EU weitet Ausbildungsmission in Mali aus: „Begleitung bis zur taktischen Ebene“

Die EU-Staaten haben die Ausbildungsmission der Europäischen Union in Mali verlängert und zugleich eine Ausweitung beschlossen: Die EU-Trainingsmission (EUTM) Mali soll die Streitkräfte des westafrikanischen Landes, aber auch die Soldaten anderer Sahel-Nationen in der Ausbildung bis zur taktischen Ebene begleiten. Ob und wie das im künftigen Mandat der Bundeswehr für EUTM Mali vorgesehen wird, ist noch unklar.

Der Beschluss des Europäischen Rates, im schriftlichen Verfahren gefasst und am (heutigen) Dienstag im EU-Amtsblatt veröffentlicht (Beschluss (GASP) 2020/434 des Rates) nennt neben der Verlängerung  bis 2024 die erweiterte Aufgabe der Mission:

(1) Die Union führt eine militärische Ausbildungsmission in Mali (EUTM Mali) durch, um die malischen Streitkräfte dabei zu unterstützen, die militärische Fähigkeit ihrer Streitkräfte wiederherzustellen, damit sie militärische Einsätze zur Wiederherstellung der territorialen Unversehrtheit Malis und zur Verringerung der Bedrohung durch terroristische Gruppen durchführen können, und um der Gemeinsamen Truppe der G5 Sahel sowie den nationalen Streitkräfte militärische Unterstützung in den G5-Sahel-Ländern zu leisten. Die EUTM Mali beteiligt sich nicht an Kampfeinsätzen.
(2) Die strategischen Ziele der EUTM Mali sind folgende:
a) Beitrag zur Verbesserung der operativen Fähigkeit der unter der Kontrolle der rechtmäßigen Zivilregierung Malis operierenden malischen Streitkräfte;
b) Unterstützung der G5 Sahel durch die Herstellung der operativen Einsatzfähigkeit der Gemeinsamen Truppe der G5 Sahel und der nationalen Streitkräfte in den G5-Sahel-Ländern.
(3) Zum Zwecke des in Absatz 2 Buchstabe a genannten Ziels stellt die EUTM Mali den malischen Streitkräften militärische Beratung, Ausbildung einschließlich einsatzvorbereitender Ausbildung, Schulung und Mentoring durch Begleitung ohne Exekutivbefugnisse bis zur taktischen Ebene zur Verfügung, damit die EUTM Mali in der Lage ist, die Tätigkeiten der malischen Streitkräfte zu verfolgen und ihre Leistung und ihr Verhalten — auch im Hinblick auf die Achtung der Menschenrechte und des humanitären Völkerrechts — zu überwachen.
(4) Zum Zwecke des in Absatz 2 Buchstabe b genannten Ziels stellt die EUTM Mali der gemeinsamen Einsatztruppe der G5 Sahel und den nationalen Streitkräften militärische Beratung, Ausbildung und Mentoring durch Begleitung ohne Exekutivbefugnisse bis zur taktischen Ebene zur Verfügung.
(Hervorhebung T.W.)

Eine so weitgehende Begleitung ist für die Bundeswehr bei EUTM Mali bislang nicht vorgesehen. In dem im Mai vergangenen Jahres zuletzt verlängerten Mandat heißt es:

Eine unmittelbare Begleitung bei Einsätzen der malischen Streitkräfte oder der gemeinsamen Einsatztruppe der G5-Sahel-Staaten ist weiterhin ausgeschlossen.

Die vor der geplanten Verlängerung des Mandats anstehende politische Debatte hatte zwar in Deutschland bereits begonnen, unter anderem mit den Aussagen von Verteidigungsministerin Annegret Kramp-Karrenbauer zu mehr deutschem Engagement in der Sahel-Zone. Wann und vor allem wie die Diskussion in der aktuellen Krisensituation geführt wird, ist allerdings offen.

(Archivbild Oktober 2019: Ausbildung bei EUTM Mali in Koulikoro)