Verteidigungsministerium will Sicherheitsüberprüfung von Reservisten und KSK ausweiten

Als eine Konsequenz aus rechtsextremistischen Verdachtsfällen in der Bundeswehr will das Verteidigungsministerium die Sicherheitsüberprüfungen von Soldaten verschärfen. Unter anderem sollen sie in besonders sicherheitsempfindlichen Bereichen, zum Beispiel dem Kommando Spezialkräfte (KSK), öfter und intensiver überprüft werden als bisher.

Das geht aus dem Bericht des Verteidigungsministeriums zum Sachstand rechtsextremistischer Verdachtsfälle in der Bundeswehr hervor, den der Parlamentarische Staatssekretär Peter Tauber an den Verteidigungsausschuss des Bundestages schickte und über den am (heutigen) Mittwoch zuvor tagesschau.de berichtet hatte.

Nach dem Papier ist die Verschärfung der Sicherheitsüberprüfung zum Beispiel beim KSK allerdings nur ein Teil, und noch nicht einmal der umfassendste, der geplanten Änderungen. Weit umfangreicher ist die Absicht des Ministeriums, künftig von vorherein Reservisten überprüfen zu lassen: Ziel ist es, dass künftig jeder Reservist, der im Rahmen einer Wehrübung [eigentlich: Reservistendienstleistung, T.W.] Dienst in der Bundeswehr leistet, eine erfolgreiche Sicherheitsüberprüfung vergleichbar der Stufe Ü1 durchlaufen hat, heißt es in dem Bericht.

Nach Angaben des Ministeriums sind derzeit von den rund 30.000 beorderten Reservisten nur 5.300 in den vergangenen fünf Jahren einer Sicherheitsüberprüfung unterzogen worden. Für die übrigend rund 25.000 müsse deshalb das Überprüfungsverfahren so gestaltet werden, dass Aufwand und Wirkung in einem angemessenen Verhältnis stehen.

Für die besonders sicherheitsempfindlichen Bereiche wie das KSK soll mit einer Neuregelung eine verschärfte Überprüfung der Stufe SÜ3 eingeführt werden. Die höheren Anforderungen seien dabei nicht nur kürzere Überprüfungsintervalle, sondern auch eine ausgeweitete Befragung des persönlichen Umfelds. Außerdem sollten mehr als bisher soziale Medien in die Überprüfung einbezogen werden – das dürfte bedeuten, dass Äußerungen zum Beispiel auf Facebook mehr ausgewertet werden.

Für die geplanten Änderungen muss sich das Verteidigungsministerium allerdings noch mit dem Bundesinnenministerium abstimmen, dass für das Sicherheitsüberprüfungsgesetz zuständig ist. Eine weitere gesetzliche Neuregelung soll die vollständige Eindung des Militärischen Abschirmdienstes (MAD) in das Nachrichtendienstliche Informationssystem des Bundes (NADIS) erlauben. Außerdem sei bereits jetzt absehbar, dass die geplante Aufstockung des Bundesamtes für den Militärischen Abschirmdienst, das für die Sicherheitsüberprüfungen zuständig ist, um rund 50 Dienstposten nicht ausreichen werde.

Nach dem Bericht hat der MAD derzeit etwas mehr als zwei Dutzend Angehörige des KSK wegen Hinweisen auf extremistische Bestrebungen unter Beobachtung. Ein extremistisches Netzwerk gemäß der gesetzlichen Definition als Personenzusammenschluss, der ziel- und zweckgerichtet an der Beseitigung der freiheitlich demokratischen Grundordnung arbeitet, sei allerdings nicht erkennbar. Allerdings gebe es ein Kontaktgeflecht von unter Beobachtung stehenden Personen, das durch eine übereinstimmende Geisteshaltung getragen zu sein scheint.

(Archivbild Juni 2019: Ein Soldat des Kommandos Spezialkräfte sichert die Landung eines Unterstützungshubschraubers beim Vorüben für den Tag der Bundeswehr 2019 in Pfullendorf – Jana Neumann/Bundeswehr)