Bundeswehr verschärft Impfvorschrift für Covid-Amtshilfe – Erstmals mehr als 1.000 Infektionsfälle in der Truppe

Die Bundeswehr hat die Impfvorschriften für Soldatinnen und Soldaten verschärft, die in der Corona-Amtshilfe eingesetzt werden: Ohne Auffrischung gilt ihr Impfschutz ein halbes Jahr nach der 2. Impfung nicht mehr als vollständig. In der Truppe wurden erstmals seit Beginn der Pandemie tagesaktuell mehr als 1.000 Infektionen registriert.

Während mit der vierten Welle der Coronavirus-Pandemie in Deutschland die Zahl der neu Infizierten und auch der Krankenhausbehandlungen steigt, stellen sich die Streitkräfte auf erneute Anforderungen an die Unterstützung ziviler Behörden ein. Bereits am 10. November war der Befehl ergangen, dass für diese Amtshilfe nur geimpfte Soldatinnen und Soldaten eingesetzt werden. Jetzt legte Generalleutnant Martin Schelleis, Inspekteur der Streitkräftebasis und Nationaler Territorialer Befehlshaber, eine Regelung nach: Ein halbes Jahr nach der zweiten Impfung gelten die Soldaten für diesen Einsatz nicht mehr als geimpft, falls sie nicht eine Auffrischung (Booster) bekommen haben.

Nach Informationen von Augen geradeaus! wurde in dieser Woche in einem Befehl Schelleis‘ zur Corona-Amtshilfe präzisiert, was die Bundeswehr in diesem Fall unter vollständigem Impfschutz versteht: Der gilt nur bis zu sechs Monaten nach einer abgeschlossenen Grundimmunisierung, also die üblichen 14 Tage nach zweiter Impfung plus ein halbes Jahr. Wer diese Frist überschritten hat, muss die Booster-Impfung erhalten haben, um wieder als vollständig geimpft zu gelten.

Damit geht die Bundeswehr über die derzeit gültigen Vorschriften im zivilen Bereich hinaus. Auch wenn das Robert Koch-Institut darauf hinweist, dass die Wirkungen eines Vakzins nach einigen Monaten nachlässt, gelten bislang für die so genannte 2G-Regel (genesen oder geimpft) im öffentlichen Raum auch die als vollständig geimpft, die vor mehr als einem halben Jahr den Impfschutz erreicht hatten. Offen bleibt, inwieweit das die Zahl der Soldatinnen und Soldaten verringert, die für diese Amtshilfe zur Verfügung stehen – bislang gibt es weiterhin keine Covid-Impfflicht in der Truppe und damit auch keine Gesamstatistik über die Zahl der geimpften Soldaten.

Unterdessen meldete der Sanitätsdienst der Bundeswehr für den (heutigen) Freitag eine neue Höchstzahl der aktuellen Infektionsfälle in der Truppe:

19. November
aktuell bestätigte Fälle: 1065, kumulativ: 9933,
kumulativ genesen: 8866, kumulativ verstorben: 2

Das ist ziemlich genau eine Verdreifachung seit Anfang des Monats:

2. November
356 tagesaktuell bestätigte Fälle, kumuliert: 8742,
davon kumuliert genesene Fälle: 8384, Tote kumuliert: 2

Der bisherige Höchststand war Ende April verzeichnet worden:

28. April
929 tagesaktuell bestätigte Fälle, kumuliert: 6928,
davon kumuliert genesene Fälle: 5997, Tote kumuliert: 2

Die Zahl der Amtshilfeeinsätze der Streitkräfte steigt dagegen – noch – nur langsam an. Am (heutigen) Freitag waren rund 1.300 Soldatinnen und Soldaten im Einsatz, davon 980 in der Kontaktverfolgung in Gesundheitsämtern, 208 in Krankenhäusern, 93 in Impftemas und zwölf in Alten- und Pflegeheimen. Hinzu kommen die Führungsorganisation und so genanntes Schichtwechselpersonal, so dass derzeit insgesamt rund 1.660 Soldaten für die Corona-Unterstützung gebunden sind. Weiterhin umfasst das dafür bereitstehenden Kontingent 3.000 Soldaten; eine Aufstockung ist geplant.

(Archivbild Januar 2021: Soldaten im Einsatz in der Berliner Impfhotline – Pampuch/Bundeswehr)