Weiterhin eingeschränkter Flugbetrieb für Bundeswehr in Mali – Aufklärung nur am Boden

Auch nach der grundsätzlichen Aufhebung des Flugverbots für Flüge der UN-Mission MINUSMA durch die malische Regierung kann die Bundeswehr ihre Hubschrauber und vor allem die Aufklärungsdrohnen nur sehr beschränkt in die Luft bringen. Als Konsequenz findet derzeit Aufklärung nur rund um den Stationierungsort Gao statt. Unterdessen schloss sich auch Deutschland der Kritik am Vorgehen der Regierung Malis an, dänische Spezialkräfte aus dem Land werfen zu wollen.

In der anhaltenden Auseinandersetzung mit westlichen Regierungen und den Vereinten Nationen über deren militärische Präsenz in dem westafrikanischen Land hatte die Interimsregierung in Bamako Mitte Januar der UN-Mission jegliche Flugbewegungen untersagt. Das betraf auch die Aufklärungsflüge, die die Bundeswehr als Teil von MINUSMA mit ihren Heron-1-Drohnen unternimmt, ebenso die NH90-Transporthubschrauber der Bundeswehr.

Zwar hatte die Regierung nach Angaben der Vereinten Nationen vom 20. Januar grundsätzlich das Flugverbot aufgehoben. Allerdings gelten weiterhin Einschränkungen, wie das Einsatzführungskommando der Bundeswehr am (heutigen) Donnerstag auf Anfrage von Augen geradeaus! mitteilte. Die entsprechenden Vorgaben kommen formal vom Kommando der UN-Mission.

So müssen grundsätzlich alle geplanten Flüge 36 Stunden zuvor angemeldet werden. Das Force Headquarters von MINUSMA prüft die Anmeldung und gibt diese Anmeldung mit Bitte um Genehmigung an die malischen Behörden weiter. Unter anderem bedeutet das nach Bundeswehrangaben auch, dass die Drohnen derzeit nur zur Begleitung von Konvois eingesetzt werden, nicht aber zur Aufklärung in der Fläche.

Selbst für medizinische Rettungsmissionen der deutschen Hubschrauber gelten Einschränkungen: jeder einzelne Einsatz muss ebenfalls freigegeben werden, wenn auch dafür nach Angaben des Einsatzführungskommandos ein beschleunigtes Verfahren gilt. Allerdings ist nach Bundeswehr-Einschätzung damit nicht sichergestellt, dass die deutschen Vorgaben für eine medizinische Evakuierung von Verwundeten eingehalten werden können. Die sehen vor, dass diese Evakuierung innerhalb einer Stunde gewährleistet ist.

Als Folge beschränkt sich das deutsche UN-Kontingent deshalb derzeit auf bodengebundene Aufklärung rund um Gao im Norden Malis. Sollte es zu einem Zwischenfall kommen, zum Beispiel durch eine Sprengfalle, muss dabei die so genannte medizinische Rettungskette mit Fahrzeugen sichergestellt sein, auch wenn die Hubschrauber nicht rechtzeitig in die Luft kommen. Faktisch wird damit der deutsche Bewegungsradius um wenige Kilometer rund um den Stationierungsort eingegegrenzt.

Unterdessen positionierte sich die Bundesregierung, zusammen mit anderen europäischen Nationen, eindeutig gegen den Plan der malischen Regierung, dänische Spezialkräfte der Operation Takuba aus dem Land zu werfen. Am vergangenen Montag hatte die Regierung erklärt, für die erst in der vergangenen Woche neu eingetroffenen dänischen Soldaten gebe es kein entsprechendes Abkommen zwischen Kopenhagen und Bamako, deshalb müssten sie das Land verlassen.

Deutschland ist zwar militärisch an der von Frankreich initiierten Mission nicht beteiligt, unterstützt sie aber politisch. Deshalb trägt eine am (gestrigen) Mittwoch vom französischen Außenministerium veröffentlichte gemeinsame Erklärung auch die deutsche Unterschrift (vom Auswärtigen Amt wurde sie, wie bei Takuba bisher schon üblich, nicht veröffentlicht):

Gemeinsames Kommuniqué zur Erklärung der malischen Übergangsbehörden bezüglich der dänischen Beteiligung an der Task Force Takuba (26. Januar 2022)
Wir, die internationalen Partner, die Mali und sein Volk in ihren Bemühungen um dauerhaften Frieden und Stabilität und im Kampf gegen den Terrorismus unterstützen, bedauern zutiefst die Erklärung der malischen Übergangsbehörden vom 24. Januar, in der behauptet wird, dass der Einsatz des dänischen Kontingents in der Task Force Takuba ohne Rechtsgrundlage und ohne Zustimmung der malischen Regierung erfolgte, und fordern daher seinen Abzug aus dem Hoheitsgebiet der Republik Mali.
Der Beitrag Dänemarks zum Kampf gegen den Terrorismus in Mali ist entscheidend und in der Region unverzichtbar.
Wir erinnern daran, dass alle Partner der Task Force Takuba ihre Maßnahmen im Einklang mit dem soliden Rechtsrahmen durchführen, der mit der souveränen Regierung von Mali vereinbart wurde, einschließlich einer formellen Einladung der malischen Behörden an die internationalen Partner. Sie handeln in strikter Übereinstimmung mit internationalem und nationalem Recht im Rahmen ihrer Unterstützung für die malischen Streitkräfte und ihres langjährigen Engagements im Kampf gegen terroristische bewaffnete Gruppen.
Wir erinnern daran, dass die malischen Behörden am 27. November 2019 ein formelles Einladungsschreiben an die dänische Regierung geschickt haben. Die Annahmeerklärung wurde daraufhin am 29. Juni 2021 von der dänischen Botschaft in Bamako übermittelt und am selben Tag vom Protokoll des malischen Ministeriums für auswärtige Angelegenheiten und internationale Zusammenarbeit unterzeichnet. Die Anwesenheit dänischer Soldaten auf malischem Boden ist somit legal, beruht auf einer Einladung der Behörden der Republik Mali und entspricht dem rechtlichen Verfahren, das von den Rechtsabteilungen der malischen Ministerien für auswärtige Angelegenheiten und internationale Zusammenarbeit sowie für Verteidigung und Kriegsveteranen gebilligt wurde.
Wir appellieren an die malischen Behörden, in diesem für Mali kritischen Moment, in dem Solidarität mehr denn je erforderlich ist, die soliden Grundlagen zu respektieren, auf denen unsere diplomatische und operative Zusammenarbeit beruht, und diese Situation rasch zu bereinigen.
Belgien, Dänemark, Deutschland, Estland, Frankreich, Italien, Litauen, Niederlande, Norwegen, Portugal, Rumänien, Schweden, Tschechische Republik, Ungarn, Vereinigtes Königreich
(Übersetzt mithilfe von DeepL.com)

(Archivbild: Deutsche NH90-Hubschrauber nach der Ankunft in Gao Ende November 2021 – Einsatzführungskommando/Bundeswehr)