Von der Leyen wertet Stellung von MAD und innerer Führung auf
Verteidigungsministerin Ursula von der Leyen hat nach der Debatte über rechtsextremistische Tendenzen in der Bundeswehr und den herabwürdigen Umgang mit Untergebenen die Rolle des Militärgeheimdienstes und des Zentrums Innere Führung gestärkt. Der Militärische Abschirmdienst (MAD) und das Zentrum Innere Führung werden künftig direkt dem Ministerium unterstellt. Der militärische Nachrichtendienst erhalte damit im Behördengefüge die gleiche Stellung wie der Bundesnachrichtendienst und das Bundesamt für Verfassungsschutz, heißt es in einem Tagesbefehl der Ministerin vom (heutigen) Montag.
Der Tagesbefehl gilt nicht allein diesen beiden Einrichtungen, sondern sieht grundlegende Umstrukturierungen in der Streitkräftebasis (SKB) vor. Deren Inspekteur Martin Schelleis verliert zwar den Zugriff auf MAD und Zentrum Innere Führung, bekommt dafür aber direkten Zugriff auf die Kommandos für ABC-Abwehr und Feldjäger: Damit soll er als so genannter Nationaler Territorialer Befehlshaber im Inland schneller agieren können, aber auch beim Einsatz der SKB in der Landes- und Bündnisverteidigung.
Der Tagesbefehl, wie er vom Verteidigungsministerium veröffentlicht wurde, im Wortlaut zum Nachlesen*:
Soldatinnen und Soldaten, Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter!
Die sicherheitspolitischen Entwicklungen der vergangenen Jahre erfordern es, die Bundeswehr an neue Herausforderungen anzupassen. Mit dem Weißbuch haben wir die entscheidenden Schlussfolgerungen formuliert. Seitdem setzen wir sie praktisch um. Hier spielt die Streitkräftebasis eine besondere Rolle, denn Unterstützung ist eine elementare Voraussetzung für die Befähigung zur Führung, Aufklärung und Wirkung aller militärischen und zivilen Organisationsbereiche.
Da geht es zum einen um die wachsende Relevanz der Landes- und Bündnisverteidigung für die Bundeswehr. Unmittelbare Folge dessen ist die gestiegene Bedeutung Deutschlands als zentral gelegenes strategisches Transitland und logistische Drehscheibe für unsere Verbündeten bei der Stärkung der NATO-Ostflanke. Dadurch sind wir nicht nur als Gastgebernation gefordert, sondern wir müssen unsere Verbündeten bei Anlandung und geordnetem Weitermarsch in die Übungs- und Einsatzgebiete in vielfältiger Weise unterstützen – nicht nur bei der logistischen Versorgung, sondern auch beim Schutz und bei der Zusammenarbeit mit zivilen Behörden und der gewerblichen Wirtschaft. In dieser Form und Intensität war das seit Ende des Kalten Krieges nicht mehr erforderlich. Jetzt müssen wir unsere Fähigkeiten für Unterstützungsleistungen ausbauen und multinational abstimmen. Dies ist Kern der Weiterentwicklung der SKB, die künftig noch besser auf ihren Unterstützungsauftrag ausgerichtet und damit gestärkt werden soll. Dazu entwickeln wir unter anderem das logistische System der Bundeswehr ganzheitlich und prozessorientiert weiter.
Die gestiegene hybride Bedrohung und die besondere Verantwortung Deutschlands als logistische Drehscheibe machen es erforderlich, den Inspekteur der Streitkräftebasis in seiner Rolle als Nationaler Territorialer Befehlshaber zu stärken. Die dazu erforderliche Führungsorganisation werden wir in der SKB weiterentwickeln. Das ABC-Abwehrkommando und das Kommando Feldjägerwesen der Bundeswehr werden dem Inspekteur der Streitkräftebasis unmittelbar unterstellt. Dies verkürzt fachliche Abstimmungs- und Entscheidungswege und ermöglicht es der SKB, sich mit Blick auf ihre Rolle im Rahmennationenkonzept nach außen sichtbar als multinationale Plattform für Kooperationen auszubauen. Das ist wichtig, denn unsere Verbündeten in NATO und EU erwarten, dass wir gerade bei der Weiterentwicklung unterstützender Fähigkeiten Verantwortung übernehmen und in Vorleistung treten.
Gleichzeitig wird das Zentrum Innere Führung direkt dem Ministerium unterstellt. Damit wird das Zentrum Innere Führung auch organisatorisch mit der Führungsakademie und dem Bildungszentrum der Bundeswehr auf eine Ebene gestellt. Die truppendienstliche Führung obliegt künftig dem Generalinspekteur der Bundeswehr.
Durch den Unterstellungswechsel wird das Zentrum Innere Führung gestärkt, um seine zentrale Rolle bei der Umsetzung des Programms „Innere Führung Heute“ wahrnehmen zu können. Das Zentrum Innere Führung ist das anerkannte und richtungsweisende Kompetenzzentrum für alle Fragen und Handlungsfelder der Inneren Führung. Durch den Unterstellungswechsel kann die Weiterentwicklung der Inneren Führung künftig aus einer Hand auf höchster militärischer Verantwortungsebene direkt gesteuert werden.
Als Folge einer Prüfung, die seit Anfang des Jahres erfolgt ist, wird auch der Militärische Abschirmdient (MAD) als zivile Bundesoberbehörde direkt dem Ministerium unterstellt. Das MAD-Amt nimmt damit künftig im Behördenaufbau eine Stellung vergleichbar der des Bundesnachrichtendienstes und des Bundesamtes für Verfassungsschutz ein, die Ressourcen- und Leistungsverantwortung werden zusammengeführt. Denn nicht erst die aktuellen Vorkommnisse um die Soldaten A. und T. zeigen, dass der Eigenschutz der Bundeswehr und damit auch die Extremismus- und Terrorismusabwehr hohe Prioritäten genießen.
Durch diesen Unterstellungswechsel wird der besondere gesetzliche Auftrag des MAD gegenüber allen Organisationsbereichen der Bundeswehr herausgestellt und eine Kooperation mit anderen Behörden unmittelbarer möglich. Der MAD-Präsident wird in seiner Verantwortung und Gestaltungshoheit gestärkt.
Dr. Ursula von der Leyen
(*Angesichts der absehbaren Umstellung der Ministeriums-Webseite auf ein neues System dokumentiere ich Sachen zum Nachlesen lieber direkt)
(Foto: von der Leyen beim Friedensgottesdienst auf dem Deutschen Evangelischen Kirchentag am 26. Mai 2017)
Aufwertung des Insp SKB?? Nette Formulierung, für ein bisschen Kästchenverschieberei innerhalb seines Aufgabenbereiches und nachdem man ihm demnächst einen Großteil seiner Truppe ausgliedert.
Seit wann untersteht denn das Bildungszentrum der Bw dem BMVg direkt und ist damit auf einer organisatorischen Stufe mit der FüAkBw? Nur ein Handwerklicher Fehler beim Erstellen des Tagesbefehls oder steht noch mehr an?
@O. Punkt | 30. Mai 2017 – 12:44
Kann man auch anders sehen: InspSKB wird von administrativ-truppendienstlichen Aufgaben entlastet und erhält mehr operative Aufgaben – das kann man schon als Aufwertung verstehen. Aufbau von horizontal (passenden) Kommunikations- und Regelkreisen im Bereich TerrVtg/Innere Sicherheit und Host Nation Support. Und Durchführungs-/Durchsetzungselemente der operativen InFü werden direkt an die strategische Ebene „angedockt“. MAD „spricht“ demnächst „mit der Stimme der/des IBUK“ und ZInFü mit „der Stimme des GI“.
Aus meiner Sicht also alles sehr sinnvolle Führungsstrukturmaßnahmen.
@Timmy
„Das Bildungszentrum der Bundeswehr (BiZBw) gehört zum Organisationsbereich Personal des Bundesministeriums der Verteidigung. Es wurde zum 1. Januar 2013 als obere Bundesbehörde mit Hauptsitz in Mannheim neu aufgestellt und trägt die Gesamtverantwortung für den Bildungs- und Qualifizierungsprozess der Bundeswehr unterhalb der ministeriellen Ebene.
Das bedeutet: das BiZBw deckt die gesamte Bandbreite zivilberuflicher Bildung und Qualifizierung für das zivile und militärische Personal in der Bundeswehr ab. “ …..kann man der WebPage des BiZBw entnehmen ;-)
Lesen – drücken -sprechen………..
Das BizBw untersteht schon lange dem Ministerium direkt. Die Zuordnung zum Orgbereich P bedeutet keine Unterstellung unter das BAPersBw.
Das BSprA und die Unis unterstehen ja auch direkt dem Ministerium.
Das ganze ist ein Kahlschlag in die SKB, der offensichltich nichts zugetraut wird, deshalb wird alles dem Ministerium unterstellt. Der Inspekteuer kann dies doch nur als weiteres Mißtrauensvotum auffassen, denn trotz der schönen Worte ist er jetzt ein Kaiser ohne Kleider, weil die meisten Truppen und Behörden ihm genommen werden bzw. wurden.
Nach der Führungsakademie und CIR verliert er jetzt auch MAD und Innere Führung mindestens.
Da wäre es doch nur logisch, die Streitkräftebasis aufzulösen bzw. die ABC-Truppe, Feldjäger, die Logistik und das „Territorialheer“ wieder ins Heer einzugliedern.
@closius
Schritt für Schritt kommt man dem Ziel näher ……….und was spricht dagegen?
Die Frage SKB Ja/Nein, mit evtl. Folge alles auf „Null“ zurück, darf getrost als never ending story betrachtet werden.
Neben Geschmacksfragen darf als unstrittig betrachtet werden, ein Heer, konzentriert auf die Kernanforderungen von Kriegführung, nämlich Kampftruppe und Kampfunterstützer (dann + PiTr) macht Sinn. Dass die Ausstattung und Einsatzfähigkeit des Heeres als „Kriegsführungsmittel“ des Staates davon nicht profitiert, steht auf einem anderen Blatt.
Lange vor uns vollzogen nebenbei andere Partner diesen Schritt.
In den NLD z.B mit der Defensie Materieel Organisatie, die sich allerdings reduziert sieht auf Entwicklung, Beschaffung und logistische Einsatzsicherheit aller TSK.
Wenn der InspSKB operativ betrachtet richtig BEINFREIHEIT in der Führung zur Unterstützung anderer TSK erhält, kann ich das nur begrüßen.
Was er jetzt verliert, stellt im Sinne Einsatzfähigkeit der Streitkräfte lediglich Ballast dar.
Ein insgesamt guter Schritt, der bei Aufstellung SKB machbar gewesen wäre, bei MUT und Begriff für das Wesen von Streitkräften. Aber dies ist anderes Thema im Zusammenhang mit „Kriegsführungsmittel“ und der sicherheitsPOLITISCHEN Auffassung dazu.
VdL hat im Bereich der Bundeswehr m.E. bislang nur abgewertet. Und der gedankliche Ansatz kommt ja auch nicht von der Ministerin oder ihren Getreuen. Ich finde beides gut. Denn damit geht auch die Verantwortung für Tun und Unterlassen der beiden Dienststellen auf die ministerielle Ebene über. Diese wird zukünftig an Umfang und Bedeutung zunehmen. Und der Befehlshaber SKB kann als Bauernopfer z.b.V. nicht mehr missbraucht werden. Wird dann in dieser Funktion wohl durch den GI ersetzt.
Hans Schommer
Erstaunlich welche Wirkungen die Operation des Franko A. entfaltet
F-K-K war gestern und das BAMF-Fiasko kalter Kaffee
Well played….
Im Sinne einer konstruktiven Debatte frage ich mal:
Worin konkret liegen die Nachteile dieser Entscheidung?
Mit scheint, die Ministerin macht weiter sehr vieles richtig.
Nur leider erklärt sie es bisweilen recht unglücklich.
Das MAD-Amt direkt als Bundesoberbehörde dem Ministerium nachzuordnen ist ein guter Schritt und wertet das Amt auf, vereinfacht aus meiner Sicht auch die Zusammenarbeit mit anderen Bundesoberbehörden anderer Ressorts. Ähnlich auch das ZInFü.
Es macht einen erheblichen Unterschied, ob man sich innerhalb eines nachgeordneten Bereichs eines OrgBereichs (wie z.B. SKB) befindet oder man direkt dem BMVg nachgeordnet ist. Die Durchschlagskraft ist eine ganz andere.
Bisher war mir auch garnicht bekannt, dass das MAD-Amt lediglich in der SKB aufgehangen war! Bitte das „lediglich“ nicht negativ abwertend sehen sondern einfach hinsichtlich der Verantwortung. Mal Ganz flapsig gesehen konnte somit der Amtschef MAD nicht direkt in z.B. Heer oder Luftwaffe hineinwirken sondern musste immer über die Inspekteure gehen.
@ Closius:
Mehr als der Insp SKB wird ja der BefH KdoTA „entmachtet“, oder bekommt der auch entsprechende „Kompensationsleistungen“, da man ihm ja seine „Spielmasse“ weggenommen hat? Andererseits wird die Freude im BMVg vermutlich immens sein, wenn man mehr „direkt“ führen darf. Das schreit ja geradezu nach einer Zwischenebene…
Oder die Maßnahmen waren schon länger geplant, und man hat sich die Bekanntgabe für eine „passende Gelegenheit aufbewahrt“, erinnert mich an eine Szene mit Curd Jürgens, aber lassen wir das ;-).
@O. Punkt | 30. Mai 2017 – 12:44
„Aufwertung des Insp SKB?? Nette Formulierung, für ein bisschen Kästchenverschieberei innerhalb seines Aufgabenbereiches und nachdem man ihm demnächst einen Großteil seiner Truppe ausgliedert.“
Jepp.
Die „Aufwertung“ des InspSKB ist lediglich ein organisatorischer Trick!
Denn bisher hatte das KdoSKB ja fünf Säulen (KSA, FüUstgKdo, LogKdo, KdoTerrAufg und SKA) und jetzt werden davon zwei ausgegliedert.
Durch die Unterstellung von FJg und ABC direkt unter das KdoSKB rücken diese beiden „eines noch oben auf“ (denn sie gehören ja jetzt schon dem InspSKB nur halt „eine Ebene tiefer“.
Damit behält das KdoSKB ausreichend „Säulen“ ohne irgend etwas an Truppe zu gewinnen…
Also alles nur ein „Buchungstrick“…
@Timmy | 30. Mai 2017 – 12:47
„Seit wann untersteht denn das Bildungszentrum der Bw dem BMVg“
Wie bereits durch @klabautermann festgestellt ist das korrekt im Tagesbefehl dargestellt.
Im Gegensatz zum Bereich AIN und IUD, bei denen die unteren bzw. mittleren Behörden der „Bundesoberbehörde“ unterstehen und dies dem BMVg für den gesamten OrgBer verantwortlich ist, besteht der OrgBer P aus SECHS (!) selbstständigen Bundes(ober)behörden (BAPersBw, BIZ, BSprA, UniBwM, UniBwH und Bw-Anteile FH-Bund).
War schon seit Gründung 2012 ein chaotischer OrgBer und Ziel und Struktur…
@all
In Bezug auf MAD Amt und ZInFü handelt es sich auch um einen Taschenspielertrick für die Öffentlichkeit und Presse!
Beide unterstanden bereits bisher in den relevanten Aspekten fachlich unmittelbar dem BMVg.
Lediglich truppendienstlich und in den sowieso nicht „BMVg-würdigen“ Aspekten gehörten sie zur SKB.
Also: reine Augenwischerei…
NACHTRAG zur Klarstellung:
„Denn bisher hatte das KdoSKB ja fünf Säulen (KSA, FüUstgKdo, LogKdo, KdoTerrAufg und SKA) und jetzt werden davon ja zwei AN DEN NEUEN ORGBER CIR ausgegliedert (KSA u. FüUstgKdo).
@ Koffer
Danke für die Info unter @all
Kleine Ergänzung in Bezug auf Ihre Kritik am OrgBereich Personal zur Abmilderung: N.m..K. mussten die Unis und FH Bund FBBwV (Fachbereich Bundeswehrverwaltung) weiterhin als eigenständige“ Institutionen“ geführt werden da dort eine allgemein gültige akademische Ausbildung durchgeführt, Bachelor/Master. Eine Zusammenfassung/Unterstellung unter das BAPERSBw oder Integration in das BiZBw als weitere Lehrbereiche war daher mit der Neuausrichtung 2012 nicht möglich. Also auch vor 2012 waren diese zivilen akademischen Einrichtungen selbständig.
@Grashüpfer | 30. Mai 2017 – 17:25
„Kleine Ergänzung in Bezug auf Ihre Kritik am OrgBereich Personal zur Abmilderung: N.m..K. mussten die Unis und FH Bund FBBwV (Fachbereich Bundeswehrverwaltung) weiterhin als eigenständige“ Institutionen“ geführt werden da dort eine allgemein gültige akademische Ausbildung durchgeführt, Bachelor/Master.“
Es ist korrekt, dass in diesen (drei) Institutionen akademische Grade vergeben werden.
Bei einer Eingliederung in eine andere Dienststelle hätte man also erhebliche Kunstgriffe machen müssen (möglich wäre z.B. ein unabhängiger Bereich „Lehre“ gewesen). Von daher wäre das wirklich nicht zielführend gewesen!
Vor allem weil das BAPersBw ja mit seinen über 3.000 Mitarbeitern an sieben StO und in insgesamt 9 Liegenschaften/Kasernen sowieso faktisch eine „nicht-führbare“ Behörde ist…
Aber bei einer Unterstellung gibt es diese Probleme weder rechtlich noch organisatorisch.
Der Präsident BAPersBw (oder der Vizepräsident, je nachdem wie man das gliedert) hätte die truppendienstliche (zivil „allgemeindienstliche“) Führung übernommen und die fachliche Führung liegt sowieso zu 75% bei den Kultusministerien der drei zuständigen Bundesländer und die 25% Sachlichkeit hätte man entweder durch ein Referat bei BAPersBw schaffen können (oder wie in den letzten 30 Jahren auch) unmittelbar bei BMVg belassen.
Es wird noch komplizierter, weil trotz der theoretischen Unterstellung unter BMVg bei den Beurteilungen und bei Diszplinarmaßnahmen so oder so ein „Sonderstrang“ über die Leitung BAPersBw geht.
„Eine Zusammenfassung/Unterstellung unter das BAPERSBw oder Integration in das BiZBw als weitere Lehrbereiche war daher mit der Neuausrichtung 2012 nicht möglich.“
Ich widerspreche. Es war nicht „gewünscht“. Möglich wäre die die Unterstellung sehr wohl gewesen…
Hier nochmals eine Erklärung, warum die Unterstellung des ZInFü unter das BMVg ein reiner Taschenspielertrick ist:
Das ZInFü hat drei wesentliche Aufgaben:
1. Lehre
2. Bw-weiter „Sensor“ des BMVg im Bereich Innere Lage
3. Konzeption und Weiterentwicklung InFü
Im Zusammenhang mit der aktuellen „Krise“ sind 2. und 3. relevant und in diesen Bereich war das ZInFü bereits bisher dem BMVg fachlich unmittelbar unterstellt.
Und ob die Lehrgangskoordination zukünftig wirklich durch das BMVg erfolgen wird, wage ich zu bezweifeln ;)
Die gewünschte „Aufwertung“ aufgrund der Bedeutung als „zentrale“ Einrichtung für die Innere Führung war übrigens bereits bei der letzten Struktur erfolgt, indem man eine Schule („ein Zentrum“) mit 150 (!) Soldaten und Beamten mit einem Zwei-Sterner versehen hatte. Obwohl die wesentlich größeren und vermeintlich (?!) militärisch „wichtigeren“ Schulen in HAMMELBURG und MUNSTER unverändert nur von einem Ein-Sterner geführt werden.
Damit will ich übrigens nicht die Bedeutung der InFü in irgendeiner Weise einschränken. Ganz im Gegenteil! Ich habe nur Zweifel daran, dass das ZInFü hier eine besonders wichtige Rolle in der Vergangenheit, Gegenwart und Zukunft hatte, hat und haben wird. Und ich glaube auch noch nicht einmal haben könnte, denn ein „Zentrum“ hat ja mit einer GELEBTEN Inneren Führung wenig zu tun.
Beim MAD ist es inhaltlich übrigens nicht anders, denn hinsichtlich der „Geheimdienstfunktion“ des MAD wurde der MAD ja sowieso noch nie vom InspSKB geführt…
Das einzige was man bei dem MAD noch anerkennen kann ist das jetzt der AC/Kdr MAD-Amt auf „Augenhöhe“ mit den beiden anderen Präsidenten von Geheimdiensten steht.
Nur mit dem kleinen Unterschied, dass die beiden anderen B9 sind und er B7 bleibt… (was angesichts der Größe und der ja sehr beschränkten Aufgaben und Zuständigkeiten des MAD auch nicht verwundern darf).
Soviel dazu :(
Ups, wir sollten den Faden nicht sprengen. @Koffer hat natürlich recht. Als Grashüpfer in diesem Auditorium muss ich mich noch gewissenhafter ausdrücken. Was als Quintessenz stehen bleiben kann – um den Bogen zum Faden zu spannen – ist, das Umgliederungen oder Unterstellungswechsel in der Bundeswehr alles andere als trivial sind :-)
Tja, da würde mich doch mal die ehrliche Antwort eines Insp SKB interessieren, in wie fern er sich aufgewertet fühlt. Und was den 2 Sterner ohne nennenswerten Unterbau angeheht kann sich der Kdr KdoTerrAufg nun mit dem Kdr ZInFü austauschen.
Mal eine Frage zu einem Gerücht. Stimmt es, dass die HIL GmbH aufgelöst wird und die Inst wieder von der Truppe selber geleistet wird ?
@Grashüpfer | 30. Mai 2017 – 19:11
„Was als Quintessenz stehen bleiben kann – um den Bogen zum Faden zu spannen – ist, das Umgliederungen oder Unterstellungswechsel in der Bundeswehr alles andere als trivial sind :-)“
+1
@O. Punkt | 30. Mai 2017 – 22:12
„Und was den 2 Sterner ohne nennenswerten Unterbau angeheht kann sich der Kdr KdoTerrAufg nun mit dem Kdr ZInFü austauschen.“
Aua ;)
@O.Punkt
Wie kommen Sie denn darauf,das KdoTA keinen Unterbau hätte?
15 Landeskommandos plus StO-Kommando Berlin mit den zugeordneten RSU-Kp’n und Sportfördergruppen, das Zentrum ZMZ, die TrpÜbPlätze und zu guter Letzt das WachBtl sind wohl kaum mit der Truppe des Kdr ZInFü zu vergleichen.
@Koffer
Vielen Dank für die detaillierten Erläuterungen.
Auch bei der Bewertung bin ich diesmal absolut bei Ihnen- den Sinn des Manövers verstehe ich nicht.
Vielleicht ergibt es sich, wenn in den nächsten Tagen auch ein neues BMVg von Reisbrett purzelt?
Wer soll denn sonst dort die truppendienstliche Führung erledigen? Und was genau wird dadurch besser?
@PzH2000 | 30. Mai 2017 – 23:28
„@O.Punkt Wie kommen Sie denn darauf,das KdoTA keinen Unterbau hätte? 15 Landeskommandos plus StO-Kommando Berlin…“
Sorry, es geht hier um einen Zweisterner! Also ein Divisionsäquivalent (also eigentlich 10.000 bis 15.000 Soldaten!). Da sind 15+1 LKdo + ein Bataillon + „Kleinzeug“ nicht viel ;)
Aber Sie haben Recht, damit wird der zweite Stern für den Kdr ZInFü noch offensichtlich überflüssiger ;)
@Harry | 30. Mai 2017 – 23:36
„Auch bei der Bewertung bin ich diesmal absolut bei Ihnen- den Sinn des Manövers verstehe ich nicht.“
Ich befürchte, es handelt sich um eine „PR-Aktion“. Stärke zeigen. Handlungsfähigkeit beweisen und so…
Eigentlich ja für einen Führer auch keine unwichtige Dimension, wenn damit nichts „kaputt“ gemacht wird, aber ich durch die ganzen „Sonderregelungen“ der aktuellen IBuK (der Vorgänger hat ja damit angefangen, aber sie hat überall immer noch eine „Sonderregelung“, einen Beauftragten und/oder ein Stabselement hinzugefügt) summieren sich langsam die „Systembrüche“ und ich stelle mir die Frage ob die Streitkräfte (und OrgBer Personal) überhaupt noch „führbar“ sind…
„Vielleicht ergibt es sich, wenn in den nächsten Tagen auch ein neues BMVg von Reisbrett purzelt?“
Ah, Sie meine die Ergebnisse der Organisationsanalyse BMVg kommen endlich?!?!
Na, da bin ich ja wirklich gespannt!
Obwohl ich mir wenig Hoffnung mache ;)
Da ist dem GenInsp ja mittlerweile ein bunter Blumenstrauß direkt unterstellt. Da häufen sich ja bei ihm auch die truppendienstlichen, disziplinaren, beurteilungsrelevanten Aufgaben ebenfalls. Wie wird das im BMVg organsiatorisch umgesetzt, wenn sich dort nun Aufgaben ansammeln, die auf Ebene der OrgBereiche in den Kdo-Behörden aufgehängt sind? Da lohnt sich ja bald eine eigene Stabsorganisation des GenInsp innerhalb des BMVg.
@Koffer
ich hörte, das die Ergebnisse der OrgAnalyse angeblich heute dem VtgA präsentiert werden….
Soviel zu 400 Wehrmachtsandenken in der Bw gefunden!!! Der DBwV hat recht. Die Kommunikation/Information des BMVg ist eine Katastrophe! Wenigstens sorgt der DBwV für Transparenz.
http://bit.ly/2rDsSV2
Zu Organisationsanalyse BMVg: Wir wissen jetzt, dass es ein Viertel mehr Personal geben soll. Siehe den neuen Eintrag dazu, bitte auch dort debattieren.
@Holzi | 31. Mai 2017 – 9:53
Wahrlich tauchen in der Liste nicht 400 Wehrmachtsandenken auf. Zwar sprachen einige Schlagzeilen von 400 Wehrmachtsandenken (ZON etwa), aber immerhin wurde bereits im Text der differenzierende Satz des Schreibens von StS Grübel verwendet: „Das Ergebnis der Bestandsaufnahme umfasst ein sehr breites Spektrum vom zulässigen wissenschaftlichen Exponat im Rahmen einer gültigen militärhistorischen Sammlung bis zur verbotenen Devotionalie mit Hakenkreuz.“
Der von Ihnen verlinkte Artikel lässt diesen Satz zunächst vermissen, bemängelt stattdessen eine vermeintlich fehlende notwendige Differenzierung. Die Ergebnisse selbst differenziert einzuordnen vermag der DBwV nicht. Eine Spiegelung der Liste mit Devotionalien am Traditionserlass findet nicht statt.
Der Verband stiftet eher zusätzlich Unruhe, statt für Transparenz zu sorgen.
@ JPG: da ist etwas dran, aber warum soll der DBwV ständig alles einordnen bzw. differenzieren? Ist er verantwortlich für die Information und Kommunikation des BMVg? Ich habe diesen Anspruch als Mitglied nicht. Nebenbei bin ich dankbar, dass im Magazin des DBwV bereits sehr viel eingeordnet und erklärt wird. Wesentlich besser als es das BMVg praktiziert. Daher bin ich dankbar, wenn der DBwV den Finger in die beschriebene Wunde „Kommunikatinsmängel“ legt …. und die Liste offen legt, über die manche Medien verzerrt berichten. Gerade die Kommunikationsmängel des BMVg der letzten Monate waren Grundlage für die aktuelle Schieflage in der medialen Berichterstattung. Entscheidend ist am Ende was Medien / Öffentlichkeit aus den Informationen des BMVg machen. Und für die Bw war das zuletzt bekanntlich nicht berauschend.
@ JPG: warum differenziert das BMVg nicht gem. TradErlass? Weil es Frau MdB Bucholz, Tagesspiegel und Co. besser können? Verstehe ich nicht :-(
@FK70 | 31. Mai 2017 – 11:10
Auch die Meldung des DBwV auf seiner Homepage, oder die Verbandszeitung sind schließlich Presseerzeugnisse. Daher sollte man dort ein geschüttelt Maß an Differenziertheit erwarten.
Dass man von einem Berufsverband nicht ausschließlich wissenschaftliche Fachartikel erwarten kann, ist mir durchaus bewusst. Mir ist die von @Holzi verlinkte Meldung jedoch arg vereinfachend und leicht irreführend. Das ist schon sehr verwerflich, wenn der Artikel eine fehlende Differenzierung in der Öffentlichen Debatte bemäkelt!
Für die Kommunikation des BMVg ist der DBwV natürlich nicht verantwortlich. Hinsichtlich der Presseberichterstattung der letzten Wochen über die Bundeswehr denke ich jedoch, dass die Kommunikation des Ministeriums nicht der Auslöser war. Ob und inwiefern Kommunikationsmängel seitens des BMVg vorlagen, mag ich nicht beurteilen.
@ JPG: kann man so sehen, aber als „verwerflich“ empfinde ich das nicht. Das Wort sehe ich eher im Zusammenhang mit der Kommunikation des BMVg besser verortet. Da werden wir jedoch unterschiedlicher Auffassung bleiben ;-)
@Holzi | 31. Mai 2017 – 11:23
„@ JPG: warum differenziert das BMVg nicht gem. TradErlass? Weil es Frau MdB Bucholz, Tagesspiegel und Co. besser können? Verstehe ich nicht :-(“
Wenn Sie den Brief des StS lesen, werden Sie erkennen, dass das BMVg sehr wohl im Rahmen der Traditionserlasses differenziert. So heißt es darin:
„Die Bestandsaufnahme enthält auch im Hinblick auf den Begehungszweck nicht einschlägige Fundstücke (z.B. französischer Säbel aus der Napoleonischen Zeit).“
Und:
„In der Folge der Begehung sind daher unterschiedliche Maßnahmen zu treffen bzw. getroffen worden (beispielhafte Aufzählung):
– Verbot und sofortiges Entfernen, ggf. disziplinare Ermittlungen,
– Aufnahme in eine militärhistorische Sammlung,
– vorläufiges Entfernen und Überprüfen durch militärhistorische Fachkompetenz mit anschl. Entscheidung,
– Einordnen in den notwendigen militärhistorischen Kontext,
– Rückgabe an Eigentümer,
– Rückgängigmachen von bereits erfolgten Maßnahmen (z.B. Wiederaufhängen),
– keine weiteren Maßnahmen.“
Gehe ich recht in der Annahme, dass Sie mit Frau MdB Bucholz (Sie meinen vermutlich Christine Buchholz), Tagesspiegel und Co. verallgemeinernd „Linke“ meinen? Höre ich in dem Ausdruck, diese könnten es besser, die ironische Unterstellung heraus, dass diese Linken ja eh was gegen Staat und Bundeswehr haben und nur deshalb Landsermalereien in Bundeswehrkasernen problematisieren?
Das wäre natürlich sehr differenziert von Ihnen!
Off-Topic: Da es keine Bällebad mehr gibt poste ich es mal hier:
[Genau so läuft das nicht. Schon gar nicht mit „sponsored posts“, also auf deutsch: mit bezahlten Anzeigen anderswo, die hier als Link reingedrückt werden sollen. T.W.]
@ JPG: nein, Ihre Annahme ist falsch. Trotz ihrer Ausführungen haben einige Medien eine in die Irre führenden Überschrift ‚400 Wehrmachtsandenken in Kasernen gefunden‘ gewählt. Weil scheinbar doch keine ausreichende Differenzierung im Schreiben vorhanden war. Aber gut, ich lasse es. Wir kommen da nicht zusammen ;-)
@ T.Wiegold: schön wäre eine Kontakt-Funktion (ähnlich der Kommentar-Funktion) auf dieser Seite. Dann könnte man solche Infos an Sie weitergeben ohne sie zu veröffentlichen.
[Hm, es gibt E-Mail, siehe Impressum… T.W.]
@Holzi
Die Überschrift ist offenbar von der dpa übernommen und fehlerhaft. Soweit waren wir ja bereits. Dennoch gibt zumindest der von mir zitierte Artikel auf ZON die Einordnung der Funde in dem zitierten Schreiben wieder, was eben der Artikel des DBwV nicht tut.
Zuletzt handelt es sich um ein Schreiben, welches nicht für die Presse bestimmt ist, weshalb man auch nicht die Kommunikation des BMVg an dieser dpa-Meldung festmachen sollte.
Der DBwV wünscht sich hier wahrscheinlich ein Ministerielles Dementi in Bezug auf Wehrmachtstraditionen in der Bundeswehr. Logischerweise bekommt er das aber nicht!
JPG | 31. Mai 2017 – 10:32:
„@Holzi | 31. Mai 2017 – 9:53
… Der von Ihnen verlinkte Artikel lässt diesen Satz zunächst vermissen, bemängelt stattdessen eine vermeintlich fehlende notwendige Differenzierung. Die Ergebnisse selbst differenziert einzuordnen vermag der DBwV nicht. Eine Spiegelung der Liste mit Devotionalien am Traditionserlass findet nicht statt. Der Verband stiftet eher zusätzlich Unruhe, statt für Transparenz zu sorgen.“
Nee, werter JPG, @Holzi hat sich da schon zutreffend geäußert – wie der Verband auch. Zu der von Ihnen vorgenommenen Einordnung des vom Ministerium den Medien (vorsätzlich, gar auf Geheiß oder nur im Einklang mit der üblichen Schludrigkeit) übermittelten „alternativen Fakts“ ist die Bevölkerung gar nicht in der Lage. Die kennt das Schreiben des Staatssekretärs nämlich nicht. Was also beim Volk hängenbleibt: 400 Wehrmachtsandenken, welche in unterschiedlichste Kategorien einzuordnen sind und deren Auffinden unterschiedliche Reaktionen nach sich ziehen soll. Und sonst nix!
Hans Schommer
Wobei ich mich schon frage, warum so manche Dinge in dieser Liste auftauchen, so wie z.B. der besagte Säbel aus napoleonischer Zeit oder sowas wie die Hülse eines TOW-Geschosses? Damit man die Anzahl der vermeintlich schlimmen Funde künstlich in die Höhe treiben kann?
Gut, ich denke nicht jedem der Mitglieder im Verteidigungsausschuss / in der Öffentlichkeit ist bekannt dass TOW nichts mit Wehrmacht zu tun hat…
@Hans Schommer | 31. Mai 2017 – 14:05
+1
@Hans Schommer | 31. Mai 2017 – 14:05
Also Sie gehen fest davon aus, das Ministerium hätte einen „alternativen Fakt“ an die Medien übermittelt? Nach dem Motto, das Ministerium hätte gesagt: „400 Wehrmachtsandenken!“
Das wäre sehr kurzsichtig, denn es war ja davon auszugehen, dass der Brief an die Öffentlichkeit gelangt. Worauf genau begründen Sie Ihren Vorwurf?
JPG | 31. Mai 2017 – 17:47:
„@Hans Schommer | 31. Mai 2017 – 14:05
Also Sie gehen fest davon aus, das Ministerium hätte einen „alternativen Fakt“ an die Medien übermittelt? Nach dem Motto, das Ministerium hätte gesagt: „400 Wehrmachtsandenken!“ Das wäre sehr kurzsichtig, denn es war ja davon auszugehen, dass der Brief an die Öffentlichkeit gelangt. Worauf genau begründen Sie Ihren Vorwurf?“
Steht hier:
Hans Schommer | 31. Mai 2017 – 14:05:
“ …. des vom Ministerium den Medien (vorsätzlich, gar auf Geheiß oder nur im Einklang mit der üblichen Schludrigkeit) übermittelten „alternativen Fakts“ … “
Im Zweifelsfall begründe ich meine Annahme – nicht Vorwurf – mit der grottenschlechten Kommunikation des PIO-Bereiches des Ministerium und seiner medial wirkenden Organe.
Hans Schommer
@JPG
„Hinsichtlich der Presseberichterstattung der letzten Wochen über die Bundeswehr denke ich jedoch, dass die Kommunikation des Ministeriums nicht der Auslöser war. “
Wer war dann der Auslöser? Die öffentliche Kommunikation, incl Durchstechen an die Presse, von WDO Angelegenheiten durch die Ministerin?
Wer war ihrer Meinung nach der Auslöser?
Ja auch das Magazin „Die Bundeswehr“ ist ein Presseerzeugnis und verantwortlich dafür ist die Redaktion und der jeweilige Urheber der Artikel (auch sie dürfen da bestimmt etwas veröffentlichen :-))
@JPG | 31. Mai 2017 – 19:11
„Wenn Sie den Brief des StS lesen, werden Sie erkennen, dass das BMVg sehr wohl im Rahmen der Traditionserlasses differenziert. So heißt es darin:
„Die Bestandsaufnahme enthält auch (…)
Und:
„In der Folge der Begehung sind daher unterschiedliche Maßnahmen zu treffen bzw. getroffen worden (beispielhafte Aufzählung):
– Verbot und sofortiges Entfernen [Anmerkung: angeordnet durch wen?], ggf. disziplinare Ermittlungen,
– vorläufiges Entfernen und (…)
– Rückgabe an Eigentümer (…)“
Würden hier Beschlagnahmungen durchgeführt? Gab es richterliche Beschlüsse?
Das vom DBwV veröffentlichte Schreiben sagt unfreiwillig sehr viel über das echte Führungs- und Haltungsproblem.
Offenbar war der GI nicht in der Lage in seiner Weisung die Absicht und linke und rechte Grenze klar zu machen.
Anders sind die teilweise grotesken Details des Kdo Heer (Clausewitz, 20. Juli, Objekte ohne jeglichen Bezug zur Wehrmacht, etc)
… nicht zu erklären.
Offenbar gab es auch keinerlei Endredaktion im BMVg.
Die Luftwaffe zählt ganze Gruppen in einer Zeile auf.
Beim Kdo SKB wird sogar ein Oberstlt benannt – offenbar unveränderte Verwendung der Meldung des Verbandes.
Und das in einer Staatssekretär-Vorlage von erheblicher politischer und medialer Brisanz.
Auch wie man kommunikativ erst jetzt erklärt die 41 Fälle hätten nichts mit den Kasernenfunden zu tun ist doch bemerkenswert.
Ich sehe hier keine ausgefeilte, kongeniale PR-Strategie in der Entfaltung, sondern ein Apparat am Werk, der mit sich selbst bereits überfordert ist.
Hammerstein-Eqourd hat uns gewarnt – offensichtlich vergeblich.
@BR | 31. Mai 2017 – 19:54
„– Verbot und sofortiges Entfernen [Anmerkung: angeordnet durch wen“
Das ist natürlich eine Einzelfallfrage, aber aa es sich um militärische Liegenschaften handelt, kann ein solcher Befehl durch jeden (zuständigen) Vorgesetzten angeordnet worden sein.
„– vorläufiges Entfernen und (…)
– Rückgabe an Eigentümer (…)“
Würden hier Beschlagnahmungen durchgeführt? Gab es richterliche Beschlüsse?“
Auch das ist natürlich eine Einzelfallentscheidung, aber in den meisten Fällen bedurfte es keines richterlichen Beschlusses. Die typischen „Andenken“ hängen in den Uffz-Kellern oder Besprechungsräumen und „gehören“ den Führerkorps der Kp/Btl. Hier kann eine „Sicherstellung“ jederzeit durch einen Vorgesetzten erfolgen. Vergleichbar (wenn auch mit einem leicht anderen Rechtskonstrukt) ist es bei „zweifelhaften“ Gegenständen, die sich zwar in Privatbesitz befanden aber dennoch zur „allgemeinen“ Nutzung in den Uffz-Kellern etc. hingen/standen.
Unproblematisch sind ebenfalls Gegentstände, welche Straftaten oder Ordnugswidrigkeiten oder Dienstvergehen darstellen und „öffentlich“ zugänglich waren, also z.B. Dienstzimmer. Auch hierfür bedarf es lediglich einen Befehls eines zuständigen Vorgesetzten und keines richterlichen Beschlusses. Gleiches gilt für problematische Gegenstände welche im Rahmen einer zulässigen/regulären Stubenbegehung in Unterkünften sichergestellt wurden.
Es gibt also nur zwei rechtlich Konstruktionen:
a) eine Durchsuchung mit dem Ziel der Aufklärung (!) eines bereits verdächtigten (!) Dienstvergehen oder einer Straftat außerhalb eines regulären Stubendurchgangs. Hierfür muss regelmäßig der Truppendienstrichter seine Zustimmung geben.
b) eine Sicherstellung von „komischen“ Gegenständen in Privatbesitz, bei denen aber kein hinreichender Verdacht für ein Dienstvergehen besteht (also z.B. ein napoleonischer Säbel im Besitz eines aktiven Soldaten aus seinem Dienstzimmer).
Ich möchte also nicht ausschließen, dass in wenigen Fällen die Sicherstellung rechtsfehlerhaft erfolgte, aber (Vermutung) in 90%-95% war rechtlich alles i.O.
Damit rechtfertige ich allerdings nicht diese Aktion ansich. Auch wenn sie (überwiegend) rechtmäßig war, so ist sie m.E.n. dennoch UNGLAUBLICH aus Sicht der Inneren Führung, der Menschenführung, der Dienstzufriedenheit, der Menschlichkeit und vieler, vieler anderer „weicher“ (aber dennoch wichtiger!) Faktoren.