Rückkehr zur Reserve: ‚Grundbeorderung‘ für alle ausscheidenden Soldaten

Die Bundeswehr soll wieder, ähnlich wie zu Zeiten der Wehrpflicht, die Möglichkeit zum raschen Aufwuchs bekommen. Künftig ist für alle ausscheidenden Soldaten eine Grundbeorderung als Reservist für sechs Jahre vorgesehen. Eine einsatzbereite Bundeswehr erfordert eine einsatzbereite Reserve, heißt es in der neuen Strategie der Reserve, deren Entwurf Augen geradeaus! vorliegt.

Die neue Konzeption, die jetzt den Beteiligungsgremien zur Beratung zuging, setzt in einer veränderten Sicherheitslage auf eine teilweise Rückkehr zu früheren Strukturen: Künftig soll die Bundeswehr wieder gezielt auf Reservisten zurückgreifen können, um die aktive Truppe zu verstärken. Bereits im Frieden sollen alle ausscheidenden Soldaten erfasst werden und freiwillig üben können.

Die Grundbeorderung (GBO) ist die grundsätzliche Einplanung (Beorderung im Ergänzungsumfang der Bundeswehr) aller wehrdienstfähig aus dem aktiven Dienst ausscheidenden Soldatinnen und Soldaten der Bundeswehr in die Reserve für einen Zeitraum von sechs Jahren, heißt es in dem Papier. Damit solle die personelle Grundlage für den zügigen Aufwuchs in einem möglichen Bereitschafts-, Spannungs- oder Verteidigungsfall geschaffen werden.

Die verpflichtende Heranziehung zu einem Dienst als Reservist war zu Zeiten der Wehrpflicht üblich, regelmäßig wurden vor allem ehemalige Wehrdienstleistende zu Reserveübungen einberufen. Die neue Grundbeorderung soll  nicht verpflichtend sein, so lange nichts passiert: Am Grundsatz der Freiwilligkeit des Reservistendienstes im Frieden wird festgehalten.

Allerdings wird diese Aussage in der neuen Strategie der Reserve  bereits eingeschränkt: Bereits in einem so genannten Bereitschaftsfall soll, wie zu Wehrpflicht-Zeiten möglich, die Einberufung von Reservisten zulässig sein:

Zur Gewährleistung der Reaktions- und Handlungsfähigkeit müssen bei Anbahnung einer Krise unbefristete Übungen von Reservistinnen und Reservisten aufgrund eines Beschlusses der Bundesregierung als Bereitschaftsdienst möglich sein.

Dafür fehlt derzeit die gesetzliche Grundlage, im Paragrafen 2 des Wehrpflichtgesetzes sind derzeit nur der Spannungs- und der Verteidigungsfall als Voraussetzung für die Einberufung genannt. Die Umsetzung ist also auch von einer gesetzlichen Neuregelung abhängig.

Das Verteidigungsministerium gibt die Zahl der aktiven Soldatinnen und Soldaten mit rund 15.000 pro Jahr an, die dann für diese Reserve zur Verfügung stünden. Bereits jetzt können sich ausgeschiedene Soldaten freiwillig beordern lassen und Reservistendienst leisten; dafür sind in der Bundeswehr bislang rund 3.500 Stellen vorgesehen. Diese Zahl soll mit der Neuregelung deutlich steigen.

Was allerdings derzeit fehlt, sind die Strukturen, mit denen die künftig deutlich größere Zahl von Reservisten erfasst und gesteuert werden kann. Nach Aussetzung der Wehrpflicht waren diese Strukturen, zum Beispiel die Kreiswehrersatzämter, aufgelöst worden. Aus dem Papier:

Der Aufbau eines funktionierenden Wehrersatzwesens ist eine Voraussetzung für den erfolgreichen Aufwuchs von Kräften. Insbesondere sind Maßnahmen zu entwickeln, die eine verzugsarme Heranziehung der beorderten Reservistinnen und Reservisten ermöglichen. Dies betrifft personelle, organisatorische, materielle, infrastrukturelle und IT-relevante sowie ggf. rechtliche Aspekte.

Einer der rechtlichen Aspekte ist auch, dass geregelt werden muss, wer zwar als Reservist erfasst wurde, aber in einem Krisenfall unabkömmlich ist – vor allem Mitarbeiter von Betrieben mit Systemrelevanz. Ausdrücklich genannt werden dafür Energieversorger, IT-Infrastrstuktur, Krankenhäuser und Logistikunternehmen. Die Behörden sollen rechzeitig über die Unabkömmlichkeit von im öffentlichen Interesse unentbehrlichem Fachpersonal entscheiden.

Anders als viele der bisherigen Reservedienstleistenden, die als Spezialisten die Truppe verstärken, sollen die Reservisten künftig in der Fläche zur Verfügung stehen und dafür auch möglichst heimatnah eingesetzt werden. Dafür ist unter anderem die Ausbildung in regionalen Ausbildungsstützpunkten vorgesehen. Die künftige Reserve soll damit, auch das gehört zum Konzept, wieder verstärkt als Mittler zwischen Bevölkerung und Streitkräften auftreten.

Die neue Reservisten-Strategie soll im Herbst in Kraft treten. Wann die neue Grundbeorderung und weitere Regelungen auch umgesetzt werden, ist noch offen, denn die eigentliche Arbeit beginnt dann erst:

Die Bundeswehr hat einen wesentlichen Beitrag zur gesamtstaatlichen Sicherheitsvorsorge Deutschlands und im Rahmen multinationaler kollektiver Verteidigung zu leisten, für den sie absehbar mit ihren aktiven Kräften nicht durchhaltefähig aufgestellt ist. Dies gilt umso mehr vor dem Hintergrund eines zunehmend instabilen internationalen sicherheitspolitischen Umfeldes.
Im Hinblick auf Reaktionsfähigkeit kommt dem Faktor Zeit eine besonders hohe Bedeutung zu. Zukünftig müssen große Teile der Reserve rasch eingesetzt werden können. Das stellt hohe Anforderungen an Verfügbarkeit von Personal, Material, Informationstechnik (IT) und Infrastruktur, an Ausbildungsstand, an die Verzahnung und Integration von aktiven und nichtaktiven Organisationselementen sowie an Führung und individuelle Einsatzbereitschaft.

Nachtrag: Dazu gibt es jetzt auch einen Bericht auf der Bundeswehr-Seite; danach will Verteidigungsministerin Annegret Kamp-Karrenbauer die neue Strategie der Reserve am 18. Oktober offiziell vorstellen.
(Der Bericht als pdf fürs Archiv: 20190809_Strategie_der_Reserve)

(Archivbild: Deutsche Reservistenmeisterschaft 2018 in Garlstedt und Oldenburg – Hückelheim/Reservistenverband)