Mehr Geld, mehr soziale Absicherung, mehr Reservisten: Bundeswehr will ‚personelle Einsatzbereitschaft‘ verbessern – Zusammenfassung (m. Entwurf)
Mit einem Bündel aus finanziellen und sozialen Verbesserungen, aber auch organisatorischen Änderungen will die Bundeswehr angesichts ihrer Personalprobleme die Einsatzbereitschaft der Truppe verbessern. Das Bundeskabinett beschloss am (heutigen) Mittwoch dafür den Entwurf für ein Gesetz zur nachhaltigen Stärkung der personellen Einsatzbereitschaft der Bundeswehr (BwEinsatzBerStG). Unter anderem sollen Kurzdiener deutlich mehr Wehrsold erhalten, Soldaten in Auslandsmissionen sowie nach Dienstende besser sozial abgesichert werden und leichter als bisher Reservisten als Übergangslösung für nicht besetzte Dienstposten herangezogen werden können.
Die Kosten der Neuregelungen werden im Gesetzentwurf mit zunächst zehn Millionen Euro für dieses Jahr beziffert; ab 2021 betragen die Mehrkosten rund 163 Millionen Euro pro Jahr. Grund für die geplanten finanziellen und sozialen Verbesserungen für Soldaten ist die für die Bundeswehr unbefriedigende Personalsituation: Die Zahl der aktiven Soldatinnen und Soldaten steigt derzeit nur sehr langsam und bleibt hinter den Plänen für eine Aufstockung der Streitkräfte zurück. Bereits jetzt werden Reservisten für Monate auf Stellen gesetzt, wenn Soldaten in einen Einsatz oder auf längere Lehrgänge gehen.
Eine Neuregelung im Gesetz, die sehr schnell wirken wird und wohl auch soll, ist eine Einschränkung der so genannten Soldatenarbeitszeitverordnung. Diese Umsetzung der EU-Arbeitszeitrichtlinie begrenzt die regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit für Soldaten seit Anfang 2016 auf 41 Stunden. Das führte in verschiedenen Bereichen der Truppe zu Problemen; für Auslandseinsätze oder Seetage der Marine gelten bereits Ausnahmen.
Künftig sollen auch bestimmte Aufgaben im so genannten Grundbetrieb ausgenommen sein: Konkret werden die Alarmrotten der Luftwaffe genannt, die rund um die Uhr innerhalb einer Viertelstunde zu Einsätzen über Deutschland starten können, sowie der Rettungsdienst der Marine. Damit kommt das Ministerium absehbaren Problemen vor allem bei Luftwaffengeschwadern zuvor. (Korrektur: diese Neuregelung gilt nur für fliegendes Personal und nicht, wie hier zuvor irrtümlich geschrieben, auch für Techniker.)
Der überwiegende Teil des Gesetzespakets betrifft allerdings finanzielle und soziale Anreize für aktive Soldaten. So werden die sozialen Leistungen, die Soldaten nach einer Verwundung oder einem Unfall im Auslandseinsatz beanspruchen können, ausgeweitet: Bislang gelten die Regelungen nur für die Auslandseinsätze, für die der Bundestag ein Mandat beschlossen hat. Künftig sollen davon auch so genannte einsatzgleiche Verpflichtungen erfasst sein, wenn dieser Einsatz eine bestimmte Gefährdungslage mit sich bringt. Als konkretes Beispiel nennt das Ministerium die NATO-Battlegroup in Litauen mit den bis zu 600 deutschen Soldaten in der enhanced Forward Presence (eFP) an der Nordostflanke der Allianz.
Ausgeweitet wird auch die Unterstützung für ausscheidende Zeitsoldaten, die bereits jetzt für den Umstieg in das zivile Berufsleben vorbereitet und gefördert werden. So sollen die Zuschüsse für die Eingliederung in den zivilen Arbeitsmarkt, gestaffelt nach militärischer Dienstzeit, erhöht werden. Zugleich zahlt die Bundeswehr für die Zeitsoldaten wie auch für die Freiwillig Wehrdienst Leistenden (FWDL) mit maximal 23 Monaten Dienstzeit mehr in die Rentenkasse, um spätere Lücken in der Altersversorgung auszugleichen.
Zugleich erweitert das Gesetz den Kreis der Soldaten, die Berufssoldat werden können: Künftig sollen auch Unteroffiziere ohne Portepee, also unterhalb der Gruppe der Feldwebel, aus der Gruppe der Zeit- in die der Berufssoldaten wechseln können. Eine Ausweitung auf Mannschaftsdienstgrade als Berufssoldaten ist dagegen nicht vorgesehen.
Für neue Soldaten, die sich als Freiwillig Wehrdienst Leistende verpflichten, steigt mit dem neuen Gesetz der Wehrsold. In der untersten Stufe, als Schütze, Kanonier usw., sollen statt der derzeit monatlich 840 Euro plus rund 500 Euro Sachleistungen künftig 1.500 Euro gezahlt werden. Nach Angaben des Ministeriums erhalten die Soldaten, die zum Wohnen in der Kaserne verpflichtet sind (was bei Ledigen unter 25 Jahren die Regel ist), künftig zusätzlich die Sachleistungen wie unentgeltliche Unterkunft. Für einen Hauptgefreiten unter diesen Kurzdienern soll der Sold von derzeit 1.300 Euro plus ebenfalls 500 Sachleistungen monatlich auf 1.900 Euro steigen.
Eine neue Bestimmung im Soldatengesetz soll künftig die Grundlage dafür schaffen, dass mehr als bisher Reservisten eingesetzt werden können, um auch längerfristig Personallücken zu stopfen. Dafür wird im Soldatengesetz ein neuer Paragraf 63b geschaffen:
Wehrdienst zur temporären Verbesserung der personellen Einsatzbereitschaft
(1) Wehrdienst zur temporären Verbesserung der personellen Einsatzbereitschaft dient
1. dem Erhalt oder der Herstellung der Funktionsfähigkeit von Organisationseinheiten bei anders nicht abwendbaren Vakanzen oder
2. der Bewältigung anders nicht rechtzeitig zu bewältigender Auftragsspitzen.
Er ist nur zulässig, wenn für Reservisten
1. eine Wiederverwendung als Berufssoldat oder
2. eine erneute Berufung in das Dienstverhältnis eines Soldaten auf Zeit
nicht möglich ist.
(2) Wehrdienst zur temporären Verbesserung der Einsatzbereitschaft darf höchstens zehn Monate im Kalenderjahr geleistet werden. Er wird auf die Gesamtdauer der Übungen nach § 61 Absatz 2 nicht angerechnet.
Damit soll die Truppe Reservisten zur vertretungsweisen Wahrnehmung von Tätigkeiten absehbar länger abwesender Soldatinnen oder Soldaten (z. B. durch Elternzeit, Betreuungsurlaub, Fachausbildungen, Lehrgänge, besondere Verwendungen im Ausland) heranziehen können. Das geschah auch bisher schon, allerdings offensichtlich auf nicht eindeutiger rechtlicher Grundlage. Nunmehr werden auch die Bewältigung anders nicht zeitgerecht zu erledigender Auftragsspitzen als Einsatzmöglichkeit für die Reservisten genannt – sie können damit weit umfangreicher als bisher Lücken in der Truppe stopfen.
Um mehr als bisher Reservistendienst Leistende für solche Vertretungen zu gewinnen, soll das künftig zudem auch in Teilzeit möglich sein: Die Bestimmungen dafür werden auf eben diesen Wehrdienst zur temporären Verbesserung der personellen Einsatzbereitschaft ausgeweitet. Zugleich erhalten sie in den Bestimmungen zur Unterhaltssicherung und zur Sicherheit ihres Arbeitsplatzes eine bessere Absicherung.
Nachtrag: Der Gesetzentwurf im Wortlaut:
(Foto: Bundeswehr-Generalinspekteur Eberhard Zorn bei Soldaten auf dem Truppenübungsplatz Munster am 6. Februar 2019 – Thomas Imo/photothek.net/Bundeswehr)
Ist der Wortlaut des Gesetzes bereits irgendwo einsehbar/abrufbar?
[Noch nicht, ich arbeite dran… bzw. es wird auch auf der BT-Seite erscheinen. T.W.]
Wenn der temporäre Wehrdienst, wenn auch ohne Rechtsgrundlage, es bisher Reservisten erlaubt hat, 11 Monate im Jahr Dienst zu tun, aber jetzt die Höchstdauer auf 10 Monate begrenzt wird, dann wird die personelle Situation durch die Neuregelung doch nicht verbessert, sondern verschlechtert?
Kann ich nicht mehr rechnen oder wurden bisher diese 11 Monate auf Übungen angerechnet, weil sie jetzt nicht mehr angerechnet werden mit der Neuregelung, wodurch 10 Monate + 2 Monate Übungen ein ganzes Kalenderjahr ergeben würden?
Aber wie viele Firmen können 10 Monate auf Mitarbeiter verzichten? Dürften die wenigsten Firmen sein. Also können doch nur Arbeitslose oder Personen, die von ihren Arbeitgebern abgefunden wurden, mit dem temporären Wehrdienst die Zeit bis zur Rente überbrücken?
Und wie definiert die BW Soldaten, nicht nicht mehr Berufs- oder Zeitsoldaten werden dürfen? Klingt für mich danach, daß diejenigen Soldaten, die zu alt sind, um wieder Berufs- oder Zeitsoldaten werden zu dürfen, die Lücken der BW mit 10 Monaten im Kalenderjahr füllen sollen?
Kann hier @Alex aus dem Vorthread vollumfänglich zustimmen.
Warum sollte man heutzutage freiwillig die UmP-Laufbahn einschlagen wenn ein FWDLer genauso viel verdient und eben keine Lehrgangstournee durch die Republik absolvieren muss?
Die Erhöhung des Wehrsoldes ist ein falsches Signal, weil man hier im wahrsten Sinne des Wortes einen Werdegang attraktiver machen will als er überhaupt ist. Ja für den freiwillig Wehrdienstleistenden ist ein kurzer Einblick in die SK lohnenswert, generell eine andere Erfahrung und evtl noch robustheitsfördernd. Das Problem was ich im Heer sehe ist, dass FWDLer mit einer Dienstzeit unter 12 Monate eher ins GeZi abgeschoben werden, weil eine weiterführende Ausbildung nicht lohnenswert ist.
Darüber hinaus gibt es auch bürokratische Hürden die FWDLer behindern können, etwa wenn die notwendige SÜ1 nicht abgeschlossen ist und somit nicht mal VS-NfD gelesen werden darf.
Ich glaube Marine und Luftwaffe haben hier bessere Konzepte für FWDLer als das Heer, was folglich zu Frust und/oder Langeweile führt wenn man nur im GeZi hockt und das Tageshighlight die Mittagsverpflegung in der Truppenküche ist.
Darüber hinaus kann ich hier dem Vorthread nur zustimmen: Verantwortung für Mensch und Material muss sich auch auf der Bezügeabrechnung widerspiegeln.
Ich glaube die oberen Bedenkenträger wollen nicht erkennen wie stark sich negative Mundpropaganda auf die Rekrutierung auswirkt. Das fängt bei nichtverfügbarem Material an und hört bei alter (Lochkoppel) und unzweckmäßiger Ausrüstung auf (zumindest im Inland).
Das viel größere Problem worauf sich die BW schon mal gefasst machen kann ist die Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Junge Familien überlegen sich zwei mal ob ein Elternteil den langen Weg des BS einschlägt. Karriere und monetäre Vergütung ist längst nicht mehr so attraktiv wie früher, heutzutage sind Schlagworte wie „Work-Life-Balance“ und ein intaktes Familienleben ohne Pendelei mehr Wert als der mögliche Aufstieg auf der Karriereleiter. Solange die Bundeswehr in ihrer Personalführung weiter so starr bleibt und nur rein quantitativ versucht möglichst viele Tabellen gut aussehen zu lassen, dann wird das böse Erwachen alsbald kommen.
Positiv ist zu sehen, dass man offensichtlich das Personalproblem erkannt hat. Auch positiv ist, dass etwas dagegen getan werden soll. Nur leider hat man wieder mit guten Absichten am eigentlichen Problem vorbei gearbeitet.
Die Bundeswehr sollte dringend aufhören sich NUR um den neuen Nachwuchs zu kümmern und auch mal an die sog. Bestandskunden denken, die wie so oft leer ausgehen. Als Berufssoldat ist gibt es keine Verpflichtungsprämien, keine sonstigen Erhöhungen usw. was natürlich deutlich an der Berufszufriedenheit nagt. Warum sollte ich mehr Verantwortung und letztlich mehr Arbeitslast tragen wenn sich das am Ende des Monats nicht lohnt?
Solche Berufssoldaten werden ihren Kindern nicht empfehlen zur Bundeswehr zu gehen oder zu Hause (oder im sozialen Umfeld) groß Werbung für ihren Arbeitgeber machen.
Weder die Bezahlung ist im Vergleich zum Zivilsektor gut, noch die Arbeits- und Rahmenbedingungen, ein Fürsorgekonzept des Dienstherrn ist bestenfalls punktuell existent, bis hin zum gesellschaftlichen Ansehen der Truppe, dank desaströser Öffentlichkeitsarbeit im BMVg bei hochploppenden Problemen. Sei es Rechtes Netzwerk, Rüstungsverwaltung und Materialzustand, Berateraffäre. Wenn man nicht als Militarist und Kriegstreiber beschimpft wird, weil man freiwillig bei dem Verein mitmacht, wird man als Witzfigur belächelt. Früher musste man wenigstens noch hin, gemeinsam mit vielen anderen.
Die aktuelle Bundeswehr hat Anreiz wohl nur noch für den/die, der wirklich Spaß an der eigentlichen Sache hat (soll es ja geben!) oder der/die im zivilen Leben nicht (aus welchen Gründen auch immer) ausreichend reüssiert und daher auf armen, aber warmen Rock angewiesen ist, wenn er nicht völlig scheitern möchte. Mit dem Resultat: Mittelmaß!
Schade. Dass eine Verwaltung wie die Bundeswehr allein aufgrund ihrer Größe ein gewisses Bürokratieproblem hat, ist wohl nicht zu vermeiden, aber dass dann auch die Weichenstellungen für die Zukunft auf Führungsebene so nachhaltig verbockt und vergeigt werden, hätte ich kaum für möglich gehalten.
Das böse Erwachen kommt nicht alsbald. Wir sind gerade mittendrin!
Auch wenn UvdL hierfür letztlich wohl nur der letzte Kopf in einer Reihe von Politikern ist, die hierfür politisch die Verantwortung getragen haben, irgendwann muss doch mal irgendjemand die Konsequenzen ziehen…
Zur Attraktivität der Streitkräfte scheint mal wieder nicht die Zufriedenheit der „Bestandskunden“ zu gehören. Wir Berufssoldaten müssen ja auch nicht mehr gewonnen werden. Dass wir aber auch Werbeträger sind und Mund-zu-Mund-Propaganda immer noch das beste Marketing ist, wird entweder vergessen oder ausgeblendet. Oder anders in Neusprech: Influencer-Marketing. Nur das die Bw-Influencer immer seltener ihren Arbeitgeber weiter empfehlen.
Zum Sold für Mannschafter:
Es darf nicht vergessen werden, daß Soldaten, die nicht mehr kasernenpflichtig sind, keinen Anspruch auf Truppenunterkunft haben und sich „draußen“ etwas suchen müssen – weil es an Unterkunftskapazität fehlt.
Mit der „Stube 2000“ (allerdings wohl bereits schon wieder überholt -?) ist das nicht besser geworden.
Pfefferonie ist nichts hinzuzufügen. Problem des fehlenden Nachwuchses erkannt aber die absolut falschen Schlüsse gezogen. Wie leider seit Jahren. Mit 21,5 Jahren Dienstzeit komm ich mir verascht vor.
Eine Verbesserung der Attraktivität des freiwilligen Wehrdienstes , zudem ohne Mehrkosten, wäre eine Besserstellung von freiwillig Wehrdienstleistenden bei der Studienplatzbewerbung, z.B. durch Bonus beim Numerus clausus. Letzlich ist der freiwillige Wehrdienst ein Dienst an der Gemeinschaft, u.U. unter Einsatz des eigenen Lebens. Da sollte ein Bonus bei der Studienplatzbewerbung möglich sein.
Zum Foto: Truppenbild ohne Dame;-)
[Äh, ja, aber das Thema vertiefen wir in diesem Thread nicht. T.W.]
Ein durchaus guter Ansatz mit der Solderhöhung, gerade wenn man mit der freien Wirtschaft konkurrieren muss. Leider schafft man es jedoch nach wie vor nicht, die Problemen zu lösen, die meiner Erfahrung nach, junge Leute meiner Generation von der Bundeswehr fern halten.
1. Ein guter Ruf: Wenn man heutzutage sagt, man will zur Bundeswehr wird man unter vielen jungen Leuten schief angeschaut. Das liegt daran, dass viele, vom Militär ein schlechtes Bild haben. Gerade hier im Osten haben die Eltern oft noch das Schreckgespenst NVA im Kopf und raten dementsprechend ihren Kindern vom Bund ab. Hinzu kommen dann noch der ein oder andere Skandal, der das Bild für gerade für den Uninformierten stark trübt. Desweiteren wird auch in der Schule nicht über die BW und ihre Aufgaben gesprochen, höchstens wird sie mal in einem Witz a la „Welche funktionierenden Fahrzeuge der Bundeswehr?“ erwähnt.
So ergibt sich für alle Jugendliche ein extrem negatives Bild der Bundeswehr und entsprechend wenige haben Lust in ihr zu dienen.
2. Die Auslandseinsätze. Darüber ist in einer normalen Familie fast nichts bekannt. Alles was da viele im Kopf haben ist Karfreitagsgefecht und Co… und das Bild unsere Soldaten würden reihenweise für Nichts geopfert. Und dementsprechend wenige haben Lust ihrem Land zu dienen nur um in einen Auslandseinsatz geschickt zu werden.
Bei beiden Problemen müssen sowohl BW aber auch die Politik tätig werden. Zumindest sollte man den Jugendlichen erklären was die Bundeswehr warum und wo macht und warum diese Aufgaben wichtig für uns alle sind, um so das neg. Bild Stück für Stück in ein Positives zu verwandeln.
Zu guter letzt bleibt noch die Sache der Anerkennung! Wann hört man in einer Rede schonmal eine Würdigung bzw. überhaupt mal das Wort Soldat in positiven Zusammenhang. Immerhin ist Soldatsein ein gefährlicher Job und die meisten erwarten das ihr Risiko auch einen entsprechenden Wert hat und entsprechend gewürdigt wird!
Und natürlich sollte man die Ausrüstung nicht vergessen! Denn wer will schon wo arbeiten wo alles, überspitzt formuliert, zusammenfällt.
Aber jedenfalls sind die ergriffenen Schritte, wie Solderhöhung schon mal ein richtiger Schritt, gerade bei den heute leider oft übersteigerten Gehaltswünschen!
Wenn ich bedenke, dass der derzeitiger Fahrer des Rettungstrupps, für den ich als OFw die Verantwortung trage, mehr Geld für weniger Verantwortung bekommt, finde ich das schon sehr ungerecht. Der einzige Unterschied zwischen uns beiden ist der, dass er 2011 mit 24 Jahren in die Bundeswehr eingestiegen ist, ich hingegen damals mit 19 als Gwdl und die Erfahrungsstufenzeit damals erst ab einem alter von 21 anfing zu zählen.
Gleichzeitig habe ich einen Sanitäter auf dem Auto, der als Quereinsteiger mit dem selben Dienstgrad einstieg, aber schon nach nur 5 statt 8 Jahren zum HFw befördert werden kann. Wenn nun auch ein FWDL nur 200€ weniger verdient als jemand mit 8 Jahren Dienstzeit, komme ich mir leicht verarscht vor.
@HA-Wa
„Warum sollte man heutzutage freiwillig die UmP-Laufbahn einschlagen wenn ein FWDLer genauso viel verdient und eben keine Lehrgangstournee durch die Republik absolvieren muss?“
Weil der FWDLer nur 23 Monate das verdient und danach ausscheidet.
Ein UmP aber 12 Jahre lang!
Wer nur für knapp 2 Jahre gutes Geld verdienen will, der hat es jetzt natürlich gut.
Aber jemand, der sich für 8 bis 12 Jahre bei der Bundeswehr verpflichten will (und auch ordentlich BFD Anspruch hat), nimmt doch jetzt nicht den FWDL für 2 Jahre!
Man (Ministerium) rechnet sich wahrscheinlich aus, dass man so mehr Schulabgänger zum FWDLer überzeugt und dann hofft man, dass man diese mehr FWDLer in ein SaZ Verhältnis rüberbringt.
Wenn der Plan aufgeht, dann profitieren alle davon.
Wer sich als @Bestands“kunde“ begreift, darf getrost den Rock ausziehen.
Das Mimimi der Zeit und Berufssoldaten über ihre ach so geringe Bezahlung ist nur schwer erträglich.
Die Bezahlung ist, je nach Landstrich und Profession durchaus konkurrenzfähig.
Ich empfehle einmal den Vergleich mit der zivilen Wirtschaft in Sachsen-Anhalt und Thüringen oder den Vergleich mit Zoll und Berufsfeuerwehren und den dortigen zeitlichen Belastungen (Stichwort Mehrstunden) in vergleichbaren Laufbahnen.
Die Klage der Berufssoldaten ist angesichts der Höhe der Pensionszusagen im Vergleich zu gesetzlichen Rente vollends unverständlich.
Wir sollten mal alle die „tollen Gehälter“ in der freien Wirtschaft aus unseren feuchten träumen verbannen! Ein 53-jähriger Stabsfeldwebel, verheiratet, 1 Kind auf der Steuerkarte, verdienst bei der Bundeswehr mit Steuerklasse III nach Besoldungstabelle 2019 € 3.988,98 brutto und € 3.435,10 netto! Um das gleiche Netto-Entgelt in der so hoch gelobten freien Wirtschaft zu erhalten, müsste er ca. 5.130,– € brutto verdienen!
Tut mir leid, aber solche Jobs wachsen nicht auf Bäumen, schon gar nicht auf Meister-Ebene! Es mag sein, dass in der freien Wirtschaft vereinzelt bessere Gehälter gezahlt werden, aber in der Regel verdient ein Soldat auch nicht sooooo schlecht ;-) !
Natürlich werden Ingenieure hofiert und wird einigen wenigen Spezialisten richtig gutes Geld bezahlt, aber der „Otto Normal-Arbeitnehmer“ wird mit schöner Regelmäßigkeit nur davon träumen, im Monat € 5.000,– oder mehr brutto zu haben!
@ T.W.: Danke, dass soziale Rahmenbedingungen auch hier stattfinden.
@ all: Ich finde das Gesetz erstmal gut. Es folgt dem Koalitionsvertrag. Zuletzt wurde bei einer Veranstaltung des DBwV dazu vorgetragen. Zumindest habe ich dort aufgenommen, dass das o.g. Gesetz gut und wichitig, aber viel wichtiger das für Mai im Kabinett vorgesehene Besoldungsänderungsgesetz (heißt jetzt anders) ist. Dort wird der Rahmen für Konkurrenzfähigkeit auf dem Arbeitsmarkt gesetzt. Der DBwV hat dazu wohl auch schon seine Stellungnahme abgegeben und nun folgt die Erörterung im federführenden BMI. Das hier von einigen wieder viel schlecht geredet wird ohne den Gesetzesentwurf gelesen zu haben, spricht für sich. Und nebenbei bemerkt, als „Kunde“ verstehe ich mich auch nicht, selbst wenn ich schon lange Dienst in der Bundeswehr leiste. Auf der Homepage des DBwV fand ich folgenden Artikel dazu. Der ordnet m.E. zusätzlich zum Artikel des Hausherrn ganz gut ein. https://bit.ly/2EAJphH Ich empfinde es gut, dass der Vorsitzende des DBwV neben den wichtigen sozialen Rahmenbedingungen auch die Themen Ausrüstung und Infrastruktur setzt. Einsatzbereite Streitkräfte brauchen mehr als ein Artikelgesetz und dennoch ist auch dies von Bedeutung.
Wir verdienen gut! Hier zu meckern erscheint mir nur teilweise angebracht. Den Vergleich zur freien Wirtschaft aber mal zur Seite gelegt. Es erscheint mir aber zweifelhaft wenn ein Soldat mit hoher Verantwortung nur marginal höher entlohnt wird als einer mit wenig oder gar keiner Verantwortung! Hier ist das kein Klagen auf hohem Niveau! Die Berufssoldaten immer nur als “ eingekauft und zu ignorieren“ zu betrachten ist ein fataler Führungsfehler!!!
@Karl Mohr et al
In meinem Bereich verdient ein Facharbeiter besser als ein Feldwebel bei weniger Stunden Arbeitszeit.
d.h. er hat am Monatsende mehr auf dem Konto und gleichzeitig weniger h. und da sind Betriebsrente, Belegschaftsaktien etc vs Versetzungen nach Jenseits von Hinterwalden oder Einsätze nicht enthalten.
@ Pham Nuwen | 27. Februar 2019 – 11:18 (aus dem ersten Thread):
+1
Ein Soldat ist eben ein Soldat und kein „Otto Normal-Arbeitnehmer“, sonst wäre er Arbeitnehmer bei der Bw und die verdienen eben keine 5000€.
Wenn das alles so toll ist, dann haben wir ja kein Problem und die Menschen springen uns die Türe ein.
P.S.: Alimentation ist eben nicht alles.
@ Klaus.T | 27. Februar 2019 – 15:31
+1
@ Thomas | 27. Februar 2019 – 16:06
Ich denke, Sie haben das schön zusammengefasst. Ein Soldat verdient nicht schlecht!
Nachdem was ich so sehe und weiss kann man davon ausgehen, dass ein Brutto von 5k€ per Monat bei der ganz großen Masse der Bevölkerung (vielleicht mit Ausnahme von Boom-Towns und Ausnahmebranchen) als Paar auf so ein Gehalt/Lohn kommt. Die Masse der Jobs als Gesellen, Monteure, Büroleute, ja sogar Bankkaufleute im Filialgeschäft kommt je nach Branche auf die Hälfte, so das eben zu zweit als Paar ggf. 5k€ erreicht werden können. Sicher gibt es Paare mit 6k, aber auch genug mit 4k und weniger.
Wenn also sichergestellt ist, dass man nach Arbeitszeitverordnung arbeitet und Mehrleistungen vergütet/ausgeglichen werden und man sicherlich eine gefährliche Arbeit macht, aber meistens eben NICHT im Einsatz ist, dann verdient man als Soldat gut.
Es steht außer Frage das man in der freien Wirtschaft auch das doppelte verdienen kann, dann können Sie in der Regel aber 41h/W vergessen (auch wenn Ihnen das nie jemand schriftlich bestätigen würde), müssen jahrelang ohne Gehalt studiert haben und zu einem Kreis schwer gesuchter Experten gehören – und in der Regel gehen auch diese Jobs mit erheblicher Verantwortung einher.
So skeptisch ich dem Arbeitgeber BW gegenüber eingestellt bin, aber ich denke am Geld liegt es nicht.
Daher denke ich, dass diese Maßnahme der Wehrsolderhöhung genau das bewirken soll, was @ Klaus T. beschrieben hat.
@ Thomas Melber | 27. Februar 2019 – 14:53
Ein FWDL ist zum wohnen in der Gemeinschaftsunterkunft verpflichtet (kann sich befreien lassen, wenn er bestimmte Voraussetzungen erfüllt . . .) Daher keine Kosten für Miete ö.ä.
@ OFw zsan | 27. Februar 2019 – 15:26
Volle Zustimmung!! Das „Problem“ scheint erkannt, interessiert aber nicht wirklich!!
@ Klaus.T | 27. Februar 2019 – 15:31
„Man (Ministerium) rechnet sich wahrscheinlich aus, dass man so mehr Schulabgänger zum FWDLer überzeugt und dann hofft man, dass man diese mehr FWDLer in ein SaZ Verhältnis rüberbringt.
Wenn der Plan aufgeht, dann profitieren alle davon.“
Wie soll ich einen FWDL davon überzeugen SaZ zu werden, wenn er nach Statuswechsel mehr brutto, aber weniger netto hat? Diese Frage habe ich bereits bei verschiedenen Tagungen bezüglich der Erhöhung des Wehrsoldes um bis zu 1000€ gefragt, aber nie eine Antwort erhalten. Ich denke, hier werde ich auch keine bekommen . . . . .
@ Klaus-Peter Kaikowsky | 27. Februar 2019 – 15:35
„Wer sich als @Bestands“kunde“ begreift, darf getrost den Rock ausziehen.“
Diese Aussage habe ich in den letzten Monaten so oft, vorzugsweise von Goldsternen, gehört . . . .
Sie drückt nicht nur die Hilflosigkeit ab einer bestimmten Ebene aus, sondern fördert die Wandlung vom Soldaten zum Verteidigungsbeamten . . . .
Ob das der richtige Weg zu „einsatzbereiten Streitkräften“ ist, darf zumindest infrage gestellt werden.
@Fuddel
Klar, aber z.B. nicht der 26-jährige SG. Ich sage auch nicht, daß jeder StO knapp an Unterkunftskapazität ist.
Dass einige hier schon wieder eine Neiddebatte führen oder glauben, dass ein Soldat und Mannschaft genug verdient ist schon seltsam. Anscheinend hat sich dieser Umstand noch nicht in der Gesellschaft herumgesprochen. In jedem Fall ist es so, dass Soldat sein im Mannschaftssstatus eine Dienstverhältnis mit Befristung ist und viele haben für sich entschieden, dass der Dienst oder die Alimentation nicht attraktivgenug ist. Doch sind auch viele in der Bw und wenn sie Beschäftigung haben zufrieden.
Also ist ja alles ok! ……….oder doch nicht.
@Fuddel
Ist das jetzt ein Vor oder Nachteil für den FWDL und gilt für den nicht die 25 Jahre Grenze?
@Thomas & Zimdarsen
Einen Stabsfeldwebel setze ich jetzt mal mit einem Meister auf einer „leitenden“ Meisterstelle gleich, das wirkt für mich nicht sonderlich gut für den UmP
Was wir brauchen um die Personalprobleme der BW zu lösen ist nicht mehr Sold für den FWDL’er HG als sein OFw Gruppenführer bekommt.
Sondern die allgemeinen Dienstpflicht für m/w/d ab 18.
Da kann sich der frisch erwasen gewordene Bundesbürger dann frei entscheiden ob er oder sie zur BW will oder lieber im Sozialen Bereich etwas machen möchte oder doch lieber nur die nächsten fünf Jahre bei THW/FFW/DRK/ect. einen Samstag pro Monat Dienst im KatSchutz macht. Wer sich sagt…. FUCK BRD, der bekommt halt lebenslang einen persönlichen Aufschlag auf den Einkommenssteuer Satz.
Die BW muss aufhören mit dieser Unsäglichen Einstellung mit Höherem Dienstgrad. Wer PuO oder Offz werden will muss 12 Monate Dienstzeit vorweisen. Sprich Bewerbung nur aus der Truppe.
Dafür flexible Verpflichtungszeit bis zum 50. Lebensjahr und danach Übergangsbezüge bis zur Rente.
Das würde x Mal mehr bringen als die Programme jetzt.
[Äh, bitte. Diesen Thread jetzt für das x-te Aufwärmen einer Debatte über Wehrpflicht oder gar allgemeine Dienstpflicht zu kapern wäre ein unfreundlicher Akt. Danke. T.W.]
Eine Möglichkeit für die Personalgewinnung wäre eine Überarbeitung der SLV.
Zum Beispiel § 15 mit der Altersgrenze von 30 Jahren. So bleibt nur der unsichere Weg über den Wiedereinstieg in die Laufbahn der Mannschaften und der Bewerbung aus der Truppe heraus oder der umständliche Weg der Reservefeldwebelanwärter. Bei letzterem sind die Lehrgänge (UL, AMT) nicht ansatzweise so umfangreich/lehrreich, wie die Lehrgänge der aktiven Kameraden. Auch gibt es keine Möglichkeit sich auf die Lehrgänge der Aktiven „einzukaufen“. Und erst dann, nach erfolgreicher Feldwebelausbildung, bestünde die Möglichkeit der Wiedereinstellung.
Kurz gesagt: die, die wollen, dürfen nicht und die, die nur des Geldes wegen ihren Dienst antreten, werden muss Kusshand genommen.
@ Thomas Melber | 27. Februar 2019 – 18:46
„Klar, aber z.B. nicht der 26-jährige SG. Ich sage auch nicht, daß jeder StO knapp an Unterkunftskapazität ist.“
Ich vermute mal, dass sie von einem SaZ ausgehen . . .
Meine Aussage bezieht sich auf FWDL. Hier gilt das WSG (Wehrsoldgesetz).
§ 4 Unterkunft
Die Unterkunft wird unentgeltlich bereitgestellt. Ein Entgelt für die Inanspruchnahme anderer Unterkunft wird nicht gezahlt. Die Abfindung nach den reisekostenrechtlichen Vorschriften wird hierdurch nicht berührt.
@ ThoDan | 27. Februar 2019 – 19:00
„Ist das jetzt ein Vor oder Nachteil für den FWDL und gilt für den nicht die 25 Jahre Grenze?“
Für den FWDL ist das zweifellos ein Vorteil. Aber einen SaZ aus dem FWDL, bei oben aufgezeigtem „Finanzrahmen“ zu gewinnen (was ja u.a. Sinn und Zweck ist) bedarf a.m.S. schon einer Menge Idealismus . . . . (bei bis zu XXX€ weniger im Monat. . . )
Die „25 Jahre Grenze“ gilt für SaZ/BS . . siehe oben, §4 WSG . . .
@ T.W.: Danke für die Zusammenfassung.
@ Jochen: +1
Danke für den link zum DBwV. Habe mir das Gesetz zusenden lassen. Ja, es ist gut und es ist ein wichtiger Meilenstein, und nochmal ja, weitere Fortschritte müssen gemacht werden. Die Kommunikationslinie des BMVg konnte ich anfangs allerdings nur begrenzt nachvollziehen. Wichtige neue Dinge sind benannt und werden angepasst, wie im Artikel des DBwV aufgezeigt wird. Ob man allerdings mit den vom BMVg heute morgen benannten marginalen Änderungen bei den Reservistendienstleistenden oder Soldaufbessrungen für Wehrdienstleistende richtig punkten wird, bezweifele ich: SPON „Verteidigungsministerin will verstärkt auf Reservisten zurückgreifen“. Mittlerweile sind allerdings auf BMVg.de dazu die richtigen Kernpunkte des Artikelgesetzes herausgearbeitet. Das hätte man mal früher tun sollen. Nun hoffe ich, dass das vom DBwV beschriebene zweite Artikelgesetz im Mai mit ebenso guten Verbesserungen auf den Weg gebracht wird. Ende der Legislaturperiode wird man dann sehen, ob all die Köder dem Fisch schmecken und die Einsatzbereitschaft der Bw nachhaltig gestärkt wurde.
Ich habe mir die großen Ankündigungspunkte durchgelesen und den Entwurf von 2015 nur überfolgen. Aber kann es sein, dass das BMVg gezielt alles fördert, bis zu dem Zeitpunkt, zu dem man BS wird? Danach hat man gefühlt bei jeder Attraktivitätsoffensive verloren…
Auch stimme ich den bisherigen Kommentaren zu, dass man bei der Bundeswehr meiner Meinung nach immer noch gut verdient. Aber eine gewissen Verhältnismäßigkeit ist definitiv nicht mehr gegeben, wenn ein ungelernter FWDLer 1900 Euro bekommt und ein Leutnant, entweder mit abgeschlossenem Studium oder mit abgeschlossener Ausbilung (im Fachdienst) netto keine 200 Euro mehr bekommt. Für was hat man ein Ausbildung gemacht, übernimmt Führungsaufgaben, ist dafür zuständig, den „Laden“ am Laufen zu erhalten, wenn die Untergebenen (annähernd) das Gleiche bekommen?
@ Südländer: „BS als Verlierer des Attraktivitätsagenda“
Das sehe ich nicht ganz so. Ich bin auch BS und beispielsweise dankbar, dass bspw. die Forderung des DBwV aus der letzten Legislaturperiode – Ausweitung der Einsatzversorgung für einsatzgleiche Verpflichtungen – mit dem Gesetz relalisert werden soll. Oder die Möglichkeit, dass auch Familienangehörige von uns Soldat*innen zu Kuren bzw. Therapien begleiten können. Das alles betrifft eben auch uns Berufssoldaten. Und wie im von @Jochen verlinkten DBwV-Artikel beschrieben, soll noch das Besoldungsänderungsgesetz (Mai) kommen. Das betrifft dann vermutlich weitestgehend Berufssoldaten. Die Anpassung von Zulagen oder Verbesserungen im Bereich Trennungsgeld oder Reisebeihilfen unter der Überschrift Mobilität.
Und wenn ich ehrlich bin, habe ich im Vergleich zu meinem Bruder (Polizist in NRW) in den letzten 20 Jahren einiges an Attraktivitätssteigerung erhalten, wovon er nur träumen darf. Wesentlicher Vorteil bei ihm: bessere Planbarkeit, eindeutige und gute Arbeitszeitregelung, frühzeitige Verbeamtung … und vielleicht bald neue Streifenwagen ;-)
Aber Attraktivität hängt eh von der individuellen Wahrnehmung ab. Ich jedenfalls bin weitestgehend zufrieden. Ich hoffe lediglich, dass manche Zulage erhöht, Bürokratie reduziert wird und insbesondere der AVZ steigt. Mindestens genauso wichtig sind notwendige Verbesserungen im Bereich des Materials bzw. der Ersatzteillage. Die diesbezügliche Mangelwirtschaft bringt mich eher auf den Baum!
@Südländer
Wie lange bekommt der FWDLer 1900 Euro?
Ich finde 1900€ für einen Soldat nicht zu viel!
…..ggf bekommen eben alle zuwenig, doch anscheinend ist der Beruf Soldat ja selbst bei Soldaten nicht angesehen.
@alle
Mit Blick auf den erhöhten Wehrsold der FWDL sollte man vielleicht folgenden Satz der Gesetzbegründung beachten:
„Der neu gestaltete Wehrsoldgrundbetrag der freiwilligen Wehrdienst Leistenden ist nach den allgemeinen einkommensteuerrechtlichen Regelungen in voller Höhe steuerpflichtig.“
Wir sind ja alle gewöhnt bei Sold Netto=Brutto zu betrachten, beim Gehalt der SaZ/BS aber 1/3-1/4 (Faustregel) abzuziehen.
Bereits seit einiger Zeit wurde ja der Wehrsold (anteilig?) versteuert, wenn ich diesen Satz richtig deute, dann wird die Steuerpflicht jetzt weiter ausgedehnt. Dadurch dürfte sich dann der Nettoverdienst der FWDL im Vergleich zu den SaZ/BS etwas reduzieren und der gebotene Abstand vermutlich wieder erreicht werden.
@Holzi | 27. Februar 2019 – 21:59
„soll noch das Besoldungsänderungsgesetz (Mai) kommen. Das betrifft dann vermutlich weitestgehend Berufssoldaten.“
+1 (und natürlich die SaZ)
„Und wenn ich ehrlich bin, habe ich im Vergleich zu meinem Bruder (Polizist in NRW) in den letzten 20 Jahren einiges an Attraktivitätssteigerung erhalten, wovon er nur träumen darf.“
+1
Es ist sicherlich noch viel bei uns zu tun (auch im finanziellen Bereich), aber Sie haben absolut recht, es wurde auch schon viel erreicht. Dadurch, dass es halt immer „Schritt-für-Schritt“ ging, haben es viele einfach nicht wahrgenommen (oder vielleicht auch nicht wahrnehmen wollen).
„Mindestens genauso wichtig sind notwendige Verbesserungen im Bereich des Materials bzw. der Ersatzteillage. Die diesbezügliche Mangelwirtschaft bringt mich eher auf den Baum!“
+1
TRENNUNG
Allgemeiner Punkt, der mich persönlich sehr ärgert: Die Kennzeichnung der Uniform für Reservisten (außerhalb des Wehrdienstes) entfällt zukünftig. Begründung ist Wertschätzung für die Reservisten und Verbundenheit zwischen Reservisten und Aktiven.
Wenn man weiß, welchem Personenkreis häufig eine Uniformtrageerlaubnis erteilt wird (ich nenne mal den leider häufig anzutreffenden 55jährigen OG d.R. mit BMI 30+) dient das m.E.n. nicht dem Ansehen der Bundeswehr in der Öffentlichkeit…
Wenn man es wenigstens auf die beorderten Reservisten beschränkt hätte, denn da gibt es ja eine gewissen „Qualitätssicherung“ durch die Beorderungsdienststellen…
Naja, ich gebe es zu, wirklich nur ein Details am Rande, aber hier sieht man wieder einmal wie mächtig (und erfolgreich) die Lobbyarbeit des VdRBw für sein Klientel ist.
Mir ist nicht klar, woher denn die vielen Reservisten herkommen sollen, die man hier auf unbesetzte Dienstposten bringen will, denn durch die Aussetzung der Wehrpflicht ist das Potenzial in den letzten 10 Jahren doch immer weiter zurückgegangen, was ja unter anderem auch zur Ausbildung Ungedienter geführt hat.
Die mir bekannten Reservisten, die bisher schon mehrmonatige „Dauerwehrübungen“ gemacht haben, sind meist eher höher qualifizierte Dienstgrade Hauptmann aufwärts, die im Zivilberuf selbstständig sind und sich ihre Aufträge so legen können, dass ein halbes Jahr oder mehr frei wird oder eben einem Teilzeitmodell folgen. Von denen wird es nicht beliebig viele geben.
Für angestellte Reservisten stellt sich nach wie vor das große Problem, dass nur sehr wenige Arbeitgeber bereit sind, ihre Angestellten für mehrer Wochen im Jahr freizustellen von mehrern Monaten ganz zu schweigen. Tatsächlich stehen die meisten selbst wenige Tage Wehrübende immer unter einem Rechtfertigungsdruck gegenüber den Verfügbarkeitsansprüchen ihrer Arbeitgeber, die ihr Engagement bis auf wenige rüstungsnahe Ausnahmen kaum wertschätzen, so dass beorderte und regelmäßig übende Reservisten gelegentlich sogar Karrierenachteile in Kauf nehmen müssen.
Diese Krux könnte man vielleicht auflösen, wenn der Gesetzgeber ähnlich wie Behinderten eine feste Quote an Reservisten in einem Betrieb festlegen würde, deren Nichterfüllung dann zu Strafzahlungen führt, welche die aktive Beorderung von gedienten Mitarbeitern für den Arbeitgeber attraktiv macht.
@Jörg Backhaus | 27. Februar 2019 – 22:53
„denn durch die Aussetzung der Wehrpflicht ist das Potenzial in den letzten 10 Jahren doch immer weiter zurückgegangen, was ja unter anderem auch zur Ausbildung Ungedienter geführt hat.“
Das Argument ist zwar in sich nicht falsch, aber hier glaube ich unzutreffend. Denn die Reservisten aus ehemaligen GWDL hat der Gesetzentwurf ja eh nicht im Blick.
Es geht z.B. eher (vermutlich sogar in erheblichem Maße) um ehemalige SaZ (ggf. auch BS), die vollqualifiziert ihre frühere soldatische Tätigkeit zeitweise wiederaufnehmen. Für eine bestimmte Anzahl von Jahren ist das „alte“ Wissen ja noch so frisch, dass man diese Reservisten von „echten“ Soldaten gar nicht unterscheiden kann. Hierdurch wird der Reservist in diesem Sinne zu einem echten Gewinn für die Schlagkraft der jeweiligen Dienststelle.
„Diese Krux könnte man vielleicht auflösen, wenn der Gesetzgeber ähnlich wie Behinderten eine feste Quote an Reservisten in einem Betrieb festlegen würde, deren Nichterfüllung dann zu Strafzahlungen führt, welche die aktive Beorderung von gedienten Mitarbeitern für den Arbeitgeber attraktiv macht.“
Ich glaube zwar nicht, dass das eine Realisierungschance hat, aber die Idee finde ich klasse. Das würde zudem auch einen gewissen Bonus für ausscheidende SaZ bei der Arbeitsplatzsuche nebenbei mitverursachen…
Den „Bestands“Kunden““ muß ich leider noch einmal aufgreifen:
Es ist nämlich gar nicht notwendig, sich SELBST als solcher zu begreifen! NEIN, es reicht ein Hinweis bzw die Nachfrage auf die propagierten „Wohltätigkeiten“ bzw Möglichkeiten im Rahmen einer anstehenden Versetzung im Gespräch mit dem Zuständigen im BAPers, um mit dem schlichten Hinweis „gilt nicht für Bestandskunden“ abgebügelt zu werden.
Soviel dazu.
Insofern ist der „Bestandskunde“ also kein Ausdruck der „inneren Kündigung“ oder was auch sonst mit dem mEn allzu bissigen, entsprechenden Kommentar gemeint ist.
So wird von ganz oben her nicht lediglich „Porzellan zerschlagen“, sondern in großer Zahl sehr qualifiziertes, langjährig treu gedientes Personal in einer Art und Weise behandelt, die in höchstem Maße unangemessen und noch dazu absolut unwürdig ist!
Gleichzeitig wird von eben diesen „Bestandskunden“ höchster eigener Einsatz verlangt, während die ahnungslosen, völlig unausgebildeten „Neulinge“ gut, und wie nicht nur hier glaubhaft berichtet wird, teils sogar besser bezahlt, im „Transrapid-Tempo“ an ihnen vorbeiziehen…
@Arty1986 | 28. Februar 2019 – 0:39
Jetzt mal unabhängig von der Diskussion um den (amS durchaus fragwürdigen) Begriff. Inhaltlich sollte es doch eigentliche klar sein, dass Werkzeuge, welche den einzigen Zweck haben neue Soldaten zu gewinnen nicht auf bereits vorhandene Soldaten angewandt werden.
Für mich ist das ehrlich gesagt eine unwürdige Neid-Diskussion :(
Wenn wir (amS vollkommen berechtigt!) weitere (auch finanzielle) Verbesserungen für aktive Soldaten fördern, dann müssen diese aus sich selbst heraus gerechtfertigt sein und nicht mit Blick auf vollkommen andere Statusgruppen und Sachfragen!
Nebenbei: die den BFD, die Rente, die einsatzgleichen Verpflichtung betreffenden Maßnahmen richten sich doch auch in besonderem Maße auf bereits heute aktive Soldaten!!
Ich bin Berufssoldat, verheiratet und habe 2 kleine Töchter. Ich liebe diesen Beruf und habe mich deshalb dafür entschieden. In Kenntnis der Nachteile. Nur weil ich aber um die Nachteile weiß, heißt dass nicht dass es keinen Grund gibt, diese zu verringern. Der Grundsatz „Er ist das Leiden gewöhnt. Lasst ihn weiter leiden.“ unsere Gesellschaft finde ich abstossend.
Am Ende meiner 43 Dienstjahre werde ich irgendwann umgerechnet ca. 22 bis 24 Jahre nicht bei meiner Familie gewesen sein. Diese Zeit mit meiner Frau und meinen Kindern gibt mir niemand zurück. Wieviel darf einem dieser Preis wert sein? Darf ich dann auch als BS mehr Attraktivität oder Glück fordern?
@Arty1986: aus der Seele gesprochen.
900€ Gehaltsunterschied zwischen FwDL HG und Stabsfeldwebel und davon gehen noch Verpflegung, Fahrt von und zur Kaserne und ggf. Unterkunft in der Kaserne ab, da fühlt man sich schon etwas vergaukelt. Ganz zu Schweigen von den Stabsunteroffizieren die teilweise unter einer Besoldung von 1900€ liegen. Was mich besonders interessieren würde ist ob die Besoldung beim Wechsel von FwDL in Saz verringert wird oder ob es eine Art Bestandsschutz gibt.
@Koffer
Danke.
@Icarus
Ja.Deshalb sind vermeidbare Trennung von Familie auf ein Minimum zu reduzieren (da ist noch viel Luft) und das schließt Einsätze ohne gerechtfertigte Grundlage oder fehlenden Mehrwert mit ein.
Evtl hilft uns ja das nächste Besoldungsänderungsgesetz (Ja, heißt anders) und gute Vorgesetzte.
Wehrdienst zur temporären Verbesserung der personellen Einsatzbereitschaft
(1) Wehrdienst zur temporären Verbesserung der personellen Einsatzbereitschaft dient……..
Er ist nur zulässig, wenn für Reservisten
1. eine Wiederverwendung als Berufssoldat oder
2. eine erneute Berufung in das Dienstverhältnis eines Soldaten auf Zeit
nicht möglich ist.
Das bedeutet zB.: dass Soldaten welche mit besonderer Altersgrenze in den Ruhestand gehen in Zukunft keine RDL mehr machen können.
@Koffer
Die Kordel ist zwingend notwendig, wie kann ich sonst erkennen ob ich Befugt bin Befehle zu erteilen/sie für mich verbindlich sind? Muss jetzt immer nach dem Status fragen?
Aktive von Nichtaktiven Soldaten zu unterscheiden ist grundsätzlich zwingend notwendig, sonst können wir uns Uniformen mit Abzeichen ganz sparen.
@Koffer @Zimdarsen
Die Kordel wurde symbolisch dem Vorsitzenden des VdRBw Ende letzten Jahres bei einer Veranstaltung von der Ministerin abgeschnitten….
Die Aufhebung der Kennzeichnungspflicht ist eine Katastrophe. Sie beinhaltet statusrechtlich erhebliche Probleme (Pflichte/Rechte aktiver Soldaten gegenüber dem Status Zivilist, und das anderes ist der Reservist OHNE RDL oder DVag nicht!!!! VVag ändert da gar nichts dran!).
Weiterhin kommen wir damit zwar den angeblichen Befindlichkeiten der Reserveisten nach (wurde ja so vom VdRBw durchgehend kolpotiert, Soldaten 2. Klasse usw), aber was ist mit der Befindlichkeit der „echten“ Soldaten?
Ich bin ehemaliger BO, dann SaZ und seit 17 Jahren beorderter Reservist in Führungsverwendungen. Ja ich habe eine Uniformtrageerlaubnis genereller Art, habe aber immer mit Stolz und klarer Abgrenzung die Kordel getragen, wenn ich als Zivilist in Uniform bei Veranstaltungen teilgenommen habe. Weil es selbstverständlich ist, dass ich Kennzeichnen muss, zwar die Uniform tragen zu dürfen, aber keine AKTIVER Soldat zu sein.
Ich bin über diesen Teil im Artikelgesetz fassungslos, und zwar aus Sicht sowohl aktiver Soldat als auch als Reservist!
Dass Arbeitgeber die Reservisten im gewissen Rahmen (mit Ausnahmen nach dem SG i. V. m. d. ArbPlSchG) nicht mehr freigeben müssen ist immer noch ein großes Problem für viele Reservisten.
Es würden sich ja wohl erheblich mehr (taugliche) Resis finden lassen, die Vakanzen (temporär) auffangen könnten.
Außergewöhnliche Zeiten erfordern außergewöhnliche Maßnahmen! (Drei Euro ins Phrasenschwein)
Da ist der Gesetzgeber (und das BMVg) gefragt.
Aber da scheint kein größeres Interesse zu existieren…
@ ICARUS
da bleibt leider am Ende nur die persönliche Entscheidung bzw. Gewichtung der Prioritäten. Bei mir sind die „kleinen“ – Söhne – und ich habe mich nach 20 Jahren Bw und BS, in einer Mangel AVR mit reichlich Einsätzen und tollen (ausländ.) Ausbildungen für den Abschied / Kündigung entschieden.
Es kündigen erschreckenderweise auch viele nichtfliegende StOffz, auch iG. mit sehr guten Aussichten, allein aus meiner Truppengattung/Verwendung 5 in 2 Jahren.
Für „Bestandskunden“ ist genau dies das Problem – jedenfalls StOffz mitten im Leben. BAPers will oder kann noch nicht mal Aussagen treffen über die Region der Verwendungen der nächsten 4-6 Jahre, in 2019 für Menschen mit echtem Interesse am Familienleben – nicht zeitgemäß und nicht akzeptabel.
Ich diene gern als Reservist und mag meinen alten Arbeitgeber, rate aber jedem der Familie / Beruf möchte leider davon ab.
Die Ungerechtigkeit ist doch das der FWDL’er Unterkunft/Verpflegung/Fahrkarte kostenfrei bekommt und auch keine Pflegepflitchversicherung bezahlen muss oder die anderen Versicherungen braucht die der SaZ / BS bezahlen darf.
Rechnet man das nun zusammen wird er dann zukünftig auf einem Niveau A8 oder A9 besoldet.
Wenn das Ministerium Personal gewinnen will muss man die Leistungen abseits der Besoldung verbessern.
Es müssen Garnisonsstandorte her wo eine ganze Brigade in einem Zirkelschlag von 30 bis 50 km liegt. Bundeswohnungen und EFH als Werkswohnungen die für die Soldaten kostengünstig zu Mieten sind. Oder der SaZ / BS halt eine Bahncard 100 mit 3/4 der Kosten bezuschusst bekommt.
Darüber sollte man nachdenken und nicht über die xte Prämie oder ein paar Euros mehr Sold. Das schafft keine Attraktivität.
Viele aktive Soldaten (Bestandkunden) freuen sich über die Wertschätzung ihres Dienstes, die fehlende zwingend notwendige Abgrenzung, zu nicht aktiven Soldaten ist das falsche Signal.
Es führt langfristig dazu, dass die Erfahrung und Leistung der aktiven Soldaten unabhängig vom Bildungsstand den man zum Zeitpunkt der Einstellung hatte, nichts mehr zählt.
Die Gründe SaZ oder BS zu werden, nehmen ab. Wer unbedingt Soldat werden will, kann das dann nebenher und der Aufstieg ist geregelt. Zudem kann man rein und raus wie es der Dienstgeber zulässt.
Der Truppenoffz ist mit EQR6 schon fast garantiert.
Die Bundeswehr attraktiver zu gestalten war und ist dringend notwendig. Interessant und auch schon mehrfach erwähnt ist die fehlende Berücksichtigung der „Bestandskunden = Berufssoldaten“. Bis 2017 wurden aufgrund der damaligen Verkleinerung der Bundeswehr etliche Berufssoldaten mit „goldenem Handschlag“ in den Ruhestand entlassen. Wir noch im Dienst befindlichen Berufssoldaten sollen nun für diese Fehlentscheidung herhalten und es steht seit langer Zeit im Raum, dass alle bis mindestens 62 (allgemeine Altersgrenze) dienen müssen. Aussagen wie „seien sie froh, sie bekommen weiterhin 100% Dienstbezüge und medizinische Versorgung“ passen überhaupt nicht. Wenn ein Berufssoldat pensioniert wird, erhält er grundsätzlich 71,25% seiner letzten Bezüge. Das bedeutet, er muss für die 28,75% zu hundert Prozent dienen. Gleichzeitig verringert sich die Pauschvergütung, die ein Berufssoldat beim Ausscheiden nach der besonderen Altersgrenze bekommt drastisch mit jedem Jahr, dass er länger dient. Weiterhin sinkt der Einkommensteuer-Freibetrag. Die Aussage, es handele sich ja um die „besondere Altersgrenze“ entzieht sich auch dem Verständnis der meisten Berufssoldaten, denn die Praxis der Zurruhesetzung nach der besonderen Altersgrenze besteht seit über 40 Jahren. Auch finanziell sind bisher keinerlei Anreize geboten worden, stattdessen wurden die „Altersstufen“ in „Erfahrungsstufen“ umgewandelt, welches für etliche Berufssoldaten zu finanziellen Einbußen führte. Das Urlaubsgeld wurde ganz gestrichen, das Weihnachtsgeld in „monatliche Zahlungen“ überführt. Es ist ein tatsächlicher Reallohn- und Kaufkraftverlust, der bei den meisten lediglich durch Beförderungen kompensiert wurde, wobei der Enddienstgrad relativ schnell erreicht ist. Es wird dabei seitens der Führung im Ministerium vergessen, dass die Berufssoldaten ein großer Faktor für die Werbung von jungen Menschen sind. Attraktiv sieht anders aus!
Ich finde es wird mit diesem Gesetz mal wieder eine kurzfristige Lösung für das Personalproblem gesucht. Die Arbeit machen am Ende trotzdem die gleichen, nur die Zahlen im Ministerium sehen besser aus. Es sagt auch keiner das man als Soldat einer höheren Laufbahn schlecht verdient. Es gibt nur keine Unterschiede zwischen den Dienstgradgruppen mehr. Und man braucht mir auch nicht mit einem vergleichbaren zivilen Beruf kommen. Den Beruf möchte ich sehen wo die Mitarbeiter 3 Monate im 40 Mann Zelt in Norwegen leben sollen, wo man jederzeit in Kampfeinsätze abkommandiert werden kann und wo man immer wieder quer durch Deutschland pendeln muss. Wir haben einen besonderen Beruf, zivil gibt es nichts vergleichbares.
Ich finde das Geld wäre an anderer Stelle besser aufgehoben. Warum bietet man bspw. in Ausnahmefällen nicht UKV und TG an. Als Beispiel wird HFw BS angeboten er könne für mind. 6 Jahre einen DP am Standort XY wahrnehmen. Wenn seine Frau in der Nähe ebenfalls einen Job findet und die Familie zur Gewährleistung der Kinderbetreuung auf halbe Strecke zwischen den Arbeitsplätzen zieht, sollte die Bundeswehr sowohl Umzug als auch Fahrtkosten zahlen.
Wir wundern uns das unsere Soldaten demotiviert sind, trennen sie aber von ihrer Familien und wundern uns dann wenn die Ehen zerbrechen oder die Soldaten nicht mehr bei der Sache sind. Wir fordern so viel von ihnen und das einzige was uns einfällt ist ihnen mehr Geld zu geben. Und diesmal gibt es nichtmal das.