Für Instandsetzung des Tenders ‚Donau‘ bleibt es bei EU-weiter Ausschreibung – Auftrag dürfte nach Polen gehen

Das Verteidigungsministerium muss für die Instandsetzung des Tenders Donau der Deutschen Marine bei ihrer EU-weiten Ausschreibung bleiben und durfte diese Ausschreibung nicht zurückziehen, um deutschen Werften den Auftrag zu erteilen zu können. Das entschied die Vergabekammer des Bundeskartellamtes. Damit wird die Vergabe des Instandsetzungsauftrags für das Schiff an eine polnische Werft wahrscheinlich.

Eine Sprecherin des Ministeriums bestätigte am (heutigen) Freitag auf Nachfrage die entsprechende Entscheidung der Vergabekammer. Hintergrund ist das Verfahren, bei dem die Instandsetzung im Februar EU-weit ausgeschrieben wurde, nachdem kurz zuvor der Marineschiffbau als nationale Schlüsseltechnologie festgelegt worden war. Nachdem das Ausschreibungsverfahren dann  aufgehoben wurde, ging eine polnische Werft dagegen vor und bekam nun beim Bundeskartellamt Recht.

Gegen die Vergabe an das Unternehmen in Polen hatte es breiten Widerstand aus Politik und Gewerkschaften gegeben, die sowohl auf eine Gefahr für deutsche Werftarbeitsplätze als auch auf die Festlegung der nationalen Schlüsseltechnologie verwiesen hatten. Allerdings war bei der Ausschreibung des Auftrags, der nach Angaben des NDR rund 9,7 Millionen Euro umfasst, offensichtlich unklar, ob auch Instandsetzungen unter diese Regelung fallen oder ob sie nur für den Neubau von Kriegsschiffen gilt. Der politische Druck hatte allerdings Erfolg, die Ausschreibung wurde gestoppt.

Mit der Entscheidung der Vergabekammer gilt nun die EU-Ausschreibung weiter, und die polnische Werft dürfte als vermutlich günstigster Anbieter gute Chancen auf den endgültigen Zuschlag haben. Ob sich dieses Verfahren auch auf künftige Instandsetzungsvorhaben auswirkt, ist unklar – da dürften dann die Regeln für die Umsetzung der nationalen Schlüsseltechnologie eindeutiger sein.

(Ein Nachtrag: Das Bundeskartellamt erklärte auf Nachfrage, es äußere sich zu Entscheidungen der Vergabekammer nicht, und wenn dann nur in anonymisierter Form ohne Nennung der Beteiligten.  Deshalb die Meldung unter Berufung auf einen Verfahrensbeteiligten, dem ich das ja glaube – aber aus journalistischer Sicht hätte ich das natürlich lieber vom Kartellamt bestätigt bekommen…)

(Archivbild Dezember 2007: Tender Donau in der UNIFIL-Mission vor dem Libanon – Ann-Kathrin Fischer/Bundeswehr)