Entscheidung über deutsche Kampfdrohnen noch vor der Sommerpause (Zusammenfassung)
Eine Entscheidung über die Beschaffung von Drohnen für die Bundeswehr, die auch bewaffnet werden können, wird voraussichtlich noch vor der Sommerpause fallen. Die Klage einer US-Firma, die die Entscheidung des Verteidigungsministeriums zum Leasing von Drohnen eines israelischen Herstellers stoppen wollte, wurde am (heutigen) Mittwoch vom Oberlandesgericht Düsseldorf zurückgewiesen, wie das Ministerium mitteilte. Damit wird voraussichtlich am 21. Juni der Haushaltsausschuss des Bundestages über die Beschaffung der unbemannten Flugsysteme beraten.
Bundeswehr-Generalinspekteur Volker Wieker hatte bereits im Januar 2016 die Entscheidung getroffen, dass die Luftwaffe mit israelischen Drohnen des Typs Heron TP ausgestattet werden soll. Die unbemannten Systeme sollten vom Hersteller IAI (Israel Aircraft Industries) geleast und in Israel stationiert werden; außerdem ist geplant, die Drohnen mit Lenkflugkörpern auszurüsten, so dass die deutschen Streitkräfte ihre ersten Kampfdrohnen erhalten.
Gegen die Entscheidung war das US-Unternehmen General Atomics vorgegangen, dass das Konkurrenzmodell Predator produziert. Nach einer zunächst erfolglosen Beschwerde bei der Vergabekammer des Bundes hatte das Unternehmen vor dem Oberlandesgericht Düsseldorf wegen Verletzung des Vergaberechts geklagt. Das Verteidigungsministerium hatte deshalb zunächst befürchtet, dass vor der Sommerpause und damit vor der Bundestagswahl keine Entscheidung über eine Beschaffung mehr möglich wird.
Zu der aktuellen Entscheidung (Aktenzeichen OLG Düsseldorf VII Verg 36/16) gibt es bislang keine Mitteilung des Düsseldorfer Gerichts (Nachtrag: Reuters vermeldet aber eine Bestätigung des Vorsitzenden Richters).
Nach Angaben des Ministeriums wurde die Rechtsposition der Bundesregierung bestätigt, so dass es keine Hindernisse für eine Beschaffungsentscheidung im Haushaltsausschuss des Bundestages gibt.
Nach der bisherigen Zeitplanung soll die Bundeswehr ab 2019 über die – dann möglicherweise auch bewaffneten – Heron TP-Drohnen verfügen können. Interessant wird die Frage, ob mit der so genannten 25-Millionen-Vorlage (ab dieser Grenze müssen Rüstungsprojekte vom Parlament gesondert gebilligt werden) für die Flugsysteme auch die Bewaffnung behandelt wird. Zu den geplanten Waffen für die Drohnen hat sich das deutsche Verteidigungsministerium mit Rücksicht auf den israelischen Lieferanten bislang sehr zurückgehalten, was natürlich die politische Debatte in Deutschland über dieses Thema nicht einfacher macht.
(Archivbild: UAV operator next to the „Heron TP“ – Hagar Amibar/Israeli AirForce)
Na, dann ist dieser Lawfare-Angriff eines US-MIK-Monopolisten ja erfolgreich abgewehrt worden. /SCNR
dann bin ich ja mal gespannt ob hier vor der Sommerpause wirklich Nägel mit köpfen gemacht werden…
aber gut das es hier voran geht… auch wenn ich trotzdem noch ein Befürworter der REAPER war…
wie schaut es eigentlich bzgl. Bewaffnung aus? Integration SPIKE?
bei Hartpunkt.de gerade gelesen dass das BMVG Einspruch bzgl. Korvetten 2. Los eingelegt hat…
außerdem soll wegen Verspätung von MEADS eine Art Zwischenupgrade für das aktuelle Patriot untersucht werden von Rathyeon (Integration Iris-T SL und Beschaffung, außerdem Beschaffung PAC3 MSE, FKs könnten ja auch bei MEADS Beschaffung weiter genutzt werden)
bzgl STH (CH47 vs CH53) hat man auch lange nichts mehr gehört…
Mit TTIP hätten die Deutschen nicht gewonnen…
Dürfen diese Drohnen denn überhaupt fliegen? Das muss man ja mal vorher nachfragen…
Unfair die Unterstellung, Opposition innerhalb/außerhalb des Kabinetts wird jede RüAnstrengung mittels 2%-Ziel diskreditieren?
@Obermaat
Ahnungslos oder Troll-Verhalten? Sorry, aber die Frage muss ich Ihnen stellen: Dürfen wo fliegen? Über Deutschland? War und ist nie geplant, wie hier problemlos nachlesbar wäre, wenn man wollte…
@Obibiber
Wollen wir einmal wetten, dass der Einspruch BMVg in Sachen K-130 durchgeht ? Immer schön auf die Wahlkampfgroßwetterlage achten ;-)
Ich glaube, dass GNYH mit BAE-Systems (Briischer US-MIK-Monopolproxy für Europa) im Rücken nach den drei für die SPD nicht besonders erfolgreichen Landtagswahlen und dem Auftritt von Herrn Trump in Brüssel inkl. Twitter-Nachkarten gegen Deutschland zZt nicht viel „Rückenwind“ hat in Berlin und auch nicht in Kiel ;-)
Eine DEU Drohne, die nicht einmal optional im DEU Luftraum betrieben werden darf – was für ein Irrsinn!
Hans Schommer
@Herr Wiegold
Am heutigen Mittwoch sollten ja diverse Beschaffungen durch den Ausschuss gehen. Unter anderem das Husar Drohnensystem, neue LKW’s und zusätzliche Fenneks. Sind diese gebilligt worden, nachdem vor dem letzten Ausschuss kurzfristig ja Projekte von der Tagesordnung genommen wurden ? Danke !
@Obibiber, besten Dank für den Hinweis zu Patriot!
@ Obermaat | 31. Mai 2017 – 15:57
„Mit TTIP hätten die Deutschen nicht gewonnen…“
Ich bin mir ziemlich sicher, dass für Verteidigungs-/Rüstungeindustrie bei TTIP Sonderbestimmungen gelten…
@klabauterman:
Nein, weil 1. deutsche Gerichte unabhängig sind und 2. die Ausgangslage völlig unterschiedlich ist. Irgendwelche politischen Überlegungen sind da (im gegensatz zur Vergangenheit) nicht mehr möglich.
Die Auswahlentscheidung HERON ist begründet (s.u.), bei K-130 ist eine reale Begründung nicht zu erkennen.
„Insbesondere lägen der Entscheidung nachvollziehbare, objektive technische bzw. verwendungsbezogene Erwägungen zugrunde, die diskriminierungs- und willkürfrei bestimmt worden seien. Mit der Beschaffung des Systems I2 sei der Übergang vom bisher genutzten System I1 auf das neue System „bruchfreier und damit weniger risikobehaftet“, weil (1.) auf bereits vorhandene Kenntnisse und Erfahrungen aufgebaut werden könne und damit weniger Schulungsaufwand der Einsatzkräfte erforderlich und ein schnellere Einsatzmöglichkeit gegeben sei und (2.) bei der Nutzung die Einbindung von Mitarbeitern externer Streitkräfte nicht erforderlich sei.“
@Labacco & all
Derzeit sind alle (!) 25-Mio-vorlagen aus dem Rüstungsbereich im Haushaltsausschuss abgesetzt, es gab heute also gar nichts. Da steckt offensichtlich ein Streit innerhalb der Koalition dahinter…
@Hans Schommer | 31. Mai 2017 – 16:43
„Eine DEU Drohne, die nicht einmal optional im DEU Luftraum betrieben werden darf – was für ein Irrsinn!“
Warum? Die Drohnen sind alle für den Auslandseinsatz gedacht. Ausbidung findet im Simulator und in echt in Israel statt. Warum sollte sich das BmVg dann mit der Zulassung für den europäischen Luftraum plagen, wenn die Drohnen hier nicht fliegen sollen? Man hat ja das theater gesehen beim EuroHawk und was alles schief gehen kann.
Für alle, die Zugriff auf die Zeitschrift des Bundeswehrverbandes haben: Ganze elf Seiten sind in der Ausgabe Juni 2017 dem Thema Drohnen gewidmet. Besonders interessant dabei der Diskurs über „Autonome Waffensysteme und ihre Zukunft“.
In jedem Falle lesenswert!
Hans Schommer
@Herr Wiegold
Danke für die Info. Dann schauen wir mal ob in dieser Legislaturperiode überhaupt noch etwas kommt. Das ist ja kaum zu glauben !
Sommerbiwak | 31. Mai 2017 – 18:35
„@Hans Schommer | 31. Mai 2017 – 16:43
„Eine DEU Drohne, die nicht einmal optional im DEU Luftraum betrieben werden darf – was für ein Irrsinn!“
Warum? Die Drohnen sind alle für den Auslandseinsatz gedacht. Ausbidung findet im Simulator und in echt in Israel statt. Warum sollte sich das BmVg dann mit der Zulassung für den europäischen Luftraum plagen, wenn die Drohnen hier nicht fliegen sollen? Man hat ja das Theater gesehen beim EuroHawk und was alles schief gehen kann.“
Ja, ja. Das „außereuropäische Baltikum“ und die „vorderasiatischen Südoststaaten“ lassen sich sicher auch von Israel erreichen.
Hans Schommer
@Hans Schommer
Sie sehen mich etwas irritiert – hängen Sie etwa auch der Ansicht an, die Heron-1-Drohnen seien auf eigenen Flügeln nach Mali gereist? Oder wie soll ich das mit dem Baltikum etc. verstehen? Sind ja keine Zugvögel, und es soll inzwischen Transportflugzeuge geben…
@T.Wiegold | 31. Mai 2017 – 19:03
Ah ja. Na klar – da kam ich einfach strukturierter Truppenoffizier a.D. nicht drauf. Die clevere Lösung: Ab in TelAviv oder besser noch in Kabul in eine Antonov und dann NonStop nach Riga. Ja – das isses! Oder doch nicht? Weil Baltikum europäischer Luftraum und die Zulassung fehlt? Mist – aber ich denk weiter drauf rum.
Hans Schommer
@Labacco
Zusätzliche Fenneks? Wirklich?
Woher sollten die denn kommen?
Die Bänder bei Krauss-Maffei Wegmann und des niederländischen Tochterunternehmens Dutch Defence Vehicle Systems (DDVS), 2003 eingerichtet, dürften längst abgebaut sein.
Ursprünglich beschafft wurden 212 Fahrzeuge Bw und 410 der niederländischen Armee.
Zudem, in welcher Version, acht unterschiedliche wurden entwickelt und beschafft?
Mit ggf welchen KWS-Maßnahmen?
Zukauf aus den NLD?
Nach aktueller Webseite https://www.defensie.nl/organisatie/landmacht/inhoud/materieel/voertuigen/fennek-bewakings–en-verkenningsvoertuig
fahren die NLD noch 365 Wagen in sieben Versionen einschließlich der bei und nicht vorkommenden Versionen Mrs-, PzAbw- und FlaTräger.
Die NLD verfügen noch über 40 Fennek in der PzAbw-Version in Reserve, die auch nicht verkauft werden sollen, da sie für Ausb der Res in Nutzung stehen.
Woher stammen Ihre Informationen also?
@KPK:
Aus der heutigen Tagesordnung des Verteidigungsausschusses zu TOP 10b):
“ BMF-Vorlage Nr. 70/17
Abschluss von Verträgen mit einem Volumen
von mehr als 25 Mio. Euro im Einzelplan 14;
Vertrag über die Umrüstung von Spähwagen
leicht 4-Rad zu FENNEK Joint Fire Support
Team, 3. Los
Ausschussdrucksache 18(12)988″
http://www.bundestag.de/blob/508378/6cf2b2d90c0d10135e0e912e54fcfd72/93–sitzung-am-31-05-2017-data.pdf
Es handelt sich um eine Umrüstung, keine Nachbeschaffung.
Für die HAufklTr nicht gerade ein Schritt im Sinne der Trendwende.
Da bei JFST die Lücken enorm groß sind, kam es wohl zu dieser Querverschiebung.
@Klaus-Peter Kaikowsky
Ist es nicht Ziel die Zahl der Fenneks auf 248 zu erhöhen ? (154 Spähwagen, 70 Joint Fire Support Team, 24 Pioniererkundung). Ok, in der Haushaltsvorlage steht Umrüstung von Spähwagen zu JFST, aber es wird auch von einem 3. Los gesprochen. Irgendwoher müssen die plus 30 Fahrzeuge doch herkommen, sonst würde man sie ja icht einplanen.
@Memoria
Danke.
Prima für unsere FAC/JTAC etc.
Wer bei HAufkl muss dazu Federn lassen und mit welchen Konsequenzen, Alternativen?
Wieviel stecken im 3. Los, in der Ausschussdrucksache keine Zahlen entdeckt?
@KPK:
Hat nicht erst Katar 2015(?) Fenneks bestellt, dann müssten ja auch noch Fertigungskapazitäten vorhanden sein.
@T.Wiegold:
Könnten Sie über die Gründe (falls bekannt) für die Aussetzung der 25 Mio. Vorlagen vielleicht näher ausführen?
@Labacco:
Woher kommt diese Gesamtzahl?
Mein letzter Stand waren – im Rahmen der Trendwende Material – 217 Fennek, statt 212:
http://augengeradeaus.net/2016/01/die-neue-grossgeraete-liste-weg-von-den-obergrenzen/
Inwieweit eine Neufertigung noch möglich ist, liegt wohl an den Stückzahlen.
Hat die Bundeswehr eigentlich ein Konzept zu Tarnkappendrohnen oder wird hier generell abgewartet?
@Memoria
Der Link zum BMVg funktioniert nicht mehr. Einfach in Google „hin zu einer aufgabenorientierten Ausstattung der Bundeswehr“ eingeben. Dann bekommen Sie eine neue aktualisierte Liste, die doch auch in Ihrem Link am unteren Ende hängt !?
@Labacco:
Richtig. Mein Fehler.
Der aktuelle Schritt ist eben noch keine Aufstockung.
Die zusätzlichen Großsysteme sind aber bisher erstmal planerische Idealvorstellung.
Die notwendige politische Bestätigung wird erst nach Wahl erfolgen können. Dann wird es darum gehen die notwendigen formalen Voraussetzungen gem. CPM (nov.) zu schaffen.
Daher sind Beschaffungen ab frühestens 2020/2021 denkbar.
Das bitte ich nicht als Kritik zu verstehen, gerade eine Nachbeschaffung ist ja nicht wirklich banal. Gerade bei einem System wie dem Fennek. Und dabei ist dann auch die technische Machbarkeit ein Thema das nochmals Zeit kostet.
All dies steht und fällt aber mit der konsequenten Umsetzung eines politischen Willens.
@Memoria
Nachvollziehbar. Dann schauen wir mal was vor der Sommerpause tatsächlich noch in den Haushaltsausschuss geht. Danach werden die Karten neu gemischt.
@Bender
Bin nicht sicher.
Laut http://www.handelsblatt.com/politik/deutschland/panzer-fuer-katar-und-saudi-arabien-bundesregierung-genehmigt-ruestungsexporte-an-arabische-staaten/10790090.html
vom 02.10.2014 wurden 32 Fennek an Katar geliefert.
Die Herkunft der Wagen ist unklar.
[Sie werden Ihren Grund haben, warum Sie das Handelsblatt als Quelle bevorzugen – vielleicht weil ich Ihren anderen Handelsblatt-Link gelöscht habe? Nun, jeder darf natürlich, in Maßen, bei Quellen seine persönlichen Vorlieben pflegen; Sie müssen es ja nicht bei Augen geradeaus! lesen
http://augengeradeaus.net/2014/10/ruestungsexport-die-juengsten-entscheidungen/#more-17079
obwohl da die Originalmitteilung des Wirtschaftsministeriums dokumentiert ist… T.W.]
@T.W.
Reiner Zufall, Herr Wiegold.
Entscheidend sollte der Inhalt sein. 2014 war ich im blog noch nicht dabei.
@Labacco @Memoria
Soeben von einem noch aktiven Artilleristen vernommen, der JFST-Aufwuchs ist begründet im geplanten Aufwuchs an ArtBtl.
Na denn, könnte passen.
@KPK:
Kann nach meinem Verständnis nicht passen, da die Fahrzeuge ja überhaupt die aktuelle Struktur halbwegs ausstatten soll (s.o.).
BIsher gibt es in dem Bereich im Inland ein Fehl von ca. 80%.
Aber bei den Begründungen ist man im BMVG ja traditionell flexibel.
Geht das nur mir so. Was für ein versagen deutscher Politik ist es denn, Hochwerttechnologie wie bewaffnete Drohnen zu leasen, die dann nicht im europäischen Luftraum eingesetzt werden können? Und das als Lernerfolg aus der EuroHawk-Pleite?
Bereits beim EuroHawk konnte ich nicht nachvollziehen, dass man das Projekt nur gestoppt hat, da die Drohne kein den europäischen Vorschiften entsprechendes Kollisionsverhütungssystem hatte. Bitte? Entweder ich bin eine souveräner Staat und beschaffe Militärtechnik die ich dann auch mit einer Ausnahmegenehmigung versehe oder eben nicht. Für mich nicht nachvollziehbar.
@ KPK
Sehe ich genauso wie Memoria! Die besagten Fenneks sind notwendig, um die Ausstattung der derzeitigen ArtBtl sicherzustellen. Die Artillerie wird definitiv aufwachsen: Um eine (!) PzArtBttr (!) beim ArtLehrBtl 325. Also bestünde dann ein struktureller Bedarf von 6 – 8 zusätzlichen Fennek – vielleicht meinte das ja der aktive Kamerad ;-).
@C.H
Es gibt im Moment keine Notwendigkeit eine Drohne ohne S&A außerhalb von gesperrten Lufträumen in Europa einzusetzen.
Warum solle ein Verantwortlicher das Risiko eingehen ein zukünftiges Mrd-Geschäft zu gefährden?
Ein Absturz mit ziv Opfern würde den Markt für autonome Drohnen um Jahre zurückwerfen.
@TW
Giebt es denn eigentlich eine zusammenfassung was vor der Sommerpause und der Wahl tatsächlich an Beschaffungen einigermaßen sicher noch fixiert wird? Auch bei der Frage des anderen größeren Brockens, der Korvetten?
@Dante
Das ist im Moment alles noch ein wenig im Fluss – mit einer Ausnahme: Die Korvetten kommen ziemlich sicher nicht, weil das jetzt vergaberechtlich anhängig ist.
@ Zimdarsen
Das Argument macht in Bezug auf von Vorsicht geleitetes Politikerhandeln durchaus Sinn. Ich bleibe trotzdem bei meinem Unverständnis: Wir beschaffen/leasen Drohnen und „trauen“ uns nicht sie über europäischen bzw. eigenem Boden einzusetzen bzw. zur Übung fliegen zu lassen.
@C.H.
Und warum sollte man das auch tun? Das klingt so ein bisschen nach einer Kleinkind-Trotzreaktion „ich will aber“ – der Sinn, für den Einsatz vorgesehene Drohnen zwingend in einem der am dichtesten genutzen Lufträume der Erde fliegen zu lassen, hat sich mir noch nicht ganz erschlossen.
@C.H.
Das Argument macht wirtschaftlich und in Anbetracht unserer Zukunft noch viel mehr Sinn.
Eine Technologie mit relativ unbekanntem Restrisiko in einer auf Skandale ausgerichteten Gesellschaft läßt Verantwortliche in ihren Entscheidungen vorsichtig sein und das ist gut so.
Wir benötigen keine Hasardeure …..denn genau diese kluge Vorsicht hat uns zu dem gemacht wofür uns Mrd Menschen beneiden.
Es gibt im Moment keinen gewichtigen Grund es anders zu machen.
P.S.: Sprechen Sie mal mit einem Hobbypilot ;-)
@all
schweifen wir hier nicht ein wenig vom Thema ab?
Es geht hier doch um MALE für die Bundeswehr und nicht über andere WS.
Anmerkung: Gut dass ein Urteil gefunden wurde, auch dass die Bw nun endlich Nägel mit Köpfen machen kann und somit wertvolle Assets in ihr Inventory bekommt. Leider sind es halt sehr dünne Nägel und m.E. nicht die Besten.
Eine Sichtweise für die Begründung des Gerichts:
Ich fahre VW, möchte ein neues anschaffen. Brauche ich nun keine Ausschreibung mehr, da ich mich mit VW auskenne?
just my 2 Cents.
@T.W.
Kein Trotz. Nur Sinnvolles und Ernstgemeintes! Die Bundeswehr hat eine klaren Auftrag, auch wenn er in vergangenen Jahren in den Hintergrund gerückt war: Landesverteidigung. Da kann es nicht schaden, wenn man gelegentlich das eigene Gerät nicht nur über dem „Hindukusch“ einsetzt sondern zum Üben auch über eigenem Gebiet. So wie wir es mit bemannten Kampfflugzeugen auch tun.
@ T.Wiegold | 01. Juni 2017 – 13:20
„Und warum sollte man das auch tun? Das klingt so ein bisschen nach einer Kleinkind-Trotzreaktion „ich will aber“ – der Sinn, für den Einsatz vorgesehene Drohnen zwingend in einem der am dichtesten genutzen Lufträume der Erde fliegen zu lassen, hat sich mir noch nicht ganz erschlossen.“
Ist es nicht sinnvoll diese Drohnen auch im Rahmen der Ausbildung/Übung auch bei multinationalen Übungen/Manövern einzusetzen um realistische zu üben?
Wieso geht außer Deutschland niemand anderes diesen Weg? Wissen wir wieder mal mehr als der Rest der Welt?
Wie kann es sein, dass das fliegen einer HALE im am dichtesten genutzten Luftraum der Erde praktikabel ist und die einer MALE (egal ob Heron oder Predator)?
So richtig logisch erscheint mir diese Begründung des BMVg nicht.
Also ich persönlich finde die gesamte Diskussion um die Zulassung militärischer Drohnen zur uneingeschränkten Teilnahme am Luftverkehr vollkommen überflüssig, weil…
…ich denke, dass die Drohnenbediener bei einer vernünftigen Simulation überhaupt nicht unterscheiden könnten, ob tatsächlich eine Drohne in der Luft ist oder nicht,
…ich ergo überhaupt keinen Sinn darin sehe, mit diesen Dingern im ohnehin dicht beflogenen mitteleuropäischen Luftraum Löcher in die Luft zu fliegen, Treibstoff zu verpulvern und unnötige Unfallrisiken einzugehen und
…meiner Meinung nach die aufwändige „Sense and Avoid“-Technologie eher im Interesse von DHL und AMAZON liegen müsste, als in militärischem.
Dort, wo unsere Drohnen zum Einsatz kommen, gelten eher nicht die Regeln von EUROCONTROL, sondern die einer Airspace Control Order, in der die Regeln für den Luftverkehr durch die Militärs bestimmt werden. Unter solchen Bedingungen ist es ein Leichtes, die Abläufe so zu regeln, dass gefährliche Begegnungen zwischen Drohnen und manntragenden Luftfahrzeugen vermieden werden.
Ich bin aber sogar so naiv, dass ich noch nicht einmal verstehe, weshalb diese Dinger von ausgebildeten Piloten gesteuert werden müssen, die noch dazu für teures Geld auf manntragenden Luftfahrzeugen ihren Schein erhalten müssen. Meiner unmaßgeblichen Meinung nach könnten das die Controller des „Flugführungsdienstes“ mindestens genauso gut – und die verbrennen zum Erhalt Ihrer Lizenzen kein Kerosin..
Und dass dann für die Ziellösung AIRBUS noch einen Motorsegler bauen soll, obwohl andere das schon lange und nachweislich erfolgreich tun, verstehe ich auch nicht…
Manchmal glaube ich, dass es der Luftwaffe nicht wirklich an Drohnen mangelt – was fehlt, sind unbemannte Luftfahrzeuge ;-)
Der Luftraum in Deutschland ist – im Gegensatz zu zB dem in dem USA – zunächst einmal zivil und untersteht damit dem BMVI. Die Bundeswehr ist nur einer von vielen Nutzern und hat daher auch die Sicherheit beim Nutzen mit seinen Luftfahrzeugen in diesem viel benutzten Luftraum sicher zu stellen.
Großflächig Betriebs- und Übungsgebiete absperren, wie in den USA wo in einigen großen Landstrich kein Mensch lebt den man bei einem Absturz gefährden könnte, gibt es nicht.
Eine Drohne die aus dem Ausland gekauft wird hat keine volle Zulassung für den Luftverkehr, weil sie die dort üblicherweise nicht braucht. Und auch Deutschland hat für eine Zwischenlösung nicht den Bedarf dies zu sehr hohen Kosten nachträglich zuzulassen.
T.Wiegold | 01. Juni 2017 – 13:20:
„Und warum sollte man das auch tun? Das klingt so ein bisschen nach einer Kleinkind-Trotzreaktion „ich will aber“ – der Sinn, für den Einsatz vorgesehene Drohnen zwingend in einem der am dichtesten genutzen Lufträume der Erde fliegen zu lassen, hat sich mir noch nicht ganz erschlossen.“
Dass in dem von Ihnen erwähnten EU Luftraum Abfangübungen der LSK und Schießen der Artillerie in der oberen Winkelgruppe nahezu aller Nationen auf mehr als einem Dutzend TrÜbPl stattfinden, ist Ihnen aber bekannt!?
Hans Schommer
@ Hans Schommer und @ Wa-Ge:
Besser hätte man es nicht formulieren können.
@Singulativ:
Ziviler Luftraum stellt für mich kein Hindernis da. Dann beschließt das Bundeskabinett (wahrscheinlich eher der BT in Form eines Gesetzes) auf Antrag des Verteidigungsministers eben eine Ausnahmegenehmigung für diese Drohne. So wie es viele andere Nation (auch die USA haben strenge Luftraumvorschriften – setzten diese aber für das Militär gerne außer Kraft) für das praktizieren militärischer Sicherheit zur Landesverteidigung tun würde.
@Hans Schommer
„Dass in dem von Ihnen erwähnten EU Luftraum Abfangübungen der LSK und Schießen der Artillerie in der oberen Winkelgruppe nahezu aller Nationen auf mehr als einem Dutzend TrÜbPl stattfinden, ist Ihnen aber bekannt!?“
Ist T.W. bestimmt bekannt, aber dies geschieht in einem gesperrten Luftraum und man tut alles um Kollisionen zu vermeiden.
Es gibt in Deutschland 3 Arten von gesperrten Lufträumen einer davon ist zB der
– ED(R): Flugbeschränkungsgebiete (R=Restricted), die individuell Einschränkungen vorgeben, um durchfliegen zu dürfen (Lichterführung, Flugwege, Geleitschutz, Uhrzeiten etc.)
In diesen werden auch Drohen von uns bewegt, doch einen Heron TP dort zu fliegen ist im Aufwand – Nutzen Verhältnis eben nicht sinnvoll. Simulationen für TP Bediener sind sehr gut und ausreichen für die Inübunghaltung.
Ich empfehle einen Blick in den Atlas der Wahl, um die unterschiedliche Größe der USA und der europäischen Länder sowie die Besiedlungsdichte zu erfahren… Wer die halbe Mojave-Wüste für seine Drohnen sperren kann, hat es vielleicht etwas einfacher als jemand, der mühsam einen Korridor über der Lüneburger Heide freiräumen muss. Damit wird es vielleicht verständlich?