Bundeswehr-Oberleutnant gab sich als Flüchtling aus, beschaffte Waffe (m. Nachtrag)

Die Geschichte ist vordergründig merkwürdig, bei genauerer Betrachtung vermutlich aber auch brisant für die Bundeswehr: Ein Oberleutnant der deutschen Streitkräfte, stationiert beim Jägerbataillon 291 der Deutsch-Französischen Brigade in Illkirch bei Straßburg, hat sich erfolgreich als syrischer Flüchtling ausgegeben. Der Mann geriet zusammen mit einem Studenten aus Offenbach in das Visier der Behörden, als er auf dem Wiener Flughafen eine illegal beschaffte Waffe aus einem Versteck holte. Beide wurden festgenommen, der Verdacht der Ermittler ist die Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Straftat.

Die Festnahme nahm die Polizei am (gestrigen) Mittwoch in Hammelburg vor, als der 28-jährige dort einen Lehrgang absolvierte. Besorgniserregend ist dabei, dass der Oberleutnant gleich bei mehreren Behörden seine Aktivität ohne Alarmsignale durchziehen konnte: Weder bei der Bundeswehr noch bei der Registrierung als Asylbewerber fiel er auf. Dabei gibt es laut Staatsanwaltschaft Frankfurt am Main Hinweise auf einen fremdenfeindlichen Hintergrund – und die Mitarbeiter des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge erkannten offensichtlich nicht, dass sie einen deutschen Staatsbürger vor sich hatten, der nach Medienberichten noch nicht mal Arabisch sprach.

Update: Wie die Staatsanwaltschaft am Donnerstagnachmittag mitteilte, wurde für  beide Festgenommenen Untersuchungshaft angeordnet.

Nachtrag: Einige neue Details bei Spiegel Online: Flüchtling und Soldat – das Doppelleben von Oberleutnant Franco A.

Die Mitteilung der Frankfurter Staatsanwaltschaft vom (heutigen) Donnerstag im Wortlaut:

Festnahme eines Bundeswehrsoldaten und Durchsuchungen wegen des Verdachts der Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat
In einem seit Februar 2017 geführten Ermittlungsverfahren der Staatsanwaltschaft Frankfurt am Main und des Bundeskriminalamtes wegen des Verdachts der Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat, des Verstoßes gegen das Waffengesetz und des Betruges haben rund 90 Polizeibeamte des Bundeskriminalamtes, der Landespolizeibehörden Hessen und Bayern, der Bundespolizei sowie österreichischer und französischer Sicherheitsbehörden am 26. April 2017 insgesamt 16 Objekte in Deutschland, Österreich und Frankreich durchsucht und im unterfränkischen Hammelburg einen tatverdächtigen deutschen Staatsangehörigen aus Offenbach am Main festgenommen.

Bei dem festgenommenen Beschuldigten handelt es sich um einen 28 jährigen in Illkirch/Frankreich stationierten Oberleutnant der Bundeswehr. Ihm wird vorgeworfen, Ende Januar 2017 am Flughafen in Wien Schwechat/Österreich auf einer Toilette eine geladene Schusswaffe, Kaliber 7,65 mm, in einem Putzschacht versteckt zu haben. Bei dem Versuch, die Pistole, für die er keine waffenrechtliche Erlaubnis besaß, am 3. Februar 2017 wieder an sich zu nehmen, wurde der Beschuldigte durch die österreichischen Behörden vorübergehend festgenommen und erkennungsdienstlich behandelt.

Die daraufhin eingeleiteten Ermittlungen ergaben konkrete tatsächliche Anhaltspunkte dafür, dass sich der Beschuldigte am 30. Dezember 2015 gegenüber der Hessischen Erstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge in Gießen unter Aliaspersonalien als syrischer Flüchtling ausgegeben und Anfang Januar 2016 in der Erstaufnahmeeinrichtung im bayerischen Zirndorf einen entsprechenden Asylantrag gestellt hat. In der Folge soll er eine Unterkunft in einem Flüchtlingsheim erhalten und seit Mitte Januar 2016 monatliche finanzielle Leistungen unter dieser falschen Identität bezogen haben. 

Diese Erkenntnisse sowie Anhaltspunkte, die für einen fremdenfeindlichen Hintergrund des Bundeswehrsoldaten sprechen, legen den Verdacht nahe, dass der Beschuldigte mit der zuvor am Wiener Flughafen hinterlegten Waffe eine schwere staatsgefährdende Straftat im Sinne eines Anschlags geplant hat.

Ein ebenfalls beschuldigter 24 jähriger Student aus Offenbach am Main soll in mögliche Anschlagsplanungen des Soldaten einbezogen gewesen sein.

Durchsucht wurden die Wohnungen der beiden Beschuldigten und anderer Personen aus ihrem Umfeld sowie Diensträume der Bundeswehr. Im Zuge der Maßnahmen fanden die Ermittler umfangreiches Beweismaterial, insbesondere zahlreiche Mobiltelefone, Laptops sowie schriftliche Unterlagen. Außerdem konnten bei dem Studenten Gegenstände sichergestellt werden, die unter das Waffengesetz, das Kriegswaffenkontrollgesetz bzw. das Sprengstoffgesetz fallen. Er wurde daher ebenfalls festgenommen.

(Archivbild 2010: Aufstellungsappell des Jägerbataillon 291 –  Bruno Biasutto/defense.gouv.fr)