Mehr Geld, mehr soziale Absicherung, mehr Reservisten: Bundeswehr will ‚personelle Einsatzbereitschaft‘ verbessern – Zusammenfassung (m. Entwurf)
Mit einem Bündel aus finanziellen und sozialen Verbesserungen, aber auch organisatorischen Änderungen will die Bundeswehr angesichts ihrer Personalprobleme die Einsatzbereitschaft der Truppe verbessern. Das Bundeskabinett beschloss am (heutigen) Mittwoch dafür den Entwurf für ein Gesetz zur nachhaltigen Stärkung der personellen Einsatzbereitschaft der Bundeswehr (BwEinsatzBerStG). Unter anderem sollen Kurzdiener deutlich mehr Wehrsold erhalten, Soldaten in Auslandsmissionen sowie nach Dienstende besser sozial abgesichert werden und leichter als bisher Reservisten als Übergangslösung für nicht besetzte Dienstposten herangezogen werden können.
Die Kosten der Neuregelungen werden im Gesetzentwurf mit zunächst zehn Millionen Euro für dieses Jahr beziffert; ab 2021 betragen die Mehrkosten rund 163 Millionen Euro pro Jahr. Grund für die geplanten finanziellen und sozialen Verbesserungen für Soldaten ist die für die Bundeswehr unbefriedigende Personalsituation: Die Zahl der aktiven Soldatinnen und Soldaten steigt derzeit nur sehr langsam und bleibt hinter den Plänen für eine Aufstockung der Streitkräfte zurück. Bereits jetzt werden Reservisten für Monate auf Stellen gesetzt, wenn Soldaten in einen Einsatz oder auf längere Lehrgänge gehen.
Eine Neuregelung im Gesetz, die sehr schnell wirken wird und wohl auch soll, ist eine Einschränkung der so genannten Soldatenarbeitszeitverordnung. Diese Umsetzung der EU-Arbeitszeitrichtlinie begrenzt die regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit für Soldaten seit Anfang 2016 auf 41 Stunden. Das führte in verschiedenen Bereichen der Truppe zu Problemen; für Auslandseinsätze oder Seetage der Marine gelten bereits Ausnahmen.
Künftig sollen auch bestimmte Aufgaben im so genannten Grundbetrieb ausgenommen sein: Konkret werden die Alarmrotten der Luftwaffe genannt, die rund um die Uhr innerhalb einer Viertelstunde zu Einsätzen über Deutschland starten können, sowie der Rettungsdienst der Marine. Damit kommt das Ministerium absehbaren Problemen vor allem bei Luftwaffengeschwadern zuvor. (Korrektur: diese Neuregelung gilt nur für fliegendes Personal und nicht, wie hier zuvor irrtümlich geschrieben, auch für Techniker.)
Der überwiegende Teil des Gesetzespakets betrifft allerdings finanzielle und soziale Anreize für aktive Soldaten. So werden die sozialen Leistungen, die Soldaten nach einer Verwundung oder einem Unfall im Auslandseinsatz beanspruchen können, ausgeweitet: Bislang gelten die Regelungen nur für die Auslandseinsätze, für die der Bundestag ein Mandat beschlossen hat. Künftig sollen davon auch so genannte einsatzgleiche Verpflichtungen erfasst sein, wenn dieser Einsatz eine bestimmte Gefährdungslage mit sich bringt. Als konkretes Beispiel nennt das Ministerium die NATO-Battlegroup in Litauen mit den bis zu 600 deutschen Soldaten in der enhanced Forward Presence (eFP) an der Nordostflanke der Allianz.
Ausgeweitet wird auch die Unterstützung für ausscheidende Zeitsoldaten, die bereits jetzt für den Umstieg in das zivile Berufsleben vorbereitet und gefördert werden. So sollen die Zuschüsse für die Eingliederung in den zivilen Arbeitsmarkt, gestaffelt nach militärischer Dienstzeit, erhöht werden. Zugleich zahlt die Bundeswehr für die Zeitsoldaten wie auch für die Freiwillig Wehrdienst Leistenden (FWDL) mit maximal 23 Monaten Dienstzeit mehr in die Rentenkasse, um spätere Lücken in der Altersversorgung auszugleichen.
Zugleich erweitert das Gesetz den Kreis der Soldaten, die Berufssoldat werden können: Künftig sollen auch Unteroffiziere ohne Portepee, also unterhalb der Gruppe der Feldwebel, aus der Gruppe der Zeit- in die der Berufssoldaten wechseln können. Eine Ausweitung auf Mannschaftsdienstgrade als Berufssoldaten ist dagegen nicht vorgesehen.
Für neue Soldaten, die sich als Freiwillig Wehrdienst Leistende verpflichten, steigt mit dem neuen Gesetz der Wehrsold. In der untersten Stufe, als Schütze, Kanonier usw., sollen statt der derzeit monatlich 840 Euro plus rund 500 Euro Sachleistungen künftig 1.500 Euro gezahlt werden. Nach Angaben des Ministeriums erhalten die Soldaten, die zum Wohnen in der Kaserne verpflichtet sind (was bei Ledigen unter 25 Jahren die Regel ist), künftig zusätzlich die Sachleistungen wie unentgeltliche Unterkunft. Für einen Hauptgefreiten unter diesen Kurzdienern soll der Sold von derzeit 1.300 Euro plus ebenfalls 500 Sachleistungen monatlich auf 1.900 Euro steigen.
Eine neue Bestimmung im Soldatengesetz soll künftig die Grundlage dafür schaffen, dass mehr als bisher Reservisten eingesetzt werden können, um auch längerfristig Personallücken zu stopfen. Dafür wird im Soldatengesetz ein neuer Paragraf 63b geschaffen:
Wehrdienst zur temporären Verbesserung der personellen Einsatzbereitschaft
(1) Wehrdienst zur temporären Verbesserung der personellen Einsatzbereitschaft dient
1. dem Erhalt oder der Herstellung der Funktionsfähigkeit von Organisationseinheiten bei anders nicht abwendbaren Vakanzen oder
2. der Bewältigung anders nicht rechtzeitig zu bewältigender Auftragsspitzen.
Er ist nur zulässig, wenn für Reservisten
1. eine Wiederverwendung als Berufssoldat oder
2. eine erneute Berufung in das Dienstverhältnis eines Soldaten auf Zeit
nicht möglich ist.
(2) Wehrdienst zur temporären Verbesserung der Einsatzbereitschaft darf höchstens zehn Monate im Kalenderjahr geleistet werden. Er wird auf die Gesamtdauer der Übungen nach § 61 Absatz 2 nicht angerechnet.
Damit soll die Truppe Reservisten zur vertretungsweisen Wahrnehmung von Tätigkeiten absehbar länger abwesender Soldatinnen oder Soldaten (z. B. durch Elternzeit, Betreuungsurlaub, Fachausbildungen, Lehrgänge, besondere Verwendungen im Ausland) heranziehen können. Das geschah auch bisher schon, allerdings offensichtlich auf nicht eindeutiger rechtlicher Grundlage. Nunmehr werden auch die Bewältigung anders nicht zeitgerecht zu erledigender Auftragsspitzen als Einsatzmöglichkeit für die Reservisten genannt – sie können damit weit umfangreicher als bisher Lücken in der Truppe stopfen.
Um mehr als bisher Reservistendienst Leistende für solche Vertretungen zu gewinnen, soll das künftig zudem auch in Teilzeit möglich sein: Die Bestimmungen dafür werden auf eben diesen Wehrdienst zur temporären Verbesserung der personellen Einsatzbereitschaft ausgeweitet. Zugleich erhalten sie in den Bestimmungen zur Unterhaltssicherung und zur Sicherheit ihres Arbeitsplatzes eine bessere Absicherung.
Nachtrag: Der Gesetzentwurf im Wortlaut:
(Foto: Bundeswehr-Generalinspekteur Eberhard Zorn bei Soldaten auf dem Truppenübungsplatz Munster am 6. Februar 2019 – Thomas Imo/photothek.net/Bundeswehr)
Die Kordeldiskussion ist völlig unnötig! Wozu dient die Kennzeichnung?
Um den aktiven Soldaten vom ehemaligen Soldaten/Reservisten zu unterscheiden.
Sonst zu nichts. Warum ist das notwendig? Grauhaarige Mannschafter und dicke Feldwebel und Offiziere gibt es auch im aktiven Dienst genug.
Etwa um eine Wiederholung des Hauptmann von Köpenick zu verhindern?
Glaubt hier irgendeiner der geschätzten Mitleser und Mitleserinnen, ein Hochstapler würde sich an Gesetze und Rechtsverordnungen halten?
Welchen Vorteil hat Uniformtragen in der Öffentlichkeit? Freifahrt in der Bahn (nur Bundespolizei) oder ermäßigter Eintritt ins Freibad (nur FWDL und Bufdi) ?
Die Bundeswehr sollte froh sein das es überhaupt noch so viele Reservisten gibt, die sich in der Öffentlichkeit zu den Streitkräften bekennen, statt sie mit albernen Aufschiebebändchen zu kennzeichnen.
Alte Zöpfe müssen ab!
Alex
Wenn seine Frau überhaupt ihren Job aufgeben will und sollte….
Wieder bei Null anfangen, unbefristeter Vertrag,…
Auch bei der Bw und dem BmV sollte langsam mal die Erkenntnis ankommen, das die Zeit vorbei ist – wo der Partner des Soldaten(m) nur sekundär arbeitete vorbei ist.
Wird/wurde die Soldatin(w) ihrem Partner hinterherversetzt?
@Küstengang01
Dann müsste die Bahnverbindung dem Soldaten auch nützen.
@Bestandskunde 1971
In meiner Rechnung Facharbeiter vs. Feldwebel, waren Urlaubs – und Weihnachtsgeld es Facharbeiters nicht einkalkuliert, die kommen da noch drauf.
d.h. mehrere 100 € im Monat und mindestens 2 Monatsgehälter mehr
@ ThoDan
„… mindestens 2 Monatsgehälter mehr“
Sie haben ja romantische Vorstellungen von der Wirtschaft – mir ist kein Unternehmen bekannt, in dem mal als Urlaubs- und Weihnachtsgeld jeweils ein volles Monatsgehalt bezieht – sowas ist absolut unüblich.
Auf der anderen Seite sind mir aber einige Fälle, gerade bei den UmP und Mannschaftern bekannt, die es sehr schwer haben im zivilen Bereich so viel zu verdienen wie bei der Bundeswehr.
Ja, es liegt sehr vieles im Argen bei der Bundeswehr – aber das Gehalt ist meiner Meinung nach das geringste Problem. Damit sind die meisten Soldaten zurecht(!) zufrieden.
Bessere Personalplanung mit mehr Verlässlichkeit und weniger Versetzungen, ausreichende Ausstattung und Ausrüstung und klare Aufträge und die Möglichkeit realitätsnah zu üben und auszubilden, das sind die Baustellen an die man ran muss.
Das Gejammer von einigen über zu wenig Geld kann ich dagegen nicht mehr hören.
@Mackiavelli
Lt. „Bankkaufmann.com“ zahlt die Deutsche Bank „14 Monatsgehälter, also 12 Gehälter, Weihnachtsgeld und Bonus“, Angaben von 2010.
Werte Mitforisten,
als BS im 32 Dienstjahr und am Ende der Karriere (EdeKa)angelangt, bin ich m.M.n. durchaus gut bezahlt und ich gönne dem Nachwuchs auch eine attraktive Besoldung. Aber!!!
Als Berufssoldat würde ich schon einen Ansatz von Wertschätzung (wie auch immer geartet) als Positiv empfinden. Statt dessen geht diese Gesetz wieder völlig an allen Berufssoldaten vorbei.
Von daher (das mag auch meinem Alkoholpegel an Weiberfastnacht geschuldet sein) und an alle die als einziges Argument noch vorbringen das man ja als Bestands“Kunde“ seinen Rock ausziehen kann, sage ich: Ihr könnt mich … (Rest zur freien Phantasie)
Ich werde nur noch Dienst streng nach Vorschrift machen und bei keiner Gelegenheit verpassen, mich kritisch zu äußern. Und nein, ich werde nicht kündigen !!!! Ich mache ordentlich meinen Dienst bis zum letzten Tag. Und ja, ich werde kritisch sein und alles hinterfragen und alles bis zum Exzess durchfechten.
Und jetzt von mir aus Feuer frei… Tut mir leid, aber ich ertrage dieses Gesülze von Attraktivität nicht mehr und viele meiner aktiven Kameraden ebenfalls nicht. Das mag nicht jedem gefallen, ist aber so. Und vielleicht muss es einfach mal so platt gesagt werden.
@Robert Schreiber | 28. Februar 2019 – 10:47
[Kordel/R]
„Ich bin über diesen Teil im Artikelgesetz fassungslos, und zwar aus Sicht sowohl aktiver Soldat als auch als Reservist!“
+1 Ich teile Ihre Bewertung. Die Wirkung nach innen und nach außen ist äußerst schlecht.
Trennung
Ich möchte mit Blick auf die FWDL nochmals auf die nach meinem Verständnis geänderte Steuerfrage hinweisen. Damit dürfte doch das Klagen über die scheinbare Ungerechtigkeit weitgehend seine Grundlage verlieren!
Wenn man in die Gesetzbegründung reinschaut, dann ist das Ziel der Maßnahme, dass ein FWDL im 2. Dienstjahr (also wenn er umfänglich militärisch „nutzbar“ ist) 80% des (Netto)-Einkommens eines SaZ hat. Das halte ich für durchaus angemessen. Auch die Begründung ist amS stichhaltig.
Natürlich wird es Fälle geben in denen sich der FWDL aufgrund der Sachleistungen besser stellt als ein SaZ, aber es wird auch Fälle geben in den eine HG SaZ mehr als nur 20% mehr im Geldbeutel hat als ein HG FWDL.
TRENNUNG
Ich kann die Kritik über die vergessene Sorge und die SaZ/BS nicht ganz verstehen.
Im Artikelgesetzt werden doch zahlreiche Maßnahmen für SaZ/BS ergriffen (BFD, Nachversicherung, Einsatzversorgung etc.).
Wenn es im Mai auch noch mehr Geld bei den Zulagen etc. gibt ist doch sehr vieles richtig gelaufen!
Im Bereich der Reserve könnte man den Dienst sogar ohne einen Euro mehr wieder attraktiver gestalten.
Nur ein Beispiel:
Früher wurde der Wehrsold von Amts wegen bezahlt.
Die heutige Reservistendienstleistungsprämie muss mit einem 3 1/2-seitigen Formular bei BAPersBw beantragt werden. Dafür erhält man dann auch einen Bewilligungsbescheid und gesondert noch eine Abrechnung.
Konnte früher der Wehrsold noch während einer laufenden Übung durch den Refü bar ausbezahlt werden, kann es je nach Übungszeitraum bei BAPersBw bis zur Überweisung schon mal bis zu 6 Wochen dauern.
Alleine die Flut an Vordrucken/Formularen/Belehrungen vor und während einer Übung lässt manchmal den Gedanken aufkommen warum man sich das eigentlich immer wieder antut.
Immer höhere Besoldungen machen den Übergang in den zivilen Arbeitsmarkt nur noch schwerer. Der militärische Kraftfahrer CE, der eh kaum zivil wirtschaftlich brauchbare Praxis gewinnt wird sich stark umgucken was er „draußen“ malochen muss bei weit aus weniger Geld.
Die Schere geht da bei einigen Berufen zwischen Bund und Zivil verdammt weit auseinander.
Es ist ein Armutszeugnis das denen echt nix produktiveres wie „mehr Sold“ einfällt.
So wird das nix…
@Reservist
Ich kann Ihnen da nicht zustimmen – alles „easy“ wenn man es öfter macht (so kann man z.B. die Anträge (PDF) abspeichern und dann anpassen).
Die Belehrungen sind im wesentlichen die gleichen wie die für aktive Soldaten.
Verzögerte Zahlungen sind darin begründet, daß es im Monat nur einen Zahlungslauf gibt – um den 20. eines Monats auf Monatsultimo. Natürlich wird nachbezahlt. Alles gut.
@Insinder vielen Dank für Ihren ehrlichen Kommentar, Sie sprechen mir und wahrscheinlich auch vielen anderen „Bestandskunden“ aus der Seele.
Ich denke es sollte doch eine Selbstverständlichkeit sein, dass alle Soldaten im Einsatz und Einsatzgleichen Verpflichtungen sozial gut abgesichert sind. Mit dieser Maßnahme wird doch nicht die Attraktivität gesteigert, sondern ein Mangel abgestellt!
Ob die bessere Besoldung von Kurzdienern die Personalprobleme der Bundeswehr löst halte ich für fragwürdig. Mit 1900 € wird doch kein dringend gesuchter IT Experte oder Techniker geworben. Letztendlich werden diese FWDL zum Kaffeekochen eingesetzt da sie weder in der Zeit qualifiziert werden können noch die Ü2 zeitgerecht abgeschlossen werden kann.
Die Attraktivität der Bundeswehr ist letztendlich abhängig vom Gesamtpaket aller Vor- und Nachteile im Vergleich zu einem zivilen Arbeitgeber.
Unübertroffen ist die Sicherheit der finanziellen Entlohnung die Regelmäßig monatlich auf dem Konto eingeht.
Auf der anderen Seite stehen Versetzungen, Pendelei, schlechte Ausrüstung, uralte Unterkünfte und eine frustrierende materielle Einsatzbereitschaft mit diversen Skandalen.
Dies ließ sich bisher immer noch irgendwie ertragen, da man ja wusste auf was man sich einlässt.
Als Belohnung am Ende stand bisher eine frühe Pensionierung in Aussicht, die sich jetzt für die „Bestandskunden“ nach hinten verschiebt. Rechtlich nicht zu beanstanden, aber moralisch.
Fakt ist, im letzten Jahr gab es gut 3000 weniger Neuverpflichtungen! Die Truppenstärke konnte ausschließlich durch Personalbindungsmaßnahmen gesteigert werden. Ich sehe keine Trendwende Personal nur eine Verschiebung auf der Zeitachse.
Jetzt soll also ein Ausnahmetatbestand für den Rettungsdienst der Marine eingeführt werden. Die Frage ist ja warum? Schafft Personalmangel jetzt die Voraussetzung um Ausnahmen einzuführen? Können andere Bereiche anderer TSK sich jetzt auch Hoffnung machen?
Wenn ich mal in den relevanten Dokumenten nachschlage kann ich zwischen dem SAR Dienst Land und See keinen Unterschied feststellen.
http://www.rcc-muenster.aero
Dazu die bekannte Information das schon seit langer Zeit nur eine Außenstelle der Marine besetzt ist:
Personal und Arbeitszeit ist mit der SAZV leider endlich und nicht ausreichend verfügbar! Vor allem wenn großer Personalmangel herrscht! Und bei der zeitgleichen Einführung des NH90 in die Marine und unter Aufrechterhaltung des SAR Dienstes See ohne Kunstgriffe wie die Einführung eines Ausnahmetatbestandes nicht darstellbar.
Dann gucken wir mal was als nächstes auf der Strecke bleibt.
@Verpeilt | 28. Februar 2019 – 22:07
„Ob die bessere Besoldung von Kurzdienern die Personalprobleme der Bundeswehr löst halte ich für fragwürdig. Mit 1900 € wird doch kein dringend gesuchter IT Experte oder Techniker geworben“
Das ist ja auch nicht beabsichtigt.
Der FWDL ist als Dienstleitung für die Gesellschaft konzipiert und wird durch die Bw gleichzeitig als Werbemaßnahmen („Schupperdienst“) genutzt.
„Letztendlich werden diese FWDL zum Kaffeekochen eingesetzt da sie weder in der Zeit qualifiziert werden können noch die Ü2 zeitgerecht abgeschlossen werden kann.“
Das ist nicht korrekt! Der Gesetzentwurf ist exakt so aufgebaut, dass die spürbare Anhebung vor allem im zweiten Dienstjahr einer möglichen FWD-Verpflichtungszeit greift. Also eben in dem Zeitraum indem man mit dem Sdt militärisch vollumfänglich arbeiten kann!
„Unübertroffen ist die Sicherheit der finanziellen Entlohnung die Regelmäßig monatlich auf dem Konto eingeht.“
Ich würde viel eher sagen unübertroffen ist ein spannender, vielseitiger und ehrenvoller Beruf mit dem ich mich für unsere Land einsetze und dabei selbst lerne und wachse!
Wer unseren Beruf über das (nur) über das Geld begründet macht etwas falsch und wird immer die falschen an Land ziehen…
@Mackiavelli
Ich poste gerade von dem Bereich in dem ich arbeite.
wenn ich das alles so mitlese und verfolge, wie die BW ihre personalprobleme „lösen“ will, fühle ich mich immer mehr in meiner damaligen entscheidung bestätigt, die einstellung in die offz-laufbahn abgelehnt und stattdessen zivil karriere gemacht zu haben.
heute, ca. 15 jahre später, bin ich ingenieur bei einem großen deutschen automobilhersteller mit weit über 5k€ brutto/monat, plus weihnachts- und urlaubsgeld, jährliche boni, 35h/woche und (nach neuerlichem tarifabschluss) sogar 36 tagen bezahlten urlaubstagen. ganz zu schweigen von der tatsache, dafür ein maximal freier bürger zu sein, der sein leben nicht für temporäre mandatsbefindlichkeiten riskieren muss. ich mein das ganz ehrlich und mit wirklichem mitgefühl ggü. der aktiven truppe: ihr tut mir leid.
@J.H.
Da braucht es keine Kunstgriffe:
„§ 30d
c) andere genau bezeichnete Tätigkeiten in den Streitkräften ausüben, die besondere militärische Kenntnisse oder besondere militärische Fähigkeiten erfordern, der Bedarf an Personal mit den benötigten Kenntnissen oder Fähigkeiten nicht gedeckt werden kann und dies nicht vorhersehbar war und
2. die Tätigkeiten andernfalls nicht im erforderlichen Umfang ausgeübt werden können. Sobald die Voraussetzungen für eine Aussetzung nach Satz 1 nicht mehr erfüllt sind, ist die Rechtsverordnung aufzuheben.
@Klaus-Peter Kaikowsky | 27. Februar 2019 – 15:35
„Lässt alle Welt die Treue missen, dann ist der Treue aufgeschmissen.“
Das bedeutet aber nicht, dass er so dumm sein muss den Rock auszuziehen, denn wer ehrlich ist gibt zu, dass das oft -z.B. nach vielen Dienstjahren- keine Alternative ist.
@ Insider:
Dem kann ich nur beipflichten!!
@JungerTräumer
Dann danken Sie netterweise auch all jenen, die sich für LV/BV verdingen und ihr „leben (nicht) für temporäre mandatsbefindlichkeiten riskieren“.
Alle diese sorgen nämlich durch ihr DIENEN (Resultat des Dienens ist äußere Sicherheit) dafür, dass Ihr Konzern produzieren, verkaufen und Ihr Gehalt zahlen kann.
@Klaus-Peter Kaikowsky
das war keineswegs irgendwie abwertend gemeint, sondern im gegenteil mitfühlend und wohlwollend. d.h. der beruf des soldaten gehört – gerade wegen seiner besonderen wichtigkeit für eine freie und sicher gesellschaft – grundsätzlich besser entlohnt und attraktiver gestaltet.
allerdings ist jeder immer noch seines glückes eigener schmied und es herrscht vertragsfreiheit für jeder mann und jede frau. ich wusste damals genau, was ich dort unterschrieben hätte und welche folgen (und finanzielle aussichten) ich zu erwarten gehabt hätte. habe dann für mich entschieden: nein danke.
@Klaus-Peter Kaikowsky
Ich glaube der Junge Träumer kritisiert wie in der Bw für diese äußere Sicherheit gedient werden muss.
@KPK: Warum nur musste ich bei diesem Kommentar gerade an Oberst Nathan R. Jessups Ausbruch im Gerichtssaal aus „Eine Frage der Ehre“ denken?
Nochmal zum „Bestandskunden“:
Es ging mir nicht um das nachträgliche Einfordern von anwerbeverbundenen Versprechungen, sondern lediglich um als ALLGEMEINGÜLTIG von der „Leitung“ ausgegebene Neuerungen im Zuge von Versetzung/DP-Besetzung.
Wenn man sich bereit erklärt, „P“ sehr kurzfristig eine „Tetris-Reihe“ zu stopfen und dann bzgl der Rückversetzung in gut 2 Jahren bereits recht deutliche, allerdings von der Idee des BAPers abweichende, aber mögliche Alternativen aufzeigt, diese aber als „unmöglich“ abgelehnt werden, halte ich das schon für bemerkenswert und nicht „im Ziel“.
Immerhin lag der vorherige DP erstmals seit Eheschließung im täglich pendelbaren Bereich (95km), der neue 260km entfernt.
Auch die Übersendung der Verfügung id 2. DezWoche für Dienstantritt 01. Jan ist mit einem, wenn auch europäischen, Auslandsumzug nicht eben „in Führung“…
@ThoDan
Wie muss denn in Bw für äußere Sicherheit gedient werden (liest sich so belastend und negativ), z.B. im Vgl zu Streitkräften mit nahezu tagtäglichem Kampfeinsatz, doch sehr bequem und gut abgesichert.
Dazu passt:
@marinespox
„Das Leben beginnt am Ende der Komfortzone“, sagte der Kommandeur der #MTS , KptzS Jülke, gestern bei der Vereidigung von 159 Rekruten.
@Jörg Backhaus
„Diese Krux könnte man vielleicht auflösen, wenn der Gesetzgeber ähnlich wie Behinderten eine feste Quote an Reservisten in einem Betrieb festlegen würde, deren Nichterfüllung dann zu Strafzahlungen führt, welche die aktive Beorderung von gedienten Mitarbeitern für den Arbeitgeber attraktiv macht.“
Dieser Idee widerspreche ich vehement. Die Tatsache, daß die BW nicht in der Lage ist, ausreichend Personal zu finden, rechtfertigt in keinster Weise diesen ernomen Eingriff in die unternehmerische Freiheit. Ja, auch die Behindertenquote ist ein solcher EIngriff, aber er macht für diese Personengruppe Sinn. Schauen Sie mal in das SchwbG, welche Voraussetzungen vorligen müssen, damit jemand als Schwerbehinderter anerkannt wird. Eine solche Forderung für die BW wirkt nur da nur armselig und hilflos.
@Lobo 555
Dann müßte aber auch die Wehrpflicht wieder aktiviert werden. Welche tragfähige Begründung sollte es geben, für eine Freiwilligenarmee Personal für Wehrübungen zwangsweise abstellen zu müssen?
Und die Konkurrenz Wehrübungen vs. Personal im Betrieb halten, wird aufgrund des akuten und sich ggf. weiter verschärfenden Fachkräftemangels zunehmen. Wer gibt schon seine Mitarbeiter für 10 Monate ab, wenn er keine Leute einstellen kann, die Auftragsbücher überquellen und die Kundschaft jeden Tag aufs Neue vertröstet werden muß?
@Klaus-Peter Kaikowsky
Ganz einfach, Härten auf Sinn und Notwendigkeit prüfen.
Kommunizieren warum man was tut.
Wie z,B, Hemden falten Attention to Detail Sarc off
Dieses
Das war schon immer so
Das haben wir schon immer so gemacht
etc. rauswerfen
Vorschriften, Verfahren, Ausrüstung regelmässig und zeitnah auf Aktualität prüfen.
Nicht vergessen, das ein Soldat auch andere und höhere Pflichten haben kann als gegenüber BRD und Bw.
Mal darüber nachdenken wo man den Wünschen und Bedürfnissen von Soldaten entsprechen kann und das verpflichtend umsetzen
z.B. sehe ich keinen Notwendigkeit, schon gar keine zwingende warum ein Soldat nach überallhin in der BRD versetzbar(als Kommandierungen getarnte Versetzungen eingeschlossen) sein muss oder das bei kurzfristig notwendigen Dienstplanänderungen die Bw für die Betreuung von Kindern, Familienangehörigen und Haustieren in der Pflicht ist…
[Weil ich ahne, dass das auch noch ein hitziger Punkt wird… Könnten Sie Ihre Aussage
etwas erläutern, ehe da Missverständnisse kommen? T.W.]
@ Arty1986
Wie war das noch mit dem Anrecht auf Versetzungsankündigung 3 Monate vor dem Versetzungstermin ?
@ Metallkopf 11:35 Uhr
+1
@Klaus-Peter Kaikowsky
„Das Leben beginnt am Ende der Komfortzone“, sagte der „Kommandeur der #MTS , KptzS Jülke, gestern bei der Vereidigung von 159 Rekruten.“
…..und verschwand im 5er BMW.
Klag nicht, Kämpf! Oder Leiden ist Ausbildungsziel!
Soldaten wissen sehr wohl, was in den Übungen/ Einsätzen zu vollbringen haben und sie leisten einen grandiosen Dienst für unser Land. Auch im LV/BV-Fall kann ich mich auf meine Kameraden verlassen.
Wir sprechen hier aber über Grundbetrieb in einem Land welches an der Spitze der Weltwirtschaft und Freiheit steht.
Da gehört Leiden eben nicht zur Fürsorge.
Sie haben Familie und ein soziales Umfeld und daraus ergeben sich die Vergleichsmaßstäbe, Bedarfe und Forderungen.
@T. Wiegold
z.B. Familie : z.B. Elternzeit, 40 h vs. 41 h, Wohnortwechsel unakzeptabel, Notfälle, Familienurlaub
@JungerTräumer | 01. März 2019 – 7:53
Ihre Ausführungen zeigen eigentlich, dass es in einer vergleichbaren Laufbahn (StOffz)bei der Bw gar nicht so schlecht aussieht:
Gehalt vergleichbar,
Arbeitszeit, wenn man gerne Sport macht ebenso (41-5Std Sport = 36)
30 Urlaubstage plus Zeitausgleich
Wenn man dann lieber die Tätigkeit Soldat und Führer als „nur“ Ingenieur (Soldat und Ingenieur geht ja auch) ausführen möchte: maximal freier Bürger >geschenkt
Und im großen Konzern ists mit der Bürokratie auch nicht besser.
@Zimdarsen
„Soldaten wissen … kann ich mich auf meine Kameraden verlassen“.
Keine Sorge, nichts dergleichen Zweifel ich, habe schließlich 42 Jahre in diesem Sinn gedient + Einsatz + 4 Jahre RDL im Anschluss.
Ob Grundbetrieb oder nicht, ist belanglos.
Ich wehrte mich „damals“, mit gewissem Einfluss dagegen, und lehne heute eine Dauerdiskussion im Stil „Fürsorge-Heim-Bundeswehr“ kategorisch ab.
Es setzt die falschen Signale und zieht in der Folge das eigentlich nicht gewollte Personal in die Uniform. Der unterstellte Grundgedanke eines auf diese Weise Geworbenen von einer rundum-sorglos Veranstaltung erzeugt Anspruchsverhalten, das ff sich auch gegen Versetzung etc sträubt.
Wer Soldat wird
– und nicht gefördert werden will, ok, er bleibe von A-Z am Lieblingsstandort.
– muss wissen, der Beruf hat zuvorderst mit „sollen“ zu tun, weniger mit „wollen“, – achtung, jetzt wird’s platt – sonst hieße es „Woldat“.
@ThoDan
– Härten auf Sinn und Notwendigkeit prüfen: logisch, ich unterstelle, Sie denken an Gefechtsdienst. Ansonsten gibt’s „HÄRTEN“ nicht.
– andere Pflichten – Familie, ja – aber höher?
Der Vergleich zwischen eingegangener juristischer Verpflichtung sowie sozialer privater Verantwortung ist unzulässig. Vergleiche wollen Gleichheit oder Ungleichheit erkennen. Das funktioniert in Ihrem Beispiel aber nicht, da per se Ungleiches betrachtet wird.
@ KPK
So ganz stimmt ja ihre Ausführung mit den verschiedenen Verpflichtungen eines Soldaten nicht.
Einem Soldaten sollte es möglich sein, trotz seiner Verpflichtungen als Soldat eine Ehe zu führen. Eines der großen Geheimnisse des ehemaligen SoWi-Institutes der Bw war die Erhebung über die Scheidungsrate von Soldaten bzw. von Berufssoldaten.
Nun kann man von den Zahlen der Vergangenheit nicht direkt auf die Gegenwart extrapolieren, da die Abwesesenheit vom Standort in früheren Jahren wohl nicht ganz so groß gewesen sind dürfte wie heute durch die höhere Anzahl von Auslandseinsätzen.
Weiter oben hat ein Kommentator geschrieben, wenn er seine Berufssoldatenzeit durchrechnet war er 21-22 Jahre von der Familie getrennt. Dies ist schon eine Hausnummer !
Also hat doch die Attraktivität des Dienstes als Soldat damit zu tun, wie lang die dienstlich bedingen durchschnittlichen Abwesenheitszeiten von der Familie sind.
Hinzu kommt der gesellschaftliche Wandel, eine Ehefrau, die mit dem Soldaten auf dem Weg zur Kommandeurslaufbahn von Standort zu Standort umgezogen ist und dabei auf eine eigene Berufstätigkeit verzichtet hat, gehört wohl eher der Vergangenheit an.
Wer nicht mit der Zeit geht, geht mit der Zeit !
Die Abstimmung mit den Füßen findet doch schon seit geraumer Zeit bei den möglichen Kandidaten für einen Berufssoldatenstatus statt !
@Tim K. | 01. März 2019 – 12:26
„Dieser Idee widerspreche ich vehement. Die Tatsache, daß die BW nicht in der Lage ist, ausreichend Personal zu finden, rechtfertigt in keinster Weise diesen ernomen Eingriff in die unternehmerische Freiheit“
Es geht hier nicht um „nicht in der Lage sein“, sondern vielmehr um die Lösung einer Frage, welche die gesamte Gesellschaft und auch die Wirtschaft. Verteilung und Sicherheit ist keine „Arbeitnehmer/Arbeitgeber/Arbeitsmarkt-Frage“, sonder durchdringt und umfasst unser ganzes Land.
Echte (!) Reservistentätigkeit ist eine Tätigkeit für die Freiheit, die Stabilität und den Wohlstand in DEU und daher auch im Sinne der Wirtschaft und muss deswegen von dieser auch mitgetragen werden. Auch zu Lasten des einen oder anderen Euros…
@Georg | 01. März 2019 – 13:06
„Wie war das noch mit dem Anrecht auf Versetzungsankündigung 3 Monate vor dem Versetzungstermin ?“
Ist unter der aktuellen IBuK hochgesetzt worden! 6 Monate und zwar nicht nur VO, sondern Verfügung. Darunter wird nur grundsätzlich (ganz, ganz wenige Ausnahmen!) noch mit Einverständnis versetzt.
Meistens kommen kürzere Versetzungen dann zustande wenn eine Hochwert-Kette in Gang gesetzt wird und die Betroffenen daher im eigenen (mittel- und langfristigen) Interesse zustimmen.
@ThoDan | 01. März 2019 – 14:08
„z.B. Familie : z.B. Elternzeit, 40 h vs. 41 h, Wohnortwechsel unakzeptabel, Notfälle, Familienurlaub“
Im konkreten „Notfall“ findet der Dienstherr nach meiner Erfahrung fast immer angemessene Lösungen. Nur kann halt niemand diese Fürsorge Entscheidung im Einzelfall als Regelfall fordern.
Wer das grundsätzlich anders haben möchte, der muss halt Zivilist bleiben oder werden…
@Klaus-Peter Kaikowsky | 01. März 2019 – 15:45
„Ob Grundbetrieb oder nicht, ist belanglos.
Ich wehrte mich „damals“, mit gewissem Einfluss dagegen, und lehne heute eine Dauerdiskussion im Stil „Fürsorge-Heim-Bundeswehr“ kategorisch ab.“
Volle Zustimmung.
„Es setzt die falschen Signale und zieht in der Folge das eigentlich nicht gewollte Personal in die Uniform. Der unterstellte Grundgedanke eines auf diese Weise Geworbenen von einer rundum-sorglos Veranstaltung erzeugt Anspruchsverhalten, das ff sich auch gegen Versetzung etc sträubt.“
Und das schlimme daran ist, dass hieraus dann wieder eine Erwartungshaltung entsteht (die ja auch im einen oder anderen Kommentar hier im Blog durchscheint) und das wiederum zu einer weiteren Fokussierung auf falsche Anreize führt. Ein Teufelskreis :(
|@Klaus-Peter Kaikowsky
Nicht nur,
Höherer Eid bricht niederen Eid
und im übrigen
Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland
Art 6
(1) Ehe und Familie stehen unter dem besonderen Schutze der staatlichen Ordnung.
(2) Pflege und Erziehung der Kinder sind das natürliche Recht der Eltern und die zuvörderst ihnen obliegende Pflicht. Über ihre Betätigung wacht die staatliche Gemeinschaft.
(3) Gegen den Willen der Erziehungsberechtigten dürfen Kinder nur auf Grund eines Gesetzes von der Familie getrennt werden, wenn die Erziehungsberechtigten versagen oder wenn die Kinder aus anderen Gründen zu verwahrlosen drohen.
(4) Jede Mutter hat Anspruch auf den Schutz und die Fürsorge der Gemeinschaft.
Mir ist auch nicht nachvollziehbar, warum ein Soldat da geringere Pflichten hat gegenüber der Familie als ein Zivilist oder seine Familie deswegen Nachteile erdulden sollte
[Das wird jetzt ein bisschen, äh, abseitig. Diesen Debattenstrang bitte ich anderenorts weiterzuführen. T.W.]
@|Escrimador
Nein, machte ich z.B. nicht schon gar nicht a la Bw, von der Tatsache abgesehen das der ggf. auch optional oder Außer Dienst fällt
Damit meine ich noch nicht mal in Vollschlumpftarn in praller Sommersonne
@Klaus-Peter Kaikowsky
„Ob Grundbetrieb oder nicht, ist belanglos.“
Nein, nicht nach 5-7 Reformen in den letzten 30 Jahren und der Wandlung der Gesellschaft (Bildung, Erwerbsbiografie, Wohnumstände, Altersversorgung der Partner uvm)
„Ich wehrte mich „damals“, mit gewissem Einfluss dagegen, und lehne heute eine Dauerdiskussion im Stil „Fürsorge-Heim-Bundeswehr“ kategorisch ab.“
Kann man ja machen muss sich aber nicht wundern, dass man nur einen kleinen Teil aus der Bevölkerung aktivieren kann.
„Es setzt die falschen Signale und zieht in der Folge das eigentlich nicht gewollte Personal in die Uniform.“
Da bin ich mir nicht so sicher, mir ist eine verantwortliche Mutter/Vater evtl lieber, als ein karrierebessener, hochmobiler, unabhängiger Kanditat.
„Der unterstellte Grundgedanke eines auf diese Weise Geworbenen von einer rundum-sorglos Veranstaltung erzeugt Anspruchsverhalten, das ff sich auch gegen Versetzung etc sträubt.“
Das ist sehr undifferenziert, es gibt Situationen im Leben die einen Umzug/weites Pendeln eben nicht zulassen.
Der Beruf hat zuvorderst mit der Bereitstellung von Fähigkeiten und Leistung zu tun und nicht mit ständigem Wohnortswechsel.
Wenn das heute die Grundlage für alle Dienstgrade ist, dann findet man eben weniger Menschen und viele werden sich als BS wenn Verwandte der Fürsorge bedürfen vom Dienstgeber Bw trennen.
@Koffer
Solange die Repräsentanten des Dienstherren in Notfällen adäquat ihrer Pflicht nachzukommen suchen ist das auch nicht zu verdammen, aber wo nicht oder schlimmeres andererseits.
@ThoDan
Mein post vom 01. März 2019 – 12:11 Verteidigung an MTS:
Inzwischen hat die Marine mehr zur Vereidigung gepostet.
KzS Jülke: Er begrüßte seine Rekruten mit dem Sprichwort: „Das Leben beginnt am Ende der Komfortzone.“
Weiter führte der Kommandeur die Bedeutung dieses Satzes aus: „Ich werde mit einer Herausforderung konfrontiert, die ich bisher nicht gemeistert habe. Es reicht nicht, Körper und Geist im Normalmodus zu betreiben, sondern es ist viel mehr abzurufen. Man kommt unweigerlich an neue Grenzen, die überschritten werden wollen.“
Ich denke, damit wird deutlich, der Kommandeur der Marinetechnikschule nimmt die Rekruten, und vor allem sich selbst in die Verantwortung.
Das mit höherer/niederer Eid hatten wir doch bereits, vor ca. 3 Wochen. Im Volksglauben mag das ja Bedeutung haben, juristisch verbindlich besteht zur Wertigkeit die Diskriminierung von Eid, Meineid und Falscheid. Höher vs niederer Eid, gibt’s nicht.
@Zimdarsen
„Das ist sehr undifferenziert, es gibt Situationen …“
Ja und? Dann ist das eben so, und das Einzelschicksal Betroffener, der/die mit bestehenden Fürsorgeregelungen unzufrieden ist, erfordert keine allumfassende Regelung für 180.000. Wenn ein BS sich aus genannten Gründen verabschiedet, gut so. Mit solch individuellen Einschränkungen könnte er kaum treu dienen.
@ThoDan | 01. März 2019 – 19:34
ich verstehe nicht, was Sie sagen wollen
@ KPK
Ich kann ihre Argumentation in Ansätzen nachvollziehen, aber man darf auch nicht vergessen, dass die Bundeswehr von „früher“ (also die in der Fläche) nicht mehr existiert. Während man sich früher in vielen Verwendungen einen Lebensmittelpunkt bilden konnte, bei dem man Familie/Haus und Dienst in Einklang bringen konnte, so tötet das heutige Pendeln nunmehr diese Idee im Ansatz.
Nehmen wir doch einfach unsere TrGtg: Wenn ich als bayerischer OA bei 104 in Pfreimd anfangen will, so weiß ich sicher, dass ich oft und lange nach Munster muss. Danach kommt dann Dresden und entweder HH oder, wenn ich Glück habe, München. Wenn ich dann eine Zeit lang wirklich in „meiner“ Region bei 104 war, werde ich spätestens als StOffz merken, dass ich selbst in Bayern weit fahren muss, um in Divisions- oder Brigadestäben weiterzurücken. Da bin ich Anfang bzw. Mitte Dreißig und stecke voll in der Familienplanung…
Nicht auf Sie persönlich bezogen: Ich muss immer Schmunzeln, wenn Leute etwas über Dienstpflichten und Entbehrungen erzählen, die ihrerseits in ihrer Dienstzeit nie etwas anderes außer Lehrbrigade 9 nebst Schule und Umland (HH) gesehen und wahrscheinlich irgendwo zwischen Celle und Lüneburg gebaut haben… ;-)
Ich bin Westfale, hier gibt es so gut wie keine Bw-Standorte mehr, es ei denn man will Aufklärer oder Schrauber werden. Und daher bin ich der Überzeugung, dass genau DAS eines der Hauptprobleme beim Nachwuchsmangel sein wird. Frei nach dem Motto: Treu dienen ja, aber nicht täglich am Ar*** der Welt.
@Klaus-Peter Kaikowsky
Wenn man schon im Friedensdienst regulär am Anschlag dient, was soll das erst werden wenn es mal kritisch wird?
Wenn man bei einem Eid nach juristisch verbindlich gehen muss, dann ist er wertlos.
Von der Tatsache mal ganz abzusehen das GG ist IMHO nicht ihrer Meinung
@Koffer
Das es Vorgesetzte gibt, die dazu nicht willens sind
Aus dem Mutterschutz befehlen aus nichtigen Gründen, Soldaten die aus familiären Gründen nicht umziehen können die Ehre abschneiden…
Sie verwechseln Ihren Wunsch mit dem Bedarf der möglichen Kanditaten. Man kann es ja so machen wie sie es wollen, dann muss man sich aber nicht wundern, wenn kaum einer kommt, bleibt oder die Mehrzahl ihre Familien zerstören.
Klar kann man treu dienen, man muss eben entsprechende Rahmendbedingungen schaffen.
Oder man sagt von Anfang an, ihr gehört der Bw 20 Jahre an, wir machen mit Euch was wir wollen und dafür bekommt ihr Fußballergehalt (oder ein Hundertstel) und eine ausreichende Versorgung danach. Prinzip Bohrinsel ;-)
@Klaus-Peter Kaikowsky
Das hatten wir mit Erfolg und nannte sich BO41.
@Voodoo
Panzer hurra.
So ist es, und, wer das heute nicht mehr will, lässt es bleiben oder hält durch, pendelt/zieht um.
Wer den Grundbetrieb nicht meistert, hält vielleicht im Kampf durch? Wohl kaum.
PS: Logisch L9 und Schule (2x), x21, x52, HA – AHEntwg (2x) und 7 Jahre Ausland, was angenehm war.
Nicht beeinflussbar, allenfalls über WehrBeA, Verband: Die mechBtl des Heeres sind zusammenzufassen in geeigneten Regionen. Ein SP Munster/Bergen, ein weiterer Oberlausitz und dann noch Grafenwöhr. Da ist die Karriere vom PzSchtz bis BrigKdr regional geöffnet. Pardon? Nicht wirklich.
@Klaus-Peter Kaikowsky
Wer vernachlässigbare Einzelschicksale hier propagiert, dem soll man vertrauen können das er niemanden zurücklässt?
„Wer den Grundbetrieb nicht meistert, hält vielleicht im Kampf durch? Wohl kaum.“
Die Arbeitsbelastung im Einsatz kann anscheinend erheblich geringer sein, als bei der BW im Friedensdienst
Aussage zum Stress im Einsatz
Die Arbeit die ich verteile ist zu erledigen, wird dies nicht in der regulären Dienstzeit getan, so eben in der Freizeit.
Frei nach einem „Spieß“
@Zimdarsen
So gut war das Gehalt bei Fußballern unterhalb der Starliga in der Bundesliga auch nicht
@ThoDan | 02. März 2019 – 11:04
„Das es Vorgesetzte gibt, die dazu nicht willens sind“
Natürlich gibt es auch hin under wieder schlechte Vorgesetzte, aber meine Erfahrung ist das nicht. Von daher sehe ich hier kein Problem.
„Aus dem Mutterschutz befehlen aus nichtigen Gründen“
Haben Sie hierzu einen statistischen Beleg und werfen Sie jetzt einfach nur mit Schlamm in der Hoffnung, dass etwas hängen bleibt?
„Soldaten die aus familiären Gründen nicht umziehen können die Ehre abschneiden…“
Wer tatsächlich aus schwerwiegenden familiären Gründen nicht umziehen kann unterliegt einem Versetzungshindernis von daher wird hier niemandem die Ehre abgesprochen.
Und meine Erfahrung ist, dass die Personalführung auf tatsächliche, familiäre Probleme zumeist sehr fürsorglich ist.
@ThoDan
Ihr Spieß gefällt mir.
@Klaus-Peter Kaikowsky
„So ist es, und, wer das heute nicht mehr will, lässt es bleiben oder hält durch, pendelt/zieht um.“
Genau und das ist unser Problem, sie Pendeln und zur Zeit zT noch unter relativ schlechten Bedingungen (ändert sich ja etwas durch die neuen Gesetze), kündigen, verlängern nicht oder kommen erst nicht zum Bund.
Verfügbarkeit von Material, Planungssicherheit, Wertschätzung und Mehrwert für die Familie sind m.E. die wichtigsten Bausteine für die zukünftige Attraktivität.
Am Besten man reduziert die Bw um die Hohlenstrukturen und macht sich ehrlich was man noch im NATO/EU Bündnis leisten will und kann.
@Koffer
Aus meiner statistisch irrelevanten Erfahrung sind schlechte Vorgesetzte als Kompaniechef für Mannschaften und Einheit ein Problem, wenn ihr Verhalten Vertrauen zerstört oder nicht erlaubt es aufzubauen.
Der Dreck ist im letzten Bericht des Wehrbeauftragten hängengeblieben.
Zählt das der Partner seinen Arbeitsplatz o.ä. nicht kündigen will, kann oder sollte u.ä. als schwerwiegend?
Ich hatte mich auch nicht auf die Personalführung, sondern auf mkn direkte Vorgesetzte und deren Aussagen in Bezug auf familiäre Pflichten des Soldaten wie Notfälle, Elternzeit u.ä. bezogen
@Klaus-Peter Kaikowsky
Ausbeutung solcher Art ist in meinen Augen ein Verbrechen.
@ThoDan | 02. März 2019 – 13:29
„Aus meiner statistisch irrelevanten Erfahrung sind schlechte Vorgesetzte als Kompaniechef für Mannschaften und Einheit ein Problem, wenn ihr Verhalten Vertrauen zerstört oder nicht erlaubt es aufzubauen.“
Das ist
1. zutreffend,
2. eine Binse und
3. hat wenig mit dem Thema dieses Kommentarfadens zu tun.
„Der Dreck ist im letzten Bericht des Wehrbeauftragten hängengeblieben.“
Der Bericht der Wehrbeauftragten ist von der Natur der Sache her ein Mängelbericht und keine umfassende Sachdarstellung. Das betont der Wehrbeauftragte auch immer wieder.
Und auch hier meine Frage: Was hat das mit dem Thema dieses Kommentarfadens zu tun?
„Zählt das der Partner seinen Arbeitsplatz o.ä. nicht kündigen will, kann oder sollte u.ä. als schwerwiegend?“
Ja und Nein. Das liegt an den Gesamtumständen.
„Ich hatte mich auch nicht auf die Personalführung, sondern auf mkn direkte Vorgesetzte und deren Aussagen in Bezug auf familiäre Pflichten des Soldaten wie Notfälle, Elternzeit u.ä. bezogen“
Nun ist aber mal die Personalführung für Versetzungen zuständig. Aber unabhängig davon, auch das hat nichts mit dem anhängigen Thema zu tun.