Gesetz für den „Neuen Wehrdienst“ bleibt weiter in der Schwebe

Servicehinweis: Auch wenn einige große Tageszeitungen bereits online meldeten, die Koalitionspartner Union und SPD hätten sich auf eine Regelung für den Neuen Wehrdienst, eine mögliche Wehrpflicht und auch auf ein Losverfahren verständigt: So weit ist es noch nicht. Die für den (heutigen) Dienstagabend angesetzte gemeinsame Pressekonferenz von Vertretern beider Fraktionen wurde 20 Minuten nach ihrem geplanten Beginn abgesagt – Gründe wurden ebensowenig genannt wie ein Ersatztermin.

Hintergrund ist der Streit zwischen den beiden Koalitionsfraktionen über die Ausgestaltung der Mechanismen, die zur Wiedereinführung einer Wehrpflicht führen sollen. Der Gesetzentwurf, den das Bundeskabinett Ende August beschlossen hatte, wurde deshalb bislang nicht im Bundestag debattiert.

Verhandler aus beiden Fraktionen hatten sich zwar auf Details für Änderungen des Gesetzes verständigt, unter anderem auf ein Losverfahren. Gestützt wurde das vom Verfassungsrechtler Udo Di Fabio, der in einem 40-seitigen Gutachten im Auftrag von CDU/CSU zu der Einschätzung kam, dass ein gestuftes Verfahren einschließlich Auslosung verfassungsgemäß sei.

Dem ausgehandelten Kompromiss stimmte am Dienstag zwar die Unionsfraktion zu, so weit bekannt nicht aber die SPD-Fraktion. Wie es weitgeht und wann das Gesetz im Bundestag beraten wird, ist offen.

(wird ggf. ergänzt)

(Foto: Journalisten warten auf die Pressekonferenz zum Wehrdienst, die dann abgesagt wurde)