Von der Leyen schickt General mit Zeitbegrenzung auf NATO-Posten
Der frühere Abteilungsleiter Planung im Verteidigungsministerium, Generalleutnant Erhard Bühler, soll zwar demnächst wie vorgesehen den Posten des Befehlshabers im NATO Joint Forces Command Brunssum antreten – allerdings nicht für eine volle Amtszeit. Nach Erreichen der regulären Altersgrenze Ende März kommenden Jahres soll er diesen Posten an Jörg Vollmer übergeben, den derzeitigen Heeresinspekteur. Die Entscheidung ist offensichtlich eine Reaktion von Verteidigungsministerin Ursula von der Leyen auf Bühlers öffentliche Wahrnehmung im Zusammenhang mit umstrittenen Beraterverträgen und dem Umgang mit der Kostenexplosion beim Segelschulschiff Gorch Fock.
Ein entsprechender Bericht von Spiegel Online wurde am (heutigen) Dienstag im Wesentlichen vom Verteidigungsministerium bestätigt. Mit der angekündigten Befristung und der Benennung eines Nachfolgers bereits zu Bühlers Amtsantritt macht die Ministerin deutlich, dass sie nicht vorbehaltlos hinter dieser Versetzung steht. Sie geht allerdings nicht so weit, die Beförderung auf den NATO-Kommandoposten zurückzuziehen. Das Kommando dieser Dienststelle der Allianz wird im Wechsel von einem deutschen und einem italienischen Vier-Sterne-General besetzt; der derzeitige Amtsinhaber, der italienische General Riccardo Marchio, hatte eigentlich bereits im Februar an Bühler abgeben sollen.
Bühlers Amtsantritt hatte sich verzögert, weil er als Zeuge im Untersuchungsausschuss des Bundestages zu den umstrittenen Beraterverträgen im Verteidigungsministerium benannt ist. Vor allem die Verbindung von Timo Nötzel von der Beratungsfirma Accenture, der vor seiner Beratertätigkeit auch in Ministerium und Bundeswehr tätig war, und dem damaligen Abteilungsleiter Bühler steht für die Opposition mit im Fokus der Untersuchungen.
Da sich der Generalleutnant und der Accenture-Mitarbeiter seit langer Zeit kennen und zudem der Generalleutnant Pate von Nötzels Kindern ist, wurde von einigen Parlamentariern die Beauftragung von Nötzel und seiner Firma als Teil eines Kenn-Verhältnisses und Buddy-Systems eingeordnet. Bühler verwies allerdings, auch bei Anhörungen im Verteidigungsausschuss, solche Vorwürfe zurück, zumal er die fraglichen Aufträge selbst als Abteilungsleiter nie eigenständig habe vergeben können. Im Ausschuss hatten Mitarbeiter des Rechnungshofes ausgesagt, sie hätten keine Hinweise erkennen können, dass solche Kenn-Verhältnisse für die Auftragsvergabe ausschlaggebend gewesen seien.
Zudem geriet der frühere Abteilungsleiter wegen der Entscheidungen über die immer teurere Sanierung der Gorch Fock in den Fokus der öffentlichen Wahrnehmung. Erst am Vortag hatte das Ministerium in einem Bericht an den Bundestag Mängel bei den Entscheidungsvorlagen für die Ministerin eingeräumt; dabei wurde auch Bühler als Abteilungsleiter genannt.
Formal ändert sich mit der Versetzung Bühlers nach Brunssum für ihn nichts; allerdings wäre unter anderen Umständen seine Amtszeit auf dem NATO-Posten vermutlich über die reguläre Altersgrenze hinaus verlängert worden. Unklar ist bislang, ob die von Spiegel Online berichtete nur temporäre Beförderung zum General tatsächlich beabsichtigt und rechtlich möglich ist. Nach Informationen aus Bundeswehrkreisen hat Bühler mit der Versetzung einen Anspruch auf diesen Rang.
Nachtrag 10. April: Zur Ergänzung die komplette Meldung dazu auf der Webseite der Bundeswehr, Rubrik Aus der Truppe:
Generalleutnant Bühler übernimmt NATO-Kommando in Brunssum
Berlin, 10.04.2019.
Generalleutnant Erhard Bühler wird seine vorgesehene Verwendung als Befehlshaber des Joint Force Commando Brunssum in den Niederlanden demnächst antreten. Bühler löst den italienischen General Riccardo Marchiò ab, der das Kommando seit Februar 2018 innehatte.
Die Bundesrepublik Deutschland erfüllt damit die mit der NATO und Italien vereinbarte abwechselnde Wahrnehmung des Kommandos. Es ist vorgesehen, dass Generalleutnant Jörg Vollmer ihm im nächsten Frühjahr nachfolgen wird. Vollmer ist derzeit Inspekteur des Heeres. Das Joint Force Command Brunssum ist eines der beiden operativen NATO-Kommandos in Europa, das zweite hat seinen Sitz in Neapel.
Und als pdf-Datei:
Generalleutnant Bühler übernimmt NATO-Kommando in Brunssum
(Archivbild: Bühler, l., beim Besuch der NATO-Übung Trident Juncture in Norwegen am 28.10.2018 – Lars Koch/Bundeswehr)
@Escrimador | 11. April 2019 – 19:16
„Oder es ist grade kein Besserer da, später dann schon.“
Der benannte Nachfolger (der InspH) stünde ja auch bereits jetzt zur Verfügung. Von daher gilt dieses Argument nicht.
„und sie ärgert Bühler nicht so sehr, dass er ihr schaden will.“
Das könnte ich mir durchaus als Motiv vorstellen, aber auch das hat nichts mit Innerer Führung zu tun. Nochmals entweder ist er der richtige oder er ist es nicht. Alles andere ist Schindluder mit Menschen, mit Prinzipien und mit Alliierten getrieben.
Koffer | 09. April 2019 – 20:55
Mein Post: @cosmo | 09. April 2019 – 20:05
Meine Aussage:
„ich gehöre nicht zum militärischen Establishment und habe mir meine Meinung aufgrund meiner Lebens- und Berufserfahrung gebildet“
Ihre Frage:
Was darf man sich unter militärischem Establishment vorstellen wie bilden sich Ihrer Meinung nach andere Kameraden ihre Meinung über Vorgesetzte denn durch Lebens- und Berufserfahrung?
1.) ich gehöre nicht zu den stromlinienförmig gestylten Ja-Sagern des „Mysteriums“, ohne eigene Meinung, immer ängstlich darauf bedacht nicht aufzufallen um sich nicht selbst zu schaden (da die eigene Fachexpertise zu wünschen übrig lässt)
2.) Vor einigen Wochen selbst im Bendler-Block erlebt: Eine vernichtende Vor-Verurteilung (natürlich im Gespräch unter vier Augen,d.h. nicht beweisbar) ohne den Betroffenen persönlich zu kennen bzw. fachlich unter ihm gedient zu haben.
Frei nach dem Motto: „Lass Dir Deine Meinung BILDen…!“
Einfach nur beschämend.
@ Koffer | 11. April 2019 – 19:44
Natürlich hat das nichts mit Innerer Führung zu tun – wie so vieles, das unser besonders ausgesuchtes Führungspersonal tut.
Wenn man allerdings in die Regionen der Politik vorstößt, wie es Generale tun, unterwirft man sich anderen Regeln. Zusammen führt das dazu, dass mein Mitleid sehr begrenzt ist.
@cosmo | 11. April 2019 – 20:50
„ich gehöre nicht zu den stromlinienförmig gestylten Ja-Sagern des „Mysteriums“, ohne eigene Meinung, immer ängstlich darauf bedacht nicht aufzufallen um sich nicht selbst zu schaden (da die eigene Fachexpertise zu wünschen übrig lässt)“
Leicht nur das gute über sich und nur das schlechte über andere zu sagen.
@Escrimador | 11. April 2019 – 21:28
„Wenn man allerdings in die Regionen der Politik vorstößt, wie es Generale tun, unterwirft man sich anderen Regeln. Zusammen führt das dazu, dass mein Mitleid sehr begrenzt ist.“
Ich verstehe nicht, wie man ernsthaft verteidigen kann, dass die Innere Führung mit Füßen getreten wird. Und außerdem geht es nicht um Mitleid, sondern um Kameradschaft und das einhalten und verteidigen unserer Prinzipen.
Ich verstehe nicht ganz, wie die Tatsache, dass einer hier keine Extrawurst bekommt (die Pensionierung bei Erreichen der allgemeinen Altersgrenze ist in den Vorschriften die Ausnahme, nicht die Regel) und vielleicht auch dadurch finanziell schlechter gestellt sein mag, als mit, nun ein „die Innere Führung mit Füßen getreten wird“.
Es geht hier nicht um den von Leutnant Dosenkohl schikanös gestrichenen Urlaub zu Ostern oder Vorfälle entwürdigender Behandlung in Ausbildungssituationen, sondern schlicht darum, dass hier einer am Ende seiner Karriere nicht noch das Maximum an „nice to have“ mitnimmt, nämlich den dauerhaften vierten Stern und das entsprechende Ruhegehalt. Das sehe ich eher weniger InFü-relevant als die vorgenannten Beispiele.
Ich weiß, dass in der Bundeswehr viele Leute durchaus statusbewusst und karriereoptimierend unterwegs sind, das ist in der Verwaltung beileibe auch nicht anders, diese Menschen gibt es überall, aber wo bitte resultiert hier ein Anspruch aus der Inneren Führung, scheidenden Drei-Sterne-Generalen den vierten Stern zu kredenzen und das Ganze dann noch ruhegehaltsfähig zu machen, indem man den Mann unter Ausnutzung von Ausnahmeregelungen über die Altersgrenze hinaus beschäftigt?
Würden wir uns nicht im umgekehrten Fall sehr engagiert hier darüber unterhalten, ob nicht vielleicht die Ministerin mit der Versetzung auf den schönen Dienstposten und der Verschiebung des Ruhestands, damit der vierte Stern auf Dauer und pensionsrelevant haften bleibt, gewissermaßen ein Schweigen des Herrn General in der Affäre „erkauft“ haben könnte? Denn machen wir uns nichts vor: Diese Argumentation käme doch auf Garantie aus irgendeiner besonders „bundeswehrunfreundlichen“ Hecke geschossen!
@ Koffer / Cosmo: Dann sind wir also bei Fragen der Haltung und die ist von Mensch zu Mensch unterschiedlich. In jeder Organisation, auf jeder Ebene, nicht nur in der Bundeswehr. Und je höher Menschen aufsteigen, desto entscheidender wird, dass Haltung erkennbar ist. Schließlich sprechen wir auch dort von Vorbildern bzw. Beispielen an Haltung und Pflichterfüllung. Ich habe in den letzten Jahren für mich festgestellt, dass das, was @Koffer unter Innerer Führung und damit auch unter „guter Führung“ beschreibt, ab einer bestimmten Ebene kaum noch ausgeprägt ist. Insbesondere bei einer dominanten IBUK lässt die sachliche Beratung der militärischen sowie zivilen Führung sehr schnell nach. Es wird antizipiert und auf Gefühlslagen der Leitung reagiert. Klar, verlässt man einen etwas stromlinienförmigen Weg, kann das dazu führen, dass man dem Ende seiner Karriere ins Auge blickt. In den vergangenen fünf Jahren kenne ich da einige Beispiele aus dem BMVg. Und auch dabei zeigt sich eine gewisse Haltung, oder auch nicht. Als der DBwV-Vorsitzende im Jahr 2017 mit seiner Rede beim Jahresempfang des Wehrbeauftragten richtigerweise Alarm schlug, war die Verwirrung groß. Es gab viel Zuspruch. Im BMVg und noch mehr in der Truppe. Aber ich habe selbst bei einem Empfang im BMVg erlebt, wie ein Admiral auf Herrn Wüstner zuging, ihm einerseits dankte, aber um Verständnis bat, dass er erstmal Abstand zum DBwV halten würde. Aufgrund des Konflikts des DBwV mit der IBUK möge er nicht in Mitleidenschaft gezogen werden. Dabei habe ich viel über Haltung gelernt! Und auch jetzt im Fall Bühler. Ob man ihn mag oder nicht, einige Herren der milFü waren seit Wochen in Berlin unterwegs und neigten zu Hinweisen, dass B. doch nicht mehr tragbar sei, zeigten Personalketten als mögliche Option der Reaktion etc. auf. Beschämend! Mit Kameradschaft hat das nichts mehr zu tun.
Meine Zuversicht verliere ich jedoch nicht, denn es gibt sie noch, die Kameraden und auch Kollegen, die mit einer vorbildliche Haltung ihren täglichen Dienst versehen.
@ Metallkopf 09:14 Uhr
Volle Zustimmung in allen Teilen, 1+
So ist die Realität, alles andere lenkt vom Regelfall ab.
Ich habe einen ähnlichen Fall bei der Beförderung zum OStFw erlebt. Damals ist der Zeitraum für die Ruhegehaltsfähigkeit mal kurze Zeit auf gesetzlich 3 Jahre festgelegt gewesen.
Resulat, der Mann wurde zum OStFw befördert und ging mit dem Ruhegehalt eines Stabsfeldwebel in Pension.
So what ? Hat es irgendjemand interessiert ?
Aber natürlich ist das bei einem 3-Sterne General anders, oder ?
@Metallkopf | 12. April 2019 – 9:14
„Ich verstehe nicht ganz, wie die Tatsache, dass einer hier keine Extrawurst bekommt (die Pensionierung bei Erreichen der allgemeinen Altersgrenze ist in den Vorschriften die Ausnahme, nicht die Regel)“
Das ist sowohl fachlich als auch personenbezogen falsch.
Für Verwendungen mit herausgehobener Bedeutung wird häufig die Pensionierung aufgeschoben.
Für GenLt Bühler war das ja sogar explizit bereits entschieden (sonst wäre er ja gar nicht dem Kabinett für diesen DP vorgelegt worden und der NATO annonciert worden).
Man ändert jetzt im Nachhinein ohne sachlichen Grund eine Personalentscheidung zu Lasten des Betroffenen (und damit meine ich nicht nur das Geld, sondern auch das der ein Jahr eine „lame duck“ sein wird und sicherlich nicht vollumfänglich seiner Verantwortung als Befehlshaber nachkommen wird kommen) und zu Lasten des DEU Ansehens in der NATO.
Wenn es natürlich aufgrund seiner Aktionen in den letzten Monaten jetzt Zweifel an seiner Eignung ansich gibt, dann könnte ich das durchaus verstehen. Er hat ja sicherlich nicht in allen Entscheidungen der letzten Jahre geglänzt.
Aber dann muss man seine Versetzung komplett aufheben.
@Holzi | 12. April 2019 – 9:57
„Insbesondere bei einer dominanten IBUK lässt die sachliche Beratung der militärischen sowie zivilen Führung sehr schnell nach. Es wird antizipiert und auf Gefühlslagen der Leitung reagiert.“
Leider ist das auch meine Beobachtung.
„Meine Zuversicht verliere ich jedoch nicht, denn es gibt sie noch, die Kameraden und auch Kollegen, die mit einer vorbildliche Haltung ihren täglichen Dienst versehen.“
+1
@Georg | 12. April 2019 – 13:39
„Aber natürlich ist das bei einem 3-Sterne General anders, oder ?“
Nein, die Regeln guter Menschenführung und die Grundsätze der Inneren Führen gelten für alle gleich.
Gen Bühler scheint mittlerweile befördert worden zu sein. Zu den hier diskutierten Verwaltungsermittlungen äußerte sich im U-Ausschuss der AL R des BMVg:
https://www.bundestag.de/hib#url=L3ByZXNzZS9oaWIvNjM1NTAwLTYzNTUwMA==&mod=mod454590
[Bitte sorgfältig lesen. Die Aussage, dass Bühler bereits befördert worden wäre, trifft in diesem Text nicht der Abteilungsleiter, sondern der Autor, der das als Referenz einfügt. Insofern in dem von Ihnen gemeinten Sinne kein Beleg. T.W.]
Ich stelle mir immer wieder die Frage, warum General Bühler sich das antut.
So wie es sich derzeit darstellt, sollte er von sich aus auf diese Verwendung verzichten.
Das würde Rückgrat bedeuten.
Er würde damit, sich selber, der NATO und vor allem der Bundesrepublik Deutschland einen Dienst erweisen.
Meinen Respekt hätte er !!!
Ob er sich nun falsch verhalten hat, kann und will ich nicht beurteilen.
Die Geschichte ist mehr als traurig.
Ein gutes Beispiel ist General Leidenberger. Er soll ja von sich aus die Bundeswehr in Richtung BWI verlassen haben. War ein General, der sich wohl noch kritisch geäußert hat. Leider nicht gewünscht in der derzeitigen Bundeswehr.
Meinen Respekt hatte er immer.
„Seine“ Thesenpapiere zur Zukunft deutscher Landstreitkräfte waren klar und deutlich.
@L 95
Ich hoffe immer noch, er ließe es sein, wäre der erste General seit langem. Es könnte zugleich ein Signal für seine Soldaten sein. Das Ganze wäre dann sogar fast im Stil des alten Johann Friedrich Adolf von der Marwitz, gibt’s das im Heer noch?
(S.a. 09. April 2019 – 16:04)
Zunächst eine kleine inhaltliche Korrektur: Mein Satz zur Ausnahme und Regel ist genau umgekehrt gemeint, als formuliert. Mein Bubu, Pardon. Haben aber gottlob alle gemerkt, wie es gemeint war.
@Koffer:“Für Verwendungen mit herausgehobener Bedeutung wird häufig die Pensionierung aufgeschoben.“
Aber was das genau mit InFü als Anspruchsgrundlage zu tun hat, und warum, haben Sie immer noch nicht schlüssig verargumentiert. Oder ist das so wie mit Pornographie: „Man weiß es, wenn man es sieht“? So wie ich Ihren letzten Kommentar lese, ist das einzige vorgebrachte Argument dafür jetzt „haben wir ja schon oft so gemacht“. Das verkehrt aber immer noch nicht die gesetzliche Ausnahme in die Regel.
Selbst wenn dem so wäre, warum ist das dann für einen Oberstaber in der Truppe nicht möglich, und nur für exponierte Kommandeursposten? Je nach Verwendung erfüllen auch Feldwebel in ihrer Einheit herausgehobene Aufgaben. Das „lame duck“-Argument würde auch hier gelten, wenngleich natürlich die internationale Komponente nicht zwingend vorhanden ist. Allerdings gibt es auch NCO/WO-Stellen in internationaler Verwendung, auf die man nicht jeden schicken kann, bzw. besser: die nicht jeder kriegt. Das fängt doch schon bei der Frage an, wer in einer Einheit wann wohin auf Lehrgänge darf. Das hat auch schon einen gewissen Bonbon-Effekt, bei dem leider auch Nasenfaktoren mehr an Bedeutung haben, als sie sollten.
Die Stelle des Kdr JFC Brunssum ist m.W. jetzt schon eine ganze Weile vakant. Es mag auch sein, dass man beschlossen hat, dass es in der Außenwirkung noch weit peinlicher sein könnte ihn jetzt gar nicht zu schicken, als nur interimsweise. Das kann ich freilich nicht bewerten, ich war am grünen Tisch nicht dabei.
Haben Sie denn griffige Belege dafür, dass gerade die Verlängerung der Dienstzeit bei GenLt Bühler bereits beschlossene Sache gewesen ist?
[Sorry, war im spamfilter gelandet. Aber wie kommen Sie auf die ebenso schlichte wie falsche Idee, „Die Stelle des Kdr JFC Brunssum ist m.W. jetzt schon eine ganze Weile vakant“? Ich denke nicht, dass solch geringschätziges Verhalten gegenüber einem Kommandeur aus dem NATO-Partnerland Italien hier am Platze ist und bitte davon Abstand zu nehmen. T.W.]
@Klaus-Peter Kaikowsky | 14. April 2019 – 20:54
„Das Ganze wäre dann sogar fast im Stil des alten Johann Friedrich Adolf von der Marwitz, gibt’s das im Heer noch?“
Naja, wir wollen es jetzt ja nicht übertreiben. von der Marwitz verweigerte einen Befehl zum exzessiven Plündern und Brandschatzen und ging deswegen in den Ruhestand.
Bühler würde lediglich eine persönliche Kränkung und ein unangemessenes Verhalten der IBuK zum Anlass nehmen.
Nicht das ich das Verhalten der IBuK in irgendeiner Weise rechtfertigen will (ich habe ja schon mehrfach hier im Kommentarfaden meinen Unmut über das würdelosen und beschämende Verhalten kund getan), aber es ist nun mal rechtmäßig und deswegen keinesfalls mit dem Befehl Friedrichs an v.d. Marwitz vergleichbar…
@T.W. mein Fehler, ich hatte das aus irgendeinem Grund rettungslos falsch in Erinnerung. Mi scusi signori Farina i Marchiò.
@Metallkopf | 15. April 2019 – 8:18
„Aber was das genau mit InFü als Anspruchsgrundlage zu tun hat, und warum, haben Sie immer noch nicht schlüssig verargumentiert.“
Personalführung ist Teil der Innere Führung. Besetzung von Führungsdienstposten ist Teil der Inneren Führung.
Wenn in diesen Fragen vom üblichen abgewichen wird um einen Soldaten zu bestrafen ohne, ohne das er sich dagegen wehren kann, weil es ja rechtlich gesehen keine Bestrafung ist, ist das ein Verstoß gegen die Prinzipien der Inneren Führung.
Und im konkreten Fall ist es auch ein unfair ggü. unseren Alliierten.
„Das verkehrt aber immer noch nicht die gesetzliche Ausnahme in die Regel.“
Sehen sich Sie sich einfach mal die Pensionierung der Generalität in den letzten Jahren an, dann werden Sie erkennen, dass hier nicht die besondere Altersgrenze der bestimmende Faktor ist, sondern die dienstposten- und verwendungsbezogenen Faktoren.
„Selbst wenn dem so wäre, warum ist das dann für einen Oberstaber in der Truppe nicht möglich, und nur für exponierte Kommandeursposten?“
Wo hat denn das jemand behauptet? Wenn es im Interesse der Streitkräfte ist, kann natürlich auch ein UmP verlängert werden.
„Haben Sie denn griffige Belege dafür, dass gerade die Verlängerung der Dienstzeit bei GenLt Bühler bereits beschlossene Sache gewesen ist?“
Das ergibt sich aus der ursprünglich geplanten Verwendungsdauer. NATO Führungsverwendungen werden immer auf zwei oder drei Jahre verfügt. Erst recht an der Spitze der Kette.
Ganz ehrlich. Wir können uns jetzt auf ewig im klein-klein verirren und die Hauptfrage durch Diskussionen um kleinste Kleinigkeiten zerfasern, aber das bringt doch niemand weiter.
Fakt ist, dass die IBuK an GenLt Bühler ein äußerst ungewöhnliches Vorgehen ausübt. Sehr wahrscheinlich dürfte dies rechtmäßig sein. Sehr wahrscheinlich dürfte darunter sowohl der neue Kommandobereich als auch das Ansehen DEU in der NATO leiden.
Und meine Position dazu ist: ganz oder garnicht. Entweder ist er der Richtige oder er ist es nicht. Pseudo-Bestrafungen gehören nicht in eine Armee, die sich den Prinzipen der Inneren Führung verschriebt hat (oder das zumindest behauptet).
@ Koffer
Dann scheint es, zumindest haben sie gute Gründe dafür, mit ihrer Meinung zum Umgang mit General Bühler.
@Metallkopf | 15. April 2019 – 8:18
„Das verkehrt aber immer noch nicht die gesetzliche Ausnahme in die Regel.“
1.Sie behaupten, dass die besondere Altersgrenze die „gesetzliche Regel“ sei.
Das ist nicht korrekt. Die gesetzliche Regel ist die allgemeine Altersgrenze und die liegt bei 65. In den letzten Jahrzehnten wurde lediglich die gesetzliche Ausnahme („kann“-Bestimmung) zum faktischen Standard.
Aber für (hochrangige) Generale wurde das so oder so schon immer flexible gehandhabt und für alle anderen ja seit einigen Jahren auch.
2. GenLt Vollmer ist nur ein Jahr jünger als GenLt Bühler und erreicht dieses Jahr zum September auch die besondere Altersgrenze. Er wird also Nachfolger von GenLtr Bühler zu einem Zeitpunkt wenn er selbst schon die von Ihnen ja so präferierte besondere Altersgrenze überschritten hat!