Lange Haare für Soldatinnen, kurze Haare für Soldaten? Der Gesetzgeber muss entscheiden (m. Nachtrag)
Der Gesetzgeber wird entscheiden müssen, ob die Bundeswehr Soldaten kurze Haare vorschreiben, Soldatinnen aber lange Haare im Dienst erlauben darf. Der 1. Wehrdienstsenat des Bundesverwaltungsgerichts in Leipzig entschied am (heutigen) Donnerstag, dass dem so genannten Haar- und Barterlass aus dem Jahr 2014 die gesetzliche Grundlage fehlt: Wenn die Streitkräfte per Erlass in die Freiheit des Einzelnen, seine äußere Erscheinung individuell zu gestalten, eingreifen, müsse das per Gesetz erlaubt sein – was für diesen Erlass nicht gilt. Dennoch hatte ein Stabsfeldwebel,
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