Kabinett beschließt Haushaltsentwurf: Mittelfristig sinkender Verteidigungsetat

Nach der ersten Runde im März hat das Bundeskabinett am (heutigen) Mittwoch den Entwurf des Bundeshaushalts für das kommende Jahr und die mittelfristige Finanzplanung für bis 2023 beschlossen. Das Paket, das jetzt in die Haushaltsberatungen geht, sieht für 2020 einen Verteidigungsetat von gut 44,9 Milliarden Euro vor, etwas weniger als die zuvor angesetzt 45,1 Milliarden. In den Folgejahren sollen nach der – nicht verbindlichen – Planung die Verteidigungsausgaben wieder sinken, und zwar ebenfalls mehr als noch im März absehbar.

Das von Bundesfinanzminister Olaf Scholz eingebrachte Haushaltsgesetz sieht für den Verteidigungsetat im so genannten Einzelplan 14 eine Steigerung von 2019 auf 2020 um 1,7 Milliarden Euro vor:

Durch den Anstieg wird im rüstungsinvestiven Bereich neben der Finanzierbarkeit diverser Großvorhaben eine Schwerpunktsetzung im Bereich der Modernisierung der Bekleidung und persönlichen Ausrüstung sowie dem Ausbau der Digitalisierung ermöglicht. Ferner können die Einsatzbereitschaft der Waffensysteme durch den Aufwuchs im Bereich der Materialerhaltung verbessert sowie die Voraussetzung für die Realisierung einer Vielzahl von „Very High Readiness Joint Task Force 2023“ relevanten Vorhaben geschaffen werden. Die Mittelansätze für die Auslandseinsätze der Bundeswehr werden auf hohem Niveau fortgeschrieben.

Der Verteidigungsetat ist damit der zweitgrößte im Bundeshaushalt, nach dem Etat für Arbeit und Soziales von geplant rund 148,56 Milliarden Euro. Mit der Steigerung auf 44,9 Milliarden Euro erreicht Deutschland einen Anteil der Verteidigungsausgaben am Bruttoinlandsprodukt, die so genannte NATO-Quote, von 1,37 Prozent. Bei entsprechender Berechnung seien es 1,39 Prozent, erläuterte das Finanzministerium:

Die NATO-Quote wird 1,37 % des BIP betragen. Unter Berücksichtigung der im Einzelplan 23 berücksichtigten Mittel für Krisenbewältigung, Wiederaufbau und Infrastruktur, die zugleich auch zu den Verteidigungsausgaben im Sinne der NATO-Vorgaben gerechnet werden können, würde die NATO-Quote sogar auf 1,39 % des BIP ansteigen.

Unklar bleibt allerdings weiterhin, ob die von der Koalition zugesagte NATO-Quote von 1,5 Prozent bis zum Jahr 2024 erreicht wird. Die ebenfalls am Mittwoch beschlossene mittelfristige Finanzplanung sieht für den Verteidigungshaushalt im Jahr 2021 eine Absenkung auf 44,09 Milliarden Euro vor; im Jahr 2022 dann 44,10 Milliarden und 2023 projektiert 43,97 Milliarden Euro. Das ist sogar ein bisschen weniger als die noch im März vorgelegten Zahlen (2021: 44,26 Milliarden, 2022: 44,29 Milliarden, 2023: 44,16 Milliarden Euro).

Die Summen für militärische Beschaffungen sollen allerdings über die nächsten Jahre weitgehend konstant bleiben. So sind im Finanzplan dafür nach 15,6 Milliarden 2019 für das kommende Jahr 16,6 Milliarden Euro vorgesehen. 2021 sinkt diese Summe wieder auf 15,5 Milliarden ab, im Jahr 2022 sollen es 15,3 Milliarden und 2023 dann 15,1 Milliarden Euro sein. Damit liegt Deutschland jedoch auch beim Ziel, für Beschaffungen 20 Prozent des Verteidigungshaushalts auszugeben, unter den Zusagen an die NATO.

Schon bei der Vorstellung der ersten Planung im März hatte der Finanzminister darauf verwiesen, dass die für die nächsten Jahre vorgesehenen Zahlen eine sehr zurückhaltende Planung seien. Faktisch habe aber das Verteidigungsministerium in den vergangenen drei  Jahren dann im konkreten Haushalt doch immer mehr bekommen als in der Planung stand.

Das spiegelt sich auch in der Übersicht über die Verpflichtungsermächtigungen wieder, die es dem Verteidigungsministerium erlauben, für die kommenden Jahre Verträge und Zahlungsverpflichtungen einzugehen – auch wenn das Geld im jeweiligen Jahr noch nicht fällig wird. Als Gesamtsumme sind dafür im kommenden Jahr 45,88 Milliarden Euro angegeben. Davon dürfen 2021 dann 4,46 Milliarden, 2022 wieder 4,59 Millarden und 2023 dann 3,98 Milliarden Euro fällig werden. Der größte Teil, 32,84 Milliarden Euro, wird in die darauf folgenden Jahre geschoben.

Neben diesen konkreten Zahlen gibt es allerdings für das Verteidigungsministerium – wie auch für andere Ressorts – eine finanzielle Unwägbarkeit. Angesichts absehbar geringerer Steuereinnahmen (und auch nach der gerichtlich gestoppten Maut) werden alle Ministerien zu einem Konsolidierungsbeitrag verpflichtet, zudem wird es eine so genannte globale Minderausgabe geben.

Dramatischer dürfte sich für das Wehrressort allerdings auswirken, dass bislang keine Mittel in anderen Etats für  Solderhöhungen nach absehbaren Gehaltsrunden für den öffentlichen Dienst geben soll. Angesichts der Größe der Bundeswehr wirkt sich eine solche Solderhöhung im Verteidigungsbereich viel stärker aus als in anderen Bundesministerien: Mit den Bezügen allein für Berufs- und Zeitsoldaten in Höhe von 7,3 Milliarden Euro im kommenden Jahr und weiteren 3,3 Milliarden Euro Versorgungsbezügen machen die Personalkosten einen wesentlichen Anteil am Verteidigungshaushalt aus.

Protest aus dem Verteidigungsministerium ist in diesem Stadium allerdings nicht zu erwarten: Über die Einzelpläne einschließlich der ihnen zugehörigen Ansätze im Regierungsentwurf 2020 und im Finanzplan 2019 bis 2023 ist Einvernehmen erzielt worden, heißt es im Entwurf des Haushaltsgesetzes.

(Foto: Bundeskanzlerin Angela Merkel, r., und Finanzminister Olaf Scholz – Felix Zahn/photothek.net)