Sicherheitsüberprüfung für neue Rekruten: In zwei Jahren 60 Bewerber abgelehnt

In den vergangenen Jahren ist Bewerbern für den Dienst in der Bundeswehr in 60 Fällen die Ausbildung an Kriegswaffen untersagt und damit ein Dienstantritt als Soldat praktisch verwehrt worden. Von Juli 2017 bis Juni 2019 gab es rund 44.000 so genannten Soldateneinstellungsüberprüfungen, bei denen diese Interessenten aussortiert wurden. Diese Zahlen nannte der Militärische Abschirmdienst (MAD) im Zusammenhang mit der Evaluierung der vor zwei Jahren gesetzlich eingeführten Sicherheitsüberprüfung aller neuen Rekruten, die am (heutigen) Mittwoch dem Bundeskabinett vorgelegt wurde.

Die Routine-Sicherheitsüberprüfung neuer Soldaten schon vor ihrer Einstellung war mit einer Änderung des Soldatengesetzes  im Juli 2017 neu eingeführt worden. Der MAD hatte bereits 2015 vor einer Unterwanderung der Truppe durch militante Islamisten gewarnt; im Januar 2016 hatte das Verteidigungsministerium eine entsprechende Gesetzesänderung angekündigt. Zuvor war die Überprüfung der Bewerber für den Dienst in der Bundeswehr erst nach ihrem Dienstantritt zulässig. Die Überprüfung gilt auch für Ungediente, die Reservisten werden wollen. Vor einem Jahr hatte der MAD von elf Fällen berichtet, in denen Bewerber die Waffenausbildung versagt wurde.

Nach Angaben des MAD wurden bei den Überprüfungen der rund 44.000 Männer und Frauen, die den Dienst in der Bundeswehr antreten wollten, die Bewerber in den etwa 60 Fällen aus sehr unterschiedlichen Gründen abgelehnt: Dabei seien politische Extremisten ebenso herausgefiltert worden wie Bewerber, bei denen eine Verbindung zur Gewaltkriminalität angenommen wurde.

Die 2017 eingeführte Überprüfung unterscheidet sich von der üblichen Sicherheitsüberprüfung: Bei der geht es um den Zugang zu Verschlusssachen; außerdem wird geprüft, ob es Anhaltspunkte dafür gibt, dass Soldaten in technischen Bereichen Sabotage betreiben könnten. Die Überprüfung bereits vor der Einstellung regelt dagegen formal nur, ob neuen Soldaten eine Ausbildung an der Waffe untersagt werden sollte – was natürlich praktisch bedeutet, dass sie nicht Soldat werden können.

Die gering erscheinende Zahl von 60 Fällen mache allerdings nicht deutlich, dass die Neuregelung auch präventiven Charakter habe, sagte ein MAD-Sprecher. Interessenten, die mit einer Ablehnung rechnen müssten, würden vorn vorherein abgeschreckt, sich für den Dienst zu bewerben.

(Archivbild Juni 2019: Auf dem Truppenübungsplatz Oberlausitz)