die männlich sind und Schnappatmung haben, weil Frauen nach wie vor nicht der Wehrpflicht unterliegen, können sich ja mal überlegen, wie sie persönlich schwanger werden und Kinder zur Welt bringen können. Nur so als Denkanstoß, warum es nicht ungerecht ist, dass nur Männer wehrpflichtig sind. Und rein physiologisch sind Männer durchschnittlich leistungsfähiger, was ggf. für Streitkräfte relevant sein könnte.
Wer weiß mehr?
Ist beabsichtigt, das Kriegsdienstverweigerungsneuordnungsgesetz (KDVNG) so beizubehalten wie es ist oder ob es Bestrebungen gibt, dieses, mit Blick auf das neue Wehrpflichtgesetz ,“anzupassen“?
„Überragend“ schrieb:
„2014 war die Annexion der Krim. 12 Jahre später wird wieder vorsichtig gemustert.“
Die Politik hat nach 1989/1991 auch über 20 Jahre benötigt, um festzustellen, dass die Wehrpflicht überflüssig ist. In Anbetracht der sicherheitspolitischen Situation der 90er und 2000er war ein Aussetzen der Wehrpflicht sicherlich nachvollziehbar. Nur zu spät (2011). Die NATO-Partner haben die Wehrpflicht vielfach bereits in den 1990ern abgeschafft. Deutschland hängt sicherheitspolitischen Entwicklungen irgendwie immer hinterher. Ein Aussetzen der Wehrpflicht wäre vielleicht Anfang-Mitte 1990er geboten gewesen, verbunden mit einer Reduzierung der Bundeswehr auf 200.000 Berufs- und Zeitsoldaten. Also im Grunde EINE gewaltige BW-Reform nach der Zeitenwende 1989/1991. Die Militärausgaben hätten bis 2014 durchgehend bei 2% vom BIP belassen werden sollen, dann wäre die Bundeswehr nicht so kaputtgespart worden. Nach 2014 hätte man dann die Schritte einleiten müssen, die jetzt, 11 Jahre später, diskutiert und beschlossen werden. Auch hätte 2014 der Wehretat deutlich steigen müssen, das hätte die Ausrüstungsmängel seitdem behoben, sodass der Heeresinspekteur nicht 2022 hätte feststellen müssen: „Wir sind blank.“
Hätte, hätte, Fahrradkette…
Wenn die Bundeswehr um 2035 wieder zur LV/BV umfassend befähigt ist, ist Putin vermutlich nicht mehr im Amt, vielleicht auch schon den Weg alles Irdischen gegangen, ein vielleicht entspannterer Genosse sitzt im Kreml (ein „zweiter Gorbatschow“?), quer durch alle Parteien wird „nach Jahren der Aufrüstung“ „endlich“ eine „neue Friedensdividende“ gefordert, und die Geschichte der 1990er ff. wiederholt sich: Sinken des Verteidigungshaushaltes, Auflösen von Einheiten, Schließung von Standorten, Rückkehr zur reinen Berufs- und Freiwilligenarmee etc.
Deutschland hingt sicherheitspolitischen Entwicklungen irgendwie immer hinterher, bzw. betreibt Verteidigungspolitik nach Kassenlage.
Ich habe den Eindruck, Länder wie Großbritannien und Frankreich gehen nicht so „stimmungsschwankend“ mit ihrem Militär um.
MFG sagt:
13.11.2025 um 15:57 Uhr
Alle, die männlich sind und Schnappatmung haben, weil Frauen nach wie vor nicht der Wehrpflicht unterliegen, können sich ja mal überlegen, wie sie persönlich schwanger werden und Kinder zur Welt bringen können. Nur so als Denkanstoß, warum es nicht ungerecht ist, dass nur Männer wehrpflichtig sind. Und rein physiologisch sind Männer durchschnittlich leistungsfähiger, was ggf. für Streitkräfte relevant sein könnte.
Nein, liebe(r) MFG, das Argument trägt nicht. Die Entscheidung für Kinder ist eine persönliche Lebensentscheidung einer Frau, genau deshalb dürfen Frauen nämlich auch KEINE Kinder bekommen. Die Wehrplicht ist, wie der Name besagt, Pflicht, also keine persönliche Lebensentscheidung eines Mannes. Angesichts der Tatsache, dass es politischer und (weitestgehender) gesellschaftlicher Konsens der letzten Jahrzehnte war, dass Männlein und Weiblein gleichberechtigt sind, es sogar explizit verboten ist, Frauen wegen ihres Frauseins und ihrer möglichen Mutterschaft anders zu behandeln als Männer, wirkt es ziemlich aus der Zeit gefallen, dass in der Frage der Wehrpflicht plötzlich wieder Sonderregelungen gelten sollen. Wenn man ihre Argumentation mit der Mutterrolle als Ausgleich für die Wehrpflicht formal-logisch zu Ende führt, dann müsste die Wehrpflicht des Mannes durch die Gebärpflicht des Weibes (absichlicher Archaismus) ausgeglichen werden. Wollma das? Wohl kaum.
@MFG: Und wenn man einen Schritt weiter denkt, wird auffallen, dass man mit einem zurückholen der BW in die gesellschaftliche Mitte gefahr läuft ein Bild zu setzen, das strukturelle Diskriminierung fördert. Wer noch weiter denkt und sich auskennt, der sieht das Verhältnis Enabler/Kämpfer bis zu 7/1.
Meine Meinung, obligatorische Musterung für alle aber für Frauen grüne Truppe nach AGA nur auf freiwilliger Basis. Stichwort: sexualisierte Gewalt vgl. DAESH/Ukraine
@AoR
Grüne Truppe nach Basisausbildun nur freiwillig, ja, wäre sehr dafür.
Sicher bin ich aber, es wird sich „Frau XY“ finden, die gegen Diskrimierung wetternd, sich bis Karlsruhe durchklagt, mit Erfolg.
Wer als Frau will, herzlich willkommen.
Wenn die Bedingungen in Infanterie, PzGren und bei Pionieren knackig abgewandt werden, bleiben nur jene dabei, kommen durch, die „es drauf haben“.
Und dann soll es so sein.
Andererseits, es wird allenthalben diskret verschwiegen, sexualisierte Gewalt gegen weibliche Soldaten im Gefecht und als Gefangene ist nicht erst seit dem Kampf der Daesh (IS) im Mittleren Osten oder in der Ukraïne Insidern bekannt. Bestürzende Beschreibungen, besonders aus der Partisanenkriegsführung 1942/44 im Osten haben sicher auch viele der hier Schreibenden lesen können.
Was ich sagen will, es ist so eine Sache mit dem Ruf nach Gleichberechtigung an der Waffe.
“ sexualisierte Gewalt vgl. DAESH/Ukraine“
Die gibt auch gegen Männer : siehe Gaza/Hamas (Berichte der männlichen Geiseln)
Nachtrag:
Lt. Aussage des Verteidigungsministers steht der Januar 2026 als erster Musterungstermin.
Allerdings wird die vollumfängliche Musterung eines Jahrgangs erst Juli 2027 geplant erreicht werden.
Das erscheint zumindest realistischer…
Der Aufbau der Musterungskapazitäten wird dauern – aber ist das wirklich ein Problem? Man beginnt einfach der Reihe des Geburtsdatums der Reihe nach – startend mit dem 01.01.2008. Und eben nur mit der Kapazität, die zur Verfügung steht. Wenn Geld nicht das Problem ist, wird es sicher auch Krankenhaus-Konsortien oder Anbieter von betriebsärztlichen Untersuchungen geben, die hier gerne einen Vertrag mit der Bundeswehr abschließen würden.
Zudem wäre es in Zeiten der elektronischen Patientenakte ja wohl auch prinzipiell möglich, auf bereits erfolgte Untersuchungen zurückzugreifen.
Beim Thema Organisation der Musterung gebe ich drei Punkte zu bedenken: 1) Während des Corona-Einsatzes habe ich lernen dürfen, dass man mit genügend Geld auch Ärzte zu Zusatzdiensten locken kann und es auch medizinische Dienstleister gibt und 2) mit Blick auf ganz frühere Zeiten der Wehrpflicht würde ich nicht ausschließen, dass man zuerst mit Musterungskommandos arbeitet, die in geeigneten Räumen für eine gewisse Zeit ein „pop-up-Musterungsbüro“ aufmachen und dann Schritt für Schritt in feste Strukturen überführt werden. Oder c) Macht man ähnlich den mobilen Röntgenreihenbildtrupps von früher eine teilmobile Lösung und nutzt zusätzlich Räume in Schulen (in Ferien) oder Gemeindehäusern. Zum Thema mobile Arztpraxen gibt es schon Ausrüster und Erfahrungen in dünn besiedelten Regionen, wo man so für die ältere Bevölkerung den Hausarzt vor Ort sicherstellen möchte. Warum also nicht so, dass für einige Tage auf dem Hof der umgebaute Bus mit Untersuchungsraum steht und im Gemeindehaus laufen Erfassung und Untersuchungen, für die man kein spezielles Behandlungszimmer braucht. Mit solchen Schritten gewinnt man Zeit und kann die ortsfesten Zentren aufwachsen lassen, während man schon Erfahrungen sammelt, die man dann gleich einfließen lassen kann..
CW: Sexualisierte Gewalt
@KPK und AoR
Sexualisierte Gewalt gegen Jungen und Männer ist ein Riesenproblem über das viel zu wenig gesprochen wird. Studien aus zeitgenössischen bewaffneten Konflikten belegen, dass Männer einer fast ebenso hohen Wahrscheinlichkeit wie Frauen unterliegen, Opfer sexualisierter Gewalt im Krieg zu werden – und zwar kulturübergreifend. Denn bei dieser Form des Kriegsverbrechens geht es in der Regel überhaupt nicht um die Befriedigung des Sexualtriebs der Täter. Es geht um die Ausübung von Macht über die Besiegten durch brutalstmögliche körperliche Unterwerfung und die Zermürbung einer Gesellschaft oder Gruppe, indem man familiäre Bande zerstört und möglichst hohen traumatisierenden Stress auf möglichst viele Individuen auslöst. In der russischen Armee ist die (oft auch sexualisierte) Erniedrigung und Ausbeutung von Wehrpflichtigen sogar eine feste Institution, nennt sich Dedowtschschina. Und die Täter kämpfen natürlich gerade auch in der Ukraine oder bewachen Kriegsgefangenenlager. Informieren Sie sich doch bitte über die Themen die Sie ansprechen, bevor Sie sich in der paternalistischen Mottenkiste vergreifen. Ihr „nur Frauen werden vergewaltigt“-Märchen schadet den Betroffenen, denn sie brauchen gute und auf ihre Situation zugeschnittene Hilfsangebote und die entstehen nur, wenn ein breites Bewusstsein für deren Notwendigkeit entsteht.
Abgesehen davon ist die Unterscheidung „grüne Truppe“ vs. „für Frauen sichere Truppe“ extrem fragwürdig. Jeder Soldat muss Mittel gegen den Feind einsetzen und sich und seine Kameraden medizinisch erstversorgen können, deshalb durchlaufen ja alle dieselbe Grundausbildung, auch wenn nicht jeder hinterher Panzergrenadier oder Fallschirmjäger wird. Ich erinnere hier an eine Instandsetzungseinheit der US Army, deren Konvoi 2003 beim schnellen Vorstoß nach Bagdad versehentlich in irakisch kontrolliertes Gebiet abbog. In einem Hinterhalt verlor der Konvoi 15 von 18 Fahrzeugen, 11 Soldaten kamen ums Leben, 6 wurden verletzt, 7 gefangen genommen, darunter zwei Frauen (Shoshana Johnson, Köchin und Jessica Lynch, Fahrerin eines Tanklasters). Eine dritte Soldatin starb im irakischen Krankenhaus als Kriegsgefangene an einer Kopfverletzung, die sie sich im Gefecht zugezogen hatte. Die überlebenden POWs konnten erst nach 3 Wochen befreit werden. Einigen anderen Soldaten gelang es, sich freizukämpfen und der Gefangenschaft zu entziehen. Das waren alles keine Infanteristen, sondern Mechaniker, Schweißer, Logistiker, Köche und Buchhalter. Die haben sich natürlich auf ihren Einsatz vorbereitet, aber infanteristische Inhalte haben dabei nur eine Nebenrolle gespielt.
Schauen wir uns die Situation heute in der Ukraine an, wird klar dass für Putin jeder, wirklich jeder eine Zielscheibe ist. Er führt Krieg, um die ukrainische Identität auszulöschen. Da wird nicht nach Geschlechtern oder Kombattantenstatus unterschieden. Das ist letztendlich die Bedrohung, mit der wir es zu tun haben.
Für die Änderung der Wehrpflicht in Richtung Gleichberechtigung Frauen/Männer glaubt man keine 2/3-Mehrheit zu bekommen, aber für den Ausruf des S/V-Falls benötigt man ebenfalls genau diese 2/3.
Da sehe ich ein großes Problem.
Der Ruf nach Gleichberechtigung ist durchaus nachvollziehbar, ich gebe aber zu Bedenken, dass dies das „Musterungsproblem“ nahezu verdoppelt, also grob überschlagen 48 KWEAs mit dem nahezu doppelten Personalansatz (im Vergleich zum IST-Zustand) oder eben noch mehr KWEAs. Hier sind die zur Verfügung stehenden Räumlichkeiten durchaus auch ein Problem. Zur Erinnerung, derzeit sind acht KarrC befähigt, Musterungen durchzuführen, vor der Aussetzung waren es mal 52 (und nicht 120). Egal wie man es dreht und wendet, es bleibt eine Mammutaufgabe, die sich nur schwer wird stemmen lassen. die Idee, hier auf Personaldienstleister zurück zu greifen, ist durchaus erwägenswert, wird aber wirklich extrem teuer. Allen Lösungen gemeinsam ist ein relativ hoher Schulungsaufwand, da eine Beurteilung von Erkrankungen hinsichtlich der Auswirkung auf die Wehrfähigkeit zumindest Grundkenntnissen der Anforderungen durch selbigen bedarf.
In entspannter (tiefer Friedens-) Atmosphäre kann ein Arzt etwa sieben Kandidaten / Tag beim 90/5 bearbeiten. Das hat natürlich nichts mit den Reihenuntersuchungen damals (TM) gemein, wir waren da ein aufgeschreckter Haufen im KWEA, manche Kandidaten waren aber auch eher still und in sich gekehrt.
Die Frage ist natürlich auch ob ein zeitraubender Ergometer-Test gemacht werden soll.
Das Problem mit der Haftung bleibt ja wenn eigentlich gesundheitlich Untauglich dennoch genommen werden und dann etwas passiert (Fall Jenny B. und z.B. in MUNSTER, dort aber auch Eigenverschulden und Defizite bei den Ausbildern). Ein Kamerad hatte Glück, aber seinen Herzfehler hat man erst „auf Lehrgang“ erkannt, davon wußte er selbst vorher gar nichts.
Ich verstehe das Bohei um die Musterung nicht.
Als ob das irgendwie ein Hindernis wäre und man tausende Ärzte in hunderten Musterungszentren bräuchte!
Dank der Routineuntersuchungen vom Säugling an bis zum 16-Jährigen gibt es für nahezu alle Heranwachsenden mehr als genug an medizinischer Datengrundlage, um Ausschlussgründe zu identifizieren.
Führerschein-Antrag, sofern vorhanden könnte man auch heranziehen.
Das kann man bei den Ärzten problemlos abrufen und wer laufen, hören, gucken und sich selbst (ver)pflegen kann ist erstmal für die ersten Tage jeder Grundausbildung geeignet. Für alles Weitere gibt es den SanBereich.
Wer nicht will, weil er nicht kann, besorgt sich halt ein Attest und legt Einspruch ein. Bringschuld und so…
@Windlicht
Bei CoVid-19 hat man Krankenhausärzte genommen die eh quasi beschäftigungslos waren, da nur noch die aller notwendigsten Operationen durchgeführt wurden. Und für eine Begutachtung beim Impfen braucht man als Arzt keine Zusatzausbildung. Alleine der Formularkram bei einer Musterung ist sehr aufwendig, da braucht man auch eine Schreibkraft und die persönliche ärztliche Begutachtung ist ja nur ein Teil, es kommen ja noch Labor, Seh- und Hörtest hinzu.
@KPK u.a.
Auch in der grünen Truppe gibt es Unterstützer, so regelmäßig in den 1./- und im Stab. Daß die Kameraden natürlich robust aufgestellt sein müssen, versteht sich (Leben im Felde).
@Lo
Die ZEIT hatte gerade einen Artikel (leider, oder zum Glück Zahlschranke) in dem Aufnahmerituale u.a. beschrieben wurden – „Angefasst, angepinkelt, ausgepeitscht – willkommen bei der Bundeswehr
Ist die Bundeswehr ein guter Arbeitsplatz? Die Antwort entscheidet über unsere Sicherheit. Doch junge Soldaten erleben mitunter auch Fälle von: normalisierter Gewalt.“
Datenschutz, Ärztemangel, was ist denn mit den Frauen, sexuelle Gewalt, warum hat man nicht an die Studis gedacht (Closius), wie kriegt man Stimmen für die Ausrufung des Spannungsfalls zusammen – Gähn! Auf der anderen Seite: Warum gibt es nicht pronto den Sprung in die Zeitmaschine, Ziel „Return to the Bundeswehr 1988“ – Wehrdienstfetisch alter Männer („Haddu Wehrpflicht, haddu Sicherheit“) – Stöhn! Und das ist nur die Auswahl auf ag, einem Fach-Medium. Klar, Komfortzonen-Debattenbeiträge müssen sein, aber diese Wehrdienstdebatte in Deutschland ist einfach nur die Weiterführung einer politischen (Un-) Kultur, die den Blick stetig nach innen wendet, wodurch dringende Fragen wie „Warum und wie deutsche Verteidigungspoltik?“ nicht real diskutiert oder von sekundären Aspekten (Moralismus, Volkspädagogik, Marktlogik, technokratisches Kleinklein) übersteuert werden. Die Regierung, findet auf Kabinettsebene noch einen wohl relativ breiten Konsens, was die Bedrohungsperzeption angeht, aber schon im Parlament wird es schwierig. Dabei sind die freiheitlich-demokratischen Gesellschaften von außen und innen bedroht wie seit hundert Jahren nicht, gerade weil wir in Deutschland Staatlichkeit nur noch als Bereitstellung von individuellen materiellen Bereicherungsoptionen als höchste Manifestation von Freiheit verstanden haben. Was wir dafür innen- und aussenpolitisch, umwelt- und sozialpolitisch etc unter den Bus geworfen haben, kommt jetzt mit Wucht zurück. Aber bildlich gesprochen reden wir lieber über den Fahrradschuppen für die Beschäftigten, als das Kernkraftwerk weiter zu bauen, in dem jene arbeiten sollen. Auf (deutsche) Streitkräfte und deren Ertüchtigung zur glaubhaften Abschreckung bezogen: Man schaue doch mal genauer hin, in die Ukraine, gen Jemen, in den Kaukasus und in den Indopazifik, also auf das konkrete Kriegsbild der Gegenwart, und frage sich, ob diese möglichen Herausforderungen mit Debatten zu Kopfzahlen, Datenschutz und Anzahl von MusterungsärztInnen adressiert werden. Kein Wunder, dass schon ein paar Kleinstdrohnen, die vorübergehend den Betriebsablauf in Teilen der Verkehrsinfrastruktur stören, zu kurzfristiger Schnappatmung führen, Und nun ganz schnell zurück zu hirnlosen Bürgergeld- und Rentendebatten. Und die Mittel- und Oberschichts-Mamis und Papis sagen einem: „Und unsere Söhne kriegt Ihr nicht!“. Na dann.
Die Idee des Rückgriffs auf die J2-Untersuchung (alle anderen sind zumeist zu lange her) ist prinzipiell gut, leider ist das keine Kassenleistung (auch wenn viele GKV bezahlen). Sie ist demnach rein freiwillig und die Inanspruchnahme derJ2-Untersuchung durch Jugendliche ist in Deutschland besorgniserregend niedrig. Die genauen Quoten variieren je nach Region und Quelle, liegen aber generell auf einem geringen Niveau. In einigen Regionen nehmen nur etwa jeder vierte bis jeder dritte Teenager die Jugenduntersuchungen (J1 und J2 kombiniert) wahr. Klar könnte man zu Musternde bitten, die Ergebnisse selbiger mitzubringen – sofern vorhanden – aber so wahnsinnig viel bringt das leider auch nicht … weil für einen Abruf von eventuellen Ergebnissen ohne Zustimmung bräuchte es auch eine gesetzliche Verankerung (und natürlich die technischen Voraussetzungen). Und ja, man kann die Musterung sicher noch verschlanken, aber eben nicht in dem Maß, das es das Vielfache an Kapazitäten freisetzt, die man für die Musterung eines gesamten Jahrgangs braucht.
Ich finde es Quatsch dass nur Männer zur Musterung müssen während Frauen es frei entscheiden dürfen.
Wenn jeder gleich berechtigt sein möchte dann sollte dies auch alle Themen umfassen
Ich bin zu 100% für Gleichberechtigung und wenn ich so etwas sehe kann ich damit nicht zu frieden sein
@Samuel um 10:30 Uhr:
Gleichberechtigung hin oder her, ohne GG-Änderung geht’s halt nicht und dafür gibt es momentan nicht die erforderliche Mehrheit im BT.
Was aber hier bisher keiner thematisiert hat, ist die seit 01.11.24 „freie Wahl“ des Geschlechts. Wer nicht zur Bw möchte und dem Prozedere der Kriegsdienstverweigerung ausweichen möchte, muss sich doch nur selbst zur Frau erklären und den Geschlechtseintrag im Ausweis ändern lassen.
Wenn das vor dem Empfang des Fragebogens passiert, muss man nicht mal den ausfüllen, geschweige denn zur Musterung erscheinen.
Bin mal gespannt, wie viele diesen völlig unkomplizierten Weg gehen werden.
[Und diese hinreichend schräge Debatte „dann erklärst du dich halt zur Frau“, die ja im Zusammenhang mit Justizvollzug schon mal aufkam und da genauso sinnbefreit war, beenden wir hiermit. T.W.]
@Samuel sagt:
„14.11.2025 um 10:30 Uhr
Ich finde es Quatsch dass nur Männer zur Musterung müssen während Frauen es frei entscheiden dürfen.
Wenn jeder gleich berechtigt sein möchte dann sollte dies auch alle Themen umfassen
Ich bin zu 100% für Gleichberechtigung und wenn ich so etwas sehe kann ich damit nicht zu frieden sein“
Ja, Sie sind damit nicht zufrieden und sind für 100% für Gleichberechtigung. Bin ich auch, allerdings gibt es da diese lustige Sache namens „Realität“. Und in dieser gilt halt nach wie vor:
„Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland
Art 12a
(1) Männer können vom vollendeten achtzehnten Lebensjahr an zum Dienst in den Streitkräften, im Bundesgrenzschutz oder in einem Zivilschutzverband verpflichtet werden.“
Will sagen – ja, im Sinne der Gleichberechtigung und der Tatsache das wir im Jahr 2025 leben wäre eine Wehrpflicht für jede(n) schon irgendwie wünschenswert. Nur ist es halt deutlich einfacher für die Regierung die klassische Wehrpflicht – zumindest im Sinne wen sie betrifft – wieder einzusetzen als eine Grundgesetzänderung zu versuchen. Denn da müssten Sie mir jetzt aufmalen wie Sie da aktuell die erforderliche Mehrheit zusammen bekommen möchten…
#Ferngärtner:
„Für die Änderung der Wehrpflicht in Richtung Gleichberechtigung Frauen/Männer glaubt man keine 2/3-Mehrheit zu bekommen, aber für den Ausruf des S/V-Falls benötigt man ebenfalls genau diese 2/3.
Da sehe ich ein großes Problem.“
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In der üblichen Berichterstattung ( Talkshows, Nachrichtensendungen, Hintergrunderklärungen ) hat sich mittlerweile die mantramässig wiederholte Aussage festgesetzt die Wehrpflicht auch für Frauen wäre zwar wünschenswert, aber durch die Mehrheitsverhältnisse im Bundestag eben nicht möglich. Ende der Diskussion.
Gleichzeitig wird stark betont das jeder Zentimeter NATO-Gebiet im Bündnisfall verteidigt wird. Auch Ende der Diskssion.
Die Grundlage jeglicher Handlungsfähigkeit der BW ist mindestens der Bündnisfall ( NATO Artikel 5 ).
Das geht durch einfachen Regierungsbeschluss.
Das wird man noch hinbekommen.
Aber gerade bei Angriffen mit „kleinen, grünen Männchen“ oder ähnlich subkutanen Aktionen bspw. über die estnische Grenze hinweg wird es mit einiger Sicherheit keine 2/3-Mehrheit für den S/V-Fall geben.
Möglicherweise gilt das auch für kleinere, echte Militäraktionen wenn die russische „Begründung“ nur schwammig genug ausfällt…
Beachtet man die Entwicklung der Umfrageergebnisse („Sonntagswahl“) erkennt man den Trend in Richtung 12% „sonstige“ Stimmen, sprich Stimmen die nicht zählen da unter 5% ( FDP, BSW und Kleinparteien ).
Das bedeutet ganz einfach das eine Partei mit knapp 30% immer alleine die 2/3-Mehrheit sowohl verhindern als auch herstellen kann.
Das die AfD diese Grenze in Zukunft überschreitet ist zumindest nicht ausgeschlossen.
Dazu passt das Thema „Brandmauer“ ganz gut. Ebenso mantrartig vorgetragen.
Da beissen sich die Aussagen vieler Berufspolitiker wenn es um das Thema Verteidigung im Ernstfall geht…