Bundeswehr bestätigt: Zu wenig Kampfrationen vorrätig – aber es wird besser
Zu der gestrigen Meldung hier, dass bei der Bundeswehr die Kampfrationen, die so genannten Einmannpackungen (EPAs) knapp werden, habe ich natürlich um eine offizielle Stellungnahme dazu gebeten. Das zuständige Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr (BAIUDBw) hat sich am (heutigen) Donnerstag dazu geäußert:
Die EPa-Bestände liegen unter dem sogenannten Sicherheitsbestand. Allerdings können alle Einsätze, einsatzgleichen Verpflichtungen sowie Zertifizierungsübungen bedient werden.
Auch Ausbildungsvorhaben, für die die Ausgabe von EPa unverzichtbar ist, werden unterstützt.Gleichwohl können aufgrund dieser Priorisierungen nicht alle Anforderungen der Verbände derzeit gleichrangig bedient werden.
Da es sich hier um keine handelsüblichen Produkte handelt, ist die Anzahl der Anbieter begrenzt. Die für die Produkte aufwändigen Herstellungs- und Prüfverfahren und zum Teil notwendige europaweite Ausschreibungen nehmen zudem einen großen Zeitbedarf in Anspruch. Dadurch kam es zu Verzögerungen bei der Lieferung.
Um Engpässen entgegenzuwirken, wurden langfristigere Verträge geschlossen. Diese werden in Zukunft dafür sorgen, dass sich alle Beteiligten frühzeitig auf eine kontinuierliche Produktion und Zulieferung einstellen können.
Dann müssen sich wohl die Verbände, die für ihren Truppenübungsplatzaufenthalt keine EPA bekommen, was ausdenken. Die Aussage Auch Ausbildungsvorhaben, für die die Ausgabe von EPa unverzichtbar ist, werden unterstützt lässt ja einen breiten Spielraum – oder umgekehrt: wer keine Kampfrationen bekommt, braucht sie auch nicht.
Ich will jetzt hier nicht die Debatte aufmachen, die wir bei anderen Ausrüstungsgegenständen schon hatten – aber wenn ich das Angebot der Outdoor-Industrie sehe, frage ich mich als Verpflegungs-Laie, warum es keine handelsüblichen Produkte sein können…. Vielleicht lohnt das ja noch mal ne Nachfrage.
(Archivbild: Bundeswehrsoldaten an einem Imbiss-Stand auf dem Truppenübungsplatz in Lehnin, 2002 – Thomas Köhler/photothek.net)
Europaweite Ausschreiben sind nach Vergabe- und Vertragsordnung für Leistungen (VOL) bzw Vergabeverordnung – VgV eben nicht nötig, hier handelt es sich schlichtweg um eine Lüge.
ZITAT
§ 1 Gegenstand und Anwendungsbereich
(1) Diese Verordnung trifft nähere Bestimmungen über das einzuhaltende Verfahren bei der dem Teil 4 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen unterliegenden Vergabe von öffentlichen Aufträgen und bei der Ausrichtung von Wettbewerben durch den öffentlichen Auftraggeber.
(2) Diese Verordnung ist nicht anzuwenden auf
1.
die Vergabe von öffentlichen Aufträgen und die Ausrichtung von Wettbewerben durch Sektorenauftraggeber zum Zweck der Ausübung einer Sektorentätigkeit,
2.
die Vergabe von verteidigungs- oder sicherheitsspezifischen öffentlichen Aufträgen und
3.
die Vergabe von Konzessionen durch Konzessionsgeber.
ZITAT ENDE
Bei Unterschreitung eines Bestandes, den man auch noch als „Sicherheitsbestand“ benennt, wäre es jederzeit möglich komplett freihändig zu vergeben. Entweder will man nicht, darf nicht oder versteht schlichtweg die eigenen Gesetze und Verordnungen nicht.
[Ich wäre dankbar, wenn es hier ein wenig vorsichtiger zuginge mit der Aussage „handelt es sich schlichtweg um eine Lüge“. Zum einen, weil es eine Aussage über die Pressestelle des BAIUDBw ist, die der Kommentator mal eben leichtfertig trifft. Zum anderen, weil es damit in den justiziablen Bereich kommt. Mit anderen Worten: Ehe ich mir unsinnige rechtliche Probleme aufhalse, ziehe ich Konsequenzen. T.W.]
Der erste Impuls, der mir beim Lesen der Erklärung kam, entstammte meiner Ausbildung zum Offizer: „Langweilen sie mich nicht mit Details ihrer Inkompetenz .“ Die Botschaft war klar: Suchen Sie nicht nach sinnlosen Ausreden, übernehmen Sie Verantwortung!
Die Frage die sich mir an dieser Punkt nämlich dringend stellt: Wie kann man sich dem „Sperrbestand“ nähern, ohne dass daraus frühzeitig Schlüsse gezogen werden?! Es ist ja nicht so, dass wir plötzlich in eine Krise oder einen Einsatz gestolpert sind und deswegen Depots plündern mussten; alle Verpflichtungen, inkl. eFP / VJTF etc., waren (ein-)planbar!
Wer auch immer dafür die Verantwortung trägt, sollte sich daher dringen Gedanken über seine Planungskompetenz machen. Zudem möchte ich anmerken: Die Gruppenverpflegung in AFG bestand meiner Erinnerung nach auch mal aus originalverpackter Outdoor-Nahrung; die Nahrungsmittelindustrie unterliegt da nämlich ebenfalls „aufwändigen“ Prüfverfahren… Was für eine schwachsinnige Ausrede!
Der begleitende Text von Hr. Wiegold und der Kommentar von Voodoo sind aus meiner Sicht treffend, deshalb eine Frage zu einem Begriff, der mir in der Stellungnahme des BAIUDBw aufgefallen ist und mich als Laie interessiert:
Was sind „Zertifizierungsübungen“?
Und gibt es dann auch eine bundeswehreigene Zertifizierungseinheit/-stelle/-amt?
@Ex-Zivi:
Zertifizierungsübungen sind Übungen der Truppenteile, die für bestimmte Aufgaben zertifiziert werden müssen. In diesem Fall wären es die VJTF, NRF oder auch EUBG (das ist nur eine Auswahl. Im Rahmen der NATO gibt es entsprechende Zertifizierungsbedingungen die erfüllt werden müssen aber ob ein Truppenteil letztendlich die Zertifizierung bestanden hat verbleibt in nationaler Hand…es gibt aber keine nationale Zertifizierungsstelle. Das +grüne Licht+ wird meistens durch den jeweilig zuständig Kommandeur gegeben.
Der „Sicherheitsbestand“ ist doch genau dafür da, um für Einsätze&Co genügend Vorräte zu haben. Und wenn dieses Limit erreicht wird, dann gibt es eben für normale Anfragen einen Negativbescheid und die bevorrechtigten Anfragen werden weiter bedient.
So what? Genau dafür hat man ein Bestandslimit gesetzt!
Es kann in jeder Lagerhaltung vorkommen, dass durch das Zusammentreffen einiger Umstände das optimale Lagervolumen unterschritten wird.
Natürlich könnte man seinen Ziellagerbestand dauerhaft erhöhen. Und damit sicherstellen, dass man nie an die Reaktionslinie kommt.
Aber, wo zieht man diese Linie? Bei 150%, bei 200% oder bei 1000%? Und wann meckert jemand weil man zu viel totes Kapital (=Steuergelder) bindet? Kapital welches unter Umständen wegen Erreichen der Haltbarkeitsgrenze auch noch ganz abgeschrieben werden muss.
@Lt d.R.
Ihre Aussage zur Lüge ist eher eine grobe Unkenntnis des Vergaberechts Ihrerseits.
Natürlich ist die VgV für verteidigungs- und sicherheitsrelevante Aufträge nicht anwendbar. Muss sie auch nicht sein, denn für solche Aufträge gibt es mit der VSVgV (Vergabeverordnung für Sicherheit und Verteidigung) eine eigene Vorschrift. Mit der Verteidigungsrelevanz kommen Sie aus der Pflicht für das Vergabeverfahren folglich nicht raus. Fraglich ist aber, ob hier überhaupt ein solcher Auftrag vorliegt. Dazu empfehle ich Ihnen mal einen Blick in §104 des GWB.
Unabhängig davon ist eine „Dringlichkeitsvergabe“, die Sie ebenfalls anregen bei klarem sog. Organisationsverschulden (also wenn man „vergessen hat rechtzeitig zu bestellen“) nicht zulässig (sagt das OLG Düsseldorf). Damit landen Sie schneller bei der Vergabekammer als Sie „EPA“ sagen können. Um ein normales Vergabeverfahren wird man entsprechend eher nicht rumkommen.
Das hat also eher nichts mit Unkenntnis des Vergaberechts durch das Verpflegungsamt, sondern eher etwas mit organisatorischer Unfähigkeit das Verfahren rechtzeitig einzuleiten zu tun.
@ Lt d.R. | 01. Februar 2018 – 13:14
@ T.W.
Was knackige Aussagen zu rechtlichen Bewertungen angeht, kann ich dem Hausherrn nur zustimmen.
Ohne abschließend bewerten zu wollen, ob Material für EPa öffentlich (europaweit) ausgeschrieben werden muss, sollte man schon tiefer einsteigen, als die erstbeste Norm zu zitieren, die einem in die Hände fällt.
Rechtsgrundlage für die Vergabeverordnung (VgV) und die Vergabe- und Vertragsordnung für Leistungen (VOL) ist Teil 4 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Dort ist in § 104 GWB definiert:
(1) Verteidigungs- oder sicherheitsspezifische öffentliche Aufträge sind öffentliche Aufträge, deren Auftragsgegenstand mindestens eine der folgenden Leistungen umfasst:
1. die Lieferung von Militärausrüstung, einschließlich dazugehöriger Teile, Bauteile oder Bausätze,
2. die Lieferung von Ausrüstung, die im Rahmen eines Verschlusssachenauftrags vergeben wird, einschließlich der dazugehörigen Teile, Bauteile oder Bausätze,
3. Liefer-, Bau- und Dienstleistungen in unmittelbarem Zusammenhang mit der in den Nummern 1 und 2 genannten Ausrüstung in allen Phasen des Lebenszyklus der Ausrüstung oder
4. Bau- und Dienstleistungen speziell für militärische Zwecke oder Bau- und Dienstleistungen, die im Rahmen eines Verschlusssachenauftrags vergeben werden.
(2) Militärausrüstung ist jede Ausrüstung, die eigens zu militärischen Zwecken konzipiert oder für militärische Zwecke angepasst wird und zum Einsatz als Waffe, Munition oder Kriegsmaterial bestimmt ist.
(…)
Mir scheint der Inhalt von EPa nicht unter den Begriff der Verteidigungs- oder sicherheitsspezifischen öffentlichen Aufträge zu fallen.
@Voodoo
Hier hat Era gepostet, das Lieferanten seit über 5 Monaten in Verzug sind und wie man deren fehlende Lieferungen termingerecht ersetzen soll und kann wüsste ich gerne.
http://augengeradeaus.net/2018/01/ohne-mampf-kein-kampf-selbst-die-epas-werden-knapp/#comment-285297
Die Outdoorindustrie stellt auch seit Jahrzehnten gefriergetrocknete, dehydrierte etc. Nahrungsmittel her.
Aber das Prüfen eingehender Produkte ist SOP, alleine wegen Lager und Transportschäden.
Um es mal wieder auf den Punkt zu bringen: „Die Bw ist kein Profit-Center mit optimalen Lagerbestand, an dem sich die BWLer austoben können!“
Als Mittel der Daseinsvorsorge, genauso wie THW, Feuerwehr usw. muss für den Ernstfall eine gewisse Ausrüstungsmenge inkl. Verpflegung vorrätig gehalten werden. Dies funktioniert nicht „just in time“, sondern nur auf Vorrat.
Das Verpflegungsamt in Oldenburg, eine zivil geführte Behörde der Bw, weiß aus der Vergangenheit wieviel Portionen pro Jahr angefordert werden und kann rechtzeitig die Bestände auffüllen. Darüber kann es keinen Entschuldigungsgrund geben !
Zum Zweiten gibt es wohl 18 verschiedene Sorten der EPa’s. Wie kann es da sein, dass ein fehlender Artikel, den Bestand von 18 verschiedenen Sorten EPa ’s dezimiert ?
Also ist es auch ein Märchen, dass ein Zulieferer oder eine Lieferung ausgefallen sein kann um den jetzigen Zustand hervorzurufen !
Ein Sicherheits- oder Mindestbestand ist keine Zahl bei der eine Nachbestellung ausgelöst wird, sondern die Nachbestellung wird ausgeslöst wenn der Sollbestand unterschritten wird. Wenn der Sicherheits- oder Mindestbestand in Gefahr ist, dann sollten alle Alarmglocken angehen, das Personal schnell unkomplizierte Abhilfe schaffen und das Problem lösen ohne das es in den öffentlichen Raum dringt !
Meine persönliche Vermutung über den Grund des Ausfalls:
Der alte StFw oder Amtsinspektor, der dies all die Jahre immer gemacht hat ist plötzlich und unerwartet nach 35 bzw. 45 Jahren in Pension gegangen. Es war kein unmittelbarer Nachfolger vorhanden, die Amtsleitung und die Sachgebietsleiter haben es mit den bürokratischen Routinebetrieb „ruhen“ lassen und dann kam es mit der nächsten großen Anforderung zur medialen Katastrophe !
Fehlerkorrektur
01. Februar 2018 – 15:01
Letzten Satz bitte hierdurch ersetzen
Aber das Prüfen eingehender Produkte ist auch anderswo SOP, wohl alleine wegen Lager und Transportschäden.
@ ThoDan
Also lasse ich mich fünf (!) Monate von den „wenigen Herstellern“ vertrösten, ergebe mich also quasi in mein Schicksal – frei nach dem Motto: „Der liebe Gott wird´s schon richten? Was ist denn das für ein Führungsprinzip?
Zu dem von Ihnen verlinkten Zitat:
Eine Prüfung „auf Ausnahme“ wird also nach einem halben Jahr eingeleitet, bzw. dauert so lange, dass der Karren tatsächlich vor die Wand fährt und ein (weiterer) Image-Schaden nebst Vertrauensverlust entsteht?! Dafür wird man im Zivilen mindestens abgemahnt.,
Man muss nicht für alles Verständnis aufbringen, schon gar nicht in Zeiten, wo Schlagzeilen über die Bw auf die Goldwaage gelegt werden. In meinen Augen ist der Vorgang mehr als peinlich – sorry.
Zum Vergaberecht und der Anwendbarkeit des VSVgV wurde hier ja schon vieles gesagt (ich würde auch zweifelsohne bejahen, dass auch die EPAs hierüber zu beschaffen ist – Versorgungssicherheit usw.).
Was man noch kurz anmerken kann: Auch unter der VSVgV sind europaweite Ausschreibungen verpflichtend, sobald eine gewisse Grenze (aktuell: 443.000€) überschritten wird.
Da das BAIUDBw offenbar längerfristige Rahmenverträge anstrebt, ist es wahrscheinlich dass diese Grenze überschritten wird.
Kurzzusammenfassung: Eine europaweite Ausschreibung ist fast sicher nötig.
@Lucky & Patrick Horstmann
Also ist eine potentiell nicht nur mangelnden sondern nicht vorhandene Verpflegungsfähigkeit der Einsatzkräfte nicht sicherheitsspezifisch? Mir scheint ihnen ist nicht klar, was im Fall der Fälle die Folgen wären: Die absolute Nicht-Einsetzbarkeit der militärischen Kräfte. Wenn Kräfte innerhalb von x Stunden für y Tage durchhaltefähig verlegbar sein sollen/müssen, dann müssen diese Kräfte auch entsprechend logistisch versorgbar sein.
Und im Gegensatz zu Munition, Sprit und Ersatzteilen ist der Kalorienbedarf einer solchen Truppe je nach Personenanzahl nunmal sehr exakt planbar. Die Berechnungsgrundlage des „Sicherheitsbestandes“ und die exakte Höhe dieses „Sicherheitsbestandes“ sollte hoffentlich nicht der Öffentlichkeit zugänglich sein aber gemäß der Aussage, daß noch nicht mal mehr alle Anforderungen für Übungen bedient werden können, wäre eine Versorgung von mehr Einsatzkräften offensichtlich nicht möglich. Morgen adhoc ein weiteres Einsatzbataillon in das Baltikum oder nach Ostpolen durch eine sich zuspitzende Sicherheitslage? Offenbar nicht versorgbar durch die Bundeswehr aus eigenen Vorräten.
Also wenn dies nicht sicherheitsspezifisch ist und bei Lieferengpässen der Hersteller auch erstmal unverschuldet sicherheitskritisch, dann weiß ich ehrlich gesagt nicht wann dieser Passus sonst greifen soll.
@ Voodoo: “ Es ist ja nicht so, dass wir plötzlich in eine Krise oder einen Einsatz gestolpert sind und deswegen Depots plündern mussten; alle Verpflichtungen, inkl. eFP / VJTF etc., waren (ein-)planbar!“
Das ist meiner Erfahrung nach eben genau das Problem: EBEN NICHT! Als man die Lieferverträge für die jetzigen Komponenten ausgeschrieben hat, war das eben noch nicht klar … dazu kommt, dass man EPas „missbraucht“, um die Lücken zu stopfen, die die Abschaffung der Truppenküchen gerissen haben (zumindest wird das so erzählt …) Schlussendlich zeigt das alles doch nur, dass die Beschaffung auf Grund der gegebenen Rahmenbedingungen nicht zeitnah auf geänderte Bedarfe reagieren kann. Und da kann die Beschaffung meist noch nicht mal was dafür, das ist politisch gewollt …
Mit Forderungen was schnellst möglichst geleistet werden soll ist der politische Raum gerne schnell dabei, wenn dann aber die Rechnung aufgemacht wird, dass das vielleicht auch mal Geld kostet, dann herrscht „Schweigen im Walde“ …. das hat wirklich was von dem alten Spruch „Machen sie mal, sie machen das schon…“
Lt d.R. | 01. Februar 2018 – 16:42
Sie vermengen hier zwei Problemkreise.
Der eine ist die Frage, welche Güter öffentlich ausgeschrieben werden müssen und wann aus sicherheitspolitischem Interesse auf eine öffentliche Ausschreibung verzichtet werden kann. Letzteres ist in § 104 GWB und den ausführenden Rechtsverordnungen geregelt.
Um es mal flapsig zu sagen: Auch ohne Stiefel, Unterwäsche, Socken und Schreibpapier sind Streitkräfte nicht einsatzfähig. Das macht die Beschaffung dieser Gegenstände aber nicht automatisch zu verteidigungs- oder sicherheitsspezifischen öffentlichen Aufträgen.
Um die Einsatzfähigkeit von Streitkräften sicherzustellen gibt es eben einen definierten Sicherheitsbestand dieser Gegenstände. Ob dieser theoretisch und praktisch ausreichend ist oder der Sicherheitsbestand unterschritten wird, hat nichts mit der Art des Beschaffungsvorgangs zu tun.
@Voodoo
Wie im anderen Post von mir geschrieben, prüfen wo man wirklich EPa braucht – wo nicht, wo man dies CotS ersetzen kann usw…
Nur zu erwarten, Lieferanten A, B und C können nicht liefern, nun dann nehmen wir uns XYZ und die liefern dann zum Termin ist reichlich blauäugig wenn wir von richtigen Mengen reden.
Die Frage ist ja auch warum die Lieferanten den Produktabriss haben, da kann wohl ein anderer Produzent auch wenig machen oder zumindest schneller ggf. sogar langsamer.
Denn auf die BW wird der kaum gewartet haben um die Produktionskapazitäten frei zu haben.
@Lt d.R.
Was ist nach ihrer Definition nicht sicherheitsspezifisch?
@ACE:
Korrekt. Dieses Fehl an EPA war vermutlich nicht planbar, weil die Rahmenbedingungen falsch vorgegeben wurden. Da darf der Planer auch nicht aus einem Bauchgefühl heraus zur Sicherheit den Faktor 3 aufschlagen, sonst gibt’s Genickschläge.
Man kennt das aber schon aus anderen Bereichen.
Wenn es heißt: „Wir bauen eigene Infrastruktur auf“ und die Kontingente nach Jahren noch im Zelt hocken, ist es doch das gleiche. Dann braucht man nicht erstaunt zu gucken, dass zu wenig Zelt- und Containersysteme einsatzbereit sind, wenn die schon abgenudelt wurden und aussehen, wie der letzte Hühnerstall. (Dauereinsatz ist bei den Systemen eine Fehlverwendung, weil sie dafür nicht vorgesehen und konstruiert sind.)
Wenn man dem Planer sagt: „Wir stützen uns auf die französische Feldküche ab“ aber das deutsche Kontingent nach der ersten Durchfall-Welle dankend abwinkt und lieber Monate lang EPA mampft, kommt man schnell in die Sicherheitsreserve.
Es sei denn, man reaktiviert ein paar greise Feldköche, die für ihre Sommerfeste im Militariaverein noch ne Feldküche von der VEBEG ersteigert haben. :-)
Es kann ja schon vorkommen, dass nicht genug EPA s vorhanden sind.
Aber, ich wage es kaum zu fragen, gibt es denn Vorschriften für s fouragieren.
1975 bin ich direkt nach dem Abitur in diese / damalige Armee eingetreten. Es gab genügend Schiffe, z.B. die Gorch Fock, auf der ich in diesem Herbst 2 Monate zur See gefahren bin, ( ohne in Flensburg an der Marineschule das Besteigen der Masten üben zu
müssen ). Nach dem Studium durfte ich irgendwann Hubschrauber, Bell UH 1D, fliegen, in ca. 4 Jahren, nach der Ausbildung in den USA ohne Besonderheiten, ungefähr 1400 Stunden lang. Und danach im Einsatzverband, nach normaler Umschulung nocheinmal ein paar tausend Stunden auf CH 53.
Ich reibe mir nur noch die Augen … . Heutzutage gibt es nicht einmal mehr genug ‚EPA ’s‘.
Aber ich muss ja nicht alles verstehen. Stichwort : kaputtgespart, zugunsten, ja, wofür auch immer.
Ich hoffe doch, dass die Lieferung der BHs, Handtaschen und Umstandsmode an die Bundeswehr, über die 2016 berichtet wurde, nicht ebenfalls in Verzug ist.
Die Panzern fahren nicht, die U-Boote tauchen nicht, die Hubschrauber fliegen nicht (fliegen eigentlich mittlerweile die Flugzeuge so wie sie sollen? Fliegt man immer noch Transall? hahahaha) und Essen gibts bald auch nicht mehr.
Selbst im real existierenden Sozialismus war es bei den Streitkräften nicht so schlimm.
Aber die heutige Bundeswehr ist eben doch wieder ein Spiegel der heutigen Gesellschaft.
Daher kann man den Verantwortlichen auch gar nicht ernsthaft böse sein.
Ist eben so. Die Vorschrift x, das Gesetz y und die Verordnung z regeln das ja eigentlich, aber irgendwie klappt es eben nicht, egal, das Gehalt kommt ja trotzdem pünktlich.
Wohl bekomms! :)
@ThoDan | 01. Februar 2018 – 15:01
Da haben wir es wieder…
„Die Outdoorindustrie stellt auch seit Jahrzehnten gefriergetrocknete, dehydrierte etc. Nahrungsmittel her.“ RICHTIG: „better than starving“
Sicherlich mag das EPA-Leicht genau in diese „Nische“ springen. Eine Nische eben, nichts für die breite Masse ;-)
Zudem muss ich bei genau diesem gefriergetrockneten, bis auf das letzte „Nano“-dehydrierte Zeug´s wieder extra Wasser zusätzlich zuführen. Wasser das der Hobby-Outdoor-Adventure-Wochenendtourist auch problemlos mitführen kann. Der „Trooper“ eben nicht ganz so Problemlos. Wer isst muss trinken….Wasserzufuhr vor Nahrungszufuhr!
Daher ist das „normale 08/15“ EPA auch sehr gut für die breite Masse der Truppe gut geeignet. Genauso wie das G36 ;-)
EPA z.B. von FRA werden natürlich genutzt und beschafft werden, wenn sie preislich im Rahmen liegen (also vergleichbar mit DEU Preis, was sie sind).
Allerdings hat FRA selbst einen hohen Bedarf, u.a. wg. OP SENTINELLE und entsprechender Notwendigkeit zur Bevorratung. Da ist es ein bißchen Glückssache, wenn man etwas bekommt, wobei FRA schon bemüht ist, auszuhelfen.
Bedarf EPA für Übungen wird natürlich bis zu 12 Monaten im voraus angemeldet. Das nützt aber nichts wenn eine Brigade (D/F war es nicht) mehr Bedarf meldet als überhaupt (geplant) im Jahr verfügbar ist.
Auf Bild.de wird der Blog erwähnt.
Aber die Bundeswehr hat nicht nur Probleme mit ihrem technischen Gerät: Jetzt wird auch noch das Essen knapp!
Der Blog „augengeradeaus.net“ meldete, die sogenannten Einmannpackungen (EPa) seien derzeit Mangelware. Das zuständige Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr bestätigte: „Die EPa-Bestände liegen unter dem sogenannten Sicherheitsbestand.“
Hmm… 2003 gabs noch für jeden im Biwak (3 Tage) ein EPA, plus Vollverpflegung … die Marine kümmerte sich halt um ihre Nachwuchskräfte. 2006 gab es dann in der GA noch drei EPA für drei Züge (waren aber nur 32 Soldaten). Die haben dann mal gesehen, wie man so eine Packung aufmacht („NICHT mit dem Messer reinstechen“).
Gruß
@0815
Mit dem Wasser ist Quatsch.
Ob ich nun ein gefriergetrocknetes EPA 200g und zusätzlich 100g Wasser (=100ml) in meinem Rucksack mitführe oder ob ich ein „normales“ EPA 300g in meinem Rucksack habe, macht keinen Unterschied.
Und in großer Version spielt das auch keine Rolle.
Eine Palette Wasserflaschen mehr, dafür hat man nur 2 statt 3 Paletten EPA auf dem Anhänger.
Wie der Name schon sagt, ich bin kein Experte für das, was bei IUD beschafft wird, aber eines gilt ganz allgemein: Die Bundeswehr ist ein kleiner, unwichtiger Kunde.
Wenn ein Mittelständler beschließt, eine Anfrage 3 oder 5 Monate nicht zu beantworten, dann ist das so. Und wenn drei Lieferanten ausfallen, weil alle von dem gleichen Unterlieferanten abhängen, dann ist das so. Und es gibt keine weiteren Firmen, die dann mal eben einspringen.
Und jetzt kommt die Erweiterung von IUD auf Ausrüstung: Der öffentliche Auftraggeber drangsaliert sich selbst und die Firmen mit Gesetzen und Regelungen, die einen irrsinnigen bürokratischen Aufwand auslösen. Eine Firma, die mit dem zivilen Geschäft gut leben kann, kommt im Leben nicht auf die Idee, für 10 % zusätzlichen Umsatz mit Gewinn nach Bonner Formel den bürokratischen Apparat um 50 % zu erhöhen.
Mir hat die Bemerkung gefallen von dem Amtsinspektor oder dem StFw, der unerwartet pensioniert wurde, womit die Kompetenz weg war und kein Nachfolger in Sicht, nicht mal einer der keine Ahnung hat, sich aber bemüht…
Freunde der Bundeswehr, macht euch darauf gefasst, dass das häufiger kommt.
Das Thema Personal ist das alles überstrahlende.
Den gleichen Sermon könnte ich jetzt nochmal zum Thema VSVgV erzählen, das kennt der Maschinenbauer als Selbsthemmung. Unser Beschaffungsapparat befasst sich 10 % mit der Technik und 90 % mit juristischen Spitzfindigkeiten, wobei für beides zu wenig Personal da ist.
Die in der WiWo als Testballon angekündigte (bisher aber nicht bestätigte) Umwandlung des BAAINBw in eine private Rechtsform könnte das Problem lösen; als Auftraggeber nicht an Vergaberecht und Haushaltsrecht gebunden zu sein und ausreichend Personal zu haben, würde wirklich helfen. Allerdings könnte es das Amt dann auch.
Aber der Kniff ist wirklich schlau: Die Beschaffung durch eine privatrechtliche Organisation würde deutlich teurer, so dass man mit mehr Geld die gleiche Menge Ausrüstung kaufen würde. Man käme also dem 2%-Ziel schneller näher ohne die Einsatzbereitschaft verbessern oder gar die Bundeswehr „aufrüsten“ zu müssen.
@Michi37 | 04. Februar 2018 – 12:27
„Ob ich nun ein gefriergetrocknetes EPA 200g und zusätzlich 100g Wasser (=100ml) in meinem Rucksack mitführe oder ob ich ein „normales“ EPA 300g in meinem Rucksack habe, macht keinen Unterschied.“
Naja, angesichts der auf das normale EPA ausgerichteten „sonstigen Hilfsmittel“ (zwei, Wasserflaschen, Esbit-Kocher) etc. bei der Zubereitung sehr wohl. Noch kommt hinzu, dass das normale EPA auch kalt verzehrbar ist, das EPA leicht allerdings nicht (ausgenommen Energie-Riegel).
Und nur nebenbei: wenn mit meine Erinnerung nicht trügt, dann reichen 100ml Wasser für eine komplette Zubereitung übrigens auch nicht aus…
@T.W.
„aber wenn ich das Angebot der Outdoor-Industrie sehe, frage ich mich als Verpflegungs-Laie, warum es keine handelsüblichen Produkte sein können…. Vielleicht lohnt das ja noch mal ne Nachfrage.“
Inhaltlich haben Sie da natürlich Recht. Eine Beschaffung z.B. für eine 72h-Kompanieübung dürfte von jetzt auf gleich auf dem zivilen Markt möglich sein.
ABER… jetzt kommt die Bürokratie (ich spekuliere hier ein bißchen, aber nur ein bißchen, weil ich damit schon mal als KpChef zu tun hatte): natürlich muss jedes zivil beschaffte Produkt eine Einzelfallfreigabe zur Nutzung in der Bw bekommen, denn die Bw achtet tatsächlich (kein Witz!) darauf, dass die einzelnen Verpflegungselemente im Zusammenspiel ausreichend Nährwerte haben und nicht nur ausreichend Kalorien.
Darüber hinaus ist Verpflegungsbeschaffung durch die Truppe grundsätzlich nicht mehr vorgesehen, deswegen dürften auch die Regeln für die dezentrale Beschaffung nicht greifen und bei zentraler Beschaffung könnte ich mir vorstellen, dass wieder ausgeschrieben werden muss (denn es geht ja nicht um EINE 72h-Übung, sondern vermutlich absehbar um so viele, dass ein Stückeln unzulässig wäre).
Darüber hinaus muss natürlich auch das „Zubereitungskonzept“ bedacht werden. Viele (wenn auch nicht alle) zivilen Produkte bedingen einen Gaskocher, die Bw-Produkte hingegen kommen mit der wesentlich geringeren Energie der Esbit-Kocher aus (dünne Verpackung, dafür zusätzliche Außenverpackung). Die Einführung von ein-Mann Gaskochern hingegen würde vermutliche (erneute Spekulation) Arbeitsschutzprüfungen auslösen…
Alles zusammen dürfte es darüber hinaus relativ teuer werden und das Verpflegungsamt der Bundeswehr hat seit den Scharpingschen Reformen sehr strenge Kostenvorgaben (deswegen sind Übungen dort auch nicht gerne gesehen und nur mit entsprechender Bürokratie bekommt man überhaupt seine EPa, so wie früher, als der Spieß einfach mal ein paar hundert im Keller bunkern konnte und für kurzfristige Übungen handlungsfähig war, das gibt es schon seit JAHREN nicht mehr).
Ich betone, ich habe spekuliert, aber ich denke ich liege nicht weit von der Wahrheit.
Traurig :(
Keine EPA, kein Flieger in Bamako. Seit Tagen 89 GebJg im Wartestand, da A400 ausgefallen. Warten auf ziv Flieger, was ist nun mehr Schildbürger?
@Koffer
Ich nehme an, das CotS normale EPa leichter zu ersetzen sind als EPa leicht.
Die Ausgabe von EPa bei Truppenübungsplatzaufenthalten war schon vor 20 Jahren eher die Ausnahme, da es nach wie vor die Aufgabe der Feldkochtrupps in fast jedem Verband ist, dort frisch zu kochen. Dafür hält sich die Bundeswehr eine Organisation mit wenigstens 1500 Dienstposten, die aber anscheinend weitgehend zweckentfremdet wurde. Hier wird die Diskussion an der falschen Stelle geführt.
Der Einsatzvorrat ist tatsächlich für Einsatz- bzw. Einsatzgleiche Verpflichtungen und Zertifizierungsmaßnahmen gedacht und von den Umfängen entsprechend ausgeplant. Wenn nun aufgrund der deutlich erhöhten Übungstätigkeiten und einer mangelhaft personell und materiell ausgestatteten Feldkochorganisation das alles mit EPa aufgefangen werden soll, ist das faktisch nicht machbar.
Weiterhin handelt es sich bei EPa nicht durchgängig um marktübliche Produkte, die einfach in einem Treckingladen gekauft werden können. Vielmehr ist EPa, Gruppenverpflegung, ABC-Nährflüssigkeit und die Notrationen genauso ein Rüstungsgut wie ein Kampfpanzer. Dieses unterliegt besonderen Anforderungen des Sanitätsdienstes der Bundeswehr und muss ganz nebenbei aufgrund der Einsatzszenarien des Bedarfsträgers sowohl tropentaugliche als auch arktistaugliche Komponenten beinhalten. Jetzt wünsche ich jedem Leser viel Spaß beim Besuch des Outdoorhändlers seiner Wahl und dem Versuch dort tropentaugliche Verpflegung mit mindestens 3600 kKal für die Tagesration mit einem Mindesthaltbarkeitsdatum von 36 Monaten zu erwerben, was er dann noch ohne Gabelstapler aus dem Laden in sein Auto transportieren kann (ich sag nur Weißblechdosen).
Falls Sie sich jetzt noch die Frage stellen, warum Sie jemals im Inland EPa bekommen haben, so lag das in der Vergangenheit daran, dass die vorhanden Bestände vor Ablauf des Haltbarkeitsdatums/Lagertauglichkeit umgeschlagen/verbraucht und nicht einfach weggeschmissen wurde. Hier unterliegt das Verpflegungsamt wie die gesamte Bundeswehr auch eindeutig dem Prinzip der Wirtschaftlichkeit gemäß BHO.
@Michi37 | 04. Februar 2018 – 12:27
Das es für Sie Quatsch sein mag sei dahingestellt. Es gibt halt nicht immer und für jeden die Möglichkeit eine Palette (6er Pack) Wasser auf dem“Anhänger“ mitzuführen. Wenns „knallt“ komme ich da zu 99% der Fälle eh nicht mehr ran, es sei denn ich trage es am Körper oder im Daypack. Also bleibt nur noch die Blase (Camelbak/Hydration Pack) am Mann/im Rucksack, die ohnehin besser zu transportieren ist als die PET Flaschen.
Und 100ml reichen nicht immer aus um den unangenehmen „Film“ der Trockenpulver im Mund zu beseitigen.
Vielleicht haben Sie ja anderweitige Erfahrungen damit als ich. Die Meinungen dazu gehen eh auseinander. Fakt bleibt aber das sie nach ca 3 Tagen ohne Wasserzufuhr verdursten werden. Von den am ersten Tag eintretenden Entzugserscheinungen der „dehydration“ abgesehen.
@Verpflegungsbeamter | 07. Februar 2018 – 12:06
„Die Ausgabe von EPa bei Truppenübungsplatzaufenthalten war schon vor 20 Jahren eher die Ausnahme, da es nach wie vor die Aufgabe der Feldkochtrupps in fast jedem Verband ist, dort frisch zu kochen.“
Stimmt! KEIN TrÜbPl-Aufenthalt sollte dadurch gefährdet sein, dass es zu wenig EPa gibt.
Etwas GANZ anderes ist das aber hinsichtlich von Übungen! Hier kommen zwei Fakten zusammen: 1. bei den meisten Übungsanlagen (landgebunden) müssen wir uns aus Kostengründen heute auf unterwöchige Übungen beschränken und hier ist der Rückgriff auf Feldküchentrupps äußerst selten zielführend! 2. selbst wenn man es inhaltlich zielführend in eine Übung einbinden kann, so haben es die zuständigen Bw-Veterinäre geschafft die sowieso schon engen Vorschriften noch viel enger auszulegen, so dass wirklich „kriegsnahe“ Verpflegung durch Feldköchen im Gelände immens schwierig ist.
Zusammenfassung: Sie haben Recht, TrÜbPl-Aufenthalte dürfen kein Problem im Zusammenhang mit EPa sein. Bei Übungen (und hier ist der Kern des Ausbildungswesens des Heeres und der landgebundenen Teile SKB und CIR!) ist das komplett anders!
@Verpflegungsbeamter
Teile von EPa zumindest können sie im Supermarkt kaufen, nicht im Trekking Store.
@0815
EPa leicht, dehydriertes etc. macht hauptsächlich für jene Sinn, die nicht täglich mit LKW, Feldküche , Spießmobil etc. versorgt werden sondern für Tage oder länger aus dem Rucksack leben müssen, bzw. deren Nachschub ihnen hinterhergetragen wird.
Wasser brauchen sie für die Getränke und mkn auch Heißgerichte.
@ThoDan | 08. Februar 2018 – 18:04
„Teile von EPa zumindest können sie im Supermarkt kaufen, nicht im Trekking Store.“
Pfffff. Ja genau und zwar Marmelade, Schokolade, Streichfett und Wurst(ersatz). Das Problem ist 1. dass das die weniger wichtigen Teile am EPa sind und zweitens auch diese im Supermarkt normalerweise nicht die richtigen Portionen und die notwendige Haltbarkeit für ein (Ersatz)-EPa haben!
Für eine konkrete, nahe Übung würde das vielleicht gehen (aber da kommen wir wieder zu den Regel für Beschaffung etc. etc – siehe dazu meine weiter oben erfolgten Ausführungen), aber für echten EPa-Ersatz ist dieser Ansatz als abwegig zu verwerfen.
@Koffer
Ich bezog mich eigentlich auf die Gerichte in der „Aluschale“ fürs Wasserbad und zwar als Lückenfüller für den Sofortbedarf(um echte EPas für diejenigen zu reservieren, die echte EPa nicht ersetzen können) nicht als dauerhafte Lösung.
@ThoDan | 08. Februar 2018 – 18:04
?
Sie können mir glauben dass ich das weis ;-) , aus Erfahrung , zu genüge!
„oculus exercitus“
@ThoDan
Richtig, bei den Discountern Ne*** und Pe*** z.B. findet man jeweils drei EPa-Gerichte in Aluschale in leicht anderer Zusammenstellung für etwa 1,29 Euro. Vollsortimentler wie zum Beispiel Re** mit Komma und Strich haben eine größere Auswahl, da findet man auch „Mettwurst mit Grünkohl“ u.ä. – zahlt aber evtl. 10 Cent mehr. Haltbarkeit 3 Jahre (Selbsttest ergab 6–7 Jahre sind auch kein Problem). Ich habe immer je zwei im Auto oder in der Schublade im Büro sowie sechs zu Hause für diverse Notlagen.
Ersatz lässt sich also finden. Und ob ich nun statt zwei 65g Wurstdosen eine 125g Standartgröße, dafür aber mit Plastikdeckel zum Wiederverschließen nehme, macht keinen großen Unterschied.
Nur einen entsprechenden Brot- Keks-Ersatz zu finden ist etwas schwierig, aber Knäckebrot ginge auch.
(Oben genannte Firmen sind nur beispielhaft genannt und keine spezielle Empfehlung)