Stichwort Attraktivität: Klappt nicht immer

Die Bundeswehr ist vor allem bei Technik-Spezialisten darauf angewiesen, sowohl neue Bewerber zu finden als auch Zeitsoldaten zu einer Verlängerung ihrer Dienstzeit zu bewegen. Das kann allerdings auch schiefgehen: Für Offiziere der Schiffstechnik und der Informationstechnik auf den Schiffen der Marine hatte die Bundeswehr eine Prämie angeboten, falls die derzeitigen Zeitsoldaten bereit wären, zum Berufssoldaten zu werden – und musste diese Prämien-Zusage dann wieder zurückziehen. Die entsprechende Vorschrift für den so genannten Personalbindungszuschlag wurde nicht wie geplant geändert. Die betroffenen Soldaten hatten sich eigentlich schon auf eine Prämie von mehreren zehntausend Euro einstellen können.

Das Problem musste das Bundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr (BAPersBw) im Oktober in einem Schreiben an die Marineoffiziere eingestehen, das Augen geradeaus! vorliegt:

Sie haben sich in diesem Jahr für eine Übernahme in das Dienstverhältnis eines Berufssoldaten beworben. (…) Zweifelsohne wissen Sie, dass es sich bei Ihrem Werdegang Schiffstechnik bzw. Führungsunterstützung/IT See um einen Mangelwerdegang handelt, in dem die Marine auf gut qualifizierte Bewerber in ausreichender Anzahl angewiesen ist.
Im Rahmen der Abstimmungsgespräche (…) im Juni diesen Jahres wurde Ihnen die Zahlung eines Personalbindungszuschlages (PBZ) in Aussicht gestellt, sofern Sie sich in der BO-Auswahlkonferenz der Marine erfolgreich durchsetzen.
Zu meinem Bedauern muss ich Ihnen mitteilen, dass durch BMVg FüSK I 2 [Referat ‚Personalstruktur und Bedarf‘ in der Abteilung ‚Führung Streitkräfte‘ im Verteidigungsministerium, T.W.] nunmehr endgültig entschieden wurde, dass bei einer Übernahme zum Berufsoffizier kein PBZ gewährt wird. (…)
Auf Betreiben Ihrer Personalführung wurde die Zahlung eines PBZ in Ihrem Werdegang für eine Übernahme in das Dienstverhältnis eines Berufssoldaten beantragt und um April ind die Zentrale Dienstvorschrift A-1336/3 aufgenommen.
Diese Vorschriftenänderung, auf deren Grundlage Ihnen die Zahlung eines PBZ in Aussicht gestellt wurde, ist jedoch durch das zuständige Fachreferat BMVg FüSK I 2 nicht gebilligt worden.
Ich bedauere, dass wir Ihnen einen nicht unerheblichen Geldbetrag in Aussicht gestellt haben, den Sie nunmehr nicht erhalten können.

Aber wie konnte es zu dieser falschen Zusage kommen? Es handelt sich um eine versehentliche Veröffentlichung einer nicht korrigierten Arbeitsliste, wegen derer diese falsche Information gegeben wurde, sagte ein Sprecher des Verteidigungsministeriums auf Anfrage von Augen geradeaus! Die Prämie zur Weiterverpflichtung gebe es derzeit nur für Zeitsoldaten, die ihre Dienstzeit bis zur Maximaldauer von 25 Jahren verlängerten – aber eben nicht beim Wechsel vom Zeitsoldaten zum Berufssoldaten.

Diese Vorschrift sei auch nicht verändert worden – sondern eben nur eine mögliche Veränderung in einer To-Do-Liste vorgemerkt worden. Und deshalb habe es eben diese Zusage an die Betroffenen gar nicht geben können.

Wo der Fehler nun lag, ist zwar für die internen Arbeitsabläufe in Bundeswehr und Ministerium von Bedeutung – für die Zeitsoldaten, die sich als Berufssoldaten beworben haben, eher weniger. Für die zählt offensichtlich eher, dass die Attraktivitäts-Zusagen des Dienstherrn mit einer gewissen Vorsicht zu betrachten sind. Auch wenn es, wie das Ministerium sagt, sich nur um sehr wenige Fälle handelt.

(Archivbild: Blick in den Schiffstechnischen Leitstand der Fregatte „Baden-Württemberg“ der Deutschen Marine, Typschiff der Fregatten-Klasse F125)