BGH entscheidet am 1. Juni über Urheberrechtsschutz für BMVg-Papiere
Ein Termin zum Vormerken: Der Bundesgerichtshof (BGH) wird voraussichtlich am 1. Juni sein Urteil verkünden, ob die Veröffentlichung von Papieren des Verteidigungsministeriums unter Berufung auf das Urheberrecht verboten werden darf. Am (heutigen) Donnerstag gab es dazu eine erste Verhandlung vor dem Gericht in Karlsruhe, die taz* war dabei:
Der Vorsitzende BGH-Richter Wolfgang Büscher ließ erkennen, weitgehend die Sicht der Bundesregierung zu teilen. „Auch das Interesse des Urhebers an der Geheimhaltung seines Werks ist geschützt“, sagte er in der Verhandlung. Das Zitatrecht passe nicht, denn es erfordere „eine Verbindung mit eigenen Gedanken“. Offen ist wohl noch, ob hier eine spezielle Abwägung mit der Pressefreiheit erforderlich ist.
Der Hintergrund des seit Jahren anhaltenden Rechtsstreits steht hier. Kurz gefasst: Die Westdeutsche Allgemeine Zeitung (WAZ) hatte im Faksimile etliche der so genannten Unterrichtungen des Parlaments veröffentlicht, in denen das Verteidigungsministerium wöchentlich den Bundestag über die Lage in den Einsatzgebieten der Bundeswehr informiert. Dagegen klagte, noch unter dem damaligen Minister Thomas de Maizière, das Wehrressort – aber nicht wegen Verletzung der Geheimhaltung, sondern wegen Urheberrechtsverletzung. Damit wird das ein Grundsatzurteil, das für die Berichterstattung über die Bundeswehr von Bedeutung sein dürfte.
(* Deutsche Verlagswebseiten werden hier in der Regel nicht verlinkt; in diesem Fall scheint eine Ausnahme gerechtfertigt.)
Eine unsägliche Farce. Wer sich für die Papiere interssiert, findet den kompletten Spiegel der Veröffentlichung auf meiner Seite.
Sehr bedauerlich, dass Bundesrichter Büscher die offensichtlich rechtsmissbräuchliche Nutzung des Urherberrechts zur Unterdrückung unerwünschter Veröffentlichungen, –ohne jeden Bezug zur Absicht des Urheberrechts– in eine rechtmäßige Handlung umzudeuten versucht.
@ Lücking und Peelen:
Alles wieder von vorn – oder lieber hier nachlesen:
http://augengeradeaus.net/2016/10/bgh-wird-entscheiden-bundeswehr-lagemeldung-urheberrechtlich-geschuetzt/
Ja, Herr Wiegold, aber manche merken es eben nicht.
Hans Schommer
[Och nee. Warum wieder dieser Ton? T.W.]
Sehr geehrter Herr Schommer,
ich fragte – zuletzt glaub ich im August 2015 – in der Bundespressekonferenz nach, ob „Urheberrechtsklagen“ gegen unangenehme Leaks nun zum Standard in der Ministeriumsarbeit werden.
Alle Ministerien verneinten das, und selbst das BMVg will in diesem Zusammenhang nur von einem „Einzelfall“ sprechen.
Fakt ist: Die Publikation war über Jahre online und ist an mindestens 3 Stellen im Netz abrufbar. Angeblich wolle man gegen die zusätzlichen Veröffentlicher nicht vorgehen ( zähle auch dazu). Der Streisand-Effekt dürfte nochmals zunehmen, wenn ab Juni ggfs. auch weitere Quellen beklagt werden. Ich warte jedenfalls schon auf die Eskalation.
Fakt ist auch: das Verteidigungsministerium hat sich mit der Aktion maximalst blamiert, denn die Berichte wären längst vergessen gewesen, weil zu wenig (Ex-)Soldaten und Journalisten damit arbeiten .
Fakt ist auch: die Inhalte der WAZ-Leaks sind für das Verteidigungsministerium maximalst blamabel, weil die Papiere, mit denen der Verteidigungsausschuss informiert wird, tatsächlich eine Schöpfungshöhe enthalten. Leider beschränkt sich diese eher darauf, wieviel aus Pressemeldungen entfernt wird oder gar nicht erst in der Unterrichtung des Parlaments landet.
Sollte das BGH dieses Verhalten gutheißen und sollten andere Ministerien einschwenken und ebenfalls Urheberrechte auf Basis des Urteils geltend machen, dann hat die Bundeswehr der Meinungs- und Pressefreiheit einen schweren Schaden zugefügt und bewiesen, dass sie keine Parlamentsarmee sein will.
Werter Herr Lücking,
meine Auffassung zur Thematik kennen Sie (ansonsten siehe im verlinkten Faden).
Es gilt hier (m.E. überflüssigerweise) die Frage zu klären, ob man das geistige Eigentum von Einzelpersonen oder Institutionen ohne deren Genehmigung publizieren darf. Nicht um lesen, verstehen, auszugsweise zitieren, interpretieren, auswerten und mit eigenem geistigen Zuschlag umsetzen. Halt ums klauen – auch durch den „Steuerzahler“. Und das gehört verboten.
Hans Schommer
Geehrter Herr Lücking
Wollte erst was bitterböses schreiben, aber habe mich entschlossen sie stattdessen freundlich darauf hinzuweisen das Verallgemeinerungen wie die ihre:
“ dann hat die Bundeswehr der Meinungs- und Pressefreiheit einen schweren Schaden zugefügt und bewiesen, dass sie keine Parlamentsarmee sein will.“
einfach unpassend sind.
Ich bin Teil einer Parlamentsarmee und bin in letzter Konsequenz bereit mein Leben für die Freiheitsrechte zu geben, und ja ich fühle mich durch solch eine Verallgemeinerung angegriffen.
Nicht DIE Bundeswehr sondern politische Entscheider wollen vielleicht etwas geheim halten, aber das klingt nicht so schön griffig nicht wahr?!
Daniel Lücking | 09. Februar 2017 – 23:46
Werter Herr, der letzte Satz, ich bitte Sie, doch nicht solche Verallgemeinerung. Wieso sollte z.B. ein Kamerad von den Sieben Buchen so etwas wollen nicht mehr Teil einer Parlamentsarmee sein? Er ist Teil der der Bw, er ist Truppe.
Wem obliegt die Information des Parlamentes? Der Bundeswehr? Der Truppe? Die Frage für mich wäre, wer hat diese Klage angestossen? Wer hat das beschlossen und angewiesen?
Dazu kommt noch, dass zwar meines Erachtens nach das Urheberrecht ein zweischneidiges Imstrument dazu ist, aber dies ständigen „leaks“ müssen wirklich dringend unter Kontrolle gebracht werden :(
@Koffer
Diese Meinung steht Ihnen natürlich zu. Allerdings sollten Sie dann auch konsequent sein und das Lesen und Kommentieren hier einstellen, weil auch hier diese „Leaks“ bisweilen Grundlage der Berichterstattung sind. Davon zu profitieren, das gleichzeitig aber zu verurteilen, ist schon bisschen heuchlerisch.
@Hans Schommer
Wie Sie wissen, bin ich da anderer Ansicht.
Legitime Geheimhaltung ist eines, aber dem Bürger und Steuerzahler vorzuwerfen er würde stehlen, wenn er die Materialien und Arbeitszeit über seine Steuern bezahlt hat ist IMNSHO eine Verdrehung der Situation.
Nach den Äußerungen des Vorsitzenden Richters ist die Messe gelesen, das Verteidigungsministerium wird den Prozeß vor dem BGH gewinnen, weil ein Vorsitzender Richter der seine Meinung so deutlich zum Ausdruck bringt, stützt sich in der Regel auf die Vorberatung des Gerichtes und damit darauf, daß er eine Mehrheit des Senates hinter sich hat.
Daß sich das Gericht es sich wg. der Pressefreiheit noch mal anders überlegt, ist nicht zu erwarten.
Entscheidend wird also sein, ob die WAZ – Gruppe das Urteil akzeptiert(die ursprünglichen Autoren sind ja wohl mittlerweile nicht mehr bei der WAZ beschäftigt) oder vor das Bundesverfassungsgericht ziehen wird.
Es ist auch nicht zu erwarten, daß das Verteidigungsministerium im Moment oder innerhalb eines Monats nach der BGH Entscheidung, eine Unterlassungsverfügung an Herrn Lücking schickt, weil sonst könnte dieser selbst vor das Bundesverfassungsgericht ziehen.
Die Pressefreiheit wird vom Bundesverfassungsgericht am höchsten gehalten von allen Gerichten. Deshalb würde eine Verfassungsbeschwerde, weil es hier um die Abgrenzung von Pressefreiheit und Urheberrecht bzw. um die Frage einer Zensur durch das Urheberrecht geht, eine Verfassungsbeschwerde sicher zur Entscheidung angenommen werden.
Für mich passt das Urheberrecht hier nicht, weil dieses vor allem den finanziellen Interessen der Urheber dient, aber der Staat will hier ja keine Urheberechtsabgaben erzielen mit seinen Berichten an das Parlament. Zudem sehe ich auch keine große geistige Leistung darin, Lageberichte zusammenzufassen und zu bewerten. Und die Pressefreiheit muss vorgehen, ungeschönte oder unzensierte Einsatzberichte im Original veröffentliche zu können. Denn sonst kann jeder Whistleblower vom Staat mit der Keule des Urheberrechts erledigt werden.
Also über Transparenz und Compliance kann man vortrefflich streiten….bringt aber nix.
Hier geht es ja nicht um die gerbliche Nutzung eines öffentlich-rechtlichen Informationsproduktes, sondern um die gewerbliche Nutzung einer „amtlichen“ Information des Parlamentes. Man könnte auch sagen, es geht um die gewerbliche Nutzung von Raubkopien. So einfach sehe ich das.
Die Kontrolle über eine Parlamentsarmee hat das Parlament.
Sollten seine tätigen Abgeordneten Fragen oder Zweifel haben müssen sie Klärung herbeiführen.
Hier hat nun offenbar das BMVg in einigen Bereichen nicht das Interesse der vollumfänglichen Transparenz. Beispiele oberflächlicher und bewußt weit gehaltener Antworten gibt es ja …
Aber manchmal hat offensichtlich bei all dem politischen Verwirrspiel auch die Truppe ein Interesse das potentiell „falsche“ Darstellungen zurechtgerückt werden. Ja da kommt es dann in der Tat zu „leaks“ die aber nach meiner Kenntnis nur zu mehr medialer Wahrnehmung geführt haben (sehr zum Stirnrunzeln und Missvergnügen der IBUK) und nervösen Recherchen einer sich ahnungslos gebenden Führungsebene oder mehreren.
Die Frage der Geheimhaltungsgrade ist frei formuliert abgestuft nach der Betrachtung ob die Sicherheit oder der Bestand der Bundesrepublik gefährdet wäre bei Kenntnis Unberechtigter.
Wenn man nun das Faß aufmachen möchte was der Tiger wirklich kann und wie es um die Landesverteidigung steht mit den deutschen schlagkräftigen Panzerverbänden, dann wäre die gesamte Bundeswehr eine VS-Streng geheim, alle Soldaten müssten zwangskaserniert werden und wir hätten die lästige compliance Debatte auch beendet !
@T.Wiegold | 10. Februar 2017 – 10:12
„Diese Meinung steht Ihnen natürlich zu.“
Danke.
„ist schon bisschen heuchlerisch.“
Muss das sein?
@Koffer
Ich kriege noch ganz andere Dinge zu hören – und wer austeilt, muss auch einstecken können.
Ich muß noch einmal einen „drauf“ setzen; es besteht ja wohl kein Zweifel daran, dass die Kontrollhoheit des Parlamentes über die Exekutive in einem Rechtsstaat unteilbar ist. Wo steht eigentlich in irgendeiner Verfassung geschrieben, dass die sogenannte 4. oder 5.Gewalt einen gleichberechtigten „Verfassungsauftrag“ hätte wie das Parlament über die Exekutive ? Außerparlamentarische Kontrolle kann doch nicht über die parlamentarische gestellt werden mit diesem Totschlagargument Pressefreiheit, was imho ein sehr scheinheiliges ist von Seiten eines gewerblichen Verlages. Fast schon lächerlicher und anmaßender Pseudo-Enthüllungsjournalismus, mit dem man dann nocht Click-Kohle macht ? Im Gegensatz zum Hausherren hat imho dieses Urteil keinen Grundsatzcharakter in Sachen Berichterstattung über die BW, es rückt mal wieder die Gewaltenteilung in die grundgesetzlich vorgegebene Perspektive.
@T.Wiegold | 10. Februar 2017 – 11:13
„Ich kriege noch ganz andere Dinge zu hören – und wer austeilt, muss auch einstecken können.“
Aber nicht von mir. Ich kann mich nicht erinnern Sie jemals persönlich angegangen zu sein. Und auch inhaltlich glaube ich eher selten.
Und in Bezug auf das Austeilen/Einstecken: ich persönlich versuche in meinen Kommentaren hier zwar sachlich spitz, aber nicht persönlich angreifend gegen Mitkommentatoren zu argumentieren, denn die gegenteilige Vorgehensweise einiger Kommentatoren in Ihrem Blog finde ich „schwierig“.
@ klabautermann | 10. Februar 2017 – 11:19
1+ !
@Klabautermann
Netter Versuch ;-)
Jenseits des WAZ-Bashings (warum auch immer): Es geht hier ja nicht um die Kontrolle der staatlichen Gewalt durch die Medien. Sondern allein darum, dass die Exekutive ein als wirtschaftliches Schutzrecht geschaffenes Gesetz dazu verwendet, seine Position jenseits wirtschaftlichen Handelns durchzusetzen. Ich wüsste nicht, dass dem Bundesministerium der Verteidigung durch eine unberechtigte Veröffentlichung ein wirtschaftlicher Schaden entstanden wäre… um den es beim Urheberrecht ja im Wesentlichen geht.
@T.Wiegold | 10. Februar 2017 – 11:48
Da haben Sie allerdings nicht ganz unrecht. In der Tat wird ein „wirtschaftliches“ Schutzrecht hier zum „Staatsschutz“ umfunktioniert. Rechtsphilosophisch nicht ganz sauber.
Andererseits lässt aber die Rechtsfortentwicklung durch die Gerichte und die politische „Feigheit“ der Exekutive in den letzten Jahrzehnten hinsichtlich der Verfolgung von veröffentlichten Verschlusssachen vielleicht keinen anderen, erfolgversprechende Weg zu?
@ „diverse Antwortende“ zum Thema „Bundeswehr“.
Klar trifft „Bundeswehr“ auch diejenigen Leute, die das Verhalten Einzelner nicht mittragen. So ist das leider immer.
Doch gehen wir mal zurück zu dem, worum es hier wirklich geht:
Etwas passiert im Einsatzland. Die Soldaten vor Ort stellen es in die Tagesmeldung ein. Die Tagesmeldung wandert ins Einsatzführungskommando. Dort wird die Unterrichtung des Parlamentes vorbereitet. Die Info wandert ins BMVg. Das BMVg unterrichtet das Parlament.
Jeder Soldat, der anhand des WAZ-Leaks Unregelmäßigkeiten auf dem Meldeweg bemerkt sollte sich fragen, wie viel Verantwortung das mit sich bringt. Sich nicht zu äußern bedeutet, eine Falschinformation an das Parlament mitzutragen.
Und das ist der Punkt, wo jede_r einzelne Soldat_in betroffen sein kann. Insofern: es ist ein Bundeswehrproblem und nicht eines der Parlamentarier, die von der Regierungsinstitution BMVg und den nachgeordneten Instanzen unvollständig informiert werden.
@T.Wiegold
Netter Versuch Deinerseits ;-) Du argumentierst „netzpolitisch“ und nicht juristisch. Wo steht denn geschrieben, dass die Exekutive keine Urheberrechte auf „amtliche Verlautbahrungen“ hätte im Sinne des Leistungsschutzrechtes – insbesondere dann, wenn sie „innerstaatlicher“ Natur sind wie die UdP. Auch wenn der Exekutive kein wirtschaftlicher Schaden ensteht, so heißt das doch nicht, dass jeder Hinz und Kunz sich einen wirtschaftlichen Vorteil durch die Veröffentlichung von steuerrfinanzierten Raubkopien verschaffen darf.
@ T.Wiegold | 10. Februar 2017 – 11:48
„….eine unberechtigte Veröffentlichung ein wirtschaftlicher Schaden entstanden wäre… um den es beim Urheberrecht ja im Wesentlichen geht.“
Das Urheberrecht ist zur ‚wirtschaftlichen Schadensabwehr‘ verkommen, urspruenglich ging es (primaer bei Kuenstlern, Wissenschaften und Ingenieuren) um das geistige Eigentum (als Primaequelle) und nicht um wirtschaftliche Erwaegungen. Wildes Kopieren und Weiterpublizieren sollte damit verhindert werden.
Andererseits ist allgemein bekannt, dass die USofA (Government) ihre saemtlichen Veroeffentlichungen als public domain deklariert haben und damit vom Astronomischen Jahrbuch bis zu den Tiefenveraenderungen des Yukon River alles frei und verwertbar ist.
Nachsatz:
Soldaten, die sich vom BMVg oder der „Politischen Führungsebene“ abgegrenzt wahrnehmen sollten sich überlegen, wie sie künftig damit umgehen. Vor allem, wenn sie weiterhin Teil der Armee sind.
@ Daniel Lücking
„Insofern: es ist ein Bundeswehrproblem und nicht eines der Parlamentarier, die von der Regierungsinstitution BMVg und den nachgeordneten Instanzen unvollständig informiert werden.“
Verstehe ich das jetzt richtig ? Die Parlamentarier haben kein Problem weil sie nicht verantwortlich sind die Informationen zu überprüfen oder aber zu hinterfragen und für saubere Informationen zu sorgen ? Wie wollen die dann überhaupt die Kontrolle ausüben über unsere „Parlamentsarmee“ ?
Wer bitteschön ist denn DIE Bundeswehr die ein Problem hat ?
Wenn sie mir DIE Ebene definieren könnten bei der Bw wäre ich sehr verbunden und Ebenen in einer Hierarchie haben ja auch Namen und Gesichter, oder ?!
@Daniel Lücking | 10. Februar 2017 – 12:12
„Jeder Soldat, der anhand des WAZ-Leaks Unregelmäßigkeiten auf dem Meldeweg bemerkt sollte sich fragen, wie viel Verantwortung das mit sich bringt. Sich nicht zu äußern bedeutet, eine Falschinformation an das Parlament mitzutragen.“
Kurz und einfach: nein. Es ist NICHT und noch nicht einmal annähernd Aufgabe jedes Soldaten jeden Fehler einer seiner Vorgesetzten anzuzeigen oder es besser zu wissen. Darüber hinaus benötigt man ja auch um wirklich ermessen zu können, ob es eine „Falschmeldung“ war einen umfassenden Kenntnisstand über Gesamtvorgänge und nicht nur über seine eigene Detailsebene.
@Daniel Lücking | 10. Februar 2017 – 12:17
„Soldaten, die sich vom BMVg oder der „Politischen Führungsebene“ abgegrenzt wahrnehmen sollten sich überlegen, wie sie künftig damit umgehen. Vor allem, wenn sie weiterhin Teil der Armee sind.“
Weder ist das BMVg noch ist die politische Leitungsebene Teil der Armee, von daher gibt es hier keine Probleme.
Die Bundeswehr z.B. mit dem IBuK gleichzusetzen ist ein beliebter Fehler von (unkundigen) Zivilisten oder (vereinfachenden) Medien.
Das geht weder in die eine noch in die andere Richtung…
Die Parlamentarier beklagen durchaus, dass zu wenig oder auch „keine Sicherheitspolitische Debatte“ im Parlament stattfindet (Zitat W. Nachtwei anlässlich öffentlichem Fachgespräch).
Doch wie sollen Parlamentarier Rechtsmittel einlegen, wenn Soldaten sich nicht mit den Leaks befassen und auf Unregelmäßigkeiten hinweisen?
Die Kontrolle über die Armee ist in Zeiten der großen Koalition ohnehin sehr problematisch, da eine kritikwillige Opposition nur mit maximal 17 Prozent in Ausschüssen vertreten ist.
Ich persönlich habe für Geheimhaltung Verständnis – bei Vertuschung hört es dann aber auf.
Derzeit wird in einem teuren Rechtstreit der Mantel des Schweigens über das Führungsverhalten der „Armee im Einsatz“ ausgebreitet.
Und da sage ich: Nein. Nicht mit mir.
@ Daniel Lücking | 09. Februar 2017 – 23:46
…’dann hat die Bundeswehr der Meinungs- und Pressefreiheit einen schweren Schaden zugefügt und bewiesen, dass sie keine Parlamentsarmee sein will.‘
Abgesehen von der (boulevard-journalistischen) Verallgemeinerung ‚die Bundeswehr‘,. eine Parlamentearmee erhaelt ihre Aufgaben und Mittel vom Parlament und wird somit auch vom Parlament kontrolliert. Wenn Parlamentarier, nach eingehender Gewissenspruefung und Schaden/Nutzenanalyse darueber Informationen an die Presse geben ist das deren Privileg.
Das hat nichts mit dem (oft gehoerten) Anspruch der ‚Presse‘ auf direkte Info seitens der Bw zu tun. Jede ‚Firma‘ und nach vdL ist das ja eine grosse Firma, gibt nur die Pressestatements heraus die sie fuer richtig haelt. Was also erwarten Sie von der Bw? Taegliche Skandal-Selbstbezichtigungs Offenbarungen?
@Daniel Lücking
Also bei allem Verständnis, sie arbeiten hier mit ziemlich gewagten Unterstellungen. Die Chain-of-Command der BW und die GroKo im Bundestag ist eine fast schon mafiöse Vertuschungsorganisation in Sachen Einsatz BW und Soldaten ?
@Daniel Lücking | 10. Februar 2017 – 12:33
„Die Parlamentarier beklagen durchaus, dass zu wenig oder auch „keine Sicherheitspolitische Debatte“ im Parlament stattfindet (Zitat W. Nachtwei anlässlich öffentlichem Fachgespräch).“
Dann sollen sie es besser machen. Ich glaube es stehen genügend Fachleute zur Verfügung um legal mit ihnen zu reden.
„Doch wie sollen Parlamentarier Rechtsmittel einlegen, wenn Soldaten sich nicht mit den Leaks befassen und auf Unregelmäßigkeiten hinweisen?“
Was für Rechtsmittel? Warum sollten sich sollten (außerhalb persönlichen Interesses) mit einer Prüfung rechtswidrig an die Öffentlichkeit weiter gegebener, dienstlicher Unterlagen beschäftigen?
„Die Kontrolle über die Armee ist in Zeiten der großen Koalition ohnehin sehr problematisch,“
Kontrolle der Armee?! Haben Sie hier vielleicht eine falsche Formulierung gewählt?
„Ich persönlich habe für Geheimhaltung Verständnis – bei Vertuschung hört es dann aber auf.“
Was wird denn hier vertuscht?
„Derzeit wird in einem teuren Rechtstreit der Mantel des Schweigens über das Führungsverhalten der „Armee im Einsatz“ ausgebreitet.“
Welches Führungsverhalten kritisieren Sie?
@Daniel Lücking | 10. Februar 2017 – 12:33
„1. Die Parlamentarier beklagen durchaus, dass zu wenig oder auch „keine Sicherheitspolitische Debatte“ im Parlament stattfindet (Zitat W. Nachtwei anlässlich öffentlichem Fachgespräch).
2.Doch wie sollen Parlamentarier Rechtsmittel einlegen, wenn Soldaten sich nicht mit den Leaks befassen und auf Unregelmäßigkeiten hinweisen? “
Sie verwechsel bzw vermischen hier wieder zwei verschiedene Themen.
zu 1. Es ist im Ermessen jedes Parlamentariers eine Sicherheitspolitische Debatte zu initiieren. Dass diese es nicht tun ist nicht der Bw anzulasten sondern wahrscheinlich der gesamten Komplexitaet und des schlechten, im Sinne von boesen, ‚Soldaten‘- ‚beschaeftigen‘.
zu 2. Es gibt genuegend Moeglichkeiten die Truppe zu besuchen, den Wehrbeauftragten und das BMVg zu befragen. Darueber hinaus jede Menge Veroeffentlichungen in ueberreginalen Zeitungen, die meisten Quellen werden auch indiesem blog zitiert. Soldaten duerfen sich ausserdem dirtekt an BA wenden.
Wozu/warum diese BA dann aber ‚Rechtsmittel‘ einlegen sollen ????
Was ich ueber Ihre Formulierungen denke schreibe ich besser nicht um den Hausherrn nicht in eine unangenehme Situation zu manoeverieren.
Leute, ich muss jetzt los zum Blogtreffen. Es wäre schön, wenn ich nicht am Nachmittag dauernd auf dem Handy nachgucken müsste, was hier abgeht…
Nach 3 Jahren Begleitung eines parlamentarischen Untersuchungsausschusses sehe ich gewisse Probleme. Besonders, wenn es um Beschlussfassungen oder eben zielführende Ermittlungsarbeit geht.
Die „klabautermaneuse Wortwahl“ ist ihre, aber defintiv nicht meine.
Meiner Meinung nach setzt die parlamentarische Kontrolle zu spät an – Parlamentarier aller Parteien müssen ungefilterten Einblick in die Tagesmeldungen aus den Einsatzändern haben, also ohne, dass erst „Urheberrechte“ auf „Gestaltungshöhe“ im Einsatzführungskommando und im BMVg entstehen können.
Erst dann ist es auch eine Parlamentsarmee. Bei den jetzigen Mehrheitsverhältnissen und Kontrollhemmnissen neige ich – polemisch – dazu, von der Armee in Auslandseinsätzen eher als „Regierungstruppen“ reden zu wollen, denn von einer Parlamentsarmee.
@Daniel Lücking | 10. Februar 2017 – 13:07
„Besonders, wenn es um Beschlussfassungen oder eben zielführende Ermittlungsarbeit geht.“
Ein parlamentarischer Untersuchungsausschuss ist ja auch nicht für „zielführende Ermittlungsarbeit“ da. Er ist ein „Kampfmittel“ der Opposition, nicht ein Hilfsorgan der Staatsanwaltschaft.
„Meiner Meinung nach setzt die parlamentarische Kontrolle zu spät an – Parlamentarier aller Parteien müssen ungefilterten Einblick in die Tagesmeldungen aus den Einsatzändern haben,“
Wieso? Das wäre ein verfassungsrechtlich nicht unbedenklicher Eingriff in den sogenannten „Kernbereich“ der Exekutive. Also ein möglicher Verstoß gegen die Gewaltenteilung.
„von der Armee in Auslandseinsätzen eher als „Regierungstruppen“ reden zu wollen, denn von einer Parlamentsarmee.“
Rechtlich ist das auch nicht ganz falsch.
@Daniel Lücking
Im Prinzip fordern sie eine Art parlamentarisches Micro-Mission-Controlling durch Abgeordnete,die ja den ganzen Tag nix besseres zu tun haben als sich durch das Rohmaterial des Einsatzmeldewesens zu ackern. Sie sollten einmal an ihrer Froschperspektive arbeiten.
politische Nutzung von Informationen unterster Ebene hat die USA in den Irak gebracht. Informationen werden durch bestimmte prozesse bewertet und gefiltert. dabei auch gegeneinander abgewogen. dass dann plötzlich eine einzige, ungeprüfte aussage zu politischen Entscheidungen führt ist nicht grundsätzlich wünschenswert. dem steht die forderung nach hoher transparenz aber nicht entgegen.
Wenn parlamentarier berichte aus der schlammzone genau so gut interpretieren könnten, wie die kommandokette, dann bräuchten wir letztere wohl kaum.
Ergo: die Kommandokette kontrolliert sich besser selbst, weil die Parlamentarier zu wenig Ahnung haben? Da versteh ich das Grundgesetz mit dieser Gewaltenteilung jedoch etwas anderes.
@ Daniel Lücking
Sie wollen also wirklich die Abgeordneten jede einzelne Tagesmeldung ungefiltert auswerten lassen; quasi direkt aus der Feder auf den Tisch nach Berlin. Verstehe ich Sie da richtig?
@Daniel Lücking | 10. Februar 2017 – 14:08
„Ergo: die Kommandokette kontrolliert sich besser selbst, weil die Parlamentarier zu wenig Ahnung haben? Da versteh ich das Grundgesetz mit dieser Gewaltenteilung jedoch etwas anderes.“
Genau aus diesem Grund (kompliziertes Sachthema und Geheimschutzbedürfnis) hat das GG den Wehrbeauftragten als sogenanntes „Hilfsorgan des Bundestages“ erfunden!
Tho Dan alias Daniel Luecking beliebt zu trollen, die Diskussion ist fuer mich beendet.
Ich bin Journalist und in diesem Blog ausschließlich mit Klarnamen unterwegs. Diskussionen mit zwei Namen zu begleiten habe ich weder nötig, noch jemals gemacht. Auch bin ich – im Gegensatz zu manch scharfem Angreifer hier – nicht mit Pseudonym unterwegs.
Der Führungsprozess, Herr Lücking, – Sie werden sich -, enthält als vierten Schritt die KONTROLLE. Selbstverständlich kontrollieren sich mil Stab/Liniensysteme selbst, in Kommandobehörden seit Jahrzehnten übrigens mittels Controlling.
Ich finde es verwunderlich, dass hier bei Dokumenten jeglicher Art, die von der Verwaltung produziert werden, überhaupt jemand auf die Idee kommt, mit Hilfe des Urheberrecht zu versuchen, die Veröffentlichung der Dokumente und Diskussion der Inhalte in der Öffentlichkeit zu verhindern. Da hat eine Verwaltung und ihre Angestellten/Beamten getan, wofür diese zuständig ist. Nicht mehr und nicht weniger.
Bekommt denn der für die Erstellung verantwortliche Angestellte oder Beamte eine gesonderte Vergütung dafür? Sind diese Verwaltungsdokumente von solch einer schriftstellerischen Güte, dass es dafür für die Ersteller am Jahresende einen Bonus gibt? Das ist doch lächerlich.
Wenn ich als Verwaltung nicht möchte, dass Verwaltungsdokumente nicht öffentlich werden, dann muss ich versuchen, dies auf anderem Wege hinzubekommen (am besten in dem ich erst gar keinen Anlass gebe, Dokumente wie die hier diskutierten Unterlagen produzieren zu müssen). Und wenn diese Dokumente doch öffentlich werden, muss ich als Verwaltung offen damit umgehen und plausibel darlegen, weshalb die Umstände so sind, wie sie in den Dokumenten beschrieben sind. Dazu gehört auch, klar die Verantwortlichkeiten aufzuzeigen. Zieht man die richtigen Schlüsse, lässt sich vielleicht in Zukunft verhindern, dass man wieder Dokumente produzieren muss, die einem das Leben schwer machen.
Wird das Urheberrecht zu einem Schwert gegen unliebsame Veröffentlichungen wie in Russland das Steuerrecht genutzt wird, um unliebsame Meinungen zu unterdrücken?
@Jürgen | 10. Februar 2017 – 15:00
„Ich finde es verwunderlich, dass hier bei Dokumenten jeglicher Art, die von der Verwaltung produziert werden, überhaupt jemand auf die Idee kommt, mit Hilfe des Urheberrecht zu versuchen, die Veröffentlichung der Dokumente und Diskussion der Inhalte in der Öffentlichkeit zu verhindern. Da hat eine Verwaltung und ihre Angestellten/Beamten getan, wofür diese zuständig ist. Nicht mehr und nicht weniger.“
Naja, es geht ja nicht der einzelne Bedienstete gegen die Veröffentlichung vor und behauptet Rechte am Werk zu haben.
Vielmehr „gehören“ die Werke ja der Bundesregierung und diese hatte einer Veröffentlichung ausdrücklich nicht zugestimmt.
D.h. inhaltlich halte ich das Ansinnen der BReg für vollkommen berechtigt.
Allerdings sehe ich auch gewissen Zweifel am konkreten Instrument des Urheberrechts zur Durchsetzung des legitimeren Ansinnens der BReg als gegeben…
ganz offensichtlich interpretieren sie das grundgesetz anders. aber es heißt halt Gewaltenteilung, da macht jede gewalt ihre Arbeit und nicht die der anderen. parlamentarische Kontrolle setzt nicht bei der politisierung von einzelberichten an. die kommandokette ist doch kein zufalls- und vertuschungskonstrukt. zumal deutschen soldaten immer auch die Möglichkeit bleibt, sich öffentlich zu äußern.
trotzdem kann man aber für transparenz und gegen die fadenscheinige urheberrechtsargumentation sein.
Ich sehe mich genötigt zu versuchen, zwei Dinge klarzustellen und erlaube mir im Anschluss eine eigene Stellungnahme
Erstens: Wir haben eine Gewaltenteilung in Legislative, Exekutive, Judikative. Die Legislative hat Urheberrecht geschaffen. Die Exekutive versucht dieses jetzt fruchtbar zu machen und die Judikative muss darüber entscheiden. ist doch alles super. Der BGH hat noch nicht entschieden. Sollte er tatsächlich im Sinne des Wehrressorts entscheiden, dann haben wir eine judikative Entscheidung (im Übrigen bleibt auch noch das BVerfG). Davon zu sprechen, dass die Bundeswehr (sic!) der Meinungs- und Pressefreiheit einen schweren Schaden zugefügt hätte, finde ich in diesem Kontext etwas sehr simplifizierend, wenn nicht gar polemisch.
Gleiches gilt für angebliche Minderrepräsentation von Oppositionsparteien in Ausschüssen. Die gem. GG mit einem unabhängigen Mandat ausgestatteten Abgeordneten haben in einer jeden Lage, ob Angehörige der Regierungsfraktion oder nicht, ihre Kontrollpflichten zu erfüllen. Wenn sie das nicht tun, ist das ein politisches Problem, vllt ein verfassungsrechtliches Problem, aber keines, welches dann im Detail der Ausschussarbeit pauschal als Standhalter für Kritik fruchtbar gemacht werden kann, das verzerrt die Debatte.
Eine fundamentale Kritik an der Koalitionsbildung unter dem GG ließe ich noch zu. Dem Vorwurf der hier erhoben wurde liegt allerdings gefühlt eher die Unzufriedenheit über die Mehrheitsverhältnisse generell zugrunde, auch das ist bei der konkreten Debatte nicht zielführend.
Zweitens: Das Urheberrecht schützt in erster Linie den Urheber als geistig Schaffenden in seiner Beziehung zu seinem Werk. Es ist damit streng genommen kein in erster Linie wirtschaftliches Verwertungsrecht.
Währen wir bei der konkreten Debatte:
Zur Einschätzung des konkreten Falles: Das Urheberrecht ist wie erwähnt ein Schutzrecht geistig Schaffender. Der Staat kann sich mE nicht auf das Urheberrecht als geistiges Schutzrecht berufen. Schließlich ist der Staat in erster Linie verpflichtet (Art 1 Abs. 3 GG) sich auf die Rechte, die man selber gewähren muss zu berufen ist widersinnig. Der für den Staat Handelnde kann dabei nicht anders gestellt werden. Schließlich ist es die Erfüllung eines öffentlichen Auftrags und nicht ein privates Vergnügen. Infolgedessen würde ich sagen, das Urheberrecht ist der falsche Kriegsschauplatz für die Frage der Geheimhaltung. Die Legislative hat umfassende Möglichkeiten Gesetze zu erlassen und Informationsrechte zu beschneiden. Dabei ist auf die Grundrechte, auch die Pressefreiheit hinreichend Rücksicht zu nehmen. Im Urheberrecht hat sich der Staat aber nicht mit der Frage der geheimhaltung militärischer Dokumente befasst.
Zur generelleren Frage: Sollte die Presse solche Daten veröffentlichen dürfen die sie zugespielt bekommt? Die Leaks an sich lassen sich nur bedingt verhindern. Wenn die Presse Informationen in die Hand bekommt, dann hat sie diese im Zweifel mE auch zu veröffentlichen.
Und ob man jetzt meint, dass die Grunddaten, oder erst die Berichte an das Parlament gehen sollten, ist am Ende eine Frage der Gewichtung der einzelnen Belange, wobei der Sicherheitsaspekt schlicht nicht vernachlässigt werden darf (die Leaks haben ja auch so schon stattgefunden, was, wenn sämtliche Kleinstdaten auf diesem Wege öffentlich würden?) Es gibt im Übrigen auch noch einen Verteidigungsausschuss, wo für die parlamentarische Kontrolle und die Information von brisanteren Dingen auch noch Platz ist. So wie es ja auch bisher prinzipiell möglich war. Umso wichtiger ist die eben aufgeworfene Frage, wo welche Informationen konzentriert werden.
@Koffer
Nein, sehe ich komplett anders. Es handelt sich nicht um Materialien, die für eine kommerzielle Nutzung vorgesehen sind, sondern um reine Verwaltungsdokumente. Und diese als urheberrechtlich geschützt zu deklarieren, ist falsch, egal ob sie als Fließtext, Gedicht was auch immer verfasst sind. Die Verwaltung wird von uns Steuerzahlern für solche Dinge bezahlt, deswegen ist jeglicher Anspruch auf ein Urheberrecht obsolet.
@Jürgen | 11. Februar 2017 – 11:43
„Es handelt sich nicht um Materialien, die für eine kommerzielle Nutzung vorgesehen sind, sondern um reine Verwaltungsdokumente.“
Nicht ganz falsch. Dann stellt sich aber ja die Frage, warum den Verlagen/Journalisten eine primär wirtschaftliche Nutzung ohne Einschränkung zulässig sein sollte?
Es ist ja nicht so, als wäre die WAZ ein staatliches Organ mit gemeinnützigen Aufgaben ;)
„Und diese als urheberrechtlich geschützt zu deklarieren, ist falsch, egal ob sie als Fließtext, Gedicht was auch immer verfasst sind.“
Wie gesagt, ich sehe hier auch durchaus einen Systembruch, aber wenn andere Möglichkeiten der Vertraulichkeit von sicherheitsrelevanten Unterlagen (und um solche handelt es sich) nicht mehr greifen, muss man vielleicht „kreative“ Wege gehen :)
„Die Verwaltung wird von uns Steuerzahlern für solche Dinge bezahlt, deswegen ist jeglicher Anspruch auf ein Urheberrecht obsolet.“
Naja, das ist aber schon ein seltsames Argument! Die Verwaltung wird für gar nichts „bezahlt“! Sie handelt im Rahmen ihres grundgesetzlichen Auftrags für den Souverän (das Volk). Sie ist weder ein Dienstleistungsunternehmen noch ein sonstiger Auftragnehmer der „Steuerzahler“. Sie erbringt ihre „Leistungen“ von Amts wegen und zwar für jeden und nicht nur für die „Steuerzahler“!
Warum sollte dann jetzt ein Wirtschaftsunternehmen (die WAZ) hieraus ohne weiteres Nutzen ziehen dürfen?!
@Koffer
Wenn Sie Ihre eigene Argumentation Ernst nehmen, dürfte die Veröffentlichung durch einen öffentlich- rechtlichen Sender unproblematisch sein, da es sich ja bei denen nicht um Wirtschaftsunternehmen handelt?
@T.Wiegold | 11. Februar 2017 – 12:01
Touché!
Solche „Logikbrüche“ treten in der Tat auf, wenn man eine Rechtsnorm die eigentlich für etwas anderes gedacht war „umfunktioniert“…
Aber meine Argumentation hinsichtlich des wirtschaftlichen Nutzens bezog sich auch sehr speziell auf @Jürgen und seine wirtschaftliche Argumentation über die „bereits vom Steuerzahler bezahlte Leistung der Verwaltung“.