BGH entscheidet am 1. Juni über Urheberrechtsschutz für BMVg-Papiere

Ein Termin zum Vormerken: Der Bundesgerichtshof (BGH) wird voraussichtlich am 1. Juni sein Urteil verkünden, ob die Veröffentlichung von Papieren des Verteidigungsministeriums unter Berufung auf das Urheberrecht verboten werden darf. Am (heutigen) Donnerstag gab es dazu eine erste Verhandlung vor dem Gericht in Karlsruhe, die taz* war dabei:

Der Vorsitzende BGH-Richter Wolfgang Büscher ließ erkennen, weitgehend die Sicht der Bundesregierung zu teilen. „Auch das Interesse des Urhebers an der Geheimhaltung seines Werks ist geschützt“, sagte er in der Verhandlung. Das Zitatrecht passe nicht, denn es erfordere „eine Verbindung mit eigenen Gedanken“. Offen ist wohl noch, ob hier eine spezielle Abwägung mit der Pressefreiheit erforderlich ist.

Der Hintergrund des seit Jahren anhaltenden Rechtsstreits steht hier. Kurz gefasst: Die Westdeutsche Allgemeine Zeitung (WAZ) hatte im Faksimile etliche der so genannten Unterrichtungen des Parlaments veröffentlicht, in denen das Verteidigungsministerium wöchentlich den Bundestag über die Lage in den Einsatzgebieten der Bundeswehr informiert. Dagegen klagte, noch unter dem damaligen Minister Thomas de Maizière, das Wehrressort – aber nicht wegen Verletzung der Geheimhaltung, sondern wegen Urheberrechtsverletzung. Damit wird das ein Grundsatzurteil, das für die Berichterstattung über die Bundeswehr von Bedeutung sein dürfte.

(* Deutsche Verlagswebseiten werden hier in der Regel nicht verlinkt; in diesem Fall scheint eine Ausnahme gerechtfertigt.)