MAD ermittelt gegen Reichsbürger in Materialprüfstelle in Ulm (Nachtrag mit Korrektur)
Fürs Archiv: Der Militärische Abschirmdienst (MAD) hat zivile Mitarbeiter der Bundeswehr im Visier, die der so genannten Reichsbürgerszene angehören sollen. Mehreren Mitarbeitern der regionalen Materialprüfstelle in Ulm, die zum Bundesamt für Ausrüstung, Informationstechnik und Nutzung der Bundeswehr (BAAINBw) gehört, wurde im Zuge dieser Ermittlungen der Zutritt zur Dienststelle untersagt. Acht Angehörige des Amtes wurden vom Abschirmdienst befragt.
Aus der Mitteilung des Verteidigungsministeriums vom (heutigen) Dienstag:
Der Militärische Abschirmdienst (MAD) ermittelt aufgrund interner Hinweise seit Ende 2019 gegen mehrere Verdachtspersonen in einer Regionalstelle der Abteilung Zentrum für technisches Qualitätsmanagement BAAINBw in Ulm. Von dem Verdacht der Bestrebung im Phänomenbereich „Reichsbürger und Selbstverwalter“ ist neben mehreren zivilen Mitarbeitern auch die Leitung der Regionalstelle betroffen. Im Zuge der Ermittlungen hat der MAD heute acht Verdachtspersonen befragt. Die Ermittlungen sind noch nicht abgeschlossen. Als Sofortmaßnahme wurde gegen die Hauptverdächtigen ein Zutrittsverbot zu Liegenschaften ausgesprochen.
Ministerin Annegret Kramp-Karrenbauer sagte dazu, Verfassungsfeinden lassen wir nicht den kleinsten Raum in der Bundeswehr. Es sei ermutigend, dass die wesentlichen Hinweise erneut aus internen Quellen kommen.
Die Dienststelle in Ulm trägt die offizielle Bezeichnung ZtQ (Zentrum für technisches Qualitätsmanagement) 4.8/Güteprüfstelle der Bundeswehr. Von dem akuellen Vorgehen des MAD sind nach Angaben des Ministeriums ausschließlich Zivilisten betroffen.
Nach einem Bericht der Bild-Zeitung (Link aus bekannten Gründen nicht) sollen die mutmaßlichen Reichsbürger in der Bundeswehr-Dienststelle auch Kontakte zu Gesinnungsgenossen in anderen Behörden haben. Dabei würden vor allem Verbindungen zum Bundesnachrichtendienst geprüft.
Die Reichsbürgerbewegung, im offiziellen Sprachgebrauch der Behörden Reichsbürger und Selbstverwalter, bestreitet im Kern die Existenz der Bundesrepublik Deutschland als legitimer und souveräner Staat. Damit verbunden ist meist die Ablehnung der Demokratie und Bezugspunkte zum Rechtsextremismus.
Nachtrag 2. Dezember, mit Korrektur: Das Verteidigungsministerium bestätigte am Dienstag, dass sich ein ziviler Mitarbeiter der Dienststelle das Leben genommen habe. Ob es sich um einen derjenigen handelt, gegen die der MAD ermittelt, wollte ein Sprecher nicht sagen. Nach einem Bericht des SWR soll es sich um den Hauptverdächtigen gehandelt haben:
Aus Sicherheitskreisen wurde bestätigt, dass sich der Mann am Mittwochvormittag in der Nähe seines Wohnorts in Bayern mit einer Schusswaffe verletzt habe und vor einem Krankenhaus verstorben sei. Die Polizei hat inzwischen einen Todesfall in Krumbach bestätigt.
(Korrektur angesichts eines Missverständnisses – der BMVg-Sprecher hatte keine Angabe dazu gemacht, ob es sich bei dem Toten um einen der Verdächtigen handelt.)
(Je nach Entwicklung wird das ggf. ein neuer Thread)
@ Georg sagt: 04.12.2020 um 15:22 Uhr
„Hmm, Ein Verstoß gegen § 7 SG in Verbindung mit § 8 SG bezeichnen Sie als keine Straftat ?“
In der Tat ein Verstoß gegen die Treupflicht ist keine Straftat.
@ Thomas Melber sagt: 04.12.2020 um 21:58 Uhr
„ist im SG nicht strafbewehrt, kann aber im Wehrstrafrecht ggf. geahndet werden.“
Nein. Kann es nicht.
Dienstvergehen sind Dienstvergehen. Straftaten sind Straftaten.
Es gibt Fälle in denen eine Tat beides sein kann.
Der Verstoß gegen die Treupflicht oder zum aktive Eintreten für die FDGO ist aber niemals eine Straftat.
@Grashüpfer
„ Zu dem Aspekt der Sichheitsüberprüfungen möchte ich aus datenschutztechnischer Sicht hier erwähnen, welch erheblicher Eingriff in das Recht auf informelle Selbstbestimmung der Prozess einer Ü 2 oder gar Ü 3 darstellt.“
Alles schön und gut, dann darf sich aber auch niemand, insbesondere aus dem parlamentarischen Raum (der ja die Gesetzte macht), darüber aufregen oder sich empören wenn wieder analog Extremisten und Co (egal welcher Richtung) in der Bundeswehr, Polizei, Verwaltung etc. aufgedeckt werden.
Dann kann man eben nur agieren und nicht reagieren.
Dass dies nicht nur ein Problem der Streitkräfte ist und des rechten Spektrums ist sieht man ja auch sehr schön an der jüngsten Großrazia gegen die Clankriminalität in Berlin. Da werden tatsächlich Hundertschaften aus Sachsen eingesetzt, weil der Staat kein Vertrauen in die Berliner Polizei hat, dass diese bis zum Schluss dichthalten kann.
Wie soll ein Staat in so einem Umfeld seine Behörden etc. sauber halten?
Irgendwann muss man sich pragmatisch der Frage stellen ob tatsächlich alle Rechte/Ziele etc. gleichrangig sein müssen oder ob es eine Rangfolge geben muss. Der Datenschutz, wenn er selbst für die SÜ maßgeblich ist, hat sonst sehr großes Potential zur „spätrömischen Dekadenz“ unserer Gesellschaft zu werden.
Ich finde diese Situation ein wenig merkwürdig.
Die Bundeswehr beklagt sich zunehmend über Nachwuchsprobleme. Der Dienst beim Militär, und das gilt weltweit in allen Streitkräften, gipfelt im schlimmsten Fall im KIA (Killed in Action). Das heißt, die Bw benötigt Menschen, die bereit sind, für ihr Land bzw zur Verteidigung der Menschen in diesem Land, ihr Leben zu lassen. Heißt im Klartext, es werden Menschen benötigt, die man als „Patrioten“ bezeichnen würde.
Und dann wundert man sich ernsthaft darüber, dass es jene, die man als „rechts“ oder „Reichsbürger“ bezeichnet, in die Streitkräfte zieht? Ja, wer denn sonst?! Wer bringt denn noch die Leidenschaft auf, sich zu verpflichten? Und LEIDEN ist das Stichwort. KSK, KSM, EGB… Gerade die Truppenteile, die besondere Herausforderungen an Eignung, Ausbildung und Dienst stellen, finden wohl kaum geeigneten Nachwuchs unter denen, die nur deshalb Soldat geworden sind, weil sie keinen anderen Job gefunden haben. Und dann will man diese Leute echt rauswerfen, weil sie nicht ideologiekonform sind? Weil die Überzeugung einigen Politikern nicht passt?
Warum nehmen wir uns kein Beispiel am Alten Fritz, der sagte: „Jeder soll nach seiner Façon selig werden.“ Wenn ein Soldat „rechts“ ist, oder „Reichsbürger“, oder was es sonst noch gibt, dann solle man das einfach stehen lassen, solange er unbescholten Dienst versieht. Denn darum geht es letzten Endes.
[Man will diese Leute nicht rauswerfen, weil sie „nicht ideologiekonform sind“ oder „die Überzeugung einigen Politikern nicht passt“, sondern weil es Eidbrüchige sind. Sollten Sie doch verstehen. Und als kriminelle Bande wollen wir uns doch nicht für teuer Geld Streitkräfte halten. T.W.]
Nee, Leute. Ernsthaft. Die Debatte über die Bundesrepublik als Rechtsnachfolge und/oder Identität mit dem Deutschen Reich führen wir hier nicht.
@ Koffer
Zitat: „Der Verstoß gegen die Treupflicht oder zum aktive Eintreten für die FDGO ist aber niemals eine Straftat.“
Aha, der Bruch des Diensteides den ein Soldat oder ein Beamter geschworen hat (§ 7 SG, „Treuepflicht“ und §8 SG „Eintreten für die demokratische Grundordnung“ ist dann was ?
Normalerweise führt ein vorsätzlicher Verstoß gegen die Treuepflicht eines Beamten oder eines Soldaten, insbesonders mit einer verbundenen verfassungsfeindlichen Tätigkeit (Verletztung § 8 SG) zum Entfernen aus dem Dienstverhältnis eines Soldaten oder Beamten, die sonst nur bei einer rechtskräftigen Verurteilung zu einer Freiheitsstrafe von 1 Jahr oder höher erfolgt.
@Wa-Ge sagt: 05.12.2020 um 14:30 Uhr
„Alles schön und gut, dann darf sich aber auch niemand, insbesondere aus dem parlamentarischen Raum (der ja die Gesetzte macht), darüber aufregen oder sich empören wenn wieder analog Extremisten und Co (egal welcher Richtung) in der Bundeswehr, Polizei, Verwaltung etc. aufgedeckt werden.“
Ich stimme Ihnen zu und doch wieder nicht ;)
Ja, die teilweise polemischen Einwürfe von der Seitenlinien von Legislaturen, die es besser wissen sollten sind nervig.
Aber andererseits, dass ist das politische Geschäft.
Die Legislative als Ganzes beschließt Gesetze. Unsere Gerichte beschützen das Recht.
Und einzelne Abgeordnete (aller Richtungen!) erzählen manchmal Stuss…
Das Leben hart, grausam und gemein ;)
@Georg sagt: 05.12.2020 um 18:11 Uhr
„Aha, der Bruch des Diensteides den ein Soldat oder ein Beamter geschworen hat (§ 7 SG, „Treuepflicht“ und §8 SG „Eintreten für die demokratische Grundordnung“ ist dann was ?“
Ein Dienstvergehen. KEINE Straftat!
„Normalerweise führt ein vorsätzlicher Verstoß gegen die Treuepflicht eines Beamten oder eines Soldaten, insbesonders mit einer verbundenen verfassungsfeindlichen Tätigkeit (Verletztung § 8 SG) zum Entfernen aus dem Dienstverhältnis eines Soldaten oder Beamten, die sonst nur bei einer rechtskräftigen Verurteilung zu einer Freiheitsstrafe von 1 Jahr oder höher erfolgt.“
Sie bauen hier eine falsche Kette.
A hat mit B nichts, aber auch GAR NICHTS zu tun.
Ganz ehrlich. Sie sind gerade auf dem komplett falschen Dampfer. Das hat jetzt auch nichts mit unseren normalen unterschiedlichen Bewertungen von Innerer Führung oder Statistik oder Disziplinarrecht vs. Verhältnismäßigkeit o.ä. zu tun. Sie verwechseln hier gerade zwei Dinge KOMPLETT mit einander. Disziplinarrecht hat nichts mit Strafrecht zu tun, wenn es um die Treuepflicht geht. Es gibt einen Fall in dem in die „andere Richtung“ diese Kette einschlägig wäre. Nämlich wenn jemand eine einschlägige Straftat begehen würde (z.B. Hochverrat), DANN wäre es auch ein Dienstvergehen mit Auswirkungen auf §§ 7 und 8.
Aber in die andere Richtung gilt diese Kette niemals. Ein Dienstvergehen ist niemals durch sich selbst heraus eine Straftat und ein Verstoßt gegen die Treuepflicht oder gegen die Pflicht zum aktiven Eintreten für die FDGO ist niemals (!) durch sich selbst heraus eine Straftat.
@OG Benjamin sagt: 05.12.2020 um 15:31 Uhr
„Warum nehmen wir uns kein Beispiel am Alten Fritz, der sagte: „Jeder soll nach seiner Façon selig werden.“ Wenn ein Soldat „rechts“ ist, oder „Reichsbürger“, oder was es sonst noch gibt, dann solle man das einfach stehen lassen, solange er unbescholten Dienst versieht. Denn darum geht es letzten Endes.“
Ja, jeder soll nach seiner Façon seelig werden. Suum cuique. Aber das geht nur solange, man die Treue zu unserem Staat aufbringt, dem man verpflichtet ist zu dienen. d.h. die Freiheit der politischen oder weltanschaulichen Auffassung ist nicht nur egal, nein sie ist sogar ausdrücklich geschützt! Aber eben nur, wenn man unseren Staat ansich anerkennt und bereit ist die Kernsäulen seines Aufbaus und seiner Überzeugung (die FDGO) zu schützen.
Wer dazu nicht bereit ist, der hat im Staatsdienst und insbesondere in den Streitkräften nichts verloren.
Auf die treffenden Worte von T.W. zum Thema Eid sei ergänzend verwiesen.
@OG Benjamin: @TW und @Koffer unterstreichen, was praktisch zur Debatte im Rahmen der FDGO so wichtig ist, und bringen es auf den Punkt.
Auch ich bin ein Mensch, der Menschen so nimmt wie sie sind. Dies tue ich als Ausdruck dessen und in Einklang mit dem, was unser Grundgesetz in der Verbindung zwischen dem unbedingten Schutzgebot der Würde des Menschen und seiner freien Persönlichkeitsentwicklung hervorhebt.
Wie kann ein Mensch, auch Sie und Ich, eine Debatte derart offen und öffentlich führen? Meinungsfreiheit und Versammlungsfreiheit, als weitere Grundrechte, die uns das GG garantiert. Und ich bin der Überzeugung, dass auch Sie es allen Deutschen, wenn nicht gar allen Menschen wünschen, dass sie so frei sind wie wir beide, oder?
Es gibt viele Kräfte und Akteure innerhalb Deutschlands und besonders im Ausland, die ein Problem damit haben, dass wir so sind wie wir sind. China zum Beispiel sieht den freiheitlichen Entwurf unserer Gesellschaft und der Westlichen Welt als Gefahr für seinen Gesellschaftsentwurf per se.
Politische Strömungen, wie wir sie hinter Trump erkennen, dem Flügel der AFD, Viktor Orban in Ungarn wollen, dass Menschen diese Freiheiten nicht mehr genießen. Vladimir Putin und Erdogan überwachen aktiv ihre Gesellschaft und untersuchen Verbindungen die geeignet sind, dass Ideen wie ich sie oben skizziert habe, auch von ihren Bürgern vertreten werden. Folgen sind Haftstrafen, Anschläge und gezielter Mord auch auf deutschem Boden.
Oft verlangen derartige Strömungen offen, dass Menschen zum Beispiel anderer Hautfarbe und anderen Glaubens mehr eingeschränkt werden, als andere. Wir erleben dies in Form wachsenden Antisemitismus und Islamophobie gerade in Milieus die das GG offen in Frage stellen.
Das GG garantiert jedem Menschen seine Freiheit und macht es zu unserer Pflicht dieses als Symbol dieser Freiheit zu verteidigen, nach innen wie nach außen. Daher verdient das GG nicht nur meine Treue, sondern auch meine Dankbarkeit und meine Loyalität. Daher darf ich an Waffen ausgebildet werden.
Gott bewahre, dass wir in unseren Streitkräften diejenigen ausbilden und befähigen, die am Ende den Menschen ihre Freiheit nehmen wollen die ich liebe und deren unbedingten Schutz ich geschworen habe, dafür mein Leben zu geben und im schlimmste ln Fall zu töten.
Sie sehen, wir sind uns ähnlich, nur nehmen Sie bitte meine entschiedene Gegenrede zur Kenntnis. Denn Freiheitsrechte enden da, wo die Freiheit anderer genommen wird. Und da wo sie genommen werden soll, da trotzen die exekutiven Diener des Staates als erste und letzte Linie der Verteidigung.
Und Herr Obergefreiter, toll dass sie so offen kommunizieren! Das ist die Art von Gespräch, welche die Wehrbeauftragte jüngst gefordert hat.
mkG
AoR
@Koffer (und alle anderen, die darauf vielleicht antworten könnten)
Als Laie gefragt: Wäre es denn nicht möglich, aus der Nichtbefolgung von §7 und §8 SG in Verbindung mit §154 StGB die Straftat zu konstruieren? Ich bin kein Jurist und auch nicht in der Bundeswehr, aber vielleicht wissen Sie ja, ob es in der Hinsicht in der Vergangenheit schon mal Versuche oder ähnliche Fälle gab?
[Nein, jetzt veranstalten wir nicht den Stammtisch der Nicht-Juristen, die sich mit juristischem Halbwissen überlegen, wie man eine „Straftat konstruieren“ könnte. Es ist langsam ein bisschen abwegig. T.W.]
@AoR & @Koffer
Ich stimme Ihnen da vollends zu, dass wir uns als „gesegnet“ betrachten können, in einem so weitgehend freien Land mit einem solchen GG aufwachsen zu können. Auch die FDGO stelle ich ja nicht infrage.
Allerdings muss ich hier folgendes einwenden: Im Verlauf diverser Demonstrationen in den letzten Monaten, die gegen die Einschränkungen der Grundrechte organsiert und durchgeführt wurden, wurden Demonstranten, die eben jenes GG mit sich führten, von Polizisten erst darauf hingewiesen, dieses wegzustecken. Bei Zuwiderhandlung wurden eben jene Demonstranten abgeführt und strafrechtlich belangt. Meine Frage lautet daher: Sind wir wirklich ein so freies Land? Ist das GG wirklich von so immenser Bedeutung, dass man es einfach so mit Füßen tritt?!
Für Soldaten, die die es sind und die, die es werden wollen, stellt sich da schon die Frage, worauf man da eigentlich seinen Eid leistet. Verstehen sie mich nicht falsch, ich stehe voll und ganz hinter dem GG und würde es auch auf jede nötige Art verteidigen. Aber ich erkenne da einen Widerspruch in dem, was man als Eid leisten soll (also dem Gedanken dahinter) und dem, was wirklich hierzulande passiert.
Und dann halt die Geschichte mit den „Reichsbürgern“, also Menschen, die die BRD grundsätzlich ablehnen. Es stimmt schon, dass jemand, der sich dem GG oder der FDGO verweigert, definitiv nicht in die Streitkräfte gelangen sollte, nicht nur der Ausbildung wegen, sondern auch wegen des Zugangs zu Waffen und Material. Es ist halt nur so, dass diese „Strömungen“ eben jene Menschen hervorbringen, die eher geneigt sind, sich zu verpflichten als andere.
(@T.W.: Eine Debatte über die Rechtsnachfolge des Deutschen Reichs ist hinfällig, das BVerfG hat im Urteil vom 31.7.73 (Aktenzeichen: 2 BvF 1/73) festgehalten, das die BRD „nicht „Rechtsnachfolger“ des Deutschen Reiches, sondern als Staat identisch mit dem Staat „Deutsches Reich“ ist. Wie man das interpretieren soll/kann, bleibt wohl den Rechtsgelehrten vorbehalten.)
Um zu einem Schluss zu kommen. Ja, es ist bedauerlich, dass es notwendig ist, die Gesinnung angehender Soldaten zu überprüfen. Es ist ein schmaler Grat, zwischen Patriotismus auf der einen und Extremismus auf der anderen Seite, den ein Soldat da gehen muss. Bleibt nur zu hoffen, dass aus einer rechtmäßigen Überprüfung keine Hexenjagd wird.
@AoR
Sehr gern. Jeder von uns sollte so offen kommunizieren können. Denn unabhängig davon, welchen Dienstgrad wir haben, wann und wo wir gedient haben, oder in welcher TSK, Kameraden sind wir alle. Doch vor allem Menschen.
mkG
OG Benjamin
[Sie wollen nahelegen, dass Demonstranten von der Polizei eben deswegen abgeführt und „strafrechtlich belangt“ wurden, weil sie ein Grundgesetz dabei hatten bzw. vorgezeigt haben. Ich erwarte, dass Sie diese Aussage belegen. T.W.]
@OG Benjamin
Gut, mein Fehler – Sie machen eine Behauptung, die inhaltlich mit dem Thread nur sehr indirekt zu tun hat (wenn überhaupt); ich fordere Sie auf, die zu belegen, und dann kommt Parteipropaganda. Das machen wir bitte nicht.
Für alle: es geht um diesen Vorfall
https://www.volksverpetzer.de/aktuelles/fake-afd-grundgesetz-demo/
und den Versuch, dass hier zu thematisieren, muss ich nicht mitmachen.
@OG Benjamin: Ich hoffe ihre Verwirrung ist soweit entwirrt, als das klar gestellt wurde, dass zum „unbescholten seien Dienst verrichten“ auch die innere Einstellung gehört und somit Verteidigen nach Innen und Außen nicht nur geografisch zu verstehen ist.
Und ich behaupte, dass zwischen dem von mir empfundenen Patriotismus und Extremismus nicht nur Welten liegen, sondern sich gegenseitig sogar ausschließt. Mein Patriotismus ist, wie schon formuliert, in starker Genese zum Inhalt, den Werten und Idealen des Grundgesetz selbst.
Der Begriff des Extremismus, als politikwissenschaftliche Definition, ist ja dadurch gekennzeichnet, dass er außerhalb des verfassungsmäßigen Spektrums liegt (vgl.: Wiki). Also Linksextrem, Rechtsextrem, Islamistisch, Spirituell-Extrem (z.B Scientology), #fillthegap,… Allein die vier genannten betreiben Raubbau an den Werten des Grundgesetzes, da sie freie Persönlichkeitsentwicklung untergraben, z.B in der Erziehung von Jugendlichen und andersdenkende, -glaubende, -aussehende von gesellschaftlichen Aspekten wie Dienstleistungen und Teilnahme ausschließen wollen (Diskriminierung).
Um einer weiteren Verwirrung vorzubeugen. Sind wir Liberalextremisten und Radikaldemokraten? Schon irgendwie, oder? Nun wir sind, ganz Jung&Naiv ausgedrückt, Teil des bewaffnete Arm des Grundgesetzes, und wir können ganz schön extrem und radikal werden (im Rahmen des HVR natürlich).
Aber Vorsicht, das sind rein dialektische Begegnungen der Begriffe, keine inhaltlichen Analogien. Extremistisch und Patriotismus im Sinne des Grundgesetzes schließen sich daher gegenseitig kategorisch aus. Daher hat Extremismus bei mir keinen Platz.
Wie die Frau Verteidigungsministerin es mal so treffend gesagt hat: „Falsch verstandene(n) Patriotismus“ verhindern.
P.S: Rechts und Links sind auch Definitionen und solange man da nicht extremistisch ist, ist alles im grünen Bereich.
Die Angelegenheit hat nun auch ein parlamentarisches Nachspiel:
https://www.spiegel.de/politik/deutschland/razzia-wegen-reichsbuerger-verdachts-geheimdienstkontrolleure-laden-mad-chefin-vor-a-5ae40ed4-f849-434d-8a88-b6752149047b#kommentare
Unbegreiflich für mich ist, daß vorab wohl Informationen an die Presse gegeben wurden. Der MAD hat wohl „Sicherheitsrisiken“ in den eigenen Reihen.
OMFG:
Razzia wegen »Reichsbürger«-Verdachts
Geheimdienstkontrolleure laden MAD-Chefin zu Sondersitzung vor
https://www.spiegel.de/politik/deutschland/razzia-wegen-reichsbuerger-verdachts-geheimdienstkontrolleure-laden-mad-chefin-vor-a-5ae40ed4-f849-434d-8a88-b6752149047b
@Thomas Melber
Oder ein Ebene darüber.