Mißhandlungen in Pfullendorf: Neuer Skandal erschüttert die Bundeswehr
Die Bundeswehr muss sich erneut mit sadistischen Ritualen in der Truppe befassen: An einer Elite-Ausbildungseinrichtung, dem Ausbildungszentrum Spezielle Operationen im baden-württembergischen Pfullendorf, wurden Soldaten misshandelt. Das Ausmaß dieses Skandals ist auch nach eigenen Angaben der Bundeswehr nicht absehbar. Sieben Mannschaftssoldaten wurden aus dem Dienst entfernt, weitere personelle Konsequenzen sind offensichtlich geplant. Zudem wurde die Staatsanwaltschaft eingeschaltet.
Über die Vorfälle hatte zuerst Spiegel Online berichtet, nachdem Generalinspekteur Volker Wieker am (heutigen) Freitag die Obleute der Fraktionen im Verteidigungsausschuss informiert hatte. Das Deutsche Heer veröffentlichte dazu eine umfangreiche Stellungnahme; die Aussagen sind weitgehend mit dem Schreiben des Generalinspekteurs identisch:
Anteile der sanitätsdienstlichen „Combat First Responder“-Ausbildung im Ausbildungszentrum Spezielle Operationen in Pfullendorf waren hinsichtlich des Gebotes zur Achtung der Würde des Menschen, der sexuellen Selbstbestimmung und des Schamgefühls unangemessen. Es gab darüber hinaus Hinweise auf Mobbing. Die unverzüglich eingeleiteten Ermittlungen bestätigten in weiten Teilen die Angaben.
Diese Vorgänge wiegen insofern umso schwerer, als bereits früher Hinweise auf Missstände und frauenfeindliches Klima in einer anderen Teileinheit des Ausbildungszentrums Spezielle Operationen in Pfullendorf in Rede standen.
Außerdem wurde bekannt, dass es im Ausbildungszentrum wiederholt im Zuge sogenannter „Aufnahmerituale“ zu Misshandlungen von Soldaten gekommen ist. Dies geschah zwischen Mannschaftsdienstgraden. Vorgesetzte waren nach derzeitigem Stand der Ermittlungen an den Geschehnissen nicht beteiligt.
Den eindeutig identifizierten Tätern wurde durch den Disziplinarvorgesetzten sofort die Ausübung des Dienstes einschließlich des Tragens der Uniform untersagt. Gleichzeitig wurde in allen Fällen die fristlose Entlassung aus der Bundeswehr eingeleitet. Das ist möglich, weil es sich bei den Betroffenen um Soldaten mit einer Dienstzeit unter vier Jahren handelt.
Am 24.01.2017 erfolgte die Abgabe an die Staatsanwaltschaft Hechingen durch die truppendienstlichen Vorgesetzten wegen des Verdachts der Freiheitsberaubung, gefährlichen Körperverletzung, Gewaltdarstellung und Nötigung.
Details der Vorwürfe führte Wieker nicht aus. Der Bericht von Spiegel Online wartet allerdings mit weitergehenden Einzelheiten auf:
Begonnen hatten die Ermittlungen, als sich im Oktober 2016 ein weiblicher Leutnant an den Wehrbeauftragten Hans-Peter Bartels und direkt an die Ministerin wandte. Die Frau beschrieb, dass sie bei der Ausbildung der Kampfsanitäter in Pfullendorf unfassbare Szenen erlebt habe: So hätten sich Rekruten bei der Ausbildung vor den Kameraden nackt ausziehen müssen. Die Ausbilder filmten dabei mit.
Ebenso berichtete sie, dass die Ausbilder medizinisch völlig unsinnige und offenbar sexuell motivierte Übungen wie das Einführen von Tamponade in den After mit männlichen und weiblichen Rekruten durchexerziert hätten.
Die Häufung der bisher bekannt gewordenen Ereignisse zeigt gravierende Defizite in der Führung, urteilte Generalinspekteur Wieker. Deshalb seien weitere Versetzungen, Änderungen der Ausbildungsorganisation und -inhalte sowie intensive Dienstaufsicht angeordnet worden. Die Ermittlungen dauerten noch an: Das bedeutet auch, weitere Konsequenzen sind nicht auszuschließen, erklärte der General.
Wie erst Wieker die Vorfälle nimmt, zeigt sich nicht nur daran, dass er ankündigte, den Standort Pfullendorf in den nächsten Tagen zu inspizieren. Der oberste Soldat der Bundeswehr sieht darüber hinaus das Geschehen in Pfullendorf offensichtlich nicht als isoliertes Ereignis: Außerdem werden die Ministerin und ich in der kommenden Woche mit allen Inspekteuren ein Gespräch führen zur herausragenden Bedeutung der Inneren Führung in sämtlichen Bereichen der Bundeswehr, schrieb er den Abgeordneten.
Das Ausbildungszentrum, die ehemalige Fernspähschule der Bundeswehr, bildet vor allem Sanitäter im Kampfeinsatz aus, so genannte Combat First Responder; außerdem grundsätzlich Spezialkräfte der Teilstreitkräfte. Die Aufgaben laut Bundeswehr:
• Ausbildung von NATO – Streitkräften in der Führung und im Einsatz von Spezialkräften sowie Ausbildung in Speziallehrgängen in den Bereichen Sanitätsdienst, Schießlehre / – technik, urbane Vorgehensweisen, Überleben und Verhalten in Gefangenschaft.
• Ausbildung von nationalen Spezialkräften und Spezialisierten Kräften in den Bereichen Sanitätsdienst, Überleben und Verhalten bei Gefangennahme sowie in der Führung und im Einsatz.
• Ausbildung der Spezialisierten Kräfte des Heeres mit erweiterter Grundbefähigung im Rahmen eines ca. 6 monatigen modulbasierten Ausbildungsgangs.
• Ausbildung des Feldwebelnachwuchses der Fallschirmjägertruppe sowie des Kommando Spezialkräfte in einem vereinheitlichten Ausbildungsgang – dem Kommandoanwärtermodell.
(Grafik: Wappen des Ausbildungszentrums Spezielle Operationen via Wikimedia Commons)
@Hans Dampf | 30. Januar 2017 – 14:21
Sie schrieben:
„…An sich ist Ihr Kommentar es nicht wert, darauf einzugehen… “
Dennoch Danke(!) das Sie es trotzdem getan haben. Denn ab „Gong“ stimme ich ihnen sogar mit Masse zu….
@0815
Keine Sorge , ich hätte es real warscheinlich nicht getan und heute erst Recht nicht . Aber aus der Perspektive des schikanierten 19jaehrigen OAs hätte ich es durchaus nachvollziehen koennen, wenn er ausgerastet wäre . Das haben Sie jetzt zu wörtlich genommen . Übrigens sind solche Ausraster im Dienst durchaus schon vorgekommen. ( nicht bei mir 😉)
@huey
+1
@georg
„Na dann lesen doch mal meinen Beitrag von heute 10:00 Uhr. Den Ausdruck der „Kdr habe wohl gemauert“ hatte ich in einen Beitrag von gestern benutzt. Heute wird diese Aussage durch die Aussagen von Rainer Arnold absolut bestätigt.
Oder wie würde sie als S1 Mann das Verhalten eines Kdrs beurteilen, den man
als Abgeordneter
1. zu einem Truppenbesuch zwingen muss und
2. der trotz nachhaltigen Bemühens des Abgeordneten es schafft, dass dieser während seines Besuches kein 4-Augen Gespräch mit dem Personalrat / Vertrauenspersonen bekommt ?“
Nachdem was Herr Arnold als verteidigungspolitischer Sprecher der SPD von sich gab und immer noch gibt, muss er sich nicht wundern, dass die Truppe diesen nicht wirklich ernst nimmt.
Ich gebe zu ich habe in diesem Bereich eine Bildungslücke, ich weiß nicht ob ein Abgeordneter das Recht auf bestimmte Gesprächspartner während eines Truppenbesuches hat. Ich weiß auch nicht wie sich das Verhält wenn seine gewünschten Gesprächspartner vielleicht gar kein Interesse daran haben mit diesem zu reden. Ehrlicherweise weiß ich nichtmal ob der Befehl, diese zu einem Gespräch zu befehlen einen dienstlichen Zweck hätte.
@ Hans Dampf
Ich habe keine Klagelied für die LL-Truppe anstimmen wollen, dass hat diese nicht notwendig, wenn dies missverständlich war dann versuche ich es zu präzisieren.
Ich würde einer Jungfrau einen Vogel zeigen, wenn diese mir erklären will wie die Sache mit den Bienchen und den Blumen richtig geht.
Mir wurde vor über einem Jahrzehnt (und meines Wissens nach hat sich dies nicht geändert) vom Rechtslehrer an der OSH mal der Grundsatz eingetrichtert, dass bei Disziplinaren Maßnahmen nicht nur die Tat sondern die Person im Besonderen im Vordergrund steht. Daher ist es vollkommen legitim und geboten, dass zwei Soldaten, welche die gleiche Tat begangen haben mit zwei unterschiedlichen Maßnahmen aus dem Verfahren kommen.
Daher meine Aussage (Straftaten ausgeschlossen, da durch Strafgerichte gewürdigt), bedarf es eines Seemanns um Seemänner zu disziplinieren und eben eines Infanteristen um einen Infanteristen zu disziplinieren. Das dieses Prinzip eine gewisse Gültigkeit hat zeigt sich auch bei Verhandlungen des Disziplinargerichts, nicht um sonst werden Beisitzer dort nach gewissen Kriterien ausgesucht (auch wenn Sie nicht so eng sind wie ich es hier mit meiner Forderung kommuniziere).
@Hans Dampf
Sinnvoll, aber auch richtig?
Das sind 24 h in denen Erinnerungen verwischt werden, die Missbrauchsmöglichkeit ist de facto schon eingebaut.
@0815
Was Ausbilder da mit dem Gewehrkolben machte war eindeutig Körperverletzung und zwar IMHO als Nichtjurist zumindest versuchte gefährliche Körperverletzung wenn nicht gar versuchter Totschlag oder Mordversuch.
Wie war das noch mit Recht auf Leben, Würde und körperlicher Unversehrtheit?
Vor vielen, vielen Jahren befahl ein Segeloffizier dem Klabautermann mit seiner gezurrten Hängematte „über die Saling zu entern“. Der Klabautermann verweigerte die Ausführung des Befehls und wurde prompt disziplinar gemaßregelt. Nach einer Nacht in der Hängematte legte der Klabautermann Beschwerde gegen das „Diszi“ ein und zur goßen Überraschung der Schiffsführung bekam der Klabautermann Recht und das Diszi mußte aufgehoben und getilgt werden. Lesson Learnt: Zivilcourage ist auch bei Soldaten ein notwendiges Charactermerkmal zum „Überleben im Dienst“.
@klabautermann | 29. Januar 2017 – 9:58
Vielen Dank. Ich habe etwas gelernt.
@fux
Genau das glaube ich eben nicht, auch zu meiner Zeit oder etwas vorher sind solche Dinge an die Oeffentlichkeit gekommen und dann als Einzelfall abgetan worden . So wie jetzt auch wieder mal. Ich denke , dass es nach wie vor so ist, dass nur das bearbeitet wird was bekannt wird . Also die berühmte Spitze des Eisbergs . Zwanzig Jahre vor mir war mein Onkel bei den Flusspionieren , damals wurden die Frischlinge an einem Tau unterm Ponton durchgezogen . Bei der Kloake die der Rhein damals war sicher kein Vergnuegen. Heue würde man das wohl waterboarding nennen. In den zwanzig Jahren hat sich wenig getan, außer dass bei uns die Haare etwas länger waren und die Knobelbecher kurz vorher abgeschafft wurden. Warum sollte sich in den darauffolgenden 35 Jahren was tun . Die Bundeswehr reagiert nur auf Druck aus der Oeffentlichkeit , vielleicht wird auch dann überreagiert , aber die Grundstruktur in der fragwürdigen Tradition bleibt bestehen!
@ WA-GE
Da haben Sie sicherlich recht – obgleich wir ja alle derselben SG, WDO etc. unterliegen.
@ ThoDan:
Dem muss ich widersprechen. Man sollte nicht vergessen, dass allein die Tatsache, dass es eine Beschwerdeordnung in Streitkräften gibt, alles andere als selbstverständlich ist. In Deutschland gibt es eine solche, soweit ich weiß, mindestens seit der Wehrmacht.
Eine Beschwerdeordnung muss den schwierigen Spagat schaffen, einerseits dem Soldaten eine effektive Möglichkeit der Beschwerde an die Hand zu geben, aber andererseits nicht dadurch das System von Befehl und Gehorsam auszuhebeln. Insofern ist die Regelung, dass man eine Beschwerde erst nach Ablauf einer Nacht einlegen kann, sowohl von funktionalen, als auch von „menschlichen“ Gesichtspunkten her sinnvoll und richtig. Eine Beschwerde zu unterdrücken oder dies zu versuchen ist übrigens eine Straftat – man ist also gut beraten, dies nicht zu tun.
In diesem Zusammenhang fand ich es sehr erhellend – obgleich ich ja selbst einmal Offizier im Studium war – dass ein Fernsehmoderator, zu seiner Bundeswehrzeit befragt, seiner Überraschung Ausdruck verlieh, dass es z.B. an einer Universität kaum möglich ist, sich der de facto Willkür des Professors zu widersetzen, es aber ausgerechnet bei der Bundeswehr möglich war, sich zu beschweren – mit dem Anspruch darauf, auch zeitnah eine Antwort zu erhalten.
Insofern darf man, so denke ich, durchaus selbstbewusst auf das Instrumentarium „Wehrbeschwerdeordnung“ schauen, denn zumindest mir wäre vergleichbares nicht bekannt, das vorschreibt, dass binnen Monatsfrist eine Entscheidung zu erfolgen hat.
@ WA-GE
Zitat: „Nachdem was Herr Arnold als verteidigungspolitischer Sprecher der SPD von sich gab und immer noch gibt, muss er sich nicht wundern, dass die Truppe diesen nicht wirklich ernst nimmt.
Ich gebe zu ich habe in diesem Bereich eine Bildungslücke, ich weiß nicht ob ein Abgeordneter das Recht auf bestimmte Gesprächspartner während eines Truppenbesuches hat. Ich weiß auch nicht wie sich das Verhält wenn seine gewünschten Gesprächspartner vielleicht gar kein Interesse daran haben mit diesem zu reden. Ehrlicherweise weiß ich nichtmal ob der Befehl, diese zu einem Gespräch zu befehlen einen dienstlichen Zweck hätte. “
Dann will ich ihnen mal die Aufgabe des Verteidigungsausschusses erklären, dessen Obmann für die SPD der Herr Arnold ist.
https://www.bundestag.de/verteidigung
und der Hr. Arnold
„https://www.bundestag.de/verteidigung#url=L2FiZ2VvcmRuZXRlMTgvYmlvZ3JhZmllbi9BL2Fybm9sZF9yYWluZXIvMjU4MTM4&mod=mod260632&dir=ltr“
Der Verteidigungsausschuss kontrolliert das Verteidigungsministerium und letztendlich auch die darunter angesiedelte Bundeswehr. Er kann sich als einziger Bundestagsausschuss jederzeit in einen Untersuchungsausschuss umwandeln, wenn er einen aufklärungsbedürftigen Sachverhalt im Bereich Verteidigungspolitik erkennt. Wenn also der SPD-Obmann des Verteidigungsausschusses erklärt, das ihm der Schulkommandeur seine Rechte auf demokratische Kontrolle der Streitkräfte erschwert oder gar unmöglich gemacht hat, dann ist dies ein sofortiger Ablösegrund für den Kommandeur, da zu befürchten ist, dass er das Primat der Politik über die Bundeswehr nicht anerkennt.
Da wahrscheinlich zu erwarten war, dass der Personalrat etwas unangenehmes zu sagen gehabt hätte, hat er versucht ihn mundtot zu machen.
Das Soldatenbeteiligungsgesetz (SBG) gibt es seit 1991. Es wurde mehrmals geändert und die Personalvertretungsrechte der Soldaten in Form der Anzahl von personalratsfähigen Dienststellen kontinuierlich erhöht. Das AusbZ in Pfullendorf ist als stationäre Ausbildungseinrichtung der Grundorganisation, als Schule, personalratsfähig auch für die Soldaten.
Wenn es also im Jahre 2016, ca. 25 Jahre nach der Inkraftsetzung des SBG, es immer noch Kommandeure geben sollte, die nicht willens und in der Lage sind mit einem Personalrat in einer Dienststelle produktiv zusammen zu arbeiten, dann ist der Mann schlichtweg nicht für diese Position geeignet und gehört sofort abgelöst, was ja jetzt anscheinend auch passiert ist.
Offensichtlich haben sie von einer demokratisch kontrollierten Armee ebenfalls wenig Ahnung, wenn sie wie oben zitiert schreiben: „Ehrlicherweise weiß ich nichtmal ob der Befehl, diese (gemeint war der Personalrat) zu einem Gespräch zu befehlen einen dienstlichen Zweck hätte.“
Ehrlich gesagt erschreckend ! Wenn dies eine weitverbreitete Geisteshaltung bei der LL-Truppe sein sollte (wenn es so sein sollte (!)), dann gehört die mal mit eisernen Besen durchgekehrt !
Ich weiß nicht, ob ich es lustig oder traurig finden soll, dass hier im Rahmen eines Themas, dass sich grundsätzlich um Innere Führung dreht, schon jeder Bock durchgeritten wurde – vom Anzug über Frauen in den SK hin zur korrekten Bezeichnung für Oberfähnrich.
Etwas Contenance wäre m.M.n. angegracht. Im deutschen Rechtsstaat gilt nach wie vor „im Zweifel für den Angeklagten“ (Art. 103 GG sinngemäß). Wenn Sie hier explizite oder implizite Anschuldigungen anbringen, sollten diese mit Fakten hinterlegt sein, allein aus Respekt gegenüber Kameraden und Mitmenschen (Anschuldigungen in den Konjunktiv zu packen hilft da auch nicht).
Grundsätzlich ist die Innere Führung nicht verhandelbar und auch nicht nachrangig gegenüber „Ausbildungszweck“ oder „Realismus“. Wer das nicht verstanden hat, hat in nichts in Führungsverantwortung verloren. Auch in der Kampftruppe.
Beste Grüße,
Rödelriemen
Hans Dampf | 30. Januar 2017 – 5:26
„Eine (Straf-) Versetzung stellt keine Disziplinarmaßnahme dar. Insofern ist der Schluss, es läge ein Dienstvergehen vor, falsch – kann sein, muss aber nicht. Hört sich für mich eher nach Bauernopfer an, um Handlungsstärke seitens Frau Ministerin zu symbolisieren…“
„Strafversetzungen“ gibts bei der Bw nicht. Und Versetzungen, die auch nur ansatzweise den Verdacht der Behördenwillkür erwecken, sind anfechtbar und u.U. schon an sich ein Dienstvergehen des oder der Anordnenden.
Das nur mal am Rande.
[… entfernt. T.W.]
Hans Schommer
[Wie schon mal angemerkt: dieses „dabei soll es sich um …. handeln“, auf reiner Gerüchte-Basis, findet hier nicht statt. Habe den Teil entfernt. T.W.]
@ThoDan | 30. Januar 2017 – 16:40
Moment…
In keinster Weise habe ich das „bearbeiten des OA´s“ mit der Schulterstütze des G3 für gut befunden. Die Darstellung stammte auch nicht von mir. Deswegen kann ich ihren Beitrag von 16:40 nicht ganz nachvollziehen…
Das bitte ich Sie mal kurz auzuklären!
Den Sachverhalt “ Recht auf Leben, Würde und körperlicher Unversehrtheit?“ kenne ich.
Die Stuttgarter Zeitung berichtet Details aus einem Gespräch des GI mit den Obleuten. Henning Otte kritisiert darin unter anderem das Verhalten des Wehrbeauftragten.
@WA-GE | 30. Januar 2017 – 15:54
„Nachdem was Herr Arnold als verteidigungspolitischer Sprecher der SPD von sich gab und immer noch gibt, muss er sich nicht wundern, dass die Truppe diesen nicht wirklich ernst nimmt.“
Und wieder einmal: +1
„Ich habe keine Klagelied für die LL-Truppe anstimmen wollen, dass hat diese nicht notwendig, wenn dies missverständlich war dann versuche ich es zu präzisieren. Ich würde einer Jungfrau einen Vogel zeigen, wenn diese mir erklären will wie die Sache mit den Bienchen und den Blumen richtig geht.“
Volltreffer. Mit beiden Aussagen ;)
„Daher meine Aussage (Straftaten ausgeschlossen, da durch Strafgerichte gewürdigt), bedarf es eines Seemanns um Seemänner zu disziplinieren und eben eines Infanteristen um einen Infanteristen zu disziplinieren.“
Das sehe ich inhaltlich defnitiv auch so, aber rechtlich ist es ja nicht so. In anderen Nationen halten sich dann wenigstens die „Nicht-Bescheid-Wisser“ zurück, aber bei uns ist es ja leider so, dass es immer alle Nicht-Infanteristen besser wissen als die Infanteristen wie man Infanteristen ausbildet und führt :(
@ThoDan | 30. Januar 2017 – 16:40
Ihre rechtlichen Einschätzung sind (militärischer Fachterminus) „als abwegig zu verwerfen“. Ich respektiere natürlich Ihre persönliche Meinung als (ziviler) Staatsbürger, aber Sie sollten sowohl rechtliche, als auch militärfachliche Sachverhalte denjenigen überlassen, die Ahnung von diesen Themen haben.
Die Nachtregelung hat gute Gründe und das hat überhaupt nicht mit „verwischten Erinnerungen“ o.ä. zu tun, sondern dient sowohl dem inneren Frieden, als auch dem Schutz der Betroffenen selbst.
Darüber hinaus ist der beschriebene Einsatz von Gewehrkolben zwar sicherlich nicht zu billigen, aber es ist sicherlich kein Totschlag und erst recht kein Mordversuch. Und selbst bei gefährlicher Körperverletzung müsste man große Fragezeichen setzen. Vermutlich war es eine ganz „ordinäre“ Körperverletzung…
@Hauptgefreiter | 30. Januar 2017 – 17:49
„Also die berühmte Spitze des Eisbergs . Zwanzig Jahre vor mir war….“
JaJa, und früher waren die Gummistiefel auch noch aus Holz ;)
Sie sollten sich auf Fakten beschränken und nicht auf Vermutungen zu Lasten von Staatsdienern, die in der absoluten Mehrheit treu und tapfer ihre Pflicht für Deutschland erfüllen. :(
@Georg | 30. Januar 2017 – 18:59
„dann ist dies ein sofortiger Ablösegrund für den Kommandeur, da zu befürchten ist, dass er das Primat der Politik über die Bundeswehr nicht anerkennt.“
Soso, na das ist ja mal interessant…
„dann ist der Mann schlichtweg nicht für diese Position geeignet und gehört sofort abgelöst, was ja jetzt anscheinend auch passiert ist.“
Uiuiuiui spannende Einschätzungen von jemandem, der weder Sachverhalt noch handelnde Personen kennt noch gesetzlich, politisch oder persönlich für solche Bewertungen zuständig ist.
„Wenn dies eine weitverbreitete Geisteshaltung bei der LL-Truppe sein sollte…“
Naja, zumindest kann ich Ihnen bestätigen, dass (glücklicherweise) die Geisteshaltung von @Wa-Ge eine weitverbreitete Geisteshaltung in der LL-Truppe ist :)
@Hans Schommer | 30. Januar 2017 – 19:55
Auch wenn ich anrate, dass solche „Einschätzungen-über-drei-Ecken“ über die Petentin/Meldende/Eingabeschreibende mit großer Zurückhaltung bewertet werden sollten, würde mich das angesichts der bis jetzt bekannten/berichteten Fakten in diesem Fall nicht wundern :(
@Hans Dampf
Je mehr Zeit zwischen einem Vorfall und den Aussagen der teilnehmenden und Zeugen vergeht desto fehlerhafter werden die Erinnerungen.
Was in Nagold und anscheinend in Pfullendorf passiert ist waren auch Straftaten, ist es so ausgeschlossen – das Jemand eine Straftat begeht, Druck ausübt mit Schikane droht um jemand von einer Beschwerde abzuhalten?
@0815
Ich habe auch nicht andeuten wollen, das sie dies gutheissen.
Was ich aber weder verstehen noch akzptieren kann, ist das sie dem angegriffenen OA und anderen in dieser Situation das Recht auf Notwehr absprechen
Die Tat des Ausbilders war Körperverletzung, möglicherweise war sie gefährliche Körperverletzung
https://dejure.org/gesetze/StGB/224.html
§ 224
Gefährliche Körperverletzung
2. mittels einer Waffe oder eines anderen gefährlichen Werkzeugs,
5. mittels einer das Leben gefährdenden Behandlung
Diese beiden Punkte dürften wohl zutreffen können, bei Schlägen mit dem Gewehrkolben auf den Kopf auch mit Helm können mEn als Laie in den WMA durchaus gefährliche Verletzungen zur Folge haben
3. mittels eines hinterlistigen Überfalls,
halte ich als Laie zumindest für möglich
Also halte ich es für möglich, das ein so Angegriffener hätte glauben können Grund zu haben von der Waffe Gebrauch zu machen
@Koffer
Ich rede hier von mkn über Erfahrungen der Polizei, das sich Eriinnerungen verändern, es war gar nicht meine Absicht dies als „Absicht“ hinter der Nachtregelung zu verorten.
Sondern auf diesen Nachteil der Regelung hinzuweisen.
Normale Körperverletzung war es wohl mindestens, ich halte es aber für eine reelle Möglichkeit das es (versuchte?), gefährliche Körperverletzung war
@ huey: was meines Sie mit „stehe VOR den Soldaten der Truppe“? Was bedeutet das mit Bezug zu Wehrstraftaten? Sagen Sie: „Ist nicht schlimm“ oder „Das Gesetz passt m.E. nicht richtig, deshalb muss man es nicht einhalten“? In diesem Sinne müsste ihr pauschales VOR zumindest erklärt werden, denn Wehrstraftat wäre i.o.g.F. Wehrstraftat und die Staatsamwaltschaft etc. wird ihr weiteres dazu beitragen.
Und zum DBwV mögen Sie ihre eigenen Erfahrungen gemacht haben, aber ich hatte zweimal Rechtsschutz/Rechtsberatung (als ich mal Mist gebaut hatte und als mich mal einer unwahren Meldung zu Wehr setzen musste – einmal während des EKs und einmal im KOSOVO 1999). Wie Oberst Klein war ich ebenso dankbar über Unterstützung im Fall X, ebenso ein Kamerad und Freund im Fall Coesfeld 2004, und gerade letzterer Fall hat den DBwV meines Wissens eine viertel Milliion Euro Rechtsschutz gekostet. Also alles eine Frage der sozialen Wahrnehmung. Und nein, ich bin kein Funktionsträger dort, nur Mitglied. Bezüglich Politik urteile ich auch nicht in Gänze pauschal, obwohl ich ihre Linie zumindest nachvollziehen kann.
@koffer
Genau das ist es, was ich vermitteln wollte, was Sie anscheinend nicht verstanden haben.
Gummistiefel waren eben schon vor fuenfzig Jahren aus Gummi , vor dreißig Jahren ebenfalls und heute auch noch . Fuer Sie übersetzt : seit 1963 erfährt in mehr oder weniger unregelmäßigen Abstaenden von derartigen Ereignissen innerhalb der Bundeswehr . In immer waren das dann Einzelfaelle , nie will jemand was davon gewusst haben ? Dazwischen wohl immer alles in Ordnung ? Wie komisch nur , dass sich die Taeter fast immer darauf berufen , dass sie in ihrer Ausbildung auch nicht anders behandelt wurden.
Diese Kontinuität seit zig Jahren lässt sich doch nicht einfach wegbagatellisieren.
Und im übrigen gibt es heute keine DienstPflicht mehr, diese wurde ausgesetzt. Soldaten heute machen wie andere im Staatsdienst freiwillig ihre Arbeit und werden dafür bezahlt . Es ist Recht und billig dass der Steuerzahler erwarten kann, dass diese Arbeit gut gemacht wird und sich jeder einzelne in der Truppe an Recht und Gesetz hält und an unseren freiheitlichen Grundwerten orientiert . Die Wuerde des Menschen ist unantastbar , auch beim Bund. Leider wird dieser Aspekt seit Jahrzehnten immer wieder außer acht gelassen. Die Kontrolle von außen scheint meiner Meinung nach eindeutig zu wenig zu sein. Natürlich kann ich das nicht beweisen, aber meine eigenen Erfahrungen und die anderer auch legen nahe, dass wesentlich mehr passiert und passiert ist, als das, was bisher in der Oeffentlichkeit bekannt geworden ist. Auf deutsch gesagt : eine Grundreinigung und Systemaenderung scheint dringend erforderlich .
@ Georg
Sie wollen mich wohl mißverstehen? Ich habe ausdrücklich eine Bildungslücke bezüglich einer spezifischen Regelung zugegeben. Nämlich ob Abgeordnete das Recht haben bestimmte Gremien bzw. ziviles und militärisches Personal der Bundeswehr jederzeit Sprechen zu dürfen.
Sie bringen hier einen Askpekt mit der Möglichkeit des Verteidigungsausschusses Untersuchungen anzustellen hervor, dieser hat mit meiner Frage nichts zu tun. Auch die Tatsache das Bundeswehr eine Parlamentsarmee ist, hat mit meiner Frage nichts zu tun. Wenn Sie einen Beleg dafür brauchen, dann schauen Sie mal in die Aktuelle „Maulkorbdebatte“.
Sind Sie auf meine Frage nicht eingegangen bzw. habe diese bewusst falsch verstanden weil? Wissen Sie es selbst nicht zu 100%? Wollen Sie mich bewusst mißverstehen, weil es Ihrer Argumentationslinie hilf? Bitte klären Sie mich auf oder viel lieber belehren Sie mich eines besseren, ich rufe Sie eindringlich dazu auf.
Zum Schluss ein Zitat (Zitat im Zitat) aus des Ministeriumssprechers zur Versetzung von O Schmidt (unter anderem im SPON Artikel vom 30.01.2017 veröffentlicht):
„Der Kommandeur sei am Donnerstag versetzt worden, „nicht weil er persönlich involviert war, sondern weil eine Häufung von Vorfällen in seiner Kommandozeit passiert ist“. “
Das sieht irgendwie nicht danach aus als ob hier die militärische Führung gemauert oder vertuscht hat wie der ein oder andere hier proklamiert hat. Hat eher den Anschein, dass da jemand den Stempel „unfähig“ bekommt, weil er nicht in der Lage war die „Schmutzfinken“ in seinem Bereich unter Kontrolle zu bekommen. Und man bedenke dabei, es ist immer noch kein einziges Indiz vorhanden, dass die Vorfälle (jüngste und ältere) einen personellen oder in der Art der Anschuldigung zusammenhänglich sind.
@ Hans Schommer:
Nichts für ungut, aber Sie haben die Sinnverbindung zwischen Versetzung und Dienstvergehen hergestellt, nicht ich. Ich habe darauf hingewiesen, dass zwischen beidem nicht zwingend ein Zusammenhang bestehen muss. Insofern kann ich Ihrer Replik nicht folgen.
Auch wenn es offiziell keine „Strafversetzungen“ mehr gibt: Wie soll man denn eine medienwirksame, anlässlich „widerwärtiger Handlungen“ vorgenommene ad-hoc Versetzung auf einen „irrelevanten Dienstposten“ sonst nennen? Förderliche Verwendung (wer weiß, vielleicht ist sie das dotierungsmäßig ja sogar…)? Dass es überhaupt als „irrelevant“ eingestufte Dienstposten für A16/B3 gibt und dass man dies wie selbstverständlich von sich gibt, zeigt sehr gut, mit welcher Ernsthaftigkeit man in den letzten Jahren Selbstbeschäftigung und Wasserkopf zuleibe gerückt ist.
@Koffer
1+
Laufende Verfahren keiner hier kenn die genauen Umstände und Hergang.
Klug wäre, keine Verurteilung ihn Urteil.
Besser wäre was sind die Ursachen und wie kann man sie reduzieren/vermeiden.
@Wa-Ge
SG vom 28.10.2016 und A-2600/1 helfen weiter.
Gutes Statement von Wüstner im MoMA. Er trat MdB Arnold in der pauschalen Problematieierung von mangelndem Führungsverhalten entgegen. Ebenso der pauschalen Verurteilung von spezKr. Er forderte vdL auf systemisch angelegte Fehler der Neuausrichtung im Sinne von wieder mehr Führung statt Verwaltung abzustellen. Ebenso kam das Beispiel, dass FüKr Ü25 aufgrund der Einschnitte in der Infra kaum noch in der Kaserne wohnen und somit als Sensoren bezüglich mil. Ordnung fehlen, etc.. Well done!
@ ThoDan:
Ich habe nicht gesagt, dass eine Beschwerdeunterdrückung durch das WStG ausgeschlossen wird. Gleichwohl ist sie unter Strafe gestellt und man tut gut daran, es sein zu lassen.
Und nichts für ungut: Wenn mir himmelschreiendes Unrecht widerfahren ist, ich aber mit meiner Beschwerde nun mal bis zum nächsten Morgen warten muss, dann hindert mich ja niemand daran, mir bestimmte Dinge aufzuschreiben, während sie noch frisch präsent sind – und Zeugen zu bitten, es mir gleichzutun. Wenn Sie jetzt schon wegen der Regelung, man müsse eine Nacht warten, unterstellen, dass sich Gedächtnislücken auftun, wie muss es dann erst bei (Straf-) Prozessen ablaufen, die zum Teil Monate, wenn nicht Jahre nach einem Sachverhalt abgehalten werden? Ich finde, da übertreiben Sie ein wenig. Wer nach einer Nacht schon alles (relevante) wieder vergessen hat, naja – mehr sog‘ I net ;-).
@Wa-Ge
„nicht weil er persönlich involviert war, sondern weil eine Häufung von Vorfällen in seiner Kommandozeit passiert ist“. “
oder er hat den Stempel Pflichtvergessen bekommen, weil er seiner Aufsichts und Fürsorgepflicht nicht nachgekommen ist.
@Hans Dampf
Ist Ablösung und Versetzung der verantwortlichen Vorgesetzten nicht die standardmäßige Vorgehensweise bei der BW und sagt nichts über Schuld, Fehler etc. aus?
@Wa-Ge | 31. Januar 2017 – 7:38
Zustimmung und bzgl Auskunft Personalrat
§ 10
(1) Personen, die Aufgaben oder Befugnisse nach diesem Gesetz wahrnehmen oder wahrgenommen haben, haben über die ihnen dabei bekanntgewordenen Angelegenheiten und Tatsachen Stillschweigen zu bewahren. Abgesehen von den Fällen des § 68 Abs. 2 Satz 3 und des § 93 gilt die Schweigepflicht nicht für Mitglieder der Personalvertretung und der Jugend- und Auszubildendenvertretung gegenüber den übrigen Mitgliedern der Vertretung und für die in Satz 1 bezeichneten Personen gegenüber der zuständigen Personalvertretung; sie entfällt ferner gegenüber der vorgesetzten Dienststelle, der bei ihr gebildeten Stufenvertretung und gegenüber dem Gesamtpersonalrat. Satz 2 gilt auch für die Anrufung der Einigungsstelle.
(2) Die Schweigepflicht besteht nicht für Angelegenheiten oder Tatsachen, die offenkundig sind oder ihrer Bedeutung nach keiner Geheimhaltung bedürfen.
@ Zimdarsen
Ihr Verweis hilft mir nicht weiter, ich kann in den angesprochenen Quellen keine Recht eines Abgeordneten erkennen bei einem Truppenbesuch mit bestimmten Soldaten oder Vertretergremien sprechen zu dürfen. Ebenso kann ich daraus keine Pflicht für den betroffenen Soldaten erkennen bei so einer Veranstaltung teilzunehmen. Wie gesagt ich lasse mich da gerne eines besseren belehren.
Wenn ich eine Vermutung äußern darf: Kann es sein, dass es einfach Usus ist wenn ein Abgeordneter eine Kaserne besucht, dass diesem dann Vertrauenspersonen und Betriebsräte als Ansprechpartner angeboten wurden/werden? Soweit mir bekannt ist dies aber nicht zwingend notwendig. Der im Grundgesetz verbriefte Vertreter von Soldatenbelangen im Bundestag ist der Wehrbeauftragte und dieser hat die Rechte die Herr Arnold wohl gerne auch für sich sehen möchte.
Wie heißt doch noch der gute alte Spruch „Ich kenne meine Pappenheimer“, wenn bei den Verbänden in denen ich gedient habe Besuch aus Bund oder Land anstand mussten VPs hinbefohlen werden, teilweise gegen ihren Willen. Die Besuche wurden auch auf Teileinheitsebene angekündigt. Ich persönlich habe dies bei mehreren Gelegenheiten vor meinen Männern (zu dem Zeitpunkt hatte ich keine Frau im Zug) mit folgenden Worten kundgetan: „Am Tag XY kommt Herr/Frau Abgeordnete(r) zu Besuch, wer was zur Person wissen will nutzt Google, morgen früh will ich eine Meldung vom Zugdienst haben wer an der Veranstaltung teilnehmen will.“
Es hat sich nie einer gemeldet, auf die Frage wieso, wurde stets hat eh keinen Sinn, nur „Gequatsche“ ohne dass etwas bei rumkommt. Und ganz ehrlich das kann man den Soldaten auch nicht verübeln, ein großer Teil der Abgeordneten nutzt gerne mal die Möglichkeit um Medienwirksam auf die Soldaten zu prügeln. Ein großer Teil nutz die Soldaten/Bw nur für eigene Interessen (Sicherung Arbeitsplätze in der Region, Zuschusterung von Aufträgen, etc.) und nur die wenigsten tuen auch tatsächlich was für Ihre Armee. Alle Abgeordneten sind sehr schnell darin die Rechte einer Parlamentsarmee wahrzunehmen aber sehr zögerlich auch Ihre damit verbundenen Pflichten zu erfüllen. Herr Arnold ist da ein Vorzeigedampfplauderer, zu allem eine Meinung ohne diese mit Taten zu begleiten. Und die Soldaten merken dies, viele mögen vielleicht „stumpf“ sein, blöd sind sie nicht. Von daher könnte Herr Arnold auch einfach mal seine eigenen Aussagen der letzten Jahre rekapitulieren und sich Fragen ob seine „Behandlung“ in Pfullendorf vielleicht eher damit als mit den Vorfällen vor Ort was zu tun hat.
@ Hauptgefreieter 07:06 Uhr
100 % Zustimmung ! Genauso sehe ich das auch. Was man zu sehen bekommt ist die Spitze des Eisberges von Misshandlungen und nach diesem Faden, insbesonders durch die Kommentare von @ WA-GE und @ Koffer, ist mir auch klar warum dies so ist.
@ WA-GE
Ich weiß ehrlich gesagt nicht, was Sie von mir wollen. Ich habe Ihnen erklärt, das unabhängig was sie persönlich von dem MdB und Mitglied des Verteidigungsausschusses Rainer Arnold halten, er einen Auskunftsanspruch gegenüber dem Kdr hat, da er Teil der parlamentarischen, demokratischen Kontrolle der Bw ist. Wenn man diesen Anspruch ablehnt, was sie durch ihre Kommentare deutlich gemacht haben, dann lehnt man die parlamentarische, zivile Kontrolle der Bw ab. Damit stellt man aber das Primat der Politik über die Bw in Frage. Was dieser Verdacht für eine Auswirkung auf einen Kdr hat, können Sie sich selber ausmalen.
@ Zimdarsen 09:39 Uhr
Sie wollen jetzt doch nicht mit der Pflicht zur Verschwiegenheit ( § 10 BPersVertrG) argumentieren um einen dienstaufsichtsführenden Politiker die Auskunft zu verweigern, oder ?
Mit dem gleichen Argument könnten Sie die Auskunft eines Kdrs an seinen Vorgesetzten verweigern, ist also Unsinn. Sinn und Zweck von der Verschwiegenheitspflicht eines Personalrates, wie auch einer Vertrauensperson ist es, den Pendenten zu schützen aber nicht der Vertrauensperson die Arbeit unmöglich zu machen. Also wenn ein Mitglied des Verteidigungsausschusses, der die Regierung und die Bw kontrollieren soll, einen Besuch bei einer Dienststelle der Bw macht, hat er bei einem vertraulichen Gespräch mit dem Personalrat der Dienststelle Anspruch auf Auskunft über gewisse Vorgänge innerhalb der Dienststelle.
Wenn der Kdr dies systematisch verhindert, dann will er etwas verbergen. Da Beschwerden oftmals über die Vertrauenspersonen oder den Personalrat laufen, will er also verhindern das Beschwerdeinhalte an die Politik gelangen. Inwieweit dies bereits den Tatbestand der Unterdrückung einer Beschwerde nach § 35 WStG erfüllt, sollen Gerichte beurteilen.
@ all
Abschließend möchte ich für mich feststellen, dieser Fall noch lange nicht abgeschlossen sein wird. Sollte sich der Eindruck verfestigen, dass Angehörige der LL-Truppe aus falsch verstandenen Korpsgeist sich gegenseitig gedeckt und bei der Aufklärung des Falles gemauert haben, dann wird dies eine heftige Umstrukturierung mit wesentlich mehr politischer Kontrolle der LL-Truppe zur Folge haben.
@Georg
War das eine Frage, oder leiten sie vom Zitieren eines Gesetzes meine persönliche Meinung ab?
Auslegung von Gesetzen ist Sache von Anwälten und Richtern. In einem laufenden Verfahren würde ich anwaltliche Beratung hinzuziehen.
@ WA-GE 09:44 Uhr
Merken Sie eigentlich noch wie weit Sie sich mit ihren Erläuterungen wie sie als Vorgesetzter mit Politkerbesuchen umgegangen sind vom Wesen der demokratischen Grundordnung der Bundesrepublik Deutschland absentieren ?
Zitat:
“ Der im Grundgesetz verbriefte Vertreter von Soldatenbelangen im Bundestag ist der Wehrbeauftragte und dieser hat die Rechte die Herr Arnold wohl gerne auch für sich sehen möchte. “
Na das sollten sie dem Obmann der SPD im Verteidigungsausschuss mal selber sagen. Könnte sein, dass ihre Karriere bei der Bw dann schnell beendet wäre.
Zitat:
„Alle Abgeordneten sind sehr schnell darin die Rechte einer Parlamentsarmee wahrzunehmen aber sehr zögerlich auch Ihre damit verbundenen Pflichten zu erfüllen. Herr Arnold ist da ein Vorzeigedampfplauderer, zu allem eine Meinung ohne diese mit Taten zu begleiten. Und die Soldaten merken dies, viele mögen vielleicht „stumpf“ sein, blöd sind sie nicht. Von daher könnte Herr Arnold auch einfach mal seine eigenen Aussagen der letzten Jahre rekapitulieren und sich Fragen ob seine „Behandlung“ in Pfullendorf vielleicht eher damit als mit den Vorfällen vor Ort was zu tun hat.“
Ich denke hier begeben Sie sich auf ganz dünnes Eis !
Wenn sie einem Mitglied des Bundestages die parlamentarische Kontrollmöglichkeit der Bw ( also das Recht Truppenbesuche zu machen ) absprechen (siehe auch Erdogan und Incirlik), dann kann ganz schnell ihre Treue zum GG und unserer Verfassung in Frage gestellt werden.
@ ThoDan
Ob es ein Standardverfahren ist, kann ich Ihnen nicht sagen. Dass eine Versetzung kein Beweis für ein Dienstvergehen (Schuld oder Unschuld) sein kann, da es sich nicht um eine (gerichtliche) Disziplinarmaßnahme handelt, hatte ich versucht zum Ausdruck zu bringen.
Wie gesagt, als militärischer Vorgesetzter/Führer trägt man auch für etwas Verantwortung, das man nicht (selbst) verschuldet hat. Schon ab der Ebene Zugführer kann es, je nach Größe der Teileinheit, schwierig werden, zu jedem Augenblick zu wissen, was die unterstellten Soldaten so en Detail tun. Offiziell würde das natürlich niemand zugeben, da der Zugführer immer bei seinen Männern ist. Den Papierkram macht er dann in der Pause oder nach Dienst – oder, hoppla, SAZV, doch nicht mehr? Verantwortung ist unteilbar – sagt man. Obgleich man in der Tat die Frage stellen kann, ob das für alle Ebenen – die politische eingeschlossen – gleichermaßen gilt.
@Georg | 31. Januar 2017 – 10:15
„Damit stellt man aber das Primat der Politik über die Bw in Frage.“
„Inwieweit dies bereits den Tatbestand der Unterdrückung einer Beschwerde nach § 35 WStG erfüllt, sollen Gerichte beurteilen.“
Es ist nicht bekannt, noch gibt es entsprechende Anhaltspunkte für Ihre Behautpungen ggü. einem verdienten Offizier. Solange Sie nicht „Butter bei die Fische“ geben rate ich Ihnen mit ihren Behauptungen, Unterstellungen und übler Nachrede aufzuhören.
„dann wird dies eine heftige Umstrukturierung mit wesentlich mehr politischer Kontrolle der LL-Truppe zur Folge haben.“
Aha und Sie sind also der dazu berufene , zuständige und entscheidungsbefugte militärische Führer oder zivile Politiker?!
Nicht? Na dann…
Lustig wie aus einem zweifelsohne unappetitlichen und ggf. (!) strafrechtlich Vorfall von insgesamt eher geringer Bedeutung und Umfang (nach bisher bekannt gewordenen Details) ein Bw-bashing von außen (Presse und gewisse Politiker) und ein LLTr-bashing von innen (Nichtspringer und Nichtkämpfer) entsteht ;)
Glücklicherweise ist man als FschJg ein solches Verhalten ja gewöhnt. Ich bin mal gespannt, wann man uns wieder mal flehentlich ruft, weil andere den Auftrag nicht erfüllen können/wollen…
So oder so, wird mir die Diskussion hier langsam zu wenig faktenbasiert. Warten wir einfach mal ab, was die Staatsanwaltschaft tatsächlich ermittelt. Bis dahin: melde mich ab.
@ WA-GE:
Ich kann den Groll bezüglich der Besuche der MdB irgendwo verstehen: Sie verursachen viel Aufwand und der Nutzen ist, nunja, zumindest nicht auf den ersten Blick zu erkennen – wenn überhaupt vorhanden. Ein Mitglied des Verteidigungsausschusses hat demgegenüber eine andere Stellung. Es ist sein verfassungsmäßiger Auftrag, „Ohr an Masse“ zu halten, um zu wissen, was in der Bw so vor sich geht (positiv wie negativ) und wo „der Schuh drückt“. Dem Grunde nach ist es schizophren, wenn die Truppe zwar einerseits fordert, „die Politik“ solle die Belange der Soldaten und der Truppe ernst nehmen, andererseits aber den Besuch, und sei es „nur“ eines MdB, als lästige Pflicht empfindet oder gar den Kontakt scheut. Da gebe ich Georg tendenziell recht, das ist eine zumindest fragwürdige Einstellung zu unseren Volksvertretern und zur Kontrolle der Streitkräfte, die von ihnen ausgeht.
Zwischen den Zeilen schimmert bei Ihnen der Vorwurf durch, dass Sie die ahnungslosen Politiker für ein Hindernis an harter, fordernder Ausbildung erachten, die von militärischen Fachleuten mit Springerhelm als notwendig gesehen wird – dass sie sich gewissermaßen anmaßen, eine abweichende Meinung zu haben. Man muss das nicht mögen, aber akzeptieren.
@ThoDan | 30. Januar 2017 – 23:56 und diverse andere @
Alles in Bezug zur aktuellen Situation in einem süddeutschen Standort.
Ihre Worte:
„Ich habe auch nicht andeuten wollen, das sie dies gut heißen.“
+ Habe ich auch in keinster Art und Weise…kam aber so rüber ;-)
„Was ich aber weder verstehen noch akzeptieren kann, ist das sie dem angegriffenen OA und anderen in dieser Situation das Recht auf Notwehr absprechen“
+ Das ist so schlichtweg Falsch! Ihre Interpretation bitte…
Ich habe dies nicht gut geheißen. Mir ist nur der Tatbestand “ Waffe nehmen und jemanden erschießen“
(also beabsichtigte Tötung / Totschlag im Affekt,. was auch immer) vollkommen unverständlich! Er hätte aufstehen sollen und dem Fw (auf „Altdeutsch“) in die Schnauze hauen sollen.. das wäre verhältnismäßig in Anbetracht der Hiebe mit der Schulterstütze.
Nein, auch das wäre falsch! Er hätte es danach melden müssen. Fertig!
“ Die Tat des Ausbilders war Körperverletzung, möglicherweise war sie gefährliche Körperverletzung“
+ Ja richtig! Das zurückschlagen im ungünstigsten Falle aber auch…
So sieht es aus, was ich dazu denke, nicht was Sie mir (vllt) unterstellen wollten!
Im übrigen durfte ich selbst im Jahr 1984 (als W15) das ein oder andere (nach heutiger Sicht undenkbare) bei der Grund- und Vollausbildung der Infanterie erleben.
Auch wenn ich manchmal die Zähne zusammenbeißen musste, und ab und zu den Drang verspürte jemanden „nach Dienst“ die Kauleiste zu zertrümmern, habe ich mich zurückgehalten!
Ich hatte mir damals geschworen, aus den Fehlern zu lernen und dies später anders zu machen. Ja, ich war als späterer Zugführer nicht gerade Zimperlich mit meinen Männern, habe hart, gerecht und „eindeutig“ geführt. Dazu konnte ich immer in den Spiegel schauen (morgens, nicht in der Presse!)…und das sind nicht nur meine eigenen Wahrnehmnungen.
Wir haben nur ein Problem in unserer Wohlstandsgesellschafft. Alles wird verweichlicht, nicht nur bei der „Arbeitgebermarke Bundeswehr“ (ehemals Bundeswehr).
Zu Zeiten des kalten Krieges war halt einfach eine andere Bedrohung vorhanden. Heutzutage lebten bis vor kurzem alle (fast alle), auf der Inseln der friedfertigen Glückseligkeit. Dem ist aber nicht so……Freiheit hat ihren Preis!
Wenn das Land also Soldaten möchte und nicht nur bedienstete Angestellte in Uniform, dann muss das aber auch so umgesetzt werden. Aber „Schmusekurs“ ist ja gerade IN!
„Kämpfer“ mit entsprechendem Auftreten passen derzeit nicht in die „Hippe IN-Kampagne“.
Leider entstehen „idiotische Vorfälle“ JA! Ist so…da muss daran gearbeitet werden. Dies darf aber keinen Grund darstellen alles zu verweichspülern!
Ich weis ja nicht wie weit der ein oder andere von der „Schlammzone des Troopers“ entfernt ist….fragen Sie doch mal ihre Soldaten was die wirklich wollen. Da würde sich mancher aber doof umschauen.
Und ja, ich hatte mehr als 140 mal „gelbe Finger“ sowie >700 saubere Finger in der Ausübung meines 33 jährigen Berufes! -Und das ist auch gut so-
Hart , fair, fordernd und vor allem zielgerichtet ausbilden; JA!
Zum Rest brauche ich mich nicht auslassen. Das Strafgesetzbuch und die Wehrdisziplinarordnung sind eindeutig!
{Hart im Sinne der körperlichen Ansprüche; Fordernd im Geistigen ,zielgerichtet auf die jeweilige Truppengattung und deren Auftrag}
..dies nur zur Klarstellung bevor etwas anderes unterstellt wird…(nicht an eine bestimmte Person gerichtet!)
@ Jochen: danke, habe ich jetzt erst in der Mediathek gefunden. Stimme zu +1
@Georg
„[der MdB] einen Auskunftsanspruch gegenüber dem Kdr hat, da er Teil der parlamentarischen, demokratischen Kontrolle der Bw ist.“
In welcher Rechtsnorm ist dieser Auskunftsanspruch festgeschrieben?
„Mit dem gleichen Argument könnten Sie die Auskunft eines Kdrs an seinen Vorgesetzten verweigern, ist also Unsinn.“
Nein, da ein Kdr kein Organ der Personalvertretung ist. Darüber hinaus gilt die im SG gebotene Verschwiegenheitspflicht, mit der Ausnahme von Mitteilungen die im dienstlichen Verkehr geboten sind oder offenkundig sind oder bei Korruptionsverdacht ggü. den zuständigen Stellen.
Auch wenn die Formel „Kenntnis, nur wenn nötig“ in der Bw kaum noch eingehalten wird, gilt sie grundsätzlich weiterhin. Was im dienstlichen Verkehr geboten ist, regeln Gesetze und Vorschriften und nicht Annahmen über die Natur parlamentarischer Kontrolle.
Ist in diesem gesamten Zusammenhang die neue ‚compliance ordre‘ der BMVg zu sehen?
Nur ‚zustaendige‘ Personen sollen ueber Bw Internas Auskunft geben duerfen?
Evtl hat der betroffene Kdr in Pfullendorf dies ja umsetzen wollen?
@ Zimdarsen
Ich hatte ihr Zitat zu der Verschwiegenheitspflicht der Personalvertretung so verstanden, dass der zuständige Personalvertreter auch nicht zu einem Abgeordneten des Verteidigungsausschusses zu einem laufenden Fall nichts sagen darf.
Falls dies nicht so gemeint war, bitte ich das Missverständnis zu entschuldigen.
@ Koffer
Zitat: „„dann wird dies eine heftige Umstrukturierung mit wesentlich mehr politischer Kontrolle der LL-Truppe zur Folge haben.“
Aha und Sie sind also der dazu berufene , zuständige und entscheidungsbefugte militärische Führer oder zivile Politiker?!
Nicht? Na dann…“
Meine Vermutung, dass es in der LL-Truppe erhebliche Veränderungen geben wird, speist sich aus dem Pressetext der oben verilinkten Heeresseite mit dem „Heer zieht Konsequenzen…“ , aus dem Absatz:
„Um dem Standort einen Neubeginn zu ermöglichen und die weiteren Ermittlungen zu erleichtern, wurden neben den bereits genannten Entlassungen und disziplinaren Ermittlungen weitere Versetzungen, Änderung der Ausbildungsorganisation und -inhalte sowie intensive Dienstaufsicht angeordnet.
Und mit dem was unter der LL-Truppe (siehe ihre Kommentare und der von @WA-GE) anscheinend usos ist, wird die Politik die innere Verfasstheit und die Wertebindung an das GG mit der politisch-zivilen Kontrolle der Bw, besonders im Auge behalten.
@ Zyniker
Absolvieren sie erst mal eine Wahlperiode im Personalrat einer personalratsfähigen Dienststelle, dann können wir an der Stelle weiterdiskutieren.
@ all
Ähnlich wie der Kommentator @ Koffer möchte ich meine Kommentare zu diesem Thema hiermit einstellen, bis es neue handfeste Erkenntnisse gibt.
Erschreckend finde ich, dass unter dem Korpsgeist der LL-Truppe immer noch Geistungshaltungen gibt, die sich der demokratischen Kontrolle durch Abgeordnete des deutschen Bundestages entziehen wollen. Dies war anscheinend nicht nur bei dem jetzt abglösten Kdr in Pfullendorf so, sondern ist anscheinend ein Teil des Korpsgeistes.
Ich beobachte nun schon sehr lange, wie die regierende Politik auf solche Autoritätsanmaßungen von einzelnen Soldaten gegenüber Politik reagiert (siehe auch KSK General Günzel / Abgeordneter Hohmann). Nach meinem Bauchgefühl wird es hier noch einen großen Knall geben und dann wird aufgeräumt werden.
http://www.spiegel.de/spiegel/print/d-50666658.html
@0815
Das mit der Notwehr kam aber so rüber und kommt übrigens immer noch so rüber.
Ich verstehe nicht wie jemand Soldat sein kann und gleichzeitig ein Problem mit Notwehr haben kann.
Da liegt jemand auf dem Boden, es wird ihm gezielt mit dem Gewehrkolben auf den Kopf geschlagen und ihre Handlungsanweisung ist aufspringen und ihm die Kauleiste polieren sollen und verweisen gleichzeitig dies wäre auch Körperverletzung.
„mkn“
Sich unbewaffnet mit jemand ins Melee zu begeben der Nahkampfwaffen einsetzt ist eine Taktik der Verzweiflung.
„Angemessene Notwehr“ ist nicht strafbar, den Ausbilder umzuhauen wäre IMHO völlig legitim gewesen.
Gezielte Schläge mit dem Gewehrkolben auf den Kopf, können „mEn“ als theoretischer WMA Laie auch im Helm gefährlich sein, in der Situation des OA wüsste ich von keiner ausreichenden Methode sich zu schützen bzw. zu verteidigen außer von der Waffe Gebrauch zu machen
vgl Sie Bitte dazu z.B. den Tueller Drill,´Towton, Visby
Sobald man Soldaten das Recht auf Würde, Notwehr, Ablehnung von Schikane, Dummfick etc. zuspricht will man Weichspülen = interessante Neusprech Variante
https://www.youtube.com/watch?v=QaqpoeVgr8U
Mir hat man „kurz“ nach der Wiedervereinigung noch das Märchen mit 6 gezielten Schuss 5 Treffer = schlechter Schütze.
Und ich kann zur Kompetenz der Ausbildung etc. nur sagen soweit ich das beurteilen kann, zwischen bestenfalls besser als gar nichts und schlimmstenfalls gefährliches Halb und Falschwissen.
Ich habe Ausbilder bei der Ausbildung 2 Minuten nach Beginn so flach gebügelt, deren Barett schloss mit dem Asphalt ab nachdem sie erst mal Sicherheitsabstand eingenommen haben und bei Vorgesetzten Mindeststandards zivilisierten Verhaltens eingefordert .
Hart ohne Kompetenz und deren Vermittlung ist bestenfalls wertlos.
@ huey: was meines Sie mit „stehe VOR den Soldaten der Truppe“?
Damit meine ich, das ich-egal, was „angeblich“ vorgefallen ist-mich erst einmal schützend vor ALLE Soldaten stellen werde-und zwar so lange, bis ihre SCHULD bewiesen ist.
Wie auch im Falle Günzel neigt die Bundeswehr dazu, im vorauseilendem Gehorsam erst mal Akten aufzuhäufen, Disziplinarmassnahmen auszusprechen und Versetzungen (auch Unbeteiligter) vorzunehmen, ohne das BEWEISE vorliegen……
Alle wissen, wie es läuft:
Irgendwelche Idioten kommen-meist betrunken-auf blöde Ideen (wie viele Soldaten sind schon betrunken über den Kasernenzaun oder die HiBa geklettert?)……
Hinterher kommt bei manchen dann die Ernüchterung…..und manch einer beschwert sich..
Das ist auch alles gut und richtig-genauso, wie die daraus resultierenden Konsequenzen…(wobei ich mir wünschen würde, das so mancher Vorgesetzte und Politiker für die eigene Taten zur Konsequenz gezogen würde…..wie z.B. beim A400M, dem EC135, dem BSHS usw. usf……komischerweise passieren Konsequenzen da nie….nur bei den „niederen“ Dienstgraden…).
Die mMn richtige Reaktion wäre gewesen:
Antreten und Belehrung.
Vernehmung der Zeugen
Ggf. Abgabe an die Staatsanwaltschaft und Ermittlung der Polizei
Fazit
Konsequenzen
Nicht:
Wilde Pressemitteilungen, Versetzungen…..
Warum liest niemand einfach mal das Gesetz?
https://www.bundestag.de/parlament/wehrbeauftragter/recht/244750#gesetz
@ Georg
Wie im Fall Pfullendorf, so auch bei meiner Person, lehnen sie sich mit Ihren Behauptungen ganz weit aus dem Fenster. Ich empfehle ganz dringend nur die Worte zu lesen die ich in diesem Zusammenhang geschrieben habe und mir keine Unterstellungen in den Mund zu legen.
Nochmal schwarz auf weiß, wo steht geschrieben, dass ein Kdr Soldaten zu einem Gespräch mit einem Abgeordneten befehlen muss? Dem MdB Arnold wurde weder der Besuch in der Kaserne verweigert noch wurde den Soldaten ein Auskunftsverbot gegenüber dem MdB Arnold erteilt. Dies behauptet er auch nicht, er bemängelt die Leute mit denen er da gesprochen hat, haben Ihm gegenüber eine negative Haltung gegenübergebracht. Und ihm wurde kein Gespräch mit dem Personalrat gewährt.
Nun meine Aussage dazu, ohne in diesem Zeitpunkt in Pfullendorf gewesen zu sein, kann ich mir vorstellen, wieso man den MdB dort nicht mag, nicht wegen eigener Verfehlungen, sondern wegen seiner Aussagen zum Thema Bundeswehr. Punkt nicht mehr und nicht weniger. Herr Arnold erzählt einfach sehr viel Unsinn bezüglich der Bundeswehr und auch in Pfullendorf gibt es Leute die lesen können und sich manche Dinge sogar merken können.
Zum Thema Personalrat, ich fordere Sie nochmal dazu auf mir die Norm oder irgendwas anderes vorzulegen in der drin steht, dass einem Mitglied des Verteidigungsausschusses der Zugang zu einem Personalrat gewährt werden muss. Ich vermute das werden Sie nicht können, weil es dieses nicht gibt, hätte es dieses nämlich gegeben, dann hätte der MdB Arnold sich darauf auch berufen gehabt und hätte seinen Zugang auch bekommen. Nun ist es aber gekommen wie es gekommen ist, er hat den Zugang nicht bekommen, konnte diesen auch nicht erzwingen und grätscht jetzt öffentlich im Nachklapp auf den ehemaligen Kdr der Schule SpzlOp ein.
Nun zu meinem persönlichen Verhalten bei Besuchen von Politikern in Kasernen. Ich habe wertneutral meine Männer über den Besuch informiert, ich habe Sie aufgefordert sich über die Besucher (egal welcher Partei) selbstständig zu informieren (Sie erinnern sich an Google und so) und mir dann am nächsten Tag zu sagen wer da nun teilnehmen will. Keiner der Männer wollte es aus den Gründen die ich bereits erwähnt habe. Die VP muss stets hinbefohlen werden, egal ob Offz, Uffz oder Mannschaften. Irgendwie hatten die Leute stets mehr Lust daran an der Ausbildung teilzunehmen, selbst wenn es technischer Dienst war, als sich mit der Politik zu unterhalten.
Und stellen Sie sich das vor, ganz ohne dass ich jemals ein politisches Statement gegenüber meinen Untergebenen gegeben habe. Jeder hat da seine eigenen Erfahrungen und Gründe gehabt lieber die Halle zu fegen als sich mit den Besuchern zu unterhalten. Und ganz ehrlich wenn das den Verteidigungspolitikern nicht gefällt, dann sollen sie eher an die eigene Nase fassen, als vom Offizierkorps zu verlangen, dass diese ein gutes Wort bei Ihren Männern einlegen. (Stichwort Standortentscheidung qua Wahlkreis und nicht militärischem Nutzen oder Beschaffungen von Wehrmaterial gegen Wählerstimmen und nicht wegen militärischer Notwendigkeit)
Und zu guter Letzt zu meiner Person, ich bin seit über einem Jahr kein aktiver Angehöriger mehr, hatte es aber in den 12 Jahren davor nie versäumt meine persönliche Meinung stets und stendig widerzugeben so wie sie ist und nicht so wie sie jemand anderes hören möchte. Hat es mir geschadet? An orgbereichübergreifenden Institutionen immer, an truppengattungsübergreifenden Institutionen selten in der Infanterie nie. Ich wurde seit meinem ersten Tag in Hammelburg als Jäger (OA) von Unteroffizieren und Offizieren dazu erzogen meine Meinung gerade aus zu sagen und diese nicht aus politischen oder karrieretechnischen Gründen zu verbiegen oder zu verschweigen und stets zu den Kameraden zu halten bei Erfolg und bei Verfehlungen. Und genau so habe ich auch meine Untergebenen erzogen und aus denen sind Soldaten geworden die sowohl auf nationalen als auch internationalen Übungen durch Soldaten aller Truppenclouer sehr geschätzt wurden.
Das hat einen ganz bestimmten Grund, wenn jemand in die Scheisse greift, dann gehe ich erstmal davon aus, dass er dies nicht böswillig gemacht hat (bis auf einen Fall kann ich mich in meiner Dienstzeit nicht erinnern, dass jemand aus böser Absicht gehandelt hat), sondern weil er einen Aussetzer oder eine falsche Justierung der Grenzen des Machbaren hatte. Und dabei will ich die Verfehlungen nicht kleinreden sondern einfach nur darauf hinweisen, dass es falsch ist Soldaten erstens nur aus der Ferne ohne jegliche Kenntnis des Sachverhaltes zu bewerten und zweitens diese nur auf einen Einzelfall zu reduzieren. Denn eine gute Tat macht einen schlechten Menschen noch lange nicht zu einem Guten und genau das Gleiche gilt im Umkehrschluss.
@ Centurio
Es geht hier nicht um den Wehrbeauftragten, sondern ein Mitglied des Verteidigungsausschusses der anscheinend die gleichen Rechte haben will.
@Georg
„Absolvieren sie erst mal eine Wahlperiode im Personalrat einer personalratsfähigen Dienststelle, dann können wir an der Stelle weiterdiskutieren.“
Was hat das mit der von mir gestellten Frage zu tun? Können Sie mir nun eine Rechtsnorm nennen, aus der sie ableiten, dass ein MdB einen Auskunftsanspruch ggü. einzelnen Soldaten/Einheiten/Dienststellen hat oder können Sie das nicht?
@ Zyniker
Kann er nicht, ich habe die gleiche Frage bereits von gefühlt 100 Kommentaren gestellt. Als Antwort kam nur der Vorwurf, dass alleine Schon die Frage eine Blasphemie und eindeutige Unkenntnis der Mechanismen in einer Parlamentsarmee ist (Übertreibung macht anschaulich).
@ Zyniker/WA-GE:
Meinen Sie Herrn Arnold, MdB? Wenn ja, wollen Sie auf seine Funktion als MdB oder als Mitglied des Verteidigungsausschusses hinaus? Das dürfte einen Unterschied darstellen.
Aber angenommen, Sie hätten recht und es steht nirgends dezidiert geschrieben: Mit welcher Begründung verwehrt man ihm ein solches Gespräch?
Ich kenne mich in diesen Sphären offen gestanden nicht sehr gut aus, aber ich stelle mir den Ablauf eines Truppenbesuches, sehr grob gesprochen, folgendermaßen vor: MdB/Mitglied des Verteidigungsausschusses X teilt sein Ansinnen, Standort XY zu besuchen, um dort Dinge aus Gründen zu tun, dem BMVg mit. Dies wird dort wohlwollend geprüft und im Folgenden auf dem Dienstweg an die entsprechende Stelle weitergereicht, vielleicht sogar in Form eines Befehles, vielleicht sogar heruntergebrochen, man weiß es nicht. Angenommen, es liefe so: Warum wird dann nicht das gemacht, was gefordert/befohlen ist? Und dass die betreffende Person dann etwas verschnupft ist, weil sie dem Grunde nach eine Reise umsonst getätigt und Zeit verschwendet hat, weil es z.B. nicht zu den gewünschten Gesprächen kam, kann man ja irgendwo verstehen – ich kann es jedenfalls.
Anders sähe es aus, wenn die betreffende Person urplötzlich vor dem Kasernentor steht und dem zivilen Wachmann sagt, er wolle sofort den und den sprechen – und in einer Stunde erwartet er die VP/Personalrat etc. zum Gespräch. Dann wäre ich auch versucht zu sagen, hm, das kann es ja nicht sein.
So. Könnten wir den OT „Darf ein Bundestagsabgeordneter verlangen, dass er mit Soldaten redet, auch wenn wir den alle nicht mögen“ bitte einstellen?
Hans Dampf | 30. Januar 2017 – 15:14
„Wenn sich jemand (damit wäre sie nicht die einzige, wenn es denn überhaupt so gewesen sein sollte) nicht mit seinem Dienstgrad (OFähnr) bzw. seiner Laufbahn identifizieren kann, muss man das jetzt doch nicht gut finden, oder doch?“
Nein, müssen sie nicht.
Aber die Formulierung „, spricht das für sich.“ Impliziert in meinen Augen das von „so jemandem“ ja nix vernünftiges kommen kann. Das spielt die Beschwerde, um die es hier (unter anderen) geht, herunter.
Zumal der Rang von „Lehrgangsteilnehmer“ ins Spiel gebracht wurde, die Aussage wurde, inklusive der negativer Wertung, fast direkt auf die betreffende Person umgemünzt. Aus meiner Warte gab es keine Grund anzunehmen das sie sich diesen Rang tatsächlich zu eigen gemacht oder, wie von Ihnen impliziert, sogar darauf bestanden hätte.
So gibt eins das andere. Und wer verlieren bei dem Spiel?
Der oder diejenige die den Arsch in der Hose haben das Maul aufzumachen…
@ThoDan | 31. Januar 2017 – 14:56
Nach intensiver Auswertung ihrer geschriebenen Wort komm ich zu folgenden Varianten der Lagefeststellung:
1. Sie wollen es nicht verstehen…und drehen es so ,wie Sie gerne hätten
2. Ich verstehe nicht was Sie eigentlich sagen wollen
3. Sie akzeptieren einfach keine andere Meinung
Bleiben wir mal beim Punkt 2. Ich verstehe nicht was Sie mir mitteilen wollen!
(Ja, ich bin Kritikfähig und suche den Fehler zuerst mal bei mir)
Nun aber zu ihren Ausführungen:
„Problem mit Notwehr“
Nein ich habe kein Problem mit Notwehr. Scheinbar haben Sie mich nicht verstanden.
Aggression erzeugt i.d.R wieder Aggression; Gewaltspirale dreht sich. Aus versehen bricht ein Schuß und ein Mensch stirbt!
Noch einmal für Sie: Das bearbeiten des OA war falsch. Das Aufstehen und in „Notwehr erschießen“ ebenso. Kauleiste polieren dito., obwohl verhältnismäßiger als (in diesem Beispiel) Erschießen in Notwehr.
„…ins Melee zu begeben der Nahkampfwaffen einsetzt….“
Nie so behauptet. Welche Nahkampfwaffe? Das G3….naja als Hilfsmittel absolut denkbar und auch so beim militärischen Nahkampf eine gute Option. PS: OA`s hatten in der Infanterie früher (fast) alle einen Einzelkämpferlehrgang.
G3 = primäre Schußwaffe ausser beim Kampf Mann gegen Mann.
„Sobald man Soldaten das Recht auf Würde, Notwehr, Ablehnung von Schikane, Dummfick etc. zuspricht will man Weichspülen = interessante Neusprech Variante
Muss richtig lauten „…Ablehnung von Schikane und Dummf..k“ (dann richtig)
Woher haben Sie denn das? Von mir nicht….Sie sollten bitte mal die Texte bis zum Ende durchlesen. Ich denke das war dort auch verständlich….
Das Video/Statement kannte ich bereits….nichts neues…
Haben Sie evtl schon einmal gesehen wie in AUS spezialisierte und Spezialkräfte selektiert (Vllt darf ich das gar nicht mehr sagen?; also besser ausgesucht) werden? Auch „nach“ dem Statement des AUS Chief of Army.. aber egal. Nicht süddeutschland sondern Down Under….
…“Wiedervereinigung und das Märchen mit 6 gezielten Schuß…“
Sie glauben also an Märchen? Es kommt darauf an aus welcher Entfernung, welche Belastung, Freihändig, aufgelegt, Größe der Scheibe und Art der Schußwaffe….
Sollte dies die „Fantastische“ P-S-2 / P-S-3 gewesen sein, so wäre dies wahrlich nicht „Meisterlich“ , eher gar schlecht.
Bitte beachten……Mannscheibe,stürmender Schütze, und manch Stratege trifft zwischen die Beine ins leere… aber Hauptsache das Holz getroffen.
(oh mein Gott! Wir schießen doch nicht etwa auf etwas, was aussehen könnte wie ein Mensch?)
Märchen 1984: Rauchen unter dem Helm ist gefährlich, weil sich explosive Gase unter dem Stahlhelm entzünden könnten…..genau. (Ich erspare mir die vmtl. plausibelste Erklärung)
“ Kompetenz der Ausbildung“
Da war ich nicht dabei.
(Was hat das mit der Wiedervereinigung zu tun?)
“ Ausbilder bei der Ausbildung 2 Minuten nach Beginn so flach gebügelt…“
Hochachtung! Ich hoffe es waren keine Untergebene bei ihrem „Exempel“ dabei.
„Barett schloss mit dem Asphalt …. Sicherheitsabstand eingenommen haben und bei Vorgesetzten Mindeststandards zivilisierten Verhaltens eingefordert …“
(Ich hoffe wiklich, das Sie in diesem Falle hier nur die falschen Worte gewählt haben, denn sonst wären Sie ja impulsiv-unbeherrscht mit dem Bedürfnis jemandem der vielleicht nicht so viel eingeforderten Grips hat, flach zu bügeln, zu erniedrigen!)
Ich verstehe zumindest ihren Ansatz das „Kompetenzlose, Harte, ohne Erfolg behaftete vermitteln von“ …abgestellt zu haben!
Ich hoffe doch das dabei nicht immer „Rumgebrüllt“ und wie ein „HB-Männchen“ rumgetobt wurde und das Sie umgehend (weil der verantwortliche ZgFhr/Chef/Kdr) eine Weiterbildung zum Thema Methodik und Didaktik befohlen, die Umsetzung kontrolliert haben?
Kennen Sie den
„LUZIFER EFFEKT“ , den „ZIMBARDO EFFEKT/ das ZIMBARDO SYNDROM“?
(Benannt nach Dr. Philip G. Zimbardo)
Suchen Sie mal auch nach:
-Der „Luzifer-Effekt“ oder die Psychologie der Gewalt“
-Der Luzifer-Effekt: Wie bestimmte Situationen das Böse wecken
„Stanford Prison Experiment“
Meist ist Lesen besser als Filme anschauen……
@Herr Wiegold.
Sie entschuldigen bitte, aber das konnte ich so nicht im Raum stehen lassen (auch wenn dies hier mittlerweile etwas abgedrifftet zu sein scheint)
Interressant sind die Verweise auf jeden Fall.
@ Klaus Trophobie:
Ich habe die Meldung und das von mir angenommene Phänomen (das es ja durchaus gibt – einige angehende Offz milFD tragen z.B. nicht ihre Laufbahnabzeichen, weil es ihnen peinlich ist oder aus anderen Gründen) nicht in einen Zusammenhang bringen wollen. Ich habe schlichtweg angenommen, dass jeder, der eine Grundausbildung durchlaufen hat, die Dienstgrade der Bundeswehr kennt und dass diese falsche Dienstgradbezeichnung bewusst gewählt wurde.
Wie dem auch sei, mir lag es fern, damit den Wahrheitsgehalt der Meldung herabzusetzen oder das Erstatten einer Meldung als Schwäche anzusehen.