Follow up: Umgang mit Covid-Infektionen im Bundeswehr-Auslandseinsatz

Nach dem gestrigen Bericht hier auf Augen geradeaus! zum Umgang der Bundeswehr-Verwaltung mit Covid-Infektionen im Auslandseinsatz gab es recht schnell auch offizielle Reaktionen. Eine Übersicht:

• Ein Betroffener (habe überprüft, dass das authentisch ist) schrieb hier in den Kommentaren:

Ich habe am heutigen Vormittag einen Anruf vom Abteilungsleiter VI des BAPersBw erhalten, dass ein Staatssekretär im BMVg auf meinen Widerspruch die Anerkennung meiner Corona-Infektion in Mali verfügt hat. Es kommt alles natürlich noch schriftlich. Die Anerkennung ist aber amtlich. Ich möge mich bitte etwas gedulden.

• Der Parlamentarische Staatssekretär im Verteidigungsministerium Thomas Silberhorn kündigte via Twitter eine Überprüfung an:

• Ebenso der Inspekteur des Sanitätsdienstes,Generaloberstabsarzt Ulrich Baumgärtner, auch via Twitter:

• In der Bundespressekonferenz sagte Sprecherin Nadine Krüger für das Verteidigungsministerium, dass nach einer unbürokratischen Lösung gesucht werde:

Frage: An das Verteidigungs- und Gesundheitsministerium: Es geht um die Situation von Bundeswehrsoldaten, die sich im Auslandseinsatz mit SARS-CoV-2 infizieren, die dann in der Regel recht rasch nach Deutschland zurückgeflogen werden. In der Folgezeit scheitern diese Soldaten aber offenbar daran, dass diese Infektion dann von der Unfallfürsorge betreut wird. Das ist vor dem Hintergrund interessant, dass die Soldaten im Rahmen der Impfpriorisierung immerhin nach oben gerückt sind. Nun wird Ihnen aber, wenn sie nach zum Teil stationärer Behandlung in Deutschland Unfallfürsorge begehren, von der Wehrbürokratie, wie ich es einmal nenne, geantwortet, das sei weder ein Einsatzunfall noch eine Berufskrankheit. Jetzt stehen die Soldaten, die sich im Einsatz infiziert haben, sozusagen ohne diese Betreuung da. Da gibt es offensichtlich eine Lücke, einen Gap. Wie arbeiten Sie daran, die zu schließen?

Krüger: Vielen Dank für die Frage. Dazu kann ich gerne etwas ausführen. – Der Sachverhalt ist bekannt. Sie wissen, dass sich die Bundeswehr ihrer Fürsorgepflicht gegenüber ihren Beschäftigten sehr bewusst ist, sowohl, was die Einsätze im Inland angeht, als aber natürlich auch, was die Einsätze im Ausland angeht. Sie haben durchaus recht: Für den Fall, dass eine Verwendung im Ausland ansteht, ist eine Impfpriorisierung vorgenommen worden. Es gibt ja seit Ende März auch eine entsprechende Duldungspflicht für entsprechende Impfungen. Davon haben wir ja auch durchaus schon einmal berichtet. Auch die anderen Maßnahmen wie Quarantänemaßnahmen im Vorfeld des Einsatzes werden natürlich konsequent getroffen, und auch bei der Rückkehr werden natürlich alle Maßnahmen eingehalten.

Wir sind auf den Sachverhalt aufmerksam geworden und haben uns das natürlich auch noch einmal angeschaut. Sie haben recht: Es gab Hinweise darauf, dass es gegebenenfalls Widersprüche in der Bewertung gab; das ist jüngst auch bekannt geworden. Wir werden dafür nach einer Lösung suchen, die unbürokratisch ist und natürlich auch den Interessen der Beschäftigten Rechnung trägt.
Um das noch einmal kurz einzuordnen: Natürlich ist das Versorgungsrecht – sowohl das Beamtenversorgungsrecht als auch das Soldatenversorgungsrecht, das Sie hier maßgeblich ansprechen – eine Rechtsmaterie, die sehr komplex ist und auch sehr ausdifferenzierte Regelungen enthält. In diesem rechtlichen Rahmen bewegen wir uns. Aber wir werden natürlich versuchen, uns das anzuschauen und Möglichkeiten zu finden, das Ganze nicht in Bürokratie versinken zu lassen.

Zusatzfrage: Zu den Sonderbarkeiten dieser Bürokratie gehört, dass die Fürsorge auch deswegen verweigert wird, weil die Soldaten zum Beispiel nicht nachweisen konnten, wo sie sich infiziert haben. Wenn man sich einmal die Situation eines Auslandseinsatzes in Mali vorstellt, wie soll man da nachweisen, wo man sich infiziert hat? Ich nehme ihre Ausführungen also so wahr, dass Sie sagen „Wir suchen nach einer Regelung dafür, dass die Infektionen, die in Auslandseinsätzen geschehen, sozusagen in der rechtlichen Auswirkung, was die Einbeziehung in die Unfallfürsorge angeht, mit den bisher bekannten Maßnahmen gleichgestellt werden.“ Ist das die Intention?

Krüger: Da haben Sie mich richtig verstanden.

(Ehe die Nachfrage kommt: Nein, ich war nicht in der BPK und habe nicht die Frage gestellt.)