DroneWatch: 24 neue (Klein)Drohnen für die Marine
Die Bundeswehr bestellt 24 neue Drohnen für die Deutsche Marine – allerdings die kleinen handelsüblichen, die jedermann im Laden kaufen kann. Das Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr schrieb die Beschaffung dieser unbemannten Luftfahrzeuge vergangene Woche aus, im Herbst sollen sie geliefert werden.
Geplant ist der Kauf von zwölf Systemen, jeweils zwei Drohnen vom Typ Phantom 4 Pro Plus des chinesischen Herstellers DJI mit Zubehör. Mit einer beworbenen Videolink-Reichweite von bis zu sieben Kilometern und einem Ladenpreis von rund 1.700 Euro pro Stück richtet sich dieses Fluggerät schon eher an Profis, vor allem an Fotografen. Nach den Maßstäben für militärische Beschaffungen ist der Preis natürlich fast vernachlässigbar gering.
Die (Nach)beschaffung wurde nötig, weil die Marine einige dieser Drohnen schon im Einsatz auf See versenkt hat. 2016 hatte die Bundeswehr, dem Vorbild der Niederlande folgend, die Beschaffung solcher Drohnen begonnen. Natürlich hat das auch einen militärischen Namen: Sofortinitiative Seegestützte Aufklärung aus der Luft im Rahmen Friendly Approach (SALiRFA ). Eingesetzt wird es vor allem im Rahmen der Operation Sophia, des EU-Marineeinsatzes vor der Küste Libyens zur Vermeidung von Menschenschmuggel und zur Rettung von Menschen aus Seenot: Die Kleindrohnen beobachten vor der Aufnahme von in Seenot geratenen Personen (offizielle Bezeichnung), ob sich in den Booten möglicherweise nicht nur Flüchtlinge verbergen.
(Danke für den Leserhinweis auf die Ausschreibung)
(Archivbild: Drohne DJI Phantom 4 – Andri Koolme via Flickr)
von diesem spielzeug mal abgesehen:
wie ist eigentlich der Stand der marine VTOL-UAV’s für die K130er?
daran laboriert man jetzt schon wie lange? 6 Jahre?
@wacaffe | 30. April 2018 – 14:37
6 Jahre ?
HiHi, da liegen sie aber völlig daneben – Marine (und auch das Heer)“laborieren“ schon seit den 80ern des letzten Jahrhunderts an VTOL-UAV rum – siehe hier:
https://de.wikipedia.org/wiki/Dornier_GEAMOS/SEAMOS
Die USN übrigens seit den 60ern:
https://de.wikipedia.org/wiki/Gyrodyne_QH-50
„It’s a Long Way to Tipperary….“
;-)
@wacaffe: wurden da jetzt nicht Mitte letzten Jahres erstmal zwei Vorab-Exemplare ausgeschrieben?
Wäre man nur mal komplett dem Vorbild der Niederländer gefolgt und hätte wenigstens ein mechanisch einfach redundantes System mit sechs statt vier Motoren beschafft. Möglicher Weise müsste man dann jetzt nicht wieder Ersatz für die Verluste nach kaufen.
„It’s a Long Way to Tipperary….“ ^-^
Könnte als Grundsatz für die gesamte Materialbeschaffung aller Teilstreitkräfte gellten.
(sollte auf keiner Taschenkarte fehlen)
@Kris
Würde man Frankreich folgen, würden wir keinen Nachfolger für die CH-53G(A) bekommen.
Würde man den Niederlanden folgen, hätten wir keine Kampfpanzer mehr…
So ganz konsequent…
Ja, hier handelt es sich zum einen um die Nachbeschaffung der verlorenen Phantom (bei einem Datenlink in der Allgemeinzuteilung um 2,4 GHz muss man sich nicht wundern, wenn man nahe am Radar fliegt und runtergeht) und zum andern um eine Nachbeschaffung, weil sich diese Drohnen zu diesem Zweck einfach bewährt haben. Trotz vieler Unkenrufe der üblichen Bedenkenträger wegen der Datensicherheit.
Jeder Hobbypilot wird natürlich weiterhin auf die Vorteile seines Modells pochen. Aber die Marine hat diese Drohnen einfach deswegen beschafft, weil sie schnell ein Modell im Einsatz brauchte.
Das wirklich Schlimme hier ist die Tatsache, dass das BAAINBw wieder mal eine Sofortinitiative Einsatz hat. Und nicht in der Lage ist, eine solche Beschaffung (man muss sich in Erinnerung rufen, dass das BAAINBw das Beschaffungsamt der Bundeswehr ist), selbst durchzuführen. Deswegen muss das BAIUDBw die Beschaffung ausschreiben. Eine klare Bankrotterklärung des SiE-Prozesses im CPM nov.
Eigentlich soll ein SiE innerhalb von 6 Monaten zwischen Antragstellung im Einsatz und Nutzung beschafft werden. Hier wird die Ausschreibung allein mindesten so lange dauern. Das bedeutet, der ganze Beaschaffungsprozess kann die Vorgaben gar nicht erfüllen.
Sind DJI Drohnen nicht problematisch? Da gab’s doch was von wegen alle Fotos / Videos werden automatisch auf Servern in China gespeichert. Darum wurden in den USA auch alle DJI Produkte für den militärischen Gebrauch gesperrt.
[Links zu deutschen Verlagswebseiten finden hier i.d.R. bekanntermaßen nicht statt. Ist aber in diesem Fall auch gar nicht nötig, ich weiß auch nicht, warum statt AG die FAZ verlinkt werden musste? Also:
http://augengeradeaus.net/2017/08/dronewatch-us-armee-stoppt-dji-drohnen-bundeswehr-kennt-keine-probleme/
T.W.]
http://www.thedrive.com/aerial/13323/pentagon-orders-u-s-military-to-ban-dji-equipment
@ Kris
Wenn man ein „ein mechanisch einfach redundantes System mit sechs statt vier Motoren“ beschafft hätte, wäre es in der Nähe der Schiffe genauso runtergefallen. Funkverbindung und Härtung, nicht Anzahl der Rotoren.
Also was soll das. Genau deswegen hat man ein System beschafft, was gerade mal 800 EUR kostet, wenn es runterfällt.
Alle militärisch relevanten Systeme kosten zigfach soviel und sind in unseren Beschaffungsverfahrén erst nach einigen Jahren verfügbar.
Damit ist die Phantom (bei der Marine für genau diesen Zweck) ein Erfolg!
Ausschreibung?!
Da geht man zu Conrad oder Amazon oder…. und kauft die Dinger.
Da kostet ja die Universumsweite Ausschreibung mehr, als die Dinger selber!
Hab ich das richtig verstanden: Die Drohne wird vom Boardingteam eingesetzt und nicht vom Schiff aus, weil sich nach „deutscher Ordnung“ eine Drohne in Sichtweite des Operators befinden muss, obwohl eben 7km drin wären?
Also für eine Beschaffung in Höhe von 48000€ eines handelsüblichen Artikels, machen wir so einen Beschaffungsaufwand mit Ausschreibung? Wie teuer ist alleine der Verwaltungsaufwand dafür? Gibt es gar keine Untergrenze, bei der z.B. ein Abteilungsleiter im BAAINBw einfach so entscheiden kann, einen HÜ Artikel zu kaufen?
Mache ich dann z.B. für einen Ersatzpropeller auch so einen Aufwand?
@Sinclaire
„Da gab’s doch was von wegen alle Fotos / Videos werden automatisch auf Servern in China gespeichert.“
Dazu benötigt man dann einen Internetzugang.
Gibt es den im Einsatzgebiet?
Wenn ja, dann sollte es möglich sein diesen für die Drohne zu verhindern.
Lernfrage:
Warum wird die Ausschreibung eigentlich vom BAIUD durchgeführt, obwohl die Lieferleistung nicht zum Aufgabenbereich von IUD gehört?
@ Elahan
Die Drohne hat eine WLAN-Schnittstelle. Sobald sie zu hause (nicht an Bord) wieder mit dem Internet verbunden wird, „telefoniert“ das Betriebssystem mit seinem Hersteller in China „ET nach hause“).
Wenn man das verhindern will, darf die Drohne zu hause mit keinem Netz verbunden werden, das irgendwie einen Internetzugang über einen Server oder einem ähnlichen Knotenpunkt hat.
Dezentrale Beschaffung nennt sich das. Und unterliegt ebenfalls dem öffentlichen Auschreibungsverfahren. Bei geschätzten 48T € Auftragsvolumen gibt’s keinen Handkauf bei Conrad … Und bevor diskutiert wird, dass ist keine bundeswehrbesonderheit sondern gilt für alle öffentlichen Auftraggeber
@ insider
Genau diese Fragen habe ich mir auch gestellt.
Da ist das Ausschreibeverfahren vermutlich teuerer als die eigentliche Beschaffung.
Da ist ja fast noch ein „Handkauf“ drin…wenn es doch so pressiert.
@Grashüpfer
Eine solche Beschaffung ist für Bundeswehrverhältnisse Peanuts und bindet Kapazitäten die woanders bestimmt besser gebraucht würden. Wenn ich 24x 1Drohne kaufe, mache ich die Ausschreibung dann 24 Mal? Wohlgemerkt wir reden hier nicht von Neuentwicklungen, sondern von handelsüblichen und marktverfügbarem Gerät.
Wir hatten uns an Kleinkram auf und bekommen die großen Dinge nicht oder nur sehr langsam geregelt. Hier müsste sich dringend etwas ändern.
@Georg
Das war mir schon klar, doch wenn eine Streitkraft mit all den IT, WTD uvm nicht in der Lage ist das zu regeln, dann sollten wir die Finger von elektronischem Gerät lassen.
Dann braucht man wohl auch nicht immer eine MIKADO?
@ Elahan
Wie sollte die Bw eine Internetverbindung einer Drohne mit WLAN-Schnittstelle verhindern ?
Niemals das Betriebssystem oder Sicherheitsupdates aufspielen ?
Wenn ich das wirkungsvoll verhindern will, brauch ich den Quellcode des Betriebssystems der Drohne und muss die entsprechenden Kommunikationsprogrammabschnitte blockieren oder entfernen. Anschließend kann ich keine Updates mehr aufspielen. Wie lange so etwas in der heutigen Zeit gut geht, kann man sich vorstellen, wenn praktisch jedes elektronische Gerät vor der Inbetriebnahme ein Update des Betriebssystems vom Herstellerserver benötigt.
Aus meiner Sicht ist es deshalb konsequent, dass die Amerikaner den Kauf der chinesischen Drohne eingestellt haben, wenn sie nicht wollen, dass die Chinesen sehen wo die Amerikaner die Drohne eingesetzt haben (GPS-Dateien, Tracks).
@Grashüpfer | 01. Mai 2018 – 11:23
„Und bevor diskutiert wird, dass ist keine bundeswehrbesonderheit sondern gilt für alle öffentlichen Auftraggeber“
1. Zustimmung,
2. Aber da wir der mit Abstand (!) größte und häufigste „Beschaffer“ der öffentlichen Auftraggeber sind, stellt sich die Frage, warum WIR an diese Bestimmungen gebunden sind, wenn es doch viel effizientere und effektivere Möglichkeiten gäbe einerseits eine öffentlich-rechtliche Vergabe nach geregelten Maßstäben vorzunehmen und gleichzeitig dringend benötigtes Wehrmaterial schneller zu bekommen!
@Thomas Melber | 01. Mai 2018 – 12:51
„Dann braucht man wohl auch nicht immer eine MIKADO?“
Nein. Ich bin zwar sicherlich kein Drohnenexperte, aber es lässt sich leicht ableiten, dass durch unterschiedliche Aufgaben und vollkommen unterschiedliche Rahmenbedingungen (Winde, Luftfeuchtigkeit, Salzgehalt der Luft…) nicht zwangsläufig MIKADO die Antwort auf alle Frage ist ;)
Wieder einmal eine dieser Geisterdebatten, die ich so liebe/SARC
Leute, wenn man sich das Einsatzprofil dieser Drohnen ansieht, dann ist es doch aus Sicht IT-SEC als auch OP-SEC völlig Wurst ob die Chinesen oder der Mann im Mond die Drohnendaten abgreifen kann.
@Georg
Ich schrieb ja, wenn das ein Problem ist, dann sollten wir es lassen und auch nicht an die Entwicklung von Systems of Systems denken.
Zur K130: Der S-100 Camcopter soll nicht mehr in Frage kommen. Es ist allerdings verdächtig still…
Ob nun diese Spielzeugdrohnen oder der Fesselballon über GAO….das sind doch alles Übersprungs-/Leerlaufreflexe von Streitkraften, denen jedwede pro-aktiv-offensive Fähigkeit zur Auftragserfüllung seitens des Auftraggebers letztendlich verweigert wird.
Die BW ist mittlerweile eine reine Force in Being.
Das ist nun einmal die „Strategie“ dieser Bundesrepublik im Spagat zwischen den „Wechselspielen“ der Stabilisierungs-und Destabilisierungstrategien der Big Players wie USA, Rußland, China etc.
„Angst und Politik“, bzw. die Instrumentalisierung der so genannten „German Angst“ funktioniert in Deutschland eben nicht meht so richtig weder innen- noch außenpolitisch…..egal wieviel Kreuze wir an die Behörden- oder demnächst vielleicht an die Kasernentore hängen. Hans und Grete Pimpelhuber sind „nationale Interessen“ völlig Pimpe….und das finde ich ehrlich gesagt gut, denn in Deutschland ist historisch mit nationalen Interessen so viel militärisch-machtpolitischer Schindluder getrieben worden, der dann letztendlich a conto der Eltern und Großeltern von Hans und Grete Pimpelhuber bereits zwei mal „aufgeräumt“ werden mußte.
Die wissen mitlerweile, dass weder die deutsche – geschweige denn ihre persönliche – Sicherheit und/oder die „wolkigen“ deutschen Interessen eben nicht am Hindukusch „verteidigt“ werden, oder in Mali oder….oder…oder…
jedes Besatzungsmitglied spendet 10 e darf runde damit fliegen und schiff hat eine drohne
Will mal sehen was das Ding macht bei Windstärken > 4
@TomCat
Haben wir was für 4 dann muss man eben was anderes beschaffen.
Doch man möchte ja gerade keine Goldrandlösung.