Knappe Mehrheit billigt im Grünen-Wahlprogramm mögliche Beschaffung bewaffneter Drohnen für die Bundeswehr

Die Grünen haben sich in ihrem Wahlprogramm zur Bundestagswahl im September darauf festgelegt, die Beschaffung von bewaffneten Drohnen für die Bundeswehr grundsätzlich zu ermöglichen. Mit der knappen Mehrheit von vier Stimmen billigte die Bundesdelegiertenkonferenz der Partei einen Antrag, der solche Systeme unter bestimmten Umständen zum Schutz der Soldaten zulassen soll.

Mit der online-Abstimmung auf dem virtuellen Parteitag lehnten die Delegierten äußerst knapp einen Antrag (Nr. 674, s. Screenshot oben) ab, mit dem die Beschaffung der bewaffneten unbemannten Systeme für die Bundeswehr grundsätzlich ausgeschlossen werden sollte. Die Forderung

Bewaffnete Drohnen werden vorrangig in Anti-Terror Einsätzen genutzt und oft auch für völkerrechtswidrige Tötungen. Mit der Verfügbarkeit bewaffneter Drohnen droht die Veränderung militärischer Einsatzszenarien. Wir halten die Bewaffnung daher für falsch.

für die in der Debatte die Bundestagsabgeordnete Katja Keul plädiert hatte, fand die Zustimmung von 343 Delegierten. Dagegen sprachen sich 347 Delegierte für einen Antrag (Nr. 674-2, s. Screenshot oben) aus, den der Außenpolitiker Jürgen Trittin in der Diskussion beworben hatte:

Bewaffnete Drohnen wurden und werden vielfach auch von unseren Bündnispartnern für extralegale Tötungen und andere völkerrechtswidrige Taten eingesetzt. Ein solcher Einsatz ist für uns GRÜNE undenkbar und mit dem deutschen Verfassungs- und Wehrrecht nicht vereinbar. Gleichzeitig erkennen wir an, dass diese Systeme Soldat*innen in gewissen Situationen besser schützen können. Deshalb muss klar gemacht werden, für welche Einsatzszenarien der Bundeswehr die bewaffneten Drohnen überhaupt eingesetzt werden sollen, bevor über diese Beschaffung entschieden werden kann. Auch technische Herausforderungen wie mögliche Hackability müssen in der Gesamtabwägung eine wichtige Rolle spielen.

Das Ergebnis der Abstimmung zwischen den beiden Anträgen stand einen Moment infrage: Der Berliner Kreisverband Friedrichshain-Kreuzberg beantragte nach dem Ergebnis eine Wiederholung der Abstimmung des Antrags zu Drohnen wegen technischen Problemen. Eine Mehrheit von knapp 60 Prizent der Delegierten lehnte das allerdings ab.

Ein weitergehender Antrag, in dem die Beschaffung der bewaffneten Drohnen für die deutschen Streitkräfte ausdrücklich befürwortet wurde, war vor der Abstimmung über die beiden Anträge in einem Meinungsbild bereits verworfen worden. Die Aussage

Bewaffnete Drohnen wurden und werden vielfach auch von unseren Bündnispartnern für extralegale Tötungen und andere völkerrechtswidrige Taten eingesetzt. Ein solcher Einsatz ist für uns GRÜNE undenkbar und mit dem deutschen Verfassungs- und Wehrrecht nicht vereinbar. Gleichzeitig erkennen wir an, dass diese einen Beitrag zum Schutz unserer Streitkräfte und Zivilist*innen in unterschiedlichsten Bedrohungssituationen leisten können. Daher wollen wir die Bewaffung für Drohnen der Bundeswehr ermöglichen. Wir werden strenge und transparente Einsatzregeln dieser Systeme formulieren sowie ihren Einsatz auf solche Situationen beschränken, in denen Streitkräfte im Einsatz oder Zivilist*innen in ihrer Sicherheit bedroht sind. Der Deutsche Bundestag muss die Möglichkeit ihres Einsatzes mandatieren und regelmäßig über jeden Einsatz ihrer Bewaffnung unterrichtet werden.

war den Delegierten offensichtlich zu weitgehend; in dem Votum über das Meinungsbild erhielt er 172 Ja-Stimmen gegenüber 400 für die mögliche Zulassung der Systeme und 398 für die Ablehnung.

Mit der Festlegung im Wahlprogramm haben die Grünen in der lang andauernden Debatte über bewaffnete Drohnen für die Bundeswehr eine Entscheidung getroffen – wenn auch die Detaildebatte über die Einsatzszenarien noch genügend Probleme bereithalten dürfte. Die SPD sieht bislang im Unterschied dazu weiteren Diskussionsbedarf und hat eine Kommission der Partei dazu eingesetzt, die noch in diesem Jahr entscheiden will.

(Screenhot: Abstimmungsergebnis zu den beiden Drohnen-Änderungsanträgen)