Fall Franco A.: Weiterer Soldat als rechtsextremistischer Komplize festgenommen
In den vergangenen Tagen hatte Verteidigungsministerin Ursula von der Leyen mehrfach angedeutet, der unter dem Verdacht der Vorbereitung einer Terror-Tat mit rechtsextremistischem Hintergrund inhaftierte Bundeswehr-Oberleutnant Franco A. sei kein lonely wolf gewesen, der Fall mit seiner Festnahme noch nicht zu Ende. Am (heutigen) Dienstag wurde das offenkundig: Im Auftrag der Bundesanwaltschaft nahmen Beamte des Bundeskriminalamts den 27-jährigen Maximilian T. fest, ebenfalls einen Bundeswehrsoldaten.
Die beiden Soldaten und der bereits im April ebenfalls festgenommene Student Mathias F. sollen aus einer rechtsextremistischen Gesinnung heraus Anschläge auf Politiker und andere bekannte Personen geplant haben – die dann Flüchtlingen angelastet werden sollten. Dafür hatte sich Franco A. erfolgreich als syrischer Flüchtling registrieren lassen. Nach der Festnahme seines Kameraden wurde klar, wie er das Doppelleben als Soldat und angeblicher Asylsuchender bewältigte: Maximilian T. sorgte bei Abwesenheit von Franco A. für die Ausreden in der gemeinsamen Einheit, dem Jägerbataillon 291 in Illkirch bei Straßburg.
Aus der Mitteilung der Bundesanwaltschaft:
Die Bundesanwaltschaft hat heute (9. Mai 2017) aufgrund eines Haftbefehls des Ermittlungsrichters des Bundesgerichtshofs vom 8. Mai 2017 den 27-jährigen deutschen Staatsangehörigen Maximilian T. in Kehl durch Beamte des Bundeskriminalamtes festnehmen lassen.
Der Beschuldigte ist dringend verdächtig, aus einer rechtsextremistischen Gesinnung heraus gemeinsam mit den bereits am 26. April 2017 festgenommenen Franco A. und Mathias F. eine schwere staatsgefährdende Gewalttat vorbereitet zu haben (§ 89 a Abs. 1 und Abs. 2 Nr. 2, § 25 Abs. 2 StGB).(…)
Nach dem Ergebnis der bisherigen Ermittlungen planten Franco A., Mathias F. und Maximilian T. einen Angriff auf das Leben hochrangiger Politiker und Personen des öffentlichen Lebens, die sich für eine aus Sicht der Beschuldigten verfehlte Politik in Ausländer- und Flüchtlingsangelegenheiten engagieren. Konkret hatten die Beschuldigten ihre möglichen Anschlagsopfer in einer Liste unter verschiedenen Kategorien erfasst. Unter anderem sind dort Bundespräsident a. D. Joachim Gauck und Bundesminister der Justiz und für Verbraucherschutz Heiko Maas verzeichnet. Die Ausführung der Tat sollte Franco A. übernehmen. Dazu hatte er sich unter einer fiktiven Identität eines syrischen Flüchtlings als Asylsuchender registrieren lassen. Auf diese Weise wollten die drei Beschuldigten nach dem Anschlag den Verdacht auf in Deutschland erfasste Asylbewerber lenken. In der Folge bezog Franco A. wiederholt Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz, die er zum Teil bei den örtlichen Behörden persönlich abholte.
Die dadurch entstandenen Abwesenheiten deckte zumindest zum Teil Maximilian T., in dem er Franco A. gegenüber Vorgesetzten mit entschuldigte. (…)
Die von den drei Beschuldigten geplante Tat sollte von der Bevölkerung als radikal-islamistischer Terrorakt eines anerkannten Flüchtlings aufgefasst werden. Gerade im Hinblick auf die fortdauernde öffentliche Diskussion in der Ausländer- und Flüchtlingspolitik hätte ein vermeintlicher Terrorakt eines registrierten Asylsuchenden besonderes Aufsehen erregt und zu dem allgemeinen Gefühl einer Bedrohung beigetragen.
Nach Informationen der NDR, WDR und Süddeutscher Zeitung gab es bereits 2015 Ermittlungen des Militärischen Abschirmdienstes gegen den jetzt festgenommenen Maximilian T., der zu Aktivitäten gegen Flüchtlinge aufgerufen haben soll. Allerdings seien die Recherchen ebenso wie Anfragen bei mehreren Verfassungsschutzämtern ergebnislos geblieben.
Mit der Erklärung der Bundesanwaltschaft bleibt zwar vorerst offen, ob die Anschlagspläne auf das festgenommene Trio beschränkt waren oder ob es noch weitere Komplizen gab. Allerdings fällt auf, dass wie zuvor schon wegen des Verdachts einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat ermittelt wird, von der Bildung einer kriminellen oder terroristischen Vereinigung ist dagegen nicht die Rede.
Keine Aussagen gibt es von der Karlsruhe Behörde bislang auch zu der Frage, ob und wie das Trio an Waffen gekommen ist. Bei dem Studenten waren rund 1.000 Schuss Munition gefunden worden, zum überwiegenden Teil aus Bundeswehrbeständen und vorgesehen für die Bundeswehr-Waffen Pistole P8, Gewehr G36 und Gewehr G3 oder Maschinengewehr MG3. Von Waffenfunden war dagegen nur im Zusammenhang mit der Festnahme von Franco A. die Rede; die von ihm im Flughafen Wien deponierte Pistole, die auf seine Spur führte, hatte allerdings ein ganz anderes Kaliber.
Nachtrag: Mehr Details gibt es bei Spiegel Online, unter sei eine Liste mit Schwarzmarktpreisen für Waffen bei den Festgenommenen gefunden worden.
(Wie bei diesem Thema sinnvoll werden die Kommentare moderiert.)
(Foto: In der Kaserne in Illkirch, in der das Jägerbataillon 291 untergebracht ist.)
Mir platzt gleich der Kragen: „Maximilian T. sorgte bei Abwesenheit von Franco A. für die Ausreden in der gemeinsamen Einheit, …“
Um was für eine Trümmetruppe handelt es sich bei 291?
Ein Olt glänzt mit schöner Regelmäßigkeit durch längere Abwesenheit, muss 100e km fahren, sein Flüchtlingsleben nachzuweisen?
Dabei helfen „Ausreden“?
Hatte der Mann keine regelmäßigen Dienstverpflichtungen, die Anwesenheit auf geregelter Basis erforderten?
Gab es keine Dienstaufsicht?
War er seinem Chef/Disziplinargesetzen nicht in irgendeiner Art und Weise rechenschaftspflichtig, bezogen auf den Verantwortungsbereich?
Führt er ein unbeaufsichtigtes Eigenleben?
Ist das Bw/Heer/Infanterie 2017? Sind wir zu einer „laisser-faire“-Truppe verkommen?
Und das in bi-nationalem Umfeld, bei dem meiner Erfahrung nach GENAUESTENS gesehen wird, was die Anderen denn so machen?
Welchen Eindruck müssen die FRA Kameraden zwangsläufig von unserer Präsenz und Zuverlässigkeit gewinnen?
Solche Fragen umschreiben durchaus nicht die zugrunde liegende Problematik, bedürfen aber der Beantwortung!
OK, der Plan war der aufbau einer Identität als Flüchtling. Also ich mutmaße jetzt, aber wenn ich mit einer Pistole(!) einen Bundespolitiker angreife, der ggf. auch Personenschutz hat, dann wird mich voraussichtlich eine oder mehr Personen sehen oder ich bin auf einem Videobild abgebildet. Und ich persönlich hege die gewagte Vermutung, dass einen dann doch jemand erkennt. So als Soldat.
Dafür, dass gewisse Boulevardblätter immer von einem außergewöhnlich Intelligenten Offizier sprechen, finde ich den Plan irgendwie…..seltsam.
Eine Waffe als Offizier in einer Kampftruppenkompanie zeitweise zu entwenden ist durchaus möglich; deshalb verstehe ich nicht diesen komischen Versuch mit der Pistole am Flughafen in Wien.
Zum Glück muss ich das auch nicht.
@ Klaus-Peter Kaikowsky | 09. Mai 2017 – 19:58:
Ich würd in Sachen „Entschuldigung der Abwesenheit“ erst mal ganz gelassen bleiben. bislang kennt man doch nur das „Zivilistensprech“ der Staatsanwaltschaft. Plausible Alibis kann man auch in einer gut geführten Dienststelle konstruieren – insbesondere wenn sich zwei Strolche im Offiziersrang zusammentun.
FNU SNU | 09. Mai 2017 – 20:28
“ … Eine Waffe als Offizier in einer Kampftruppenkompanie zeitweise zu entwenden ist durchaus möglich; deshalb verstehe ich nicht diesen komischen Versuch mit der Pistole am Flughafen in Wien.“
Mich würde mal interessieren, was das denn für eine „scharfe Pistole“ war, die man da in Wien gefunden hat. Nirgendwo eine Angabe oder ein Foto zu finden. Vielleicht aus ermittlungstaktischen Gründen, um das Klären der Herkunft zu erleichtern?
Hans Schommer
Ich hoffe und setze darauf, dass die Generalbundesanwaltschaft den Fall gut ausermittelt, schnell eine Anklage einreicht und so die Voraussetzungen für ein ordentliches Gerichtsverfahren schafft.
Im Falle der festgestellten Schuld zeigt hoffentlich der Rechtsstaat, wo Barthel den Most holt. Im Falle der festgestellten Unschuld -danach sieht es Wissensstand jetzt nicht aus- wird es Fragen geben.
Organisatorisch wird hoffentlich daraus gelernt, dass der MAD wieder ausreichend Personal erhält für seine Aufgaben und dass wir unsere Soldatinnen und Soldaten wieder „besser kennenlernen“ müssen. Straffe und effektive Führung von vorn und vor Ort ist eben durch nichts zu ersetzen. Der Vorgesetzte nach Paragraph 1 Vorgesetztenverordnung kann und sollte eben nicht nur am Schreibtisch tätig sein (müssen) oder gar als Einzelabstellung im Einsatz oder auf längeren Lehrgängen geschickt sein.
P.S.: Zur Analyse zum Kontext Rechtsextremismus und Bundeswehr empfehle ich die Berichte der Wehrbeauftragten des Deutschen Bundestages. Das Problem ist nicht verschwiegen worden, nicht kleingeredet oder bagatellisiert worden. Das stimmt eben einfach so nicht. Der Forderung nach einer effektiven Bekämpfung solcherlei Umtriebe steht dieses Quellenstudium jedenfalls nicht im Wege.
Bei der Waffe soll es sich (Spiegel 19/2017) um eine französische „Unique“ in 7,65mm gehandelt haben.
Einige Anmerkungen:
Aus der Pressemitteilung des GBA ist ersichtlich, dass hinsichtlich des Verdächtigen A auf das herstellen, sich oder einem anderen verschaffen, verwahren oder einem anderen überlassen der in § 89 a II Nr. 1 bezeichneten Waffen, Stoffe oder Vorrichtungen abgestellt wird. Die Frage, ob alleine schon das in § 89 a II Nr. 1 genannte Sich-Unterweisen-Lassen im Umgang mit Schusswaffen den Tatbestand erfüllt, auch wenn dies im Rahmen der Erfüllung rechtmäßiger beruflicher oder dienstlicher Pflichten geschieht (im Gegensatz zu § 89 b fehlt eine solche Einschränkung!), bleibt uns vorerst erspart. Interessant wird sein, ob sich das Gericht in einem etwaigen Prozess hierzu äußern wird.
Zum Verständnis: Der GBA nimmt Mittäterschaft (§ 25 II) für T an und keine Beihilfe. T ist also bei einem Verfahren als Täter i.S.d. § 89 a I, II Nr. 2 zu behandeln.
Die präzisere Formulierung wäre Verdacht auf (mittäterschaftliche) Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat (der Gesetzgeber hat hier bereits die Vorbereitung und nicht den Versuch oder Erfolg pönalisiert).
Bezüglich dem Verhältnis von § 89 a zu 129ff StGB:
In 3 StR 263/05 definiert der BGH Vereinigungen i.S.d. § 129a II:
Vermutlich mangelt es bislang an Erkenntnissen, die den erforderlichen Organisationsgrad und die geplante Begehung mehrerer Taten belegen. Vom Tisch ist die Frage damit aber m.E. noch nicht.
@FNU SNU: Vllt. die zusätzlichen technische Möglichkeiten der letzten Jahre unterschätzt? Ich lebe und arbeite zur Zeit in Wien und ein mir bekannter Polizist von hier hat mir erzählt, dass Wien einer der Knotenpunkte für alles mögliche an Schmuggelwaren ist die vom Balkan und Südosteuropa nach Mitteleuropa kommt. Da sind auch Waffen mitgekommen und auch heutzutage tauchen immer mal wieder Pistolen, Kalaschnikov und Handgranaten aus dem ehemaligen Jugoslawien auf.
Die Pistole hat er vllt. für jemand anderen besorgt oder wollte die problemlos nach der Tat entsorgen können. Irgendeine billige, ausgemusterte BW oder Polizei Pistole kann man doch auch ganz legal ohne große Probleme kaufen. Nur um irgendeine Pistole wird es wahrscheinlich nicht gegangen sein?
§§ 41 I, 2 Nr. 3 WStG i.V.m. §§ 15 II Hs. 1, 33 I a.E. WDO i.V.m. §§ 23 I, 8 SG i.V.m ZDv 10/13 nebst § 258a, 11 I Nr. 2 a StGB steht m.E. auch vor der Türe (oder war schon da).
Für mich sind diese ganzen „Zwischenmeldungen“ reine Spekulationen verbunden mit viel Aktionismus. Warum sehe ich das so?
1. Ich gehe davon aus, dass man in der Einheit von Soldat A. das normale Verfahren der Bw bezüglich der Anwesenheit am Standort durchführte: Urlaub, Krankheit, AZV usw. Wenn nicht, war die Einheit ein Trümmerladen. Glaube ich aber im Moment nicht.
2. Wenn man als „Terrorist“ beabsichtigt einen Bundespräsidenten oder einen Bundesminister oder ähnliche Würdenträger zu töten, muss man entweder ungeheuer professionell sein oder aber ungeheuer naiv. Ich schätze Oberleutnant A. nach den bisherigen Schilderungen weder als ungeheuer professionell noch als ungeheur naiv ein. Warten wir mal ab ob die „Story“ wirklich wasserfest ist. Auch die Wahrnehmung, dass er sich nur als Flüchtling hat registrieren lassen um einen Anschlag zu begehen muss ja noch bewiesen werden. Kann ein Oberleutnant der Bundeswehr so dumm sein?
3. 1000 Schuss Munition wurden gefunden. Die Frage die ich hätte wäre: Welche Munitionsart wurde gefunden? Gefechtsmunition? MAN Munition? Munition, die im Zusammenhang mit der gefundenen Waffe steht? Wir (die Öffentlichkeit) wissen bis jetzt nichts bzw. sehr wenig!
4. Terrorzelle hört sich dramatisch an. Kann es sich auch um zwei oder drei „Spinner“ gehandelt haben, die zufällig bei der Bundeswehr waren? Hätte es solche zwei bis drei Spinner auch bei der Polizei oder in einer Studentenverbindung oder im Finanzamt oder im Gesundheitsamt oder bei der Feuerwehr oder, oder, oder, geben können?
Leider wenig sachliche Information bis jetzt, nur „Räuberpistolengeschichten“. Ich würde schlicht abwarten, bis der Generalbundesanwalt mal zur Sachlage vorträgt. Bis jetzt ist das Alles sehr sehr dünn und wenig aussagefähig.
Streiche 258a StGB
Komisch, dass es hier noch nicht auftaucht. Laut Presse ist ein politisch aktives Mitglied (Ratsmitglied in einer Großstadt) der AfD Hauptmann der Bundeswehr – tätig beim MAD.
[Ungeachtet der politischen Ansichten der AfD kann man sie nicht mit den rechtsextremistischen Tätern in diesem Fall gleichsetzen. Der Fall, den Sie meinen, geht aber nicht um die AfD-Mitgliedschaft/Rats-Tätigkeit, sondern um NS-Parolen – das wäre ein gesondertes Thema. Und nein, wir machen nicht an dieser Stelle die Debatte über die AfD auf. T.W.]
Vielen Dank für die großartigen Recherchen und die glänzende Berichterstattung. An dieser Stelle nur ein kleiner Hinweis: es muss „lone wolf“ und nicht „lonely wolf“ heißen. Es ging um einen Einzelgänger (oder wie berichtet eben auch nicht), nicht um einen unter Einsamkeit leidenden Kaniden.
/Korinthen***modus off
[Danke & Danke, allerdings ist das ein wörtliches Zitat aus der Ministerinnen-Rede, wie sie im Intranet der Bw stand… Ob vdL das so gesagt oder nicht vielmehr, weil sie ja sehr gut Englisch spricht, das korrigiert hat, weiß ich nicht. T.W.|
Heute abend in den Tagesthemen ( ich kann mich nicht erinnern, daß etwas Derartiges schon einmal der Fall war ):
Der Befehlshaber Kommando Operative Führung Eingreifkräfte, Ulm, GL Richard Roßmanith, ergreift vor laufender Kamera das Wort und stellt sich vor die Soldaten.
Respekt: „Hut ab!“
Und morgen? „Kopf ab“ gemäß vdL’s „Diskussions-, Fehler- und Führungs-KULTUR“ ?
( Wo sind eigentlich die Inspekteure der TSK’s ??? Sagen die alle NICHTS ?
DÜRFEN die nichts sagen ??? )
Man darf gespannt sein…
@ marvin | 09. Mai 2017 – 22:57
“ … ein mir bekannter Polizist von hier hat mir erzählt, dass Wien einer der Knotenpunkte für alles mögliche an Schmuggelwaren ist die vom Balkan und Südosteuropa nach Mitteleuropa kommt. … “
Ganz was Neues !
„DER DRITTE MANN“ – stammt aus 1949 …
Auf jeden Fall passt die sicher gestellte Unique hervorragend zu der Tarnidentität als christlicher Syrer mit französischer Erziehung/Bildung.
@Pete
Soll ich den Kommentar unter Satire oder unter Ahnungslosigkeit verbuchen? „Ich würde schlicht abwarten, bis der Generalbundesanwalt mal zur Sachlage vorträgt“ – die oben verlinkte sehr ausführliche Pressemitteilung des GBA haben Sie vielleicht gelesen?
Sorry, das gehört für mich zu den Versuchen, das alles runterzuspielen.
Pete | 09. Mai 2017 – 23:49
“ … Kann ein Oberleutnant der Bundeswehr so dumm sein?“
Definitiv Ja.
“ … Hätte es solche zwei bis drei Spinner auch bei der Polizei oder in einer Studentenverbindung oder im Finanzamt oder im Gesundheitsamt oder bei der Feuerwehr oder, oder, oder, geben können?“
Na klar. Und die Terroristen sind doch alle „Spinner“. Insofern sehe ich da bezüglich der Bezeichnung „Terrorzelle“ keine Diskrepanz. Insbesondere wenn man die derzeit anzunehmende perfide Absicht sieht.
Hans Schommer
@ T.W. ..“wir machen nicht an dieser Stelle die Debatte über die AfD“ Verstanden!
Dennoch.. der Tatsache geschuldet, dass diese extremistische Partei sich auch durch zahlreiche ehem Berufs- / und Zeitsoldaten rekrutiert, lässt durchaus die Spekulation zu, das solche mutmaßlichen kriminellen Einzeltäter Dank solch „fruchtbaren“ Boden erst entstehen konnten.
[Ich respektiere Ihre Meinung. Hier ist für mich aber entscheidend: Ihre Einschätzung der AfD dürfte hier zu – wütenden – Debatten führen, die mit dem Thema dieses Blogs nur sehr, sehr am Rande zu tun haben. Auch ich habe eine Meinung zu dieser Partei; das ist für mich aber kein Thema der Sicherheits- und Verteidigungspolitik. Und ich bitte darum, diese Diskussion an den vielen dafür möglichen anderen Stellen zu führen. Diesen OT werde ich hier ausblenden. T.W.]
Sarkasmus an
Da hat sich jemand den mil. Widerstand vom 20.Juli wohl zu sehr als Vorbild genommen.
Sarkasmus aus
@Pete | 09. Mai 2017 – 23:49
“ … Kann ein Oberleutnant der Bundeswehr so dumm sein?“
Auch vermeidlich intelligente Menschen können unglaublich dumme Sachen anstellen, davor schützt auch der Dienstgrad nicht.
@Wa-Ge | 10. Mai 2017 – 8:55
„Da hat sich jemand den mil. Widerstand vom 20.Juli wohl zu sehr als Vorbild genommen.
Sarkasmus aus“
Ich kann mich ja nicht daran erinnern, wann ich Ihnen in den letzten Monaten in den Kommentaren hier im Blog widersprochen hätte, aber den fand ich mehr als nur geschmacklos :(
„Auch vermeidlich intelligente Menschen können unglaublich dumme Sachen anstellen, davor schützt auch der Dienstgrad nicht.“
Dem stimme ich zu, aber ich erwarte von einem OLt der Infanterie zumindest eine Grundbefähigung zur Operationsplanung kleiner und mittlerer taktischer Elemente. Nach den bisher bekannt gewordenen Tatsachen bin ich aber immer noch vollkommen verwirrt, wie er glaubte Erfolg haben zu können…
„Mir platzt gleich der Kragen: „Maximilian T. sorgte bei Abwesenheit von Franco A. für die Ausreden in der gemeinsamen Einheit, …“
Um was für eine Trümmetruppe handelt es sich bei 291?“
Einspruch !
Bitte nicht die „Opfer“ zu Tätern machen.
Wie soll denn eine militärische Einheit funktionieren in der man seinen eigenen
Offizieren nicht vertraut ?
Hand aufs Herz, hat nicht jeder von uns als Vorgesetzter schon mal eine Ausrede
von einem Untergebenen akzeptiert, obwohl man wusste das das Blödsinn war, was da vorgetragen wurde ?
Ich jedenfalls bekenne mich schuldig.
Ach, diese dummen, dummen Jungs und ihre intelligenten Streiche. Dumm bloß, dass auch intelligente Dummheit nicht vor Strafe schützt.
Was wenn das Operationsziel der „Nachweis“ von Staatsversagen durch Vortäuschen der Vorbereitung einer staatsgefährdenden Straftat gewesen ist. Anders gefragt: wie definiert man „Erfolg“, wenn man ein überzeugter Identitärer ist. Selbst MdB Arnold spricht jetzt schon von einer möglichen Unterwanderung der BW durch die identitäre Bewegung, die ja im Kern deutsch-französisch ist.
Tja, und da nun „Erfolg“ a. False-Flag-Refugee-Terrorism und „Erfolg“ b. Nachweis Staatsversagen sich in Luft aufgelöst haben, muß jetzt natürlich ein Feuerwerk von Nebelkerzen gezündet werden, damit „das Netz“ nicht enttarnt wird.
@Blue Lagoon „Wo sind eigentlich die Inspekteure der TSK’s ??? Sagen die alle NICHTS ? . . . ???“ Mal ehrlich: Was erwarten Sie denn von denen? Könnten die irgendwas zu konkreten Fall beitragen? Wohl kaum. Die können bestenfalls etwas über die inneren Strukturen der BW sagen, in denen dieser Skandal aufblühen konnte. Aufklärung in diesem Punkt ist natürlich willkommen. Es reicht ja, genauer in diesen Blog zu schauen, um einige Grundlagen des Skandals zu erkennen. Bei der Flecktarn-Fraktion ist immer wieder eine Art „doublethink“ zu erkennen: Intern wird durchaus klar formulierte Kritik an den Zuständen in der BW geübt, wie etwa die Neigung gegenüber Kameraden alle Augen zuzudrücken, um das Fortkommen („Karriere“, ich erinnere nur an das Thema „Fitness-Tests“) nicht zu gefährden. Wehe aber, ein Außenstehender übt eine ähnliche Kritik, dann bricht der volle Zorn der sittlich hochstehenden, durch Übernachtungen in der Dackelgarage geadelten Truppe („. . . wer das nicht mitgemacht hat, kann sowieso nicht mitreden . . .“) über diese zivilen Kritiker herein.
Genau diese bewusstlose Kameraderie liegt (soweit wie es bislang wissen können) an der Wurzel des Skandals: Das Problem sind nicht die drei Hanseln (wenn es denn dabei bleibt), damit wird der Rechtsstaat schon fertig. Es geht vielmehr um das Versagen der Strukturen, die durch den blinden Reflex „Kameradschaft“ unterlaufen wurden. Im Fall Franco A ist die Ausrede „Personal- /Geldmangel“ untauglich, denn die Hinweise waren vorhaben und wurden bewusst ausgeblendet. Darüber muss geredet werden. Diese reflexhafte Kameradschaft ist offenbar notwendig, eine Voraussetzung dafür, ein guter Soldat zu sein. In der Truppe muss man sich im Falle des Falles blind aufeinander verlassen können. Dieses „blind“ ist hier aber zum Problem geworden.
@ Koffer
Wieso sollte er keinen Erfolg haben sollen? Es war doch mehr oder weniger Zufall, dass er in Oesterreich erstappt wurde. Ich mag mir gar nicht vorstellen was passiert waere wenn nicht. In zehn Jahren waere der Mann als Berufssoldat vielleicht Bataillonskommandeur geworden und in zwanzig ? Und wie man sieht ist er nicht allein in seiner Einheit.
Im übrigen waren Teile des Freikorps in der Reichswehr als kleine Gruppen sehr erfolgreich in der Elimination sogenannter “ Innerer Feinde“ .
Wer hier moechte die Hand dafuer ins Feuer legen, dass dies die einzigste kleine Gruppe ist , die mit aehnlicher Zielsetzung operiert? Ich nicht.
Man kann gespannt sein was sich noch finden wird. Immerhin ist das Problem erkannt.
Nicht falsch verstehen, das soll jetzt nicht als Generalverdacht rüberkommen. Ich bin nach wie vor davon ueberzeugt, dass es sich nur um Einzelfälle handelt. Die Bundeswehr wird auf alle Faelle zu ihrem eigenen Schutz gut daran tun zu suchen, zu finden und zu eliminieren. Das mag dem ein oder anderen als Gesinnungsschnueffelei anmuten, aber der Schaden, den solche Leute wie diese beiden Offiziere des Jaegerbataillons 291 angerichtet haben ist viel zu groß um einfach weiter zu machen wie bisher.
Neben der strafprozeßrechtlichen Aufarbeitung dieses Falles würde mich besonders interessieren wie es zu einer Radikalisierung der daran Beteiligten kam, und welche „geistigen Brandstifter“ als Argumentationshilfe von der Gruppe herbeigezogen wurden.
Die „völkische Masterarbeit“ spricht für mich jedenfalls für einen längeren Prozess den es sich vielleicht lohnt zu entwirren um auch gegen die geistig-politischen Brandstifter im Hintergrund argumentativ wirken zu können.
Pete | 09. Mai 2017 – 23:49
FNU SNU | 09. Mai 2017 – 20:28
Koffer | 10. Mai 2017 – 9:13
Ich war vor ein paar Jahren in Hannover bei einer Lesung; gelesen hat Bundespräsident a.D. von Weizsäcker. Personenschutz? Null! Am späten Abend sah ich ihn noch einmal; im Hauptbahnhof am Wurststand … danach ging er zu seinem Zug.
Wer aufmerksam durch Hannover geht, wird sicherlich auch Bundeskanzler a.D. Gerhard Schröder oder Bundespräsident a.D. Wulff treffen und feststellen das die Herren ohne Infantrie unterwegs sind.
Noch mal vor ein paar Jahren: Kunstfest Pankow. Der damals amtierende Bundestagspräsident Thierse (immerhin zweiter Mann im Staate) besucht das Fest (ein paar tausend Teilnehmer) ohne Personenschutz.
Diese Beispiele sollen zeigen, das es keiner großen „Operationsplanung“ bedarf, ein terroristisches Signal zu setzen. Eine alte Pistole und ein paar Schuss geklaute Munition reichen aus.
Erinnert sich noch Jemand an die Verbrechen die an den Herren Lafontain und Schäuble begannen wurden)?
@ Koffer | 10. Mai 2017 – 9:13
Geschmack hin oder her, wer weiss schon was in deren Köpfen vorging als sie den Entschluss getroffen haben diese Aktion durchzuziehen. Eine verwirrte Interpretation des mil. Widerstandes kann da genau so eine Rolle gespielt haben wie alles andere auch.
Das ist sehr weit hergeholt aber ich kann mir durchaus vorstellen, dass die Spinner selbst aus der aktuellen Form der Eidesformel als Offiziere einen Auftrage zum Handeln herleiten konnten.
„Dem stimme ich zu, aber ich erwarte von einem OLt der Infanterie zumindest eine Grundbefähigung zur Operationsplanung kleiner und mittlerer taktischer Elemente. Nach den bisher bekannt gewordenen Tatsachen bin ich aber immer noch vollkommen verwirrt, wie er glaubte Erfolg haben zu können…“
Verblendung ist schlechter Ratgeber aber ein hervorragender Motivator. Da die Geschichte ja vor der Ausführung aufgeflogen ist, können wir ja über die tatsächlichen Pläne nur spekulieren, von daher wissen wir ja nicht ob es auch tatsächlich so ablaufen sollte wie derzeit in den Medien aktuell spekuliert.
Und wir beide wissen ja, dass Strategen nicht unbedingt brauchbare Taktiker abgeben, gilt natürlich auch umgekehrt.
IBuK geht im VgA offensichtlich in die Offensive, wie bei n-tv zu hören ist.
N-24, in Illkirch präsent, kommt mit der Meldung raus, der stvKpChef (offensichtlich als KpFhr „In Vertretung“) habe sich in die Haftanstalt zu Olt A. begeben, um Vernehmungen anzustellen.
Da der GBA die Angelegenheit an sich gezogen hat, eine weitere Merkwürdigkeit, so zutreffend.
[Der letzte Punkt ist inzwischen geklärt: Nach Angaben des Verteidigungsministeriums hat der Offizier sich nicht zu Vernehmungen zu Franco A. in die Haftanstalt begeben, sondern um ihm offiziell das Uniformtrageverbot zu eröffnen. Ob und wenn ja warum das nicht per Post ging, weiß ich aber auch nicht. T.W.]
@Heiko Kamann | 10. Mai 2017 – 10:23
1. Nach dem was bekannt ist, waren Politiker mit Personenschutz (teilweise sogar mit höchster Kategorie) auf der Liste.
2. Bei nicht geschützten Personen muss man aber dennoch ausreichend Informationen für eine Anschlagplanung haben, denn das was Sie beschreiben sind ja Zufallsbegegnungen und diese eigenen sich nicht für einen Anschlag.
3. Und selbst wenn man einen „ehemaligen“ oder „weniger wichtigen“ Politiker erwischt hätte wo ist dann der Gesamtplan? Militärisch gesprochen der „Kampf durch die Tiefe“? Wie wollte sich ein DEU Offizier als Flüchtling ausgeben NACH einem Terroranschlag und den dann ja automatisch einsetzen intensiven Ermittlungen.
Alles zusammen reichlich seltsam…
@Wa-Ge | 10. Mai 2017 – 10:29
„Da die Geschichte ja vor der Ausführung aufgeflogen ist, können wir ja über die tatsächlichen Pläne nur spekulieren, von daher wissen wir ja nicht ob es auch tatsächlich so ablaufen sollte wie derzeit in den Medien aktuell spekuliert.“
Ja, in der Tat, man wird die weiteren Ermittlungen abwarten müssen und hoffen, dass diese Klarheit bringen.
@T.W.
„Ob und wenn ja warum das nicht per Post ging, weiß ich aber auch nicht.“
1. Grundsätzlich sind gem. Vorschrift die meisten Vorgänge in Person durch den Disziplinarvorgesetzten oder einen Vertreter zu eröffnen, es sei denn faktische oder dienstliche Gründe stehen dem entgegen.
2. Häufig wird im Zusammenhang mit dem Uniformtrageverbot auch eine Kürzung/Einbehaltung eines Teils der Bezüge verfügt.
3. Je nachdem welche Schritte eingeleitet wurde, ist der Beschuldigte außerdem anzuhören.
@T.W.
Uniformtrageverbot ist Verwaltungsakt mit offizieller Eröffnung, der gegenzuzeichnen ist.
Geht auch mit Postzustellungsurkunde + Rückbrief, unterstelle aber, es soll hier auch sofortige Handlungsfähigkeit dargestellt werden.
Mehr:
Uniformbestimmungen – UnifB – VMBL 2009
8. Versagung
(1) Die Genehmigung [des Unformtragens, mein Zusatz] darf nicht erteilt werden:
1. für Antragstellerinnen und Antragsteller
– die vom Wehrdienst ausgeschlossen sind (§ 10 des
Wehrpflichtgesetzes – WPflG11), § 65 SG),
– die nach § 29 Absatz 1 Nummer 6 WPflG, § 75 Absatz 1
Satz 2 Nummer 6, § 46 Absatz 2 Satz 1 Nummer 7,
gegebenenfalls i.V.m. § 55 Absatz 1 oder Absatz 5 SG
entlassen worden sind,
– deren Dienstverhältnis durch Verlust der Rechtsstellung
(§ 48 oder § 56 SG) beendet worden ist oder gegen die
im gerichtlichen Disziplinarverfahren rechtskräftig auf
Entfernung aus dem Dienstverhältnis (§ 63 der Wehrdisziplinarordnung
– WDO)12) oder Aberkennung des Ruhegehaltes
(§ 65 WDO) erkannt wurde,
– die kraft Gesetzes ihren Dienstgrad verloren haben oder
denen durch Richterspruch ihr Dienstgrad aberkannt
worden ist,
– die nicht mindestens die Allgemeine Grundausbildung
abgeschlossen haben;
2. wenn Missbrauch der Uniform oder Ansehensschädigung
der Bw zu befürchten ist.
(2) …“
Weiteres geben obige Bestimmungen vorläufig nicht her, abhängig von Ergebnissen bei GBA und ff juristische Entscheidungen zum Dienstverhältnis, ggf . § 48 oder § 56 SG.
@Klaus-Peter Kaikowsky | 10. Mai 2017 – 11:29
Auch wenn Sie mit der Eröffnungspflicht inhaltlich Recht haben (vlg. auch meine Kommentar 11:23), so ist die Begründung allerdings falsch.
Die von Ihnen aufgeführte Rechtsgrundlage bezieht sich auf Reservisten außerhalb eines Wehrdienstverhältnisses.
Ich bin mir ziemlich sicher, dass der konkrete Vorgang sich aber auf § 126 WDO gründet (vorläufige Dienstenthebung im Zusammenhang mit der Einleitung eines gerichtlichen Disziplinarverfahrens mit der Möglichkeit eines Uniformtrageverbots und der Möglichkeit einer Einbehaltung eines Teils des Gehalts/Solds).
@ Koffer | 10. Mai 2017 – 11:23
“ … Wie wollte sich ein DEU Offizier als Flüchtling ausgeben NACH einem Terroranschlag und den dann ja automatisch einsetzen intensiven Ermittlungen. … “
Das hat Frau vdL m. E. am Sonntagabend bei Anne Will sinngemäß doch so erklärt:
„Stellen Sie sich vor, ein Oberleutnant lässt sich als Flüchtling registrieren, begeht einen Anschlag, danach werden Fingerabdrücke verglichen, und heraus kommt ein syrischer Flüchtling, der nicht gefunden wird, weil es ihn nicht gibt.“
Würde voraussetzen, daß der Oberleutnant A. für die Straftat z.B. Eine Waffe benutzt, ohne Handschuhe, und – natürlich ganz zufällig – seine Fingerabdrücke hinterlässt mit genau der Absicht, wie von Frau vdL unterstellt.
In USA würde wahrscheinlich schon ein Regisseur Kinopläne machen…
Koffer | 10. Mai 2017 – 11:23
Meine Einlassung bezog sich darauf, das ja, wie gemeldet Bundespräsident a.D. Gauck mit auf der Liste stand. Die meisten öffentlichen Termine kann man „googeln“ und nicht jeder aktive Minister hat massiven Personenschutz. Bald beginnt der Bundestagswahlkampf; da sehen Sie unser politisches Spitzenpersonal auf „jeder Dorfbühne“. Wer Plakate lesen kann, weiß, wen er wann wo treffen kann.
Frage 3. Kann Ihnen der Täter geantworten.
Es ist ja auch denkbar, dass es mit einem „Dummen-Jungen-Streich“ (ach, ich versuch’s mal, bei dem Chaos) begonnen hat und sich dann weiterentwickelt hat, als man sah, dass das Ganze tatsächlich funktioniert. Übrigens: Selbst heute ist ein ungehinderter Austausch von Fingerabdrücken, trotz gegenteiliger, offizieller Verlautbarungen und Beteuerungen aus dem BMI, immer noch nicht flächenmäßig möglich, weil nicht alle Bundesländer die technischen Möglichkeiten hierzu haben. Und da ja Soldaten im BAMF eingesetzt wurden, kann es durchaus sein, dass bestimmte „Interna“ über den „Flurfunk“ nach außen gedrungen sind und gewisse Schwächen offenbart haben. Die These, das ganze hätte also keinesfalls eine Aussicht auf Erfolg gehabt, muss wohl vorerst eine solche bleiben.
@Koffer
Stimmt, Ihre Darstellung.
@BlueLagoon | 10. Mai 2017 – 11:55
„Würde voraussetzen, daß der Oberleutnant A. für die Straftat z.B. Eine Waffe benutzt, ohne Handschuhe, und – natürlich ganz zufällig – seine Fingerabdrücke hinterlässt mit genau der Absicht, wie von Frau vdL unterstellt..“
Ja und dann bei der Durchführung des Anschlags nicht gefasst wird und dann auch noch bei der folgenden Fahndung niemand das Fahndungsbild so genau anschaut, dass man ihn persönlich nicht erkennt.
Das ist doch mehr als nur unausgegoren..
@ Koffer | 10. Mai 2017 – 12:04
“ …@BlueLagoon | 10. Mai 2017 –
… Ja und dann bei der Durchführung des Anschlags nicht gefasst wird und dann auch noch bei der folgenden Fahndung niemand das Fahndungsbild so genau anschaut, dass man ihn persönlich nicht erkennt.
Das ist doch mehr als nur unausgegoren.“
Wie ich bereits vorgestern in einem Beitrag bzgl. BAMF-MAßNAHMEN aus einem Artikel der WELT bzw. FOCUS ONLINE schrieb, wurde lt. BAMF selbst in 2015 zum großen Teil nur mit Fragebögen gearbeitet, die eine Selbstauskunft waren ( „Syrer ist, wer sich in einem Fragebogen zum Syrer erklärt“ ); wirklich überprüft und registriert wurde offenbar über längere Zeit so gut wie niemand.
Fragt sich, wie man dann auf ( nicht vorhandene ? ) Fingerabdrücke zurückgreifen wollte…
[Och nee. Bleiben wir bei den Fakten? Das flog ja eben wegen der Fingerabdrücke auf der Waffe und in der Datenbank auf. T.W.]
@Heiko Kamann | 10. Mai 2017 – 12:00
„Meine Einlassung bezog sich darauf, das ja, wie gemeldet Bundespräsident a.D. Gauck mit auf der Liste stand.“
Ist die Liste nicht zu einem Zeitpunkt entstanden als er noch im Amt war?
„Die meisten öffentlichen Termine kann man „googeln“ und nicht jeder aktive Minister hat massiven Personenschutz.“
Jepp, aber damit ist ja noch lange nicht ein Anschlagsmöglicheit mit einer Pistole gegeben. Dafür muss man den Ort erkunden, die Gesamtumstände kennen und so nah an die Person kommen, dass man auch sicher treffen kann.
Zudem erklärt sich damit nicht, wie er unerkannt vom Tatort verschwinden wollte…
„Frage 3. Kann Ihnen der Täter geantworten.“
Ich sage ja: ich verstehe den taktischen Ansatz nicht, ich halte das alles derzeit noch für äußerst verworren.
@Hans Dampf | 10. Mai 2017 – 12:00
„Selbst heute ist ein ungehinderter Austausch von Fingerabdrücken, trotz gegenteiliger, offizieller Verlautbarungen und Beteuerungen aus dem BMI, immer noch nicht flächenmäßig möglich, weil nicht alle Bundesländer die technischen Möglichkeiten hierzu haben.“
Das mag ja sein, aber mal ernsthaft: wenn der Bundespräsident, der Justizminister o.ä. ermordet worden wären, dann bin ich mir ziemlich sicher, dass alle staatlichen Ressourcen eingesetzt werden würden.
Und wenn der OLt bereit gewesen wäre sein Leben zu verlieren und nur ein toter Flüchtling identifiziert worden wäre, immerhin zeichnen sich nahezu 100% aller islamistischen Attentate durch das Ableben der Attentäter aus.
Damit wäre die Aktion von Erfolg gekrönt gewesen.
@IstEgal | 10. Mai 2017 – 12:41
„Und wenn der OLt bereit gewesen wäre sein Leben zu verlieren und nur ein toter Flüchtling identifiziert worden wäre,“
Ne klar und es fällt im JgBtl 291 nicht auf, dass plötzlich ein Offizier eigenmächtig abwesend ist?
Und das Bild des Attentäters nach einem terroristischen Anschlag wird auch nicht zum Ausgangspunkt weiter Ermittlungen durch BKA, Pol, Verfassungsschutz etc. um mögliche Hintermänner zu finden?!?!?!
„immerhin zeichnen sich nahezu 100% aller islamistischen Attentate durch das Ableben der Attentäter aus.“
Aber in nur sehr wenigen Fällen bleibt so wenig vom Attentäter übrig, dass eine korrekte Identifizierung nicht möglich ist.
@IstEgal | 10. Mai 2017 – 12:41
Schon – aber nur so lange bis man das Fehlen vom ihm in seiner Einheit bemerkt hätte und irgendwer ihn in der Zeitung mit dem Schwarzen Balken auf den Augen dennoch erkannt hätte!? Kurzum Ihre Lösung ist eindeutig zulässig und schlüssig, aber die Chancen auf Erfolg sind so gering, dass das ja nicht mal ein total Verblendeter glauben hätte können.
Ich werfe auch mal eine Lösung rein: Was wäre, wenn er das zwar plant und die Spurenlage konstruiert, aber selbst gar nicht ausführt?
@IstEgal
…und gleichzeitig mit dem Ableben wäre auch ein Offizier vermisst werden. Das Bild des vermeintlichen toten Syrers wäre veröffentlicht wurden und schnell wäre 1 und 1 zusammengezählt.
Würde mich wundern, wenn das mehr als 3 Tage bedarft hätte.
pi
@koffer „Ja und dann bei der Durchführung des Anschlags nicht gefasst wird und dann auch noch bei der folgenden Fahndung niemand das Fahndungsbild so genau anschaut, dass man ihn persönlich nicht erkennt.“
Die überwiegende Zahl der Straftäter geht davon aus nicht erwischt zu werden. Über Sinn oder Unsinn dieser Ansicht brauchen wir nicht diskutieren.
Ebenso kann man wohl kaum die Ministerin dafür kritisieren wenn der vermutete Anschlagsplan Mist war, oder?
Aber mal ein paar Fakten die an dem plan gar nicht so schlecht waren
Das verwendete Kaliber zeichnet sich u.a. dadurch aus, das die Waffen schmaler gebaut werden können was das verdeckte tragen erleichtert.
Des Weiteren ist das Trefferbild der Waffe, bei schnell nacheinander abgegebenen Schussfolge, sehr genau.
Warum wird das Kaliber heute nicht mehr bei Beamten und Jägern eingesetzt?
Es fehlt ihr an Mannstoppwirkung, da es i.d.R. Durchschüsse gibt.
Die Pistole ist also sehr wohl geeignet.
Und die Fahndungsbilder? Die Polizei hat ein aktuelles Bild von Bushido als Phantombild benutzt. Wurde er daraufhin der Polizei gemeldet?
Und selbst wenn, wer würde denn einen deutschen Offizier erkennungsdienstlich behandeln weil er eine „gewisse“ Ähnlichkeit mit einem gesuchten Syrer hat?.
Abgesehen davon, kennen wir das Foto in der Datenbank? Wie ähnlich ist es ihm?
Kann er bei einem Anschlag nicht einfach eine Sturmhaube anziehen?
Wir wissen doch bis heute nicht wer die Waffe abgefeuert hat, die GB Siegfried Buback getötet hat. (Darüber bitte keine neue Diskussion aufmachen; es soll nur zeige das wir nicht bei Navy CSI sind).
Weiter möchte ich nicht darauf eingehen. Nicht das ich noch jemanden auf Ideen bringe.
@HansDampf
„Dummen-Jungen-Streich“
Wirklich? Da fehlen selbst mir einfach nur die Worte!
@ Greg | 09. Mai 2017 – 22:00
„Bei der Waffe soll es sich (Spiegel 19/2017) um eine französische „Unique“ in 7,65mm gehandelt haben.“
Laut der Grünen-Politikerin Agnieszka Brugger heute auf n24 eine „SS-Traditionswaffe“.
MkG
T.L.
@Soldat | 10. Mai 2017 – 13:46
„Die überwiegende Zahl der Straftäter geht davon aus nicht erwischt zu werden. Über Sinn oder Unsinn dieser Ansicht brauchen wir nicht diskutieren.“
Wenn Sie die Kommentare am heutigen Tage durchgehen, werden Sie erkennen, dass das aber genau die Frage ist.
Wie konnte jemand, der ja zumindest ein Mindestmaß an taktischem Denken aufweisen sollte einen Plan ausbrüten, der so offensichtlich unsinnig war?!
Vielleicht kennen wir ja einfach noch nicht alle notwendigen Details, aber bisher sieht das für mich alles sehr wirr aus.
„Ebenso kann man wohl kaum die Ministerin dafür kritisieren wenn der vermutete Anschlagsplan Mist war, oder?“
MOMENT! Ich kritisiere die IBuK derzeit für nahezu alles. Sie ist für mich in einer Werte-, Kompetenz und Charakterskala von 1-10 derzeit bei -5 angelangt, aber für unsere Spekulationen hier über die Planungen eines (vermuteten) geplanten Terroranschlags mache ich sie nicht verantwortlich. Wo haben Sie das denn jetzt her?
„Die Pistole ist also sehr wohl geeignet.“
Wie kommen Sie denn darauf? Eine Pistole ist eine Nächstbereichswaffe. D.h. ein Attentat auf einen Spitzenpolitiker hätte entweder in breitester Öffentlichkeit (und daher wahrscheinlich mit Zeugen und Sicherheitskräften) statt finden müssen oder im Privatumfeld des Politikers (und dafür wären dann ja umfangreiche Aufklärungstätigkeiten notwendig gewesen).
Insgesamt ist eine Pistole keineswegs eine geeignete Attentatswaffe gegen einen aktiven Spitzenpolitiker WENN man entkommen möchte und wenn man nicht entkommen möchte, dann ist es für einen aktiven Offizier unsinnig sich als syrischen Flüchtling ausgegeben zu wollen, das wäre nach Verhaftung (oder Sicherstellung der Leiche, im Falle des Todes) natürlich aufgeklärt worden.
Ergänzung zu meinem 12:41er Beitrag.
Nach erfolgreichem Anschlag umzingelt von der Polizei richtet sich der Täter mit einem Schuss ins Gesicht selbst, Überprüfung der Fingerabdrücke ergibt eindeutigen Treffer in Flüchtlingsdatenbank. Als ob bei einem so eindeutigem Ergebnis noch in eine andere Richtung ermittelt werden würde. Und im Fernsehen und in Zeitungen werden eher selten die Gesichter (vor allem wenn verstümmelt) gezeigt (bin ich der einzige der ein wenig Fantasie beweist?)
Zum Fehlen eines deutschen OLt, also wirklich da stellt doch niemand eine Verbindung her und er ist halt weg oder glauben die Herren StOffze die hier mitdiskutieren das nur Mannschafften Uffze und PUO verschwinden bzw unerlaubt abwesend sind und ein guter deutscher Offizier sowas niemals macht?!
Hab in den letzten Tagen einmal über die Gesamtsituation und dem Dilemma Frau v.d.Leyens nachgedacht, denn, wie die Medien korrekt berichten, ist die Bundeswehr ja nun schon länger keine Wehrpflichtigen-Armee mehr, in der ein „Normalbürger“als W15 Einblick hat.
1. Nach dem Zusammenschluss BRD-DDR soll nach staatlichen Befürchtungen über Neueinstellungen eine sogenannte „Ossifizierung der Truppe“ stattgefunden haben.
2. Nach meinem Kenntnisstand sollten in den 60ern nach Anraten der Russen sich die ehem. NVA-Angehörigen durchaus im Erbe mit der Wehrmacht befunden haben, daher auch die Uniformwahl und Effekten.
3. in den 80er soll E.Honecker nach Hörsagen, seinem real existierenen Sozialismus durchaus empfohlen haben, ein gewisses Nationalgefühl zu entwickeln, um die Moral der (DDR-)bevölkerung zu heben.
Kleine Anfrage an die Runde unter Berücksichtigung meiner dargelegten 3 Punkte:
Kann es sein, dass bei Umsetzung der neuen Berufsarmee durch Einstellungsdiskrepanzen durchaus ein aus der DDR-Geschichte übernommene Identität nun Bahn bricht?
Ich bin auf Antworten sehr gespannt!
REM: In unserer Ausbildung 1979 war eindeutig festgelegt, dass die „alte“ Bundeswehr mit der klassischen Wehrgeschichte keine Verbindung hatte. Wir identifizerten uns mit den ersten BW-Soldaten, die 1962 in der Hamburger Sturmflut aktiv wurden und ihre Wurzeln bei den Allierten hatte.
Wundere mich also grundsätzlich über die Annahme eines Wehrmachtbezuges…
„SS-Traditionswaffe“ – was soll das denn bedeuten? Ich höre den Begriff zum ersten mal.
Hans Schommer
@ T.L. | 10. Mai 2017 – 14:08
Die französische „Unique“ 7,65 mm (30er Jahre Dienstwaffe) wurde auch im besetzten Frankreich in den 40er Jahren weiterproduziert und an die Wehrmacht (>10.000) ausgeliefert und erfreute sich wohl einer gewissen Beliebtheit bei Wehrmachtsangehörigen (wg. Design/Handhabung/Gewicht).
@ Hans Schommer | 10. Mai 2017 – 14:57
„„SS-Traditionswaffe“ – was soll das denn bedeuten? Ich höre den Begriff zum ersten mal.“
Geht mir genauso, deshalb habe ich die Aussage ja hier zitiert. Vielleicht weiß ja einer der Mitkommentatoren mehr, oder Frau Brugger.;-)
MkG
T.L.